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Deutliches Urteil am Arbeitsgericht Regensburg: Das Universitätsklinikum muss eine Leitende Oberärztin weiterbeschäftigen. Man hatte schwere Geschütze aufgefahren, um die Spitzenmedizinerin loszuwerden. Doch beweisen konnte das UKR den vorgeblichen Arbeitszeitbetrug nicht.

Die Personalpolitik am Universitätsklinikum Regensburg gerät immer wieder in die Kritik. Foto: as

Nach gut zwei Stunden Verhandlung und nicht einmal 20 Minuten Beratung fällt die sechste Kammer am Arbeitsgericht Regensburg ein klares Urteil: Weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung einer Spitzenmedizinerin am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) war gerechtfertigt.

Die Vorwürfe gegen eine Leitende Oberärztin seien unbegründet, entschied das Gericht am Freitag. Bis auf Weiteres muss das UKR die Gefäßchirurgin weiterbeschäftigen. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf knapp 50.000 Euro.

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