06 Mrz2009











Niederlage für Franz Wunderlich. Auch das Landesarbeitsgericht München attestierte dem Geschäftsführer des Senffabrikanten Händlmaier einen groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Damit wurde ein Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom vergangenen Sommer weitgehend bestätigt, in dem Wunderlich eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit bescheinigt wurde.Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Firma Händlmaier und der Gewerkschaft NGG (Nahrung Genuss Gaststätten) war […]