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Archiv für 5. September 2009

Am Anfang stand ein Kinderbuch, am Ende steht die Frage, ob auch ein geistlicher Würdenträger bei der Wahrheit bleiben muss. Am 23. September treffen sich Buchautor Michael Schmidt-Salomon und Bischof Gerhard Ludwig Müller vor dem Regensburger Landgericht Verwaltungsgericht, um diese Frage zu klären. Es geht um das so genannte Ferkelbuch. „Wo bitte geht’s zu Gott?”, ließ Schmidt-Salomon ein kleines Ferkel in dem von ihm verfassten Buch fragen. Gemeinsam mit einem putzigen Igel besucht das Ferkel Kardinal, Rabbi und Imam – die Suche nach Gott bleibt erfolglos. Am Schluss steht die Erkenntnis: „Der Gottesglaube auf dem Globus / Ist fauler Zauber: Hokuspokus. Rabbis, Muftis und auch Pfaffen Sind, wie wir, nur nackte Affen”. Zu einem Sturm der Entrüstung führte das Buch bei Religionsvertretern. Indes: Eine Klage der Diözese Rottenburg-Stuttgart scheiterte ebenso wie der Versuch von Familienministerin Ursula von der Leyen, das Buch auf den Index jugendgefährdender Schriften setzen zu lassen. Nun steht erneut ein Gerichtsverfahren an. Dieses Mal klagt der Autor des Ferkelbuchs selbst – gegen den Regensburger Oberhirten Gerhard Ludwig Müller. Gottlosigkeit und Nationalsozialismus ferkel1In einer Predigt hatte Bischof Müller im Mai 2008 unter anderem behauptet, in dem Ferkelbuch würden ein Rabbi, ein Bischof und ein Imam als Schweine dargestellt. Zudem ziehe Schmidt-Salomon Berggorillas als Beispiel heran, um Kindstötungen zu legitimieren (Die komplette Predigt). Beides ist falsch, wie sich bereits nach oberflächlicher Lektüre des Buches feststellen lässt. Vollends auf die Palme bringt Schmidt-Salomon, dass Müller seine „aggressive Gottlosigkeit” in Zusammenhang mit dem „politisch aggressiven Atheismus des Nationalsozialismus und des Kommunismus” bringt. Als das Bistum Regensburg die Predigt auf seiner Internetseite veröffentlichte, erhielt Müller Post von Schmidt-Salomons Rechtsanwalt. Er ließ Müller eine Unterlassungserklärung zukommen: Müller sollte sich verpflichten, seine falschen Behauptungen und Diffamierungen künftig zu unterlassen. Ebenso sollte er die Predigt aus dem Netz nehmen. Die Predigt wurde durch eine veränderte („autorisierte”) Version ersetzt. Die Unterlassungserklärung will der Bischof nicht unterschreiben. Lügen durch Religionsfreiheit gedeckt? Die Argumentation verblüfft: Eine Predigt sei eine „persönliche Verkündigung des Predigenden“, erklärten Müllers Rechtsanwälte. Diese Verkündigung sei durch Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubensfreiheit) geschützt. Wenn eine Predigt, noch dazu eine des „Oberhirten im Bistum Regensburg”, an äußerungsrechtlichen Kriterien gemessen werde, stelle dies „einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich garantierten Freiheiten” dar, so die von Müller beauftragte Kanzlei. Mit anderen Worten ausgedrückt: Ein Bischof darf – im Rahmen einer Predigt – behaupten, was er will. Auch die Unwahrheit. Schmidt_SalomonSchmidt-Salomon reichte im August 2008 Klage beim Landgericht Aschaffenburg ein. „Einen Freibrief für unbegründete Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen gibt es auch für einen Bischof nicht”, erklärt er dazu in einer Stellungnahme. Bereits seit vielen Jahren erhalte er Morddrohungen von fanatischen Christen und Muslimen, die ihn aufgrund seines jüdisch klingenden Namens regelmäßig als ‘Judensau’ beschimpften. „Durch seine verantwortungslose, durch keinerlei Fakten belegte Predigt hat der Bischof diesen religiösen Eiferern weitere Munition geliefert! Dagegen muss ich mich in einem Rechtsstaat zur Wehr setzen können.” „Ignoranz des Bischofs und Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte Auf Antrag von Müllers Rechtsanwälten (die Münchner Kanzlei Romatka & Collegen) wird das Verfahren nun in Regensburg stattfinden. Dass es erst am 23. September, über ein Jahr nachdem Klage eingereicht wurde, zur Verhandlung kommt, liegt unter anderem daran, dass die Klageerwiderung  der Müller-Anwälte knapp vier Monate brauchte, bis sie ihren Weg zu Schmidt-Salomons Rechtsanwalt fand. Zu deren Ausführungen hat Schmidt-Salomon übrigens auch eine klare Haltung: „Müllers Anwälte haben im Gegensatz zu ihrem Mandanten meine Schriften offenkundig studiert, aber sie haben sie in einer Weise entstellt, wie ich es kaum für möglich gehalten hätte. Im Grunde weiß ich nicht, was schlimmer ist: die Ignoranz des Bischofs oder die Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte …” Letzteres fällt wenigstens nicht unter das achte Gebot.
drin