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Dilemma beim Jugendschutz

Den Kindern zuliebe: Rechtsfreier Raum für Denunzianten

Eine Familie wird beim Jugendamt angeschwärzt, ihre Kinder misshandelt zu haben. Zu Unrecht, wie sich sehr rasch herausstellt. Wer die Falschbehauptung in die Welt gesetzt hat, dürfen die Eltern nicht erfahren. Das Jugendamt gibt den Namen nicht heraus und das Regensburger Verwaltungsgericht entschied: Auch üble Denunzianten genießen Datenschutz.

Jugendschutz im Dilemma: Nimmt man ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg haben Familien keine Möglichkeit, um sich gegen Denunzianten und Lügner zu wehren.

Jugendschutz im Dilemma: Nimmt man ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg haben Familien keine Möglichkeit, um sich gegen Denunzianten und Lügner zu wehren.

„Manchmal ermahnen sich unsere Töchter gegenseitig, ruhig zu sein. Sie haben Angst, dass sonst wieder jemand vor der Tür steht und behauptet, wir hätten sie geschlagen“, erzählt Annette Beier (alle Namen der Familie geändert). Auch sie selbst und ihr Ehemann Michael fühlen sich manchmal unwohl in der gemeinsamen Wohnung. „Ich habe keine Ruhe mehr und fühle mich wie unter Beobachtung. Und die Person, die uns denunziert hat, wird vom Jugendamt noch geschützt.“

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Die Beiers sind wohl das, was man eine intakte Familie nennt. Die beiden ältere Töchter sind gerade aufs Gymnasium gekommen, die jüngste wurde vor kurzem eingeschult. Annette Beier ist Hausfrau und Mutter. Ihre Familie sei für sie das Wichtigste, sagt sie. Daneben hilft sie ihrem Mann noch im gemeinsamen Betrieb. Die Beiers leben in wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen.

Eine Informantin, die anonym bleiben will

Am 4. November letztes Jahr fand Annette Beier beim Nachhausekommen im Briefkasten ein Schreiben des Jugendamts, Betreff: „Gefährdungsabklärung“. Kurz zuvor waren demnach Mitarbeiter des Jugendamts vor der Haustür, um einem entsprechenden Hinweis nachzugehen. „Ich hab sofort dort angerufen und bin noch am selben Tag vorbei gekommen.“ Mit dabei war auch der Mann ihrer Kinderärztin. Dort erfuhr Frau Beier von dem zuständigen Mitarbeiter: Eine Person aus der Nachbarschaft, die anonym bleiben wollte, hatte behauptet, dass sie einige Tage zuvor durch ein Fenster der Wohnung „fünfmaliges Klopfen wie auf Haut und ein Kind, das einmal ‘Aua“ schreit“ gehört habe. Erst später, nachdem die Beiers über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht gefordert hatten, kam heraus: Die anonyme Informantin hatte die Beiers als „seit Jahren bekannte“ Problemfamilie dargestellt. Die Kinder würden „mit großer Härte“ erzogen. Annette Beier sei psychisch labil und schreie viel herum.

Michael und Annette Beier haben durchaus einen Verdacht, woher diese Behauptungen kommen. In dem Mehrfamilienhaus, in dem sie wohnen tobt seit gut zwei Jahren ein Nachbarschaftskrieg. Die Beiers wurden bezichtigt, Gärten beschlagnahmt zu haben, das Zelten der Kinder im Garten wurde beim Vermieter gemeldet, ebenso, dass der Hasenstall der Töchter zwei Meter weit in die Gemeinschaftsfläche ragen würde. Herausgekommen ist bei all diesen Beschwerden nie etwas. Und seit geraumer Zeit versuchen die Beiers der streitbaren Nachbarin aus dem Weg zu gehen. Umso erstaunlicher war es, dass besagte Frau wenige Tage vor der Meldung ans Jugendamt mit den Kindern gesprochen und sich nach deren Schulen erkundigt habe.

Schon vor dem Gespräch die Schulen angerufen

Nachdem Annette Beier im Jugendamt diese Situation geschildert hatte und zusätzlich ein Leumundsschreiben der Vorsitzenden des Kinderschutzbundes vorlegte, war der zuständige Mitarbeiter sehr schnell davon überzeugt: Es liegt keine Gefährdung der Kinder vor. Schon am nächsten Tag wurde die Akte wieder geschlossen. Den Namen der Informantin indes wollte er nicht herausgeben. Deren Schilderungen seien nichtsdestotrotz glaubwürdig gewesen. „Das ist ein glatter Witz“, ärgert sich Annette Beier. „Wenn diese Person wirklich um das Wohl unserer Töchter besorgt gewesen wäre, hätte sie bei uns geklingelt und gefragt. Auf jeden Fall hätte sie nicht fünf Tage gewartet, bis sie uns bei der Behörde denunziert.“

Im Verlauf des Gesprächs erfuhr Annette Beier dann noch: Der Jugendamts-Mitarbeiter hatte bereits vorher bei den Schulen der Kinder angerufen. Bei einer Tochter führte dies dazu, dass eine Lehrerin sie vor versammelter Klasse beiseite nahm und fragte, ob denn zuhause alles in Ordnung sei. Später rief die besorgte Mutter einer Schulfreundin bei Annette Beier an. „An den Schulen waren wir das Tagesgespräch“, sagt Michael Beier. Kein Wunder: Der Rektor des Gymnasiums habe ihnen bestätigt, dass so ein Anruf vom Jugendamt „schon sehr ungewöhnlich“ sei. „Auch wenn sich geklärt hat, dass an den Vorwürfen nichts dran ist: Irgendwas bleibt immer hängen“, ist Michael Beier überzeugt. „Diese Reaktion des Jugendamts war völlig überzogen. Zumindest hätte der Herr das Gespräch mit uns abwarten können, bevor er bei den Schulen anruft.“

„Wenn wir Hinweise auf Schläge bekommen, müssen wir dem sofort nachgehen.“

Der stellvertretende Leiter des Jugendamts, Dr. Volker Sgolik, verteidigt das Vorgehen seiner Behörde. Der zuständige Mitarbeiter habe mit dem sofortigen Hausbesuch und dem Anruf bei den Schulen auch nicht überängstlich oder gar falsch reagiert. „Wenn wir Hinweise auf Schläge bekommen, müssen wir dem sofort nachgehen. Das ist nichts Kleines.“ Im ersten Moment habe die Mitteilung auch bedrohlich geklungen. „Wenn bei einer Familie tatsächlich eine Belastungssituation vorliegt, kann das sehr schnell eskalieren.“ Auch der Anruf an den Schulen sei richtig gewesen. „Es geht doch nicht darum, die Familie anzuschwärzen. Der Kollege wollte eben die Meinung von Fachleuten einholen, die die Kinder kennen.“ Es habe sich dann ja auch schnell herausgestellt, dass an der Sache nichts dran ist.

„Wir sind auf Informanten angewiesen.“

Auch dass das Jugendamt die Daten der Informantin nicht herausgibt, hält Sgolik für völlig richtig. In den letzten beiden Jahren habe das Jugendamt Regensburg 600 bzw. 480 Mitteilungen zu misshandelten oder missbrauchten Kindern erhalten. Und bei etwa einem Drittel stelle sich am Ende heraus, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. „Das heißt aber nicht, dass jeder Informant aus böser Absicht gehandelt hat.“

Zwar werde, vor allem bei Ehestreitigkeiten, auch immer mal versucht, dass Jugendamt durch falsche Vorwürfe zu instrumentalisieren, Sgolik spricht von einem „Missbrauch mit dem sexuellen Missbrauch“, aber: „Wenn wir Informanten nicht grundsätzlich schützen und sich das herumspricht, dann melden sich manche womöglich nicht beim Jugendamt, wenn tatsächlich etwas passiert. Darauf sind wir aber angewiesen.“

Früher habe das Jugendamt bei besonders gravierenden Fällen schon selbst Anzeige wegen Verleumdung erstattet. „In aller Regel kommt aber da bei Gericht nichts heraus. Wir müssen das als Behörde aushalten, heißt es dann.“ Freilich sei so etwas wie im Fall der Beiers für die Familie belastend. „Das ist für die Betroffenen ein riesiger Eingriff.“ Deren Verärgerung sei auch nachvollziehbar. „Das ändert aber nichts daran, dass wir so handeln müssen. Wir sind in erster Linie dem Kindeswohl verpflichtet.“

Verwaltungsgericht: Auch Denunzianten genießen Datenschutz

Für die Beiers ist diese Haltung des Jugendamts nicht nachvollziehbar. Sie reichten Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Hier habe es sich nicht um eine glaubwürdige Informantin gehandelt, sondern eine Person, die „niederträchtige, denunziantische und verleumderische unwahre Behauptungen“ in die Welt gesetzt habe, schreibt der Rechtsanwalt der Familie, Robert Hankowetz. Doch das Verwaltungsgericht wies diese Klage Ende Mai ab. Zur Begründung heißt es unter anderem:

„(…) die meldende Person (hat) gegenüber der Behörde ausdrücklich erklärt, anonym bleiben zu wollen. Einer weiteren Güterabwägung bedurfte es nicht. Insbesondere wäre nicht zu prüfen gewesen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Meldung (…) wider besseren Wissens und in Schädigungsabsicht erfolgte. (…) Der Gesetzgeber hat den Datenschutz im Jugendhilferecht höher gewichtet als das nachvollziehbare Interesse von Betroffenen, sich über Behördeninformanten zu informieren, um sich ggf. wehren zu können.“

Im Klartext: Auch jemand, der eine Familie absichtlich mit Falschaussagen denunziert, geniest den Datenschutz durch die Behörde. Schließlich geht es um den Schutz der Kinder. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ließ das Regensburger Gericht nicht zu.

 „Das führt den Rechtsstaat ad absurdum.“

Rechtsanwalt Hankowetz hat dagegen jetzt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Er sieht in diesem Urteil eine Verkennung der Rechtslage. „Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einen rechtsfreien Raum geschaffen, in dem Denunzianten tun und lassen können, was sie wollen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen“, sagt er. „Das führt den Rechtsstaat ad absurdum.“ Für die Beiers hat diese Klage neben der eigenen Betroffenheit mittlerweile ebenfalls grundsätzliche Bedeutung: „Nicht jeder kann sich gegen solche falschen Beschuldigungen mit einem Rechtsanwalt wehren oder hat eine Leumundszeugin vom Kinderschutzbund“, sagt Annette Beier. „Auch das Jugendamt sollte sich mal genau überlegen, wie weit es sich als Behörde von solchen Leuten instrumentalisieren lässt, ohne dass diese etwas zu befürchten haben.“

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Kommentare (55)

  • Der feine Horst

    |

    “Dilemma im Jugendschutz” trifft es wohl sehr richtig. In letzter Konsequenz aber ist es richtig so. Man stelle sich mal vor, Melder beim Jugendamt werden im Anschluss von den Betroffenen verklagt. Dann brauchen wir keinen Monat warten und die Meldungen bleiben aus. Den Aufschrei möchte ich sehen, wenn in Regensburg einem Kind dann tatsächlich etwas passiert!

    Meines Wissens nach passieren solche Vorfälle den Familien auch nur einmal. Denn sollten sich die “denunziatorischen Meldungen” wiederholen, wird den Meldungen deutlich milder nachgegangen, wenn überhaupt. Hier genießt die betroffene Familie dann einen gewissen “Schutz”.

    Was ich mich aber wirklich frage: Was wenn der Meldername doch herausgegeben wird? Dann werden die Beiers die Person anzeigen, aber es wird wohl nichts dabei rauskommen. Sagt ja der Leiter vom Amt selbst, sogar wenn die Anzeigen passiert nichts. Was soll der Zenuber also? Wirkt ein bisschen wie “Getroffene Hunde bellen.” Oder “Recht haben um recht zu haben.”

  • paula graf

    |

    Rechtsfreier Raum? Warum nicht, wie sonst kann die Blockwartmentalität gepflegt werden?
    Aber im Ernst:
    Ich bin mir sicher das Jugendamt hat diesbezüglich einschl. Erfahrungen und entsprechende Filter erarbeitet.
    Trotzdem lieber einmal einem vagen Verdacht nachgehen als …

  • Veronika

    |

    Kann man hier denn nicht gerichtlich beim Jugendamt eine Einsicht in die Unterlagen erwirken?
    Wie wäre es mit einigen Straftatbeständen wie dem Vortäuschen einer Straftat, der üblen Nachrede etc., welcher sich hier die Informantin strafbar gemacht haben dürfte.
    Einfach mal Strafanzeige erstatten, ist ja auch nicht böse gemeint.

  • Heini

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    Ist denn überhaupt schon mal passiert, dass das Verwaltungsgericht Regensburg gegen eine Entscheidung des Jugendamtes beschlossen hätte? Wäre mir neu.

  • Luchs

    |

    Da hat das Verwaltungsgericht das Kindeswohl über möglicherweise verletzte Persönlichkeitsrechte von Eltern gestellt. Richtig so!
    Herr Rechtsanwalt Hankowetz sollte sich mal mit der elenden Situation vieler Kinder, bestehend aus Missbrauch, Verwahrlosung und Gewalt, auseinandersetzen. Eine kurze Hospitation in der Kinder- und Jugendhilfe und er wird die Möglichkeit eines “anonymen Fehlalarms” anders bewerten.

  • blauäugig

    |

    Ich sehe bei jener Lehrerin ein größeres Fehlverhalten als beim Jugendamt:
    “Bei einer Tochter führte dies dazu, dass eine Lehrerin sie vor versammelter Klasse beiseite nahm und fragte, ob denn zuhause alles in Ordnung sei.” Bei derartiger “Sensibilität” fehlen mir die Worte.

    Die Fragen von “Veronika” wurden ja schon -grau schraffiert – im Artikel beantwortet.

  • Veronika

    |

    @Luchs:

    Mag durchaus sein, dass man das Jugendamt lieber einmal zuviel, als zu wenig ruft, doch wie sieht es mit Kindesmissbrauch durch “Institutionelle” aus?
    Hier dauert die Klärung dann – wie man in RD in Bezug auf die Kath. Kirche immer wieder lesen konnte – bis ins späte Erwachsenenalter der Opfer. Ob sich hier etwas geändert hat, wage ich mangels der Aufklärungsbereitschaft auch des neuen Regensburger Bischofs zu bezweifeln.

  • Veronika

    |

    @blauäugig: Danke, aber die Fragen sind trotzdem nicht beantwortet, denn was das Verwaltungsgericht entscheidet, muss für einen Staatsanwalt noch lange keine Bindungswirkung haben. Ich kenne übrigens gerade in Bayern kein Zivilgericht, welches bei noch so eklatanter Verletzung strafrechtlicher Vorschriften jemals eine(n) Geschädigte(n) an die Staatsanwaltschaft verwiesen hätte. Hier scheint man schön bayerisch-brav jeweils nur bei der eigenen Sache bleiben zu wollen. Vielleicht eine Art “Befehl von oben”, und solche “Befehle” scheint es nur in Bayern zu geben, und die scheinen zu wirken, da meiner Meinung nach gerade in Bayern kein Richter tatsächlich auf Lebenszeit eingesetzt ist und völlig unabhängig handeln kann. Siehe die Angelegenheit “Haderthauer”, die nun “die Runde macht”, aber schon vor Jahren hätte aufgeklärt werden können und müssen.
    Kein Staatsanwalt – welcher auch damals bereits von sich aus hätte ermitteln dürfen – hatte sich hier bis jetzt “die Hände schmutzig gemacht”. Schade, aber eben “Bananen-Republik Bayern”.

  • Veronika

    |

    Ergänzung:

    @blauäugig:

    Dank des guten föderalistischen Systems in Deutschland ist es sogar dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, hier anstelle des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bayern tätig zu werden, um z. B. rechte Umtriebe frühzeitig unterbinden zu können. Musste ich bereits selbst leidvoll erfahren, hatte dann aber dem radikaleren linken Spektrum (welches ich ebensowenig mag) in kreativer Weise ;-) Kenntnis von diesen geplanten Umtrieben veschafft, und siehe da: Als es darum ging, dass sich beide Seite zu einem bestimmten Termin nahezu ein “Duell” liefern wollten und hunderte von Sicherheitskräften hätten eingesetzt werden müssen, war der ganz braune Spuk vorbei.

  • heinz

    |

    „Wenn wir Informanten nicht grundsätzlich schützen und sich das herumspricht, dann melden sich manche womöglich nicht beim Jugendamt, wenn tatsächlich etwas passiert. Darauf sind wir aber angewiesen.“

    Hier hakt die Sache definitiv. Wenn ich etwas beobachte, was mich beunruhigt und ich dies sachlich und mit den entsprechenden Relativierungen meiner subjektiven Wahrnehmungen ohne Belastungseifer melde, warum sollte ich dann – im Falle, in dem sich herausstellen sollte, dass meine Meldung völlig substanzlos und aus den Fingern gesogen war – weiterhin den Schutz der Anonymität geniessen ?
    Offensichtlich sind wir schon soweit, dass unser Staat von der festen Annahme ausgeht, dass bei seinen Bürgern von Feigheit vor Verantwortungsbewusstsein ausgegangen werden muss. Nicht unbedingt ein schmeichelhaftes Kompliment.

  • wahon

    |

    Kindesmisshandlung ist eine Straftat. Wer eine Kindesmisshandlung beobachtet, ist verpflichtet, zum Schutz des Kindes entweder sofort persönlich einzuschreiten oder – falls man dazu nicht in der Lage sein sollte – die Polizei zu rufen bzw. Strafanzeige zu erstatten. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht u.U. selbst eine Straftat, nämlich die “unterlassene Hilfeleistung”. Als Zeuge einer Kindesmisshandlung hat man keinen Anspruch auf Anonymität.

  • Labrador

    |

    Wie aus dem Bericht hervor geht sind 1/3 der Anzeigen Fehlmeldungen. Wo bleibt hier der Opferschutz? Will man Jemandem Schaden zufügen, geht man einfach mal schnell zum Jugendamt. Wenn die Nachbarin sich an diesem Abend ernsthaft große Sorgen um das Wohl der Kinder gemacht hätte, warum hat Sie nicht bei Familie Beier geklingelt oder sofort die Polizei angerufen!?? Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung? Nein, in einem Nachbarschaftsstreit wird das Jugendamt informiert! Warum? Weil man Familie Beier damit schaden will und noch inkognito durch das Jugendamt geschützt wird. Generell müssen die Namen geschützt werden, ganz klar, weil sonst keiner mehr eine Aussage treffen würde. Jedoch muss sich die Person schon im Klaren darüber sein, dass, wenn Sie bewusst eine Fehlaussage, im Bezug auf einen vorhergehenden Nachbarschaftsstreit trifft, dass diese Falschaussage dann auch aufgedeckt und geahndet wird. Und die Beschuldigten schon die Möglichkeit haben sollten die Anonymität des Datenschutzes aufzuheben um sich hier gegen zur Wehr zu setzen. Denn hier geht es eben nicht um das Recht „Recht zu haben“, sondern um die schwere Anschuldigung der Kindesmisshandlung die nie passiert ist. Familie Beier besitzt nicht einmal das Recht sich dagegen zu wehren! Ich glaube für eine intakte Familie, die Ihre Kinder liebt, gibt es keine schwerere Anschuldigung als die „der Bezichtigung von Kindesmisshandlung“! Das sollte dem Jugendamt eigentlich bewusst sein! Somit um aus dem Drittel der Fehlaussagen nicht bald eine Hälfte werden zu lassen, würde ich dem Jugendamt dringend empfehlen, sich auch in die Lage der falsch Beschuldigten zu versetzen und vielleicht auch erst gründlich zu ermitteln bevor man blind einer schweren Anschuldigung folgt, ohne sie vorher gewissenhaft zu prüfen! Sich jetzt hinzustellen als wäre nichts passiert und man hätte rechtens gehandelt ist der absolute Wahnsinn!

  • Micky

    |

    @Luchs: Es geht ja nicht um einen anonymen Fehlalarm, sondern um eine gezielte Denunziation! Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schiesst, sprich bei der Schule anruft, hätte man ein Gespräch mit der Familie führen müssen und nicht danach.

  • Merle

    |

    Zukünftig werde ich erst einmal den Leumund des Melders prüfen. Wenn mir dieser als zuverlässig und gewissenhaft erscheint, werde ich entsprechend tätig werden…

    Wenn ein Kind dann möglicherweise stirbt, weil die Leumundüberprüfung zu lange dauert, kann ich wenigstens behaupten, mich im Vorfeld damit auseinander gesetzt zu haben, ob der Melder überhaupt den entsprechenden Ruf hat.

    Ich muss gestehen: mich kotzt das Jugendamtsbashing an. Hauptsache drauf hauen, hauptsache sagen, was DIE alles falsch machen. Zu schnell reagiert, zu langsam reagiert, falsch reagiert, gar nicht reagiert, intensiv reagiert.

    Mir gefällt mein Job – ich mag ihn. Allerdings diskutiere ich mit kaum jemanden über meine Tätigkeit – weil ein Großteil gar nicht das nötige Wissen über (gesetzliche) Grundlagen meiner Arbeit haben.

    Ein Anruf bei den Schulen gehört mMn zur Gefährdungseinschätzung dazu – die kennen die Schüler lange, sehen sie regelmäßig und können erste Hinweise geben, ob da was dran ist oder nicht. Und wenn einem Lehrer häufige blaue Flecken (beispielsweise) auffallen – finde ich es hilfreich, das beim Elterngespräch zu wissen.

    Hier hat die Lehrerin wirklich inkompetent reagiert – aber schieben wir auch das dem Jugendamt in die Füße.

    Tja… alle schreien nach Kinderschutz – aber die Rechte aller anderen sollen noch wichtiger sein…

    Wie viele tote Kinder brauchen wir noch?

    Und nicht bestätigte Meldungen heißen ja nicht, dass Melder böswillig tätig werden
    – vom Melder falsch eingeschätzte Situation
    – keine Kindeswohlgefährdung – aber trotzdem Unterstützungsbedarf
    – unterschiedliche Werte-/ Erziehungs-/ Moral… vorstellungen

  • Uwe Hahn

    |

    Hoffmann von Fallersleben: Der größte Lump im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant.

  • Prof. Dr. Kowatschek

    |

    Merle – TAUSEND DANK!

    Was mich bei diesem Artikel so stört ist der Tenor, dass DENUNZIANTEN geschützt werden. Zitat: “Eine Familie wird beim Jugendamt angeschwärzt, ihre Kinder misshandelt zu haben. Zu Unrecht, wie sich sehr rasch herausstellt. Wer die Falschbehauptung in die Welt gesetzt hat, dürfen die Eltern nicht erfahren. Das Jugendamt gibt den Namen nicht heraus und das Regensburger Verwaltungsgericht entschied:

    AUCH ÜBLE (!!!) DENUNZIANTEN GENIEßEN DATENSCHUTZ.”

    Herr Aigner, haben Sie seitens der Eltern eine Schweigepflichtsentbindung ggü. dem Jugendamt erhalten, um ein VOLLSTÄNDIGES Bild der Sachlage zu erhalten, oder übernehmen Sie hier einfach nur die Ansichten der Eltern? Ist es gesichert, dass die Melderin in “übler” Art und Weise gegen die Beiers gemeldet hat? Oben im Text steht: “dass sie einige Tage zuvor durch ein Fenster der Wohnung „fünfmaliges Klopfen wie auf Haut und ein Kind, das einmal ‘Aua“ schreit“ gehört habe.” – ist das keine Meldung wert?
    Was wenn es tatsächlich eine Misshandlung gewesen wäre?

    Woher wissen Sie, dass die Familie Beier “eine intakte Familie” ist? Äußerlichkeiten (wie Schule und Beruf) mögen ganz schön sein, auch dass die Familie private Kontakte zum Mann der Kinderärztin und zum Kinderschutzbund hat ist ganz nett – dennoch sagen sie nichts über die inneren Verhältnisse, den unmittelbaren Umgang miteinander aus. Aber sei es drum… mir liest sich das hier eindeutig einseitig! Schade eigentlich.

    Wie Merle schon schreibt: Jugendamtsbashing
    Ergänzt noch durch die neue Art des RD überall Verschwörungen bei den bayr. Gerichten zu wittern.

    Hier nutzt eine Familie die Medien, das Medium benutzt die Familie und heraus kommt nur halbgare Meinungsmache. Kenne ich sonst nur vom hier vielgescholltenen Wochenblatt.

  • Stefan Aigner

    |

    Herr Kowatschek,

    natürlich gab es eine Entbindung von der Schweigepflicht. Ich hatte auch Akteneinsicht. Die Einschätzung einer intakten Familie entstammt der Akte.

  • Prof. Dr. Kowatschek

    |

    Herr Aigner, steht auch in der Akte, dass die Melderin denunziatorisch gehandelt hat? Woher kommt der Rückschluss? Zu welcher Einschätzung kommt das Amt?

    Mich würde auch interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage das VG seinen Entschluss begründet. Wenn Ihnen das Urteil vorliegt, dann wäre eine Nennung der Paragraphen doch wünschenswert.

  • Stefan Aigner

    |

    Den Begriff Denunziant habe ich sehr bewusst gewählt. Die Formulierung im Urteil des Verwaltungsgerichts ist unmissverständlich: auch Informanten mit “Schädigungsabsicht” sind demnach geschützt. Und zwar unabhängig davon, wie man diesen Einzelfall beurteilt. Solche Leute nennt man landläufig Denunzianten. Insofern gibt die Formulierung in Anreißer und Überschrift schlicht den Tenor dieses Urteils wieder. Die Rechtssprechung dazu ist aber nicht so einheitlich wie es das Urteil des VG Regensburg glauben macht. Es gibt dazu auch andere Urteile.

    Der Fall selbst und die Beurteilung der Informantin/ Denunzantin wird im Artikel von beiden Seiten geschildert. Beide Positionen halte ich für nachvollziehbar. Jeder kann entscheiden wie er das sieht. Persönlich halte ich es für einen Grenzfall. Das Jugendamt hat nach Schilderung der Nachbarschaftssituation die Akte sofort geschlossen und die Situation in der Familie als “gut bis befriedigend” beurteilt.

    Woher die Einschätzung kommt, dass es sich um Jugendamt-Bashing handelt, kann ich nicht nachvollziehen. Dessen Position wird ebenso ausführlich dargestellt wie die der Familie.

    Stefan Aigner

  • Veronika

    |

    “auch Informanten mit ‘Schädigungsabsicht’ sind demnach geschützt.”
    ————-
    Darf man dann wohl zweifellos als “DenunziantInnen” bezeichnen! Man hätte die ganze Sache durch das Jugendamt auch sehr unauffällig gestalten können. Krasses Beispiel der gebotenen Art wäre gewesen, wenn man bei Frau H. von einem Betrug des vormaligen Mitinhabers der Modellbaufirma in Höhe vom zigfachen Betrag ausgegangen wäre – natürlich nur versehentlich – und Frau H. und deren Mann – jeweils an deren Arbeitsstelle von Blaulicht und Tatütata begleitet abgeholt hätte. Es geht gerade in Bayern auch vielfach anders, nur ging es eben wieder einmal hier bei dieser “Frau Beier” nicht.

  • Monika Koch

    |

    In der BRD muß man seine Unschuld beweisen, um dann gnädigerweise mit den eigenen Kindern zusammenleben zu dürfen.
    Das Natürlichste der Welt, Kinder zu haben und sie zu lieben und gelegentlich zu streiten, ist bei den Deutschen unter Kontrolle gestellt.
    Wehe man hat einen Feind!
    Dann wird man durch die Jugendämter und die Justiz zermalmt, außer man hat Zertifikate. Diese bekommt man jedoch nicht, egal wie prima man sich um die Kinder kümmert, sobald es sich um die verfemten alleinerziehenden Frauen handelt, die generell unter Generalsverdacht stehen und als angebliche Problemfälle vorverurteilt sind.

    In der Masterarbeit http://www.sozialwirtschaftsbibliothek.de/literatur/pdf_233_5255.pdf stehen einige Wahrheiten über das Jugendamtssystem.
    S. 11, ein völlig normaler Junge, der einer völlig normalen Mutter entrissen wurde – ist es besser, “lieber einmal zuviel einzugreifen” (S. 12)? Oder macht die Psycho-Sozial-Branche nicht vielmehr solche Kinder und ihre Mütter/Eltern sinnlos kaputt und steht somit genau auf der gleichen Stufe wie Eltern, die ihr Kind tatsächlich mißhandeln.

    Das Märchen von den überlasteten Jugendamtsbeschäftigten (S. 12) wird nicht hinterfragt. Denn wenn all die überflüssigen und schädlichen Aktionen nicht erfüllt würden und ausschließlich echten Vernachlässigungen nachgegangen würde, kämen wir mit zehn Prozent des aufgeblähten Apparates aus.

    S. 20 und 21, “Kindeswohl” ist überhaupt nicht definiert und unterliegt somit völliger Willkür.
    Anhand des Schicksals des Herrn Gustl Mollath haben alle Deutschen erfahren, wie locker man jemanden sieben Jahre lang im Psycho-Gefängnis verschwinden lassen kann. “Psychische Gesundheit”, “Kindeswohl”, “Kindeswohlgefährdung” (S. 22 bis 27) sind reine Ansichtssache.
    Läßt sich nichts gegen eine Mutter finden, dann nimmt man eben “Wahnvorstellung”, wozu keine Beweise erforderlich sind, sondern das gekränkte Ego des Herrn Sozialarbeiters wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde genügt (so war es bei mir). Oder man nimmt den Schwachsinn, Armut sei gleichbedeutend mit Kindeswohlgefährdung (S. 29 und 30).

    S. 33 und 34, solche “gewichtigen Anhaltspunkte” brauchen in keinster Weise vorzuliegen, um die Maschinerie in Gang zu setzen, die so lange Mutter und Kinder niederwalzt, bis das Ziel erreicht ist, der Mutter ihre Kinder wegzunehmen. Am simpelsten per Gutachten (S. 51 bis 53), worin bekanntlich der größte Unsinn geschrieben werden darf und lediglich eine Meinung geäußert wird.

    S. 62 bis 64, die Jugendämter und die Jugendhilfe-Industrie (S. 59) werden nicht kontrolliert. Wohin führt es, wenn keine Aufsicht existiert?

    Wehe man hat einen Feind! Dann verliert man in der grausamen BRD das Liebste, das man hat.
    Der Jugendamtsterror wird hierzulande von der Justiz, einer ebenfalls ohne jegliche Aufsicht agierende Institution, gedeckt. Die Kinder gehören dem Staat?

  • wahon

    |

    @Prof. Dr. Kowatschek
    @Merle

    Sie halten also die Anzeige der Nachbarin, “dass sie einige Tage zuvor durch ein Fenster der Wohnung fünfmaliges Klopfen wie auf Haut und ein Kind, das einmal ‘Aua’ schreit, gehört habe” für einen signifikanten Hinweis auf Kindesmisshandlung? – Das ist wirklich unglaublich.
    Bei jedem Behördenmitarbeiter sollte eine solche konfuse Meldung den Verdacht auslösen, dass es sich entweder um eine gezielte Denunziation handelt oder die meldende Person selbst Hilfe benötigt.
    Es hat überhaupt nichts mit “Jugendamts-Bashing” zu tun, wenn man auch von den Mitarbeitern des Jugendamtes so viel Urteilsfähigkeit und Menschenkenntnis verlangt, dass Meldungen dieser Art – “durchs Fenster hören”, “Klopfen wie auf Haut”, “ein Kind, das Aua schreit” – nicht einfach für bare Münze genommen werden.
    Der gesetzliche Auftrag, sich am “Kindeswohl” zu orientieren, wird krass missachtet, wenn das Jugendamt aufgrund einer so offensichtlich irren oder böswilligen Meldung die Eltern verdächtigt, ihre Kinder zu misshandeln. Zum “Wohl” der Kinder gehört es nämlich auch, dass ihre Familien vor verrückten oder böswilligen Verdächtigungen geschützt werden.

  • Merle

    |

    @wahon, vielen Dank für den Hinweis, wie ich meinen Job zu erledigen habe. Wir lesen uns wieder, wenn ein Kind gestorben ist und ein JA – Mitarbeiter einen derartigen Hinweis NICHT beachtet hat.
    Woher nehmen sie denn ihre Kenntnisse, wann eine Meldung wirklich ernst zu nehmen ist?
    Ich würde sie bitten, dieses auch meiner Amtsleitung mitzuteilen – wir sind immer daran interessiert, die Meldungen ohne Inaugenscheinnahme des Kindes abzuarbeiten (nur blöd, das dies zur Gefährdungseinschätzung gehört).

    Ich werde mich aus dieser Diskussion zurück ziehen – weil hier wieder Personen, lediglich Jugendamtsbashing (ja, genau das ist es!) betreiben wollen, ohne tatsächlich über fundierte Kenntnisse dieses Bereiches haben.

    Ich mache meine Arbeit weiter gut und gerne – und werde weiterhin Familien aufsuchen, überprüfen und feststellen, das ein Hinweis sich als nicht richtig herausstellt.
    Und ich werde weiterhin (bzw. jetzt wieder) nicht mit Menschen über diese Tätigkeit diskutieren, die einfach keine Ahnung haben…

    Viel Spaß beim drauf hauen!

  • blauäugig

    |

    @Kowatschek: Den Artikel find ich ausgewogen, die Kommentare insbesondere von “Veronika” und “Labrador” nicht – die spiegeln aber ebensowenig die Menung von Regensburg-Digital wieder wie Ihre oder meine Kommentare.
    @wahon: “Wer eine Kindesmisshandlung beobachtet, ist verpflichtet, zum Schutz des Kindes entweder sofort persönlich einzuschreiten oder – falls man dazu nicht in der Lage sein sollte – die Polizei zu rufen bzw. Strafanzeige zu erstatten. ” – Sie erkennen natürlich zuverlässig jederzeit den Unterschied, ob ein Kind schreit und weint, weil es zuvor geschlagen oder verbrüht wurde, hingefallen ist, oder Süßigkeiten nicht bekommen hat. Ich und wahrscheinlich die Mehrheit der Bevölkerung nicht.
    Wenn es um Kindswohl geht, ist aus meiner Sicht ein Eingreifen des Jugendamtes duchaus wünschenswert, bevor es zu fortlaufenden Verbrechen am Kind kommt, und Misshandlungen und Missbrauch passieren ja meist ohne Augenzeugen.
    Dass auch auf Grund anonymer Hinweise ermittelt wird, ist ja nicht nur bei Jugendämtern so.
    @Veronika:
    Da Sie es offenbar nicht verstehen: Das indiskutable Fehlverhalten der Lehrerin ist nicht dem Jugendamt anzulasten. Anderswo wurde entgegen Ihrer Argumentation kein Aufsehen erregt.
    Ob es in Ihrer Wahlheimat anders zugeht, weiß ich nicht, die hier geschilderten Vorgänge halte ich jedenfalls nicht für typisch bayrisch und kann mir nicht vorstellen, dass ein anderes deutsches Verwaltungsgericht anders entschieden hätte..

  • Labrador

    |

    Personen, die gezielt eine Falschaussage machen, müssen wissen, dass Sie mit einer Aufhebung der Anonymität zu rechnen haben. Mit Sicherheit gäbe es dann keine 1/3 Fehl- und Falschaussagen mehr und das Jugendamt hätte mehr Zeit sich um die ernsthaften Fälle von Kindesmisshandlung zu kümmern. Es müsste eigentlich auch im Sinne des Jugendamtes sein solche Fälle zu ahnden. Familien die zum Opfer einer Falschaussage werden, sollten ebenso den Beistand des Jugendamtes erhalten.

  • Dubh

    |

    @ Merle

    Es ist Ihnen nicht zu parterre, KritikerInnen mit toten Kindern zu drohen?
    Kritik an Jugendämtern ist grundsätzlich nicht angebracht?

    „Allerdings diskutiere ich mit kaum jemanden über meine Tätigkeit – weil ein Großteil gar nicht das nötige Wissen über (gesetzliche) Grundlagen meiner Arbeit haben.“

    Interessant, auch nicht im Amt?
    Die Fälle toter Kinder Mitte der Nuller Jahre bei denen Jugendämter seit langem involviert waren, die Kinder dann trotzdem tot, sind Ihnen bekannt?

    Das spricht ja nun eindeutig für die Unfehlbarkeit der JA MitarbeiterInnen – Supervision Ihrer Arbeit durch unabhängige Experten, derer es außerhalb der Jugendämter zahlreiche gibt – nö, nicht nötig?
    Niemand, schon gar nicht Eltern, haben Ahnung, Wissen, was Kindeswohl sein könnte, Kinder ohnehin nicht – SIE aber!
    Das muss dann wohl ein mathematisch festgelegter für jedes einzelne Kind gleich geltender Begriff sein?

    Selbstkritik und /oder -zweifel auch nur zu erwägen, ist manchen Berufsgruppen offensichtlich per se ziemlich fremd.
    Entsprechende SozialpädagogInnen sind mir in beruflichem Zusammenhang in diversen Jugendämtern allerdings nicht gerade selten begegnet.

    Selbstverständlich müssen solche nicht zuallererst mit Eltern reden, auch dann nicht, wenn die beim JA bisher gut beleumundet, weil nicht vorkommend, waren.
    Nein, zuallererst heißt es Kontakt mit der Schule, damit es sich in deren gesamten Umfeld auch schnell rumspricht, bevor die Eltern überhaupt wissen, dass sie „gemeldet“ wurden.

    Wie ist es da eigentlich mit dem Datenschutz?
    Dürfen Lehrer über Schüler am Telefon ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten Auskunft erteilen, und wie legitimieren sich JA MitarbeiterInnen am Telefon als solche?

    Oder kann jeder da anrufen und Auskünfte über konkrete Schüler erhalten?

    Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln heutzutage auch mal eben nur über Telefon bei allen möglichen „Meldungen“?

    Ermittelt hingegen wird nie mehr in punkto Verleumdung oder Beleidigung?
    Komisch, DA dann doch!
    http://www.regensburg-digital.de/kriegsfuehrung-via-facebook/14042014

    Hier wurde vom JA Regensburg angebliche Verleumdnung etc., deutlich weniger locker gesehen,wie bei eindeutigen Denunzianten, und von der StA eingestellt wurde schon gar NICHT nein, eine Haftstrafe gar, obwohl nicht sicher ist, ob der Kindesentzug durch das JA berechtigt ist/war – ob also überhaupt Unwahres behauptet wurde.

    Nun ja, miese Verhältnisse halt, kein ordentlich braves Muttchen, Polin gar, solche Kleinkriminellen misshandeln selbstverständlich auch ihre Kinder, oder vernachlässigen sie………….

    Fam. Beier hat möglicherweise nur Glück gehabt, dass sie wirtschaftlich und sozial deutlich besser da steht, als obige Frau, und somit deutlich besser dem Klischee, entspricht, wer überhaupt erziehungsfähig sein könnte………………….. außer JA „Experten“.

    Das Kindeswohl der Töchter IST übrigens geschädigt, wenn die Töchter jetzt Angst haben mal lauter zu werden, die ganze Familie sich zuhause beobachtet fühlt, und die gesamte Schule Bescheid weiß – und zwar durch die Denunziantin und das JA!

    Aber das Kindeswohl definieren Sie, Ihrem gesamten Beitrag nach, ja anscheinend lediglich als „nicht tot“ – was nun allerdings immerhin eindeutig und objektiv von außen feststellbar ist.
    Wie die Kinder das sehen scheint für Sie nicht von Belang.

    Es ist zudem richtig, dass Gerichte praktisch nie entgegen den Empfehlungen des JA entscheiden
    Das sind die “Experten”, die Gerichte nicht, außerdem ist das Familiengericht für viele Richter nur Durchgangsstation, sodass man meist auch nicht auf jahrelange eigene Erfahrung der Richterschaft in solchen Angelegenheiten hoffen kann – von entsprechenden Aus, – Fortbildungen ganz zu schweigen

    Für die Jugendämter gibt es somit keinerlei unabhängige, nicht selbst direkt involvierte Kontrollinstanz, was da entschieden wird passiert, ob es sachlich richtig ist oder nicht – und das Kindeswohl ist anscheinend generell 0 oder 1 – fertig!
    http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama188.html

    Die meisten betroffenen Eltern sind dagegen machtlos.

    Ich finde es hochlobenswert, dass Fam. Beier klar ist, dass das Gleiche was Ihnen passiert ist in anderen Fällen ganz anders ausgehen kann, und sie sich nicht zuletzt aus grundsätzlichen Erwägungen den Rechtsstaat UND das Kindeswohl betreffend, zu dieser Beschwerde entschlossen haben!

  • Mr. T

    |

    Lieber einmal zu oft hingeschaut, als einmal zu wenig. Ich möchte nicht die Entscheidungen im Jugendamt treffen müssen – egal, wie man es macht, es kann leicht genau verkehrt sein.

  • wahon

    |

    @Merle

    Auch wenn Sie es jetzt nicht mehr lesen (wollen): Sie sollten etwas vorsichtiger sein in Ihrem Urteil über die Fachkompetenz von Menschen, die Sie nicht kennen. Ich habe jahrzehntelang SozialpädagogInnen ausgebildet und kann aus Erfahrung sagen: Ihre Angst im Amt zu versagen, ist ein sehr schlechter Ratgeber. Schärfen Sie lieber Ihre Menschenkenntnis und den Blick aufs Wesentliche, dann fällt es Ihnen leichter, die Denunziation von der Information zu unterscheiden.

  • Monika Koch

    |

    Zusamenfassend die deutsche Jugendamts-Meinung:

    Kollateralschäden durch falsche Beschuldigung sind okay.

    Denn zwar werden auch Unschuldige vernichtet, aber gelegentlich trifft’s tatsächlich Schuldige, und dieser Zweck heiligt die Mittel.

  • Dubh

    |

    Merle: “Ich würde sie bitten, dieses auch meiner Amtsleitung mitzuteilen – wir sind immer daran interessiert, die Meldungen ohne Inaugenscheinnahme des Kindes abzuarbeiten (nur blöd, das dies zur Gefährdungseinschätzung gehört).”

    Man sollte Ihre Amtsleitung allerdings darüber informieren, dass manche MitarbeiterInnen offensichtlich nicht in der Lage sind, zwischen hören und sehen zu unterscheiden.

    Das Kind wurde ja eben NICHT zuerst in Augenschein genommen! Oder ist ein telefonat mit der Schule beim hiesigen JA eine Inaugenscheinnahme eines Kindes?

    Die meldende Person hat auch nichts geSEHEN, beobachtet, sondern etwas geHÖRT! Etwas das man von irgendwoher aus einem Fenster eigentlich gar nicht hören kann!

    KLOPFEN Sie sich mal auf die Haut, das hören Sie grade selber, und jemand der neben Ihnen steht – die „Person“ hört das aber aus nem Fenster…………..wie weit weg war sie genau?
    Hat sie es in ihrer Wohnung gehört oder wo? Wo ist die Wohnung, über oder unter den Beiers – der Schall, geht nach oben, Physik und so…………

    Klatschen, also z.B. mit der flachen Hand oder entsprechenden Gegenständen hört man besser – aber davon war ja wohl ausdrücklich nicht die Rede.

    Schreit ein Kind ein einziges Mal AUA, wenn es geschlagen wird – oder hat es die “klopfende” Mutter gleichzeitig mit der 3. Hand subito geknebelt – festhalten muss sie das Kind ja auch, oder gehen Kinder heutzutage nicht mehr weg, wenn sie geschlagen werden und weg könnten?

    Die ansonsten angeblich immer rumschreiende Mutter bleibt aber fein still, die anderen Töchter auch, kein Ton von denen, kein “Mama hör auf” oder sowas – oder waren die nicht da?

    Woher war der „Person“ übrigens bekannt, dass es sich um eine der Töchter auf dem Gymnasium handelte – gesehen hat sie ja nichts, oder wurde bei der Grundschule auch angerufen?

    Warum kann man nach einer Meldung, die nach jahrelanger Verspätung kommt, aktuell wiederum um 5 Tage verspätet ist, nicht stutzig werden?
    Man muss anscheinend nicht mal nachfragen, warum, und darauf hinweisen dass dann seit Jahren offenbar unterlassene Hilfeleistung durch die Person und von allen denen das bekannt gewesen sein soll, Straftaten begangen wurden?

    Wenn es bei der Meldung um das Kindeswohl gehen soll – wieso zum Teufel sieht oder hört man JAHRElang zu, wenn Kinder geschlagen werden?!
    Da werden Sie, das JA, nicht hellhörig, dass es um etwas völlig anderes gehen könnte?!

    Die Familie hätte gleich mitteilen können, dass der Hintergrund der Denunziation möglicherweise der seit 2 Jahren stattfindende Nachbarschaftskrieg ist, weil die Töchter der Familie den Gemeinschaftsraum „über Gebühr“ beanspruchen, bzw. deren Eltern für die Töchter!

    Das kann man nachprüfen, indem man sich entsprechende Beschwerden vom Vermieter bestätigen lässt, der das ja ohnehin weiß, man die Familie also öffentlich nicht verunglimpft – UND den Datenschutz NICHT verletzt – da die Sorgeberechtigten dagegen sicher nichts gehabt hätten!

    Das Kindeswohl oder das Kinderfeindewohl – worum geht es – diese Frage stellt sich Ihnen niemals, nichtmal bei derart obskuren Meldungen?

    Zumal ja niemand je gehört hätte, dass man in Deutschland allzugerne mehr Kinder hätte, halt nur nicht bei sich im Haus, nebendran, oder in der Nähe.

    Dazu gab es genügend Prozesse, Kinderlärm etc. – SIE aber haben davon nie was mitbekommen?

    Aufgabe von Jugendämtern ist es MIT den Familien, Eltern Lösungen zu erarbeiten wenn Probleme vorhanden sind, und Hilfen anzubieten, NICHT gegen die Familien, Eltern zu arbeiten und die von vornherein als schuldig anzusehen, gerade wenn bisher nichts je gegen sie vorlag.

    § 8a KJHG
    (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.

    Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, (!)

    soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. ……..
    http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx#P1

    Wenn aber das Kindeswohl akut gefährdet ist, wenn man also tatsächlich beobachtet, oder auch hört – und ja Schreien bei Schlägen oder Zorngebrüll weil es keine Schokolade gibt, hört sich ziemlich unterschiedlich an – wie Kinder geschlagen werden, dann holt man die Polizei, die allein hat die Befugnis das Kind aus einer akuten Gefahrensituation zu entfernen – was dann ja auch zweifellos sein muss, und zwar sofort.

    Meldungen ans Jugendamt haben nur Sinn, wenn man nicht genau weiß was da passiert, wenn man was vermutet, aber es nicht eindeutig einordnen kann.
    Dann ist es Job des JA herauszufinden, was los ist – zusammen MIT der Familie – und passende Hilfen anzubieten!

    5x KLOPFEN, einmal AUA, von irgendwo geHÖRT nicht geSEHEN – aber JAHRElang zugesehen/-gehört wie schlecht es den Kindern geht, oder dass die gar regelmäßig geschlagen werden, dann wieder erst 5 Tage nach akuten Schlägen in die Gänge gekommen…………………

    Das ist selbstverständlich nicht auszuschließen, aber es unhinterfragt für bare Münze zu nehmen ist mehr als naiv.
    Niemand hat gesagt anonymen Meldungen wäre nicht nachzugehen – generell ist das WIE die Frage, erst recht bei Meldungen, die “komisch riechen”.

    Oder werden Eltern bei Ihnen im Amt grundsätzlich als die Bösen, als Feinde angesehen?
    Meinen Sie das wäre ihr gesetzlicher Auftrag?
    GG Art 6, je kapiert?

    Nennen Sie es Schutz der Familie und der Kinder, wenn Familien aufgrund anonymer, zumal zweifelhafter Meldungen ZUALLERERST mal an den Pranger gestellt werden?

    SO sieht echte Hilfe garantiert aus! AUA!

  • Mr. T

    |

    “Kollateralschäden durch falsche Beschuldigung sind okay.
    Denn zwar werden auch Unschuldige vernichtet, aber gelegentlich trifft’s tatsächlich Schuldige, und dieser Zweck heiligt die Mittel.”
    Wenn man nur sehr begrenzte Denkfähigkeiten hat, ist eine solche Beschreibung schon in Ordnung, aber etwas differenzierter betrachtet, sollte man erkennen, dass ein falsche Beschuldigung ncht automatisch einer Vernichtung gleichkommt. Im Idealfall geht das Jugendamt so einer Beschuldigung nach (was es auch unbedingt muss), sieht, dass alles in Ordnung ist und weiß, dass wenn so ein Denunziant wieder etwas gegen die betroffene Familie vorbringt, wie es einzuordnen ist. Abweichungen vom Idealfall werden wohl vorkommen, aber es wird selten der Fall sein, dass die erste Maßnahme auf eine vage Anschuldigung ist, dass einem die Kinder weggenommen werden.
    Der Nachteil einer solchen Betrachtungsweise ist natürlich, dass man nicht mehr wild aufs Jugendamt einschlagen kann. Damit muss man leben können.

  • Labrador

    |

    @ Merle
    Schöne Einstellung von dem Jugendamt. Erhält man Kritik, zieht man sich einfach zurück! Es wird nicht mehr diskutiert! Weil alle anderen ja keine Ahnung haben! Ist das auch wieder eine Ferndiagnose von Ihnen? Starke Leistung…. Ich frage mich warum Sie überhaupt, in so eine lapidare Diskussion eingetreten sind!? Haben Sie nur mit Zuspruch gerechnet? Machen Sie einfach gut Ihre Arbeit weiter! Es ging hier eben nicht um Kindesmisshandlung und Tod. Hier geht es um einen Nachbarschaftsstreit und um die schwere Anschuldigung von Kindesmisshandlung, bei der das Jugendamt katastrophal schlecht ermittelt hat und vorschnell in Bezug auf einer Falschaussage ein Urteil fällte, ohne die Familie je einmal gesehen zu haben!

  • wahon

    |

    @Mr. T

    Sie behaupten also, das Jugendamt müsse “unbedingt” jeder falschen Beschuldigung nachgehen, ohne den Wahrheitsgehalt der Beschuldigung auch nur ansatzweise zu überprüfen.
    Ihre Auffassung ist schlicht falsch. Jeder Mitarbeiter des Jugendamtes ist verpflichtet, eine schriftliche oder telefonische Beschuldigung zuerst auf Seriosität zu prüfen. Üblicherweise wird die Seriosität einer Anzeige durch konkrete Nachfrage bei der anzeigenden Person oder durch den “gesunden Menschenverstand” geprüft.
    Ohne diese Seriositätsprüfung eine “vage Anschuldigung” zum Anlass zu nehmen, ein Prüfverfahren einzuleiten und damit grundlos die Eltern der Kindesmisshandlung zu verdächtigen, verstößt gegen den Sinn des Kinder- und Jugendschutzes, dem auch das Jugendamt verpflichtet ist.
    Irrig bzw. gesetzwidrig ist auch Ihre Auffassung vom “Idealfall”, das Jugendamt dürfe jederzeit ohne substantiellen Verdacht Familien kontrollieren. Das Jugendamt ist nicht das Kontrollorgan der Familie, sondern ein Hilfsinstitut zum grundgesetzlich verankerten Schutz der Familie.
    Kritik an der konkreten Arbeit eines Jugendamtes ist kein “wildes Einschlagen aufs Jugendamt”, sondern notwendig, um den Schutz der Familie und des Kindeswohls zu verbessern. Damit sollte auch das Jugendamt leben können.

  • blauäugig

    |

    @Labrador, @Wahon:
    Eine Analyse ex post ist immer einfacher, wenn die wesentlichen Sachverhalte zusammengetragen und die unwesentlichen beiseite gelegt wurden, der Sachverhalt also mundgerecht serviert wird.
    Es hat sich im Lauf der Ermittlung herausgestellt, dass es ein Nachbarschaftsstreit war, aber es war eben nicht von vorne herein für alle Beteiligten so eindeutig und hätte es auch nicht sein müssen.
    Übrigens – die Einschätzung lt. Akte ist, dass die Situation in der Familie “gut bis befriedigend” ist; die Eltern könnten also die Energie, die sie jetzt für den aussichtslosen Rechtsstreit aufwenden, auch in eine Verbesserung des Familienklimas stecken.

  • wahon

    |

    @blauäugig

    Ihr letzter Beitrag zeigt überdeutlich, dass die betroffene Familie gut daran tut, sich gerichtlich gegen die falsche Verdächtigung zur Wehr zu setzen. Ihr Motto “Zuerst verdächtigen und dann den Irrtum eingestehen” widerspricht diametral dem gesetzlichen Auftrag des Jugendamtes. Sie sollten die Energie, die Sie hier so selbstherrlich zur Verteidigung falscher Rechtsauffassungen aufwenden, in die Verbesserung Ihrer sozialen Intelligenz investieren.

  • blauäugig

    |

    @wahon: ‘Ihr Motto “Zuerst verdächtigen und dann den Irrtum eingestehen” ‘
    Das ist unabhängig vom zweiten Halbsatz weder mein Motto noch das des Jugendamtes – die Untersuchung der Vorwürfe war offensichtlich ergebnisoffen.

    Seien Sie mit Ihren Schlüssen nicht gar so voreilig, das lässt an Ihrer “sozialen Intelligenz” größte Zweifel aufkommen.

    Ihr Hauptkritikpunkt ist, dass die Behörde überhaupt tätig geworden ist, wofür ich beim besten Willen kein Verständnis aufbringen kann.
    In der Klage ging es darum, die Falschinformantin nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, also im ersten Schritt deren Identität bestätigt zu bekommen. Das kann ich nachvollziehen – aber hier darf sich die Behörde eben nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.

  • Dickkopf

    |

    “Und ich werde weiterhin (bzw. jetzt wieder) nicht mit Menschen über diese Tätigkeit diskutieren, die einfach keine Ahnung haben… ”

    Jaja, die Menschen haben alle keine Ahnung. Ich bin selbst in einem ähnlichen Bereich ausgebildet, und das, was manche Jugendamtsmitarbeiter von sich geben ist an Unqualifiziertheit nicht zu übertreffen.

    Wenn Sie angeblich “Ahnung” haben, dann liefern Sie Argumente und stellen Sie nicht nur Ihre Tätigkeit oder Profession dar, aufgrund derer Sie sich Deutungshoheit zuschreiben wollen.

    Die Deutungshoheit haben Sie nicht! Andere Leute mit gesundem Menschenverstand haben das Recht und die Pflicht, Ihre Arbeit zu hinterfragen. Zuallererst zum Wohle der Kinder. Es gibt Fälle und Argumente des Jugendamts, da stehen einem die Haare zu Berge.

    Abgesehen davon leben Sie von den Steuergeldern aller arbeitenden Menschen und haben Ihre Qualifikation diesen zu zeigen. Sie arbeiten im Dienste der Familien und Steuerzahler und sind nicht deren Lehrer, deren Lehren diese unhinterfragt aufnehmen müssen.

  • Dubh

    |

    blauäugig: ” aber hier darf sich die Behörde eben nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.”

    Das ist NICHT geltendes Recht, haben Sie das immer noch nicht verstanden?
    Wäre es das, dann könnte man sich die Beschwerde allerdings sparen.
    Wo ist der § der Jugendämter davon ausnimmt Straftaten anzuzeigen, weil sie die Daten des Straftäters auch nicht der StA offenbaren dürfen?

    Recht gilt, oder nicht, und wenn es Ausnahmen gibt, braucht es dafür eine gesetzliche Regelung – das nennt man Rechtsstaat!
    Der andere Grundsatz des Rechtsstaats ist es: Wo kein Kläger da kein Richter!

    Deutsche Jugendämter haben ohnehin unkontrollierte Macht wie nirgendwo sonst in Europa, reicht die nicht?
    Muss man da auch noch wohlwollend Denunzianten zur Denunation einladen?

    Es ist geltende Praxis, weil es für Ämter und Behörden der bequemere Weg ist, eigene Fehlleistungen bemäntelt, rechtswidrige Ausführung, -sbestimmungen im Dunkeln lässt, und viele BürgerInnen meinen, was Ämter von sich geben sei geltendes Recht bzw. eh nicht wissen wie sie sich wehren könnten.

    Oder warum meinen Sie sind 84 % der Widerspruchsverfahren und Klagen zu ALG II erfolgreich?
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erfolgreiche-hartz-iv-klagen-90016158.php

    Die, die sich nicht wehren gegen rechtswidrige Entscheidungen sind natürlich außen vor.

    Da geht es häufig auch um Kinder!
    Um deren Wohl allerdings generell nicht, weil es bei den gesamten ALG II Gesetzen nicht um das Wohl von Kindern geht – sondern um die Zucht von zwangsweisen Niedriglöhnern.

    Das hält dieser Staat ganz offiziell und rechtlich abgesichert vom Kindeswohl!

    Und wie man weiß – steht ja überall – sind es nahezu ausschließlich DIE, die ihre Kinder schlecht behandeln und verwahrlosen lassen…………..also scheint mittlerweile zuerst Kontrolle – NICHT Hilfe – die Denkart zu sein – NOCH rechtswidrig übrigens!

    Ich bezweifle sehr, dass sich böswillige Denunziation bei “Hartzlern” auch so schnell klärt, falls überhaupt – zumal bei MitarbeiterInnen, die sich als allein wissende und richtende Instanz sehen und selbstverständlich frei von Fehlern und Vorurteilen sind.

    “Eine Analyse ex post ist immer einfacher”

    Tja, wenn man keinerlei alltägliche eigene Erfahrung mit Kindern, nicht mal kleineren Geschwistern etc. hat, selbst auch nie geschlagen wurde, dann mag einem allerdings nichts einfallen, wonach man schon die Informatin zu fragen gehabt hätte.
    Da mag einem diese Story freilich vollkommen glaubwürdig vorkommen………………….

    Null eigene Erfahrungen, aber den Kopf voll damit wie Familien “richtig” zu leben haben, Kinder zu erziehen sind – beste Voraussetzungen für solche Jobs und blauäugige Kommentare.

  • Dickkopf

    |

    Monika Koch:

    “Zusamenfassend die deutsche Jugendamts-Meinung:
    Kollateralschäden durch falsche Beschuldigung sind okay.
    Denn zwar werden auch Unschuldige vernichtet, aber gelegentlich trifft’s tatsächlich Schuldige, und dieser Zweck heiligt die Mittel.”

    Ja, hier hat sich eine Mitarbeiterin mal wieder bestens geoutet.

    Es tut mir sehr leid, welche Probleme Sie mit dem Amt bekommen haben. Ich kenne genügend ähnliche Fälle. Jeder Mensch mit Herz und Verstand kann ohne Probleme nachvollziehen, dass solche “Kollateralschäden” nicht okay sind.

    Es ist auch nicht so schwer, das zu erkennen, wie die Jugendamtsmitarbeiter es darstellen. Wie man aus vielen Fällen erfahren kann, halten sie sich teilweise nicht einmal an Recht und Gesetz und behindern die Rückführung von Kindern. Außerdem geben sie keine Fehler zu. Und wenn Kinder nachweislich zu Unrecht entnommen wurden, werden sie teilweise trotzdem nicht zurückgegeben, mit der Begründung, man würde sie durch die Veränderung zu sehr belasten.

    Das sind Argumentationsweisen, die kann man gar nicht fassen.

    Es ist also nicht alles so schwer. Es würde schon reichen, wenn sich das Jugendamt an Recht und Gesetz halten würde, die Eltern mit Respekt behandeln würde und sein eigenes Urteil nicht überschätzen und Fehler eingestehen würde. Mit so einer offenen und selbstkritischen Haltung könnte bereits ein wesentlicher Teil der Fehler vermieden werden.

    Die Frage ist, ob das gewünscht ist. Vielleicht bräuchte man dann gar nicht mehr so viele Mitarbeiter und die Heime und Pflegeeltern sähen leer aus.

  • Dickkopf

    |

    blauäugig:

    “die Einschätzung lt. Akte ist, dass die Situation in der Familie “gut bis befriedigend” ist; die Eltern könnten also die Energie, die sie jetzt für den aussichtslosen Rechtsstreit aufwenden, auch in eine Verbesserung des Familienklimas stecken.”

    Ja, das können sie, sie tun aber gut daran, das nicht zu tun. Die Eltern haben nicht die Aufgabe, vom Jugendamt eine gute Bewertung zu bekommen. Die Bewertung kann ihnen egal sein.

    Was die Eltern hier tun, ist das Jugendamt zu bewerten, das sich mangelhaft verhalten hat.

    Und Sie wollen nun von der mangelhaften Note des Jugendamts ablenken, indem Sie auf die Note der Eltern lenken?

    Was haben Sie eigentlich für eine Auffassung davon, welche Rolle Bürger, Familien und Behörden haben? Behörden sind die Kontrolleure, bei denen die Familien gute Noten abgeben müssen? Die Behörden müssen sich selbst aber keiner Bewertung aussetzen, obwohl sie rein von Steuergeldern leben?

    Mehr als blauäugig Ihre Sichtweise. Nein, die Familie tut gut daran, die Behörde zu kritisieren und auf die “Benotung” zu pfeiffen.

  • S.

    |

    Ich kenne die Mutter seit Jahrzehnten und die Kinder seit deren Geburt. Äußerungen des Amtes, dass die Situation “gut bis befriedigend” sei, bezeugen die Verbohrtheit des Amtes, das statt eigene Fehler einzugestehen und sich aktiv um die Wiederherstellung des Familienfriedens bemüht würde, die Täter schützt und lieber noch drauf sattelt um die Familie noch weiter zu beschädigen. Ein beschämender Korpsgeist der dort herrschen muss und in Ämtern aller Art immer noch weit verbreitet ist.

    In einer englischen Krimiserie fiel einmal der Satz: “Was ist der Unterschied zwischen einem Rottweiler und einem Sozialarbeiter? Antwort: Von einem Rottweiler bekommst Du Dein Kind eventuell zurück”.

  • Franziska

    |

    Es geht hier nicht um Jugendamtsbashing – Die Arbeit und Aufgabenstellung des Jugendamtes wird in Ihrer Wichtigkeit auch nicht in Frage gestellt. Zum Vorgehen des Jugendamtes im gegebenen Fall:
    Der Familie wurde eine der verwerflichsten Straftaten, die Kindesmisshandlung vorgeworfen. Aus einer Behauptung wurde einfach eine Tatsache gemacht. Der Vorwurf wurde ohne Anhörung der Eltern und ohne Überprüfung des Wahrheitsgehaltes an beide Schulen der Kinder weitergeleitet. Die Vorwürfe stellten sich als völlig haltlos heraus. Hier wurde eine Familie in Misskredit gebracht nach dem altbewährten Motto: „ Irgendetwas wird schon dran sein“. War da nicht einmal etwas mit einer Kindesmisshandlung? Die schlimmen und falschen Anschuldigungen sind deshalb nicht nur als Unwahrheiten zu bezeichnen, sondern sie wirken sich auch für die jeweils betroffenen Personen als Rufschädigung und Rufmord aus.
    Das Jugendamt scheint sich der Dimension der zerstörerischen Auswirkungen und Folgen von verleumderischen und unwahren Behauptungen überhaupt nicht bewusst zu sein, indem es den Fall ad acta legt und zur Tagesordnung übergeht.
    Spätestens zu dem Zeitpunkt als sich heraus stellte, “dass an der Sache nichts dran ist“ und eine Falschaussage vorliegt, hätte das Amt von sich aus Schritte gegen die Informantin einleiten müssen. Dies wäre auch im Interesse des Amtes gewesen um nicht Instrumentalisiert und für Diffamierungen missbraucht zu werden.
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wirft viele Fragen auf. Ein rechtsfreier Raum für Denunzianten wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

  • Student

    |

    Wie soll sich ein Jugendamtsmitarbeiter ein Bild von der Lage machen? Hmmm… warum nicht die KollegInnen an den Schulen befragen, immerhin kennen die die Kinder am Besten und sehen sie regelmäßig. Ist zumindest nicht belastend als das Kind, das loyal mit seinen Eltern ist, zu befragen. Außerdem ist es die Pflicht, zunächst Dritte zu fragen, denn falls die Eltern tatsächlich schlagen und auf den Verdacht angesprochen werden, könnten diese den Druck “nichts zu sagen” auf die Kinder noch mehr erhöhen.

    Sieht mir fast so aus, als ob eine Mittelstandsfamilie mit überhöhtem Ego hier um “ihren Ruf” bangt…

    Warum ein Schulrektor Anrufe als äußerst selten erlebt bleibt auch fraglich…. liegt wohl auch daran, dass die Gymnasien noch keine Jugendsozialarbeiter für Schulen (JAS) haben… und auch um “ihren Ruf” bangen… mit Schmuddelfamilien mag man eben nichts zu tun haben… man ist ja elitär…da gibt es keine Probleme.

    dubh, wahon, Labrador… sind sie Familie Beier? Sie bringen hier völlig neue Informationen, die dem Artikel nirgends zu entnehmen sind. Es geht wohl um “Recht haben” …. Gut gemacht, dafür die Medien zu benützen… vor allem, weil die Amtsseite so schön kurz zu Wort kommt. Sei es drum…

    Die vielbeschriebene Macht des Jugendamtes ist doch in Wahrheit kaum eine. Sobald Eltern eine andere Auffassung vertreten, landen die Fälle doch eh bei den Familiengerichten bzw. in diesem Fall beim Verwaltungsgericht…. Wer dann so dumm ist und hier Klüngelei unterstellt, der war noch nie beim Amtsgericht Regensburg. Sollten dann dort Urteile gefällt werden, die den Eltern nicht passen, geht es in der Regel doch gleich weiter ans Oberlandesgericht nach Nürnberg.

    Von einseitiger Macht des Amtes zu sprechen ist dann doch absurd.

    Vielleicht wäre es mal angebracht, dass Herr Aigner einen seiner Mitreporter (Herr Liese, Herr Spitzer, Frau Regensburg&Ich) ans Amt schickt, um diesen dort hospitieren zu lassen. Vielleicht macht er es auch selbst. Dann kann er einen langen, sachlichen Artikel schreiben, wie die Arbeit im Jugendamt so funktioniert, wie die Bewertungskriterien sind, wie Gefährdungsmeldungen zu bearbeiten sind und wie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen so von statten geht.
    Das dieser Artikel dann ein wenig trocken und lang und differenziert wird und nicht viele Leser lockt, weil man mitdenken muss, das dürfte von Anfang an feststehen.

    So ist die Headline aber auch viel griffiger:
    “Wer denunzieren will, der kann sich jederzeit vertrauensvoll ans Jugendamt wenden und wird dann noch rechtlich geschützt.”

    Und an alle die, die Recht und Gesetz so hoch halten:

    § 65 SGB VIII
    Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe

    (1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben werden
    1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder
    2. dem Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8a Absatz 2, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte, oder
    3. dem Mitarbeiter, der aufgrund eines Wechsels der Fallzuständigkeit im Jugendamt oder eines Wechsels der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung oder Erbringung der Leistung verantwortlich ist, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben sind und die Daten für eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos notwendig sind, oder
    4. an die Fachkräfte, die zum Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder
    5. unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in § 203 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches genannten Personen dazu befugt wäre.

    Gibt der Mitarbeiter anvertraute Sozialdaten weiter, so dürfen sie vom Empfänger nur zu dem Zweck weitergegeben werden, zu dem er diese befugt erhalten hat.

    (2) § 35 Abs. 3 des Ersten Buches gilt auch, soweit ein behördeninternes Weitergabeverbot nach Absatz 1 besteht.

    http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/65.html

  • Stefan Aigner

    |

    @Student

    Was die von Ihnen zitierten Paragraphen betrifft: Die Rechtsprechung zur Herausgabe der Daten von Informanten ist nicht einheitlich. In jedem Fall ist der Passus, dass auch jemand mit Schädigungsabsicht geschützt sein soll, sobald es um Kinder- und Jugendschutz geht, juristisch umstritten. In einem Prozess vor dem LG Augsburg im März 2014 musste das Jugendamt die Daten herausgeben.

    Die Überschrift (übrigens kein Synonym zu Ihrer Interpretation davon) würde ich vor diesem Hintergrund jederzeit wieder wählen. Ich hätte nie gedacht, dass dieser Artikel als Jugendamts-Bashing interpretiert wird, aber offenbar liest jeder etwas anders.

  • Rechtsanwalt

    |

    @Student

    “Sieht mir fast so aus, als ob eine Mittelstandsfamilie mit überhöhtem Ego hier um ‘ihren Ruf’ bangt…”

    Was für eine arrogante & ignorante Haltung!

    Sollten Sie Kinder haben, können Sie sich ja mal mit der Vorstellung beschäftigen, im Ruf eines Prüglers zu stehen. Da bleibt immer etwas hängen. Die Aufregung der Familie kann ich voll und ganz verstehen. Niemand wird gern verdächtigt und dann geht das alles auch noch groß an der Schule rum…toll!

    Die Verantwortung sehe ich allerdings mehr bei den Personen, die an der Schule getratscht haben.

    Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe, ist weshalb zunächst derart schnell, um nicht zu sagen: hektisch, reagiert wird und dann alles nach nur einem Gespräch wieder zurückgezogen wird. Das ist doch ein Eingeständnis einer gewissen Überreaktion.

    Das halt ich nicht für sonderlich schlimm, aber dem zuständigen Mitarbeiter sollte auch klar sein, dass er mit einem “Tut mir leid” wohl jede weitere Eskalation vor Gericht etc. vermeiden hätte können.

    @blauäugig

    Ich würde gern jemanden kennenlernen, dem das Jugendamt die Bewertung “sehr gut” verleiht…

  • Dickkopf

    |

    “Die Arbeit und Aufgabenstellung des Jugendamtes wird in Ihrer Wichtigkeit auch nicht in Frage gestellt.”

    Also von mir wird die sehr wohl in Frage gestellt, möchte ich anmerken. Dies ist meine Meinung. Begründung ist, dass solche Vorfälle kein Einzelfall sind und ich noch keinem Jugendamtsmitarbeiter begegnet bin, den ich als qualifiziert betrachten würde. Das kann man allerdings nur Fall für Fall diskutieren.

    In diesem Fall zeigt sich vor allem wieder einmal eines: Deutliches Fehlverhalten des Jugendamtes, das anschließend auch noch verteidigt wird, anstatt den Fehler einzusehen. Die Verteidigung des Verhaltens, die hier angebracht wird, klingt nach mangelnder Lebenserfahrung und Hysterie. Wenn Teenager so eine Argumentation vortragen, kann ich das verstehen, aber nicht bei erwachsenen Menschen, die so wichtige Entscheidungen treffen und von Rechten und den Perspektiven der Familien keine Ahnung haben.

    Dazu völlig unbegründete Arroganz gegenüber den Kritikern (für die die Ämter arbeiten und von diesen bezahlt werden, nicht umgekehrt, man kann es nicht oft genug wiederholen) und die Selbstzuschreibung von Deutungshoheit über eine Problematik. Für mich ist klar, dass die Zahlungen an das Jugendamt viel knapper gehalten müssten. Auch sind Kinder schon in Pflegefamilien und staatlichen Einrichtungen misshandelt oder sogar getötet worden. Selbst danach sieht das Jugendamt seine Fehler nicht ein, sondern gibt indirekt den Steuerzahlern die Schuld, weil es zu knapp besetzt sei.

    Jemand schrieb hier bereits, dass die Jugendämter mit den Familien zusammen arbeiten müssten und nicht gegen sie, das ist aber nicht der Fall.

    Gerne könnten die Ämter sich öfter an die Bevölkerung wenden und diese fragen, wie sie einen Fall beurteilt. Ich bin mir sicher, die Entscheidungen würden besser und gerechter ausfallen als die, die von den Amtsmitarbeitern getroffen werden.

    Interessant ist auch die Geschichte des Jugendamtes. Aufschlussreich ist es, die Argumentationen zu den Gründungszeiten mit den heutigen zu vergleichen. Hat sich diesbezüglich viel verändert?

  • Labrador

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    @ blauäugig / @ Student

    @ blauäugig
    Süffisant, arrogant und zynisch empfinde ich Ihre Belehrungen und den Ratschlag den Sie an Familie Beier richten! Man kann nur hoffen dass Sie keine Mitarbeiter/Mitarbeiterin des JA sind! Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen: Wie kann man eine Familie mit einer Benotung einschätzen, die man nie gesehen hat? Von wem sind Sie überhaupt über das zu verbessernde Familienklima der Familie Beier informiert? In welchem Zuständigkeitsbereich des JA und unter welchen Kriterien wird die Einschätzung und Benotung getroffen? Wie können Familien die Benotung sehr gut erhalten?
    Sie schreiben es: Ein Riesenproblem in unserem Rechtsstaat ist es, dass wenn man einen Rechtsstreit gegen ein Amt führt, oder nur einen Amtsfehlvorgang in Frage stellt, dieses sofort als aussichtslos bezeichnet wird! Gegen diese Machtlosigkeit kämpft nicht nur Familie Beier an!

    @ Student
    Ich wusste gar nicht, dass das Jugendamt auch Familienforschung betreibt. Aber in diesem Fall, sowie in dem Fall der Familie Beier, sind Sie leider wieder mal auf dem Holzweg! Gerne würde ich ein Praktikum bei Ihnen besuchen, vielleicht könnten Sie mir dann die „Familienbewertungen per Ferndiagnose“ etwas genauer erklären!

  • Monika Koch

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    Wie auch immer eine lobbylose Mutter auf derartige Unterstellungen der Kindesmißhandlung reagiert, es wird ihr falsch ausgelegt. Eine ausweglose Situation!

    Meine Tochter war EINMAL von der Rutschbahn gefallen. Der Kindergarten sah die harmlosen kleinen Verletzungen, und es paßte genau zu den über mich vom Jugendamt vorgebrachten Verdächtigungen. “Aha, beim Spielen verletzt, na, das kennt man, das sind die typischen Ausflüchte der Kindesmißhandler!” Diese offen mißtrauische Haltung mir gegenüber, diese sofortige Ablehnung, dieses komplette Verweigern von sachlicher Betrachtung, diese prinzipielle Aufklärungsgegnerschaft, diese Falschheit, – die Reaktion des Kindergartens werde ich nie vergessen. Meine Tochter hatte natürlich gesagt, daß sie nicht aufgepaßt hatte und von der Rutschbahn gefallen war, aber das wurde so ausgelegt, als ob ich ihr diese Antwort eingetrichtert hätte.
    Wie ich meine Unschuld hätte beweisen können? Nicht möglich!

    Dann wurde der Grundschul-Klassenlehrer meiner Tochter aufgehetzt. Hinter meinem Rücken war er aufgefordert worden, uns zu überwachen.
    Gleichzeitig all das Geschwätz von “Vertrauen zwischen Eltern und Schule”.

    Immer wieder das Überprüfen. Denn die “Sozial”arbeiter/innen kontrollieren so lange, bis sie endlich mal was Negatives entdecken.
    All das Gute wird aus Prinzip ignoriert. Zum Beispiel die positiven Beschreibungen über meine Kinder in den Zeugnissen, die guten Noten, egal. Man sucht ausschließlich danach, was man mir anhängen könnte.
    Selbst noch im Gymnasium wurde die Klassenlehrerin meines Sohnes ausgehorcht. Was man damit den betroffenen Kindern antut, überlegt niemand. Antworten zu Petitionen fangen grundsätzlich so an “Die Familie ist dem Jugendamt seit …. bekannt”. Ja, ja, die deutsche Menschenwürde. Verpflichtung sie zu achten, ha.

    Die Psycho-Sozial-Branche, das sind für mich selbstgerechte eingebildete selbstgefällige überhebliche und, vor allem, an der Wahrheit überhaupt nicht interessierte Typen. Mit Sachlichkeit und Logik kommt man gegen die nicht an. Wer ihnen höflich (!) widerspricht, hat sowieso schon verloren. Denn die “wissen doch aus ihrem Studium, daß die Kinder, die bei ihrer leblichen Mutter leben, mißraten sind”. Mir liegt es nicht, mich bei anderen einzuschmeicheln, und ich heuchle nicht, und somit war ich von vorneherein beim Jugendamt immer auf verlorenem Posten. So wie Herr Gustl Mollath seinen “Wahn” hätte zugeben müssen, so verlangte man von mir das Eingeständnis von Kindesmißhandlung. Was auch immer ich tat, es wurde als falsch gewertet, obwohl an meinen Kindern NICHTS auszusetzen war! Sowas ist nach Meinung der deutschen Mehrheit “Kindeswohl”.

    Eine typische Jugendamtsstellungnahme und eines der Sorgerechtentzugsverfahren habe ich dokumentiert: https://www.youtube.com/watch?v=PWOgtf7pO7Q und https://www.youtube.com/watch?v=LqXPzFJuCIM

    Ich will nicht verhehlen, daß einmal ein Richter beim Ausfragen meiner Tochter tatsächlich etwas fand und es ins Urteil schreiben konnte. Sie erinnerte sich (was ich schon lange vergessen hatte), daß ich ein Spielzeug im Eßzimmer aufgehoben und ins daran anschließende Spielzimmer geworfen und dabei sie, auf dem Sessel sitzend und in ein Buch vertieft, getroffen und erschreckt hatte.
    Das ergab keinerlei Verletzung, aber war natürlich keine Meisterleistung von mir. Ich hatte nicht hingeschaut, wohin ich mit den ärgerlichen Worten “Ich hab euch doch gesagt, ihr sollt auf dem Weg keine Spielsachen herumliegen lassen” geworfen hatte.
    Mit solchem Aufbauschen von Kleinigkeiten bringt man die Denunziant(inn)en – damit meine ich auch die Jugendämter selbst – nicht zum Schweigen. Sondern gießt Öl ins Feuer.

  • Veronika

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    @Stefan Aigner:

    Wahnsinn, dass die das auch noch erfahren haben. Die haben wohl bei RD nachgeguckt! ;-)

    Na ja, bis man immer wieder die Fördermittel und sonstigen Zusatzgaben zusammengezählt und verteilt hat, die so eine marktbeherrschende MZ braucht, da kann einem schon so manche Sache aus dem Blickfeld rücken, wenn das Gold so glänzt. ;-)

  • El

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    @ Dickkopf:

    Sie schreiben: “Interessant ist auch die Geschichte des Jugendamtes. Aufschlussreich ist es, die Argumentationen zu den Gründungszeiten mit den heutigen zu vergleichen. Hat sich diesbezüglich viel verändert?”

    Das interessiert mich. Wenn Sie dazu mehr sagen könnten, würde ich mich freuen.

  • Monika Koch

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    @ El
    Ihre Frage wurde bisher nicht beantwortet.
    Seite 13 und 14 in http://www.sozialwirtschaftsbibliothek.de/literatur/pdf_233_5255.pdf erklärt, daß es seit 1922 das kaum umgesetzte Reichsjugendwohlfahrtsgesetz gab, und ab 1933 war natürlich alles die Kinder Betreffende fest unter der Kontrolle der Nazis. “Das eigenständige Erziehungsrecht des Kindes wurde mehr und mehr verdrängt und durch die Erziehung zur deutschen Volksgemeinschaft ersetzt.” Eine staatstreue Erziehung war das damalige Kindeswohl. So wie heute legen andere Leute fest, was angeblich für alle Kinder gut ist.

    Allein schon das im Grundgesetz benutzte Wort “Wächteramt” kann einen an die Nazi-Zeit erinnern. Ich denke immer sofort an das Jugendbuch “Im Schatten der Wächter” von Graham Gardner.

    Das für Laien völlig unübersichtliche Sozialgesetzbuch würde eigentlich festlegen, daß GEHOLFEN werden soll, damit Kinder und Eltern Krisen ZUSAMMEN überwinden; in der Realtät jedoch lebt nur der repressive Teil. Wächter eben. Mit der Totschlagwaffe “Kindeswohl”. Im FamFG herrscht nun katastrophalerweise Anwaltszwang. Zum Beispiel dürfen die Pflegepersonen gegen die echten Eltern klagen, d.h. die automatisch übel beleumundeten Eltern müssen auch noch gegen die Leute kämpfen, die sich als Wohltäter für das Kind hinstellen.
    Und das alles in einem Bereich, wo es nicht um Tatsachen geht, sondern um bloße MEINUNGEN. Mal ist der Vorwurf Verwahrlosung, mal Überbehütung. Früher hatte man das falsche Blut, heute hat man die falsche Psyche.
    Zitat http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41602/1/1 “Was genau Kindeswohl bedeutet, muss vom Gericht für jeden Einzelfall geklärt werden. Dazu werden Gutachter bestellt, Mitarbeiter der Jugendfürsorge, die Eltern befragt und untersucht, und am Ende entscheidet der Richter, was das Beste für das Kind ist. (…) In der Praxis haben sich die Experten und meist auch das Gericht lange vor Ende des Verfahrens festgelegt, wie sie vorgehen, welchen Elternteil sie an einer Lösung beteiligen und wer außen vor bleibt.” Reine Willkür, keine Chance für Nicht-Lieblinge.

    Man braucht bloß diesen Artikel zu lesen, dann weiß man alles über die Jugendämter, Familiengerichte und die Psycho-Sozial-Branche: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127194912.html
    Statt Kinder in Frieden zu lassen, toben sich studierte “Kindeswohl”-Fachleute an ihnen aus. Die Wächter.

    Genau wie die Justiz wurden die Jugendämter nie entnazifiziert. In Sachbüchern wird nur höchst selten darauf hingewiesen, daß die Fürsorger/innen der Nazi-Zeit anschließend in der BRD nahtlos weitermachten. Üble Typen werden gelegentlich mal beim Namen genannt, und man erfährt, daß sie natürlich ein weiterhin angenehmes Leben hatten. Exakt wie in der BRD-Justiz.

    Ich vergleiche es mal mit einem anderen Erbe der Nazi-Zeit, dem Schornsteinfeger-Monopol. Selbst in diesem eigentlich von Sachlichkeit, weil Technik, beherrschten Bereich kommt man mit Fakten nicht an. Der baden-württembergische Landtag hat veröffentlicht, daß der Feuerstättenbescheid “vom 06.03.2012” am 07.03.2012 in meinen Briefkasten geworfen worden sei. Was ein Ding der Unmöglichkeit ist, da in diesem Dokument Bezug genommen wird auf Gesetzesänderungen vom 05.12.2012 und 05.04.2013 mit den Seiten des Bundesgesetzblattes! https://plus.google.com/100278357741564892406/posts/iyxen1w86KB
    Aber so ist das eben in der BRD. Kein Anrecht darauf, daß Tatsachen beachtet werden MÜSSEN. Wenn ich es nicht mal schaffe, mich mit derartig eindeutigen Beweisen gegen den Kaminkehrer und das ihn schützende Landratsamt durchzusetzen, ist klar, daß ich niemals gegen Leute angekommen bin, die von vorneherein bloße Phrasen dreschen.

  • Michael

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    Wir wurden 2012 von einer meldefreudigen Schulpsychologin denunziert und gingen danach durch eine vom Jugendamt und dem dazugehörigen verdienstorientierten Helferklüngel der Sozialindustrie befeuerte Hölle. Den kompletten Fall haben wir unter http://www.verwahrlosung-mit-amtshilfe.de als Fallstudie veröffentlicht.
    Den gutmenschelnden Beschäftigten des Jugendamtes, die in diesem Forum so eifrig gepostet haben, wünschen wir eine erkenntnisreiche Lektüre und so manche erhellende Einsicht, welch Geistes Kind die Informationslieferanten (Denunzianten) der Jugendämter bisweilen sind.

  • reminder

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    1) Wenn Kinder unter Misshandlungen, Vernachlässigung oder (sexuellem) Missbrauch ausgesetzt werden, sind die Täter in der überweigenden Mehrzahl der Fälle im unmittelbaren (familiären) Umfeld zu suchen. Das gilt sowohl für die höheren, als auch für die niederen Schichten. “Dass die/der zu sowas fähig ist, hätte ich nie gedacht.” gehört dabei zu den Standardsätzen, denen man dabei regelmäßig begegnet.

    2) In Ämtern und Schulen arbeiten fehlbare Menschen, die auch nicht öfter als andere Berufstätige die Neigung haben, sich das Leben unnötig schwer zu machen. Zudem sind sie mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, die weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen haben können. Leute mit größerem finanziellen, sozialen oder kulturellem Kapital können sich dagegen besser zur Wehr setzen, als unterprivilegierte Kreise.

    3) Ein Medienbericht bietet nur selten eine hinreichende Grundlage, um zu einer wirklich qualifizierten Einschätzung eines Sachverhalts zu gelangen. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass es eben auch eine Leserschaft braucht, die sich nicht nur kompetent fühlt, sondern das auch tatsächlich ist und nicht nach Lust und Laune über unvermeidbare Informationslücken hinwegliest bzw. nach eigenem Gusto füllt (je nachdem welchem Vorurteil mal lieber den Vorzug gibt).

    Fazit: Es ist ein wenig schade, wie man sich hier letztlich auf unzureichender Basis, dafür aber um so erregter, die schlecht begründeten Überzeugungen und Voreingenommenheiten um die Ohren haut. Frei nach dem Motto: Es kann nur einer Recht haben. Weil die Welt lässt sich ja immer und überall wunderschön in Schwarz und Weiß oder in Gut und Böse oder eben in Richtig und Falsch einteilen. Es gibt kein sowohl als auch. Nur entweder oder. Und weil wir ja ganz genau wissen, dass wir Recht haben, können ‘die Anderen’ folglich nur falsch liegen. Oder?

  • reminder

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    …und auch spannend wie schnell jedes Thema im Zweifelsfall zum ‘ewigen Kampf’ zwischen realitätsfernen Gutmenschen einerseits und menschenverachten Nazis andererseits erklärt wird. Das bringt uns in der Sache auch immer echt gleich viel weiter, finden Sie nicht?

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drin