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Fahndung nach Vergewaltiger

DNA-Reihentestung: Asylbewerber im Fokus

Bei der Suche nach dem Vergewaltiger vom Donaupark setzte die Regensburger Kripo auf eine DNA-Reihentestung, zu der über 200 Männer eingeladen wurden. Eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Mistol hat nun Aufklärung darüber gebracht, nach welchen Kriterien die Männer ausgewählt wurden.

Die Polizei fahndet seit November nach dem Vergewaltiger vom Donaupark. Foto: om

Nach wie vor läuft die Suche nach dem Mann, der im vergangenen November eine junge Frau im Regensburger Donaupark zunächst mit einem Revolver bedroht und anschließend vergewaltigt hat (unser Bericht). Zusammenhänge mit einem Fall, der sich am 8. September 2019 in Regenstauf zutrug – hier hatten zwei Männer eine 38jährige verletzt – haben sich laut Aussage von Pressesprecher Florian Beck zwar nicht bestätigt. Allerdings geht die Polizei bei drei versuchten sexuellen Übergriffen im Oktober 2020 in Regensburg vom selben Täter aus, der von Opfern als schlank, dunkelhäutig, 20 bis 35 Jahre alt, 165 bis 175 cm groß, schwarzes, krauses Haar und gutes Deutsch mit Akzent sprechend beschrieben wird.

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Wie wurden die Männer ausgewählt?

Bei ihrer Fahndung griff die „Ermittlungsgruppe West“ zu einem nicht gerade alltäglichen Mittel. Über 200 Männer, die – so hieß es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums vom Februar, „einen örtlichen Bezug zum Tatortgebiet haben und Kriterien der Täterbeschreibungen erfüllen“, wurden zur freiwilligen Abgabe einer DNA-Probe vorgeladen (unser Bericht). Aktuell sind laut Pressesprecher Beck 211 der 226 vorgeladenen Männer dieser Aufforderung nachgekommen. „Ein Treffer liegt bislang nicht vor.“

Unklar war, nach welchen Kriterien die vorgeladenen Männer ausgewählt wurden und woher die Adressen stammten. Einer der kontaktierten Männer in Regensburg hatte sich im Februar bei unserer Redaktion gemeldet. Er sei angesichts der Vorladung „aus allen Wolken gefallen.“ Denn in der Täterbeschreibung findet sich der etwa zwei Meter große Mann nicht so recht wieder. Zwar wohne er im Inneren Westen und damit im erweiterten Bereich des Tatortes. Wie die Behörden aber konkret auf seine Person und seine Adresse gekommen sind, das könne er sich nicht wirklich erklären. „Wenn, dann müssten die ja über die Ausländerbehörde gegangen sein“, so seine Vermutung. Denn er befinde sich derzeit in einem Asylverfahren. „Wer keinen deutschen Pass hat, der ist halt mal mehr verdächtig.“

Liste von Asylbewerbern in Privatwohnungen

Die Polizei hielt sich „aus ermittlungstaktischen Gründen“ dazu weitgehend bedeckt. „Kontaktdaten ergeben sich aus den uns zur Verfügung stehenden Datenbanken, zum Beispiel aus den Einwohnermeldedaten“, hieß es damals auf Nachfrage.

Ein wenig Licht ins Dunkel bringt nun die Antwort auf eine Anfrage, die der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol deshalb ans Bayerische Innenministerium gerichtet hat (hier als PDF). „Die Kriterien für die Bestimmung des Personenkreises, der von der DNA-Reihenuntersuchung betroffen war, ergaben sich aus den vorhandenen Ermittlungserkenntnissen, wie beispielsweise der vorliegenden Personenbeschreibung, dem Wohnort und den Ergebnissen der Auswertung der Tatortfunkzelle“, heißt es hier eingangs. Eingeladen worden seien Männer, die zum Tatzeitpunkt in Regensburg und im angrenzenden Landkreis gewohnt hätten.

Ein Großteil der Personen- und Adressdaten stammt laut der Antwort des Innenministeriums „aus einer beim Regierungsbezirk Oberpfalz geführten Liste von Asylbewerbern, welche derzeit Privatwohnungen (exklusive ANKER-Einrichtungen, Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte) im Stadtgebiet Regensburg bewohnen“.

Kein Test, wenn die Personenbeschreibung nicht zutraf

Diese Daten seien mit den Datenbeständen des Ausländerzentralregisters und des Einwohnermeldeamtes abgeglichen worden, unter anderem weil daraus das Alter der jeweiligen Personen – ein relevanter Parameter bei der Fahndung – ersichtlich sei. Ein direkter Zugriff auf Daten der Ausländerbehörde habe es hingegen nicht gegeben, heißt es in der Antwort des Ministeriums. „Zu bemerken ist, dass bei Fehlen von äußerlichen Merkmalen, welche im Beschluss zur Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung nach § 81h der Strafprozessordnung genannt sind, eine DNA-Entnahme stets unterblieb.“

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Kommentare (4)

  • Alfred Simon

    |

    Eine DNA Datenbank in der alle in Deutschland lebenden Personen erfasst sind, würde solche Ermittlungen wesentlich erleichtern.

  • Rakker

    |

    Alfred Simon wünscht sich in einem Orwell Roman zu leben

  • semmeldieb

    |

    alfred simon, das hätte nicht nur in sachen strafverfolgung viele vorteile.

    doch könnte eine solche datenbank gleichfalls derart schrecklich missbraucht werden, dass wir beim derzeitigen entwicklungsstand unserer spezies derartiges nach möglichkeit vermeiden müssen. die zeit ist nicht reif dafür.

  • Horst

    |

    Elektronische Fußfesseln und dauernde Ton und Videoüberwachung würde auch helfen. Aber Leute wie Sie scheinen nicht zu sehen, wann die Medizin schlimmer ist als die Krankheit.

Kommentare sind deaktiviert

drin