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Stadtpass gefordert

Politische Tatenlosigkeit führt zu Bürgerbegehren

Gefordert (und versprochen)  haben es politisch manche, umgesetzt hat es bislang keiner: Das zum Stadtpass weiterentwickelte Sozialticket. Nach sechs Jahren politischen Herumeierns startet am morgigen Donnerstag ein Bürgerbegehren.

März 2010: Reinhard Kellner von den Sozialen Initiativen (2. v.li.) übergibt 1.000 Unterschriften für ein Sozialticket. Ergebnislos. Foto: Archiv

März 2010: Reinhard Kellner von den Sozialen Initiativen (Mitte) übergibt 1.000 Unterschriften für ein Sozialticket. Ergebnislos. Foto: Archiv

Jetzt wird sich zeigen, wie viele Regensburgerinnen und Regensburger das Thema „Stadtpass“ wirklich interessiert. Für den morgigen Donnerstag hat das Sozialforum Regensburg zum Auftakt für ein Bürgerbegehren geladen, in dessen Rahmen diese Maßnahme gefordert werden soll. Der Stadtpass soll für Menschen mit geringem Einkommen ein Sozialticket für zehn Euro sowie eine 50prozentige Ermäßigung für alle städtischen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen beinhalten. Doch auch wenn das Thema in der Regensburger Stadtpolitik schon seit längerem heiß diskutiert wird, ist längst noch nicht gesagt, dass die breite Bevölkerung eine solche Forderung tatsächlich unterstützt oder dass sie sich überhaupt dafür interessiert.

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Langes Hin und Her im Stadtrat

Ein Blick zurück. Bereits bei der Kommunalwahl 2008 war die SPD mit dem Versprechen für ein Sozialticket, damals ging es nur ums Busfahren, angetreten. Das Ergebnis der Wahl ist bekannt: Trotz eines historisch schlechten Ergebnisses schafften es die Sozialdemokraten in einer großen Koalition mitregieren zu können. Mit Joachim Wolbergs stellte man den Sozialbürgermeister, in dessen Ressort dieses Ticket denn auch fiel. Dann hörte man lange nichts. Immer wieder war von Verzögerungen bei Verhandlungen mit dem RVV die Rede. Nach einem Antrag der Linken bat Wolbergs immer wieder um Aufschub. Er werde einen Antrag dafür vorlegen.

Es kursierten nie ernsthaft belegte Kostenschätzungen, die sich in einer Spannbreite zwischen 300.000 und 1,2 Millionen Euro bewegten. Immer wieder unterstellte der Sozialbürgermeister den Antragsstellern „politische Spielchen“ und verlor bei mancher Gelegenheit die Contenance. Schließlich, im März 2010, lehnte eine Mehrheit aus SPD, CSU, FDP und Freien Wählern das Sozialticket ab.

Auch Junge Union forderte Sozialticket

Dies führte dann so zu skurrilen Erscheinungen wie einer Jungen Union, die ein Sozialticket forderte, Joachim Wolbergs attackierte und die CSU zur Zustimmung aufforderte. Dass die JU damit auch im Widerspruch zur CSU-Stadtratsfraktion stand, muss nicht weiter verwundern. Damals war die Feindschaft unter den nun befriedeten Schwarzen noch groß und die Gräben waren tief. Es bleibt abzuwarten wie sich die CSU-Jugend nun zu dem Bürgerbegehren stellen wird. Auch von der SPD-Basis gab es die Forderung nach einem solchen Ticket. Die Jusos verabschiedeten sogar einen entsprechenden Antrag, in dem ein solches Ticket zum Nulltarif gefordert wurde.

Das Sozialforum – ein Zusammenschluss aus Sozialen Initiativen, ver.di und Paritätischem Wohlfahrtsverband – versuchte unterdessen, den Druck zu erhöhen. Aber bei einer Unterschriftensammlung war es dann doch nur eine vergleichsweise magere Zahl von 1.000 Unterstützern, die man auf den Listen versammeln konnte.

Wende mit dem Sozialbericht

Die Wende oder vielleicht auch nur vermeintliche Wende kam mit dem Sozialbericht. Daraus resultierende Maßnahmen lassen zwar weiter auf sich warten. Aber: Der Stadtpass wurde im Zuge der Arbeit an einem Maßnahmenkatalog zur einhellig priorisierten Forderung aller Arbeitsgruppen erhoben. Und nun schwenkte die SPD erneut um. „Diesem Druck kann man sich nicht verweigern“, erklärte Joachim Wolbergs im Rahmen einer Pressekonferenz. Der Stadtpass wurde auch für dieses Mal ins Wahlprogramm geschrieben. Allerdings noch nicht so konkret wie in dem nun an den Start gehenden Bürgerbegehren.

Kein Vertrauen in Wahlversprechen

„Wir wollen uns aber nicht erneut auf ein Wahlversprechen verlassen“, sagt Forumssprecher Wolfgang Bieda. Man habe ja schon erlebt, was aus so einem Versprechen werden könne. Anlass des Bürgerbegehrens ist insbesondere die Tatsache, dass der Regensburger Stadtrat bis heute noch keinerlei Maßnahmen als Konsequenz aus dem Sozialbericht beschlossen hat.

Vom Oberbürgermeister zu einem der einflussreichsten Männer in der Stadtverwaltung ernannt: Maximilian Mittermaier. Foto: Archiv

Vom Oberbürgermeister zu einem der einflussreichsten Männer in der Stadtverwaltung ernannt: Maximilian Mittermaier. Foto: Archiv

Joachim Wolbergs und die SPD machen dafür insbesondere OB Hans Schaidinger, Bürgermeister Gerhard Weber Maximilian Mittermaier verantwortlich – der umstrittene Schaidinger-Adlatus Mittermaier bekleidet mit die machtvollste Position innerhalb der Stadtverwaltung und gilt als Schaidingers Auge und Ohr auch nach dessen Ausscheiden als OB. CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl zeiht im Gegenzug die SPD im Allgemeinen und Wolbergs im Speziellen der Unfähigkeit. „Der Sozialbürgermeister war nicht in der Lage, eine entscheidungsreife Vorlage zu erarbeiten“, so Schlegl.

Beiden – CSU und SPD – ist indessen gemein, dass sie sich im Wahlkampf als Kämpfer für die Schwachen in der Gesellschaft präsentieren.

Der Auftakt zum Bürgerbegehren findet am Donnerstag, 19 Uhr, im Gasthaus Brandlbräu statt. Hier wird sich erstmals zeigen, auf welche Resonanz die Forderung nach einem Stadtpass stoßen wird.

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Kommentare (28)

  • Hildegard

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    Stadtpass für mehr Stadtspass!

  • genau

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    “ist längst noch nicht gesagt, dass die breite Bevölkerung eine solche Forderung tatsächlich unterstützt oder dass sie sich überhaupt dafür interessiert.”

    Wieso sollte sie auch?! – die “breite Bevölkerung” geht ganz normal arbeiten und muss alles nach Normaltarif bezahlen, die hat von diesem Ticket überhaupt nix, wieso sollte sie sich also dafür interessieren…?!

    1.000 Unterschriften sind nicht mal 1% der Bevölkerung, wen wundert’s, dass das ergebnislos ist?

    P.S.: Der Reinhard Kellner im 1. Foto ist nicht der “2. v.li.”, sondern der in der Mitte ;-)

  • erik

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    für was braucht eine größere Provinzstadt wie Regensburg eigentlich drei Bürgermeister? Reicht da nicht einer? Kann das nicht ein ehrenamlicher Bürgermeister sein? Was könnte da alles an Geld eingespart werden, ein Vermögen!

  • hf

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    @genau: freilich ist das u.U. auch nur ein wahlversprechen, aber wolbergs hat angeregt, aus dem sozialpass auch einen ehrenamtspass zu machen. erstens könnte man damit engagierte bürger belohnen und zweitens würden bedürftige damit nicht stigmatisiert. und eben das stigma armut hat es in sich.

    dass nämlich besagte 99 prozent der bevölkerung nicht verstehen, was es sie angeht, dass partizipation für alle möglich sein soll, weil sie schließlich “normal arbeiten gehen” und für alles “normaltarif zahlen”, ist tatsächlich das größere problem.

    gerade diejenigen, die das größte interesse daran haben sollten, dass man unabhängig von sinkenden reallöhnen und steigenden mieten und strompreisen wenigstens busfahren und öffentliche einrichtungen nutzen kann, legen eine solche apathie und gleichgültigkeit an den tag, dass man sich nur wundern kann.

    dabei geht es den 99 prozent, zu denen sie sich womöglich auch rechnen, lange nicht so gut wie sie meinen: laut städtischen schätzungen sind mehr als die hälfte aller haushalte wohngeldberechtigt, mithin längst bedürftig.

    freilich gibt es da auch eine schamgrenze, man gesteht es sich einfach ungern ein, dass einem der arbeitgeber nie so viel bezahlen wird, wie ein “normales” leben kostet. dass es eher noch weniger werden wird, weil der neoliberale staat mit so genannten hartz-IV-aufstockern eine labgfristige lohnkonkurrenz auf alle anderen jobs subventioniert. (auf kosten der rentenkasse, aber das betrifft die unternehmer ja eh nicht)

    die scham muss da ein ende haben, wo die pragmatische vernunft offenheit und solidarität gebietet: wenn (alters)armut politisch gewollt ist, ist sie eben keine schande mehr und es wäre nur vernünftig, sich diese armut möglichst komfortabel einzurichten.

    alles in allem guter artikel mit viel verwaltungsmäßigem hintergrundwissen. danke!

  • Stefan Aigner

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    @genau

    Stimmt. Kellner steht in der Mitte. Danke.

  • insider2000

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    @ erik

    In Regensburg ist – anders als in manch anderen Städten – der zweite und dritte Bürgermeister gleichzeitig als Referent für einen Teil der Verwaltung verantwortlich. Es macht also keinen Unterschied, ob man für diese Arbeit einen “normalen” Referenten wie derzeit z.B. fürs Planungsreferat oder fürs Rechtsreferat usw. beschäftigt oder ob sich der Schulreferent bzw. der Sozialreferent nebenbei noch Bürgermeister nennen darf.
    Was er als Bürgermeister gegenpüber einem “normalen” Referatsleiter/in mehr kostet spart man dadurch, dass er seine Aufwandsentschöädigung als Stadtrat nicht mehr bekommt.

    Und noch eins zum sog. ehrenamtlichen Bürgermeister, für Gottes Lohn arbeiten die auch nicht. – Die Aufwandsentschädigung solcher ehrenamtlicher Bürgermeister in Städten und Gemeinden liegt mindestens bei 50 % dessen, was ein hauptamtlicher BM bekommt.

    Glaub nicht, dass der ehrenamtliche Bürgermeister so wie ein Ehrenamtlicher in einem Verein ohne Entschädigung nach Hause geht.
    Ich kenn Vereinsvorsitzende, die bringen noch Geld in ihren Verein mit, indem sie sich Telefon,- Porto- und Fahrtkosten nicht ersetzen lassen. Das wird dir bei einem “ehrenamtlichen” Bürgermeister nicht passieren.

    @ all

    Alle, die jetzt diesem Bürgerbegehren das Wort reden sollten mal nachdenken, was passiert, wenn der anschleißende Bürgerentscheid scheitert. Sei es wegen Ablehnung oder wegen zu geringer Beteiligung.
    Das ist der Ofen aus, der Zug abgefahren, weil dann keihn Stadtreat mehr für eine Maßnahme stimmen wird, die die Bevölkerung nicht interessiert oder die von der Bevölkerung abgelehnt wurde.
    Der Stadtrat wird einem erfolgreichen Bürgerbegehren sicher nicht abhelfen, sondern die Sache in den Bürgerentscheid laufen lassen. Ausgang offen!

    Zum jetztigen Zeitpunkt das anzuzetttel ist harakiri.

    Besser wäre es, es drauf ankommen zu lassen. ob es wirklich ein bloß Wahlversprechen vom Wolbergs ist, oder ob sich nach dem 1. Mai was tut. Tut sich nichts kann man berechtigt begründen wir nehmen es in die Hand, weil der Stadtrat es nicht tut, aber jetzt ist es reine Geltungssucht der/die Erste zu sein.

    Was besseres als Bürgerbegehren und Bürgerentscheid kann den Stadträten gar nicht passieren. Müssen sie sich die Hände nicht selbst schmutzig machen.

  • ArmeArbeitnehmerin

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    Meine Kollegin und ich sind eindeutig dagegen. Grundsicherungs- und ALG 2 Empfängern wird ohnehin alles geschenkt. Wir arbeiten beide 100% im ÖD und kommen kaum über die Runden. Theater? Maximal 1x im Jahr drin und das Geld fehlt uns merklich in der Haushaltskasse. Schwimmbad? Es gibt genug kostenlose Weiher/Seen und im Gegensatz zu den “Einkommensschwachen” haben wir keine Zeit zum Planschen gehen. Auch im Rest krebsen wir stets am Existenzminimum herum und müssen jeden Cent 2x umdrehen, ehe wir entscheiden können, ob es diesen Sonntag Kartoffelsuppe oder einen Schweinebraten geben kann.
    Einen Stadtpass für Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben und dessen Rente nicht mal Grundsicherungsniveaue hat – GERNE! Aber nicht für ALG2 Empfänger und Sozialtouristen aus ganz Europa. Sie sind -bis auf die Frührentner- alle arbeitsfähig und sollten dies auch tun, anstatt ständig weiter absurde Forderungen zu stellen. Arbeiten unter 2000,- Netto lohnt sich in Regensburg schon lange nicht mehr. Doch man sollte endlich etwas tun, dass das Beziehen von Sozialleistungen endlich unanttraktiver wird und nicht nur täglich attraktiver!

  • Dubh

    |

    ArmeArbeitnehmerin:”Meine Kollegin und ich sind eindeutig dagegen.”
    Sie sind halbwegs sicher, wogegen Sie sind?

    “Grundsicherungs- und ALG 2 Empfängern wird ohnehin alles geschenkt.”

    Ich habe bisher nicht gelesen, dass der Stadtpass auf diese beiden Gruppen beschränkt sein soll.

    Von der Kleinigkeit abgesehen, dass Sie offensichtlich nicht wissen wer Grundsicherung erhält, das wären gerade arme Rentner und Frührentner bzw Erwerbsunfähige – und bei ALG 2 Empfängern sind viele die Vollzeit arbeiten……..

    Und wo in Regensburg sollen die Sozialtouristen aus ganz Europa sein, die nix arbeiten, davon abgesehen, dass sie dann außer Kindergeld derzeit nach wie vor gar keine Sozialleistungen kriegen würden.

    Sie müssen sich den Stadtpass nicht zulegen, wenn’s ihn dann geben sollte – für alle mit geringem Einkommen , hoffe ich doch – und Sie dagegen sind sind öfter mal ins Theater zu gehen…………

  • Joachim Datko

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    Zu ArmeArbeitnehmerin 04.02.14 – 15:28

    “Wir arbeiten beide 100% im ÖD und kommen kaum über die Runden. […] ob es diesen Sonntag Kartoffelsuppe oder einen Schweinebraten geben kann.”

    Wahrscheinlich ist die Kartoffelsuppe gesünder!

    In den unteren Lohngruppen ist das Gehalt im öffentlichen Dienst wahrscheinlich nicht üppig, aber so wie Sie es darstellen ist es wohl auch nicht.

    Es wäre hilfreich, wenn Sie ein fiktives Beispiel angeben würden, was man so in den unteren Gehaltsklassen im ÖD verdient, damit man nicht im luftleeren Raum argumentieren muss.

    Hartz IV wird nach Minimalkriterien festgesetzt, da ist wohl kein € zu viel eingeplant.

  • outback-Regensburger

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    @ joachim datko

    Hi,
    ich mach dir jetzt mal eine Rechnung auf, was man als öffentlich Bedienstete/r in der zweitniedrigsten Lohngruppe (Amtsbote, Straßenreiniger, Müllwerker, Reinigungskraft etc.) als Alleinstehende/r für sein “luxuriöses” Leben so bekommt.

    Brutto 1729,86 Euro
    Netto 1208,36 Euro

    Was bleibt monatlich davon übrig?
    Netto 1208,36 Euro
    abz. Miete inkl. NK und Heizung 575,00 Euro
    abz. Jobticket Jahresabo Zone 1 37,50 Euro

    bleiben übrig 595,86 Euro
    bei 169 Stunden Arbeitszeit pro Monat

    Gegenrechnung Hartz IV
    Ein Alleinstehender erhält 391 Euro zzgl. Miete (inkl. Heizung und NK)

    Davon sollen (geplant) 10 Euro fürs Sozialticket RVV (zzgl. 50 % Ermäßigungen bei städt. Einrichtungen) abgehen. Bleiben ihm/ihr also bei 0 Stunden Arbeitszeit pro Monat 381 Euro übrig.

    D.h. unser öffentlich Vollbeschäftigter Lohngruppe 2 hat
    214,86 Euro mehr, das macht pro geleisteter Arbeitsstunde 1,27 Euro.

    Was bekommt unser vermeintlich gut verdienender Arbeitnehmer in Gegensatz zum Hartz IV Empfänger (mit Sozialpass) aber nicht?
    Er bekommt

    – keine Ermäßigung für städtische Einrichtungen, Bäder Theater, Museen, Kulturveranstaltungen

    – keine Lebensmittel bei der Tafel.

    Damit schmilzt sein “Vorteil” von 214,86 Euro nochmals deutlich ab.

    Ganz ruhig bleiben – ich bin mir durchaus bewusst, das bestimmte Leute jetzt wieder aufheulen und den Drang verspüren werden mich nieder zu machen für diese Benennung von Fakten.

    Deshalb folgende Klarstellung:

    Ich gebe hier nur Fakten wieder!

    Die Zahlen sind real und nachprüfbar.
    Die Tatsache, dass das Sozialticket Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen von 50 % bringen soll ist unbestreitbar – s.o..

    Ebenso unbestreitbar ist, das die Lebensmittel von der Tafel den Hartz IV Empfängern die dort hingehen eine Ersparnis bringen, die Geringverdiener die keine Sozialleistungen erhalten nicht bekommen.

    Ich nehme keine Wertung vor, das überlasse ich dem geneigten Betrachter.

  • ArmeArbeitnehmerin

    |

    @ Outback Regensburg:
    Tolle Darstellung, das ist die blanke Realität! Nur fehlen noch zusätzliche Punkte wie:

    – Wir bekommen KEINE GEZ-Befreiung, womit das monatliche Plus nochmal um 17,98 Euro sinkt
    – Wir bekommen KEINE Tierarztkosten erstattet
    – Wir Frauen bekommen KEINE Verhütungsmittel bezahlt (Amt für Soziales bezahlt für Hartzerinnen z.B, Spirale und Pille und alles was nötig ist), was das Plus bei einer normalpreisigen Pille nochmal um 15 Euro schmälert
    – Wir bekommen keine Prozesskostenbeihilfe falls mal etwas ist
    – Wir bekamen keine Beitragsbefreiung für den Arzt, als die Praxisgebühr noch fällig war
    – Wir bekommen (obwohl wir Arbeitnehmer es viel nötiger hätten) keine Berechtigung für günstige Klamotten. Wir müssen sauber und gepflegt in der Arbeit (im Büro sein), während der Hartzer sich günstig schick einkleiden darf (bestimmt lässt es sich in schicken Klamotten schöner TV schauen!)

    Die Liste geht noch weiter… Nur muss ich arbeiten und mein heimliches 10 Minuten Päuschen auf der Toilette ist vorbei …

  • ArmeArbeitnehmerin

    |

    Hier eine Berichtigung zum Thema Jobticket Jahresabo, Outback!
    37,50 Jahresabo wäre Luxus für uns ;-)

    Jahresabo Zone 1 für uns ÖD’ler : 378,- und dabei ist es völlig gleichgültig, ob du in EG 1 Stufe 2 mit 1520,49 BRUTTO heimgehst oder mit EG 15 Ü Stufe 6 mit 6.458,60 Brutto.
    Monatliche Rate beträgt 31,50 Euro.

    Ich mache mit meiner Tätigkeit nur Minus. Zynisch: Das Amt bezahlt mir nicht mal Bewerbungskosten, damit ich mich verbessern könnte.
    Zudem gibts für uns keine günstige Sozialwohnung, wo der QM keine 8 Euro kostet. Uns steht schließlich kein WBS zu, da wir über 1400,- Brutto verdienen.

    Tja man kann sich ausmalen was uns bleibt – nämlich ein monatliches Minus. Es geht nicht mal auf 0 aus, keine Chance.

  • Dubh

    |

    outback-Regensburger: “Bleiben ihm/ihr also bei 0 Stunden Arbeitszeit pro Monat 381 Euro übrig.”

    Vor exakt einem Jahr waren aber nur 41% aller ALG II Empfänger arbeitslos gemeldet.

    Wie das nur sein kann, dass weit mehr als die Hälfte der Lagzeitarbeitslosen nicht arbeitslos sind? “staun”

    Unter diesen Arbeitslosen haben wir allerdings auch noch, die die nur begrenzt arbeiten können, weil chronisch krank oder anderweitig körperlich eingeschränkt, die aber nicht berentet werden
    Auch die noch gesunden die Alten so ab 50, die in Deutschland schon seit Kohls Zeiten als Altlasten auf den Müll geworfen werden, finden wir da.

    Dreck will keiner jemals mehr, insbesondere nicht Firmen, die sich dran gewöhnt hatten teure Alte gegen billige Junge zu tauschen, und selbst keinen Pfennig von den Kosten zu bezahlen………und der Mensch ist ansonsten halt nur als Kompost recyclebar…………
    Mittlerweile aber landen die alsbald in der Armut, und zwar für den Rest ihres Lebens – das dann im Schnitt bei Armen immerhin 10 Jahre früher endet in diesem Lande!

    „IHRE 0 Arbeitsstunden, ach ja………..Frauen, stellen nach wie vor den größten Anteil an ALG II Empfängern, insbesondere die mit Kindern – und egal, ob sie erwerbstätig sind oder nicht!

    Den Unterschied zwischen erwerbstätig und 0 Arbeitsstunden ist Ihnen geläufig?

    Nee, sicher nicht – SIE arbeiten sicher nur bezahlt, sofern überhaupt………..
    Ich hoffe Sie haben eine Dienerin, die die gesamte Reproduktionsarbeit für SIE einfach mal so aus Liebe erledigt………und dann freilich auch noch Kohle nach Hause bringt, wie sich das heutzutage ja so gehört – nennt man auch Ehefrau.

    Mann glaubt es kaum – nicht wenige Frauen sind immer noch so blöde, doppelt und 3-fach zu arbeiten, insbesondere wenn sie Kinder haben, die sich schlecht bestreiken lassen…… die Liebe halt……………da dient frau in Deutschland doch anscheinend gerne, ohne nennenswert was zu verdienen…………

    Dem kärglichen Rest an Arbeitslosen unterstellt jemand wie SIE selbstverständlich dass die nicht erwerbstätig sein wollen.

    Tja, blöd jetzt, dazu gibt es Zahlen aus Zeiten der sog. Vollbeschäftigung, als es weit mehr Jobs gab als Jobsuchende, da waren nie mehr als 1,5% arbeitslos gemeldet.

    Das könnten Leute gewesen sein, die tatsächlich keinen Bock hatten, das könnten allerdings auch Leute gewesen sein, die aus vielfältigen Gründen z.B Alkohol – Medikamentenabhängigkeit, sonstige psychische Gründe, was damals niemand interessiert hat, nicht zur Erwerbsarbeit fähig waren.

    Von Kleinigkeiten abgesehen, wie dass ja wohl was an den Löhnen nicht MEHR stimmt, wenn man von Vollzeiterwerbstätigkeit kaum oder nicht mehr leben kann

    Nee, Sie werten nicht, SIE hetzen nur primitiv und faktenresistent.

  • Dubh

    |

    @ ArmeArbeitnehmerin

    Sie phantasieren frei und falsch………….

    Tierarztkosten?
    Für einen Blinden, Behindertenhund kann es sein.

    Verhütungsmittel?
    Nee, nicht in Regensburg!

    Prozesskostenbeihilfe?
    Die hängt vom Einkommen ab , nicht von ALG II etc., die können SIE sehr wohl erhalten, so sie so einkommensschwach sind wie Sie behaupten.

    Befreiung von Zuzahlungen?
    Von Zuzahlungen incl. Praxisgebühr war/ist überhaupt niemand vollkommen befreit, über 2% des Einkommens sind und waren es alle gesetzlich Versicherten.

    Klamotten?
    In Kleiderkammern und dergleichen kann ohnehin jede/r

  • erik

    |

    So erklärt sich das Jobwunder, das von der Bundesregierung propagiert wird, nämlich das statistische Bundesamt und die BA erläutern diese Zahlen der “Erwerbstätigen” so, dass jeder erfasst wird, der im Berichtszeitraum auch nur eine einzige Stunde gegen Bezahlung tätig war, sei es als Babysitter, Werbeblatt-Austräger, Nachhilfegeber sowie über 7 Millionen Minijobber, Ein-Euro-Jobber uva ( die man nicht als “berufstätig” bezeichnen kann). Es werden also sehr viele Schüler, Studenten, Hausfrauen und Rentner mit erfaßt, die keineswegs “berufstätig” sind.
    Bei den sozialversicheungspflichtigen Arbeitsverhältnissen liegen die Summen aus Voll- und Teilzeit-Arbeitsplätzen immer noch unter den Zahlen von 1991.

  • ArmeArbeitnehmerin

    |

    @ Dubh,

    es ist zwecklos, mir in diesen Punkten zu widersprechen. Schließlich weiß der Koch, welche Speisen er zu servieren hat.
    Tierarztkosten übernimmt sehr wohl Amt für Soziales respektive das Jobcenter. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Diensthund oder ein Therapietier handelt. Von Maus bis zum Leguan – den “Hilfsbedürftigen” wird es bezahlt.
    Selbiges gilt für allerlei Verhütungsmittel. Das ist im Gesetz unter “Hilfe zur Familienplanung” verankert und gilt selbstverständlich auch im Asylbewerberleistungsgesetz.
    Prozesskostenbeihilfe gibt sehr wohl wieder nur für die Hilfsbedürftigen, die einen Bescheid vom Jobcenter und/oder Sozialamt vorweisen können.
    Dein Lohnzettel kann noch so mies aussehen: Du verdienst 1100 Netto und musst davon 800 Euro Warmmiete (in R für 60qm leider human geworden) stemmen. Vergiss es, dass du auch nur IRGENDWAS bekommst. Keine Prozesskostenbeihilfe, keinen Wohnberechtigungsschein, keine Tafelberechtigung, keine Tierarztkostenerstattung, keine Zuwendung für Verhütungsmittel oder gar eine GEZ Ermäßigung/Befreiung, keine Vergünstigungen. Natürlich musst du davon auch noch Rücklagen bilden für Geräte bilden, die kaputt gehen können. Waschmaschine, Ofen, Staubsauger, Trockner. Oder Dinge wie eine neue Matratze und sonstige Möbel… Wird den Hartzern und Grundsicherungsemfpängern selbstverständlich bezahlt.
    Sag mir, wie das alles mit 1200 oder auch 1300 Euro funktionieren soll, wenn der Gesamtbedarf bei einem alleinstehenden H4-Empfänger identisch hoch ist, Anschaffungen wie Möbel, Egeräte und alle anderen Leistungen wie Verhütung usw noch nicht im Regelsatz mit eingerechnet ist, dieser aber ohne Mucks auf Antrag/Rücksprache bezahlt werden muss? Vom Steuerzahler natürlich.

    Ach, wie wär es denn, wenn du dich einfach mal an der richtigen Stelle informierst? Gerne gebe ich dir entsprechende Kontaktnummern meiner Kollegen, wo du dich erkundigen kannst. Dann siehst du, wer hier die ganze Zeit fantasiert: Du!

  • ArmeArbeitnehmerin

    |

    BTW kommen wir ziemlich vom Thema ab.
    Wir haben erläutert, warum wir dagegen sind. Nicht, weil wir “armen” Menschen das nicht gönnen würden. Man muss selektieren und wir sind der Meinung, dass es derartige Vergünstigung beim RVV (die ohnehin bisher nicht finanzierbar ist OHNE dass die Preise drastisch steigen – denn es trifft ja wieder uns Niedriglöhner volle Kanne!) nur den Rentnern, die mit Grundsicherung aufstocken müssen, zu gewähren.
    Das würde 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen: Weniger sehr alte Leute auf den Straßen Regensburgs (die bekanntlich eine hohe Unfallrate haben) und zugleich würde es die Gruppe treffen, die derartiges Zuckerl auch verdient hat: Die Leute, die stets gearbeitet haben und deren Rente das Grundsicherungsniveaue nicht erreicht.

    Nochmal zur Aufklärung:
    ALG2 respektive Hartz 4 erhalten Menschen, die erwerbsfähig sind.

    Grundsicherung erhalten Menschen, die nicht mehr erwerbsfähig sind und/oder das Renteneintrittsalter erreicht haben und dessen Summe die Lebenshaltungskosten nicht deckt.

    So gesehen gibt es kaum Personen, die wegen Krankheit ins H4 rutschen. Das ist dann nur übergangsweise, weil z.B. der Rentenantrag läuft oder ein Behindertenfeststellungsverfahren.

  • Dubh

    |

    @ ArmeArbeitnehmerin

    Frech, dumm, dreist und niemals auch nur annähernd richtig sachlich informiert – NPD online!

    Der Rest ihrer Behauptungen ist so falsch wie die zu Verhütungsmitteln:

    http://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-zu-arm-fuer-die-pille-1.279333

    http://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Fakten_Hintergruende_Kostenfreie_Verhuetungsmittel.pdf

    Alles im Regelsatz enthalten, übrigens für ALG II- wie auch für Grundsicherungsempfänger, noch nicht mal das mitgekriegt?

    http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html

    Offensichtlich ebenfalls nicht, WER als erwerbsfähig gilt.

    AA: „Man muss selektieren“
    Selektieren möchten Sie – oh ja, das glaube ich!

  • ArmeArbeitnehmerin

    |

    Wenn einem die Argumente ausgehen, bleibt dem Ungebildeten nur eines: Beleidigungen. Haltlose noch dazu. Du tust mir leid. Was der kollektive Luxus H4 nun mit der NPD zu tun haben soll, weißt nur du. Doch diese niveauelose Keule tangiert mich periphär!

    Die Stadt Regensburg übernimmst sehr wohl die Kosten für die Verhütung und die Rede ist nicht von 5 Euro -Kondomen. Rufen Sie im Amt für Soziales an ehe sie Unwahrheiten verbreiten.

    Ein Schwangerschaftsabbruch wird ebenfalls bezahlt, wenn du in Bayern die Einkommensgrenze von 1001 Euro nicht überschreitest. Wieder mal vollstes Pech für die Frauen, die knapp darüber Euro verdienen. Da bleibt man auf die etwa 450 Euro für einen Abbruch mal wie immer alleine sitzen.

  • Joachim Datko

    |

    Zu 06.02.14 – 09:46 Sie haben meiner Meinung nach recht,
    dass niedrige Einkommen oft keinen ausreichenden Abstand zur
    Gesamtleistung Hart IV haben, inklusiv der vielen Vergünstigungen
    bei Hartz IV. Es gibt noch den althergebrachten sozialen Ansatz,
    Menschen kleine Vorteile zu verschaffen, die ein geringes Einkommen
    haben. Der moderne Ansatz ist Hartz IV, man berechnet den
    Minimalbedarf und zahlt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht
    über eigene Einnahmen bestreiten können, aus Steuermittel ein
    Gehalt, das frei verwendet werden kann. Über die Höhe dieses
    “Grundgehaltes” entscheiden die Politik und die Rechtsprechung.
    Dadurch, dass neben Hartz IV das althergebrachte Sozialsystem, der
    “kleine Vorteile” für Arme, besteht, entstehen Ungerechtigkeiten
    gegenüber Arbeitnehmern mit einem geringen Gehalt.

  • ArmeArbeitnehmerin

    |

    Richtig, Joachim. Nichts anderes wollte ich ausdrücken und erläutern.
    Leider ist es so, dass es gar keinen Abstand mehr gibt. Man bräuchte etwa 1600 Euro /mtl Netto, um mit all den Vergünstigungen auf den Lebensstandard eines H4- bzw Grundsicherungsempfängers zu kommen.
    Würde ich mit 2000 Euro oder mehr nach Hause gehen, würde mich das alles gar nicht jucken, da es sich hier allmählich anfängt abzuheben.
    Erschwerend kommt hinzu, dass die Regelsätze prozentual stärker steigen als die Löhne. Das ist der nächste Regierungsbeschiss. Wenn die H4 Sätze z. Bsp um 4% steigen, dann ist es so und die Bezieher haben auch tatsächlich 4% mehr. Steigt der hart erkämpfte Lohn im Tvöd um magere 2%, so sind diese wieder voll zu versteuern.
    Es macht mürbe. Lange kann man sich mit dem Gedanken “immerhin” eine Festanstellung zu haben, nicht mehr motivieren. Noch dazu kommt man unterm Strich nicht mal auf den Regelsatz und Unterstützung gibt es ebenfalls nicht. Was bleibt? Schwängern lassen, alleinerziehend sein und ab Elterngeldbezug aufzustocken und ab dem 13. Lebensmonat des Kindes ins H4 abzurutschen. Das bleibt der Frau, die jahrelang für 0, nix arbeiten geht. Das ist das, was sie tun muss, um ihren Lebenstandard anzuheben.

    Bravo und Danke für nichts, Frau Merkel. Ihnen habe ich lang genug gedient, Zeit den Spieß umzudrehen.

  • Joachim Datko

    |

    Zu geringer Grundfreibetrag im Steuersystem Der
    Grundfreibetrag beträgt ab 2014 — 8.354 Euro im Jahr, monatlich
    nur 696 Euro. Ab diesem Wert wird Einkommenssteuer fällig. Der
    Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums und ist
    viel zu gering. Das bedeutet für viele Bezieher kleiner Einkommen
    eine Benachteiligung gegenüber Hartz IV. Der Hartz IV Regelsatz
    beträgt 391 Euro, die Wohnung wird zusätzlich bezahlt. Der
    Grundfreibetrag im Steuerrecht müsste eigentlich wesentlich höher
    sein. Spartipp: Wer Kirchensteuer zahlt, sollte sich beim
    Standesamt aus der Kirche abmelden. Im Januar sind in Regensburg
    weit über 1 Promille der “Gläubigen” ausgetreten.

  • Versammlungsfreiheit? Nicht im Gewerbepark! | Regensburg Digital

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    […] und neben einem Busticket 50 Prozent Ermäßigung für städtische Einrichtungen mit sich bringen. Seit Ende Januar werden Unterschriften für ein entsprechendes Bürgerbegehren gesammelt. Doch just dort, wo ein Großteil der Betroffenen zu erreichen wäre, wird das untersagt: beim […]

  • „Eher mit Hunden in eine Wohnung als mit Kindern“ » Regensburg Digital

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    […] Das Armutsforum Regensburg sammelte im Sommer noch Unterschriften für den Stadtpass. Mittlerweile sind auch genügend Unterschriften für einen Bürgerentscheid beisammen – als Monatspreis stehen zehn Euro im Raum. Neben einem RVV-Ticket soll der Stadtpass auch vergünstigen Eintritt in städtische Einrichtungen beinhalten. […]

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