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Umzug, Aus oder Auseinandersetzung

Wie geht es weiter mit dem Motorboothafen am Oberen Wöhrd?

Seit Dezember sind die Flächen für den Motorboothafen am Oberen Wöhrd gekündigt. Die Stadt bietet Ausweichflächen in Weichs an. Doch bislang hat sich noch nicht wirklich etwas bewegt. Es gibt vielfältige Probleme und Akteure mit unterschiedlichen Interessen.

Der private Hafen am Oberen Wöhrd ist seit Ende 2021 nur noch geduldet. Die Flächen sind gekündigt.

Im Dezember des vergangenen Jahres konnte der scheidende Regierungspräsident Axel Bartelt eine frohe Botschaft verkünden. In der Debatte über die Zukunft der bereits gekündigten Anlegeflächen für Motorbootvereine am Oberen Wöhrd hatte Bartelt zu einem Runden Tisch mit den wesentlichen Beteiligten geladen – und was anschließend in einer Presseerklärung mitgeteilt wurde, klang dann auch so, als habe es eine Einigung gegeben.

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Die Stadt Regensburg erklärte sich bereit, den Vereinen Ausweichflächen in Weichs, am Nordufer der Donau, zur Verfügung zu stellen, diese wiederum sagten zu, den möglichen Ersatzstandort „umgehend und in aller Ernsthaftigkeit“ zu prüfen und das Wasserwirtschaftsamt schließlich versprach, bei der Räumung der bisherigen Flächen noch etwas Geduld walten zu lassen (unser Bericht).

Kündigung mit langem Vorlauf

Denn eigentlich ist der Pachtvertrag für die Uferflächen zum Jahresende 2021 unwiderruflich ausgelaufen – und rein rechtlich könnte das Wasserwirtschaftsamt die Räumung die Geländes auch jederzeit zwangsweise durchsetzen. Mit der Kanu-Sparte der Regensburger Turnerschaft konnte sich das Wasserwirtschaftsamt ebenso einigen wie mit der Wasserwacht.

Und so ist es zum einen die Firma Kainz, die von der Neugestaltung der Uferflächen betroffen wäre. Zum anderen sind es zwei Vereine: der Wasserskiclub Regensburg (MWSC), der allerdings über eigene Flächen und Anleger bei Sinzing verfügt, und der Regensburger Motorboot- und Wassersportverein (RMWV), der hier sei umzäuntes Vereinsgelände nebst Häuschen hat.

So bitter es für den Verein sein mag, seinen angestammten Ort nun verlassen zu müssen: Bescheid wüsste man darüber schon lange genug. Das Flussraumkonzept, das eine Umgestaltung der Uferflächen und das Aus der Anlegestellen vorsieht, stammt aus dem Jahr 2010. Erstmals 2015 wurde dann vom Wasserwirtschaftsamt eine Kündigung des Pachtvertrags angekündigt, mehrfach wiederholt und schließlich zum Jahresende 2021 auch offiziell ausgesprochen.

Ein Ex-OB als Motorboot-Lobbyist

Doch lange wollte man das beim RMWV nicht so recht wahrhaben. Zunächst war es der frühere Vorsitzende Josef Antes, der sich mit markigen Worten gegen Kritiker und eine geplante Verlegung des Bootshafens nebst großzügig gestaltetem Vereinsgelände wandte und der mit dem Vorsitzenden der „Donauanlieger“, Walter Cerull, eine regelrechte Privatfehde führte. Nachdem sich der RMWV im Zuge heftiger vereinsinterner Auseinandersetzungen von Antes getrennt hatte, versuchte anfänglich auch sein Nachfolger Wolfgang Prause den Status Quo aufrecht und das Vereinsgelände nebst Anlegestellen vor Ort zu erhalten.

Im Hintergrund recht aktiv war dabei auch frühere Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger, neben anderen ehemaligen Größen der Stadtverwaltung selbst Mitglied in dem Verein. Nach wie vor werden Schaidinger gute Verbindungen zu Münchner Parteifreunden nachgesagt, die er bei seiner Lobbyarbeit nutzen könnte. Glaubt man Stimmen aus dem Umfeld des Vereins, ist es auch Schaidingers vereinsinternem Agieren geschuldet, dass bei der Lösung, die am Runden Tisch der Regierung der Oberpfalz besprochen wurde, aktuell sehr wenig voran geht.

Regierung und Stadt wissen von nix

Fragt man derzeit bei der Regierung nach, so wird darauf verwiesen, das man jenen Runden Tisch lediglich „als Hilfestellung und im Interesse einer gemeinsamen Lösungsfindung“ einberufen hätte. „Inwieweit die Vereine den vorgeschlagenen Standort weiter verfolgen oder bereits Schritte für eine Klärung der Randbedingungen zur Nutzung eingeleitet haben, ist uns nicht bekannt. Auch ist uns nicht bekannt, ob die Stadt Regensburg eine vorgreifende fachrechtliche Prüfung des Standortvorschlags unternommen hat.“

Die Stadt Regensburg wiederum, von der es in der Vergangenheit einerseits hieß, dass man hinter der Umgestaltung der Uferflächen am Oberen Wöhrd stehe, andererseits aber die Motorbootfreunde nicht im Regen stehen lassen wolle, lässt lediglich wissen, dass man den Vereinen besagte Flächen in Weichs angeboten habe und auch zur Verfügung stellen würde. Man würde auch die Umsiedlung unterstützen, heißt es weiter. „Den Rest (Abklärung, Planung, Finanzierung, etc.)“ müssten diese „selbst organisieren“.

Wasserwirtschaftsamt hält sich bedeckt

Das Wasserwirtschaftsamt, Verpächterin der bisherigen und seit Ende Dezember gekündigten Flächen, lässt sich derzeit kaum in die Karten schauen. In der Vergangenheit hatte Behördenleiter Josef Feuchtgruber stets die Rechtmäßigkeit der Kündigung bekräftigt, den langen Vorlauf betont und den Willen, die Uferflächen im Rahmen des Flussraumkonzepts umzugestalten.

Das Vereinsgelände des Motorbootvereins sollte eigentlich bis zum Jahresende geräumt und rückgebaut sein. Foto: Archiv

Doch wie lange den Vereinen nun – ein halbes Jahr nach Auslaufen des Pachtvertrags – noch eine Gnadenfrist gegeben werden soll, erfährt unsere Redaktion auf Anfrage nicht. Es gebe sowohl von der Stadt Regensburg wie auch vom Freistaat Bayern geeignete Grundstücke zur Neuanlage eines Motorboot-Hafens, heißt es lediglich. Eine Ortsbegehung Ende März habe dies ausdrücklich bestätigt. Doch mit Fragen dazu, wann nun etwas vorwärts geht und wo es unter Umständen noch hakt, da solle man am Besten beim RMWV-Vorsitzenden Prause nachfragen.

Verein lässt Umsiedlung prüfen

Wolfgang Prause schließlich verweist darauf, dass man „gerade aktiv dabei“ sei, die „Machbarkeit der Umsiedelung zu überprüfen“. Nach mehreren Ortsbegehungen habe man nun eine Berliner Fachfirma mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Ergebnisse sollen laut Prause bis „Mitte/Ende Juni“ vorliegen.

Bei alledem hat der RMWV-Vorsitzende dem Vernehmen nach mit mehreren Problemen zu kämpfen. Zum einen schwindet vor dem Hintergrund der eher niedrigen Zahl an Vereinsmitgliedern mittlerweile der politische Rückhalt bei der Stadt Regensburg.

In der Vergangenheit, etwa unter Prauses Vorgänger, war häufig von 300 Mitgliedern die Rede, die der RMWV angeblich habe. Beim Runden Tisch Ende Dezember soll nun nur noch eine Zahl unter 60 genannt worden sein – deutlich weniger Mitglieder, als sie beispielsweise die Donau-Naab-Regen-Allianz (DoNaReA) vertritt, die sich mehrfach für eine schnellstmögliche Verlegung ausgesprochen hat und definitiv für ein Aus der Motorbootanleger am Oberen Wöhrd.

Wer zahlt für den Umzug und den neuen Hafen?

Auch soll man sich, wie aus dem Umfeld des Vereins verlautet, nicht wirklich einig darüber sein, wie man sich vor dem Hintergrund der ausgesprochenen Kündigung der bisherigen Flächen nun verhalten soll. Während Prause eher zu den Befürwortern eines Umzugs zählen und für eine harte Konfliktlinie mit dem Wasserwirtschaftsamt nicht zur Verfügung stehen soll, gebe es auch ein Lager um Hans Schaidinger, das es auf einen Streit ankommen lassen will, erzählt uns ein Insider.

Ein Problem, vor dem der Verein so oder so steht: Auch wenn die Stadt die Flächen in Weichs kostenlos oder für eine günstige Pacht zur Verfügung stellen sollte, bleiben immer noch die Kosten zum Anlegen eines Bootshafens, für ein neues Vereinsheim und für die ebenfalls nicht unbedingt günstigen Räumung des bisherigen Geländes. Dass die Stadt hier allzu großzügig einspringen würde, ließe sich vor dem Hintergrund der eher wenigen Vereinsmitglieder nur schwerlich rechtfertigen. Und ob sich unter diesen Mitgliedern jemand findet, der dafür in die Bresche springt, bleibt abzuwarten.

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Kommentare (38)

  • Arno Nym

    |

    Wenn der Vertrag 2021 geendet hat, kann man als Privatbürger auf Zwangsräumung klagen?
    Der Verein besetzt damit ja schließlich öffentliche Raum.
    Zumindest muss er den Zaun abbauen und die Anlage für alle öffentlich zugänglich machen?

  • Spartacus

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    Wären das Linke oder andere konsumkritische Gruppen wäre der Räumpanzer schon längst angerollt.
    Aber für die Bonzen mit ihren „Verbindungen“, zählen scheinbar wieder andere Regeln. Und dann erdreistet man sich obwohl man scheinbar Grundstück umsonst(!) oder extrem günstig bekommt zu fragen wer den Umzug fürs exklusive Hobby bezahlt? Gehts noch!
    Ein absoluter Skandal wenn die Stadt hier kostenlos oder unter Marktüblichen Preisen ein Gelände zur Verfügung stellt geschweige denn noch den Umzug oder gar Infrastruktur finanziert! Sollte einen Untersuchungsausschuss zur Folge haben!

  • Unsere Ufer

    |

    „gebe es auch ein Lager um Hans Schaidinger, das es auf einen Streit ankommen lassen will, erzählt uns ein Insider.“

    Ist der konservative Ex- OB mit großer Liebe für das Baukapital jetzt in die Besetzer- Szene gewechselt? Wie positioniert sich der Kreisvorstand Lehner dazu, der bei Blockierung von Straßen, den Untergang der Demokratie sieht, wenn jetzt ein riesiger Uferbereich, scheinbar widerrechtlich besetzt bleibt? Räumpanzer, Beschlagnahmung der Boote, Beugehaft?

  • Nostradamus

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    Also sehe ich das richtig, man weiß seit dem Jahr 2010 dass man da weg muss und im Juni 2022, ein halbes Jahr nach Kündigung des Pachtvertrages fängt man an sich mit der Realität auseinanderzusetzen??? Und die Stadt Regensburg lässt das zu? Einfach so?

    Sind dass alles Parteikameraden vom Schaudinger? Würde nämlich zur CSU Identität passen, man setzt sich auch erst mit dem Klimawandel oder dem massiven Bedeutungsverlust des Wirtschaftsstandorts Bayern auseinander, seit dem es zu spät ist.

  • Edmund

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    Wo bleibt eigentlich da der Aufschrei derer, die sonst immer schreien wenn es um unsoziale Verhaltensweisen in Regensburg, wie bei einigen Nachtschwärmer*innen geht?
    Hier wird schließlich auch unnötig massiver Lärm und Schmutz erzeugt und auch eine „No-Go-Area“ wird mithilfe eines nun illegalen Zaunes aufrecht erhalten! Ein runder Tisch hat auch nix gebracht, folglich sollte man jetzt maximal repressiv vorgehen!

  • Dugout

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    @Günther Herzog:
    Das Ganze auf eine “Neiddebatte” zu reduzieren ist ja ein netter Versuch abzulenken.
    Aber da müssen sie wohl selber schmunzeln.
    Nennen sie mir doch bitte einen einzigen Verein, dem mehr und länger entgegen gekommen wurde als diesem Verein.
    Nennen sie mir doch mal einen Grund, warum dieser Verein von Weichs oder von Sinzing aus, oder von einem der anderen 10 angebotenen Orten, seinem Hobby ( die Donau auf und ab fahren) nicht exakt genauso nachgehen kann.
    10 Jahre Vorlauf, ein bereitgestellter Ausgleichsstandort, ein rechtmäßig gekündigter Pachtvertrag und ein deutlicher Gewinn für die Bevölkerung müssen irgendwann auch mal reichen als Argument

  • Arno Nym

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    @günther Herzig
    Deshalb poste ich das ja, damit
    Entweder ein andere für mich googlet und es erklärt
    Oder ich Begriffe hingeschmissen bekomme, die ich vorher nicht kannte (Aktivlegitimation) und jetzt weiß wonach ich Googlen muss.
    Dankeschön.

  • Madame

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    Diese kleine mototboothafen wsr umschlaghafen für besondere reichr freunde. Normalos und ua hatten hier keinen zutritt. Wie es jetzt aussieht, muss das stadtparlament diese herrschafften beine machen. Ach ja fr.dr freudenstein wohnt auch der nähe. Ob sie fen mut hat ihre spetzln zum täumen zu verpfichten?

  • Sonny

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    @Günther Herzig

    Da Sie hier ja der Rechtsexperte im Forum zu sein scheinen habe ich eine Frage.

    Wäre es Hausfriedensbruch wenn man sich nun Zugang zum Gelände verschafft?

  • G. Siegemund

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    Ich schreibe aus Nürnberg und wußte als ehemaliges Vereinsmitglied nicht, daß Josef Antes nicht mehr Vorstand ist. Woran ich mich jedoch noch erinnern kann, ist, daß seitens der früheren Vorstandschaft Versucht wurde, unterhalb der Nibelungenbrücke vor dem Aufstau der Donau in Weichs oder im ehemaligen Eisstadion einen Sportboothafen mit Gastronomie zu errichten. Dies wurde jedoch u. a. vom BUND boykottiert, weil dies angeblich Brutplätze der seltenen “Blaukehlchen” wären. In Weichs hätte es nur eines Uferdurchbruchs bedurft und das Gelände wäre nach dem Aufstau der Donau automatisch geflutet gewesen. Andernorts werden großzügig Sportboothäfen genehmigt, nur Regensburg hat damals geschlafen und schläft auch heute noch.

  • KW

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    @G. Siegemund
    Für den Großteil der StadtbewohnerInnen dürfte es kein Problem sein, wenn Regensburg, was das großzügige Genehmigen von Sportboothäfen angeht, schläft.

  • corazondemelon

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    Also um da gar nicht soviel Mitleid mir den armen Vereinsmitgliedern aufkommen zu lassen, wir reden hier von Motorsport. Mitten in einem zentralen Erholungsgebiet der Bewohner der Innenstadt. Denen durch die gekündigten und nicht geräumten Benutzer des Ufers ein wichtiger Erholungsraum genommen wird. Die von aggressiv auftretenden SUV Fahrern beim Spazieren in die Wiese gescheucht werden. Denen von ausgedehnten Zaunanlagen der Zutritt zum Ufer verwehrt wird, der lt. bay. Verfassung jedem Bürger zu gewähren ist. Motorsport. Welterbe. Umweltzone. Leider aus der Zeit gefallen, auch wenn Porsche fahende Ex OB´s die Zeichen der Zeit immer noch nicht verstehen. Darauf eine Mass Superbenzin, verbleit. Prost.

  • corazondemelon

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine persönlichen Auseinandersetzungen.

  • Anwohner Oberer Wöhrd

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    Hallo,
    wir wohnen am oberen Wöhrd und sind somit direkter Anwohner ( sind schon seit langer Zeit hier in der Miete ). Wir haben noch nie mit den Bootsanleger Probleme gehabt.

    Vielen Anwohneren wäre es am liebsten, wenn alles so bleibt wie es ist. Durch die Neugestaltung der Uferzone wird sich das Partyvolk mit seinem gewaltigen Müll- und Lärmproblem auch bei uns breit machen.

    Ja ich weiß, die Donau ist für alle da………

  • Gürster Hans

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    Wenn man diese Neid Artikel lest kann einen nur noch schlecht werden. Diese Vereine sind seit über vierzig Jahren dort ansässig. Erst seid eine bestimmte Schicht mit fragwürdigen Sanierungen den Oberen Wöhrd eingenommen haben steigt die Debatte. Auch der Stadt Hafen mit Unterstützung der Hafenverwaltung wurde von Immobilienhaien und der Stadt leise abgewürgt ( Marina Quartier) Ich habe die Donau mehrfach bis zum Delta befahren und kann nur sagen, alle Städte leben mit der Donau, nur Regensburg ist eine Ausnahme.

  • Dugout

    |

    @ Gürster Hans

    Jetzt wirds ja langsam skurril , andere würden sagen dreist .
    Sie können doch “mit der Donau leben” so viel sie wollen und wann immer sie wollen, sie dürfen nur ihren Kahn nicht mitten in der Stadt parken.
    Und eines muss man schon klar stellen: Das man in Regensburg wieder mit der Donau leben kann, das liegt in allererster Linie an den engagierten Bürgern um den Verein “Fest im Fluss” und am allerwenigsten an ihrem Motorbootverein.

  • anwohner oberer wöhrd

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    warum warum ?
    ES IST GUT UND SCHÖN HIER WIE ES IST!!!!
    WAS SOLLEN DIE STREITEREIN?
    SORGT LIEBER FÜR DEN STADTAMHOF DAMIT WIR ENDLICH EINE APOTHEKE UND MEHR PARKPÄTZE FÜR EINKÄUFER DIE NICHT MEHR FAHRRAD FAHREN KÖNNEN ;BEKOMMEN DAS MACHT SINN: DIE BOOTE STÖRT NIEMAND

  • rebensburg h.

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    Kommentar gelöscht. Entscheiden Sie sich für EIN Pseudonym – und nehmen Sie den Finger von der Shift-Taste. Danke.

  • Gonzo

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    @ anwohner oberer wöhrd + Günther Herzig

    Überall werden für Profit-Bestrebungen Menschen verdrängt, sei es durch Mieten, Begehungsverbote oder angebliche Gefahrengebiete ( siehe Bahnhofsgelände) .
    All dies ist durch einen genügend gefüllten Geldbeutel vermeidbar (ergo keine Verdrängung) und nachdem, zumindest vermutbar, das Parteibuch auch noch eine Rolle spielt, ist es in diesem Fall sogar skandalwürdig.
    Nicht nur hat Frau Freudenstein, offensichtlich unter der Hand, eine Erweiterung des Tennisclubs zugesagt, wurde das Schenkerhallen Projekt des Kunstverein Graz den Immobilien Haien zum Fraß vorgeworfen und ein lange beschloßenes Gemeindezentrum im neuen Kasernenviertel in Büroräume umgewandelt
    Und Jetzt soll endlich wieder öffentlicher Raum für ALLE geschaffen werden und eine Kündigung wird einfach ignoriert, und von der Stadt, obwohl noch nicht mal strukturelevant, einfach Ausgesessen? Mama Mia da kann man schon Mal neidisch werden.

  • Gscheidhaferl

    |

    @Dugout
    Danke, dass Sie so unerschütterlich die Fahne der Vernunft hoch halten.

    Zum Thema angeblicher Neid-Debatten bzw. dem reflexhaften entsprechendem Brandmarken von missliebigen Diskussionen zudem noch eine Leseempfehlung (Autor: Gerd Heidenreich): http://www.gert-heidenreich.com/41317/41555.html

  • Karl Straube

    |

    “Anwohner”: Dessen/deren Äußerung scheint von Kompetenz getragen (Ortsnähe), die bei anderen Kommentatoren erst zu hinterfragen ist. Das Nordufer des Donau-Nordarmes bietet (unterhalb des Dultplatzes bzw. des Uferweges) ca. 800 m Flussaue. Ein soziales Bedürfnis, das Ufer des Oberen Wöhrds zu sozialisieren sehe ich nicht. Drohende Anhäufung von Müll u.a. scheint mir eine reale Sorge, zumal sich ja offenbar niemand über die Sauberhaltung oder gar die Einrichtung von Toiletten Gedanken macht.
    Allerdings ist es halt nun mal juristisch nicht zu ändern, dass eine gekündigte Pachtfläche zu räumen ist – fiat justitia……….

  • Mr. T.

    |

    Ich kann mir vorstellen, dass die Motorbootfahrer jetzt vielleicht mehr Verständnis von der Bevölkerung erfahren würden, hätten sie diese nicht jahrelang rechtswidrig von den Teilen, des Donauufers, das ihnen zur Verfügung gestellt wurde, ausgesperrt.

  • Dugout

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    @Gscheidhaferl

    Danke für den link. Dem Zitat von Antje Schrupp kann ich nur zustimmen :

    ” Neid, so wie er hierzulande kulturell verstanden wird, hat etwas mit Privilegien zu tun und mit der Vorstellung, dass den Menschen die Dinge, die sie haben dürfen, irgendwie zustehen müssen, dass sie ein Recht auf bestimmte Dinge haben und auf andere Dinge nicht. (…) Neid entsteht dann, wenn die Zuteilung der Privilegien mit diesen Rechten nicht übereinstimmt.”

  • G. Siegemund

    |

    Mr. T., verstehe ich es richtig? Die Schifferlfahrer sollten Ihrer Ansicht nach fremde Leute über ein von ihnen gepachtetes Gelände laufen lassen? Das Gelände wurde den Schifferlfahrern nicht zur Verfügung gestellt, sondern es wurde lt. Pachtvertrag ein Besitzstand auf Zeit erworben. Setzt man Ihre These voraus, müßte demnach jeder Pächter eines Kleingartens jeden X-beliebigen, der Lust darauf verspürt, seinen Garten zu betreten, die Erlaubnis dazu erteilen. Und wie wäre es dann z.B. mit der Haftung bei Unfällen. Kann der Pächter dann haftbar gemacht werden?

  • corazondemolon

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    Servus @ Siegemund. Schifferlfahrer, wirklich? Oder Knalldeppen mit 300 PS unterm Arsch? Und schon recht, wenn ein gültiger Pachtvertrag besteht, Zaun drum bauen , dann ist das in Ordnung. Der Vertrag ist aber gekündigt, und das schon seit langer Zeit, was gibt es daran nicht zu verstehen?

  • G. Siegemund

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    @corazondemolon. Dann müßte wohl jeder SUV-Fahrer mit 150 PS unterm A… ein halber Knalldepp sein. Wieviel PS hat ihr Fahrzeug? Jetzt können Sie sich mal selbst einordnen. Bitte etwas mehr Sachlichkeit. Es besteht ein gültiger, jetzt gekündigter Pachtvertrag und deswegen auch eine Umzäunung.

  • Dugout

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    @G. Siegemund

    Es besteht kein Pachtvertrag und das Gelände hätte zum Jahresende geräumt sein müssen. Einschließlich Zaun selbstverständlich.

  • G. Siegemund

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    @Dugout. Lesen ohne Polemik hilft! Habe ich etwas anderes geschrieben?

  • Punker

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    @ Günther Herzig und andere rechtssichere Kommentaroren

    Darf man jetzt die Punks die gerade in der Sylter Innenstadt und am Strand Party machen aufs ehemalige Motorboot Gelände zum feiern einladen oder nicht?

  • Dugout

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    @G.Siegemund:

    ” Es besteht ein gültiger, jetzt gekündigter Pachtvertrag und deswegen auch eine Umzäunung.”

    Und das ist falsch

  • Hthik

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    @Sonny 8. Juni 2022 um 18:28

    “Wäre es Hausfriedensbruch wenn man sich nun Zugang zum Gelände verschafft?”

    Ich geh jetzt da nicht hin, um nachzusehen, sondern davon aus, dass das ein befriedetes Besitztum ist, also ja, denn es ist immer noch das Besitztum eines Anderen, nämlich der Stadt.

    Dieser Andere scheint es aber zu dulden, dass sich Unberechtigte dort aufhalten. Wenn andere Unberechtigte meinen, sie wären geduldet, der Neuankömmling aber nicht, können die, wie jeder Bürger, natürlich die Polizei rufen und auf den mutmasslichen Hausfriedensbruch hinweisen. Die wird dann vermutlich bei der Stadt nachfragen, wer geduldet ist und wer nicht. Dann wissens wir’s genau. Der oder die Nichtgeduldeten werden dann vermutlich angewiesen, das Besitztum zu verlassen. Ob und gegen wenn die Stadt Anzeige erstattet, liegt wieder bei ihr.

    Let’s go, Punx!

  • G. Siegemund

    |

    @hthik. Ja es wäre Hausfriedensbruch! Auf dem Gelände sind techn. Geräte u.ä. verbaut und gelagert. Mißbrauch derselben bergen ein Unfallrisiko, dessen sich der
    Hausfriedensbrechende auf eigene Verantwortung aussetzt. Deswegen auch Warnschilder. Ob die Stadt der Besitzer des Geländes ist, möchte ich mal bezweifeln. Gekündigt wurde der Vertrag nicht von der Stadt, sondern vom Wasserwirtschaftsamt, soweit mir erinnerlich. Sollte ich verkehrt liegen, lasse ich mich gern eines besseren belehren. Halbwahrheiten helfen keinem weiter.

  • Hthik

    |

    G. Siegemund 11. Juni 2022 um 18:34

    “Ob die Stadt der Besitzer des Geländes ist, möchte ich mal bezweifeln.”

    Mag sein, das räume ich ein. Der Punkt ist, dass mit Ende der Pacht der Verein nicht mehr der Besitzer ist und also von einem etwaigen Hausfriedensbruch gar nicht betroffen ist und somit keinerlei Rechtsmittel hat, dagegen vorzugehen, somit nicht mehr praktishe Mittel als jeder beliebige Bürger,

    Was das Rumstehenlassen von gefährlichen Maschinen betrifft, hat der Besitzer den Anspruch, dass die da nicht rumstehen. Kommt es zu einem Unfall, dann kann der Verunfallte nur den Besitzer belangen. Für den Fall, dass das Gericht ein Mitverschulden sieht, etwa die Tafeln nicht für ausreichend hält, wird der Besitzer wohl dem Verein den Streit verkündigen. Dadurch ist er vielleicht nicht ganz unschuldig, aber kommt praktisch besser aus der Sache raus, egal welcher der zwei Invasoren in welchem Umfang für schuldig befunden werden.

  • Bruckmandlsepp

    |

    @ Siegmund: Mit dem Wasserwirtschaftsamt liegen Sie richtig. Neben der Bundeswasserstraße Donau und grundsätzlich aller Gewässer 1. Ordnung ist das WWA auch für die Uferbereiche zuständig. Diese Aufgaben werden im Wesentlichen auch innerstädtisch übernommen.

  • Karl Straube

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    Hthik
    Schmeissens doch nicht mit Rechtsbegriffen um sich, von denens nix verstehen und gebens kein Urteil zu Haftungsfragen ab, von denens auch nix verstehen! Die Streitverkündung wird erst im 6. Semester durchgenommen, wenns das geschafft haben, sind wir für Ihre weiteren Einschätzungen dankbar!

    “1. Possessorischer Besitzschutz (§§ 861, 869)
    Der possessorische Besitzschutz (von lat. „possessio“ = der Besitz) ist, soweit es um den Schutz vor verbotener Eigenmacht (§ 858 Abs. 1) geht, in den §§ 861, 862, 863, 869 geregelt. Diese possessorischen Ansprüche schützen den Besitz als solchen, u.U. sogar den unrechtmäßigen Besitz, gegen verbotene Eigenmacht.”

  • Hthik

    |

    @Karl Straube 12. Juni 2022 um 14:55

    “Possessorischer Besitzschutz (§§ 861, 869)”

    Ja. Zum Beispiel.

    § 861 Anspruch wegen Besitzentziehung
    (1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.”

    Dem Volksmund auch bekannt als, kann sein, dass man dem Beklauten die Ware, die man beim Hehler gekauft hat, geben muss, obwohl man sie bezahlt hat.

    Es gibt im Recht eben speziellere und weniger spezielle Normen. Derjenige, der nicht jede anzuwendende Norm zutreffend anwendet läuft dann Gefahr, falsch zu liegen, weil die bloße Kenntnis der allgemeinen Regeln eben nicht ausreicht.

    “u.U.”

    Genau das.

    Das ist eine schöne Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass ich nicht zur Rechtsberatung befugt bin und nicht die Absicht habe, solche hier auszuüben. Ich kenn ja von dem Fall auch nur die paar Brosamen, die uns RD gibt. Ich gebe lediglich meine Meinung wieder. Aus der Anfrage von Sonny 8. Juni 2022 um 18:28 war nicht ersichtlich, dass dieser eine rechtliche Beratung wünschte.

    Aus dem Zitat erschließt sich mir leider nicht, wo genau meine Darlegung fehlgeht. Damit kein Mißverständnis aufkommt: Das geht natürlich in Ordnung, denn ein Anwalt, Justiziar etc. lebt ja davon, dass er dieses Wissen verkauft. Insofern meine Schuld, da es mir noch nicht gelungen ist, den Kapitalismus abzuschaffen.

  • Hthik

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    @Bruckmandlsepp 12. Juni 2022 um 13:20

    Dass das Wasserwirtschaftsamt der Verpächter ist, steht im Artikel. Es war mein Fehler, dass ich annahm, das im fiktiven Szenario die Polizei bei der Stadt nachfragen würde. Vermutlich ist das Wasserwirtshaftsamt auch der Besitzer wegen “… und rein rechtlich könnte das Wasserwirtschaftsamt die Räumung die Geländes auch jederzeit zwangsweise durchsetzen.”

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