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Wiederaufnahmeverfahren

Anschuldigungen gegen Mollath „zerplatzen wie eine Luftblase“

Gustl Mollath gewann am Dienstagvormittag an Glaubwürdigkeit. Ein Vorfall in Bad Pyrmont zum Jahreswechsel verpuffte. Bei den Reifenstechereien aus dem Jahr 2005 kamen zumindest erhebliche Zweifel an Mollaths Täterschaft auf. (Alle Prozessberichte gibt es hier.)

Von David Liese

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Gustl Mollath (2. v. l.) und seine Verteidiger können mit dem Verlauf des Dienstagvormittages durchaus zufrieden sein. Foto: ld.

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Am Montag hatte sich das Bild von Gustl Mollath im Wiederaufnahmeverfahren insgesamt eher verdunkelt. Unter anderem hatte die Nebenklage neue Anschuldigungen gegen Mollath vorgebracht und die Beiziehung von Ermittlungsakten zu einem Vorfall in Bad Pyrmont beantragt. Dort soll Mollath zum Jahreswechsel eine Frau aggressiv eingeschüchtert haben.

Ganz anders heute. Gleich zu Sitzungsbeginn erleben die Anwesenden einen Paukenschlag zugunsten des Angeklagten. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher verkündet, bei der Staatsanwaltschaft Hannover sei kein Verfahren gegen Mollath „anhängig oder anhängig gewesen.“ Die Polizei in Bad Pyrmont führe zu seinem Namen „keine Eintragungen“.

Mollaths Verteidiger Gerhard Strate spricht von einer „Luftblase“, die „sofort zerplatzt“ sei. Er mahnt die Medienvertreter, mit neuen Vorwürfen gegen seinen Mandanten sorgsamer umzugehen. „Ich hatte ja gestern schon davon gesprochen, dass das ein Strohfeuer ist, das von der Nebenklage angezündet wurde. Nicht mal das hat sich bewahrheitet.“

Reifenstechereien: Polizeioberkommissar vernommen

Auch mit der Vernehmung des ersten und wichtigsten Zeugen am Dienstagvormittag dürften Gustl Mollath und sein Verteidiger zufrieden sein.  Der Nürnberger Polizeioberkommissar Stefan G. ermittelte 2005 wegen der Reifenstechereien, die Mollath zur Last gelegt werden. Was seine Aussagen im Regensburger Gerichtssaal zutage fördern, lässt auch diese alten Anschuldigungen zumindest bröckeln.

Mollath soll damals mehr als 100 Autoreifen von „Widersachern“ zerstochen haben, darunter allein mehr als 50 Stück, die auf dem Gelände eines KFZ-Teile-Händlers gelagert waren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte einen Teil dieser Taten im entscheidenden Urteil von 2006 als besonders gefährliche Sachbeschädigungen gewertet, weil die Reifen so angestochen worden seien, dass die Luft langsam entweiche und ein Schaden nicht vor Fahrtantritt zu erkennen wäre. Die Überzeugung des Gerichts fußte auf dem von Stefan G. vorgelegten Schlussbericht.

Entscheidender Hinweis kam von einem Bekannten Martin M.s

Den entscheidenden Hinweis, dass Mollath für die Reifenstechereien verantwortlich sei, habe der Polizist von Rechtsanwalt Wolfgang G. erhalten. Auch an dessen Dienstwagen und am Fahrzeug seiner Frau waren Reifen zerstochen worden. Wolfgang G. hatte eine gemeinsame Kanzlei mit einem damaligen guten Bekannten von Martin M., dem neuen Ehemann von Mollaths Ex-Frau.

Wolfgang G. habe Polizeioberkommissar Stefan G. ein Schreiben zukommen lassen, das ihm von Gustl Mollath geschickt worden sei. Darin soll Mollath mehrere Personen aufgelistet haben, die er für seine damalige Situation verantwortlich machte. Da bei vielen der Aufgeführten Reifen zerstochen worden waren, habe der Ermittler auf Mollath als Täter geschlossen. Andere mögliche Täter seien nie verdächtigt worden.

Videoüberwachung, „weil gerade Kapazitäten frei waren“

Im Zuge einer Videoüberwachung des Anwesens von Wolfgang G., die man einrichtete, „weil gerade Kapazitäten frei waren“, hatte man zweimal einen Mann mit Mantel und Baskenmütze filmen können, der am Auto von G.s Frau vorbeiging. Einmal hätte er sich vor dessen Reifen gekniet und sich daran zu schaffen gemacht. Mollaths Ex-Frau Petra M. hatte ihren Mann auf dem Videomaterial zwar nicht persönlich identifiziert, ihn aber anhand seines „Bewegungsablaufs“ und der Tatsache, dass er „auch so einen Mantel und so eine Mütze“ besäße, erkannt.

Bei einer Hausdurchsuchung seien dann auch „so ein ähnlicher Mantel und so eine Mütze“ in Mollaths Anwesen gefunden worden, sagt Stefan G. dem Gericht. Damit sei der Fall für ihn klar gewesen. Auch die Tatsache, dass die Reifenstechereien aufhörten, nachdem Mollath in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wurde, habe für die Richtigkeit seiner Ermittlungen gesprochen.

Sachverständiger zerlegt die Ermittlungsakte

Dass man durchaus zweifeln darf, wird spätestens klar, als der Sachverständige Rauscher im Gerichtssaal seine Fragen stellt. Rauscher zerlegt große Teile der Ermittlungsakte. Unter anderem kommt dabei heraus, dass Stefan G. keinen einzigen der zerstochenen Reifen selbst zu Gesicht bekommen hat. Ebenso wurden nie eine Reifengröße, der Zustand der Reifen oder ihr Alter festgestellt.

Nicht einmal konkrete Aussagen, ob die Reifen auf der Lauffläche oder an der Flanke zerstochen wurden und wie viele Stiche festgestellt wurden, sind in den Ermittlungsakten enthalten. Einzelne Zeugenaussagen, die die Gefährlichkeit der Sachbeschädigungen belegen sollen, widersprechen sich oder sind sachlich nicht schlüssig. Bei einem der Reifen am Fahrzeug von Rechtsanwalt Wolfgang G. etwa hatte ein angestochener Reifen bei der Fahrt nur 0,5 Bar an Druck verloren, statt „platt” zu sein, wie es seine Frau zu Protokoll gegeben hatte.

Nicht einmal Fotobeweise existieren

Kein einziger Reifen wurde zudem fotografiert. Stefan G. begründet das damit, dass „Fotografie damals noch teurer“ war.  Die Behauptung, die Reifen seien mit einem „runden Stechwerkzeug“ zerstochen worden, tauche erst in G.s Schlussbericht auf, so Rauscher. Vorher werde in den einzelnen Aktenvermerken das „Stechen mit einem Messer“ beschrieben.

„Kann es sein, dass es da zu überhaupt keinem Schaden gekommen ist?“

Schließlich kommt der Sachverständige auf das Video zu sprechen, das angeblich Gustl Mollath beim Zerstechen der Reifen eines Pkw zeigt. Rauscher bemerkt, dass auf keinem einzigen Lichtbild der Aufnahmen – das komplette Band existiert nicht mehr – zu erkennen sei, dass der Verdächtige die Reifen des Fahrzeugs auch nur berühre. Stefan G. muss das eingestehen. Der Sachverständige fragt, ob sich der Polizeioberkommissar denn wenigstens in diesem konkreten Fall die beschädigten Reifen angesehen habe. Stefan G. verneint das. „Kann es sein, dass es da zu überhaupt keinem Schaden gekommen ist?“, fragt Rauscher schließlich. G. meint, dazu könne er heute nichts mehr sagen.

Verteidiger Strate findet schließlich die Frage interessant, ob Stefan G. bei seinen Ermittlungen eventuell „Hinweise“ bekommen hatte, „die auf Mollath deuteten“. G. erinnert sich, dass Martin M., der heutige Mann von Mollaths Ex-Frau, „ihn da mal angerufen“ und „etwas geäußert“ haben müsse. Der Anruf habe schließlich zu einer Aussage des Kfz-Teile-Händlers geführt, bei dem Mollath sich mit dem vermeintlichen Tatwerkzeug, einem „angespitzten Schraubenzieher“, habe sehen lassen.

Dienstgruppenleiter bei dem Sportverein tätig, den heute Martin M. führt

Einen echten Zufallstreffer, der im Fall Mollath noch interessant werden könnte, landet Strate mit der Frage nach dem damaligen Dienstgruppenleiter von Stefan G.. Der, ein gewisser Werner W., hatte wichtige Entscheidungen bei den Ermittlungen getroffen. Der Zeuge bemerkt, dass Werner W. ehrenamtlich als Trainer beim selben Sportverein tätig war, bei dem Martin M. mittlerweile als Geschäftsführer arbeitet.

Strate regt daraufhin an, Werner W. als Zeugen zu laden. Schließlich wären alte Bekanntschaften über Sportvereine im Fall Mollath nichts Neues: Auch Richter Otto Brixner, der Gustl Mollath 2006 in die Psychiatrie einweisen ließ, kannte Martin M. vom Handballtraining. Brixner wird am Donnerstag als Zeuge vernommen.

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Kommentare (41)

  • Nico

    |

    erst nachdem Martin M. angerufen hatte…..aber das dürfte ja nur die Ouvertüre gewesen sein…..er muss es zu 90 % gewesen sein , weil nach seiner Inhaftierung hörte die Reifenstecherei auf…..das sind ja Kombinationen über die man lachen könnte , ginge es nicht um den Verdacht eines Komplottes und einer 7 jhigen Freiheitsberaubung….

  • Thilo

    |

    Man fasst es nicht. Mehr kann man dazu eigentlich nicht schreiben.

  • pom_muc

    |

    Bei diesem Verein handelt es sich um den 1. FC Nürnberg.

    Vor 1995 waren dort auch noch die heute abgespaltenen Sportarten organisiert. Wenn Mollaths Anwalt alle die dort mal Mitglied waren oder heute noch sind als sich gegenseitig kennend unterstellt betrifft das gute 20% der Nürnberger Bevölkerung.

  • G. H.

    |

    wenn ich dieses so lese kommt der Verdacht auf, dass dieser Sportverein sich mit mehr beschäftigt ist als nur mit Sport sondern auch mit Ruf (M)-Sport.
    Alte Seilschaften??

  • pom_muc

    |

    Zur “zerplatzten Luftblase” gehört es dass Mollath am 31.12.2013 mit einer Bekannten auf der Fahrt zu einem Konzert dermaßen in einen Streit geriet dass ein Passant und ein Tankstellenangestellter sich zum Eingreifen entschlossen.

    Mollaths Selbstdarstellung als unschuldig verfolgter Pazifist der seine Frau in Notwehr würgen musste erscheint angesichts dieser gezeigten Konfliktlösungsfähigkeit in einem anderen Licht.

  • Chris

    |

    @pom_muc: es handelt sich um den Post SV

  • Stefan

    |

    Das sind ja Seilschaften wie aus dem Bilderbuch. Laut Dr. Braun und seiner eidesstattlichen Erklärung wollte Petra M. ihrem Mann etwas anhängen.
    Ist es überhaupt auszuschliessen dass nicht Petra M. oder Martin M. Reifenstechereien bei genau den Personen begangen haben um sofort den Verdacht auf Gustl Mollath zu lenken? Das Nachtelefonieren des Martin M. mit dem Polizisten ist ja sehr verdächtig. Das Netzwerk um Petra M. ist riesig, sehen lässt sie sich aber nicht vor Gericht.

  • pom_muc

    |

    @ Chris

    Mein Fehler. Der Post SV ist der größte Sportverein Nürnbergs. Nicht der 1. FC Nürnberg.
    Die Kernaussage bleibt bestehen. Man sollte bei den Aussagen wer wen über diesen Verein kannte bedenken dass es sich bei den Mitgliedern (inkl. den ehemaligen) um einen großen fünfstelligen Personenkreis handelt.

  • Recht vor Gerechtigkeit

    |

    Ach, Ihr alle mit euren Verschwörungstheorien!

    Ich bin mir auch sicher, dass Herr Brixner sich bei seiner Vernehmung an nichts erinnern wird.

  • Angelika Oetken

    |

    “Auch Richter Otto Brixner, der Gustl Mollath 2006 in die Psychiatrie einweisen ließ, kannte Martin M. vom Handballtraining”

    Wie heißt denn der Verein?

    Trainieren die auch Kinder und Jugendliche?

    MfG,
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • Student

    |

    Mollath als “Pazifisten” oder als friedliebend zu verkennen halte ich für ziemlich naiv. Gut, ich kenne den Herrn nicht persönlich, aber zwei Dinge scheinen mir trotzdem im Rahmen der bisherigen Berichterstattung ziemlich deutlich geworden zu sein:

    1. Herr Mollath leidet wohl kaum unter einer wahnhaften Störung oder einer ähnlichen psychischen Erkrankung.
    2. Nichtsdestotrotz scheint Herr Mollath ein ziemlicher Querulant und Sturkopf mit übermäßig ausgeprägtem Ego zu sein.

    Zweifelsohne haben diese Eigenschaften mit dazu beigetragen, dass er den Weg aus der Forensik (der Begriff ist korrekter als “Psychiatrie”) geschafft und die sieben Jahre dort durchgehalten hat. Allerdings haben sie wohl auch dazu beigetragen, dass er zu Unrecht dort gelandet ist. Jemand, mit dem ich übermäßig gerne meine Freizeit verbringen würde, ist er sicherlich nicht. Aber das ist ja noch lange keine Rechtfertigung dafür, ihn in der Forensik einzusperren (das müsste man sonst mit noch so einigen) und dieses Versagen der Justiz wird nun hoffentlich endlich aufgeklärt – und hoffentlich auch Konsequenzen nach sich ziehen (der überfällige Rücktritt von Frau Merk wäre nur einer; passieren wird aber auch das weiter sicherlich nicht…). Herrn Mollath deshalb zu einem unglaublich sympathischen Menschen zu verklären halte ich weder für erforderlich, noch für angebracht oder hilfreich. Auch wenn sich das natürlich in den Medien besser verkaufen lässt, wenn ein herzensguter Mensch aufgrund finsterer Machenschaften in die grausame Forensik wandert. So eine Geschichte empört zwar alle, geht aber wohl an der Realität vorbei. Die Realität ist an sich schon empörend genug.
    Danke an Regensburg digital jedenfalls für die umfassende Berichterstattung.

  • Martin Linek

    |

    Interessant, wie wenig die Kommentatoren hier zahlen abschätzen können. Einer meint, die Vereinsmitgliegerzahl des postsv sei “eine große 5stellige” personenzahl. 5 stellig fängt bei 10000 an und hört bei 99999 die tatsächlich Anzahl der Mitglieder liegt bei etwas über 16000. damit wirklich jeder erkennen kann , ob die Mitgliederzahl eine kleine oder eine größere 5 stellige Zahl ist habe ich sie in folgender Grafik als 0 dargestellt:
    Klein 0——— Groß

    Der nächste behauptet, “20% von Nürnberg wären betroffen” auch hier etwas Nachhilfe: Nürnberg hat rund 500000 Einwohner, der verein etwas über 16000 Mitglieder. 20 % wären 100000, 1% demnach 5000 also sind 16000 Mitglieder gerade mal etwa mehr als 3% genau 3,2% der Nürnberger.

    Und @pom_muc scheint den Artikel überhaupt nicht gelesen oder verstanden zu haben! denn genau zu dem von ihn zitierten Vorfall gibt es keine Ermittlungen. Aber Hauptsache was kommentiert.

  • pom_muc

    |

    @ Stefan

    Die Verteidiger Mollaths sprechen gerne von einem Komplott um Mollath 2006 aus dem Weg zu räumen und ihn zum Schweigen zu bringen. Von Netzwerken und gigantischen Steuerhinterziehungsverschwörungen.

    Die Fakten sehen so aus dass eine Frau mit ärztlich attestierten Verletzungen und Würgemerkmalen am Hals 2003 eine Strafanzeige gegen ihren Mann stellte nachdem sie sich von ihm trennte und aus der gemeinsamen Wohnung auszog. Bis dahin nichts ungewöhnliches. Mollath bekam einen Strafbefehl über 1000€. Kein Wegsperren. Noch nicht einmal vorbestraft.

    Aber Mollath sieht den Sachverhalt anders.
    “In der Verhandlung am 08.08.2006, die zu meinem Freispruch führte, habe ich gesagt, daß ich mich gegen Angriffe meiner Frau gewehrt habe. Das heißt, ich habe mich vor Angriffen meiner Frau geschützt!”
    http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_(Gegendarstellung)

    Selbst dem hartnäckigsten Verschwörungstheoretiker sollte klar sein dass Mollaths Einlassungen vor Gericht 2006 zumindest ungewöhnlich sind. Nicht jeder 90 kg-Angeklagte begründet das Niederwerfen und bis zur Bewusstlosigkeit führende Würgen einer Frau mit weniger als 60 kg Gewicht als Notwehr. Und erst durch das Nichtbezahlen leitete Mollath überhaupt ein Verfahren vor Gericht ein.
    Er war es der entschied ohne Rechtsbeistand sich in einem Strafverfahren selbst zu verteidigen. Das war formal überhaupt nur zulässig weil man vor Gericht von keiner Freiheitsstrafe ausging.

    Es war erst Mollaths abstruse und nicht verfahrenskonforme Verteidigungsstrategie vor Gericht die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit aufkommen ließ. Er hat sich mit seinem Verhalten immer selbst tiefer reingeritten. Selbst 2014 muss sein Staranwalt die Richterin um Pausen bitten damit er Mollath wieder unter Kontrolle bringt.

    Unschuldig bedeutet keine Schuld zu haben. Und Mollath hat viel zum heutigen Ergebnis selbst beigetragen!

    Ist Mollath glaubwürdig?

    “Meine Frau behauptete in ihrer Anzeige ich hätte Schußwaffen, obwohl ich nie welche hatte!”
    http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_(Gegendarstellung)

    “Der 47-jährige Polizist berichtete dem Landgericht, Mollaths Ehefrau habe im Januar 2003 zunächst Anzeige wegen eines Waffendelikts gestellt. Sie habe befürchtet, dass ihr Ehemann seine Waffe im Zuge des Trennungsstreits gegen sie einsetzen könnte. Dabei habe sie auch von den gewalttätigen Übergriffen eineinhalb Jahre zuvor erzählt. Dazu sei erst später ein ärztliches Attest mit den Verletzungen in die Akte gelangt – wie und wann wurde nicht geklärt. Bei der Durchsuchung der Wohnung fand die Polizei eine Luftdruckwaffe. Mollath ließ über seinen Anwalt ausrichten, dass die Waffe alt, verrostet und funktionsunfähig gewesen sei.”
    http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/bayern-oberpfalz/artikel/gustl-mollath-bleibt-unbequem/1089625/gustl-mollath-bleibt-unbequem.html

  • Moligimbel

    |

    Jedem der sich mit dem Fall beschäftigt hat, wußte schon längst von diesen Verbindungen die alle bei einer Person im Zentrum zusammenlaufen. Jetzt wird das ganze endlich demaskiert.

  • cloud

    |

    Ich glaube das Problem ist dass man JEDEN psychiatrisieren kann…. um einen weitern Fall zu nennen…. ein Junge namens Waldemar Vogel kam nach einem Streit mit seiner Freundin oder Ehefrau in die Forensik…Er hatte dann eine Diagnose erhalten und wurde als gefährlich eingestuft….Nach Zwangsmedikation, Psychiatrisierung und Betreuung (Verlegung in andere Station mit richterlichen Beschluss) erhängte er sich nackt in der Forensik..Vorher hatte er seiner Mama einen flehenden Brief geschrieben ihn dort rauszuholen und dass er ins Gefängnis will.. Mollath mag hier egoistisch sein er steht zu seiner Meinung und sagt was er dort beobachtet hat (Zwangsmedikationsauswirkungen etc.)…

    GOtt sei Dank ist Mollath nicht unter Tabletten gesetzt worden weil sonst könnte er sein Leben vergessen – er wäre gebrochen geworden und wirklich verrückt.
    viele dieser Fälle werden oft togeschwiegen…und man muss sich einfach fragen warum die meisten Menschen immer wieder in die Psychiatrie kommen wenn die TAbletten allen helfen…. . Ich kenne weitere viele Fälle..Auch ein Richter namens Thilo…(Artikel stammt ebenso von Regensburg digital) hat betont dass über 50 prozent nicht in Psychiatrie gehören, die dort strafmäßig untergebracht sind….

  • pom_muc

    |

    @ Martin Linek

    Und Sie glauben Zahlen besser abschätzen zu können?

    Mollaths Anwalt regte an jemanden als Zeugen vorzuladen weil er mal in diesem Sportverein Mitglied war.

    Zu den 17.000 derzeitigen Mitglieder kommen also auch noch die ehemaligen Mitglieder der mindestens letzten 34 Jahre. Denn bei Brixner geht es um eine Bekanntschaft mit einem Zeugen aus 1980.

  • cloud

    |

    Hallo Mutti!
    Quelle: http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Waldemar_Vogel

    Das schrieb Waldemar ein paar Tage vor seinem Tod:

    Ich habe Sehnsucht nach Euch allen. Ich bete täglich zu Gott, daß alles gut sein wird. Mutti ich liebe Euch alle. Mir fällt es schwer, und ich leide darunter, daß ich Euch alle nicht sehen kann: Dich, das Kind, die Schwester. Mama, ich habe einen großen Fehler gemacht, was ich angerichtet habe!

    Ich befürchte, daß ich nach dem Gericht im Krankenhaus weiter gelassen werde. Es gibt eine solche Vorschrift § 63, bei deren Anwendung der Mensch nicht im Gefängnis sitzen muß und nicht schuldig gesprochen wird, sondern als seelisch krank und deswegen als nicht verantwortlich für seine Handlungen eingestuft wird. Dann bedeutet dies alles den Tod – die solchen Menschen bleiben hier von 5 bis zu mehr als 10 Jahre, 15 Jahre. Dazu gibt es keine Grenzen und die Ärzte sind hier wie Götter. Mütterchen, falls Du mit meinem Anwalt gesprochen hast und sie beide entschieden haben, mich im Krankenhaus zu lassen, bedeutet dies einen großen Fehler. Ich schwöre dies im Gottesnamen. Die Menschen, die hier liegen, kehren selten nach Hause zurück. Dies habe ich persönlich von ihnen in meinen Gesprächen erfahren. Für die Ärzte ist es vorteilhaft und günstig, wenn die Patienten hier lange Zeit bleiben. Glaub mir dies um Gottes willen und um meines Kindes willen. Für mich ist es besser, wenn ich die genau festgelegte Zeit im Gefängnis sitzen werde. Ich werde dann nach der genau bestimmten Zeit freigelassen und nicht unklar wann.

    Mutti, während der kürzen Zeit, die ich im Gefängnis war und jetzt im Krankenhaus bin, habe ich vieles erfahren. Aus den unklaren Gründen hat sich mein Anwalt nicht frühzeitig dafür gesorgt und hat mir nicht gesagt, daß ich die Begutachtung ablehnen soll. Die Begutachtung bedeutet, daß eine psychologische Prüfung durchgeführt wird und eine Diagnose festgestellt wird. Dies ist sehr gefährlich. Bei mir wurde eine schlechte Diagnose festgestellt. Ich weiß jetzt nicht, wer rettet mich vor dem Krankenhaus, in dem die Leute lebenslang bleiben. Ich lüge nicht unabhängig davon, was der Rechtsanwalt erzählt hat. Für mich ist es wichtig, daß ich um jeden Preis ins Gefängnis komme und nicht im Krankenhaus bleibe. Ich flehe Dich an.

    Mein Rechtsanwalt, den Du beauftragt hast, hat noch keine Vollmacht mir zugeschickt. Die Vollmacht ist ein Dokument, das bestätigt, daß er meine Interessen im Gericht vertritt. Dies ist für das Krankenhaus erforderlich, damit ich mit ihm telefonisch sprechen kann. Erinnere ihn daran.

    Mama, auch wenn dies banal klingt, glaub mir, es ist besser im Gefängnis abzusitzen als sich im Krankenhaus aufzuhalten. Hier im Krankenhaus werden die Menschen und ihr Wille gebrochen. Aus den Menschen werden hier Pflanzen gemacht, ihnen werden starke Medikamente jahrelang verabreicht. Glaub mir, glaub mir bitte.

    Mein Rechtsanwalt muß mir glauben. Sag ihm , daß er zu mir ins Krankenhaus zum Gespräch kommt. Dies ist sehr und sehr wichtig. Ich möchte, daß eine unabhängige Begutachtung vom unabhängigen Arzt durchgeführt wird. Dies kann das Geld kosten, aber Mutti ohne dies geht es nicht. Ich flehe Dich an, daß der Rechtsanwalt alles mögliches unternehmen muß, um meine Entlassung aus dem Krankenhaus zu erreichen. Die Medikamente kann ich auch im Gefängnis einnehmen. Die Medikamente werden vorgeschrieben und sie werden im Gefängnis von den Wächtern übergeben. Nur nicht das Krankenhaus. Ich weiß nicht, wie dies gefährlich ist.

    Ich bereue sehr, was ich angerichtet habe und ich schwöre Dir, daß ich in der Freiheit nur für Dich und mein Kind leben werde, ich werde fürsorglich sein und putzen. Nur nicht Krankenhaus. Bitte!

    Wie ist ekelhaft hier. Die psychisch normalen Leute kann man hier mit den Handfingern zählen.
    Meine Mutti, wie ich Unrecht in bezug auf Dich, meine Mutter hatte. Gott hilf mir, vergib mir.

    Bayreuth, 25.08.2011 Waldemar

  • wahon

    |

    Warum verweigert Frau Maske die Aussage zu einer Straftat, die sie selbst angezeigt hat? Nur weil sie dazu berechtigt ist oder gibt es noch andere Gründe?

  • Hans

    |

    Großangelegte Verschwörung oder nur jede Menge zufällige und vermeintliche Seilschaften…die Realität scheint oftmals unwirklicher als jede Fiktion.

    War Mollath bei dem Vorfall zur Jahreswende nicht auf dem Weg zu einem Nina Hagen Konzert? Eben die Künstlerin, die man zum Prozessauftakt vor Gericht aus einem Auto schallen hörte und die sich auch im Fall Haslbauer engagiert? Zufälle gibt’s…

  • pom_muc

    |

    @ wahon

    Was soll Sie denn heute noch zu einer 13 Jahre zurück liegenden Straftat aussagen was nicht schon gesagt wurde?

    Dass es zu dieser Auseinandersetzung kam hat Mollath doch eingeräumt. Dass er auch gegenüber anderen Zeugen gewalttätig wurde ist in den letzten Prozesstagen deutlich geworden.

  • aber hallo

    |

    Ist RD jetzt eigentlich zu Mollaths Privatseite geworden? Es wird quasi nur noch über ihn berichtet und bis auf zwei, drei Sätze stellt man ihn durchweg positiv da?! Wir haben dann wohl den neuen Friedens-Nobelpreis-Träger!

  • heinz

    |

    Lieber Stefan Aigner, wenn ich da so gewisse “Kommentare” lese, beginne ich langsam zumindest “Verständnis” für Deine “schwierige” Position zu entwickeln. Der David Liese macht aus meiner Sicht wirklich einen guten Job, was man durch Quervergleiche u.a. mit MZ-Live, Müller, Prem und den stenografischen Protokollen von Strate recht gut beurteilen kann (sofern man natürlich Lust hat, sich wirklich mit der schwierigen Materie, die nun Mal lokal hier in Regensburg verhandelt wird, zu befassen). Und Eure Leistung wird auch durch entsprechend häufige Verweislinks gewürdigt. Es würde mich freuen, wenn es auch dabei bliebe.

  • wahon

    |

    @pom_muc

    Der bisherige Prozessverlauf hat nur gezeigt, dass alle Vorwürfe gegen Mollath auf Aussagen von Zeugen beruhen, die entweder pauschale Erinnerungslücken oder ein offenkundiges Interesse an seiner Verurteilung haben. Gerichtsverwertbare Beweise für seine Schuld gibt es nicht. Dagegen gibt es einen merkwürdigen Belastungseifer, Mollath als “psychisch krank und deshalb gefährlich und gewalttätig” darzustellen. Wenn Frau M. nichts zu verbergen hätte, könnte sie immer noch auf ihr Aussageverweigerungsrecht verzichten.

  • heinz

    |

    Ich bin ja gerne fürs Konkrete. Nachfolgend 2 Beispiele für die Qualität und Verlässlichkeit von dpa von heute:

    1) dpa: “Mollath habe ihm bei dem Besuch auch einen angeschliffenen Schraubenzieher gezeigt, erklärte der Zeuge.”
    MZ-Live: “Auf Nachfrage des beisitzenden Richters sagt der Mann aber später, dass Mollaths angeschliffener Schraubenzieher nicht die Tatwaffe sein könnte.”

    2) dpa: “Der Autohändler hatte einen Transporter zum Auszug von Mollaths damaliger Frau zur Verfügung gestellt. Wochen später wurden mehr als 50 Reifen auf dem Gelände des Händlers zerstochen.”
    Fakten: Umzug = Mai 2003; Reifen zerstochen: 01. Februar 2005, also fast 100 “Wochen später…” So kann man natürlich Alles irgenwie in einen Zusammenhang bringen…

    Soviel zur Frage, ob es notwendig sei, dass sich RD bei diesem nicht ganz unbedeutenden Prozess in Regensburg persönlich vor Ort informiert.

  • Veronika

    |

    @cloud:

    Danke für die Info! Jetzt weiss ich wenigstens, warum im Bayerischen Fernsehen wieder die alten Anti-Scientology-Dokumentationen aufgewärmt werden.
    Ich bin nicht bei Scientology, aber eine solche “Hetze” geht mir auf die Nerven, denn die Kath. Kirche ist zumindest in Bayern keinen Deut besser.
    Darf man erfahren, wie lange ein Prof. Dr. Bö???? in Bayreuth “Chef” gewesen ist?

  • Zeuge: „Mollath wollte wie Hitler sein“ | Regensburg Digital

    |

    […] Erst einige Wochen später habe er wieder mal mit seinem Freund Martin M. telefoniert. Dabei habe sich herausgestellt, dass Joachim Z. nicht der einzige war, der über zerstochene Reifen klagen musste. Danach sei die Polizei plötzlich interessierter gewesen. […]

  • Student

    |

    @aber hallo

    Falls es Ihnen entgangen sein sollte: es handelt sich dabei um einen Prozess, der in Regensburg stattfindet und politisch brisant ist. An fast jedem Verhandlungstag gibt es interessante Erkenntnisse und da die nun einmal in enger zeitlicher Folge stattfinden, wird entsprechend engmaschig berichtet. Ich finde das sehr erfreulich, zumal ich in keinster Weise ihren Eindruck eines parteiischen oder gar Mollath unangebracht positiv darstellenden Berichts teile. Wenn Sie ausführliche Berichterstattung über den in Regensburg verhandelten Fall Mollath stört, warum lesen Sie dann bei Regensburg digital?
    Ich bin froh über diese Berichterstattung!

  • Angelika Oetken

    |

    http://www.drb.de/cms/index.php?id=815

    Eine Stellungnahme des Deutschen Richterbundes – vom August letzten Jahres!!

    MfG,
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • Angelika Oetken

    |

    “Herrn Mollath deshalb zu einem unglaublich sympathischen Menschen zu verklären halte ich weder für erforderlich, noch für angebracht oder hilfreich”

    @Student,

    “Mollath”, dieser Paradefall eines Grundrechtvakuums in unserer Gesellschaft, polarisiert natürlich schnell. Genauso fix kommt es dann zu Positivdiskriminierungen.

    Was Sie mutmaßen, ist tatsächlich verbreitet: Menschen, die andere herausfordern bzw. anstrengen oder stören, geraten viel schneller in einen Entrechtungs- und Bevormundungsprozess, als solche, die die sozialen Spielregeln besser durchschauen oder beherrschen.

    Nichtsdestotrotz: unabhängig davon, ob und wenn ja, was Herr Mollath sich hat zu Schulden kommen lassen… rechtsstaatliche und medizinisch-therapeutische Grundprinzipien müssen bei ihm genauso eingehalten werden, wie bei jedem anderen Menschen auch.

    Ist das nicht passiert – und dafür spricht Vieles, muss das aufgeklärt und korrigiert werden.

    Andernfalls wird es Leuten, die sich für clever halten, wo sie nur dreiste Kriminelle sind, zu leicht gemacht.

    Das kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.

    MfG,
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • cloud

    |

    @ Veronika:

    ICh weiß nicht, was Sie mit Scientology meinen und ich habe damit nichts zu tun – nur zur Info. Und Ihre Frage an mich ist mir zu blöd gestellt, was kein Ankreiden an Sie ist – nur meine Feststellung.

    Es gibt Herstellerinfromationen, ärztliche Fachliteratur
    (Dr. Zehentbauer etc.) aus denen man entnehmen kann dass diese MEdizin doch Suizide hervorrufen kann…

    das ist jetzt nichts gegen Sie aber Ihr Kommentar ist mir gegenüber zu respektlos. Sie verstehen sicherlich dass ich darauf nicht antworten werde….
    ICh bitte Sie sachlicher auf Kommentare einzugehen, auch wenn ich Ihre Beiträge mir gegenüber zukünftig hier unter diesem ARtikel ignorieren werde.
    Wünsche Ihnen trotzdem alles Gute !!

  • pom_muc

    |

    @ wahon

    “Der bisherige Prozessverlauf hat nur gezeigt, dass alle Vorwürfe gegen Mollath auf Aussagen von Zeugen beruhen, die entweder pauschale Erinnerungslücken oder ein offenkundiges Interesse an seiner Verurteilung haben.”

    Eine weitere Zeugin hat geschildert wie sie in ihrer Wohnung von Mollath angegriffen und gewürgt wurde. Wir haben ein ärztliches Attest das Verletzungen von Mollaths Ex-Frau belegt. Wir haben ein Geständnis von Mollath selbst dass er handgreiflich gegenüber seiner Frau wurde.

    “Gerichtsverwertbare Beweise für seine Schuld gibt es nicht.”
    Was schwebt Ihnen denn als “gerichtsverwertbarer Beweis” vor? Dürfen Anzeigen wegen häuslicher Gewalt zukünftig nur noch entgegengenommen werden wenn es mehrere Zeugen gibt?

    “Dagegen gibt es einen merkwürdigen Belastungseifer, Mollath als “psychisch krank und deshalb gefährlich und gewalttätig” darzustellen.”
    Ich habe unten mit der Waffe ein Beispiel aufgeführt die Zweifel an Mollaths Glaubwürdigkeit begründen.
    Es geht dann nur noch darum ob Mollath bewußt die Unwahrheit sagt (lügt) oder ob er eine verschobene Wahrnehmung hat. Wenn er seine Frau tatsächlich bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt hat und dies so wie vor Gericht ausgesagt als “Notwehr” gerechtfertigt sieht sollte er sich untersuchen lassen.
    Denn dann stellt seine Konfliktlösungsstrategie eventuell eine Gefahr für andere dar.

    “Wenn Frau M. nichts zu verbergen hätte, könnte sie immer noch auf ihr Aussageverweigerungsrecht verzichten.”
    Sie kann durch eine Aussage nur verlieren. So wie jeder Verteidiger das Vergewaltigungsopfer in den Dreck zieht wird es Mollaths Staranwalt bei ihr versuchen. Dieser wird sich sicher nicht auf die hier verhandelten Sachverhalte Körperverletzung und Freiheitsberaubung aus den Jahren 2001 bis 2003 beschränken.
    Zu den späteren Ereignissen kann die Ex-Frau aber nichts beitragen. Ich sehe aus ihrer Aussage bezüglich der Reifenstechereien auch keinen sonderlich ausgeprägten Belastungseifer. Sie sagte aus dass sie auf der gezeigten Aufnahme Mollath nicht eindeutig identifizieren könne. Lediglich dass er ähnliche Kleider und der Aufgenommene ähnliche Bewegungsabläufe und Statur habe.
    Da ist der Belastungseifer der Mollathisten gegenüber der Ex-Frau wesentlich stärker ausgeprägt.

  • Georg Henze

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    @Veronika: Die Scientologen auf eine Ebene mit der katholischen Kirche zu stellen ist schon ein starkes Stück – und ich bin Atheist. Das zeugt davon, dass Sie sich nicht ernsthaft mit der Ideologie der Scientologen auskennen oder der Ideologie sogar nahe stehen. Dazwischen gibt es nicht viel. Informieren Sie sich über die menschenfeindlichen Methoden von Scientology. Scientology ist ein wirtschaftlicher Zusammenschluss und gehört verboten. Man agiert unter dem Deckmantel der Pseudoreligion.

  • cloud

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    Fall mollath ARD doku

  • Veronika

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

  • wahon

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    @ pom_muc

    Ein gefälschtes Attest, eine unbrauchbares Luftgewehr, Zeugen, die Vermutungen äußern, statt sich an Einzelheiten zu erinnern, und Psychiater, die oberflächliche Ferndiagnosen stellen, sind keinesfalls gerichtsfeste Beweise für die Straftaten, die Mollath begangen haben soll.
    Die vorsätzliche Beschuldigung eines Menschen, ohne den Beweis für dessen Täterschaft führen zu können, heißt “falsche Verdächtigung”. Sie ist strafbar (§ 164 StGB) und dürfte ein wichtiges Motiv für Mollaths Ex-Frau sein, ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen.
    Notabene: Auch bei Ihnen konstatiere ich einen gewissen “Belastungseifer” gegenüber Mollath – Sind Sie mit Frau Maske verwandt oder befreundet?

  • Dubh

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    pom_muc: “Eine weitere Zeugin hat geschildert wie sie in ihrer Wohnung von Mollath angegriffen und gewürgt wurde. ”

    Die hier?
    “Dass Mollath sie am Hals gepackt habe, als er sie zur Seite drückte, etwa. Oder dass sie ihn deshalb „in die Eier getreten“ habe. Sonderlich bedrohlich habe sie die Situation nicht empfunden, aber äußerst unangenehm”
    http://www.regensburg-digital.de/zeugin-ich-habe-mollath-in-die-eier-getreten/14072014/

    Gepackt = Gewürgt?

    “Wir haben ein Geständnis von Mollath selbst dass er handgreiflich gegenüber seiner Frau wurde.”
    Nein, er hat keineswegs gestanden, dass der getan hat, was sie behauptet.

    “Ich habe unten mit der Waffe ein Beispiel aufgeführt die Zweifel an Mollaths Glaubwürdigkeit begründen.”

    Ein verrostetes, nicht funktionsfüchtiges Luftdruckgewehr, das die Polizei weiter nicht im mindesten interessiert, und das Mollath nicht als Schusswaffe definiert ist also für Sie Beweis für seine Unglaubwürdigkeit?

    Tja, ziemlich sicher wird jeder, der kein Waffennarr ist nicht so genau wissen, was alles unter Schusswaffen fällt z. B.: Armbrust – ja, Pfeil und Bogen – nein…………..

    “Wir haben ein ärztliches Attest das Verletzungen von Mollaths Ex-Frau belegt.”

    Ein Arzt, der keine Zulassung für die Praxis hatte, dessen Briefkopf das Attest trug, hat irgendein Attest , das wer weiß wer geschrieben hatte, unterschrieben – ohne die attestierten Verletzungen selbst gesehen zu haben, DAS einzig ist belegt!

    “Was schwebt Ihnen denn als “gerichtsverwertbarer Beweis” vor? Dürfen Anzeigen wegen häuslicher Gewalt zukünftig nur noch entgegengenommen werden wenn es mehrere Zeugen gibt?”

    Eine erfolgte Anzeige ist bei Ihnen offensichtlich bereits der Beweis?
    Da dem nun ausdrücklich nicht so ist, und ein Attest von irgendeinem Arzt in anderen Fällen schon mal gar nicht zählt, gibt es de fakto häufig keinerlei Verurteilung bei häuslicher Gewalt in Deutschland.

    Und so geht das immer weiter bei Ihnen. Halbsätze rauspicken, die Ihnen in den Kram passen und 90% des sonst Berichteten ignorieren.

    “Sie kann durch eine Aussage nur verlieren.”

    Das kann man allerdings sagen!
    Nicht zuletzt Mollaths Besitz, der ja bis zum letzten Hemd und Fotoalbum im Nirwana verschwunden zu sein scheint.
    Und außerm Hemd war wohl noch ein wenig mehr da:

    “„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch schon wie. Wenn der Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“”
    http://www.regensburg-digital.de/mollaths-beschaedigter-kronzeuge/10072014/

    Ich finde es auch bemerkenswert, dass Sie die restliche Aussage der „ebenfalls gewürgten“ Zeugin, nicht weiter interessiert und schon gar nicht irritiert.

    Regelmäßige Dresche schon 1982 noch unverehelicht, aber Petra M. freut sich wenn der Schläger kommt latscht erfreut mit ihm heim, und heiratet den später auch noch.

    Krach gibt es erst gut 20 Jahre später als Schwarzgeldgeschäfte ins Spiel kommen.

    Über 20 Jahre lang hat die Dresche Frau M. anscheinend nicht gestört, jedenfalls hat sie sich nicht mal getrennt und/oder die Scheidung eingereicht, dann aber wird sie sehr zielgerichtet Richtung forensischer Psychiatrie aktiv – erstaunlich!

    Scheidung war anscheinend später, oder wie sonst eigentlich hat sie Mollaths Vermögen kassieren können?
    Kein gesetzlicher Betreuer, niemand der sich um Mollaths Vermögen kümmert, niemand in 7 Jahren, der dem mal nachgeht?

    Diebstahl, Unterschlagung, Falschaussage, Vortäuschung von Straftaten………. – ja, Mollaths Exfrau hat durchaus was zu verlieren!

    Eine verschobene Wahrnehmung – fachlich korrekt selektive Wahrnehmung genannt – oh ja, ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, die haben Sie!

  • pom_muc

    |

    @ wahon

    “Ein gefälschtes Attest, eine unbrauchbares Luftgewehr, Zeugen, die Vermutungen äußern, statt sich an Einzelheiten zu erinnern, …
    Die vorsätzliche Beschuldigung eines Menschen, ohne den Beweis für dessen Täterschaft führen zu können, heißt “falsche Verdächtigung”. Sie ist strafbar (§ 164 StGB) und dürfte ein wichtiges Motiv für Mollaths Ex-Frau sein, ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen.
    Notabene: Auch bei Ihnen konstatiere ich einen gewissen “Belastungseifer” gegenüber Mollath – Sind Sie mit Frau Maske verwandt oder befreundet?””

    Ist es nicht seltsam dass Sie in den ersten Worten selbst eine bisher nicht bewiesene Behauptung (“gefälschtes Attest”) einbringen und dann Strafparagraphen anführen?
    Tatsächlich ist das Attest nicht “gefälscht” wenn es die Unterschrift des untersuchenden Arztes trägt. Natürlich darf der Staranwalt Zweifel an der Kompetenz des untersuchenden Arztes äußern. Oder sich am Zeitpunkt des Ausdrucks aufhängen. Dass der Stempel der Mutter verwendet wurde weil der untersuchende Arzt nicht ahnte welche Bedeutung man diesem Stempel je beimessen würde und mit i.V. unterzeichnete.
    Aber tatsächlich spielte es im Prozess 2006 gar keine Rolle da Mollath die Handgreiflichkeiten einräumte und es einen Arzt gibt der damals wie heute zu seinem Untersuchungsergebnis steht.
    Der Staranwalt stellte wilde Vermutungen an wer wann wie welche Aussagen in das Attest eingefügt haben könnte. Das darf er. Zeigen Sie wo er in seinem 17-Seiten-Schriftsatz von einem “gefälschten Attest” redet!
    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

    Belastungseifer?
    Es geht in diesem Verfahren um 3 wesentliche Sachverhalte. Körperverletzung. Freiheitsberaubung. Sachbeschädigung. Die Körperverletzung hat Mollath eingeräumt. Es ist nur noch strittig ob dies 2001 im Rahmen einer Notwehr-Verteidigung statt fand wie von Mollath behauptet oder ob Mollath seine Frau angriff.
    Hier fällt es mir etwas schwer Mollath die Notwehr abzukaufen. Besonders wenn es zusätzliche Zeugen gibt die bestätigen dass Mollath in ihren Wohnbereich kam und ebenfalls dort von ihm angegriffen wurden. Sie können das von mir aus als “Belastungseifer” bezeichnen.

  • pom_muc

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    @ Dubh

    “Dass Mollath sie am Hals gepackt habe,…”
    Sie können das ja für ein völlig normales Verhaltensmuster halten wenn man in fremde Wohnungen eindringt und so mit deren Bewohnern umgeht.

    ““Wir haben ein Geständnis von Mollath selbst dass er handgreiflich gegenüber seiner Frau wurde.”
    Nein, er hat keineswegs gestanden, dass der getan hat, was sie behauptet.”
    Ich habe nicht geschrieben dass er gestanden hat was die Ex-Frau behauptet. Er hat gestanden dass es zu Handgreiflichkeiten kam und ihre Verletzungen mit seiner “Notwehrtätigkeit” begründet. Wollen Sie diesen Sachverhalt abstreiten?

    “Ein verrostetes, nicht funktionsfüchtiges Luftdruckgewehr, das die Polizei weiter nicht im mindesten interessiert, und das Mollath nicht als Schusswaffe definiert ist also für Sie Beweis für seine Unglaubwürdigkeit?”

    Wenn er behauptet nie eine Schusswaffe besessen zu haben haben wir ein Problem. Anscheinend “definiert” er sehr freizügig wie es ihm passt. Vielleicht sollte man sich mal mit ihm unterhalten was er unter “Notwehr” versteht?

    “Ein Arzt, … ohne die attestierten Verletzungen selbst gesehen zu haben, DAS einzig ist belegt!”

    Warum führt Mollaths Staranwalt Ihre Behauptung in u.g. Schriftsatz dann nicht an?

    “Eine erfolgte Anzeige ist bei Ihnen offensichtlich bereits der Beweis?
    Wir haben die Aussage Mollaths von Handgreiflichkeiten die er als Notwehr interpretiert. Die Aussage der Ex-Frau die den Vorgang als Angriff schildert und die des Arztes der die Verletzungen attestiert. Auf Basis dieser Indizien muss das Gericht entscheiden. Wie wahrscheinlich ist es dass ein 90 kg-Mann von seiner 54 kg-Frau angegriffen wird?

    “„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch schon wie. Wenn der Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“”
    http://www.regensburg-digital.de/mollaths-beschaedigter-kronzeuge/10072014/

    Es wurde bereits ausreichend diskutiert dass Mollath im Tatzeitraum arbeitslos und hoch verschuldet war. Er hat von den Einkünften seiner Frau und dem geerbten Haus gelebt das er belieh. Gerade deshalb ist dieser “Kronzeuge” so unglaubwürdig. Nicht weil er nach vielen Jahren plötzlich erscheint. Seine Notizen aus denen er obige Aussage ableitet ausgesprochen dürftig sind. Er sich nach 10 Jahren noch wortwörtlich an Aussagen erinnert.
    Er ist unglaubwürdig weil Mollaths Ex-Frau um den Schuldenstand wusste und kaum obige Aussage getroffen haben würde. Es dürfte sich leicht feststellen lassen ob Mollath jemals 500.000 Euro besaß.

    “Regelmäßige Dresche schon 1982 noch unverehelicht, aber Petra M. freut sich wenn der Schläger kommt latscht erfreut mit ihm heim, und heiratet den später auch noch.”

    Genau deswegen würde ich an ihrer Stelle auch nicht vor Gericht erscheinen. Man wird als Gewaltopfer vor Gericht vom Verteidiger des Täters noch einmal fertig gemacht.

    “Krach gibt es erst gut 20 Jahre später als Schwarzgeldgeschäfte ins Spiel kommen.”

    Das ist Ihre Interpretation. Vielleicht hatte sie einfach nur genug von einem prügelnden Ehemann der beruflich gescheitert war und hohe Schulden hatte. Was auffällt ist dass Mollath mit seinen Aktivitäten erst 3 Monate nach dem die Trennung besiegelnden Auszug beginnt. In den Jahren zuvor sah er anscheinend keinen akuten Handlungsbedarf.

    “Über 20 Jahre lang hat die Dresche Frau M. anscheinend nicht gestört, jedenfalls hat sie sich nicht mal getrennt und/oder die Scheidung eingereicht, dann aber wird sie sehr zielgerichtet Richtung forensischer Psychiatrie aktiv – erstaunlich!”

    Der zeitliche Ablauf ist so dass sie sich getrennt hat und auszog. Und er hat 3 Monate nachdem sein Goldesel weg war plötzlich sein Gewissen entdeckt. In den 10 Jahren zuvor als er selbst noch von den Aktivitäten der Ex-Frau profitierte wandte er sich weder an Behörden noch an den Arbeitgeber.
    Eigentlich nicht erstaunlich!

    “Scheidung war anscheinend später, oder wie sonst eigentlich hat sie Mollaths Vermögen kassieren können?
    Kein gesetzlicher Betreuer, niemand der sich um Mollaths Vermögen kümmert, niemand in 7 Jahren, der dem mal nachgeht?”

    Die Scheidung war 2004. Die gerichtlich angeordnete Haus-Zwangsversteigerung des verschuldeten Mollath 2006.
    Normale Menschen kümmern sich darum ihren Besitz umzuziehen wenn klar ist dass sie den bisherigen Wohnort räumen müssen. Dazu kann man auch jemanden beauftragen.
    Es ist nicht der Ex-Frau anzulasten dass Mollath sich nicht um seinen Umzug kümmerte. Der Gerichtsvollzieher holt im Zweifelsfall den Müllcontainer.

    “Diebstahl, Unterschlagung, Falschaussage, Vortäuschung von Straftaten………. – ja, Mollaths Exfrau hat durchaus was zu verlieren!”
    Sie hat heute nichts zu verlieren weil die Taten verjährt wären. Ich habe auch nirgends gelesen dass der Staranwalt oder Mollath ihr Diebstahl oder Unterschlagung unterstellt hätten. Was soll sie denn gestohlen haben?

    “Eine verschobene Wahrnehmung – fachlich korrekt selektive Wahrnehmung genannt – oh ja, ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, die haben Sie!”
    Ich betrachte mich als objektiv. Ich sehe z.B. nirgends Anhaltspunkte dass die Ex-Frau besonders auf Mollaths Unterbringung in die Psychiatrie hingearbeitet hätte. Dazu hat Mollath durch sein Verhalten nach der Trennung vor Gericht viel mehr beigetragen.

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