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SZ-Bericht

Abi-Affäre: Vater des Schülers unter Beschuss

Die Abitur-Affäre am Neutraublinger Gymnasium weitet sich offenbar aus. Einem SZ-Bericht zufolge soll der Vater des Schülers, heute Direktor an einem Gymnasium, schon früher einem Leistungskurs Prüfungsaufgaben verraten haben.

abi

In der Abitur-Affäre am Neutraublinger Gymnasium gerät der Vater des betroffenen Schülers zunehmend ins Zwielicht. Wie berichtet, wiesen die Lösungen des Schülers in den Fächern Deutsch und Französisch große Ähnlichkeit mit dem „Erwartungshorizont“ auf, den das Kultusministerium als Musterlösung vorgegeben hatte. Als einer korrigierenden Lehrkraft die Sache auffiel, verfügte das Kultusministerium, dass dem Schüler kein Abiturzeugnis ausgehändigt wird. Er müsste eine „Strafrunde“ drehen und die Prüfungen erneut absolvieren. Der Betroffene strengt dagegen derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt derweil, wie der Schüler an die „Musterlösungen“ gekommen sein könnte.

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Klausur hatte auffallende Ähnlichkeit mit der Abiturprüfung

Pikant: Der Vater des Schülers ist Direktor an Gymnasium im Raum Regensburg und hatte damit bereits im Vorfeld Zugriff auf die Abituraufgaben. Kam sein Sohn so an die Lösungen?

Wie die Süddeutsche Zeitung nun am Mittwoch berichtete, soll der Vater bereits in der Vergangenheit in einem ähnlichen Zusammenhang als Lehrer an einer Schule in Niederbayern auffällig geworden sein. Wörtlich schreibt die SZ:

„Im Oktober 2000 hatte der Vater (…) seinem Leistungskurs (…) eine Klausur gestellt. Diese wies deutliche Ähnlichkeiten mit den späteren Abituraufgaben auf. Die Aufgabe des Abiturs 2001 bestand aus vier Teilen, die Klausur aus drei Teilen. Aber die Fragestellungen beider Prüfungen unterschieden sich im Wesentlichen nur durch Synonyme.“

Der jetzt zum Direktor aufgestiegene Lehrer soll laut SZ damals einer Kommission angehört haben, deren Aufgabe es war Abituraufgaben zu erstellen oder auszuwählen.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter – gegen Unbekannt

Der damalige Fall wurde laut SZ aber weder publik noch hatte er irgendwelche Folgen. Das Kultusministerium, dem der Fall bekannt gewesen sein musste, wollte den Bericht nicht kommentieren. Der Direktor hat die Vorwürfe gegenüber dem Bayerischen Rundfunk als „Rufmord“ zurückgewiesen. Er habe sich nichts vorzuwerfen.

Ungeachtet der neuen Hinweise ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg weiter gegen Unbekannt. Man habe nach wie vor keinen Anfangsverdacht und es gebe keinen Beschuldigten, heißt es.

Als mögliche Straftat kommt die Verletzung von Dienstgeheimnissen in Frage. Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu fünf Jahren.

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Kommentare (8)

  • Felix

    |

    “Der Vater des Schülers ist Direktor an einem Gymnasium im Raum Regensburg”: Um unbeteiligte Schulleiter vor falschen Verdächtigungen zu schützen, wäre es angebracht, Namen zu nennen!

  • Mr. T

    |

    Das ist aber ein dreister Versuch, den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu sabotieren, um die eigene Neugierde zu befriedigen.
    Unbeteiligte Schulleiter sind durch die Unschuldsvermutung ohnehin vor falschen Verdächtigungen geschützt.

  • Felix

    |

    … und der beteiligte Schulleiter wird durch die Unschuldsvermutung vor richtigen Verdächtigungen geschützt.
    Der Schutz des “Täters” ist also höher zu bewerten als der Schutz von Unbeteiligten?

  • Mr. T

    |

    So lange dem beteiligten Schulleiter die Schuld nicht nachgewiesen ist, muss er auch geschützt werden – vor allem vor solchen wie Ihresgleichen, die dann sofort ein Haberfeldtreiben veranstalten würden. Die Justiz wird sich dem schon in angemessener Weise annehmen und ihn dann sanktionieren. Bislang ist er noch kein Täter. Und Unbeteiligte müssen sich auch keine Sorgen machen – außer vielleicht vor einigen Wahnsinnigen, die jetzt in ihrer Sensationsgeilheit – wie im vorliegenden Fall – immer gleich den nächsten Schulleiter als den Täter sehen wollen.
    Mit Ihrer Pseudologik müsste dann ja auch bei der Schlagzeile “43-jähriger Regensburger wird verdächtigt, die Hose heruntergelassen zu haben” der Name genannt werden, um alle 43-jährigen Regensburger vor falschen Verdächtigungen zu schützen. Wäre das nicht dumm?

  • Wahrheitsforscher

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    Im Raum Regensburg und auch da, wo der betreffende Schulleiter früher unterrichtet hat, wissen sowieso fast alle Bescheid, um welche Person es sich handelt. Die Nichtnennung und Anonymisierung des Namens hat übrigens auch Nachteile. So kann sich der betroffene Direktor nicht direkt wehren gegen seiner Meinung nach ungerechtfertigte Angriffe, ohne sich gegenüber der Presse und in der Öffentlichkeit als Betroffener zu offenbaren.

  • hmmmm...

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    Nach Pressemeldungen von heute Nachmittag hat die Staatsanwaltschaft offenkundig die Ermittlungen “wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses” eingestellt.

  • Offene Fragen

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    Ganz interessant wird es, wenn der Ausschluss des Schülers vom Abitur wegen Unterschleifs gerichtlich bestätigt wird (Verfahren läuft ja noch) und gleichzeitig jetzt klar ist, dass die Staatsanwaltschaft außerstande ist, den dafür ursächlichen Verrat eines Dienstgeheimnisses aufzudecken. An staatlichen Gymnasien ist es üblich, dass, wenn das Kind einer Schulleiterin, eines Schulleiters Abitur macht, während der gesamten Abiturphase ein kontrollierender Ministerialkommissär (meist die Schulleitung einer benachbarten Schule) bestellt wird, der die Prüfungsgeschäfte teilweise übernimmt.
    Wurde das in diesem Fall versäumt oder hat dieser Kontrollmechanismus versagt?
    Oder handelt es sich um den Schulleiter eines nichtöffentlichen Gymnasiums?

  • menschenskind

    |

    Da gab es einen ganz prominent besetzten Präzedenzfall zu in Bayern, bei dem auch eine höher gestellte Persönlichkeit Einfluss auf die Benotung eines Schülers ausgeübt hat.

    Der inzwischen (wegen Antisemitismus) selbst in Misskredit geratene bayerische Schriftsteller Ludwig Thoma berichtet davon, dass das Abitur zu seiner Zeit ganz besonders leicht, leichter jedenfalls als in den Jahren davor und leichter als in denen danach, zu schaffen gewesen sei. Warum sagt er übrigens auch. — Weil, ein Angehöriger des Hofes, ein ganz besonders hoher Angehöriger des Hofes, das verdammte Abitur um jeden Preis schaffen sollte, trotz seiner Faulheit oder Unbegabtheit.

    Man muss nicht lange nachgrübeln, wer dieser zum Abitur gepushte hohe Adlige gewesen sein könnte, es reicht die Geburtsjahre abzugleichen um festzustellen, dass nur einer der Wittelsbacher in Frage kam (und in etwa so alt war wie Thoma), der Kronprinz Rupprecht.

    Das war noch zu Zeiten des seligen Prinzregenten Luitpold (Dienstzeit 1886-1912), um dessen Enkel es sich bei diesem gepushten Schüler Rupprecht gehandelt hat. Luitpolds Sohn und zugleich Rupprechts Vater war der letzte der Bayernkönige, Ludwig III. (Amtszeit 1912/1913-1918), auch “Millibauer” genannt, wegen seiner ausgedehnten Milchviehanlagen bei Leutstetten.

    Bestätigt sich also einmal mehr, dass Bayern Bayern geblieben ist, dass sich im Prinzip nicht viel verändert hat. Oben (Direktor!) ist immer noch oben und unten bleibt (immer) unten.

    Unser schönes Bayern!

Kommentare sind deaktiviert

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