Erneut gerät die Universität Regensburg wegen ihrer fragwürdigen Befristungspraxis in den Fokus. Am Dienstag klagte eine Lehrkraft erfolgreich auf Festanstellung. Die Uni scheint die einschlägige Rechtsprechung entweder nicht zu verstehen oder bewusst zu ignorieren.
„Viele schöne Worte, aber keinerlei Substanz.“ Es ist nicht das einzige Mal, dass der Richter derart deutlich wird. Am Dienstag musste die Universität Regensburg vor dem Arbeitsgericht eine herbe Schlappe hinnehmen. Erneut ging es um fragwürdige befristete Beschäftigungsverhältnisse. Wie berichtet, musste die Universität Anfang des Jahres 14 Studiengangskoordinatoren festanstellen. Deren Befristung nach dem „Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ (WissZeitVG) sei „rechtsfehlerhaft“, schrieb Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spänle der Universitätsleitung ins Stammbuch. Nur künstlerisches und wissenschaftliches Personal dürfen nämlich auf Basis des WissZeitVG beschäftigt werden. Ein Umstand, der bei Studiengangskoordinatoren offenkundig nicht gegeben ist.
Kreativer Umgang mit dem WissZeitVG
Nach der Verhandlung am Dienstag zeichnet sich nun ab, dass die Uni dieses Gesetz auch bei der Befristung von Lehrpersonal recht eigenwillig angewandt hat.
Der Literaturwissenschaftler klagte und berief sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2011. Das Bundesarbeitsgericht hat darin unter anderem sehr detailliert festgelegt, was unter Wissenschaft bzw. wissenschaftlicher Tätigkeit zu verstehen ist, die wiederum Voraussetzung dafür ist, um nach dem WissZeitVG befristet beschäftigt zu werden. Und folgt man den Ausführungen des Richters am Dienstag, dann hat die Universitätsleitung dieses Urteil entweder nicht verstanden oder einfach ignoriert.
Weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus dem gesamten Gepräge von Barbeys Tätigkeit lasse sich ableiten, dass er wissenschaftlich tätig sei, so der Vorsitzende Richter, der sich auch von den immer wieder laut werdenden Einwänden der Univertreter nicht beirren ließ. Wenn man das WissZeitVG so auslegen würde, wie die Universität dies in Barbeys Fall versuche, „dann hieße das auch, dass ein Hausmeister, der nebenbei noch Zeit zur wissenschaftlichen Arbeit hat, ein Wissenschaftler wäre“, so der Richter.
Universität kündigt Berufung an
Die Forderung der Univertreter eine Frist einzuräumen, um weitere Schriftsätze einzureichen, lehnte das Gericht ebenso ab wie die Forderung nach einem Sachverständigengutachten, das Barbeys wissenschaftliche Tätigkeit belegen solle. „Wir haben genug Schriftsätze gewechselt. Aber von ihnen kommt keinerlei Substanz. Es ist auch nicht erkennbar, zu welcher konkreten Tatsache Sie ein Gutachten haben wollen.“
Ein Urteil wurde am Dienstag noch nicht gefällt, allerdings ließ das Gericht eindeutig durchblicken, dass Barbey festangestellt werden muss.
Im Gegenzug erklärten die Vertreter der Universität noch im Gerichtssaal, Berufung einzulegen. Es ist indes nicht besonders erstaunlich, dass die Universität hier mit aller Härte vorgeht: Barbey ist nicht der einzige Dozent, der auf Basis des WissZeitVG von der Universität befristet angestellt wurde. Allerdings ist er der erste, der gegen diese fragwürdige Praxis der Universität Regensburg klagt. Am Dienstag folgten mehrere weitere Betroffene der Verhandlung. Und für sie hat Barbeys Fall Vorbildcharakter.
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