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Archiv für 7. Oktober 2016

Juristische Betrachtung zum "Herbstfest 2016"

Konsum vor Sonntagsruhe

Herbstfest 2015 in der Altstadt. Lockt tatsächlich das Fest oder nur der Konsum am verkaufsoffenen Sonntag? Foto: Archiv/ Staudinger

Herbstfest 2015 in der Altstadt. Lockt tatsächlich das Fest oder nur der Konsum am verkaufsoffenen Sonntag? Foto: Archiv/ Staudinger

Am kommenden Wochenende findet in Regensburg anlässlich des sogenannten „Herbstfestes“ ein verkaufsoffener Sonntag in Regensburg statt. Unter juristischen Gesichtspunkten kann man solche Sonntagsöffnungen durchaus kritisch sehen.

Gastbeitrag von Michael Haider

Mehr und mehr Gemeinden in Bayern sind bereit, die Sonntagsruhe der allgemeinen Konsumlaune zu opfern. Es bleibt dem persönlichen Geschmack überlassen, ob man sich für die Sonntagsruhe auf die Bibel oder das Arbeitszeitgesetz beruft. Inhaltlich nehmen sich beide Bücher da wenig: Der Sonntag soll arbeitsfrei sein. Freilich lässt das Arbeitszeitgesetz viele Ausnahmen zu, hauptsächlich für solche Tätigkeiten, die für Grundvoraussetzungen für eine funktionierenden Alltag sind, wie beispielsweise Rettungsdienste und Feuerwehren.

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