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Forderung der Brücke

Antrag abgelehnt: Schwarzfahrer werden in Regensburg weiter angezeigt

Ein Antrag der Brücke, zugunsten mittelloser und obdachloser Menschen auf eine Strafanzeige wegen Schwarzfahrens zu verzichten, lehnte die Koalition ab. Stattdessen will man irgendetwas anderes machen.

Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags letzten Sommer war sich laut einem Bericht der Parlamentsnachrichten die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen einig: Schwarzfahren sollte künftig nicht mehr als Straftat geahndet werden.

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Die Experten plädierten teils für eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, teils für eine ersatzlose Streichung des Tatbestands. Die Einstufung als Straftat sei nicht verhältnismäßig, die Schäden bewegten sich im Bagatellbereich, es handle sich im Kern um einen zivilrechtlichen Konflikt und keinen strafrechtlichen, lauteten unter anderem die Argumente.

Entkriminalisierung von Schwarzfahren: Experten sind dafür

Anlass der Anhörung war ein Gesetzesentwurf der Linken, der die vollständige Entkriminalisierung von Schwarzfahren vorsah. Ob und wann es eine Gesetzesänderung geben wird, ist bislang nicht entschieden.

In Regensburg preschte nun die Brücke-Fraktion um den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs mit einem Antrag vor. Der Gedanke: beim Regensburger Verkehrsverbund (RVV) solle auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens verzichtet werden.

Darauf solle der Aufsichtsrat, wo Vertreter von Stadt und Landkreis sitzen, hinwirken. Gerade im Hinblick auf mittellose Menschen, die sich Geldstrafen nicht leisten könnten und im Besonderen von Freiheitsstrafen betroffen seien, was zu einer weiteren Abwärtsspirale führe, wie es in der Begründung heißt.

Auf Strafanzeigen verzichten? „Falsches Signal!“

Abseits von Fragen, ob nun der Stadtrat so einen Antrag überhaupt beschließen und überhaupt solche Aufträge erteilen könne (wenn man im Aufsichtsrat tatsächlich auf etwas hinwirken will, dann – das zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit – geht das auch), lehnen Vertreter der Koalition das Ansinnen der Brücke auch aus prinzipiellen Erwägungen ab.

Mehrfach ist bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses von einem „falschen Signal“ die Rede. Das sagt auch Kai Müller-Eberstein, Geschäftsführer des RVV. Seinem Bericht zufolge bewegte sich die Zahl der ertappten Schwarzfahrerinnen in den letzten fünf Jahren zwischen 3.900 (2020) und 8.000 (2022), im vergangenen Jahr waren es 5.000.

Zu Ersatzfreiheitsstrafen gibt es keine Zahlen

Zur Strafanzeige kommt es Müller-Eberstein zufolge in weniger als zehn Prozent der Fälle – 271 Mal im Jahr 2023. Diese Anzeigen seien wiederum in 177 Verfahren gemündet, von denen wiederum 96 eingestellt wurden. Bei den verbliebenen 81 Verfahren gab es 28 Mal eine Geld- und einmal eine Freiheitsstrafe. 19 Verfahren wurden mit Geldauflagen beendet und bei 33 Verfahren wisse man nicht, wie sie ausgegangen seien.

Keine Kenntnis hat der RVV trotz Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft darüber, wie viele Ersatzfreiheitsstrafen ausgesprochen wurden, wenn Betroffene die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnten. Darüber gebe es keine Statistik, habe es bei der Staatsanwaltschaft geheißen.

Ein Gerechtigkeitsproblem?

SPD-Stadtrat Klaus Rappert sieht den Brücke-Antrag als „von der falschen Seite aufgezogen“. Man dürfe die Menschen erst gar nicht abgleiten lassen, man müsse verhindern, dass es zum Schwarzfahren komme. Und generell sehe er auch ein „Gerechtigkeitsproblem“ gegenüber jenen Menschen, die ein Ticket lösen würden.

Natürlich sei es richtig, dass man eine Situation, in der Menschen zum Schwarzfahren gezwungen seien, vermeiden müsse, sagt Stefan Christoph von den Grünen, die den Brücke-Antrag unterstützen. Aber einen kostenlosen ÖPNV geben es bislang eben nicht.

Auch das von Rappert angesprochene Gerechtigkeitsproblem sieht Christoph nicht. Schließlich bleibe ja das erhöhte Beförderungsentgelt, das nach wie vor fällig werde, wenn jemand beim Schwarzfahren erwischt werde. Sich dann die Mühe einer zusätzlichen Strafanzeige zu sparen, sehe er deshalb als „sehr gangbaren Weg“.

Keine Strafanzeige: Bringt das was oder nicht?

Das erhöhte Beförderungsentgelt treffe doch auch diejenigen besonders, die kein Geld hätten und führe unter Umständen zu Erzwingungshaft, glaubt dagegen Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Es sei auch keine kommunale Entscheidung, Schwarzfahren aus der Strafbarkeit rauszunehmen. Das müsse der Bund entscheiden. So lange gebe es ein Sozialticket und es gebe Streetworker, bei denen sich Betroffene ein Busticket holen könnten.

„Wir hätten es selbst in der Hand“, sagt dagegen Tom Mayr (Brücke). Man müsse nicht auf den Bund warten. „Aber ist es tatsächlich sinnvoll und bewirkt etwas Positives“, retourniert die OB. Es werde auch nicht jeder angezeigt, das zeigten die Zahlen und es müsse schon einiges passieren, ehe eine Freiheitsstrafe verhängt werde.

Regensburg wäre aber nicht die erste Stadt, die auf Strafanzeigen, verzichten würde, wendet Theresa Eberlein (Grüne) ein. Sie zählt Wiesbaden, Köln, Bremen, Bremerhaven, Halle, Münster und Düsseldorf auf. „Da wären wir keine Exoten, gerade als Stadt, die sozial sein möchte.“

Die Rentnerin und die Lösung in Berlin

Doch weder die Stadträte der Koalition noch die Oberbürgermeisterin lassen sich überzeugen, auch nicht durch mehrfache Zwischenrufe von Joachim Wolbergs, der sich zwar nicht direkt zu Wort meldet, aber sich immer wieder kleiner Scharmützel mit den Stadträtinnen der Koalition und der OB liefert.

Was solle man da der Rentnerin sagen, die ganz regulär ihr Ticket löse, wendet beispielsweise Kerstin Radler (Freie Wähler) ein. Es müsse schon sehr viel passieren, bis man deshalb ins Gefängnis gehe, so die Juristin. Es sei natürlich zu begrüßen, wenn Schwarzfahren irgendwann zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werde, niemand wolle doch, dass jemand wegen so etwas eingesperrt werde, meint Dagmar Schmidl (CSU), gleichfalls Rechtsanwältin, „aber das muss man in Berlin lösen“.

Die Oberbürgermeisterin empfiehlt Ablehnung des Antrags, sagt aber zu, dass man sich mit dem RVV, Vertretern von Streetwork und anderen Organisationen zusammensetzen werde, um darüber zu beraten, wie man das Problem anderweitig angehen könne. Es gebe da schon einige Ideen, heißt es aus der SPD.

Was könnte nun helfen?

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages empfahlen die gehörten Sachverständigen übrigens eine Senkung von Fahrpreisen bis hin zur Schaffung eines kostenlosen ÖPNV als Mittel der Wahl, um Strafzahlungen und Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens insbesondere für hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose zu vermeiden.

In Regensburg wurden die Preise für das Sozialticket letztes Jahr um zehn Prozent erhöht. Dass das eine größere Ungerechtigkeit darstelle, könne sie „nicht feststellen“, hatte Sozialbürgermeisterin Astrid Freudenstein anlässlich einer damaligen Debatte im Sozialausschuss angemerkt.

Dieses Sozialticket setzten vor zehn Jahren mehrere Organisationen rund um die Sozialen Initiativen durch – und das, auch wenn gelegentlich anderes behauptet wird, gegen den langjährigen und hartnäckigen Widerstand der damaligen Stadtspitze und der schwarz-roten Koalition und ihrer politischen Exponenten, die sich dafür gegenseitig die Verantwortung zuschoben und auf die zu hohen Kosten verwiesen.

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Kommentare (35)

  • Schwan68

    |

    Ich finde Ladendiebstahl sollte man auch erlauben, bewegt sich doch meist im Bagatellbereich. Und wenn die Leute den Lippenstift oder das T-Shirt brauchen, sollte man darüber hinwegsehen.
    Innerhalb von Regensburg ist eigentlich alles zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar, wozu also schwarzfahren?

  • Daniela

    |

    Etwa 7700 Schwarzfahrer mussten in 2023 ihre Ersatzstrafe im Gefängnis absitzen, weil sie sich die Geldstrafe nicht leisten konnten. Es handelt sich bei diesen Personen i.d.R. um Mehrfachtäter. Schwarzfahren ist ein Straftatbestand aus dem Jahr 1935. Es ist ein Antragsdelikt. (Quelle Focus)

    Es wäre n.m.M. durchaus sinnvoll den Straftatbestand ‘ Erschleichen von Dienstleistungen ‘ ab zu schaffen und es als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren.
    Das würde der Justiz sicher eine Menge an Kapazität für andere Verfahren frei setzen.
    Auch die Kosten für Gefängnisaufenthalt in diesem Zusammenhang könnten reduziert werden.
    Wissenswert war in diesem Zusammenhang auch, dass im Bürgergeld, 45 Euro für die Nutzung des ÖPNV eingerechnet sind. Das Deutschlandticket wohl aber 49 Euro kostet.

    Das Gesetz/ der Paragraph an sich muss der Bund ändern.

    Da es ein Antragsdelikt ist, sind die Verkehrsbetriebe in Regensburg Antragsteller. Und da können die Weichen durchaus gestellt werden, was als ‘strafverfolgungswürdig’ angesehen wird.

    Die Stadträte/ Stadträtinnen können jedoch beim Preis für die Sozialtickets ansetzen, bzw. ein kostenloses Ticket für besonders von Armut betroffene Regensburger fordern.

  • Black drives matter

    |

    Ein Hoch auf unseren Busfahrer!

  • thomas otto

    |

    bin für kostenlosen öpnv, für alle.
    d.h.
    keine kriminalisierung mehr,
    keine verwaltungsausgaben (tickets, automaten, abrechnung uvam)
    kein verkehrswahn mehr.

  • Schwan68

    |

    @thomas otto
    Klar, eigentlich eine Superidee, wenn der öpnv kostenlos ist, dann kostet er ja auch nix mehr.
    Warum ist man da nicht schon eher drauf gekommen.

  • Legalize it

    |

    “Schwarzfahren nur noch ab 100 meter entfernung von schulen und kindergärten erlaubt”: Stadt verlegt bushaltestellen direkt vor cannabis-social-clubs!

  • Mr. B.

    |

    Als Straftat streichen sollte möglich sein.
    Wo setzen wir dann die gebührenfreie Fahrt an?
    Irgendwer muß das Ganze dann ja doch bezahlen.
    Natürlich, so schätze ich, würden auf alle Fälle nur die Obdachlosen diese Finanzierung nicht belasten.

  • Daniela

    |

    @Mr. B.
    19. April 2024 um 22:09 | #

    Vielleicht bleiben ja hier und da ein paar Cent im Stadtsäckl, wenn die Bürger über die Weiterentwicklung des Stadtbahnplan entschieden haben?

  • Alfons

    |

    Polizei hat Arbeit damit. Justiz hat Arbeit damit. RVV hat Arbeit damit. Ein Tag im Gefängnis kostet den Steuerzahler ein paar 100 Euros. Falls eine alleinerziehende Mutter davon betroffen ist, müssen die Kinder in Obhut genommen werden pro Tag pro Kind auch leicht 100 Euro. Wäre es da wirklich nicht besser für Bedürftige ein kostenloses oder nach dem im Bürgergeld enthaltenen Satz für Beförderung und Mobilität orientierten Ticketpreis anzubieten? Natürlich kostet das auch was. Aber sinnvoller is es.

  • Nesrin

    |

    Spendet an den https://freiheitsfonds.de/ !
    Die kaufen Leute frei die wegen Schwarzfahrens in den Knast müssen. Auf der Seite findet ihr neben interessanten Infos zu diesem Missstand auch eine Petition zur Abschaffung des §265a StGB.

  • Daniela

    |

    alphaville
    20. April 2024 um 10:16 | #

    Na für ‘ sozial aber dumm ‘ muss man diese Überlegung, kostenloses Ticket für besonders Bedürftige, nun nicht halten.

    Eine Preisreduzierung der Sozialtickets, ist angesichts der letzten Erhöhung, auch überlegenswert.

    Selbst der Vorschlag völlig kostenlos ÖPNV wäre eine Überlegung wert. Denn wer würde noch Auto fahren, wenn der ÖPNV kostenlos wäre? Klimafreundlich absolut.

    Dann ginge es um Finanzierung desselben!
    Genügend Klimaabgaben zahlen wir ja mittlerweile schon…. Wo also wären diese Gelder am sinnvollsten eingesetzt? Auch da wäre kostenloser ÖPNV durchaus attraktiv. Es entfiele sicherlich viel Individualverkehr.
    Aber ich fürchte nicht nur Regensburg sondern ganz Deutschland ist davon noch Generationen entfernt.

  • Schwan68

    |

    @Daniela
    Wieder mal zu kurz gedacht:
    “Selbst der Vorschlag völlig kostenlos ÖPNV wäre eine Überlegung wert. Denn wer würde noch Auto fahren, wenn der ÖPNV kostenlos wäre?”
    Wer? Alle die, die keine Haltestelle vorm Haus haben und die, bei denen der Bus nur zweimal am Tag vorbei kommt und noch viele andere auch.

  • alphaville

    |

    @ Daniele

    man kann sich Schwan68 nur anschließen.

    Aber Ihr Gedanke hat noch einen weitern Schönheitsfehler. Kein ÖPNV-Verbund in Deutschland wäre in der Lage auch nur 25 % der aktuellen Individual-Autopendler in seinen Bussen (und Bahnen) zu befördern.

    Schon gar nicht beim Regensburger zentralistischen System, bei dem wirklich Jede/r erst mal zum ZOB/Bahnhof gekarrt wird. Die Stadtbahn würde diesen Zentralismus noch verstärken, weil die Umsteigeknoten Nibelungenbrücke-Süd und Stöbäusplatz ersatzlos wegfallen werden.

    Wenn sie es nicht glauben, dann empfehle ich eine Fahrt morgens zur Uni/Klinikum etc oder in München mit der S-Bahn vom Hauptbahnhof Richtung Osten (Ostbahnhof und darüber hinaus).
    Wenn ÖPNV die Nutzer nichts kostet, d.h. keine Einnahmen durch Fahrkarten bringt, dann passiert das, was jetzt schoin vereinzelt als Folge des Deutschlandtickets passiert, Bahn- und Busangebote werden ausgedünnt.

    Als nächstes käme dann die Frage: Warum sollen die Bürgergeldempfänger dann noch bei kostenlosem ÖPNV 45 Euro für den ÖPNV bekommen?

    Eine sachliche Begründung für diese Leistung des Staats gäbe es dann nicht mehr.

    Manchmal sollte man weiter als bis zu Tellerrand denken und die möglichen Folgewirkungen mit einbeziehen.
    Dann käme man nämlich drauf, dass der/die ehrliche Bürgergeldbezieher*in mit 45 Euro für ÖPNV besser wegkommt, wenn das Deutschlandticket ihn 24,50 Euro kostet als bei kostenlosem ÖPNV und Streichung der 45 ÖPNV-Euro.

  • Daniela

    |

    @Schwan68
    20. April 2024 um 11:26 | #
    @alphaville
    20. April 2024 um 14:15 | #

    Natürlich lese ich Ihre Einwände und ich verstehe auch Ihre Gegenrede.

    Genau aus diesem Grund schrieb ich: ‘Aber ich fürchte nicht nur Regensburg sondern ganz Deutschland ist davon noch Generationen entfernt.’

    Vielleicht habe ich auch zu weit vom Tellerand weg gedacht.

    Wir leben immer noch in Zeiten, wo sich alles gegen einander aufrechnen lassen muss. Irgendwie braucht alles einen Wert, der sich in Geld umwandeln lassen muss.

    Jetzt eine rein rhetorische Frage, was kostet Flora, Fauna, unsere Erde, unser Lebensraum? Was kostet die Zukunft unserer nachfolgenden Generationen? Gibt es dafür einen bezifferbaren Wert?

    Meine Gedanken wirken vielleicht utopisch? Oder vielleicht doch nicht?

    Was wäre denn, wenn Privatfahrzeuge unerschwinglich würden, aber dafür der kostenlose ÖPNV alles miteinander sinnvoll verbinden würde? Was wäre, wenn Ressourcen nicht mehr in Batterien des Individualverkehr verbaut würden? Um wieviel wären wir alle reicher?

    Ich kann Ihnen auch keine Zahlen nennen.

  • Mr. T.

    |

    thomas otto hat vollkommen recht. ÖPNV aus kostenlos sein. Die eingesparten Kosten für Prozesse, Haftstrafen oder Ticketkontrollen kann man gleich für die Finanzierung des Angebots verwenden.
    Die Tatsache, dass ÖPNV-Nutzende stärker für Fehlverhalten bestraft werden als MIV-Nutzende ist auch wieder so bezeichnend für unser System. Hier wird wieder einmal der finanziell schwächere Teil der Bevölkerung systematisch benachteiligt. Diejenigen, die in Berlin oder auch den Landesregierungen am lautesten einflüstern haben alle kein Interesse an einem attraktiven und günstigen ÖPNV.

  • Mr. B.

    |

    Immer alles kostenlos.
    Man könnte ja ein Stufenmodell für Preise einführen.
    Immer alles kostenlos führt in die Pleite.
    Wenn ich gestern bei TVA den Beitrag zur Stadtbahn gesehen habe, dann frage ich mich, wie das finanziert werden sollte?

  • Madame

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte verständliche Sprache.

  • St. Schrödinger

    |

    Mr. T. hat doch recht. so lange schwarz fahren teurer ist, als schwarz parken…

  • tom lehner

    |

    Wir schaffen es einer Bank einen mittleren, zweistelligen Milliarden Betrag(Ich schrieb vorher Betrug, was nicht unbedingt falsch wäre) aus einer Steuerforderung stillschweigend zu erlassen und diskutieren die Frage der Verhältnismässigkeit einer Änderung der Gesetze zum Thema Schwarzfahren. Bzw. der Änderung des Tatbestands einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit.
    Ach by the way? Was kostet so ein Tagessatz in einer JVA roundabout? Also für Menschen die ihre Strafen nicht bezahlen können? So inklusive Richter und Zubehör?

  • Daniela

    |

    @ tom lehner
    23. April 2024 um 08:50 | #

    Ach by the way? Was kostet so ein Tagessatz in einer JVA roundabout? Also für Menschen die ihre Strafen nicht bezahlen können? So inklusive Richter und Zubehör?

    Ein zutreffender Einwand. Aber ich fürchte, die meisten wissen nicht, wie das zu beziffern wäre. Im Vergleich dazu, eine oder mehrere ( damit es zur Gefängnis bewährten Straftat wird) Busfahrten im ÖPNV von a nach b Kurzstrecke in Regensburg?

  • Günther Herzig

    |

    Daniela
    23. April 2024 um 09:50 | #
    Der Umrechnungsmaßstab von einer Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitstrafe in § 43 StGB wurde mit Wirkung vom 01.02.2024 (?) so geändert, dass zukünftig zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Bislang entspricht ein Tagessatz Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Diese Änderung verfolgt das Ziel, die Dauer der tatsächlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren, da deren Vollzug in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen leisten kann. Der verurteilte Betroffene kann auch anbieten statt dessen soziale Arbeit zu verrichten.

  • Daniela

    |

    @ Günther Herzig
    23. April 2024 um 10:16 | #

    Danke für die Erläuterungen.

    Soziale Arbeit verrichten halte ich für eine sinnvolle Alternative.

  • Wolfgang Theine

    |

    Ich würde mich hier im Wesentlichen den Argumenten von Schwan 68 anschließen. Und auch Alphaville, wenn man mal den agressiven Ton beiseite läßt, hat mit seinem Einlass nicht unrecht: es gibt etliche Vergünstigungen welche den ÖNV auch für Geringverdiener erschwinglich macht, sodass Schwarzfahren nun wirklich nicht alternativlos ist.
    Und auch der bisher nicht berücksichtigte Hinweis von Herrn Herzig bezüglich der Möglichkeit, soziale Arbeit zu verrichten, um dem “Knast” zu entgehen, wirft m.E. ein neues Bild auf die Debatte: so könnte ja der Betroffene relativ einfach seine Freiheit behalten , müsste dafür allerdings etwas tun, und zusätzliche Ressourcen für die Allgemeinheit sind ja auch nicht zu verachten.
    Insofern scheint diese Diskussion wirklich ein Sturm im Wasserglas zu sein. Wenn sich die Bundesregierung, bei der diese Debatte ja angekommen ist, dazu entschließt, die entsprechenden Paragraphen zu ändern, ist das ja o.k. Solange ist es der Stadt jedoch nicht verboten, Bedürftige noch mehr zu subventionieren, wenn es die Berechnungen denn notwendig erscheinen lassen.
    Bis dahin halte ich es nicht für richtig, Schwarzfahren nicht mehr zu sanktionieren, auch aus Gerechtigkeitsgründen den “offensichtlichen Deppen” gegenüber, welche brav ihre Tickets kaufen. Sicherlich würde die Zahl der Schwarzfahrten massiv ansteigen, wenn jede(r) sicher sein könnte, dass er ( sie ) nicht angezeigt. wird. Und das würde dann auch zu einem finanziellen Problem.
    Im Übrigen: was ändert es denn substantiell , wenn eine Umwandlung von Straftat in Ordnungswidrigkeit ( Einverstanden! ) zusätzlich zum erhöhten Beförderungsgeld dann doch ein Bußgeld zur Folge hat? Hier muss man, denke ich grundsätzlich an das Problem der Ersatzfreiheitsstrafe ran.

  • Wolfgang Theine

    |

    Zum Problem der Ersatzfreiheitsstrafe noch ein Zusatz:
    Wie Herr Herzig in seinem Post ja richtig bemerkt, ist hier von Regierungsseite jüngst etwas passiert: die mögliche Dauer einer Ersatzfreiheitsstrafe wurde halbiert und die Möglichkeit ersatzweise soziale Arbeit zu verrichten, eingeführt.
    Das ist schon ein Schritt in die richtige Richtung und konnte offensichtlich relativ einfach ohne langwieriges Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden.
    Das sollte man vielleicht in der Debatte berücksichtigen und auch anerkennen, ohne in das aus linksradikaler Ecke stammende, simple und populistische Klischee vom “Bösen System, welches den finanziell schwächeren Teil der Bevölkerung systematisch benachteiligt” zu verfallen.

  • Daniela

    |

    @ Wolfgang Theine
    23. April 2024 um 15:48 | #

    Ich könnte Ihren Einwand , dass die Wandlung von Straftat hin zur Ordnungswidrigkeit nur substanzielle Veränderung wäre, nicht ganz für schlüssig.
    Hintergrund hierfür wäre, Ordnungswidrigkeiten werden meines Wissens nach nicht im Führungszeugnis (BZK) geführt. Gerade in Bezug auf berufliche Chancen könnte sich die Strafe negativ für mindestens 3 Jahre niederschlagen. Allerdings ist diese meine Meinung nur laienhaft, ich weiß nicht, ob sich das beim einfachen Führungszeugnis genauso auswirken würde, wie beim qualifizierten Führungszeugnis.
    Aber vielleicht können Sie, oder Herr Herzig etwas Entwirrung schaffen.
    Danke.

    Ihrem Kommentar bezüglich der Gleichbehandlung aller ÖPNV – Nutzer, dass sich die Redlichen den Schwarzfahrern ggü. als Deppen fühlen könnten, kann ich als Argumentation durchaus nachvollziehen.

  • Schwan68

    |

    @Alfons, stellvertretend für alle Bagatellisierer
    Ich behaupte mal die wenigsten Schwarzfahrer, insbesondere die Mehrfachtäter (und die sind es, die im Gefängnis landen), sind gezwungen den ÖPNV zu nutzen ohne zu zahlen. Wenn die (gern als Beispiel herangezogene) alleinerziehende Mutter gezwungen ist so oft schwarz zu fahren, dass sie dafür im Gefängnis landet, dann hat die aber vermutlich noch ganz andere Probleme.
    Es wird einfach abgewogen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist erwischt zu werden und wie hoch die Dringlichkeit die nächste Schachtel Kippen oder sonst was zu erwerben. Zu Fuß gehen, Rad zu fahren, oder für das Ticket auf was anderes zu verzichten kommt nicht in Frage.
    Schwarzfahren wird als Auflehnung gegen den Kapitalismus und den finanziell stärkeren Teil der Bevölkerung gesehen. Schwarzfahren ist eine Befreiungstat. Schwarzfahren wird als irgendwie “links” begriffen.
    Wie wäre es, wenn man, anstatt die Kosten für die Verfolgung und Ahndung gegen zu rechnen, mal im öffentlichen Diskurs und auch in der Erziehung wieder mehr Wert auf die Unterscheidung zwischen “mein” und “dein” legen würde und auf die Einhaltung von Regeln allgemein, statt offensichtliches Fehlverhalten zu bagatellisieren?
    Dann könnte man nämlich tatsächlich viel Geld für Polizei, Gerichte, Haftanstalten, etc. einsparen.
    Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit befürworte ich. Das schützt aber auch nicht vor härteren Maßnahmen, wenn das Bußgeld wiederholt nicht gezahlt wird. Dafür dann soziale Arbeit zu leisten halte ich für eine gute Idee.

  • Günther Herzig

    |

    Wenn doch alle in diesem Land über einen Anspruch auf Teilhabe verfügen, sollten meiner Meinung nach die Fahrtkosten für diejenigen, die zu arm sind, die Erfüllung dieses Anspruchs bedeuten. Es sind ja nicht gerade viele, im Vergleich zu anderen Mitbürgern. Lieber die Busse halbleer fahren zu lassen, kann nicht die Lösung sein, wenn Schwarzfahrer den Anspruch auf Teilhabe selbst in die Hand nehmen. Und eine Bestrafung für Armut wäre einiger Maßen pervers.

  • Wolfgang Theine

    |

    @ Schwan68 24. April 2024 um 11:03
    @ Günther Herzig 24. April 2024 um 11:22
    Schwan 68, auch bei diesem Post bin ich im Wesentlichen bei Ihnen, wobei ich die Behauptung “Schwarzfahren wird als Auflehnung gegen den Kapitalismus und den finanziell stärkeren Teil der Bevölkerung gesehen. Schwarzfahren ist eine Befreiungstat. Schwarzfahren wird als irgendwie “links” begriffen.” wohl eher als eine Art von Verschwörungstheorie einordnen würde.
    Es ist viel einfacher, wie Sie ja danach selbst ausführen: mein und dein werden im Bewusstsein vieler Menschen nicht mehr hinlänglich beachtet, das zeigt auch die steigende Zahl der Ladendiebstähle. Und das wird dann durch die Tendenz der Debatte, das seien alles nur Bagatellen, noch befeuert.
    Und wenn Sie, Herr Herzig, Schwarzfahren als “Anspruch auf Teilhabe, den man dann halt selbst in die Hand nimmt”, definieren,( wenn die böse Gesellschaft den ÖPNV nicht kostenlos macht, also selbst Schuld? ) kollidiert das mit meinem Rechtsverständnis.
    Wenn Ihre Einschätzung der halbleeren Busse zutrifft, muss das Phänonem des Schwarzfahrens ja immens zugenommen haben. Meinen Sie, dass das wirklich alles so extrem arme Menschen sind, die sich die paar € für eine Busfahrt nicht leisten können?

  • Nesrin

    |

    Dass arme Menschen im Rechtssystem (nicht nur) der BRD benachteilig sind ist kein linksradikales Klischee, sondern wird in Rechtswissemschaft und Kriminologie schon länger diskutiert. Ganz aktuell zB ganz aktuell hier:

    https://kripoz.de/2024/02/01/kaum-mehr-als-ein-schritt-in-die-richtige-richtung-kritische-anmerkung-zur-reform-der-ersatzfreiheitsstrafe/

    Die Autorin kommt zum Schluss:

    “Leider aber wird weiterhin ignoriert, dass die Ersatzfreiheitsstrafe hauptsächlich Menschen trifft, die aus desolaten Lebenslagen heraus Armutsdelikte begehen und wegen Armut die Geldstrafen dann nicht bezahlen können. Hier wäre es konsequent anzuerkennen, dass eine ersatzweise Haft Armut bestraft und damit nicht sein darf. Leider aber bleibt der Gesetzgeber auf dem Standpunkt, Menschen in Ersatzfreiheitsstrafe könnten bezahlen oder vermeiden, wenn sie nur wirklich wollten. Damit betrachtet er Armut und Lebensüberforderung als persönliches Scheitern und nicht als strukturelles Problem. Jedoch ist es genau das, ein strukturelles Problem. Und das muss strukturell angegangen werden – die Mittel der Strafvollstreckung taugen hier nicht.”

  • Günther Herzig

    |

    @Wolfgang Theine
    24. April 2024 um 13:05 | #
    Ich meine natürlich diejenigen, die tatsächlich zu arm sind. Und die werden auch nicht jeden Tag Bedarf haben kommunalen ÖPNV in Anspruh zu nehmen. Wenn dann daran erinnert werden darf, dass der Staat auf so vielfältige Art und Weise Leistungen verschenkt, nicht immer für sinnvolle Zwecke, sollte den von mir gemeinten, die auch Bürger sind, entgegengekommen werden. Alles andere erschiene bereits als Förderung eines staatlichen Sozialdarwinismus.

  • Mr. T.

    |

    Manche haben schon erkannt, dass eine Herausnähme des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht noch lange nicht gleichbedeutend mit sanktionsfrei ist.
    Wenn man den ÖPNV schon unter keinen Umständen umsonst machen will (was ihn deutlich einfacher machen würde), sollte man wenigstens Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, einen kostenlosen Fahrschein geben.

  • Alfons

    |

    Nein, Herr Schwan68, wenn sie mich so verstanden haben, dass sie glauben ich bagatellisiere, dann ist es ein Missverständnis. Ich versuche zu rationalisieren. Was kostet die Verfolgung und Ahndung dieser Straftat der Gesellschaft. Dabei ist es doch egal, warum jemand nicht zahlt. Einige werden es tun, weil es ein politisches Statement ist, andere aus Kalkül um Geld zu sparen, dass man lieber für was anderes ausgibt, wiederum andere haben tatsächlich nicht die Knete. Nur drei Beispiele. Aber klar sollte sein, und das wäre dann meine Haltung, ÖPNV sollte am besten kostenlos sein, wenn nicht dann sozial verträglich. Aber hier werden Gemeingüter seit Langem verkauft, und Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert. Wie Tom Lehner schon so schön schrieb, ohne groß zu diskutieren werden Milliarden erlassen und zwar keinen Bedürftigen und Peanuts eingefordert und das Einfordern kostet dann auch noch Geld.
    Diese Sicht weise ist doch kein Bagatellisieren, eher ein differenzierter Blick auf eine komplexe Problematik.

  • Schwan68

    |

    Ja, Herr Alfons, ich kann Ihre Gedanken schon nachvollziehen. Was kostet die Verfolgung und Ahndung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit die Gesellschaft? Wo fängt man an, wo hört man auf? Schwarzfahren, Ladendiebstahl, Falschparken, Steuerhinterziehung, Geschwindigkeitsübertretungen?
    Gerade bei der Diskussion um das “Rasen” ist doch das meistgebrauchte und beliebteste Argument: Halt dich an die Regeln, dann passiert dir nichts.
    Wenn alle Menschen gleich intelligent, einsichtig und altruistisch wären, hätten wir den Idealzustand. Dann bräuchten wir auch keine Regeln und kein Geld mehr. Jeder würde täglich die Tätigkeit, die er am besten kann in ausreichendem Maß ohne Zwang zum Wohle der Gesellschaft ausüben und von den anderen Gleichgesinnten das, was er zum Leben braucht, einfach so bekommen. Das wäre vielleicht wünschenswert.
    “Der Mensch” ist aber nicht so. Entgegen der Ansicht manch ideologisch verirrter ist nicht jeder Mensch “gleich”. Die Erziehung im obigen Sinn zum “sozialistischen Menschen” wurde schon ein paar Mal versucht. Das ist aber aus verschiedensten Gründen schief gegangen.
    Und weil nicht jeder Mensch gleich ist, vor allem nicht gleich altruistisch, braucht es Regeln, Gesetze und zugehörige Sanktionen um das Zusammenleben zu ordnen und erträglich zu machen.
    Schön geschrieben von Tom Lehner, und auch sehr ärgerlich und unerträglich, dass das nicht oder unzureichend verfolgt wird, wie auch beispielsweise diese cum-ex Geschichte. Aber ist das für Sie wirklich ein Argument für die Nichtverfolgung von anderen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten? Wenn denen das durchgeht, kann ich mir auch was rausnehmen, weil peanuts?
    Warum sollte gerade der ÖPNV kostenlos sein? Warum nicht die Heizung oder Strom oder ARD/ZDF oder die Müllabfuhr? Für manche “Dienstleistungen”, die ich gar nicht will, wird die Gebühr” sogar zwangsweise eingezogen.
    Auch das unsägliche 49€-Ticket bezuschusse ich indirekt. Ich werde das wohl nie brauchen. Niemand, den ich kenne, ist deswegen vom Auto auf den Zug umgestiegen. Dagegen kenne ich Leute, welche das Ticket (inclusive Ruftaxis, für die das wohl auch gilt) ausgiebig für Fahrten im Zuge von Wellness-Wochenausflügen nutzen, die sie sonst einfach selber gezahlt hätten.
    Ich bin also nicht für kostenlosen ÖPNV, weil, “was nix kost, is nix wert”. Was aber nicht heißt, daß ich ein Einzelticket, wie in Regensburg, für 3.10€ nicht für völlig übertrieben halte. Da müsste sich grundlegend was ändern, aber nicht durch eine Stadtbahn.

  • Daniela

    |

    @ Nesrin
    24. April 2024 um 13:16 | #

    Verehrte Nesrin, danke, dass Sie sich für eine andere Sichtweise auf die Sache bemühen und das immer und immer wieder untermauern wollen.

    Ich bin in dieser Hinsicht etwas ‘ utopischen ‘ unterwegs. Ich würde prinzipiell Fahrten mit dem ÖPNV kostenfrei für alle machen wollen, denn ich wäre mir ziemlich sicher, dass es dann doch einige gebe, die das KFZ stehen lassen würden, oder gar keines mehr bräuchten. Einige Bekannte, die aus dem Großraum Regensburg nach Regensburg zum arbeiten fahren, äußerten im Laufe der Diskussion, sie würden auch längere Arbeitsanfahrtszeiten in Kauf nehmen, wenn sie dadurch die Kosten für KFZ – Nutzung sparen könnten.

    Aber, wir sind noch Lichtjahre davon entfernt, sinnvolle Maßnahmen zu finanzieren.

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