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FOS/BOS: Schüler von außerhalb unerwünscht

Schulbürgermeister Weber(li.): Harsche Kritik am Ministerialbeauftragten Heyder (2.v.li.) und Verhandlungen mit Landrat Mirbeth.
„Es verwundert, dass der Schulbürgermeister der Stadt Regensburg ohne Verhandlungsauftrag des Stadtrats, im Widerspruch zu allen bisherigen Stadtratsbeschlüssen und allen uns bekannten Stellungnahmen des Kultusministeriums Verhandlungen über eine Aufteilung der FOS/BOS Regensburg mit dem Landrat führt und sich mit diesem auf eine Aufteilung einigt.“ Die SPD im Regensburger Stadtrat ist merklich verstimmt darüber, dass Schulbürgermeister Gerhard Weber (CSU) in aller Stille mit Landrat Herbert Mirbeth (CSU) über eine FOS/BOS im Landkreis, in Regenstauf, verhandelt. Damit wäre die stets kritisierte Zweihäusigkeit der FOS/BOS auf Dauer zementiert, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung (PDF). Die SPD kündigt bereits jetzt an, da nicht mitzuspielen. Allenfalls ein Zweckverband für den geplanten Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne sei denkbar. Für alles andere werde es keine Zustimmung geben. Einen Seitenhieb kann sich SPD-Fraktionschef Norbert Hartl dabei nicht verkneifen: „Erstaunlich ist, dass der Schulleiter, der Elternbeirat, die Schülersprecher und die Lehrer bei diesem gravierenden Vorschlag still halten.“ Stattdessen setzten sich der Schulleiter, Stadträte und der Ministerialbeauftragte dafür ein, „die Lage in Regensburg zu verschärfen und Schülerinnen und Schüler aus anderen Landkreisen und sogar außerhalb Bayerns in Regensburg aufzunehmen“. Die unschöne Debatte darüber, ob man nun Schülern, die nicht aus Regensburg oder, wie es in einer städtischen Pressemitteilung heißt, „nicht einmal aus der Oberpfalz“ stammen, nicht einfach die Tür weisen kann, geht damit weiter. Zuletzt befeuert hatte diese Diskussion Schulbürgermeister Weber. Bei der Sitzung des Schulausschusses vergangene Woche hat er dem Ministerialbeauftragten Dr. Friedrich Heyder vorgeworfen, seine Dienstpflicht verletzt zu haben, weil dieser es abgelehnt hatte, Schüler von der FOS/BOS Regensburg zu verweisen und auf andere Standorte zu verteilen. Ein bayerischer Staatsbeamter könne offensichtlich einfach machen, was er wolle, wetterte Weber. Dienstpflicht verletzt? Weber zieht die Schulordnung für staatliche Schulen heran, um seine Argumentation zu untermauern. Laut §26 habe der Ministerialbeauftragte die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler auf andere Standorte zu verweisen, sollte der Platz nicht ausreichen. Und hier hapere es eben mit Heyders Dienstpflicht. Daran änderten auch zwei Schreiben des Kultusministeriums nichts, in denen unter anderem auf das in der bayerischen Verfassung verankerte Recht auf freie Schulwahl hingewiesen wird. In diesem Fall gehe die Schulordnung vor, so Weber. Stadträtin Irmgard Freihoffer (Linke), die den Schulbürgermeister auf die beiden Schreiben angesprochen hatte, interpretiere einfach deren Inhalt falsch. Aha. Die beiden Schreiben – sie stammen von Februar und März – liegen unserer Redaktion vor. Am 29. Februar weist das Kultusministerium die Stadt darauf hin, dass bei der Aufnahme an die FOS/BOS die Herkunft der Schüler kein Kriterium sein dürfe. Der Zugang zur Schule müsse jedem offen stehen, heißt es weiter. „Eine Sonderung nach dem Wohnort“ habe „zu unterbleiben“. Sollte die Zahl der Schüler die Kapazitäten erheblich übersteigen, dürfe ausschließlich nach „Eignung und Leistung“ ausgewählt werden. Zu dem von Weber erwähnten Absatz aus der Schulordnung und der Rolle des Ministerialbeauftragten heißt es in einem Schreiben vom 10. März: „Die Staatliche Berufliche Oberschule Regensburg befindet sich nicht in einem regionalen Kontext, in dem die betreffenden Schülerinnen und Schüler aus dem Regensburger Raum durch eine Entscheidung des Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen dauerhaft auf die umliegenden Schulen der gleichen Schulart verteilt werden könnten.“ Weg mit den überzähligen Schülern? Vor allem denen von außerhalb? Ansonsten Dienstpflicht verletzt? Es wäre durchaus interessant gewesen, die unterschiedlichen Interpretationen zu den kultusministeriellen Schreiben im Stadtrat zu diskutieren – allein: Den Stadträten wurden die beiden Briefe nie vorgelegt. Warum auch – man diskutiert das Thema ja erst seit ein paar Monaten.
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Kommentare (5)

  • Veits M.

    |

    Der Umstand, dass die zwei Schreiben des Kultusministeriums den Stadträten nicht vorgelegt wurde, beweist die – fehlende – Kultur der Transparenz, wie sie von der Verwaltungsspitze seit Jahr und Tag geübt wird.

    Das Gebot der Transparenz ist aber Ausfluss des Demokratieprinzips.

    Der Bürger kann also festhalten, dass es mit der Demokratie in Regensburg nicht weit her ist.

    Verantwortlich für die Einhaltung demokratischer Prinzipien sind aber nicht nur die Bürgermeister – nein, auch die nächste Ebene der Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Gewiss – auch der Bürger und die Medien sind zur Kontrolle berufen, was jedenfalls r-dig. bestes schafft.

    Man fragt sich: in welchen Verwaltungs-Abgrund werden die Wähler und ggf. der neue, junge, vielleicht von einer noch zu gründenden Wählergemeinschaft ins Amt gehobene (Ober)Bürgermeister dereinst blicken, wenn die Alt-Bürgermeister einmal aus dem Amt sind?

    Und man fragt sich weiter, welche Rolle die Regensburger Sozialdemokratien dabei spielen wollen, können und werden – bereits heute?

    Für ihre Aufklärungsarbeit kann man Frau Stadträtin Irmgard Freihoffer nicht oft genug danken: ihre Arbeit ist beispielgebend für andere!

  • Sepp

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    Da sieht man wieder schön wie dumm wir doch alle sind ….alle ….. Aber hey es gibt in Straubing und in Cham auch ne FOS / BOS echt !!! Kaum zu glauben gell????
    Und was echt …jetzt festhalten…. in ganz Bayern gibt es FOS /BOS en… woha krass gell… Regensburg ist nicht die einzige Stadt und auch nicht die einzige Stadt mit Schulen echt das könnt ihr mir glauben ich war ach schon woanders und da gab es auch Schulen…. echt …..mit echten Lehrern drinnen und Tafel und so….
    Wobei die faulen und schlechten Realschüler auch mal ein bisschen eine Ausbildung machen könnten anstatt irgendein schlechtes Wirtschaft s Abi zu machen um dann BWL oder so einen Mist zu studieren und dann irgendwo in einer Bank die Bank zugrunde zu richten oder nach dem Studium Hartz 4 Empfänger zu werden…
    Dann wären gleich mal ein bisschen weniger Schüler auf der Schule…. und nicht vergessen es gibt sie auch noch wo anders ja auch in deiner Nähe……..die Schulen….. nicht nur nur Regensburg….wirklich…..ich gebe darauf mein Ehrenwort ….ich wiederhole mein Ehrenwort…..

  • wastl

    |

    Herr Weber,

    Sie werfen Herrn Heyder Dienstpflichtverletzung vor?
    Sie als Bürgermeister sind dem Bürger gegenüber verpflichtet sich in Ihrer Politik und Ihren Entscheidungen an Verfassung und Gesetz zu halten.
    Das Recht auf freie Schulwahl ist in der Verfassung garantiert. Damit kann die Herkunft kein Kriterium sein. Dies verstösst schon gegen §3 Abs. 3 der Bundesverfassung! Da §3 GG ein Grundrecht ist muss es über der Schulordnung stehen. Sie ordnen ein Grundrecht einer vom Land Bayern beschlossenen Schulordnung unter und das sogar noch obwohl das Kultusministerium in seinen Schreiben und den Statements von Herrn Heyder sagt das dies eben nicht möglich ist und damit nur die Eignung eines Schülers für diese Schulform ein Kriterium für eine Auswahl sein kann. Sie nehmen offenbar auch noch Einfluss auf den Stadtrat in dem Sie diesem die Schreiben des Kultusministerium nie vorgelegt haben, zumindest wenn man Herrn Aigner glauben darf. DAS lieber Herr Weber, das ist Dienstpflichtverletzung!

    Ich kann Frau Freihoffer und auch Herrn Heyder nur danken dafür das sie beide sich gegen Sie stellen und mit aller Kraft versuchen das Recht der Schüler zu wahren!

    Mich würde ausserdem interessieren, Herr Weber, mit welcher Begründung Sie als Schulbürgermeister sich so vehement gegen eine Erweiterung der FOS/BOS Regensburg stellen.

    (Dieser Kommentar ist eine freie Meinugsäusserung gemäss §5 GG und gibt lediglich die Meinung seines Verfassers zum Inhalt dieses Artikels wieder!)

  • gifthaferl

    |

    “Dies verstösst schon gegen §3 Abs. 3 der Bundesverfassung! Da §3 GG ein Grundrecht ist muss es über der Schulordnung stehen. Sie ordnen ein Grundrecht einer vom Land Bayern beschlossenen Schulordnung unter”
    wastl

    Schön dass du das ansprichst.
    Ja, das ist die neueste Mode bei den C- Parteien im Lande: Die Rechtsgüter von unten nach oben kehren.

    BW Baurecht über Demonstrationsrecht Art 8 GG

    Ordnungswidrigkeit rechtfertigt staatlich rohe Gewalt mit schwerer Körperverletzung verstößt aber freilich nicht gegen GG 2,2

    Und dann gar noch der Katechismus über Artikel 4, GG Freiheit von Religion und Weltanschauung (Nachschläge zur Wulff Rede).

    Aber die obersten 3 Artikel sind durch die Asozialgesetzgebung ja ohnehin für viele schon länger außer Kraft gesetzt, 6,4 och……..
    So geht eins ins andere…………………

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