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Gerichtsverhandlung

5,20-Euro-Schwarzfahren vor Schöffengericht

Aufgrund einer vergleichsweise läppischen Summe von 5,20 Euro musste sich am heutigen Dienstag ein 21-jähriger Regensburger in einer Schöffensitzung des hieisigen Amtsgerichts verantworten. Der Angeklagte war im vergangenen Jahr zweimal beim Schwarzfahren erwischt worden. Trotz des ungewöhnlich aufgeblähten Verfahrens wirkt das Urteil am Ende versöhnlich milde.

Justizgebäude Regensburg. Foto: om

Alltäglich sei das nicht, betont die Staatsanwältin ausdrücklich, dass „ein Bagatelldelikt“ vor einem Schöffengericht lande – ja, es sei „fast schon lächerlich, dass man hier deswegen sechs Leute“ (die Richterin, zwei Schöffen, die Protokollführerin, die Jugendgerichtshilfe und die Staatsanwältin selbst) beschäftige. In der Tat ist das am heutigen Dienstag vor dem Regensburger Amtsgericht angeklagte Delikt eine Bagatelle wie aus dem Lehrbuch. Es geht um einen dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV) entstandenen Gesamtschaden von 5,20 Euro.

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Im Mai und Juni vergangenen Jahres wurde der heute 21-jährige Regensburger Luca A. (Name geändert) zweimal ohne gültigen Fahrschein in einem Bus der Linie 1 erwischt. Zweimal 2,60 Euro macht 5,20 Euro. Dass diese Schwarzfahrten (Erschleichen von Leistungen) dennoch vor dem Jugendschöffengericht gelandet sind, hat natürlich eine Vorgeschichte.

Wiedersehen vor Gericht

Der Angeklagte ist für Richterin Cornelia Braun kein Unbekannter, im Gegenteil. Geradezu lebhaft erinnert sie sich sogar an Details aus der Vergangenheit, als sich beide bereits in gleicher Konstellation begegnet sind. Schon seit seinem 14 Lebensjahr ist A. polizeilich auffällig. 2013 wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt, 2014 gab es vier Tage Arrest unter anderem wegen Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens. Zwei Jahre später kamen mit Diebstahl und Hausfriedensbruch („das war, wo Sie mit Ihrem Freund zum Kiffen aufs Schulgelände reingegangen sind“, so Braun) weitere Delikte hinzu.

Zuletzt gab es im Juni 2018 eine Verurteilung wegen Unterschlagung, Erschleichen von Leistungen und Körperverletzung. „Das war das wegen der Freundin. Haben’s die noch?“, möchte die Richterin vom Angeklagten wissen. Ja, die habe er noch und wohne zeitweise sogar bei ihr, da das Verhältnis zum Vater schwierig, aber auf dem Weg der Besserung sei. Zur Mutter, die in einem anderen Bundesland wohne, bestehe „kaum Kontakt“.

Kein Geld für den Bus

Weiteres aus dem Leben von Luca A. bleibt in der Verhandlung eher bruchstückhaft. Vieles ist den Verfahrensbeteiligten eh bekannt. Eine Ausbildung habe er nach seinem Hauptschulabschluss nicht abgeschlossen, den Besuch einer Hauswirtschaftsschule nicht vollendet, eine Anstellung bei der Post sei nach einem Urlaub vom Arbeitgeber nicht mehr weiterverfolgt worden. Aktuell sei er ohne Beschäftigung, bemühe er sich aber um einen Job als Möbelpacker bei einer Spedition. Einen Schuldenberg in unbekannter Höhe habe er auch.

Luca A., der ohne Verteidigung erschienen ist, folgt der Verhandlung ruhig und konzentriert, spricht mit leiser und bedächtiger Stimme. Die Taten räumt er ohne Ausflüchte ein, als Motiv gibt er schlichtweg an, kein Geld gehabt zu haben. Dass er jeweils ein Ticket zur Beförderung mit den RVV-Bussen benötigt hätte, sei ihm freilich bewusst. Dem Wesen und Verhalten nach wirkt der 21-Jährige, der lediglich das gelbe Gerichtskuvert vor sich auf dem Tisch liegen hat, keineswegs wie ein unbelehrbarer (Jugend-)Straftäter.

Staatsanwaltschaft beantragt Sozialstunden und Dauerarrest

Diese Einschätzung scheinen sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin zu teilen. Er sei doch eigentlich „ein schlaues Kerlchen“, meint etwa letztere als sie ihm im Plädoyer empathisch, aber eindringlich ins Gewissen redet. „Sie können es schaffen“, drückt sie motivierend ihre Hoffnung auf Besserung aus. Immerhin sei A. seit der letzten Schwarzfahrt nicht mehr auffällig und zeige auch sonst keine „schädlichen Neigungen“, die Bedingung für eine Jugendstrafe (mindestens sechs Monate) wären.

Neben dem vollumfänglichen Geständnis zeige er schließlich auch „echte Reue“. Das Delikt, „das für mich das geringwertigste im gesamten Strafgesetzbuch [ist]“, aber eben (immer noch) eine Straftat sei, wurde deshalb so groß angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft „auf gut deutsch gesagt, die Nase voll“, habe, so die Anklagevertreterin. Der ganze Aufwand ist sozusagen die letzte Warnung. Sie beantragt den damals Heranwachsenden noch nach Jugendstrafrecht zu bestrafen und ihm Sozialstunden sowie einen zweiwöchigen Arrest aufzuerlegen.

Wenn nochmal was vorkomme, gebe es “richtig aufs Dach”

In ihrer Urteilsbegründung schließt sich die Richterin der inhaltlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. „Sie haben was im Kopf, definitiv, ich kenne Sie ja schon länger,“ meint Braun fast entschuldigend zum Angeklagten. Er gebe ja auch immer zu, wenn er „Blödsinn angestellt“ habe. Das spreche zwar für ihn, aber man müsse es schon erst einmal schaffen, mit Schwarzfahren vor einem Schöffengericht zu landen.

Sie hoffe, dass der letzte Arrest im Herbst 2018, der erst nach den Schwarzfahrten vollzogen wurde, seine pädagogische Wirkung bis heute nicht verfehlt habe und verzichte deshalb auf dieses Zuchtmittel. Der Angeklagte habe stattdessen 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit binnen drei Monaten abzuleisten, was er laut Braun vermutlich wie auch die Male zuvor zuverlässig erledigen werde. Außerdem weist ihn die Richterin an, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Kosten fürs Verfahren habe er nicht zu tragen.

Damit kommt Luca A. letztlich einigermaßen glimpflich davon. Wenn aber nochmal was vorkomme, so Braun, „dann gibt’s richtig aufs Dach.“

 

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Kommentare (6)

  • Kleiner ganz Groß.

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    Da könnte doch manch einer so was von lernen wie man sich vor Gericht benimmt. Vielleicht liegts es auch daran weil er schon öfter einschlägige Erfahrung gemacht hat. Aber was hat er davon eigentlich gelernt? Die Kleinen fängt man die Großen ..

  • Rainer Wehpunkt

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    Dieses Vergehen des 21-jährigen und das aufwendige Verfahren klingt schon fast wie Hohn des Schicksals am Vorabend der Entscheidung im Regensburger Mammut-Prozess, bei der Millionen-Jongleure hunderttausende Euronen halblegal/illegal/scheißegal zu ihrem Vorteil verschoben haben, mit allen Wassern gewaschen, skrupellos um keine Ausrede verlegen, unverschämt bis zur Unerträglichkeit, protegiert von den cleversten Anwälten der Republik nun dennoch vermutlich ungeschoren davon kommen werden.

    Vor Lucas A. habe ich Respekt, denn aus dem Bericht geht hervor, dass er nach einem Ausweg aus seinem Dilemma sucht. Ich habe nicht vergessen, wie ich mit 21 Jahren beinander war und wünsche ihm, dass er seinen Lebensweg in den Griff bekommt. Möge das salomonische Urteil der Richterin ihm dabei helfen!

  • Joachim Datko

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    Ich konnte im Artikel keinen konkreten Hinweis auf die Einkommensverhältnisse von Luca A. finden.

    Wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, hat er Anspruch auf Hartz IV.

    Im Hartz IV Satz ist zurzeit ein Betrag von 34,66 Euro für Verkehr vorgesehen. Das Öko-Ticket-S kostet 17,00 € im Monat.

  • Mr. T.

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    Die Kosten für solche Verfahren könnte man von den Kosten für einen kostenlosen ÖPNV abziehen.

  • Max vom Markt

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    Deutlich günstiger als “Schwarzfahren” ist “Schwarzparken” ohne Parkschein…

  • Hans

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    @Max vom Markt

    Schwarzparken ist schwierig ohne Auto. Aber wenn dann wäre das die Lösung :O

Kommentare sind deaktiviert

drin