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Vorwurf: Versuchter Betrug

Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt

Porno-Pranger: Unter diesem Stichwort machte im letzten Sommer Urmann + Collegen, eine berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahn-Kanzlei, bundesweit Schlagzeilen. Jetzt ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs gegen den Rechtsanwalt Thomas Urmann. Gegen die Kanzlei läuft eine Regressklage. „Dass gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff. Der Experte für Urheber- und Wettbewerbsrecht vertritt „etliche Betroffene“ gegen die Regensburger Abmahn-Kanzlei U+C (Urmann und Collegen). Und vergangene Woche erreichte ihn ein Schreiben der Regensburger Staatsanwaltschaft, „welches es in sich hat“: Gegen U+C-Anwalt Thomas Urmann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs.

Gerichte und Datenschützer stoppten Pranger-Pläne

U+C brachte es im vergangenen Jahr zu einiger Berühmtheit: Im August hatte die Kanzlei angekündigt, eine sogenannte „Gegnerliste“ im Internet zu veröffentlichen. Darauf sollten die Namen von Betroffenen veröffentlicht werden, die von der Kanzlei abgemahnt wurden. Dem Vernehmen nach, weil sie angeblich illegal Filme – vornehmlich Pornos – aus dem Internet herunter- bzw. hochgeladen haben. Einem Bericht des Regensburger Wochenblatts zufolge sei aus Kreisen der Kanzlei die Zahl von 150.000 Betroffenen „durchgesickert“. Immerhin 0,2 Prozent der deutschen Bevölkerung. Unter der Überschrift „Porno-Pranger“ machte die Kanzlei bundesweit Schlagzeilen. Am Ende schob nicht nur das Bayerische Landesamt für Datenschutz dem Ganzen einen Riegel vor. Bereits im Vorfeld hatten Rechtsanwälte für ihre Mandanten am Landgericht Essen und Amtsgericht Regensburg Einstweilige Verfügungen erwirkt.

Dubiose Praktiken

Der „Porno-Pranger“ war indes nur eine weitere Eskalationsstufe der dubios anmutenden Praktiken von Urmann + Collegen, über die wir bereits im letzten Jahr berichtet haben. Offenkundig ging es darum, die Zahlungsbereitschaft, der Abgemahnten abseits der Gerichtssäle zu erhöhen. Abgemahnte wurden unter Druck gesetzt. Es gab Verstöße gegen die Berufsordnung. Eine Versteigerung von Abmahnforderungen im angeblichen Wert von 90 Millionen Euro wurde öffentlichkeitswirksam verkündet. Schließlich folgte mit der Pranger-Ankündigung die recht unverhohlene Drohung: Zahlt oder Euer Name steht im Netz. Ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt sind, ist dabei noch nicht einmal geklärt.

Zeitgleich zum Pranger: U+C startete Abmahnwelle für bekannten Abzocker

Was dabei etwas unterging: Etwa zur selben Zeit verschickten Urmann + Collegen namens einer dubiosen KVR Handelsgesellschaft massenhaft Abmahnungen an Internetshops wegen fehlerhafter AGBs. Das Muster: Die Abmahnung kommt am Freitag mit Fristsetzung bis Sonntag, 12 Uhr. Dazu die Androhung hoher Kosten, wenn nicht sofort unterschrieben und gezahlt wird. Der Geschäftsführer der KVR ist der bekannte Internet-Abzocker Frank Drescher. Die Frage, ob man auch vorhabe, die abgemahnten Shops auf der „Gegnerliste“ zu veröffentlichen (und sie so möglicherweise „unabsichtlich“ mit Porno-Up- und Downloads in Verbindung zu bringen), wollten uns Profi-Abmahner letztes Jahr nicht beantworten.

Experte vermutete schon 2012 Rechtsmissbrauch

Nun hat die Regensburger Staatsanwaltschaft deshalb ein Ermittlungsverfahren sowohl gegen Frank Drescher wie auch gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf versuchten Betrug. Wettbewerbsrechtler Andreas Forsthoff hatte angesichts der Massen von Abmahnungen, die U+C für die KVR bzw. Frank Drescher verschickt hatte, bereits im vergangenen Jahr Rechtsmissbrauch vermutet. Frank Drescher habe nach seinem Eindruck „lediglich vorgetäuscht, einen Internethandel mit quasi allen Artikeln zu betreiben, die denkbar sind, um ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu allen möglichen vermeintlichen Wettbewerbern zu konstruieren“, so Forsthoff.

Finanzielle Vereinbarungen zwischen Abzocker und Rechtsanwalt?

Doch aus welchem Interesse sollte Frank Drescher dies tun? Wie Forsthoff erläutert, hätte bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wie im Fall der KVR nur der Rechtsanwalt, also U+C, einen Anspruch auf Kostenerstattung. Frank Drescher ginge leer aus – sofern alles mit rechten Dingen zugeht. Pro Abmahnung werden bei einem Streitwert von 10.000 Euro immerhin 651,80 Euro fällig. Nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass diese via Textbaustein-System am PC problemlos binnen kürzester Zeit hundertfach erstellt werden können. „Warum sollte also Frank Drescher umfangreich einen Internetshop aufziehen, damit dann alleine Rechtsanwalt Thomas Urmann daran verdient?“ Er habe „andere Motive oder finanzielle Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt Thomas Urmann und Frank Drescher“ vermutet, so Forsthoff. „Dies zu beweisen ist jedoch nicht ganz einfach.“ Nun ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen 103 Js 16997/12). Forsthoff, der zahlreiche Betroffene vertritt, hat seine volle Unterstützung zugesagt.

26. April: Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg

Am 9. April 26. April (der verhandlungstermin wurde verschoben, Anm. d. Red.) wird in Zusammenhang mit der KVR Handelsgesellschaft zudem eine Regressklage gegen Urmann und Collegen vor dem Amtsgericht Regensburgverhandelt (Az. 4 C 3780/12), die auch der Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sein dürfte. U+C wurde vom Gericht bereits im Vorfeld aufgefordert, „vorzutragen, wieviele Abmahnungen an Konkurrenten sie im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH verschickt hat, wer ihr die jeweiligen Wettberwerbsverstöße mitgeteilt hat und welche Honorarzahlungen und insb. Vorschüsse die GmbH insoweit geleistet hat”.
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