05 Sep.200920:33
In einer Predigt hatte Bischof Müller im Mai 2008 unter anderem behauptet, in dem Ferkelbuch würden ein Rabbi, ein Bischof und ein Imam als Schweine dargestellt. Zudem ziehe Schmidt-Salomon Berggorillas als Beispiel heran, um Kindstötungen zu legitimieren (Die komplette Predigt). Beides ist falsch, wie sich bereits nach oberflächlicher Lektüre des Buches feststellen lässt.
Vollends auf die Palme bringt Schmidt-Salomon, dass Müller seine „aggressive Gottlosigkeit” in Zusammenhang mit dem „politisch aggressiven Atheismus des Nationalsozialismus und des Kommunismus” bringt. Als das Bistum Regensburg die Predigt auf seiner Internetseite veröffentlichte, erhielt Müller Post von Schmidt-Salomons Rechtsanwalt.
Er ließ Müller eine Unterlassungserklärung zukommen: Müller sollte sich verpflichten, seine falschen Behauptungen und Diffamierungen künftig zu unterlassen. Ebenso sollte er die Predigt aus dem Netz nehmen. Die Predigt wurde durch eine veränderte („autorisierte”) Version ersetzt. Die Unterlassungserklärung will der Bischof nicht unterschreiben.
Lügen durch Religionsfreiheit gedeckt?
Die Argumentation verblüfft: Eine Predigt sei eine „persönliche Verkündigung des Predigenden“, erklärten Müllers Rechtsanwälte. Diese Verkündigung sei durch Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubensfreiheit) geschützt. Wenn eine Predigt, noch dazu eine des „Oberhirten im Bistum Regensburg”, an äußerungsrechtlichen Kriterien gemessen werde, stelle dies „einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich garantierten Freiheiten” dar, so die von Müller beauftragte Kanzlei. Mit anderen Worten ausgedrückt: Ein Bischof darf – im Rahmen einer Predigt – behaupten, was er will. Auch die Unwahrheit.
Schmidt-Salomon reichte im August 2008 Klage beim Landgericht Aschaffenburg ein. „Einen Freibrief für unbegründete Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen gibt es auch für einen Bischof nicht”, erklärt er dazu in einer Stellungnahme. Bereits seit vielen Jahren erhalte er Morddrohungen von fanatischen Christen und Muslimen, die ihn aufgrund seines jüdisch klingenden Namens regelmäßig als ‘Judensau’ beschimpften. „Durch seine verantwortungslose, durch keinerlei Fakten belegte Predigt hat der Bischof diesen religiösen Eiferern weitere Munition geliefert! Dagegen muss ich mich in einem Rechtsstaat zur Wehr setzen können.”
„Ignoranz des Bischofs” und „Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte”
Auf Antrag von Müllers Rechtsanwälten (die Münchner Kanzlei Romatka & Collegen) wird das Verfahren nun in Regensburg stattfinden. Dass es erst am 23. September, über ein Jahr nachdem Klage eingereicht wurde, zur Verhandlung kommt, liegt unter anderem daran, dass die Klageerwiderung der Müller-Anwälte knapp vier Monate brauchte, bis sie ihren Weg zu Schmidt-Salomons Rechtsanwalt fand.
Zu deren Ausführungen hat Schmidt-Salomon übrigens auch eine klare Haltung: „Müllers Anwälte haben im Gegensatz zu ihrem Mandanten meine Schriften offenkundig studiert, aber sie haben sie in einer Weise entstellt, wie ich es kaum für möglich gehalten hätte. Im Grunde weiß ich nicht, was schlimmer ist: die Ignoranz des Bischofs oder die Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte …”
Letzteres fällt wenigstens nicht unter das achte Gebot.