Wegen „Pegida-Peter“: Presserat weist Kittel-Beschwerde ab
Die Ãœberschrift “Botschaften von Pegida-Peter” ist presseethisch nicht zu beanstanden, so die einstimmige Entscheidung.
„Insgesamt liegt damit kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so dass der Beschwerdeausschuss die Beschwerde für unbegründet erklärt.“
So lautet das abschließende Ergebnis des Deutschen Presserats zu einer Beschwerde des Veranstalters Peter Kittel gegen einen Bericht bei regensburg-digital. Wie berichtet, hatte Kittel sich kürzlich wegen einer Glosse aus dem Jahr 2015 an den Presserat gewandt. Der mit der Überschrift „Botschaften von Pegida-Peter“ zum Ausdruck gebrachte Tatsachenkern sei unwahr, so der Unternehmer in seiner Beschwerde. Es lägen Verstöße gegen Ziffer 2 (journalistische Sorgfaltspflicht) und Ziffer 9 (Schutz der Ehre) vor. Diese Sicht der Dinge hat der Beschwerdeausschuss des Presserats in seiner Sitzung vom 15. September zurückgewiesen.