Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Vor Gericht: Darf ein Bischof lügen?

Am Anfang stand ein Kinderbuch, am Ende steht die Frage, ob auch ein geistlicher Würdenträger bei der Wahrheit bleiben muss. Am 23. September treffen sich Buchautor Michael Schmidt-Salomon und Bischof Gerhard Ludwig Müller vor dem Regensburger Landgericht Verwaltungsgericht, um diese Frage zu klären. Es geht um das so genannte Ferkelbuch. „Wo bitte geht’s zu Gott?”, ließ Schmidt-Salomon ein kleines Ferkel in dem von ihm verfassten Buch fragen. Gemeinsam mit einem putzigen Igel besucht das Ferkel Kardinal, Rabbi und Imam – die Suche nach Gott bleibt erfolglos. Am Schluss steht die Erkenntnis: „Der Gottesglaube auf dem Globus / Ist fauler Zauber: Hokuspokus. Rabbis, Muftis und auch Pfaffen Sind, wie wir, nur nackte Affen”. Zu einem Sturm der Entrüstung führte das Buch bei Religionsvertretern. Indes: Eine Klage der Diözese Rottenburg-Stuttgart scheiterte ebenso wie der Versuch von Familienministerin Ursula von der Leyen, das Buch auf den Index jugendgefährdender Schriften setzen zu lassen. Nun steht erneut ein Gerichtsverfahren an. Dieses Mal klagt der Autor des Ferkelbuchs selbst – gegen den Regensburger Oberhirten Gerhard Ludwig Müller. Gottlosigkeit und Nationalsozialismus ferkel1In einer Predigt hatte Bischof Müller im Mai 2008 unter anderem behauptet, in dem Ferkelbuch würden ein Rabbi, ein Bischof und ein Imam als Schweine dargestellt. Zudem ziehe Schmidt-Salomon Berggorillas als Beispiel heran, um Kindstötungen zu legitimieren (Die komplette Predigt). Beides ist falsch, wie sich bereits nach oberflächlicher Lektüre des Buches feststellen lässt. Vollends auf die Palme bringt Schmidt-Salomon, dass Müller seine „aggressive Gottlosigkeit” in Zusammenhang mit dem „politisch aggressiven Atheismus des Nationalsozialismus und des Kommunismus” bringt. Als das Bistum Regensburg die Predigt auf seiner Internetseite veröffentlichte, erhielt Müller Post von Schmidt-Salomons Rechtsanwalt. Er ließ Müller eine Unterlassungserklärung zukommen: Müller sollte sich verpflichten, seine falschen Behauptungen und Diffamierungen künftig zu unterlassen. Ebenso sollte er die Predigt aus dem Netz nehmen. Die Predigt wurde durch eine veränderte („autorisierte”) Version ersetzt. Die Unterlassungserklärung will der Bischof nicht unterschreiben. Lügen durch Religionsfreiheit gedeckt? Die Argumentation verblüfft: Eine Predigt sei eine „persönliche Verkündigung des Predigenden“, erklärten Müllers Rechtsanwälte. Diese Verkündigung sei durch Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubensfreiheit) geschützt. Wenn eine Predigt, noch dazu eine des „Oberhirten im Bistum Regensburg”, an äußerungsrechtlichen Kriterien gemessen werde, stelle dies „einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich garantierten Freiheiten” dar, so die von Müller beauftragte Kanzlei. Mit anderen Worten ausgedrückt: Ein Bischof darf – im Rahmen einer Predigt – behaupten, was er will. Auch die Unwahrheit. Schmidt_SalomonSchmidt-Salomon reichte im August 2008 Klage beim Landgericht Aschaffenburg ein. „Einen Freibrief für unbegründete Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen gibt es auch für einen Bischof nicht”, erklärt er dazu in einer Stellungnahme. Bereits seit vielen Jahren erhalte er Morddrohungen von fanatischen Christen und Muslimen, die ihn aufgrund seines jüdisch klingenden Namens regelmäßig als ‘Judensau’ beschimpften. „Durch seine verantwortungslose, durch keinerlei Fakten belegte Predigt hat der Bischof diesen religiösen Eiferern weitere Munition geliefert! Dagegen muss ich mich in einem Rechtsstaat zur Wehr setzen können.” „Ignoranz des Bischofs und Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte Auf Antrag von Müllers Rechtsanwälten (die Münchner Kanzlei Romatka & Collegen) wird das Verfahren nun in Regensburg stattfinden. Dass es erst am 23. September, über ein Jahr nachdem Klage eingereicht wurde, zur Verhandlung kommt, liegt unter anderem daran, dass die Klageerwiderung  der Müller-Anwälte knapp vier Monate brauchte, bis sie ihren Weg zu Schmidt-Salomons Rechtsanwalt fand. Zu deren Ausführungen hat Schmidt-Salomon übrigens auch eine klare Haltung: „Müllers Anwälte haben im Gegensatz zu ihrem Mandanten meine Schriften offenkundig studiert, aber sie haben sie in einer Weise entstellt, wie ich es kaum für möglich gehalten hätte. Im Grunde weiß ich nicht, was schlimmer ist: die Ignoranz des Bischofs oder die Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte …” Letzteres fällt wenigstens nicht unter das achte Gebot.
Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (35)

  • Joachim Datko

    |

    Zu “gegen den Regensburger Oberhirten Gerhard Ludwig Müller.”
    ===
    Er ist wohl nur der Regensburger “Oberhirte” der Katholiken, für mich ein wichtiger Unterschied.

    Wenn der katholische Bischof “Oberhirte” ist, sind dann die Katholiken eine Herde?

  • Roswita Hallhuber

    |

    Natürlich darf ein Bischof lügen!

    Wenn´s die Ferkerl glücklich macht.

  • berndnh

    |

    Wenn es einen Gott gibt, dann gibt es auch nur einen. Und alles war rundherum geschrieben wird hat nur mit den Menschen und nicht mit Gott zutun.
    Und wehren kann sich jener Gott auch nicht.

  • HP Schmidt

    |

    Der Regensburger Bischof- Müller sollte zuerst einmal recherchieren über die Person von Michael Schmidt- Salomon und seine Veröffentlichungen, bevor er ein Urteil über diese Person in verleumderischer Hetze vom Stapel lässt! Auch Bischöfe müssen bei der Warheit bleiben, selbst wenn sie noch so viel religiösen Unsinn verbreiten…….

  • Peter Schmidt

    |

    Schmidt-Salomon langweilt allmählich. Sein Kreuzzug gegen alle Religionen ist ein immer peinlicherer Versuch, antireligiöse Reflexe und Vorurteile immer wieder neu aufzuwärmen.
    Sehr schön fällt auch dieser Artikel auf diese Strategie herein. Alle Reizwörter werden brav aufgelistet, “Bischof lügt”, “Judensau”,
    “Morddrohungen”, “fanatische Christen&Muslime”, …
    Es wäre interessanter, mal darüber zu reden, warum Schmidt-Salomon vor allem Provokationen zu bieten hat, – die Frage aber offen bleibt, was (oder ob überhaupt?) der Atheismus an Werten, Sinn und Perspektive bietet…

  • Roland Hornung

    |

    1.)Herr Schmidt-Salomon hat meine volle
    Solidarität und ein solidarisches Verständ-
    nis und meine Unterstützung, wenn er als
    ” Judensau ” bezeichnet wird :-(
    Ich kenne das zur Genüge selbst :-(

    2.)Andererseits aber ist sein Buch miserabel
    recherchiert und enthält viele Klischées
    und Halbwahrheiten. Er hätte schon etwas
    besser recherchieren können und sollen !

    Euer Roland Hornung

  • Ex-Kathole

    |

    Zum Thema “Judensau”
    Wann wird die “Judensau” vom Dom entfernt?
    Wann hören die Katholiken mit ihrer zweitausendjährigen Sippenhaft auf?
    Wäre Jesus Christus ertränkt worden, dann stünde in jeder Kirche ein Aquarium, oder???

  • mündige katholikin

    |

    Ja, Müller und Gesinnungsgenossen sähen die Gläubigen gerne als Herde dummer Schafe. weil diese sich aber nicht mehr bevormunden lassen,
    werden sie als kirchenfeindlich diffamiert. Das
    ist bequemer, als sich argumentatv auseinander-
    zusetzen. Und das war seit eh und je die Stra-
    tegie der Ewiggestrigen.

  • Manfred Veits

    |

    Die Glaubensfreiheit etc. des Artikels 4 des Grundgesetzes, auf die sich der Regensburger Bischof beruft, findet ihre Schranken im Schutz kollidierender Grundrechte Dritter bzw. in mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtswerten. Es ist Aufgabe der Justiz, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall abzuwägen, welchem Grundrechtsschutz der Vorzug gebührt.

    “Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.”

    Das steht so in der Weimarer Reichsverfassung, Art. 137 Absatz 3 Satz 1 WRV, eine Bestimmung, die auch heute noch gilt, wie sich aus Art. 140 des Grundgesetzes ergibt.
    (Siehe unter http://dejure.org/gesetze/GG/140.html)

    Selbst man man nun, wie offenbar der Regensburger Bischof, den Inhalt seiner Predigt von der “Freiheit des Glaubens” getragen sehen und von der “ungestörten Religionsausübung” gewährleistet sehen will(Artikel 4 des Grundgesetzes=GG), steht auch er nicht außerhalb unseres Rechtssystems, sondern “innerhalb der Schranken des für alle(!) geltenden Gesetzes”.

    Mag auch Art. 4 GG ein vorbehaltlos gewährtes Grundrecht sein. Seine Schranken findet es gleichwohl in den Grundrechten anderer Rechtsträger – Stichwort: kollidierendes Verfassungsrecht.

    In diesem Sinne streiten für den Autor und Kläger u.a. die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Die Meinungs- und Glaubensfreiheit des Bischofs finden demnach ihre Grenzen im (auf seiner unantastbaren Würde beruhenden und ihn schützenden) Persönlichkeitsrecht des Klägers.

    Es ist daher Aufgabe der Gerichte fallbezogen – im Wege der praktischen Konkordanz (Verhältnismäßigkeit) – abzuklären und zu ermitteln, welches Recht das höhere Gewicht hat. Allgemein sind Handlungen nur dann verhältnismäßig, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen, geeignet und erforderlich sind und die eingesetzten (sachlichen) Mittel zum verfolgten Zweck in einem angemessenen Verhältnis stehen.

    Im Übrigen gilt:
    Der Schutzbereich des Art. 4 wird vom BVerfG zwar sehr extensiv ausgelegt. Es findet jedoch eine Einschränkung dadurch statt, daß eine bloße Behauptung, das Handeln sein glaubensgeleitet, nicht genügt, es muß auch plausibel sein. Voraussetzung ist, daß der Betroffene nicht ohne innere Not von dem betreffenden Handeln absehen kann. Auch muß zwischen glaubensgeleitetem Handeln und Handeln bei Gelegenheit unterschieden werden.

  • Roland Hornung

    |

    @ grace

    Ja, ich kenne leider jene grauenhafte Seite
    auch. Abstossend :-(

  • Paul Schulz

    |

    @ peter schmidt

    Was Sie schreiben mag alles richtig sein. Der Rechtsstreit hat aber nichts mit Glaubensfragen oder der Qualität von Schmidt-Salomons Büchern zu tun. Frage bleibt doch, was ein Bischof ungestraft von seiner Kanzel predigen darf. Sonst nichts.

  • Ex-Kathole

    |

    Dieser Bischof und seine Anwälte sind lustig. Mit solchen Personen führt sich die Kirche selbst ins Abseits. Hoffentlich ist die Gerichtsverhandlung öffentlich.
    Herr Aigner, bitte berichten Sie uns davon.
    Inhaltlich will ich auf das ganze Blabla des Bischofs und seiner Anwälte gar nicht eingehen. Liebe Mitleser, gönnt euch einfach zuerst die Stellungnahme des Schriftstellers und dann die Predigt.
    Das ist gerade die richtige Lektüre für einen Sonntag.
    Heute bin ich stolz darauf, dass ich vor Jahren aus der Kirche ausgetreten bin!
    Liebe jüdische Mitbürger, überweist doch der katholischen Kirche die Silberlinge!
    Geht es der Kirche um das Leben von Christus, oder dient diese Geschichte nur zur Aufrechterhaltung des Judenhasses?
    Wenn sich dieser Bischof Müller nicht gerne als Ferkel angesprochen sieht, warum lässt er dann nicht die Judensau am Dom entfernen?

  • Corelli

    |

    Darf ein Bischof lügen?
    Ist der Bär katholisch?
    Scheißt der Papst im Wald?

    Salomo, 10. Kapitel, 5, 6:
    “Es ist ein Unglück, das ich sehe unter der Sonne – daß ein Narr sitzet in großer Würde …”

    Ein Unglück ist es auch, dass es immer noch genügend Leute gibt, die solchen Narren auf den Leim gehen und – schlimmer noch – sie mit ihrer Kirchensteuer unterstützen.

    Dabei ist alles ganz einfach: http://www.kirchenaustritt.de/

    Corelli (Ex-Kathole)

  • nomen nominatur

    |

    Auch wenn dieses Forum wohl der Zensur unterliegt und Anti-Kirchengedichte zwar veröffentlicht, Kritik an militanten Bischofshassern aber wohl nicht gewünscht wird, hier mal eine einfache, harmlose info:

    Der Bischof kann nicht einfach irgendetwas vom Dm entfernen lassen, ja???? Der Dom gehört dem Freistaat Bayern, nicht der Kirche und schon gar nicht dem Bischof selber.

    Ganz davon abgesehen, was die Judensau am Dom mit diesem unsäglichen Buch zutun hat. Aber hauptsache mal auf den Bischof draufhauen, ne??????

  • Monika Hendlmeier

    |

    @Ex-Kathole

    Die Verhandlung ist öffentlich.
    Ort: Bayrisches Verwaltungsgericht, Haidplatz 1, Bibliothekssaal, (1. Stock)

  • organum

    |

    @ roland hornung

    stimmt. die seite ist schlimm.
    wie oft wollen sie den link noch setzen und weshalb???

  • Natan, der Suchende

    |

    @Roland Hornung
    Was genau empfinden Sie an der genannten Webseite als schlimm?
    Ich kann beim ersten lesen einzelner Artikel nur feststellen, dass eine reihe von Formulierungen sehr erzkonservativ sind und manches stark zugespitzt ist. Dass dies nicht meine bevorzugte Lektüre ist und auch sein wird ist mir auch klar. Oder habe ich etwas wirklich wichtiges übersehen?

  • Joachim Datko

    |

    Zu Corelli am 06. Sep 2009, 16:08 “schlimmer noch – sie mit ihrer Kirchensteuer unterstützen”
    ===
    Da die Kirchensteuer die Einkommenssteuer mindert, geht die Kirchensteuer auch zu unser aller Lasten.
    Siehe z.B.:
    http://www.kirchenaustritt.de/steuer/
    ===

  • Matthias Müller

    |

    @Natan, der Suchende

    http://www.kreuz.net/article.9781.html

    Vielleicht bin ich auch gerade nicht empfänglich für die feine Ironie des Untertitels bzw. einiger Kommentare.

  • mündige katholikin

    |

    Endlich hat unser selbsternannter Heilsbringer wieder einen Anlass, um sich in Szene zu setzen
    und das ganze Bistum zu blamieren.

  • Matthias Beth

    |

    Die Geschichte zeigt, dass ein geistlicher Würdenträger nicht bei der Wahrheit bleiben muss. Wann und wo findet am 23. September 2009 diese interessante Verhandlung statt über die Aussagen zu und in dem Ferkelbuch ?

  • Joachim Datko

    |

    Zu “mündige katholikin am 07. Sep 2009, 08:58”
    “Endlich hat unser selbsternannter Heilsbringer wieder einen Anlass, um sich in Szene zu setzen
    und das ganze Bistum zu blamieren.”
    ===
    Meiner Ansicht nach sind es nicht nur die “Galionsfiguren”, die für die Taten von Organisationen verantwortlich sind, sondern auch die Mitglieder.

    Meiner Meinung nach ist die katholische Kirche eine aggressive Organisation, verantwortlich dafür ist aus meiner Sicht jeder Katholik. Ich kann nur anraten, die katholische Kirche zu verlassen.

  • Monika Hendlmeier

    |

    Die Verhandlung ist öffentlich.
    Ort: Bayrisches Verwaltungsgericht, Haidplatz 1, Bibliothekssaal, (1. Stock)
    Datum: 23. September
    Uhrzeit: 13.30 Uhr
    Michael Schmidt-Salomon wird zum Verhandlungstermin persönlich erscheinen.

  • Ex-Kathole

    |

    Mal sehen ob der Hwst. Herr Bischob Gerhard L. Müller auch persönlich erscheint, oder werden “nur” seine so hervorragenden Anwälte zu sehen sein?

  • Smalonius

    |

    Natürlich muß ein Bischof lügen dürfen.

    Wollt ihr ihn arbeitslos machen?

  • Kritische Katholikih

    |

    Um in die Presse zu kommen, ist Müller jedes
    Mittel recht. Und – er macht mit seiner Aktion
    die beste Reklame für das umstrittene Buch.
    Hoffentlich fällt er bei Gericht derart auf die
    Schnauze, daß sein Heiligen- und Märtyrerschein
    im hohen Bogen davonfliegt.

  • Veronika

    |

    Da kommt jetzt aber echt mal Freude auf! Leider kann ich am 23.09. nicht nach Regensburg kommen, aber interessant wäre es schon. Der Bischof sollte zu diesem Termin selbst erscheinen und am besten seine Berater mitnehmen, denn die scheinen ihm dies eingebrockt zu haben. Wie vor einigen Jahren der damalige Generalvikar Wilhelm G. gegen den jetzigen Bundestagsabgeordneten udn BayernSPD-Vorsitzenden Pronold unterlag, der Papst selbst in Bozen vergeblich ein Kunstwerk aus einem Museum entfernt wissen wollte, so gehts jetzt um ein Kinderbuch mit Ferkel.
    Mal ehrlich: Was Besseres gibt es nicht zu tun?
    Seit wir einen deutschen Papst haben und der sogar noch den Wohnsitz in Pentling bei Regensburg hat, seitdem ist in diesem Bistum wahrlich “die Hölle los”. Klagen, Klagen, Klagen … Es ist aber interessant, dass immer der Bischof selbst in vorderster Front steht. Beim Vorgänger gab es wenigstens diözesaninterne Solidarität und (auch) der Generalvikar stellte sich von selbst auf die Seite des Bischof. Ja, ja, die Zeiten ändern sich.

  • Joachim Datko

    |

    Veranstaltung:
    Michael Schmid-Salomon
    Vortrag „Jenseits von Gut und Böse“

    Dienstag 22.09.2009 19.30 Uhr, Gravenreuther, Hinter der Grieb 10

    Aus einer Einladung des bfg :
    “Michael Schmid-Salomon kommt nach Regensburg wegen der Verhandlung in Sachen Verleumdungsklage gegen Bischof Müller. Bei dieser Gelegenheit stellt er am Abend vorher sein aktuelles Buch „Jenseits von Gut und Böse“ vor.

    „Hinter der moralischen Maske lauert immer schon der blinde Instinkt der Rache. Die Belegung ‚des Fremden’, ‚des Abweichlers’, ‚des Gegners’ mit dem ‚Signum des Bösen’ erlaubt erst jene Eskalation von Gewalt, die sich wie ein blutroter Faden durch die Geschichte der Menschheit zieht. Ein Abschied von diesem archaischen Denkmuster würde uns … zu einer entspannteren Weltsicht verhelfen. Dieser Perspektivenwechsel …. Zu dieser ‚Erlösung’ bedarf es nämlich keiner göttlichen Gnade, … sondern lediglich einer kritischen Überprüfung unserer Annahmen über die Welt.“”

  • Matze

    |

    @Peter Schmidt

    Der Atheismus bietet alle Werte und darüber hinaus noch viel mehr, die Moral stammt nicht aus der Bibel, wie auch, wer das behauptet kennt die Bibel nicht, oder hat sie nicht verstanden. Aber um das zu verstehen braucht es einen gesunden Geist der in der Kindheit nicht vernebelt wurde.

    Und mit Reizwörtern hätte besser Müller in seiner Predigt sparen sollen.

    Doch zeigt es nur zu deutlich auf, wie der Kirche die Düse geht, immer mehr Menschen treten aus gutem Grund aus, die Religion hat ihre Berechtigung verloren, die Wissenschaft ist an ihre Stelle getreten und erklärt schlüssig das, wozu die Religionen nur mit Hokus-Pokus und Abra-kadabra in der Lage waren. Aber diese Zeiten sind vorbei. Die Moral ist evolutionär geprägt worden und wir alle besitzen diese Eigenschaften, auch wenn die Kirche das gerne anders darstellt, aber so ein Bischof lebt natürlich auch recht gut davon.

    Alles schamlos erfunden, kitschig aufgeblasen und kultiviert, mit einer Überheblichkeit die ihres Gleichen sucht – gerade die katholische Kirche sticht hier hervor – und Leute wie Müller sind hierfür das beste Beispiel.

    Dawkins Gotteswahn ist Pflichtlektüre für den gebildeten Menschen, das Buch ist brilliant und witzig, das Ferkelbuch ist auch super – unter anderem eines der Lieblingsbücher meiner Tocher (7).

    Grüße Matze

  • josef hirnschall

    |

    michael schmidt hat das glück in einem rechtststaat zu leben. das ist durchaus keine selbstverständlichkeit wie die geschichte beweist. würde er in einer theokratie wie heute im iran oder im “zeitalter des glaubens” leben, würde die sache für ihn ganz anders ausschauen. wer etwas abfälliges über einen priester gesagt hatte wurde von der inquisition wegen ketzerei abgeholt. er hatte auch keinerlei recht zu fragen, wer ihn beschuldigte, auch ein anwalt wurde dem verdächtigten nicht gewährt. es hätte ihn auch keiner verteidigt, weil der anwalt dadurch selber in den verdacht der häresie geraten würde. auch zeugen die die unschuld des unter verdacht stehenden bezeugen konnten waren nicht zugelassen. wer jedoch als zeuge der anklage fungierte dem wurde strengste anonymität zugesichert.

    josef

  • kleinschrot , hilmar

    |

    nun …
    als erstes bleibt doch wohl festzuhalten das auch ein Berufsmäßiger Märchenerzähler ( vulgo-Bischof ) sich an die Gesetze halten muss ! Die Feinheiten und Unterschiede vom Verwaltungs zum Zivilrecht , die diesen Herrn schützen , (warum gibt es da eigentlich einen Unterschied ? ) sind mehr als fadenscheinig ! Juristen eben , aber gut … Herr Schmidt-Salomon geht ja in Berufung … das das was ER , Herr Schm.-S. sagt langsam manchen auf die Nerven geht kann ich verstehen , GUT SO … sollte ER auch , denn Religions Freiheit heisst in Deutschland im 21ten Jahrhundert scheinbar IMMER NOCH , das Relionen FAST alles dürfen und Menschen OHNE einen Glauben sich FAST ALLES anhören müssen ! DAS ist nicht in Ordnung , in diesem Sinne möge Herr Schm.-S. noch viele Bücher verkaufen und VIELE Menschen Nerven , denn die Religioten tun es ja auch !
    MFG
    H.Kleinschrot jun.

  • udo steffen

    |

    Voksverhetzer aufgepasst:
    Euer Tun ist straffrei, wenn es “Predigt” genannt wird.
    Übrigens Nationalsozialismus und Kommunismus erfüllen alle psychologischen Merkmale von Religionen. Dabei tarnt sich der marxismus als Wissenschaft, während die Sprüche des nationalsozialismus nur von religiös geprägten Gemütern ernst genommen werden konnten!!!

Kommentare sind deaktiviert

drin