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In eigener Sache: Mit Rechtsschutz in die Berufung

Streetart in Regensburg. Foto: as

Im Rechtsstreit zwischen regensburg-digital und der Diözese Regensburg hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz am Montag Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. Die gute Nachricht vorneweg: Die Gewerkschaft verdi hat dem freien Journalisten und regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner dafür vergangene Woche Rechtsschutz zugesagt. Wie berichtet hat das Landgericht Hamburg der Diözese Regensburg am 11. März recht gegeben.

In Zusammenhang mit einem mehrfach wegen sexuellem Missbrauchs vorbestraften Priester, einer Stillschweigevereinbarung und Geldzahlungen wurden unserer Redaktion mehrere Formulierungen verboten, da sie angeblich eine falsche Tatsachenbehauptung darstellen sollen. Es droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu zwei Jahre Gefängnis. Die Diözese Regensburg hatte mit der Münchner Anwaltskanzlei Romatka & Collegen vor dem Landgericht Hamburg gegen einen Kommentar geklagt, wir vergangenes Jahr veröffentlicht hatten. Eine (zensierte) Chronologie der Ereignisse ist hier nachzulesen. Hier findet man die (anonymisierte) Urteilsbegründung im Wortlaut. Dank der Spenden von über 300 Leserinnen und Lesern (rund 10.000 Euro) konnten wir die erste Instanz finanzieren. Noch sind nicht alle Rechnungen eingegangen, aber wir rechnen derzeit mit Kosten von rund 8.500 Euro für unseren und den gegnerischen Rechtsanwalt sowie das Gericht. Seit dem Urteil vom 11. März wurden erneut knapp 2.200 Euro gespendet. Dieses Geld bleibt vorerst als Reserve auf dem Spendenkonto – für die zweite Instanz hat verdi Rechtsschutz zugesagt.

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verdi: Kurswechsel beim Rechtsschutz

Diese Entscheidung der Gewerkschaft stellt einen Kurswechsel bei der rechtlichen Unterstützung von freien Journalisten dar. In der Vergangenheit wurden entsprechende Rechtsschutz-Anträge bzw. -Anfragen (unter anderem im Rechtsstreit mit dem Rüstungskonzern Diehl und dem Möbelkonzern XXXLutz) mit Verweis auf die Rechtsschutz-Richtlinie abgelehnt. Klagen auf Unterlassung seien von der Richtlinie nicht gedeckt, hieß es dazu immer wieder als Begründung. Als Reaktion auf diese Auslegung stellte die Interessenvertretung der Selbständigen bei verdi Oberpfalz einen Antrag, die Rechtschutz-Richtlinie entsprechend zu ergänzen. Dieser Antrag wurde vom Bezirk Oberpfalz mit übergroßer Mehrheit verabschiedet und landete auch in Berlin. Dort sah sich Torsten Tiefenbacher, Verantwortlicher für Recht und Rechtspolitik beim verdi-Bundesvorstand, veranlasst, ein klarstellendes Schreiben zu verfassen. Unter anderem heißt es darin:

„Bei Journalisten kann (…) bei einem gegen ihn gerichteten Unterlassungsanspruch wegen selbst zu verantwortender Presseerzeugnisse Rechtsschutz gewährt werden, (…) weil er an der Wahrung seines Rechts auf Veröffentlichung oder Verbreitung als Urheber gehindert wird oder werden soll und der unmittelbare Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit als Journalist besteht.“

Anders ausgedrückt: Will sich ein freier Journalist gegen einen juristisch erwirkten Maulkorb (Abmahnung/ Einstweilige Verfügung/ Unterlassung) wehren, kann er durchaus auf verdi-Rechtsschutz hoffen, sofern ausreichende Erfolgsaussichten bestehen. In jedem Fall ist eine Ablehnung mit Verweis auf die Rechtsschutz-Richtlinie in Zukunft hinfällig. Unterdessen hat es der Oberpfälzer Antrag zur Ergänzung der Rechtsschutz-Richtlinie bis zum verdi Bundeskongress geschafft, der im September in Leipzig stattfindet.

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Kommentare (5)

  • Sir Sonderling

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    Chapeau, Verdi!!
    Stark bleiben, Stefan Aigner!

  • peter sturm

    |

    es freut mich außerordentlich mitglied dieser gewerkschaft zu sein.
    HERAUS ZUM 1.M A I .

  • Mathilde Vietze

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    Lieber Stefan Aigner, bleib’ am Ball und laß’ Dich nicht einschüchtern. Es schadet nicht, wenn dieser
    selbstherrliche Bischof mal ordentlich eins auf die Mütze kriegt.
    Und vielleicht verliert er in Sachen Schmidt-Salomon auch in der nächsten Instanz..
    Das würde nicht nur mich freuen.

  • Dodi

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    Ich hoffe wirklich, du gewinnst gegen diesen Pädoclub.
    Das Streetpicture finde ich gut, das kann Regensburg als neues Wappen verwenden.

  • W.Müller

    |

    Verehrte Kommentatoren
    Eigentlich kann ich Nichts mehr hinzufügen, sie haben bereite eindeutig kommentiert, gratuliere.
    Das Ergebnis für den mutigen Herrn Aigner ist wie eine Auferstehung, für die Vertuscher in Regensburg ist eine schallende Ohrfeige. Ich hoffe nur der rückwärtsgewandte Regensburger Bischof hat sich die Osterpredigt von seinem Vorgesetzten Kardinal aus München genau angehört, ob er sie verstanden hat, bezweifle ich. Wahrscheinlich gehört er zur Fraktion Mixa, Meisner Köln, etc, die den Kardinal Marx als Nestbeschmutzer beschimpft haben, als er den Saustall im Kloster Ettal ausgemistet hat und Verantwortliche dort gefeuert hat.
    Keine Gnade für Kinderficker und Vertuscher ( sind genauso schlimm wie die Täter)
    W.Müller

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