Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

Eisenberg: Erklärung der Staatsanwaltschaft

Wir veröffentlichen im Folgenden die ungekürzte Erklärung der Regensburger Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens im Fall Tennessee Eisenberg. Die Rechtsanwälte der Familie des getöteten Studenten haben angekündigt, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Regensburger Polizeibeamte wegen Totschlags im Zusammenhang mit einem tödlich endenden Schusswaffengebrauch am 30.04.2009 zum Nachteil des 24jährigen Musikschülers Tennessee Eisenberg mit Verfügung vom 18.12.2009 gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, da die getätigten, umfangreichen Ermittlungen zu dem Ergebnis geführt haben, dass der Einsatz der dienstlichen Schusswaffen durch die beschuldigten Polizeibeamten durch Nothilfe bzw. Notwehr geboten und damit gerechtfertigt war, die beteiligten Polizeibeamten deshalb nicht rechtswidrig handelten. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der vorliegenden Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und sonstigen Beweismittel sowie der am 01.12.2009 erfolgten Tatrekonstruktion von folgendem Geschehensablauf aus. „Eisenberg stach mehrmals auf seinen Mitbewohner ein, der den Stichen jedoch ausweichen konnte.” T. Eisenberg bewohnte mit einem Mitschüler eine Wohnung im ersten Obergeschoß des Anwesens Schwandorfer Straße 11 in Regensburg. Beide verstanden sich gut. Am 30.04.2009 kurz nach 10.00 Uhr traf der Mitbewohner im Flur der Wohnung auf Herrn Eisenberg, der wirr daher redete, zitterte und schnaufte. Er äußerte, er sei in einem „Blutrausch“ und ging, ein langes Messer in der Hand haltend, auf den Mitbewohner zu. Dieser versuchte, Eisenberg mit einem Klappstuhl auf Distanz zu halten und flüchtete sich in sein Schlafzimmer, wohin ihm Eisenberg jedoch folgte. Hierbei erklärte er dem Mitbewohner, ihn jetzt umbringen zu müssen; es gebe kein Zurück, er wolle nicht mehr leben und könne in dieser Welt nicht glücklich werden. Eisenberg stach mehrmals auf seinen Mitbewohner ein, der den Stichen jedoch ausweichen konnte. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Mitbewohner die Hände des Angreifers festhalten konnte, worauf sich das Geschehen wieder in den Flur verlagerte. Von dort konnte der Mitbewohner schließlich aus der Wohnung flüchten. Einem an einem Nachbaranwesen tätigen Handwerker rief er aufgeregt zu: „Hilfe, mein Mitbewohner dreht durch, der hat ein Messer! Ich brauch dein Handy zum Telefonieren!”. Da dieser kein Handy dabei hatte, rannte der Mitbewohner weiter zu einem nahegelegenen Sonnenstudio. Dort schrie er aufgeregt: „Schnell, ich muss telefonieren, mein Mitbewohner will mich abstechen!”. Außerdem erzählte er, sein Mitbewohner wolle sich jetzt selbst umbringen. „Der andere habe auch gesagt, er werde sich selbst erstechen.” Der Notruf über die Nummer 110 lief von 10.43 Uhr bis 10.46 Uhr in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz auf. Der Geschädigte erzählte hierbei, sein Mitbewohner namens Eisenberg habe ihn gerade mit dem Messer bedroht und habe ihn abstechen wollen. Er habe aus der Wohnung fliehen können. Der andere habe auch gesagt, er werde sich selbst erstechen. Der Mitteiler wurde sodann aufgefordert, beim Sonnenstudio zu warten. Um 10.47 Uhr beorderte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums einen Streifenwagen zur Schwandorferstraße 11, da ein Herr Eisenberg dort seinen Mitbewohner mit dem Messer bedroht habe. Dieser habe flüchten können und warte nun beim Sonnenstudio. Die Polizeistreife kam um 10.57 Uhr am Einsatzort an. Um 10.48 Uhr erkundigte sich eine weiterer Polizeistreife bei der Einsatzzentrale nach dem Sachverhalt. Die Einsatzzentrale teilte ergänzend mit, die Sache sei jetzt eilbedürftig. Der Täter habe gesagt, er wolle sich jetzt selbst umbringen. Den Geschädigten habe er vorher schon beinahe erstochen. Das BRK sei jetzt auch für den Täter unterwegs. Daraufhin fuhren diese und eine dritte Streife von der Dienststelle aus zum Einsatzort ab. Um 10.52 Uhr teilte die Einsatzzentrale ergänzend mit, Eisenberg habe wohl keine Schusswaffe in der Wohnung, aber mehrere Küchenmesser. Entsprechende Eigensicherung wurde angemahnt. Um 10.54 Uhr erkundigte sich eine vierte Streifenbesatzung nach dem Sachverhalt, wurde informierte und fuhr zunächst ebenfalls zum Einsatzort und von dort zu dem Sonnenstudio. Eine fünfte Streifenbesatzung fuhr um 10.56 Uhr ebenfalls zum Einsatzort. Spitz zulaufendes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 cm messer_300x176Nachdem der Mitteiler den Beamten die Wohnungstüre im 1. Obergeschoß gezeigt hatte, begaben sich drei uniformierte Polizeibeamte (darunter einer der beiden Beschuldigten) und zwei Beamte in Zivil zur Wohnung im ersten Stock, in der sie T. Eisenberg vermuteten. Die drei uniformierten Beamten postierten sich vor der Wohnungstüre. Nachdem auf das Läuten und Klopfen einer Beamtin keine Reaktion erfolgte, drückte diese mit der Hand die nur angelehnte Türe auf, worauf Herr Eisenberg – ein (wie in der Anlage abgebildet) spitz zulaufendes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 cm und einer Klingenbreite bis zu 3 cm (Foto) in der rechten Hand haltend – aus der Wohnung trat. Die drei Beamten wichen auf dem Treppenpodest zurück und forderten Eisenberg mehrmals laut und energisch auf, das Messer wegzulegen. Dieser reagierte jedoch nicht, richtete das Messer auf die Beamten und ging auf diese zu. Nun setzten zwei Beamte ihr dienstliches Pfefferspray ein und leerten die Kartuschen vollständig. Eisenberg, der hiervon an Brust und Kopf getroffen wurde, wischte sich mit dem Arm über die Stirn, zeigte aber ansonsten keine Reaktion. Er begann laut zu lachen, was auch von den vor der offenen Haustüre stehenden Beamten und Rettungskräften zu hören war. „Dann erschießt’s mich halt!” Inzwischen waren auch die weiteren Polizeistreifen eingetroffen. Fünf Beamte (darunter der zweite Beschuldigte) postierten sich im Treppenhaus des Erdgeschosses bzw. im Bereich des Hauseinganges. Eisenberg bewegte sich zu diesem Zeitpunkt weiter mit dem Messer in der Hand im ersten Obergeschoß auf die drei dort befindlichen, zurückweichenden Beamten zu. Ein Beamter stieg die ins zweite Obergeschoß führende Treppe hoch, während sich die beiden anderen Beamten rückwärts auf der zum Erdgeschoss führenden Treppe zurückzogen. Eisenberg wurde hierbei erneut mehrfach erfolglos aufgefordert, das Messer wegzulegen, worauf ihm nun auch mehrfach der Schusswaffengebrauch angedroht wurde. Eisenberg antwortete hierauf „Dann erschießt’s mich halt!” und „Dann schießt doch!” und folgte mit dem Messer den auf der Treppe nach unten weiterhin rückwärts zurückweichenden Beamten. Nun schob sich auf der Treppe ein weiterer Polizeibeamter von unten nach oben vor seine zurückweichenden Kollegen und versuchte, mit dem Schlagstock die Messerhand des Eisenberg zu treffen, was ihm jedoch nicht gelang. Mehrere Schläge auf dessen linken Arm zeigten keine Wirkung. Alle sich jetzt auf der Treppe befindlichen Beamten wichen nun weiter in den Treppenhausflur des Erdgeschosses zurück. Dieser Flur ist etwa 5 m lang, in der Mitte an der Wand mündet die halb gewendelte Treppe aus dem ersten Obergeschoß. Die Entfernung vom Treppenfuß zur gegenüberliegenden Wand beträgt ca. 2 m. An dieser standen ein Sofa, ein Sessel, ein Getränkekasten und ein Einkaufskorb, was den zur Verfügung stehenden Raum auf ca. 1 m einschränkte. Überdies waren im Flur drei Fahrräder abgestellt. “Der Beschuldigte 1 feuerte zunächst knapp an Eisenberg vorbei einen Warnschuss in die Wand” Nachdem die Beamten das Erdgeschoß erreicht hatten, bewegten sich fünf Beamte (darunter die beiden Beschuldigten) rückwärts in Richtung der in der nördlichen Raumecke befindlichen Haustüre. Der sich zuletzt unmittelbar vor Eisenberg befindliche Beamte zog sich in Richtung der anderen (östlichen) Raumecke zurück, in der das Sofa stand. Als auch Eisenberg im Hausflur angekommen war, wandte er sich unmittelbar vor der Treppe diesem Beamten zu und begann mit dem Messer in der Hand, auf diesen Beamten, der nun vor dem Sofa stand, zuzugehen. Da Eisenberg diesen Beamten aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ohne weiteres sofort mit dem Messer hätte erreichen können, entschloss sich einer der in diesem Moment hinter Eisenberg stehenden Beamten (Beschuldigter 1), dem bedrängten Kollegen, der keinen sicheren Fluchtweg hatte, durch Einsatz der Schusswaffe beizustehen. Der Beschuldigte 1 feuerte zunächst knapp an Eisenberg vorbei einen Warnschuss in die Wand rechts der Treppe. “Beamte versuchte vergeblich, sich Eisenberg, der sich weiter – mit dem Messer drohend – auf ihn zu bewegte, mit dem Schlagstock vom Leib zu halten” Eisenberg reagierte jedoch nicht und begann, dem in Richtung der anderen Raumecke zurückweichenden Beamten zu folgen. Nun gab der Beschuldigte 1 einen gezielten Schuss auf Eisenberg ab, der dessen linkes Knie von hinten durchschlug. Etwa zeitgleich feuerte auch der ebenfalls im Rücken des Eisenberg stehende weitere Beschuldigte (Beschuldigter 2) einen gezielten Schuss auf den linken Arm des Eisenberg ab, der zu einem Armdurchschuss führte. Eisenberg zeigte wiederum keine Reaktion, ging vielmehr weiter auf den in der Raumecke befindlichen Beamten zu, der bis zur dort stehenden Couch zurückwich und sich letztlich sogar auf dieses Sofa flüchtete. Dieser Beamte versuchte vergeblich, sich Eisenberg, der sich weiter – mit dem Messer drohend – auf ihn zu bewegte, mit dem Schlagstock vom Leib zu halten. Als Eisenberg auf diesen Beamten hätte einstechen können, gaben die Beschuldigten 1 und 2 weitere Schüsse von schräg hinten zunächst auf die Beine des Eisenberg, dann auch auf dessen Rumpf ab. Obwohl Eisenberg in dieser Position von mehreren Schüssen verletzt wurde, zeigte er erneut keine Reaktion. Er drehte sich vielmehr nun zu den Schützen hin und bewegte sich dann – das Messer immer noch drohend in der Hand haltend – unmittelbar auf diese Beamten zu. Flucht: “… wobei er sich leicht verletzte und seine Schusswaffe samt Halfter verlor” Der Beschuldigte 1 zog sich darauf aus dem Hausflur in den Hofraum zurück, ebenso flüchteten auch andere noch im Treppenhaus befindliche Beamte in den Hof, während Eisenberg weiter auf den Beschuldigten 2 zu ging, der in Richtung Haustüre zurückwich und hierbei weitere Schüsse gegen den Oberkörper des Eisenberg abfeuerte. Etwa zu dieser Zeit gelang es dem zunächst von Eisenberg bedrängten Beamten aus der Raumecke in gebückter Haltung über die dort befindlichen Sitzmöbel hinweg um die Mauerecke herum an Eisenberg vorbei aus der Haustüre in den Hof zu flüchten, wobei er sich leicht verletzte und seine Schusswaffe samt Halfter verlor, die dann im Treppenhaus vor der Haustüre am Boden lag. “Der Beschuldigte 2 hatte den Eindruck, Eisenberg habe die auf dem Boden liegende Pistole bemerkt und verspürte – da er nicht weiter zurückweichen konnte – Todesangst” Der Beschuldigte 2 verspürte bei seinem Zurückweichen einen Widerstand; er war nämlich gegen einen neben der Haustüre befindlichen Mauervorsprung oder gegen die zufallende Haustüre gestoßen. Der Beschuldigte 2 hatte den Eindruck, Eisenberg habe die auf dem Boden liegende Pistole bemerkt und verspürte – da er nicht weiter zurückweichen konnte – Todesangst, als Eisenberg weiter mit dem Messer in der Hand drohend auf ihn zuging. Als Eisenberg noch ca. 20 cm raumwärts beim dortigen Mauereck und damit weniger als 1,50 m vom Beschuldigten 2 entfernt war, gab dieser weitere Schüsse auf Eisenberg ab, wobei der Abstand zwischen Eisenberg und der Schusswaffe des Beschuldigten 2 nur noch ca.1 m betrug. In der Folge stürzte T. Eisenberg zu Boden und blieb bäuchlings liegen. Sekundenbruchteile nachdem der vorletzte Polizeibeamte aus der Türe in den Hof geflüchtet war und sich nur noch der Beschuldigte 2 zusammen mit Eisenberg im Raum befand, fiel die Haustüre ins Schloss. T. Eisenberg wurde sogleich von dem bereits vor dem Hause befindlichen Notarzt und dem Rettungsteam geborgen, erstversorgt und in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg verbracht, wo er während einer Notoperation gegen 12.00 Uhr verstarb. 16 Schüsse “möglicherweise innerhalb von Sekunden” Insgesamt wurden in weniger als einer halben Minute, möglicherweise innerhalb von Sekunden von jedem der beiden Beschuldigten 8 Schüsse auf Eisenberg abgegeben. Sämtliche Hülsen konnten im Hausflur aufgefunden und diesen beiden Waffen zugeordnet werden. T. Eisenberg wurde von insgesamt 12 Geschossen getroffen. Er erhielt am Rumpf zwei Durchschüsse und fünf Steckschüsse, wobei einer der Steckschüsse vorher den linken Oberarm durchschlagen hatte. Daneben wurden zwei Armdurchschüsse links, zwei Beindurchschüsse links und ein Streifschuss am linken Unterschenkel festgestellt. Zeitlich zugeordnet werden konnten die Treffer – soweit möglich – wie folgt: Als Eisenberg den Bereich vor der Treppe, wo er den Armdurchschuss und den Kniedurchschuss erhielt, verließ, sich weiter dem sich in die Raumecke flüchtenden Polizeibeamten näherte und hierbei den beiden Beschuldigten seine linke bzw. linke hintere Körperseite schräg zugewandt hatte, erhielt er einen Armdurchschuss, einen Beindurchschuss links, einen Streifschuss am Bein sowie zwei Steckschüsse in den Oberkörper. Nachdem er sich den Beschuldigten selbst zugewandt hatte, wurde er von vorne von zwei Rumpfdurchschüssen und drei Rumpfsteckschüssen getroffen, von denen einer das Herz durchschlug. Alle Treffer waren nach dem eingeholten Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes sog. Fernschüsse, wurden also aus einer Entfernung von etwa 1 m oder mehr abgegeben. “Änderungen im psychischen Befinden” Die Motivlage des getöteten T. Eisenberg, mit einem Messer zunächst auf seinen Mitbewohner und später auf die Einsatzbeamten loszugehen, konnte nicht aufgehellt werden. Hinweise auf eine Alkoholisierung, die Wirkung von Betäubungsmitteln oder sonstigen die Psyche verändernden Substanzen haben die durchgeführten chemischen Untersuchungen nicht ergeben. Nach den Angaben des Mitbewohners, des Bruders, der Mitschüler und Lehrer des Verstorbenen sollen sich aber in der letzen Zeit Änderungen im psychischen Befinden ergeben haben. Er habe sich mit dem Gedanken, die musikalische Ausbildung zu beenden und auf eine Schauspielschule zu wechseln, getragen. Ihm war es offenbar auch nicht möglich, an den an der Musikschule in der Woche vom 27.04. bis 30.04.2009 stattfindenden Prüfungen teilzunehmen. Er war für diese Prüfungswoche krankgeschrieben. Nach den Angaben des Bruders des T. Eisenberg, der diesen am Nachmittag des Vortages (29.04.2009) besucht hatte. sei er geschwächt im Bett gelegen, es sei ihm nicht gut gegangen. T. Eisenberg habe warten wollen, „bis er wieder die Kraft hätte, zu leben”. “Feststellungen beruhen auf den Angaben der Beschuldigten und der vernommenen Zeugen, mehreren Sachverständigengutachten und den Erkenntnissen bei der Tatrekonstruktion” Diese – der o. g. staatsanwaltschaftlichen Entscheidung zugrundeliegenden – Feststellungen beruhen auf den Angaben der Beschuldigten und der vernommenen Zeugen, mehreren Sachverständigengutachten und den Erkenntnissen bei der Tatrekonstruktion am 01.12.2009. Die festgestellten Schussverletzungen ergeben sich aus dem schriftlichen Obduktionsbefund vom 06.05.2009, ergänzt durch Nachtrag vom 11.05.2009. Auch der von Seiten der Angehörigen des T. Eisenberg beauftragte Sachverständige bestätigte diesen Befund anlässlich einer Nachsektion vom 14.07.2009 in den wesentlichen Punkten. Einsatz von Pfefferspray “durch die glaubhaften Angaben der handelnden Polizeibeamten und der diesen Einsatz beobachtenden Zeugen belegt” Der Einsatz von Pfefferspray gegen T. Eisenberg ist durch die glaubhaften Angaben der handelnden Polizeibeamten und der diesen Einsatz beobachtenden Zeugen belegt. Die Kleidung des T. Eisenberg wurde durch das Bayerische Landeskriminalamt auf Spuren von Pfefferspray untersucht. Hierbei wurden mit Gutachten vom 29.06.2009 Inhaltsstoffe festgestellt, wie sie auch in Pfefferspray enthalten sind. Auch der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige kommt in seinem Gutachten vom 05.09.2009 zu dem Schluss, dass zweifelsfrei relevante Mengen an Pfefferspray gegen den Hals und damit aller Wahrscheinlichkeit nach auch gegen das Gesicht eingesetzt worden waren. Schlagstockeinsatz “glaubhaft berichtet” Der massive Einsatz eines Schlagstocks gegen den Körper von Eisenberg wird von mehreren Zeugen glaubhaft berichtet. Diese Angaben werden verifiziert durch feingewebliche Untersuchungen des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen, wonach die festgestellten Einblutungen am linken Unterarm des Herrn Eisenberg durch einen Kontakt mit einem Schlagstock entstanden sein können. Zudem ergab eine DNA-Untersuchung des von dem fraglichen Schlagstock entnommenen Abriebes Spuren männlicher DNA, die von T. Eisenberg als möglichem Spurenverursacher herrühren können. “Psychische Ausnahmesituation” Dass T. Eisenberg zur Vorfallszeit nicht alkoholisch oder durch sonstige Rauschmittel beeinflusst war, ergibt sich aus dem in Auftrag gegebenen BAK-Gutachten und dem ebenfalls in Auftrag gegebenen chemisch-toxikologischen Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Erlangen. Da allerdings sowohl der Einsatz des Pfeffersprays und eines Schlagstocks wie auch die erheblichen Schussverletzungen zunächst keine Wirkung zeigten, lässt dies den Schluss zu, dass sich T. Eisenberg in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben dürfte. Der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige hat hierzu dargelegt, dass die erlittenen Schussverletzungen zunächst nicht zu einer Handlungsunfähigkeit des T. Eisenberg geführt haben, zumal nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Personen in außerordentlichen psychischen Zuständen, z. B. während eines akuten psychotischen Schubs, in der Lage sein können, ihr körperliches Potential in ungewöhnlicher Weise völlig auszuschöpfen. Die mehrfachen Aufforderungen gegenüber Eisenberg, das Messer fallen zu lassen, und die Androhung des Schusswaffengebrauchs werden sowohl von mehreren eingesetzten Polizeibeamten als auch von den vor dem Haus wartenden Rettungskräften berichtet. In einem weiteren in Auftrag gegebenen Gutachten kommt das Rechtsmedizinische Institut der Universität Erlangen zu dem Ergebnis, dass ein wie T. Eisenberg 184 cm großer Mann mit einem Messer der festgestellten Länge in der Hand mit einem Ausfallschritt problemlos eine Distanz von ca. 160 cm überbrücken kann. Die Zuordnung der sichergestellten Geschosse zu den beteiligten Waffen erfolgte durch Gutachten des Bundeskriminalamts. Die Rekonstruktion der Schussabgaben und der daraus resultierenden Schussverletzungen erfolgte durch mehrere Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes. Das Gutachten des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen kommt – mit einer Ausnahme – zu weitgehend gleichen Ergebnissen. So gelangte dieser Sachverständige bei seiner Rekonstruktion zu einer Position des Beschuldigten 1 während der Abgabe von zwei der ersten Schüsse, die von den Berechnungen des Landeskriminalamts um ca. 1 Meter abweicht. Dieser Unterschied hat jedoch auch nach Ansicht dieses Sachverständigen in der Gesamtschau des Tatablaufs keine Bedeutung. Gewisse Abweichungen ergaben sich ferner hinsichtlich der Position des Getöteten bei Erhalt der letzten Treffer. Während nämlich das Bayerische Landeskriminalamt dessen Position zu diesem Zeitpunkt eher in der Raummitte annimmt, hat sich T. Eisenberg bei Erhalt des Herzschusses nach Ansicht dieses Sachverständigen im Bereich der Mauerecke befunden, etwa 5 bis 25 cm raumeinwärts. Dies schließt der Sachverständige aus den an der Mauerecke befindlichen Blutspuren. Auch das Rechtsmedizinische Institut der Universität Erlangen kommt in dem diesbezüglichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich aus rechtsmedizinischer Sicht dieses Blutspurenbild durchaus im Sinne der Feststellungen des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen interpretieren lässt. Weiter folgert der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige, dass sich der Beschuldigte 2 bei Abgabe der letzten Schüsse nahe der Hauseingangstüre befand. Die ursprüngliche Annahme dieses Sachverständigen, der Beschuldigte 2 habe sich bei nach innen geöffneter Türe auf der Türschwelle befunden, kann allerdings nicht zutreffen. Nach glaubhaften Aussagen mehrerer Zeugen hat sich der Beschuldigte 2 nämlich nach dem Zufallen der Türe, also unmittelbar nach oder mit Abgabe der letzten Schüsse, im Inneren des Hausflures befunden. Als dies von den im Hofraum aufhältlichen Polizeibeamten bemerkt wurde, schlug deshalb ein Polizeibeamter den Glaseinsatz der Türe ein, um dem Beschuldigten 2 zu helfen. Auch der von Seiten der Angehörigen beauftragte Sachverständige hat es bei der Tatortrekonstruktion für nicht ausschließbar erachtet, dass der Beschuldigte 2 bei Zurückweichen gegen den raumseitig neben der Haustüre befindlichen Mauervorsprung gestoßen war und nicht mehr weiter zurückgehen konnte. Bei der vom Beschuldigten 2 unwiderlegbar geschilderten Waffenhaltung mit angewinkeltem Arm nahe am Oberkörper wurde zudem von diesem Sachverständigen zwischen der Laufmündung der Waffe und T. Eisenberg ein Abstand von etwa 1 m gemessen, der Abstand zwischen den beiden Personen betrug somit deutlich weniger als 1,5 Meter. Kein “genügender Anlass” für eine Anklage Ausgehend von dieser Gesamtsachlage besteht kein – wie es § 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung formuliert – „genügender Anlass“, die beiden Beschuldigten (wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Totschlages) anzuklagen. Der Schusswaffeneinsatz der beiden beschuldigten Polizeibeamten war nämlich durch Notwehr bzw. Nothilfe gemäß § 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt, d.h. die beiden Beamten handelten nicht rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft darf Anklage nur erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Dies ist hier nicht der Fall, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen sich keiner der beiden Beschuldigten strafbar gemacht hat. Für alle am Einsatz beteiligten Polizeibeamten bestand nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung, gegebenenfalls auch der Verdacht einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines versuchten Tötungsdeliktes durch T. Eisenberg gegenüber seinem Mitbewohner, welcher sich der ihm durch Herrn Eisenberg drohenden Gefahr nur durch Flucht entziehen konnte. Überdies hatten die Einsatzbeamten auch konkrete Hinweise für eine beabsichtigte Selbstverletzung oder Selbsttötung des Herrn Eisenberg. “ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff des T. Eisenberg” Schon zum Zeitpunkt der ersten auf T. Eisenberg abgegebenen Schüsse durch die Beschuldigten lag ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff des T. Eisenberg auf den sich in die Raumecke flüchtenden Polizeibeamten, der zuvor – ebenfalls gerechtfertigt – seinen Schlagstock gegen Herrn Eisenberg zum Einsatz gebracht hatte, im Sinne einer Nothilfelage gemäß § 32 Abs. 2 Var. 2 Strafgesetzbuch vor. Eisenberg wandte sich nämlich mit einem langen, spitzen Messer in der rechten Hand diesem Polizeibeamten zu und war im Begriff, auf den Beamten zuzugehen, den er aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse in 1 bis 2 Sekunden hätte erreichen und (zumindest) schwer verletzen können. Dem angegriffenen Beamten war eine Flucht an Eisenberg vorbei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. “sofortige und endgültige Beseitigung der bestehenden Gefahr” Gleiches gilt für die nachfolgenden Schüsse, nachdem T. Eisenberg weiter auf den Beamten zugegangen war, der zurückwich und sich auf die Couch flüchtete. Der Abstand zwischen ihm und Herrn Eisenberg betrug hier nur noch 1 bis 2 m. Herr Eisenberg hätte den Beamten also problemlos sofort mit dem Messer erreichen können. Aufgrund des von den Beschuldigten registrierten Vorverhaltens des Herrn Eisenberg musste aus deren Sicht damit gerechnet werden, dass er eine Attacke mit dem Messer auf den Beamten beabsichtigte. In dieser Situation einer unmittelbar drohenden Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Beamten, brauchte nicht weiter abgewartet zu werden, wie sich das weitere Geschehen entwickelt, insbesondere ob es zu einem Stich gegen den Körper des Beamten kommt. In der konkreten Situation war der Schusswaffengebrauch deshalb zum Zwecke der Verteidigung des angegriffenen Kollegen der Beschuldigten erforderlich und auch geboten. Das von Tennesse Eisenberg geführte Messer war geeignet, bei einem Stich gegen den Oberkörper, den Hals oder den Kopf schwere, auch tödliche Verletzungen herbeizuführen. Da die vorhergehenden Versuche mehrerer Polizeibeamter, Herrn Eisenberg mittels des Einsatzes von Pfefferspray und des Schlagstocks zu entwaffnen, fehlgeschlagen waren, war der gezielte Einsatz der Schusswaffe, der vorher mehrfach angedroht und durch einen Warnschuss verdeutlicht worden war, objektiv notwendig. Nur durch den Schusswaffeneinsatz war jetzt die sofortige und endgültige Beseitigung der bestehenden Gefahr zu erwarten. “Verteidigungshandlungen in einer Notwehrsituation solange erlaubt sind, bis die Angriffsgefahr endgültig beseitigt ist” Auf einen lebensgefährlichen und mit einem hohen Fehlschlagrisiko verbundenen Versuch, Herrn Eisenberg auf andere Weise zu überwältigen, mussten sich die Beschuldigten ebensowenig einlassen wie die anderen Einsatzbeamten. Die Beschuldigten durften in dieser Situation das ihnen zur Verfügung stehende Verteidigungsmittel zum Einsatz bringen, das die von Herrn Eisenberg ausgehende Gefahr unmittelbar und sicher beseitigt. Da T. Eisenberg als Angreifer nach den ersten Schüssen wider Erwarten keine erkennbare Wirkung zeigte und auch das Messer nicht fallen ließ, die von ihm ausgehende Gefahr also weiterbestand, durften deshalb weitere Schüsse abgegeben werden. Nachdem dann T. Eisenberg von dem zunächst bedrängten Polizeibeamten abgelassen, sich aber stattdessen sofort auf die beiden Beschuldigten und die anderen dort stehenden Polizeibeamten mit dem Messer in der Hand zuzubewegen begann, bestand jetzt auch für diese Personen eine Notwehrlage, da nunmehr sie einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff durch Herrn Eisenberg gegenüberstanden. Da Verteidigungshandlungen in einer Notwehrsituation solange erlaubt sind, bis die Angriffsgefahr endgültig beseitigt ist, also auch eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muss, waren die weiteren nunmehr auf den Angreifer abgefeuerten Schüsse ebenfalls erforderlich und situationsbezogen geboten. Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten noch zum einem Zeitpunkt auf T. Eisenberg geschossen haben, als dieser das Messer bereits fallengelassen hatte oder selbst zu Boden gefallen war, haben die Ermittlungen nicht ergeben. Auch ein (weiteres) Zurückweichen des Beschuldigten 2 vor dem gegen ihn gerichteten (letzten) Angriff Herrn Eisenbergs war situationsbedingt nicht geboten. Zwar kann bei einem Angriff eines Schuldunfähigen, z. B. eines Kindes oder einer stark alkoholisierten Person, unter Umständen die Pflicht bestehen, auf aktive Gegenwehr zu verzichten und sich der drohenden Gefahr durch Zurückweichen zu entziehen. Vorliegend kann dem Beschuldigten 2 zum einen schon nicht nachgewiesen werden, dass er eine Schuldunfähigkeit des Eisenberg – diese unterstellt – erkannt hatte, zum anderen ist aufgrund der erhobenen Beweise und der daraus getroffenen Feststellungen davon auszugehen, dass dem Beschuldigten 2 ein weiteres Zurückweichen oder die Beseitigung der Gefahrenlage auf andere Weise gar nicht (mehr) möglich war, weil er mit dem Rücken an den Mauervorsprung oder die zufallende Türe gestoßen war. Sich in dieser Situation einer unmittelbaren Gefahr für sein Leben vom Angreifer wegzudrehen und ihn aus den Augen zu verlieren, um nach einem Fluchtweg zu suchen bzw. die Tür wieder zu öffnen, war dem Beschuldigten 2 gerade wegen des unmittelbaren Risikos, erheblich verletzt oder gar getötet zu werden, nicht zuzumuten, so dass die letztendlich tödlichen Schüsse als ultimative Verteidigungshandlung gegen den fortbestehenden Angriff erforderlich und geboten waren. Die Erkenntnisse des eingeholten ballistischen Gutachtens sprechen ebenfalls für eine andauernde, ununterbrochene Notwehrlage. Zwar konnte eine genaue zeitliche Reihenfolge aller Treffer durch das Gutachten nicht ermittelt werden, es bestätigt jedoch, dass Herr Eisenberg die Schüsse jeweils in aufrechter Stellung erhalten hat, lediglich in einem Fall war sein Oberkörper etwas gebeugt. Auch die genauen Standorte sowohl des Getöteten wie auch der Beschuldigten konnten nicht in allen Fällen der Schussabgaben exakt ermittelt werden, da es sich um einen dynamischen Vorgang mit stetig wechselnden Standorten der Beteiligten handelte. Unabhängig davon ist aber nach den Gutachtensergebnissen bei allen Schüssen von einer manifestierten Nothilfe- bzw. Notwehrsituation auszugehen. Insbesondere befand sich der Beschuldigte 2 auch dann in einer akuten Notwehrlage, wenn man die Ausführungen des von Seiten der Angehörigen beauftragten Sachverständigen zur Stellung des Beschuldigten 2 und des Herrn Eisenberg im Moment des Herzschusses zu Grunde legt. Nach dessen Feststellungen war T. Eisenberg nur noch ca. 1,5 m oder weniger von diesem Beschuldigten entfernt. Zwar war Herr Eisenberg zu diesem Zeitpunkt nach Einschätzung des Sachverständigen aufgrund der erlittenen Schussverletzungen in seiner Beweglichkeit bereits stark eingeschränkt, jedoch ist schon nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte 2 in den wenigen ihm zur Verfügung stehenden Sekunden die körperliche Verfassung des Eisenberg zutreffend einschätzen konnte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der 184 cm große T. Eisenberg mit einem 30 cm langen Messer mit einer Klingenlänge von 18 cm in der Hand schon ohne sich auf den Beschuldigten 2 zuzubewegen eine Reichweite von ca. 1 m hatte. Es bestand daher auch bei eingeschränkter Mobilität des Herrn Eisenberg die unmittelbare Gefahr, dass er mit nur einem einzigen Schritt und damit innerhalb von Sekundenbruchteilen die noch “fehlenden” 50 cm zurücklegt und zusticht. Beamte waren “rechtlich befugt, sich gegen den andauernden Angriff des getöteten T. Eisenberg in der festgestellten Art und Weise zu verteidigen” Angesichts dieser Gesamtsachlage, wie sie sich aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft darstellt, waren die Beschuldigten rechtlich befugt, sich gegen den andauernden Angriff des getöteten T. Eisenberg in der festgestellten Art und Weise zu verteidigen. Ihre Gegenwehr war in den jeweiligen Abstufungen der eingesetzten Verteidigungsmittel und Verteidigungshandlungen erforderlich und situationsbezogen nicht unverhältnismäßig. Verteidigungshandlungen hoher Eingriffsschwere wurden erst ins Werk gesetzt, nachdem solche geringerer Eingriffsschwere den Angriff nicht beenden konnten, also ohne Erfolg geblieben waren. Der Ausübung des Notwehrrechts steht auch nicht entgegen, dass es sich bei den Beschuldigten um Polizeibeamte handelt, die an diesem Einsatz gegen T. Eisenberg beteiligt waren. Auch einem Polizeibeamten steht bei der Ausübung seines Dienstes das Notwehrrecht uneingeschränkt zur Seite. Polizeirechtliche Aufgaben- und Befugnisnormen beschneiden dieses Recht ebenso wenig wie einsatztaktische Erfordernisse. Im Laufe der zu diesem Ergebnis führenden Ermittlungen wurden u. a. 13 Gutachten verschiedener Sachverständiger ausgewertet, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion durchgeführt. Die Ermittlungsakten haben einen Umfang von etwas mehr als 1200 Seiten erreicht.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (157)

  • Bert

    |

    Liest sich plausibel. Ist aber kein Wunder, nachdem die StA ja zielgerichtet zur Entlastung der beiden Schützen ermittelt hat.

  • deejay12345

    |

    @bert

    ich lese es eher so, dass die StA neutral ermittelt hat. sonst wäre das privatgutachten nicht zu den gleichen ergebnissen gekommen. wo also ist in dem text ihr ansatz zu dieser behauptung?

  • Regensburger

    |

    Also plausibel find ich es nicht gerade, dass der Mitbewohner von Eisenberg dessen angeblichen Stichen hatte ausweichen können, ohne einen Kratzer abzubekommen, ja sogar “seine Hände festhalten” habe können. Und der Mitbewohner war weder ausgebildeter Polizist, noch bewaffnet. Und die Polizeibeamten sollen sich dann so bedroht gefühlt haben, dass sie keinen anderen Ausweg gesehen haben wollen, als Tennessee totzuschießen? Nein, plausibel ist das nicht für mich. Nur erschütternd.

  • Regensburger

    |

    @deejay12345

    Wenn Sie den Pressespiegel zu dem Fall in den letzten Monaten beobachtet hätten, dann wüssten sie, worauf sich die Annahme von Bert stützt: darauf, dass schon vor Monaten Staatsanwaltschaft und Innenminister in der Presse die Notwehrthese vertreten haben, die sie nun – o Wunder – doch tatsächlich bestätigt sehen.

  • blauer Tintenklecks

    |

    Der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft klingt für mich sehr plausibel.
    Dennoch bleibt aus den Vorgängen der Schluss zu ziehen, dass sie die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft künftig vorschneller Kommentare und Einschätzungen enthalten mögen. Denn auch wenn sich nun die Notwehrthese erhärtet hat, hat diese verfrühte Meldung nicht nur viele den Glauben an die Unabhängigkeit der Justiz verlieren lassen. Auch die beteiligten Beamten mussten unter den Pannen bei der staatsanwaltschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit unnötig leiden. Diese Beamten sind das wahre Opfer der Staatsanwaltschaft und des Angreifers Eisenberg. Ihnen gilt mein Mitleid und umso mehr der Wunsch nach einer ruhigen Weihnachtszeit.
    Zwar glaube ich, dass die Familie Eisenberg Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen und dann sogar das Klageerzwingungsverfahren betreiben wird. Ob dies jedoch angesichts des begründeten und nachvollziehbaren Einstellungsbeschlusses der Staatanwaltschaft von Erfolg gekrönt sein wird, wage ich zu bezweifeln. Vielmehr geschieht dies wohl eher aus der Verzweiflung heraus, nun mit der “Mörder in Uniform”-These doch nicht recht gehabt zu haben und der Weigerung sich einzugestehen, dass der eigene Sohn Mitbewohner und Polizeibeamte angegriffen hat.

  • Bert

    |

    @deejay

    die staatsanwaltschaft hat ja schon einmal, ich glaube es war die vorletzte erklärung zu dem fall, erklärt, dass das privatgutachten die ergebnisse der staatsanwaltschaft stützen würde, dabei aber nur auszugsweise aus dem privatgutachten zitiert und das, was nicht gepasst hat, weg gelassen.

    das privatgutachten ist nicht zu “denselben ergebnissen” gekommen, es decken sich lediglich ein paar ergebnisse.

    immerhin kommen die rechtsanwälte der familie zu anderen schlüssen aus den gutachten und akten als die staatsanwaltschaft. die rechtsanwälte sind auch nicht neutral, aber die staatsanwaltschaft sicher auch nicht. wie oft hier von “glaubhaften aussagen” etc. gesprochen wird, ist auffällig. es liest sich wie gesagt, plausibel, aber auch so, als wäre hier der schwerpunkt darauf gelegt worden, vor allem das entlastende zu suchen.

    das entlastende auch für den leitenden oberstaatsanwalt ruckdäschel, der das wort “notwehr” viel zu früh in den mund genommen hat.

  • Basti

    |

    Der Text der StA liest sich so, als wären sich die Gutachter einig gewesen in der Bewertung des Tatablaufs.

    Aber in Wahrheit kam es ja zu “lautstarken Diskussionen” zwischen den Gutachtern bei der Tatort-Rekonstruktion.

    Aber vielleicht wurde da ja nicht der Fall diskutiert, sondern z.B. die Fußballergebnisse vom Wochenende.
    Dann könnte es wirklich sein, dass sich alle Gutachter die Notwehrthese der StA einhellig unterstützen.

    Vielleicht werden uns in der Erklärung aber auch einfach alle abweichenden Meinungen vorenthalten…

  • Besserwisser

    |

    Endlich Gerechtigkeit. Amen

  • Manfred Veits

    |

    Bemerkenswert finde ich – zunächst – diese Passage, nachdem T.E. beim Eintreffen der Polizei offenkundig allein im Hause war.

    “Für alle am Einsatz beteiligten Polizeibeamten bestand nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung, gegebenenfalls auch der Verdacht einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines versuchten Tötungsdeliktes durch T. Eisenberg gegenüber seinem Mitbewohner, welcher sich der ihm durch Herrn Eisenberg drohenden Gefahr nur durch Flucht entziehen konnte. Überdies hatten die Einsatzbeamten auch konkrete Hinweise für eine beabsichtigte Selbstverletzung oder Selbsttötung des Herrn Eisenberg.”

  • neuregensburger

    |

    wie auch immer ein Geschmäckle bleibt, war aber bei den Regensburger Verhältnisse immer gegeben ;((

    “Wer hat Recht? Nach Aussagen eines Polizisten hatte sich Eisenberg langsam von seiner Wohnung in der ersten Etage durch das Treppenhaus nach unten bewegt. Mindestens drei von acht anwesenden Polizisten wichen vor ihm zurück, die Stufen hinunter. Ein Polizist sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Studenten, ein anderer setzte seinen Schlagstock ein, doch beides stoppte Eisenberg nicht. Unbeirrt sei er am Treppenende auf ihn zugekommen, sagte der Polizist. Der Student sei ihm so nah gekommen, dass er ihn mit dem Messer hätte erreichen können. Dann seien erste Schüsse gefallen. Als Eisenberg sich schließlich weggedreht habe, habe er, der Polizist, aus dem Haus flüchten können.

    Das im Auftrag der Familie erstellte rechtsmedizinische Gutachten deutet die Spuren so, dass Eisenberg erst nach der Flucht des bedrohten Polizisten tödlich getroffen wurde, also als keine Gefahr mehr bestanden habe. Als Beleg dienten dem Sachverständigen Blutspritzer unmittelbar neben der Haustür in Schulterhöhe, etwa drei Meter vom Treppenende entfernt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Notwehrsituation längst beendet gewesen, folgert Familienanwalt Helmut von Kietzell.

    Das Landeskriminalamt entgegnete, die Blutspritzer seien beim Hinaustragen des tödlich Getroffenen entstanden.

    Der Anwalt hält das für absurd. Kein Verletzter werde mit einer pulsierenden Blutung transportiert. ”
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,668313,00.html

  • deejay12345

    |

    @manfred veits

    auf was spielen sie an? der mitbewohner durfte weglaufen. das ist sein gutes recht. die polizisten dürfen nicht weglaufen. das ist unser gutes recht. dennoch sind sie zurückgewichen so weit es eben ging (auch zum schutz des täters). erst als kein zurückweichen mehr möglich war fielen die tödlichen schüsse. ich finde das ist nachvollziehaber. so schrecklich es auch ist!

  • BB

    |

    Fehlt hier nicht die Zuordnung von drei Geschossen?
    16 Schüsse insgesamt.Ein Warnschuß und 12 Treffer macht 13. Wie kam es zu den restlichen drei Schüssen?

  • peter sturm

    |

    der text der staatsanwaltschaft begründet die notwehrsituation sehr schlüssig. ich hoffe es war so.
    der verdacht bleibt immer, dass ergebnisorientiert ermittelt wurde, da die festlegung auf notwehr viel zu früh erfolgte.
    ein prozess wäre mir allemal lieber, damit wir wenigstens einen hauch von rechtsstaat spüren, in der verfilzten oberpfalz.

  • grace

    |

    Frage:
    In welcher (rechtlichen) Beziehung stehen in Deutschland/Bayern Staatsanwaltschaft und Polizei?

  • Manfred Veits

    |

    @ grace

    Polizisten sind “Ermittlungspersonen” (früher: “Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft”)
    http://dejure.org/gesetze/GVG/152.html – sie müssen den Anordnungen der StA Folge leisten.

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren – insbesondere bei Tötungsdelikten – ein Urteil dazu auf
    http://lexetius.com/2009,1748

    Lesen Sie u.a. Seite 16 und 20 auf
    http://www.oliver-hennings.de/mediapool/63/638001/data/Gang_eines_Strafverfahrens_Ermittlungsverfahren_Ermittlungsrichter.pdf

    Was kommen mag, vgl. Koalitionsvertrag
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft/

  • Felix Nagel

    |

    2 Dosen Pfefferspray (zur Abwehr von “wilden Tieren”), mehrere Schläge mit einem Schlagstock, mehrere Durchschüsse — und ein schmächtiger Student (1.85m bei 70kg) marschiert, wie der Terminator selbst, weiter auf die Beamten zu und bleibt erst nach 12 Treffern liegen? Wer da nicht stutzig wird, sollte dringend weniger Fernsehen schauen.

    Keine Ahnung wie so etwas entstehen konnte, aber wer hier von sauberer Polizeiarbeit redet, stellt Freifahrtscheine aus und untergräbt das Vertrauen in die Polizei.
    Wieder ein Fall von Polizeigewalt an dessen Aufklärung anscheinend nicht genug Interesse bestand.

    Traurig.

  • Neuromancerr

    |

    Sehr geehrter Felix Nagel,
    ihr Kommentar ist dermaßen löchrig und stupide, dass eine Entgegnung hier (von meiner Seite) entfallen muss.
    Für mich stand im übrigen die Notwehrsituation nie zu Debatte. Wer mal erlebt hat wie jemand mit einem Messer auf einen losgeht, der denkt anders.
    Was aber ganz klar im Vordergrund steht.
    Die Bullen sind einfach mies ausgebildet. Wenn die auf solche Konfliktsituationen vorbereitet werden würden, wäre das nie passiert.
    Nur so als Anmerkung: im Landkreis Landshut ist unlängst ein 28jähriger Kenianer mit einem Küchenmesser auf 2 Polizisten losgegangen. Ergebnis: keiner wurde verletzt.
    Die schlechte Ausbildung ist der springende Punkt. Der Punkt der zwei Menschen dazu gebracht hat einen Menschen zu töten.
    Und ich glaube nicht dass die danach ne Flasche Schampus aufgemacht und dick gefeiert haben.
    Die ganze Verschleppungs- und Verschleierungstaktik dient doch nur dazu die mangelnde Qualifikation unserer Polizei geheim zu halten. Ich glaube nicht dass Bullen es geil finden ohne eine wirkliche Ausbildung sich in so einer Situation behaupten zu müssen.
    Herr Herrmann mehr Kohle für Bullen- und Bullenausbildung, dann passiert vielleicht nicht mehr so viel Mist.
    Bullen sind Schweine – in dem Fall ganz arme.
    Ihr
    Johann Nielsen Nagel

  • Sternenfee

    |

    @deejay
    Lesen Sie doch die Ausführungen von Ra Tronicek.

  • elyz

    |

    Diese Erklärung strotzt nur so von Widersprüchen und Ungereimtheiten. Beispiel gefällig?

    Der Mitbewohner Eisenbergs trifft “kurz nach 10 Uhr” an der Wohnung ein und wird von Eisenberg angegriffen. Aber erst um 10:46 geht ein Anruf bei der Polizei ein. Was ist in dieser langen Zeit geschehen?

    Auf den Mitbewohner von Eisenberg wird mehrmals eingestochen, er kann ihn sich vom Hals halten, ihn sogar am Arm festhalten. Den eintreffenden Polizisten wird mit dem Messer gedroht. Acht (sic) für solche Situationen ausgebildeten Personen gelingt es nicht, Eisenberg unter Kontrolle zu bekommen.

    Ein Warnschuss (woher kommt diese Deutung plötzlich?) + 12 Körpertreffer ergibt: 16 abgegebene Schüsse. Polizeiarithmetik?

    “In einer ersten Reaktion spricht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von einem ‘klaren Ergebnis’ der Staatsanwaltschaft.” (Zitat regensburg-digital)
    Klar übereinstimmend mit den ersten voreiligen Äußerungen Ruckdäschels und seinen eigenen meint er wohl.

    Was für ein Hohn.

  • Lucas

    |

    “Zwar glaube ich, dass die Familie Eisenberg Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen und dann sogar das Klageerzwingungsverfahren betreiben wird.”

    Das glaube ich auch. Dafür wird deren Rechtsanwalt schon sorgen.

    “…und der Weigerung sich einzugestehen, dass der eigene Sohn Mitbewohner und Polizeibeamte angegriffen hat.”

    und außerdem auch noch anerkennen zu müssen, daß da keine blutrünstigen “Killerbullen” vor Ort waren, sondern Menschen die den Polizeiberuf ausüben und von einem Bewaffneten angegriffen worden sind.

  • Lucas

    |

    “Lesen Sie doch die Ausführungen von Ra Tronicek.”

    Der versucht sein Honorar zu rechtfertigen und liefert das, wovon er glaubt, das es von ihm erwartet wird.

  • NoName

    |

    Ob Notwehr oder nicht, diese Entscheidung sollte einem Gericht überlassen werden. Ich denke nur an den gegenteiligen Fall: Ein Jäger (auf der Jagd, also zum Führen der sogar Waffe berechtigt) erschiesst einen Polizisten. Und plädiert dann auf Notwehr. Und alle Jagdkollegen bestätigen dass beim Kesseltreiben (Nicht nur unter Polizisten gibts falsch verstandene Kameradschaft). Ich denke kein Staatsanwalt würde da die Ermittlungen einstellen.

  • deejay12345

    |

    @Sternenfee

    dann lesen sie doch den bericht der staatsanwaltschaft. der eine behauptet (rechtsanwalt) der andere belegt (staatsanwaltschaft)… wem soll man mehr glauben?

  • christian

    |

    ich als regensburger bin froh, dass dieser amokläufer im blutrausch gestoppt wurde, ohne weitere menschen zu verletzen oder zu töten. durch das Eingreifen der Polizei wurde somit schlimmeres verhindert. Oder hätte Hr.Eisenberg erst seinen Mitbewohner,Nachbarn oder Passanten abstechen müssen, damit das Verhalten der Polizei gerechtfertigt ist?? Definitiv NEIN.

  • Basti

    |

    @Christian:

    Der “Amokläufer im Blutrausch” hat keinem einzigen Menschen auch nur einen Kratzer hinzugefügt.

  • blauer Tintenklecks

    |

    @ Basti:

    Sorry, aber das Argument zählt nicht.
    Klar hat er niemandem einen Schaden zugefügt, aber wohl nur, weil er vorher gestoppt wurde.

    So hat Eisenbergs Mitbewohner ausgesagt, dass Eisenber “wirr daher redete, zitterte und schnaufte. Er äußerte, er sei in einem „Blutrausch“ und ging, ein langes Messer in der Hand haltend, auf den Mitbewohner zu. Dieser versuchte, Eisenberg mit einem Klappstuhl auf Distanz zu halten und flüchtete sich in sein Schlafzimmer, wohin ihm Eisenberg jedoch folgte. Hierbei erklärte er dem Mitbewohner, ihn jetzt umbringen zu müssen; es gebe kein Zurück, er wolle nicht mehr leben und könne in dieser Welt nicht glücklich werden. Eisenberg stach mehrmals auf seinen Mitbewohner ein, der den Stichen jedoch ausweichen konnte. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Mitbewohner die Hände des Angreifers festhalten konnte, worauf sich das Geschehen wieder in den Flur verlagerte. Von dort konnte der Mitbewohner schließlich aus der Wohnung flüchten.”

    Aber sicherlich ist diese Aussage des Mitbewohners nach Deiner Auffassung von der Polizei gefälscht worden, oder unter Druck entstanden, oder ähnlicher Schmarrn.

    Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Eisenberg wollte mindestens seinen Mitbewohner und sich umbringen, vielleicht auch noch mehr Menschen. Seien wir also froh, dass er aufgehalten wurde.

    Zum Schluss: Allerdings darf die Tatsache, dass ich Eisenberg tatsächlich als Gewalttäter herausgestellt hat uns nicht vergessen machen, dass Ermittlungspannen, insbesondere in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit bei der Staatsanwaltschaft vorgelegen haben. Doch hieraus nun den Schluss zu ziehen, Tennesse wäre eigentlich doch ein “braver” gewesen, ist ein Trugschluss.

  • christian

    |

    @Basti:

    Richtig! Aber er WOLLTE in seinem “Blutrausch” andere töten. Die Polizei hat seinen Amoklauf verhindert, das ist Fakt und da bin ich froh drum. Man mag von der Polizei halten was man will, in diesem Fall haben sie schlimmeres verhindert.

    Hätte sein Mitbewohner nicht soviel GLÜCK gehabt, seine Messerattacken abzuwehren, dann gäbe es doch diese ganze Diskussion nicht, richtig? Das ist echt krank!!

    Unglaublich, was für eine Hetze gegen die Beamten getrieben wird, welche ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um UNS vor Psychos wie Hr. E. zu schützen.

  • Manfred Veits

    |

    Ich finde, der Beitrag von christian gehört von der Website genommen. Seine Äußerungen erscheinen von strafrechtlicher Relevanz!

  • deejay12345

    |

    @manfred veits

    gute einschüchterungstaktik… man darf also nicht mehr seine meinung, seinen gesichtspunkt sagen ohne gleich “strafrechtlicher Relevanz” ausgesetzt zu sein? wo liegt diese denn?

    wo ist ihr aufschrei wenn polizisten als bullen, mörder oder sonstwas beschimpft werden? gilt dann ihre “strafrechtlicher Relevanz” nicht? wenn dann bitte für alle!

  • blauer Tintenklecks

    |

    Sehr geehrter Herr Veits,

    auch ich kann in dem Kommentar von “Christian” keine “strafrechtliche Relevanz” erkennen.

    Ist es möglich, dass Ihr persönliches Empfinden bzw. Ihre persönliche Meinung Ihre juristische Wertung getrübt hat? Bitte besinnen Sie sich bei Ihren juristischen Kommentaren – die teilweise durchaus lesenswert sind – auf Ihre berufliche Stellung als s.g. “Organ der Rechtspflege” und vermischen Sie nicht Wunschvorstellungen mit fachlichen Wertungen.

  • christian

    |

    @Manfred Veits:

    “strafrechtliche Relevanz”? Meine Beitrge löschen? Bitte um Aufklärung bzw. Erläuterung.

    Aber wie dem auch sei, es sollten mal alle den oben stehenden Bericht genau durchlesen.

    Ich frage mich, was denn eine Wiederaufnahme der Ermittlungen und Anklage der 2 Beamten bringen soll. Es wurden 13 Gutachten verschiedener Sachverständiger ausgewertet, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion durchgeführt. Was denn bitte noch?

  • Max

    |

    Rechtswidrig finde ich christians Äußerungen nicht. Nur undifferenziert und polemisch.

    z.B. “Richtig! Aber er WOLLTE in seinem “Blutrausch” andere töten. Die Polizei hat seinen Amoklauf verhindert, das ist Fakt und da bin ich froh drum.”

    Vermutungen, die auf unnachweisbaren Zeugenaussagen oder sogar subjektivem Empfinden beruhen werden hier gleich mal zum Fakt erklärt.

    Auch sie, “Blauer Tintenklecks” lassen sich dazu hinreißen:
    “Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Eisenberg wollte mindestens seinen Mitbewohner und sich umbringen, vielleicht auch noch mehr Menschen. Seien wir also froh, dass er aufgehalten wurde.”

    Wir sind in der Tat froh, dass Tennessee Eisenberg niemanden verletzt hat, aber man begegnet “psychos” – wie sie christian mit fachmännischer Sicherheit bezeichnet – normalerweise mit psychologisch ausgebildeten Beamten, die in Deeskalation geschult sind. Das war nicht der Fall. (DAS ist zum Beispiel ein Fakt.)

    “Aber sicherlich ist diese Aussage des Mitbewohners nach Deiner Auffassung von der Polizei gefälscht worden, oder unter Druck entstanden, oder ähnlicher Schmarrn.”

    Verfälschte Zeugenaussagen kommen in der Tat vor. Einige der Aussagen, die in den ersten Tagen des Mai 2009 auch von Polizeiseite gemacht wurden, waren widersprüchlich zu Befunden beider Gutachten, auch dem des LKA.

    Die Polizei ist ihrem Auftrag nachgegangen, und ist wegen des Verdachts auf Fremd- oder Selbstgefährdung eingeschritten.
    Das tut sie jedes Wochenende ab drei Uhr vor der Suzi Wong oder zweimal im Jahr auf der Dult auch, aber da fallen keine sechzehn Schüsse.
    Was deshalb angeprangert wird und zwar weil es in einer Demokratie transparent sein MUSS sind (a) die Verhältnismäßigkeit der Vorgehensweise (auch schlechte Ausbildung ist keine Entschuldigung für eine vermeidbare Tötung) und (b)die an Klüngelei grenzenden und mitnichten unparteiischen Ermittlungsmethoden (die Oberpfalz ist im Korruptionsindex weit vorn, leider.) Ich nenne es nicht “unabhängige Ermittlung” wenn die Polizei Amberg eine Beschuldigung der Polizei Regensburg ermittelt.

    Ich finde auch, dass die Stellungnahme der StA lediglich plausibel erscheint (aus psychologischer Sicht: wenig informierte oder wenig reflektierende Leser werden oft schon von der schieren Länge eines Textes überzeugt), aber sehr viele offene Fragen lässt (z.B. Warum nur Schlagstockspuren auf dem linken Arm, wenn es das Messer in der rechten Hand hält?)
    Diese offenen Fragen hat meinem Rechtsempfinden nach ein Gericht zu klären.

  • christian

    |

    Lieber Max,

    ich denke, der Mitbewohner ist ein guter Zeuge:
    “…Er äußerte, er sei in einem „Blutrausch“…”
    “…Einem an einem Nachbaranwesen tätigen Handwerker rief er aufgeregt zu: „Hilfe, mein Mitbewohner dreht durch, der hat ein Messer! Ich brauch dein Handy zum Telefonieren!”. Da dieser kein Handy dabei hatte, rannte der Mitbewohner weiter zu einem nahegelegenen Sonnenstudio. Dort schrie er aufgeregt: „Schnell, ich muss telefonieren, mein Mitbewohner will mich abstechen!”. Außerdem erzählte er, sein Mitbewohner wolle sich jetzt selbst umbringen…”

    Also welche unnachweisbaren Zeugenaussagen bitte???!! Unglaublich, wie hier versucht wird, die Wahrheit zu verdrehen. Ich bin gespannt auf die nächsten Kommentare…

    Und zu den Polizisten: Es waren leider “nur” Streifenbeamte und keine auf diese spezielle Situation geschulten Polizisten wie z.b. GSG9 (Terrorbekämpfung). Natürlich habe ich keine Ahnung, inwieweit ein Streifenpolizist auf eine solche Situation psychologisch geschult werden muss, um einen bewaffneten Amokläufer unblutig zu überwältigen.

    Dennoch haben sie (soweit ich das laut Bericht verstanden habe) deeskaliert:
    – Aufforderung die Waffe wegzulegen (keine Wirkung)
    – Einsatz von Pfefferspray (keine Wirkung)
    – Androhung des Schusswaffengebrauchs (keine Wirkung)
    – Schlagstockeinsatz (keine Wirkung)
    – Warnschuss (keine Wirkung)
    – gezielte Schüsse in die Extremitäten (keine Wirkung)
    – Schüsse in die vitalen Bereiche (Wirkung)

  • hans

    |

    In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es:
    “T. Eisenberg wurde sogleich von dem bereits vor dem Hause befindlichen Notarzt und dem Rettungsteam geborgen, erstversorgt und in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg verbracht, wo er während einer Notoperation gegen 12.00 Uhr verstarb.”

    Ist der junge Mann also während einer Not-OP auf dem OP-Tisch verstorben? Das habe ich so zum erstenmal gelesen. Kann es also sein, dass nicht die Schüsse tötlich waren sondern die Not-OP?
    Ist das der letzte Rettungsanker wenn alle Dämme brechen?

  • christian

    |

    @Hans:

    Auf was wollen Sie hinaus? Welcher Damm? Welcher Anker? Gibt es in ihrem Kommentar auch einen Sinn? Ich seh keinen…

  • Lucas

    |

    Nach all den, oft feindseligen, Beiträgen ist als wesentliches festzuhalten:

    Den beteiligten Polizeibeamten ist strafrechtlich nichts vorzuwerfen.

    Das Verhalten des Tennessee Eisenberg hat zu dem tragischen Ausgang erheblich beigetragen.

  • Max

    |

    Hallo Christian,

    ich will die Wahrheit nicht verdrehen, ich will sie wissen.
    Ich werfe dem Mitbewohner keine Lüge vor. Er zeigte eine nachvollziehbare panische Reaktion, wobei er, Berichten vom Mai zufolge unter anderem das Wort “Amok” gebraucht haben soll, was (vielleicht weil kurz nach Winnenden) evtl. zu einer übereilten und von Ablauffehlern durchzogenen Polizeiaktion geführt hat (ohne Einsatzleitung).

    “Und zu den Polizisten: Es waren leider “nur” Streifenbeamte und keine auf diese spezielle Situation geschulten Polizisten wie z.b. GSG9 (Terrorbekämpfung).”

    Ich will doch da keine GSG9, das ist doch alles andere als deeskalierend. Für so etwas gibt es Psychologen! Ja, leider waren es “nur” Streifenpolizisten, die unkoordiniert vorgegangen sind.

    “Dennoch haben sie (soweit ich das laut Bericht verstanden habe) deeskaliert:
    – Aufforderung die Waffe wegzulegen (keine Wirkung)”

    Eine Waffe auf jemanden, der in diesem Zustand ist, zu richten und zu schreien “Waffe fallen lassen!” ist gerade nicht deeskalierend, sondern einfach falsch.

    “- Einsatz von Pfefferspray (keine Wirkung)”
    Pfefferspray gehört auch in die Augen, wenn es wirken soll. Und da wurden keine Spuren gefunden.

    “- Androhung des Schusswaffengebrauchs (keine Wirkung)”
    Genau deshalb hätte ein für solche Situationen ausgebildeter Polizist hier mehr erreicht.

    “- Schlagstockeinsatz (keine Wirkung)”
    Man hätte vielleicht auf die Hand schlagen sollen, in der Tennessee die Waffe hielt.

    “- Warnschuss (keine Wirkung)”
    An den glaube ich nicht. Von dem war in den ersten Ausführungen und Tatrekonstruktionen nie die Rede. Woher kommt der auf einmal?

    “- gezielte Schüsse in die Extremitäten (keine Wirkung)
    – Schüsse in die vitalen Bereiche (Wirkung)”

    Fazit: Wer legal Waffen tragen darf, trägt eine hohe Verantwortung. Beim Einsatz wurden eine Reihe Fehler gemacht. Es wurde versucht, diese zu vertuschen und anfangs sogar Falschaussagen gemacht. Die StA verhindert die UNABHÄNGIGE Untersuchung.
    Ich möchte nur verdeutlichen, dass man nicht immer alles glauben darf, was einem so erzählt wird. Und auch wenn 12.000 Seiten Bericht, zig Gutachten… ausgewertet wurden – die entscheidende Frage ist, WER sie auswertet. Wenn ich jemanden erschießen würde, und mein Bruder übernimmt die “Untersuchungen”, dann bin ich natürlich auch fein raus. Ich glaube nicht so schnell an eine Darstellung, die von jemandem stammt, der sich schon bevor er “die zig Gutachten” auch nur gesehen hat, auf das selbe Ergebnis festgelegt hat.
    Wenn wir anfangen uns mit sowas abspeisen zu lassen, dann gute Nacht, Rechtsstaat.

  • Lucas

    |

    @ Max

    alles schon durchgekaut. Ergebnis: Den Polizeibeamten ist strafrechtlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

  • Max

    |

    Was die Exekutive über die Exekutive sagt, habe ich schon gehört. Jetzt will ich es von der Judikative hören.

  • christian

    |

    Gibt es irgendwelche Hinweise, dass die StA in dem Fall parteiisch argumentiert hat?

    btw: ein Amok-Läufer war Hr. E. auf jeden Fall, sofern die Fakten in dem Bericht korrekt sind.

  • Lucas

    |

    *Was die Exekutive über die Exekutive sagt, habe ich schon gehört. Jetzt will ich es von der Judikative hören.*

    Verstehe. Ja, wir haben alle unsere Wünsche….

  • Basti

    |

    @Lucas:

    Die Zusammenfassung muss heissen:

    “Den beteiligten Polizeibeamten ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafrechtlich nichts vorzuwerfen.
    Zu diesem Ergebnis kam die StA bereits vor den Ermittlungen und wurde dann von sich selber in ihrer eigenen Meinung bestätigt.
    Damit ist der Fall abgeschlossen.”

  • Hagen

    |

    *Die Zusammenfassung muss heissen:

    “Den beteiligten Polizeibeamten ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafrechtlich nichts vorzuwerfen.*

    Es ist ein Irrtum zu meinen, eine “Sicht” der Staatsanwaltschaft. anders als etwa die Angehörigen und deren Rechtsanwälte ist die Staatsanwaltschaft keine (einseitige) Partei. Sie ist in unserem Rechtssystem die Behörde, die, für uns alle verbindlich zu entscheiden hat, ob die Voraussetzungen für eine Klageerhebung vorliegen oder nicht. Und diese (einzig) zuständige Stelle für diese Entscheidung kam nach gründlicher Untersuchung zu dem Ergebnis, daß diese Voraussetzungen gerade nicht vorliegen und den Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten kein vorwurf zu machen ist. Diese entscheidung ist relevant.

    Es kommt sehr häufig vor, daß die Entscheidungen Justiz nicht allen gefallen, weil man sich andere Entscheidungen erhofft hatte. Leute denen im Fall Eisenberg die Entscheidung der Justiz nicht gefällt, selbstverständlich anderer Auffassung sein. Nur sind die halt irrelvant.

  • Basti

    |

    1.) Die von Ihnen “irrelevante Leute” genannten Personen können natürlich ein Klageerzwingungsverfahren anstreben. Im Erfolgsfalle wird dann die ursprüngliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft “irrelevant”.

    2.) Wenn zu viele “irrelevante Leute” (vulgo: Staatsbürger) mit der Entscheidung der Justizministerin unzufrieden sind, kann diese “irrelevant” werden.
    (Die Justizministerin hat ja laut MZ die Begründung “Wort für Wort” begleitet)

    Basti

  • christian

    |

    @basti:

    und das soll uns was sagen? sorry, kapier ich grad nicht…

  • Hagen

    |

    *Die von Ihnen “irrelevante Leute” genannten Personen können natürlich ein Klageerzwingungs-
    verfahren anstreben.*

    Ja, können Sie. Deutschland ist schließlich ein Rechtsstaat. Ich rechne sogar damit.

    *Im Erfolgsfalle wird dann die ursprüngliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft irrele-
    vant.*

    Richtig, im Erfolgsfall schon……..

  • Neuromancerr

    |

    Lieber Max,
    im Gegensatz zu CS-(Reiz-)gas wirkt nicht nur über die Schleimhäute. Also muss Pfefferspray nicht zwangsläufig in die Augen gesprüht werden.
    Ich bin mir außerdem sicher, dass wenn Pfefferspray in den Augen nachgewiesen worden wäre hier sofort jemand von unnötiger Brutalität lamentiert hätte.
    Nur so nebenbei

  • Basti

    |

    @christian:

    Zusammenfassung (Versuch):

    Hagen sagte: Alle Leute, denen das Urteil nicht gefällt (die Anwälte und Teile der Öffentlichkeit), sind irrelevant. Es ist also egal, was die davon halten.

    Basti sagte: “Sehe ich nicht so.”

  • Max

    |

    @Neuromancerr:
    Da hast du Recht, Pfefferspray ist kein CS-Gas. Aber auch während einer so akut auftretenden dissoziativen Störung führt PfSp in den Augen zur Schließung derselben. Auf der Haut brennt es nur sehr stark, damit hältst du niemanden auf. Und als unnötige Brutalität bezeichne ich in diesem Fall nur zwei leergeballerte Magazine.

    @Hagen
    “…ist die Staatsanwaltschaft keine (einseitige) Partei.”

    Träum weiter. Genauso wie auch Politiker “ihrem Gewissen” verpflichtet sind und das immer “für uns alle” befolgen, oder? Guter Witz.
    Und dass sie in solchen Fällen die einzig entscheidende Institution ist, gerade das sehe ich ja als Fehler im System.

    und zu Lucas:
    “Verstehe. Ja, wir haben alle unsere Wünsche….”

    Haben wir in der Tat. Es gibt noch mündige Bürger, die ihr Hirn nicht in der Bildzeitung eingewickelt haben. Und die haben dann den Wunsch nach Veränderung, wenn sie Bedarf sehen, und das Vertrauen in die Justiz verloren geht.
    Ich weiß ja nicht, wie du das siehst, ich finde es gut, wenn Gewaltenteilung auch praktisch umgesetzt ist.

  • eduard buchinger

    |

    an @Manfred Veits

    Sehr geehrter Herr Veits,

    ich finde auch, das die Seite von @christian – da sie sehr wohl strafrechtlich (Üble Nachrede bzw. Verleumdung) zum Nachteil des Opfers Herrn Tennessee Eisenberg und seiner Angehörigen, diesen Tatbestand erfüllt, vom Webmaster umgehend
    gelöscht werden sollte!
    Ich bitte auch ander User, diese hetzerische und beleidigende Seite von @christian zu lesen – um dann den
    Webmaster höflich zur Löschung aufzufordern!

    Danke ;-)

    Anmerkung der Redaktion: Es ist keine strafrechtliche Relevanz ersichtlich. Insofern wird die Redaktion den Kommentar, unabhängig davon, wie sie zu dessen Inhalt steht, nicht löschen.

  • Lucas

    |

    *Anmerkung der Redaktion: Es ist keine strafrechtliche Relevanz ersichtlich. Insofern wird die Redaktion den Kommentar, unabhängig davon, wie sie zu dessen Inhalt steht, nicht löschen.*

    @redaktion

    Besten Dank für die Klarstellung.

    Soweit kommts noch, daß missliebige Meinungsäußerungen als “Straftat” diffamiert werden. Was manche hier von Meinungsfreiheit und Toleranz halten, ist zum Haare raufen

  • christian

    |

    tja, wenn die argumente nicht mehr greifen, dann muss natürlich zensur her. gut, dass wir nicht in china sind.

    aber ich hätte eigentlich schon gerne gewusst, was an meinen aussagen beleidigend gewesen sein sollen…

  • Lucas

    |

    *aber ich hätte eigentlich schon gerne gewusst, was an meinen aussagen beleidigend gewesen sein sollen…*

    Du hast Eisenberg als “Amokläufer” bezeichnet. Vermutlich wegen seiner Äußerungen und vor allem seines Verhaltens.

    Einige hier haben aber die Rollen (von Anfang an) schon klar verteilt. Und für sind die zu Hilfe gerufenen Polizisten die “Bösen”. Und sie bleiben es auch, ungeachtet dessen, wie die Justiz den vorgang beurteilt. Momentan greifen sie die Staatsanwaltschaft an. Sollte sich auch noch ein Gericht mit der Sache befassen müssen und dieses sich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft anschließen, dann war es eben ein Fehlurteil. Denn junger Mann mit Messer, der Mitbewohner und Polizisten angreift = gut.
    Polizeibeamte, die die Allgemeinheit vor jungen Männern die mit Messern rumlaufen und aMitbürger abstechen wollen schützen = schlecht.

  • Max

    |

    Wieder mal eine subjektive Darstellung. Ich sehe das eher so:

    Junger Mann mit Messer, der Mitbewohner und Polizisten angreift = schlecht.
    Polizeibeamte, die falsch vorgehen und 12 Kugeln in jungen Mann jagen = schlecht.

    Beide müssen für ihre Taten gerade stehen. Einer kann es leider nicht mehr.
    Lasst doch erstmal ein Gericht entscheiden, dann kann man immer noch über Fehlurteil oder nicht diskutieren.

  • Lucas

    |

    *Wieder mal eine subjektive Darstellung.*

    Ist schon klar. Meine Darstellung ist subjektiv. Natürlich ist die deinige objektiv.

    **Beide müssen für ihre Taten gerade stehen.**

    Die Staatsanwaltschaft hat auf Notwehr/Nothilfe entschieden. Es gibt aus Seiten der Polizei keine “Taten”.

    ***Lasst doch erstmal ein Gericht entscheiden***

    Die Staatsanwaltschaft aus den bekannten Gründen (siehe oben) keine Anklage erhoben.

    ****dann kann man immer noch über Fehlurteil oder nicht diskutieren.****

    meint: Wenn ein Urteil erginge (bis jetzt kann es ja kein Urteil geben, weil doch bereits die Staatsanwaltschaft kein strafrechtliches Fehlverhalten annimmt), welches die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt, dann ist es natürlich ein Fehlurteil………..

  • grace

    |

    @ eduard buchinger
    Ich stimme Ihnen voll und ganz zu.

    Ich finde die von Ihnen beanstandeten kommentare abstossend menschenverachtend und unerträglich.

    Das laissez-faire der Redaktion finde ich empörend, da sie offenbar nichts dabei findet, diese “user” gewähren zu lassen.

    Wohin hat z.B. in der Weimarer Republik grenzenlose Toleranz gegenüber aggressiven, höhnisch-feixenden Hetzkampagnen (von Rechten und Meinungsfaschisten) geführt?
    Hat sie zu mehr Meinungsfreiheit geführt?

    Was ist erst los, wenn mal die Naziszene Regensburg-Digital für sich entdeckt? (wenn sie es nicht schon längst getan hat, und die sind rhetorisch wirklich gut geschult).

    Eine ausführliche Erläuterung zum Thema “Meinungsfreiheit” -über einen dürren Kommentar hinaus- halte ich für dringend geboten.

    Anyway, für die unerschrockene Berichterstattung 2009 danke ich Ihnen sehr, Herr Aigner, und wünsche Ihnen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch.
    (nix für unguat)

    Anmerkung der Redaktion: Der diskutierte Kommentar bewegt sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. Persönlich kann ich mich der Meinung von @max anschließen: “undifferenziert und polemisch”, aber: weder nazistisch, noch strafrechtlich relevant. Entweder man belegt die strafrechtliche Relevanz oder argumentiert dagegen (was ohne weiteres möglich wäre, aber anstrengend) oder man hält das aus. Weiter werde ich mich in diese Debatte nicht einmischen. Was ich oder ein anderes Mitglied der Redaktion zu dem Fall Eisenberg anzumerken haben, kann den veröffentlichten Artikeln entnommen werden. Stefan Aigner

  • Thomas

    |

    Ohne aufwendige Ermittlungen eines Richters und nicht durch Ermittlungen von Polizisten oder Staatsanwälten, welche wiederrum das Vorgehen von Polizisten untersuchen sollen, wird es sicher keine neutrale Aufklärung geben.
    Ich erwarte mir von einem Polizeieinsatz mit mehreren Beamten, die doch für solche Einsätze ausgebildet sind, doch nicht das ein einzelner Student mit einem Messer nur mit zwei leergeschossenen Pistolen gestoppt werden kann. Dann war der Einsatz schlecht koordiniert oder die falschen Beamten vor Ort.
    Es ist mir verständlich das auch nach der Untersuchung vor Ort noch viele Zweifel bestehen, dafür ist zuviel schlimmes passiert, es geht um den gewaltsamen Tod eines Menschen.
    Sicherlich werden in Regensburg mehrmals jährlich ähnliche Einsätze mit Begegnung von mit Messer bewaffneten Personen von Polizisten durchgeführt, nur mit einem anderen, besseren Ende.
    Es war sicher sehr schwer für die Polizisten diese Situation zu meistern, aber jeder Beteiligte hätte sich ein anderes Ende gewünscht.
    Wie können nur bei Mitwirken von acht Polizisten und deren (ich hoffe doch) ausführliche Befragungen (die beiden Schützen haben ja scheinbar von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht) nur immer noch Fragen offen bleiben? Einerseits sicherlich an dem Durcheinander am Einsatzort, aber sicher auch garantiert an der unprofessionellen und nicht für die Öffentlichkeit offenen Ermittlungen und Feststellungen. Für jeden erkennbar wurde Hr. Ruckdäschel nun “Hilfe” in der Hierachie von oben zur Seite gestellt …, damit da ja keine weiteren Fehler mehr passieren.
    Ich kann solchen Ermittlungen nicht vertrauen, das geht sicher etliche interessierten Bürgern ähnlich. Dem Wunsch nach einer unabhängigen Aufklärung wurde nicht nachgegeben, das hilft dem Ansehen der Polizisten jetzt auch nicht, vielleicht schadet dies dem Ruf der Polizisten umso mehr.

    Das Thema wird die Öffenlichkeit noch lange beschäftigen und die Sache ist es wert. Die Öffentlichkeit hat das Recht aufgeklärt zu werden, ich fühle mich nicht unabhängig informiert.

  • Lucas

    |

    Diesen Part kann man unterschreiben

  • Lucas

    |

  • Lucas

    |

    Es war sicher sehr schwer für die Polizisten diese Situation zu meistern, aber jeder Beteiligte hätte sich ein anderes Ende gewünscht.

  • Max

    |

    Mein Kommentar war natürlich auch subjektiv, z.B. wenn ich das Wort “[12 Kugeln] reinjagen” verwende. Ich wollte auch nur klarmachen, dass man das auch anders ausdrücken kann, wenn man denn will.

    “Die Staatsanwaltschaft hat auf Notwehr/Nothilfe entschieden. Es gibt aus Seiten der Polizei keine “Taten”.”

    Auch dieser in sachlichen Klang verpackte Satz spiegelt z.B. nur eine persönliche Meinung wieder.

    Meiner Ansicht nach kann man das nicht gleichsetzen. Was die StA entscheidet, insbesondere wenn Polizeibeamte beschuldigt sind, und was passiert ist, sind zwei paar Schuhe.

    So, jetz’ aber mal frohes Fest!

  • christian

    |

    Mich würden ja die Gründe interessieren, warum Hr. E. so ausgetickt ist. Gibt es da irgendwelche Hintergrund-Infos?

  • eduard buchinger

    |

    an @grace, @Max, Manfred Veits und @Chefredaktion Stefan Aigner sowie @christian!
    ;-(

    #

    Mich würden ja die Gründe interessieren, warum Hr. E. so ausgetickt ist. Gibt es da irgendwelche Hintergrund-Infos?

    Von christian am 24. Dez 2009, 16:08 Uhr #

    Zweifelsohne ist @christian ein eingeschleuster
    Provokateur mit der Ambition: Normen zu verletzen.
    Seine Motive für die auf dieser Webseite wiederholten Beileidigungen und Verleunmdugen des Opfers Tennessee Eisenberg und seiner Angehörigen, sind vorerst im Dunkeln.

    Bedenklich stimmt mich, dass die Redaktion dieses Memenspiel auf Kosten der leidgeprüften
    Hinterbliebenen, quasi: “Sehenden Auges billigend im Kauf nimmt!”… Um den durch @christian und Konsorten hier dokumentierten, womöglich strafrechtlich relevanten, hetzerischen Umtrieb mit dem Argument der
    “Freien Meinungsäßerung” abzuwägen.

    Tennessee Eisenberg ist eben nicht “ausgetickt bzw. im Blutrausch gewesen um seinen Mitbewohner abzustechen!”…, wie es die StA und welch Zufall auch der @christian gebetsmühlenartig von sich geben!

    Nein er war bis zu seinem gewaltsamen Ableben ein friedfertiger und integrierter Zeitgenosse.

    Und es bleibt dabei, auch wenn ich mich hier wiederhole, es gehört den beien Polizisten und
    Schützen wegen des Verdachtes des Totschlages bzw. der fahrlässigen Tötung im Amt, der Prozess vor einem ordentlichen Gericht gemacht!

    Im Gegenzug muß man schon aus Gründen der Rechtspflege gegen die drei, die Polizisten deckenden, Regensburger Staatsanwälte – Strafantrag: wegen Strafvereitelung im Amt, umgehend stellen.
    Wenn solches Verhalten dieser vorbez. Staatsanwälte und Polizisten nicht mehr geahndet würde, hätte dieser Staat im Staat einen Präzidenzfall für zukünftige ähnlich geartete Vorfälle geschaffen, und solches “rein vorbeugend!”…

    Wir werden Bauklötze staunen, wie sehr die
    bisherigen unsubstanzierten Aussagen der Todesschützen zu deren möglichen Aussagen vor einen ordentlichen Gericht, da dort Falschaussagen im Gegensatz zum Ermittlungsverfahren (Schutzbehauptungen), strafbewährt sind, wohl sein werden!

    Beste Grüße und trotzdem ein frohes Weihnachtsfest 2009 ;-)

  • Lucas

    |

    *Und es bleibt dabei, auch wenn ich mich hier wiederhole, es gehört den beien Polizisten und
    Schützen wegen des Verdachtes des Totschlages bzw. der fahrlässigen Tötung im Amt, der Prozess vor einem ordentlichen Gericht gemacht!

    Im Gegenzug muß man schon aus Gründen der Rechtspflege gegen die drei, die Polizisten deckenden, Regensburger Staatsanwälte – Strafantrag: wegen Strafvereitelung im Amt, umgehend stellen.*

    Kann der Mann nicht lesen, oder nicht verstehen?

    Die Staatsanwaltschaft hat nach ausgiebiger Prüfung der Sach- und Rechtslage beurteilt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß kein strafrechtlich relevantes Verhalten der beteiligten Polizisten vorliegt.

  • christian

    |

    hallo hr. eichinger!!

    natürlich kann ich nur wiedergeben, was in dem Bericht der StA steht und auf aufgrund dieser Infos bilde ich meine Meinung.

    Aber anscheinend wissen sie ja mehr. dann bitte klären sie uns mit auf. Denn in ihren augen steht in dem Bericht die unwahrheit? ja? Hr. T. ist nicht ausgetickt? Hallo???!!

    p.s.: das mit der strafrechtlichen relevanz ist ja wohl sowas von lächerlich…

  • spielehippi

    |

    “Kann der Mann nicht Lesen?
    Die Staatsanwaltschaft hat nach ausgiebiger Prüfung der Sach- und Rechtslage beurteilt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß kein strafrechtlich relevantes Verhalten der beteiligten Polizisten vorliegt.”

    Ah… Dann muss natürlich alles stimmen. Was auch sonst, wir sind ja hier glücklicherweise nicht im wilden Westen, sondern in Bayern.

  • Lucas

    |

    Naja, wenn du über andere Erkenntnisse verfügst (also nicht den üblichen Verschwörungsschmarrn, sondern was handfestes), dann laß uns dran teilhaben.

  • Takuan

    |

    Nur eine Frage an den “Mitbewohner”:
    “Was wissen Sie über Hypnose?”

  • Max

    |

    Ich finds gelinde gesagt ne Frechheit, jetzt, nachdem Argumente genannt worden sind, die auf parteiische Arbeit der StA bzw. auf Ermittlungsbehinderung durch die Polizei hinweisen, und sogar nachdem konkrete Fälle aus der Vergangenheit aufgeführt wurden, mit dem spöttischen Verschwörungsargument daherzukommen.

    Wir reden hier nicht von Ufosichtungen oder davon, dass Elvis noch lebt, sondern von Polizeigewalt, die immer wieder auftritt und juristisch mit anderem Maß bewertet wird.

  • Sternenfee

    |

    @christian
    die Schüße wurden innerhalb 30 sec. abgegeben; lt. Bericht—> wo ist da die Möglichkeit einer Deeskalation?

  • Takuan

    |

    Ganz allgemein:
    Ich bitte Sie alle, sich nicht gegenseitig
    die “Argumente an die Ohren zu hauen”!

    Was die Polizisten betrifft, werden sie im Bewerbungsverfahren in hohem Maße nach dem Vorzug der Befolgung von Anwweisungen gegenüber eigenmächtigem Verhalten ausgesucht. Ich würde den besonders ausgeprägten Persönlichkeiten in dem Punkt keinen Vorwurf machen.
    Es ist anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft ihre eigenen Leute quasi wie eigene Instrumente prüft und sich mit dem Ergebnis
    zufrieden gibt. Kurz – man glaubt den Polizisten schon aufgrund der Vorauswahl mehr.

    @ Sternenfee & christian: Stichwort “Deeskalation”
    Stellen Sie sich vor, Sie würden einem ausgebrochenen Tiger begegnen.
    Würden Sie die Deeskalation z.B. mit einem saftigen Steak riskieren?
    Dem Bericht nach war der Angreifer offensichtlich völlig unzurechnungsfähig –
    und dazu unbegrenzt unempfindlich.
    Es ist in diesem Fall wohl zu spät, über ein anderes Vorgehen zu diskutieren.
    Was mich jedoch wundert, ist die Tatsache, das dem Mitwohner gelungen ist zu entkommen, während die Polizisten den Angreifer mit keinem gewöhnlich wirksamen Mittel aufhalten konnten.
    Ich stelle nicht nur die Notwehrstituantion in keinster Weise in Frage, sondern nehme an, dass die Polizisten sogar in Panik gebracht
    wurden.

    Wie jedoch der Angreifer in diesen Zustand gekommen ist, mögen Psychologen – besonders mit Musikpsychologiekenntnissen – untersuchen. Es ist bekannt, dass Musik (z.B. im Film oder in der Kirche) die Psyche direkt beeinflusst.
    Weniger bekannt ist, dass sehr intensives Üben sich auch direkt auf den Musiker auswirken kann. Man mag es als “Unfall” betrachten, aber ich halte es für denkbar, daß der Mitbewohner durch eine unbedachte Bemerkung diesen Vorfall ausgelöst haben mag.

    Takuan

  • Ratisbon

    |

    1. Jeder, welcher mit einer Waffe einen anderen bedroht, stellt eine akute Gefahr dar.

    2. Wer nach mehrmaliger Aufforderung diese Waffe nicht ablegt und weiterhin eine Gefahr darstellt, MUSS damit rechnen, von Polizeibeamten erschossen zu werden.
    Wo kämen wir denn hin, wenn dies an der Tagesordnung stehen würde, Menschen zu bedrohen, ob Ordnungshüter oder Mitbürger!

    3. Wer, wie unter 2tens beschrieben, die Waffe nicht ablegt ist Lebensmüde und möchte nicht mehr Leben.

    somit ist 4. alles objektiv über das Thema Eisenberg gesagt, geschrieben usw. und sofort.

    Liebe Grüße an die Menschheit mit objektiven, ehrlichen und gutgemeinten Gedanken, die selbst nicht bedroht werden wollen bzw. nie in eine solche Situation geraten wollen.

  • Lucas

    |

    *1. Jeder, welcher mit einer Waffe einen anderen bedroht, stellt eine akute Gefahr dar.

    2. Wer nach mehrmaliger Aufforderung diese Waffe nicht ablegt und weiterhin eine Gefahr darstellt, MUSS damit rechnen, von Polizeibeamten erschossen zu werden.
    Wo kämen wir denn hin, wenn dies an der Tagesordnung stehen würde, Menschen zu bedrohen, ob Ordnungshüter oder Mitbürger!

    3. Wer, wie unter 2tens beschrieben, die Waffe nicht ablegt ist Lebensmüde und möchte nicht mehr Leben. *

    All dies wird von den Hyperkritikern absolut totgeschwiegen.

  • Aktenzeichen XY

    |

    Einige Anmerkungen zu Zitaten aus der Pressemeldung:
    Falsch sind nach dem StA-Bericht die in Foren zunächst verbreiteten Behauptungen (aus der Müll-Fraktion) über „Amok“-Warnungen des notrufenden Mitbewohners. Auch Eisenbergs eigene belegte Äußerungen lassen keinerlei Drohung gegen Beamte oder andere erkennen, sondern Geringschätzung eigenen Weiterlebens.

    „Schon zum Zeitpunkt der ersten auf T. Eisenberg abgegebenen Schüsse durch die Beschuldigten lag ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff des T. Eisenberg auf den sich in die Raumecke flüchtenden Polizeibeamten, der zuvor – ebenfalls gerechtfertigt – seinen Schlagstock gegen Herrn Eisenberg zum Einsatz gebracht hatte, im Sinne einer Nothilfelage gemäß § 32 Abs. 2 Var. 2 Strafgesetzbuch vor.“
    Ohne Not verzichtete dieser Beamte auf weitere Rückzugsmöglichkeit. Daher durfte diese Möglichkeit auch nicht Sekunden später als Nothilfe herbeigeschossen werden. Der Beamte musste die Folge seines Verzichtes selbst tragen.
    ” … lag … Nothilfelage gemäß § 32 Abs. 2 Var. 2 Strafgesetzbuch vor. Eisenberg wandte sich nämlich mit einem langen, spitzen Messer in der rechten Hand diesem Polizeibeamten zu und war im Begriff, auf den Beamten zuzugehen …“
    Nach vorangegangenen Äußerungen des E. („Erschießt mich doch“) war weit eher damit zu rechnen, dass E. sich selber als Opfer präsentiert, als mit einer Attacke: Auch daher keine Nothilfelage, das „war im Begriff“ war kein Angriff. Falsch ist daher:
    „Aufgrund des von den Beschuldigten registrierten Vorverhaltens des Herrn Eisenberg musste aus deren Sicht damit gerechnet werden, dass er eine Attacke mit dem Messer auf den Beamten beabsichtigte.“

    „Auf einen lebensgefährlichen und mit einem hohen Fehlschlagrisiko verbundenen Versuch, Herrn Eisenberg auf andere Weise zu überwältigen, mussten sich die Beschuldigten ebensowenig einlassen wie die anderen Einsatzbeamten.“ Möglich waren aber auch besonders risikoarme, chancenreiche Versuche von schräg hinten (Messerarm verdrehen, Standbein wegtreten, …) , wie sicher regelmäßig trainiert.

    „Die Beschuldigten durften in dieser Situation das ihnen zur Verfügung stehende Verteidigungsmittel zum Einsatz bringen, das die von Herrn Eisenberg ausgehende Gefahr unmittelbar und sicher beseitigt. Da T. Eisenberg als Angreifer nach den ersten Schüssen wider Erwarten keine erkennbare Wirkung zeigte …“ Unsinnige Erwartung bei ungeeigneten Schüssen auf linkes Knie und linken Arm. Da so die behauptete Bedrohung mit dem rechten Messerarm eben nicht unmittelbar und sicher zu beseitigen war, durften die Beschuldigten in dieser Situation die Pistolen so nicht zum Einsatz bringen.

    Immer war die Sekunde Zeit gewesen, den Messerarm mit schnellem Sidestep wieder ins Visier zu bekommen und – wenn überhaupt – dann erst zu schießen, nur auf den Messerarm. Weil E. mit 1-2 Schritten von hinten erreichbar war, waren aber selbst diese Schüsse nicht erforderlich.

  • Sternenfee

    |

    @Aktenzeichen XY
    Ihre Anmerkungen sind schlüssig; in dem ganzen hin und her, habe ich selbst auch nicht wirklich bedacht, ihre Anmerkung in Zeile 15. Sie sollten sich als Mitarbeiter bei den Anwälten der Familie vorstellen.

  • Sternenfee

    |

    @Ratisbon
    wenn jemand lebensmüde ist, wie non E. behauptet, und dann noch sagt, dann erschießt mich doch, der stellt sich eher hin und läßt sich erschießen und greift nicht an.

  • Aktenzeichen XY

    |

    @ Sternenfee am 01. Jan 2010, 21:40 Uhr
    Danke für Ihre Wertschätzung und Ihre Empfehlung an die Anwälte. Die werden daran knabbern, dass ein Laie bemerkte, was sie anscheinend übersahen. Nicht das Vorkommen von Mängeln, sondern der Umgang damit zeichnet Experten und echten Diskurs auf allen Ebenen aus.
    Dem Gericht wird es leichter fallen, der Klageerzwingung zuzustimmen, wenn es auf erst nach der Einstellungsentscheidung angeführte Aspekte verweisen kann.

    Die Müll-„Fraktion“ will nur spielen oder eben kaputtmüllen. Mal wehrt sich sich gegen Zweifel, die Untersuchung sei nicht ergebnisoffen gewesen. Kommt DAZU ein unangenehmes Argument wie Ihre Frage nach forensischer Untersuchung des Notrufers, ist die Ergebnisoffenheit plötzlich egal und nur die Notwehrfrage relevant. Wirrer geht’s nimmer. Und das ist denen pupsegal. Dafür gibt es mehr Beispiele. Wichtig sind nur Aussagen der „zuständigen Stellen“, wie diese Fraktion selbst sagt. Lassen Sie sich nicht provozieren.

  • Lucas

    |

    *Wichtig sind nur Aussagen der „zuständigen Stellen“, wie diese Fraktion selbst sagt. *

    Schön, daß insoweit Konsens besteht.

  • gifthaferl

    |

    Das bezweifle ich aufs Schärfste, dass Konsens mit der Spamfraktion über die zuletzt zuständige Stelle besteht, bei dem wirren Unsinn, den ihr permanent von euch gebt.

    Es wird nicht helfen, trotzdem:

    “3. Antrag an das Oberlandesgericht (OLG):

    Nur wenn der Generalstaatsanwalt der Beschwerde nicht abhilft, besteht die Möglichkeit der Klageerzwingung.

    Der Beschwerdeführer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids des Generalstaatsanwalts einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung an das OLG stellen.

    Das OLG kann den Antrag durch Beschluss verwerfen, wenn kein genügender Anlass zur Klageerhebung besteht (§ 174 Absatz 1 StPO).

    Andernfalls ordnet das OLG durch Beschluss die Klageerhebung an (§ 175 StPO), die dann durch die Staatsanwaltschaft vorzunehmen ist.”

    http://www.rechtslexikon-online.de/Klageerzwingungsverfahren.html

  • hans

    |

    Ja, es ist leider “normal”, dass man bei Verfahren gegen Polizeibeamte nur mit einem Klageerzwingungsverfahren weiterkommt. Dafür sorgen schon die vom Steuerzahler finanzierten Spezialisten im Apparat. Aber auch “Lucas” wird akzeptieren müssen, dass die Angelegenheit hier noch nicht erledigt ist. Mich wundert nur, weshalb diese Leute meinen hier noch Stimmung machen zu müssen, wo sie doch angeblich das “Recht” auf ihrer Seite haben?

  • Aktenzeichen XY

    |

    @gifthaferl, Sternenfee, Hans, …
    Verzeihen Sie bitte, wenn ich deutlicher werde: Ihnen traue ich zu, auch dickere Bretter zu bohren als die Auseinandersetzung mit schlicht gestricktem Müll. Die vergrault Leser.

    Warum konzentrieren Sie sich nicht darauf, nur für gedruckte Leserbriefe (WoBla, SZ, …) einfache Kommentare auszuarbeiten und online primär Texte der Redakteure und der zuständigen Juristen genauer zu analysieren und zu ergänzen, besonders Texte der Rechts- und Staatsanwälte? Da gibt es viele Ansatzpunkte und das führt weiter!

  • Aktenzeichen XY

    |

    Ergänzung – Bsp Sternenfee am 01. Jan 2010, 21:48 Uhr http://www.regensburg-digital.de/?p=6059:
    „die Haustür musste offen sein, weil ein Polizist Tennessee fallen sah. Oder ist vielleicht dieser Polizist ein Zombie, der durch die geschlossene Haustür sehen kann?“
    Wichtig ist, dass die Einstellungsbegründung der StA diese Zeugenaussage verschwieg, nicht dass auch ein Spammer das tat. Die kritikwürdige Passage der Einstellungsbegründung der StA könnte dazu zitiert werden.
    Kritikwürdig sind weitere Passagen.

  • deejay12345

    |

    @aktenzeichen xyz

    ich finde es interessant was sie schreiben. regt zum nachdenken an. allerdings möchte ich kurz auf etwas hinweisen im einleitungssatz des artikels:

    “Wir veröffentlichen im Folgenden die ungekürzte Erklärung der Regensburger Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens im Fall Tennessee Eisenberg.”

    wir unterhalten uns hier über eine erklärung. das ist nicht der vollständige bericht. es ist durchaus möglich (und sogar wahrscheinlich) dass die punkte die sie und andere hier ansprechen im gesamten abschlussbericht behandelt wurden. die anwälte werden diesen bericht genau lesen und dann handeln. ich glaube daher nicht dass so schlecht ermittelt wurde wie man hier glaubt. es steht nämlich auch nichts zu der kranken(vor)geschichte von h. eisenberg in der erklärung (ärztliche schweigepflicht endet in solchen fällen mit dem tod des patienten). es muss daher auch ein gutes artest vorliegen, da ja prüfungen (und auch nicht irgendwelche) versäumt wurden. ich glaube aber kaum, dass die ermittler das alles was sie ansprechen übersehen haben. es wäre für eine presseerklärung einfach alles zu viel. allerdings gebe ich ihnen recht: warum stellt man sich bei der staatsanwaltschaft nicht wie üblich auf einer pressekonferenz um diese fragen (und das sind beileibe keinen schweren) zu beantworten? das würde das ganze ein wenig entschärfen.

    eigentlich mag ich aber gar nicht mehr darüber diskutieren, weil hier immer zu viel in das ganze hinein interpretiert wird ohne vorher darüber nach zu denken was man schreibt. herr veits wollte sogar gegen jemanden (der anderer meinung war) strafanzeige stellen. als allerdings wiederum mit den begriffen “mörder” argumentiert wurde, las man von ihm auch nichts mehr von wegen strafanzeige wegen verleumdung etc. (was es sogar wäre…). also hat sich hier der anwalt der uns alles erklären könnte auch auf eine seite gestellt und ist nicht mehr neutraler kommentator.

    hier in diesem forum geht es leider nur noch um pro oder anti staat. um die sache geht es leider bei den meisten schon längst nicht mehr.

  • Ratisbon

    |

    Liebe Leute

    Ja, vieles was hier „Aktenzeichen XY“ und andere darbieten, sind gut recherchierte Fakten, die sich plausibel lesen. Diese ergeben sich freilich aus der von der StA herausgegebenen Erklärung.

    Was ich in der ganzen Diskussion bemängle ist, dass viele ihre Meinungen nur parteiisch von sich geben, ohne objektiv den Tatsachen in´s Auge zu sehen.

    Schnell ist mit dem Finger auf „Schuldige“ gezeigt. Das ganze Drama, das sich hier ereignete, erlaubt es uns nicht, die Schuld an einzelnen Personen auszumachen.

    Hier wird nicht „nur“ den Polizisten die Schuld gegeben, nein, ungeheuerlicher Weise sogar dem Mitbewohner (siehe Meinung weiter unten) von Eisenberg. Ich möchte nicht, dass es Euch/Ihnen/mir widerfährt, denn was seit jenem Tag dieser arme junge Mensch (Mitbewohner Eisenbergs) mitmachen musste, kann niemand von uns nachfühlen.

    Ebenso diese beiden Beamten, die wahrscheinlich Frau und Kind zu Hause haben, keine Maschinen sind und ein tiefes Tal mit Tränen, Depressionen und natürlich Schuldgefühlen zu überwinden haben.

    Wir schreiben, diskutieren und reden hier von Mitmenschen, die dieses Drama erleben mussten, welche bedroht wurden und sich in einer Ausnahmesituation befanden.

    Tja Schuld, wer hat Schuld? Wahrheit? Wer sagt die Wahrheit? Die Wahrheit ist für jedem eine Andere und doch sagt und denkt jeder die Wahrheit – Es gibt immer mehr Wahrheiten und nicht nur EINE! Jede Religion hat seine eigene Wahrheit.

    Und mal ganz ehrlich: Hätte sich dieser schreckliche Vorfall nicht unmittelbar in unserer „Mitte“ abgespielt, oder hätte der „Erlöste“ einen gewöhnlichen Namen, vielleicht sogar einen „Nichtdeutschen“, oder wäre er kein Student gewesen………. Oder oder oder, wie viele von Euch/Ihnen hätten gegenteiliges geschrieben oder gesagt? —–Nein?, vielleicht sollten manche zweimal darüber nachdenken! —– immer noch nicht?

    Dann ist man vielleicht prinzipiell gegen die Polizei, gegen die StA, gegen die Judikative, gegen die Exekutive, gegen alles, gegen jeden Eintrag hier? Vielleicht will man nur immer alles besser wissen als der/die andere/n?

    Tennessee war bis vor einiger Zeit ein beliebter, attraktiver junger Mann, der sich veränderte und nur wenige bemerkten dies. Diese Menschen, die es bemerkten, konnten nichts an dieser Situation ändern. Man war hier als Außenstehender/Familienmitglied machtlos.

    Die Schuld, wer hat letztendlich schuld? Schuld haben nicht der arme Mitbewohner und haben nicht die bedauerlichen Polizeibeamten. Danach zu suchen ist schwer. Vielleicht haben wir alle Schuld – seine Mitstudenten, seine Freunde, seine unmittelbare Umgebung, jeder, vielleicht auch ich und ich wage es nicht zu schreiben, evtl. auch seine Kindheit, die Zeit seines Heranwachsens? Waren es die Erwartungen, die Tennessee nicht erfüllen konnte, war es der Druck, mit dem er nicht fertig wurde?

    Wir dürfen niemandem Schuld geben, denn Schuld hat ein Kollektiv, die Umwelt, der Stress, das nicht Hinhören, das nicht Verstehen usw.

    Und deswegen verstehe ich nicht, warum hier so ungeheuerliche Sachen geschrieben werden. Will man die verhasste Polizei provozieren, oder wollen ein paar Jura-, Musik-…Studenten ihr „Bestes“ (möchte Euch nicht zu Nahe treten – war nur ein Beispiel) von sich geben?

    Tennessee Eisenberg ist erlöst und deswegen wäre es schön, wenn Presse, Studenten und unsere Mitmenschen, auch seine Familie, nicht die Schuld bei dem Mitbewohner und nicht bei den Ordnungshüter suchen.

    Tennessee war ein toller, außergewöhnlicher Mensch, mit außergewöhnlichem Leben und ebenso mit außergewöhnlichem Tod. So war Tennessee und so sollten wir ihn in Erinnerung behalten. Gott hat sich Tennessee´s Seele freudig angenommen. Es schied nur sein Körper aus dieser Welt.

    Dem Mitbewohner, den Polizeibeamten, der Familie von Tennessee und den Freunden wünsche ich alles Liebe, Mitgefühl und ein Verzeihen. Gott liebt- und ist bei jedem Einzelnen von Euch und bei Tennessee.

    Alles Gute wünsche ich Euch/Ihnen allen

    Ratisbon

  • deejay12345

    |

    @Ratisbon

    bemerkenswerter Beitrag!!!

  • gifthaferl

    |

    Ratisbon am 04. Jan 2010, 15:42 Uhr

    Dich hat dein Gott allerdings offensichtlich von jeglichem Verstand erlöst – vollkommen objektiv betrachtet!
    Hybris hingegen hat er dir im Übermaß gelassen.

  • Ratisbon

    |

    Schau liebes Gifthaferl, wieder sitzt Du vor Deinem PC, mit hochrotem Kopf, erfüllt von Hass, nur um andere Menschen, die Dir nichts getan haben zu provozieren.

    Du benimmst Dich sehr übelst. Keiner hier im Forum ist so Menschenverachtend wie Du, was sehr schade ist.

    Bleib doch mal gelassener, sei freundlich. Finde ein nettes Miteinander. Versuch doch mal hasslos zu denken, rede nicht schlecht über andere und versuche Deine bösen Gedanken zu unterdrücken, denn niemand will Dir etwas schlechtes.

    Zu Deinem ersten Satz:
    Mein Gott ist auch Dein Gott. Es ist unser aller Gott, der Dich trotz Deiner Zeilen und Ausbrüche genauso liebt wie mich und das ist gut und gerecht.

    Zu Deinem zweiten Satz:
    Nein, ich bin nicht größenwahnsinnig, nicht überheblich. Ich bin jemand, dem dieses Verhalten gegenüber Mitmenschen traurig macht. Es ist einfach nur beschämend und peinlich. Du weißt gar nicht, was Du Dir selbst damit antust.

    Ich weiß, Du ärgerst Dich jetzt wieder zu „Tode“, überlegst Dir, was Du jetzt Neues von Dir geben kannst, oder ob Du überhaupt noch auf das antworten sollst.

    Du wirst antworten, in ungeheuerlicher Art und Weise. Und solltest Du´s nicht tun, dann hab ich ja schon einiges erreicht. Jetzt bist Du in der Zwickmühle, was?

    Bleib einfach ruhig, Gott hilft Dir dabei.

    Ratisbon

  • spielehippi

    |

    @Ratisbon

    Mir wird richtig schlecht bei dem was sie schreiben.Wirklich. Tut mir leid.

    Erlöst ist Herr Eisenberg nun also. Soso.

    Sie sollten sich den Film “Adams Äpfel” von Anders Thomas Jensen anschauen. Vielleicht erkennen Sie sich in dem Pfarrer wieder. Eines meiner Lieblingsmärchen, ziemlich grotesk.

    Grüße und schönen Feiertag,
    spielehippi

  • Lucas

    |

    Grüß dich Ratisbon,

    dein gestriger Beitrags hat mich wegen seines wohltuend sachlichen Inhalts sehr gefreut. Ich hatte davon abgesehen, mich dafür zu bedanken, um Postern, die sich auf die Konfrontationsschien festgelegt haben, keinen Anlaß für weitere Beschimpfungen zu geben.

    Ich möchte dir an dieser Stelle nur ein kurzes Feed-Back geben. Laß dich von den Pöblern, die anderen Leuten die Vernunft absprechen möchten, nicht provozieren.

    Unbekannterweise viele Grüße

  • Ratisbon

    |

    Entschuldige bitte, Spielehippi,

    biete Dir sogleich das Du an, welches Du wahrscheinlich ablehnen wirst, ich aber bei dem “Du” bleiben werde. Vielleicht ist das mit Dir, Gipfthaferl und mir, der beginn einer wunderbaren Freundschaft. Meine ich tatsächlich nicht ironisch. Bin bestimmt sehr umgänglich und tatsächlich glücklich Verheiratet (falls jemand auf die Idee kommen sollte, ich sei katholischer Pfarrer oder schwul)

    Wie wär´s, treffen wir uns mal auf a´ Haferl Gift oder einem Hippispielchen? (Sollte, auch wenn es Euch nicht danach ist, ein bisschen zur Auflockerung beitragen)

    Jetzt zu meiner Entschuldigung: Wollte nicht, dass es Dir schlecht wird und Du gesundheitlichen Schaden wegen meinem Geschriebenen davonträgst.

    Natürlich ist Tennessee erlöst! So, wie es auch Robert Enke ist!

    Auch schönen Feiertag, Spielehippi und Gifthaferl

    Ratisbon

    PS: Inzwischen gefällt es mir hier im Forum und ach ja, den Film kenn ich leider nicht. Bei Gelegenheit nenne ich Dir auch ein paar sehr gute Filme (keine Märchen sonder wahre Begebenheiten). Bin aber nun leider ein wenig spät dran. Ciao Freunde (falls das mit der wunderbaren Freundschaft nicht klappen sollte – fände ich schade)

  • Berta

    |

    @ratisbon

    Was soll dieser religiös verschwurbelte Schwachsinn? du willst doch hier nur rumtrollen und leute provozieren.

    Schön, dass sich @lucas darüber freut. Er glaubt ja auch dass die staatsanwaltschaft objektive behörde ist.

    in eu-ländern wie italien, frankreich, österreich werden unabhänggige kommissionen eingerichtet, um fälle, in denen die polizei scheiße gebaut haben könnte zu ermitteln.

    ein sehr erhellender kommentar zu dem thema: http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/im-zweifel-fuer-die-polizisten/

    dann können wir mal darüber nachdenken, woher die erwähnten zig “gutachten” und das gros der zeugenaussagen kommen.

    alle – abgesehen von einem, das die familie des toten aus eigener tasche bezahlt hat – stammen von polizei oder statsanwaltschaft. unabhängig? ich denke nicht. es gibt zweifel an der reinwaschung der polizisten durch die staatsanwaltschaft, die schlicht nicht in der lage ist, alle fakten wirklich objektiv zu prüfen.

    warum wurde eigentlich keine pressekonferenz anlässlich der einstellung anberaumt? das bedeutet in meinen augen: fragen verboten und unerwünscht.

    unabhängig davon: wenn wir offenbar eine polizei haben, die:

    – nicht in der lage ist ortsansässige polizeipsychologen zu einem einsatz zu schicken, bei dem ein suizid angeündigt wurde (fahrzeit: 5 minuten); damit unfähig zu einer vernünftigen koordination eines einsatzes

    – nicht in der lage ist zu acht ein “halbes hemd” (eisenberg, 1,80 meter, 70 kilo) zu entwaffnen, ohne ihn zu erschießen

    – nicht in der lage ist, wenigstens einzugestehen, dass bei diesem einsatz das eine oder andere falsch gelaufen ist (wo bleibt eine aussage des polizeipräsidenten oder der polizeigewerkschaft, die gleich gift und galle gespuckt hat, als die betroffenen beamten vorsorglich in den innendienst versetzt wurden?)

    dann habe ich zu dieser polizei nicht mehr all zuviel vertrauen.

    um nicht missverstanden zu werden: die beiden polizisten betrachte ich auch als opfer. opfer ihrer ausbildung. offenbar wird auf deeskalierendes verhalten dabei kein wert gelegt.

    man braucht halt jemanden, um irgendwie die gesellschaft unter kontrolle und am funktionieren zu halten. der eine kann’s, der andere nicht. viel beigebracht scheint den leuten jedenfalls nicht zu werden.

    zu einem menschen in einer psychischen extremsituation unkoordiniert in die wohnung zu stürmen und “waffe weg” zu schreien scheint mir jedenfalls nicht dazu geeignet zu sein, die situation zu entschärfen.

    klar: die polizistzen waren überfordert und haben schließlich so reagiert, wie sie es taten. diese unfähigkeit, sich in extremsituationen anders zu verhalten alas irgendjemand anders mit einer waffe in der hand, wird jetzt sauber als notwehr abgetan.

    die frage, wo die verantwortlichkeiten für das von unfähigkeit gekennzeichnete verhalten liegen, wird sorgsam unter den teppich gekehrt.

    da wäre man nämlich schnell auf der politischen ebene: einem innenminister zum beispiel, der dafür zuständig wäre, wie eine polizei ausgebildet wird.

  • Max

    |

    Wir wollen doch jetzt hier bitte keine Theodizee-Debatte beginnen.
    Und hier Robert Enke jetzt auch noch mitreinzubringen schlägt dem Fass den Boden aus.

    Lieber Ratisbon, es geht auch nicht im geringsten darum, ob Tennessee Eisenberg Student oder nicht war, ob er 24 oder 42, ob lieber Kerl oder Drecksack und am allerwenigsten um seinen Namen. Diese Vorwürfe sind alles andere als sachlich, auch wenn Lucas sie so bewertet.

    (bezogen auf “Und mal ganz ehrlich: Hätte sich dieser schreckliche Vorfall nicht unmittelbar in unserer „Mitte“ abgespielt, oder hätte der „Erlöste“ einen gewöhnlichen Namen, vielleicht sogar einen „Nichtdeutschen“, oder wäre er kein Student gewesen………. Oder oder oder, wie viele von Euch/Ihnen hätten gegenteiliges geschrieben oder gesagt?”[Von Ratisbon am 04. Jan 2010, 15:42 Uhr])

    Dass sich Lucas sofort deinen Äußerungen anschließt, war so vorhersehbar wie seine gebetsmühlenartig wiederholten Kommentare.

    P.S.: Auch mich erinnern deine Worte übrigens an Mats Mikkelsen in “Adam’s Äpfel”, den solltest du wirklich mal anschauen.

    Gesundes neues Jahr

  • Waldorf

    |

    *um nicht missverstanden zu werden: die beiden polizisten betrachte ich auch als opfer. *

    Das ist ja schon einmal etwas, wo Einvernehmen besteht. Andere Irrlichter haben mich mit ihren Vorwürfn die eingesetzten Polizeibeamten wären “Mörder” sehr aufgebracht.
    Wenn du sie als “Opfer” siehts, dann wirfst du ihnen auch kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vor. Mehr will ich ja gar nicht heraus arbeiten.

  • deejay12345

    |

    es ist leider wie immer: jemand der eine andere meinung hat wird gnadenlos niedergeschrieben…

    wenn jemand kein vertrauen mehr in die polizei hat, soll er sie halt in einer notfall situation einfach nicht holen. das bleibt doch jedem selbst überlassen. eventuell sollte man nicht nur immer die schlechten nachrichten lesen, sondern auch mal die guten. dann ergibt sich manchmal ein anderes bild…

    komischerweise sind aber die, die permanent sagen wie scheisse der deutsche staat ist doch diejenigen, die die meiste leistung für sich in anspruch nehmen, jeden cent abzocken und sofort die polizei holen wenn sie sich nur nachteilig behandelt fühlen. danach wird sich aber ausgekotzt.

    eisenberg war laut dem bericht in einer psychischen ausnahmesituation. die polizisten konnten nicht richtig reagieren, weil eisenberg auch nicht richtig reagiert hat. warum will das nicht in die köpfe einiger??? entweder war er nicht mehr er selbst oder aber er wollte nicht mehr er selbst sein. soll auf einen psychologen gewartet werden? natürlich! aber wenn eisenberg nicht darauf warten möchte sondern in der zeit seinen plan weiter verfolgt… nein – darüber möchte ich nicht spekulieren. daneben soll angeblich ein kindergarten oder eine schule sein. klar – man sollte ihn seinen plan weiterverfolgen lassen…

    aber immer nur solange wie man selbst in wohliger sicherheit zuhause am pc sitzt… ansonsten holt man vorsichtshalber die polizei… man schiebt alles von sich weg. sollen es doch die anderen machen. dann kriegen die auch das fett ab. DAS ist unsere gesellschaft mittlerweile. mit dem finger auf die anderen – man selbst hätte es vieeeeeeeeeeeel besser gemacht…

  • Ratisbon

    |

    Hallo Berta, hallo Max

    Ich möchte und werde niemanden provozieren.

    Vielleicht sollte man auch mal nur zwischen den Zeilen lesen und nicht jedes Wort oder ein Beispiel auf die Waagschale legen.

    Du nennst Religion Schwachsinn, Berta? Schade! Dann versuch ich mal keinen verschwubelten, religiösen Schwachsinn von mir zu geben, auch wenn es mir, vielleicht ein bisschen schwer fallen wird.

    Berta, Du weißt nicht, wie eine Polizei ausgebildet ist bzw. wird! Du kannst nicht im Geringsten über die Beamten urteilen, ob diese unfähig sind! Woran kannst Du erkennen, ob etwas unter den Teppich gekehrt wurde? Woher weißt Du, dass die Polizisten unkontrolliert in die Wohnung stürmten?
    Du urteilst schon wieder über Menschen, in dem Du schreibst, dass den Beamten nicht viel beigebracht wurden. Warum tust Du das? Warum tut überhaupt jemand so was? Erinnert mich an das Lied der Ärzte – Lasst die Leute reden

    Du hast kein Vertrauen mehr zu unserer Polizei? Ach mei, es sind halt immer die Lehrer schuld, wenn die Kinder nicht lernen, dann sind es die Schiedsrichter, die an der Niederlage schuld haben, dann sind es irgendwann die bösen Polizisten, die uns Unschuldigen kontrollieren, nur weil wir während der Fahrt mit dem Handy telefonieren und letztendlich ist dann auch der falsche, völlig parteiische Richter, der den mit 1,11 Promille unterwegs gewesenen Angeklagten zu Führerscheinentzug verdonnert.

    Wieso wollen oder können sich einige nicht in eine fremde Lage versetzen. Natürlich werden diese Beamten fürsorglich in den Innendienst versetzt. Nimm doch mal an, Du erschießt einen Menschen. Weißt Du, wie es Dir danach ergeht? Könntest Du überhaupt noch Deinen Dienst ausführen? Es steht bestimmt nicht an der Tagesordnung (Früh, Mittags, Abends) einen Mitmenschen zu töten.

    Außerdem weißt Du natürlich, dass der Polizeipräsident etwas sagen darf oder muss. Die Presse hatte noch am gleichen Tag die Schuldigen ausgemacht, am nächsten Tag stand das Drama in der Zeitung. Natürlich ist die Presse ganz lieb, nicht reißerisch und ganz bestimmt objektiv. Wie lässt sich eine Zeitung am besten verkaufen?

    Behauptungen aufzustellen, gegen Allem und Alles sein, seine Meinung unbedingt durchsetzten zu wollen und jedem aufs Auge zu drücken (egal wie, und wenn´s verletzend ist), ist das ehrwürdig?

    Man darf sich nicht alles gefallen lassen – man sollte gegen das Unrecht vorgehen! Fast möchte ich mich für den nächsten Satz entschuldigen: Gegen das Unrecht geht der Gläubige vor, geht die Polizei vor, geht die StA und das Gericht vor.

    Und zum Schluss wünsche ich allen?

    Gottes Segen natürlich!

    Ratisbon

  • Berta

    |

    @deejay

    mal abgesehen, dass dein post vor vorurteilen und diffamierungen strotzt – nicht jeder, der skepsis und kritik an staatsorganen äußert “zockt ab” etc. (woher hast du dieses “wissen”?) – ist kritik/skepsis an/gegenüber polizei, staatsanwaltschaft etc. keine negative eigenschaft. über den untertanenstaat, in dem alles, was die obrigkeit macht als gut und richtig beurteilt wird, sollten wir hinaus sein.

    “unruhe ist erste bürgerpflicht”, hat z.b. jürgen habermas gesagt. ein staatswesen muss hinterfragt und kritisiert werden, zumal, wenn es so viele fragezeichen gibt wie im fall tennessee eisenberg.

    deshalb ist man noch kein polizei- und staatshasser. demokratie ist mehr, als alle paar jahre ein kreuzchen zu machen.

    zum niederbrüllen: wer wird hier niedergebrüllt? den rechtsanwälten der familie wird unterstellt, das alles nur des geldes wegen zu machen, ebenso dem gutachter. das ist niederbrüllen bar jeder argumente.

    ratisbon kommt mit gott und erlösung, fasst aussagen bewusst falsch auf oder geht nur selektiv darauf ein, ansonsten provoziert er und unterstellt den diskussionsteilnehmern aussagen, die sie nicht getätigt haben. argumente bringt er keine, nur unterstellungen.

    und noch ein wort zu deinen ausführungen:

    kindergarten und schule befanden sich übrigens außerhalb des gebäudes, in dem eisenberg erschossen wurde. eisenberg war nicht auf dem weg zu kindergarten oder schule als die polizei kam und klär uns doch bitte über “seinen plan” auf, den er weiterverfolgen wollte.

    er befand sich in einer psychischern ausnahmesituation. richtig! wenn aber polizisten darauf sowieso nicht richtig reagieren können, wie du behauptest (“die polizisten konnten nicht richtig reagieren, weil eisenberg auch nicht richtig reagiert hat.”), dann frage ich mich, was diese leute gelernt haben. die logik, die sich hinter dieser, deiner argumentation verbirgt, erschließt sich mir nicht.

    und wie gesagt: polizeipsychologen sitzen in der bajuwarenstraße. 5 minuten fahrzeit über die osttangente. es wäre also kein problem gewesen, solche leute zum einsatz zu bringen, wenn es der “normale” polizist nicht kann.

  • deejay12345

    |

    @Berta

    sie gehen davon aus, dass ein psychologe das ganze hätte ändern können. diese argumentation hatten wir hier im forum (ich glaub eim mai letzten jahres) schon mal.

    das allheilmittel psychologe muss nicht zwingend zum erfolg führen (dazu gibt es eine reihe beispiele).

    sie gehen doch auch davon aus, dass die alleinige schuld nur bei der polizei liegt. das sehe ich anders.

    die beamten müssen reagieren. wenn man ihn im haus einsperrt und auf einen psychologen wartet (der eben nicht innerhalb von 5 minuten vor ort sein kann, siehe diskussionen im mai, da wurde das schon behandelt) und es passiert etwas, dann wird (zurecht) unterlassene hilfeleistung protokolliert. woher also ihr misstrauen?

  • Ratisbon

    |

    Hallo,

    Wieso hast Du hier eigentlich Deine Signierung geändert? Der/Diejenige weiß, wer gemeint ist. Und: Nein, ich bin kein Hellseher! Trat ich Dir versehentlich auf den kleinen Zeh?

    zu Berta:
    Ich kann, genauso wenig wie Du oder andere, keine Fakten darbieten.

    Ansonsten muss ich Dir zu 100% zustimmen, Demokratie ist mehr als…. Da sind wir uns alle einig, dass der Staat kontrolliert, hinterfragt und kritisiert werden muss. Das nenne ich Weisheit! Auch die Kirche! Mit dem hast Du jetzt nicht gerechnet, was?

    Ich finde es auch sehr schön, wenn man hinterfrägt, nicht alles billigend in Kauf nimmt. Aber! Die Art und Weise muss stimmen. Keine blinden Fingerzeige! Argumente lassen sich besser “verkaufen” (finde i.M. kein besseres Wort dafür), wenn man sie mit mehr Einfühlsamkeit dem Beteiligten, Hörer, Leser….. mitteilt. Ruhig und besonnen, nicht mit Aggression und Wut.

    Wenn diese Energie (Aggression, Wut…) von vielen Menschen in Positive umgewandelt werden würde, wäre unsere Welt anders! Wäre, wenn und hätte… – Wunschträume, ich weiß – könnten wir aber alle ein bisschen (für den Anfang)dazu beitragen. DAS IST WIEDER KEINE PROVOKATION!

    Jeden Tag eine gute Tat

    In diesem Sinne

    einen gesunden, liebevollen Tag

    Ratisbon

  • gifthaferl

    |

    “die beamten müssen reagieren. wenn man ihn im haus einsperrt und auf einen psychologen wartet (der eben nicht innerhalb von 5 minuten vor ort sein kann, siehe diskussionen im mai, da wurde das schon behandelt) und es passiert etwas, dann wird (zurecht) unterlassene hilfeleistung protokolliert.”
    Von deejay12345 am 07. Jan 2010, 10:49 Uhr

    Dazu würde ich an deiner Stelle mal das Polizeiaufgabengesetz Bayern (PAG) insbesondere § 2-5 befragen.

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist im öffentlichen Raum zu sichern.
    Privater Wohnraum ist aber immer noch privater Raum.

    Zudem ist § 4, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere § 4,2 zu achten!

    Von unterlassener Hilfeleistung hätte im obigen Fall nicht die Rede sein können, sofern eine Maßnahme zur Hilfeleistung eingeleitet worden wäre – eben die, kompetente Hilfe anfordern.

  • deejay12345

    |

    @Berta

    “kritik/skepsis an/gegenüber polizei, staatsanwaltschaft etc. keine negative eigenschaft”

    ist es auch nicht. aber dazu sollte man auch fakten liefern. die fehlen mir. aus einer (8seiten-) erklärung rückschlüsse zu ziehen, wobei auch noch fakten ausgeklammert werden (weil sie einem nicht passen oder die man einfach nicht wahr haben will), ist auch nicht die feine englische…

  • deejay12345

    |

    @gifthaferl

    “Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist im öffentlichen Raum zu sichern.
    Privater Wohnraum ist aber immer noch privater Raum.”

    das treppenhaus ist privater wohnraum? da kann kein fremder hin? ok – dann haben sie natürlich recht… (ironie off)

    “Zudem ist § 4, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere § 4,2 zu achten!”

    haben sie sich mal die frage gestellt, ob die vehältnismässigkeit gegeben sein könnte??? noch dazu wenn man die erklärung dazu liest??? was hätten sie denn getan???

    “Von unterlassener Hilfeleistung hätte im obigen Fall nicht die Rede sein können, sofern eine Maßnahme zur Hilfeleistung eingeleitet worden wäre – eben die, kompetente Hilfe anfordern.”

    doch hätte man schon. die beamten sind als erste vor ort. ist sonst noch keiner da müssen die schon was tun… kompetente hilfe? was ist kompetent? ein psychologe? was ist wenn der kommt und mit ihm sprechen will und eisenberg sticht ihn mit dem messer weil er nicht mit ihm sprechen möchte???

  • Berta

    |

    @deejay

    ob das mittel psychologe zum erfolg geführt hätte, wird man nicht mehr herusfinden. fest steht, dass man einen psychologen zum einsatz hätte bringen können. warum das nicht passiert ist, weiß man leider nicht. immerhin hatte auch der bedrohte mitbewohner davon gesprochen, dass eisenberg vorhat, sich umzubringen. wäre eigentlich grund genug, leute dorthin zu schicken, die auch die ausbildung haben, um mit einer solchen situation umzugehen.

    die erklärung der staatsanwaltschaft ist das eine. das gutachten und die aussagen der familienanwälte das andere. beides ist gleichbrechtigt.

    eine staatsanwaltschaft ist nun mal keine objektive behörde, wenn es um die polizei oder andere staatsorgane geht. ich empfehle erneut den taz-kommentar und zusätzlich wilhelm schlötterer: macht und missbrauch.

    woraus sich mein misstrauen speist, habe ich ansonsten schon dargelegt.

    noch ein satz dazu: von transparenten ermittlungen kann schlicht keine rede sein, zumal die STAATSANWALTSCHAFT SOGAR EINE PRESSEKOFERENZ UNTERLIE? UND DAMIT KEINE FRAGEN ZU DIVERSEN FRAGWÜRDIGEN PASSAGEN IN IHRER ERKLÄRUNG VERMIEDEN HAT.

    und nur vorsichtshalber, um nicht opfer ihrer vorurteile zu werden: ich verdiene mein geld selbst (gestehe allerdings – im gegensatz zu ihnen – auch jedem anderen zu, strukturen zu hinterfragen und zu kritisieren).

  • Berta

    |

    ich meinte natürlich fragen vermieden und nicht “keine fragen vermieden”

  • gifthaferl

    |

    “das treppenhaus ist privater wohnraum?”
    Von deejay12345 am 07. Jan 2010, 11:50 Uhr

    Selbstverständlich in einem Haus in Privatbesitz.

    “da kann kein fremder hin? ok – dann haben sie natürlich recht… (ironie off)”

    Tja, wenn die Polizei keinen in das Haus lässt, dann kann wohl keiner – auch kein Fremder rein – nicht wahr?
    Das darf und muss die Polizei in so einem Fall tun!

    “was hätten sie denn getan???”

    Sehr einfach zu beantworten: Geredet!
    Ich weiß nicht, ob du das kennst.
    Soll dem Menschen an sich eigentlich eigen sein!

    “doch hätte man schon. die beamten sind als erste vor ort. ist sonst noch keiner da müssen die schon was tun”

    Hilfe anfordern IST etwas tun!

    Oder ist die Polizei auch verpflichtet Notoperationen am offenen Herzen durchzuführen, wenn niemand sonst da ist, und das erforderlich?

    Aber selbstverständlich hast du dir das PAG nicht angesehen, man plaudert ja lieber mal immer in den luftleeren Raum.

    “was ist wenn der kommt und mit ihm sprechen will und eisenberg sticht ihn mit dem messer weil er nicht mit ihm sprechen möchte???”

    Erstens: GEREDET hat ja definitiv niemand mit Eisenberg – siehe Bericht der StA

    Zweitens: wie ersticht man durch geschlossene Türen?

    Immer wieder, ein allmächtiger Dämon, der durch Wände gehen/stechen kann und dergleichen wird hier erfunden.
    Fliegen hätte er wohl auch noch gekonnt – aus dem Fenster just in Kindergärten…………

    Zu viele Gruselfilme gesehen?

  • Waldorf

    |

    *die erklärung der staatsanwaltschaft ist das eine. das gutachten und die aussagen der familienanwälte das andere. beides ist gleichbrechtigt.*

    Nein, das ist es nicht. Die Staatsanwaltschaft ist die von unserer Rechtsordnung hierfür vorgesehene Institution. Die dort mit der Sache befassten Beamten haben kein persönliches Interesse an dem Vorgang.

    Die von der Familie engagierten Anwälte haben soweit wie erfüllbar die Wünsche der Auftraggeber zu erfüllen, die dafür schließlich auch zahlen. Sie haben auftragsgemäß parteiisch zu sein.

  • deejay12345

    |

    @gifthaferl

    mit ihnen zu diskutieren ist zwecklos.

    “Sehr einfach zu beantworten: Geredet!”

    natürlich… die polizisten sind ja direkt ins haus rein und haben gleich rumgeballert…

    “Hilfe anfordern IST etwas tun!”

    die müssen doch erst mal schauen was da los ist bevor die gott und die welt hinzuziehen. eisenberg drängt sie sofort zurück. reagiert auf nix. wo soll da die zeit sein einen psychologen anzufordern wenn man sich bereits selbst in gefahr befindet??? eisenberg reagiert ja nicht mal auf die ersten schüsse und geht weiter mit dem messer in der hand auf die beamten los.

    sie liebes gifthaferl mit ihrer eiseskälte und nerven wie drahtseil hätten natürlich alles richtig gemacht. innerhalb von sekunden einen psychologen, ein sek und zum absperren des areals das thw alamiert. gleichzeitig auch noch mit ihm gesprochen.

    sie sind mein superheld!

  • gifthaferl

    |

    “die müssen doch erst mal schauen was da los ist bevor die gott und die welt hinzuziehen. eisenberg drängt sie sofort zurück. reagiert auf nix. wo soll da die zeit sein einen psychologen anzufordern wenn man sich bereits selbst in gefahr befindet??? eisenberg reagiert ja nicht mal auf die ersten schüsse und geht weiter mit dem messer in der hand auf die beamten los.”
    Von deejay12345 am 07. Jan 2010, 13:12 Uhr

    Die Erklärung der StA hast du also ebenfalls NICHT GELESEN?
    Wen wundert’s.
    Es geht ja nichts über deine brodelnde Phantase, nur ist es halt nichts weiter als Phantasie.

    “Nachdem der Mitteiler den Beamten die Wohnungstüre im 1. Obergeschoß gezeigt hatte, begaben sich drei uniformierte Polizeibeamte (darunter einer der beiden Beschuldigten) und zwei Beamte in Zivil zur Wohnung im ersten Stock, in der sie T. Eisenberg vermuteten. Die drei uniformierten Beamten postierten sich vor der Wohnungstüre. Nachdem auf das Läuten und Klopfen einer Beamtin keine Reaktion erfolgte, drückte diese mit der Hand die nur angelehnte Türe auf”

    Erklärung der StA

    “Gott und die Welt” hinzuziehen? Nein, auf keinen Fall, die Superhelden haben das freilich nicht nötig – die machen selbst und das “gründlich”!

    Nur an den Nerven fehlte es dann offensichtlich – “huch, da ist wirklich jemand” – und an Sonstigem offensichtlich auch.

    “innerhalb von sekunden einen psychologen, ein sek und zum absperren des areals das thw alamiert. gleichzeitig auch noch mit ihm gesprochen.”

    Es waren nicht nur Sekunden Zeit!

    T.E. hatte keine Bomben, keine Flammenwerfer, keine Laserkanone – nichts was nur mit einem Fingerdruck losgehen kann.

    Bei 8, zeitweise anscheinend gar 10 anwesenden Beamten, sollte einer wohl ein Funkgerät betätigen können – sollte man meinen.

    Und den kleinen Hof absperren, dazu braucht es kein THW, bei der Menge an Polizei, die da war.

    Aber dir nach hätte ja eigentlich die ganze Stadt evakuiert werden müssen.

  • Aktenzeichen XY

    |

    Indizien für Nothilfe-/Notwehrexzess wurden vielfach genannt, ebenso mögliche und kaum mögliche Entschuldigungen für fahrlässige Körperverletzung und Tötung. Nicht genannt, aber nahe liegt auch die Möglichkeit des Beschuldigten2, einen Vorsatz für das Konfliktende zu fassen. Nahe liegen auch niedrige Motive wie etwa Verdeckung vorangegangener Fehler oder Machtausübung: Bei so unterschiedlichen Möglichkeiten hilft keine Vorverurteilung oder Vorfreisprechung, hilft kein Ablenken, nur die konsequente Klärung immer noch unklarer Vergangenheitsfragen und struktureller Reformen für die Zukunft.

  • Berta

    |

    @waldorf

    auch für sie noch einmal die de-fact-lage in sachen unabhängigkeit der staatsanwaltschaft:
    http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/im-zweifel-fuer-die-polizisten/

    ich zitier mal ein wenig:

    …”als Behörde, die täglich auf die gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen ist, ist die Staatsanwaltschaft gegenüber tatverdächtigen Polizeibeamten mitnichten unabhängig.”

    ” “Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt”, resümierte der Menschenrechtsausschuss der UN bereits im Jahr 1996 – und wies damit auch auf ein Problem der juristischen Strukturen hin, das seitdem ungelöst ist.”

    “In Berlin ergab eine parlamentarische Anfrage, dass von jährlich etwa 1.000 Ermittlungsverfahren wegen “Körperverletzung im Amt” satte 98 Prozent eingestellt werden, bevor sie je vor einen Richter kommen – wie nun in Regensburg.”

    “Während etwa in Großbritannien, Frankreich oder Portugal unabhängige Kommissionen für Ermittlungen nach polizeilichen Übergriffen verantwortlich sind, bleibt in Deutschland die Polizei auch bei Strafverfahren in eigener Sache zuständig.”

    insofern: ich habe zu dem offiziellen ermittlungsergebnis keinerlei vertrauen. es ist parteiisch erstellt, auf basis parteiischer = polizeilicher gutachten.

  • Berta

    |

    noch einzusatz:

    nur weil polizisten einen harten job haben, ist nicht jedes fehlverhalten zu entschuldigen.

    dazu gehört:

    – (vermutlicher) schlagstockeinsatz auf den falschen arm

    – pfeffersprayeinsatz, ohne das gesicht zu treffen

    – 16 schüsse innerhalb von maximal 30 sekunden abgeben (wie soll da ernsthaft geprüft worden sein, ob nicht schon die ersten schüsse ausreichend waren?)

    fazit: nicht in der lage sein, ein halbes hemd mit messer zu entwaffnen, ohne ihn zu töten. dass hier wenigstens ein ausbildungsproblem (wenn nich schlimmeres) vorhanden ist, ist mit händen zu greifen.

  • hans

    |

    Berta
    Vielen Dank für Ihren sachlichen Beitrag, das hat mich sehr gefreut. Die wichtigen Fragen sind nach wie vor ungeklärt und die “Aufgeregtheit” wird sich bestimmt nicht einfach so legen wie es einige Machtmenschen gerne hätten.

  • Querleser

    |

    Interessanter Artikel in der Frankfurter Rundschau:

    “Polizisten vor Gericht
    Kollegen verpfeift man nicht”

    http://www.fr-online.de/top_news/2190937_Polizisten-vor-Gericht-Kollegen-verpfeifft-man-nicht.html

    “Statistiken aus mehreren Bundesländern, darunter Berlin und Hamburg, zeigen: In weniger als einem Prozent aller Fälle führen Anzeigen gegen Polizisten auch zu Anklagen. Die Zahl der Verurteilungen bewegt sich im Promillebereich.”

    “Es sind Fälle wie diese (u.a. Tennessee Eisenberg), die das Anti-Diskriminierungsbüro Berlin, das sich vor allem mit rassistischer Polizeigewalt befasst, glauben lässt: “Schläger in Uniform haben so gut wie nichts zu befürchten.””

  • Waldorf

    |

    Jaja, aus der TAZ. Da weiß man dann was man hat:)

  • Ratisbon

    |

    Sachlicher Beitrag?

    Von Berta Gifthaferl?

    Jetzt werden auch noch die eigenen Beiträge dokumentiert!

    Jetzt ist´s wirklich nicht mehr feierlich!

    Das ist schwach, sich selbst zu applaudieren.

    Jegliche Sachlichkeit in Deinen Äußerungen ist verloren gegangen – bei mir auch, ich weiß bereits.

    Nur mal kurz etwas zur Presse: In den Zeitungen waren auch schon Ufosichtungen dokumentiert worden. Gibt es Beweise?

    Es ist müssig mit Dir sachlich zu diskutieren. So verbissen und stur. Das ist fast einmalig. Wie frustriert muss man da sein?

    Möchte Dich ehrlich nicht provozieren – tat ich zwar wohl – hoffe Dich aber nicht beleidigt und in Deiner Ehre verletzt zu haben. Wäre eine Strafanzeige wert.

    Sollte es so sein, verzeih mir bitte. Ich habe Deine Meinung zu respektieren, das tu ich ab jetzt. Denn es wird ja keine andere Meinung als die Deinige geben!

    Du tust mir leid – hoffentlich wird in Deinem Leben alles glatt laufen, dafür werde ich tatsächlich beten. Aber dann sind wieder alle anderen SCHULD.

    Übrigens: Andere Menschen täuschen ist auch Betrug (auch wenn es juristisch nicht zutreffend ist) und an sich selbst!

    Eine gesunde Nacht

    Ratisbon

  • Ratisbon

    |

    Entschuldigt, meinte freilich in dritter Zeile nicht dokummentiert, sondern kommentiert (im Eifer des Gefecht´s)

  • Basti

    |

    Ein Richter über lügende Beamte, die den deutschen Rechtsstaat zu einer Bananenrepublik verkommen lassen:

    “Der Richter selbst erklärte das Verfahren für gescheitert und kam zu der Einschätzung, Polizisten hätten die Wahrheit wie in einer “Bananenrepublik” gebeugt. Noch nie sei er von Beamten derart belogen worden.”

    http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein-urteil-gegen-den-korpsgeist/

  • Waldorf

    |

    *“Der Richter selbst erklärte das Verfahren für gescheitert und kam zu der Einschätzung, Polizisten hätten die Wahrheit wie in einer “Bananenrepublik” gebeugt. Noch nie sei er von Beamten derart belogen worden.”*

    Waren das die in Polizeibeamten, die in Regensburg eingesetzt waren?

  • hans

    |

    Vielleicht waren es die gleichen Polizisten?
    Die Namen der beteiligten Polizisten sind doch nicht bekannt.

  • Ratisbon

    |

    Lieber Einstein (wie Du Dich u.a. in einem anderen Forum nennst, Du weißt),

    Wer anonym in etlichen Foren mit verschiedenen Namen, Beiträge von sich gibt, nur um andere zu beleidigen und diesen nur seine Meinung aufzudrücken versucht (die alte Leier), ist traurig.

    Bist Du damals bei der Einstellungsprüfung bei der Polizei durchgefallen, oder hast Du die Ausbildung nicht geschafft? So verhaßt Du bist.

    Wie in jedem Beruf, werden auch bei der Polizei Fehler gemacht, das ist doch klar, genauso, wie Du Fehler machst – wie sie jeder von uns macht.

    Die würden auch gemacht werden, wenn es nur hochstudierte, menschlich von bester Qualität, mit bester polizeilicher Ausbildung, oder lauter Einsteins geben würde.

    Wir sind alles Menschen!

    Gott mit Euch allen

    Ratisbon

  • hans

    |

    Ich bin wahrscheinlich nicht gemeint, aber:

    Ja, wir sind alles Menschen.
    Leider gibt es Menschen mit Schusswaffen die andere Menschen vom Leben in den Tod schießen.
    Und wenn diese Menschen mit den Schusswaffen Fehler begangen haben, dann müssen sie halt die Konsequenzen dafür tragen. Danach können sich auch alle Menschen wieder lieb haben!

  • Querleser

    |

    Ein netter Fund in der Mainpost

    “Pleiten, Pech und tragische Pannen
    Behörden: Bayerns Justiz und Polizei gelten als vorbildlich, sind es aber keineswegs immer – Eine Bilanz für 2009”

    http://www.main-netz.de/nachrichten/politik/politik/art4204,1042507

    “Als Paradebeispiel für die mangelnde Fähigkeit zur Selbstkorrektur von Polizei und Strafjustiz im Freistaat dient derzeit der Fall des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg.”

    “Die Korrektur einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch die Generalstaatsanwaltschaft kommt in ihrer Häufigkeit ohnehin einem Lottogewinn gleich, heißt es in bayerischen Anwaltskreisen. Denn wo immer alles richtig gemacht werde, gebe es auch nichts zu korrigieren.”

  • deejay12345

    |

    @hans

    wenn sie schon zitieren dann bitte doch mehr:

    “Der Richter selbst erklärte das Verfahren für gescheitert und kam zu der Einschätzung, Polizisten hätten die Wahrheit wie in einer “Bananenrepublik” gebeugt. Noch nie sei er von Beamten derart belogen worden.
    Anzeige

    Diesem Richter nun bescheinigte der Bundesgerichtshof eine lückenhafte Beweisführung.”

    da hat dann wohl ein richter versagt…

    und weiter:

    “Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass die Justiz Polizisten nicht einfach so davonkommen lässt.”

    so – das bestätigt doch den bericht der staatsanwaltschaft in regensburg noch mehr. die wissen doch was auf sie zukommt wenn nicht sauber ermittelt wird. daher glaube ich schon das nach bestem wissen und gewissen ermittelt wurde.

  • deejay12345

    |

    @hans

    oh jetz wird es aber toll allgmein – ok – da mach ich doch mal mit…

    “Leider gibt es Menschen mit Schusswaffen die andere Menschen vom Leben in den Tod schießen.”

    jupp – aber nicht nur bei der polizei

    es gibt auch menschen mit messern die andere töten… (nur mal als anmerkung, soll ich ihnen links dazu posten???).

    ich finde es auch mehr als belustigend welche statistiken oder quellen zu diesem fall hinzugezogen werden. wo sind den die statistiken wie viele verbrechen aufgeklärt oder verhindert wurden? warum immer so einseitig?

    ausserdem verstehe ich die diskussion langsam aber sicher nicht mehr. die familienanwälte haben doch alle möglichkeiten dieser welt gegen den bericht vorzugehen. das werden sie doch auch tun. dann können wir uns doch wieder streiten. manche poster hier glauben durch ihren kommentar das ganze schönreden oder beeinflussen zu können. wunderbare web2.0. nur weil man kommentieren kann, heißt es aber nicht das der kommentar das ganze auch beeinflusst. lasst uns doch bitte zu den fakten zu diesem fall zurückkommen. andere fälle bringen rein gar nichts. sonst haben wir hier bald linklisten ohne ende zu guten und schlechten fällen von polizeiarbeit…

  • hans

    |

    deejay
    Ich war nicht der Verfasser, sondern Basti.
    Was glauben Sie wohl, wie oft die Beamten mit dieser Tour durchkommen! Auf Zeit spielen, keine Aussagen machen, lügen, den Geschädigten und die Angehörigen diffamieren, Drohungen, usw. Alleine schon der nervliche und finanzielle Druck ist enorm. Ich glaube, Sie können sich nicht im weitesten Sinne eine Vorstellung davon machen, wie es den Angehörigen des Getöteten dabei geht! Nur der Kampf gegen das Unrecht hilft da weiter.

  • Ratisbon

    |

    noch etwas, liebe Einsteine!

    mittlerer Weile ist das doch nur noch ein Spielchen, welches manche zu gamen versuchen.

    Außerdem möchte ich noch betonen, und das meine ich wirklich ernst, bist Du (der Einstein) sehr intelligent.

    Aber nun kommt das ABER: Dein Geist ist noch unterentwickelt. Setzte Deine Intelligenz richtig ein, blicke einmal in eine andere Richtung und Du wirst die innere Ruhe bzw. Ansehen und auch Liebe finden.(bla bla bla)

    In einem anderen Spiel wärst Du bereits schach, und Du hättest keine Möglichkeit mehr zu gewinnen. Um Deinen König retten zu können, bräuchtest Du Argumente, die stechen könnten, eine Dame, einen Turm, einen Springer – die hast Du aber nicht – Dein König wankt gewaltig – noch zwei Züge und Du bist matt.

    Du setzt Dich ganz und gar alleine selbst matt.

    Jetzt stell Dir vor, ich hätte nur behauptet (ob es stimmt oder nicht, wissen nur Du und…….) dass Du unter vielen Namen in mehreren Foren Dein Unwesen treibst usw. ohne irgendetwas zu wissen.

    Siehst Du, so wie ich, kann jeder irgendetwas behaupten und Du kippst wegen dieser „Kleinigkeit“ vom Stuhl?

    Du tust nichts anderes, unentwegt. Also behaupte nicht solche Sachen, die Du nicht belegen kannst. Wie bereits unten beschrieben, geht es hier um Menschen, welche eine Tragödie zu verarbeiten haben.

    Du siehst wie man durch Vorurteile diskriminieren und dadurch andere traurig, wütend, hilflos macht.

    Siehe das Beispiel an Dir und mir.

    Behauptungen sind das EINE, diese zu Fakten zu machen, das ANDERE.

    Wer Zeitung liest, bildet sich nicht immer! Klar schreibt diese, was so alles in der Welt geschieht. Ist Euch schon mal aufgefallen, dass alles was mit einer dicken Überschrift anfängt, nicht immer stimmen muss? Zwischen den Zeilen lesen zu können, das ist die Kunst.

    Man kann ein und das selbe Fußballspiel, welches auf TV übertragen wird, das von einem FC Bayernhasser, einem FC Bayernfreund und einem neutralem Moderator kommentiert wird, manipulieren. Der Zuseher nimmt das jeweilige Spiel anders auf – viele glauben was sie hören oder lesen, obwohl alle das gleiche Spiel gesehen haben, alle den gleichen Artikel gelesen haben.

    Einstein, ich will nicht Dein Feind sein, deswegen entschuldige das kleine Psychospielchen.

    Lieben Gruß

    Ratisbon

    PS: Ich möchte noch betonen, dass viele hier sachlich gegen und für die Polizei (um die geht es hier hauptsächlich) schreiben. Manche benutzen eben ihren Geist.

  • hans

    |

    Ratisbon
    Sie lesen gerne zwischen den Zeilen?
    Genau so schreiben Sie auch und kein Mensch versteht Sie, Ihre Texte lesen sich so, als hätten Sie was falsches geraucht und merken das auch gar nicht mehr. Warum schreiben Sie nicht etwas deutlicher und wen oder was Sie meinen?

  • deejay12345

    |

    @hans

    sorry, da hab ich den falschen adressaten zitiert. dann geht das ganze an basti.

    kurz aber noch zu ihrem statement im letzten post: “Ich glaube, Sie können sich nicht im weitesten Sinne eine Vorstellung davon machen, wie es den Angehörigen des Getöteten dabei geht! Nur der Kampf gegen das Unrecht hilft da weiter.”

    ich muss ihnen gestehen, das kann ich mir nicht vorstellen. ich glaube das dies mit die schwerste zeit in einem leben sein kann und jeder der davon nicht betroffen ist, kann sich das leid nicht vorstellen. ich als neutraler muss mich daher emotional komplett davon trennen um mir einen kommentar erlauben zu können. darum versuche ich auch immer neutral zu kommentieren und halte mich an fakten. 12 gutachen gegen 1 können irren, müssen aber nicht. wenn nur eine stelle darin verwickelt wäre, würde ich auch grübeln. es sind aber so viele verschiedene leute mit der aufklärung beschäftigt, dass ein vertuschen schon mehr als schwer ist. noch dazu wo die politik sich eingemischt hat. die oppositionen würden jetzt extrem laut schreien um ihre gegener platt zu machen. tun sie aber nicht. das sind alles so kleine randpunkte die mir das gefühl geben die erklärung dürfte gut überlegt rausgegeben worden sein und wenig angriffsflächen bieten.

    sie haben auch oft genug daran gezweifelt das ein messer im spiel war. jetzt haben sie es gesehen (und ich für meinen teil war schon erstaunt wie groß es war. hätte eher auf butterflygröße spekuliert). bei der grösse des messers reicht ein gezielter stich um tödlich zu sein.

    was braucht es noch?

    gestern kam bei ntv (oder n24, weiss nicht mehr genau) ein bericht über einen amoklauf an einer amerikanischen highschool. bei der frage warum es dazu kommen konnte wurden viele aspekte behandelt. auch die frage hätte es verhindert werden können oder war das vorgehen der polizei falsch. beides konnte bejaht werden. es wurde aber auch gesagt, dass man solche fälle weder trainieren noch zu 100% richtig einschätzen und demensprechend reagieren kann, eben weil der/die täter unberechenbar ist/sind.

    zurück zu unserem fall: hätte man im vorfeld erkennen können was mit eisenberg los ist? die frage kann von uns nicht beantwortet werden. wir kennen nur die letzten minuten. hat die polizei richtig gehandelt? wenn ein mensch dabei stirbt natürlich nicht. die frage ist aber: hatten sie aber eine andere wahl? in der kürze der zeit und dem ablauf (der für die beamten so auch nicht trainierbar war) glaube ich, haben sie leider keine andere wahl gehabt (ohne sich oder andere dabei zu gefährden). das ist diese notwehrtheorie.

    die einzigen fragen die man sich stellen kann: a) wie hätte es bereits im vorfeld verhindert werden können und b) wie kann man lehren daraus ziehen und das ganze in die ausbildung und das training der polizei einbinden?

    das eisenberg aus “goodwill” erschossen worden ist halte ich für ausgeschlossen.

  • Waldorf

    |

    *ausserdem verstehe ich die diskussion langsam aber sicher nicht mehr. die familienanwälte haben doch alle möglichkeiten dieser welt gegen den bericht vorzugehen. das werden sie doch auch tun.*

    Sicher werden sie das tun. Dafür werden sie schließlich bezahlt. O.k. Die Juristen bei der Staatsanwaltschaft haben sehr gründlich geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß den Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten keine Vorwürfe zu machen sind.

    Dieses Ergebnis gefällt den Verwandten und Feunden des Eisenberg nicht. Sie streben ein Klageerzwingungsverfahren an. Wenn es dazu kommt, wird der Vorgang unter strafrechtlichen Aspekten von Juristen der Gerichte geprüft. Es kann davon ausgegeangen werden, daß sich die Polizeibeamten dann auch von Rechtsanwälten vertreten lassen.

    Bezüglich des Ausgangs eines etwaig erzwungenen Verfahrens bestehen offenbar unterschiedliche Erwartungen. Die “Eisenberg-Fraktion” erwartet eine Verurteilung der Polizisten. Sollte die Justiz die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht beanstanden, ist zu erwarten, dass dann die Richter angegriffen werden.

    Abwarten

    *Sie können sich nicht im weitesten Sinne eine Vorstellung davon machen, wie es den Angehörigen des Getöteten dabei geht! *

    Wenn ein Familienmitglied ums Leben kommt, dann ist das für die Angehörigen immer ein schwerer Schlag. Dies umso mehr, wenn es ein junger Mensch war, der sein Leben noch vor sich hatte. Dazu braucht man an sich keine Ausführungen zu machen.

    Hier geht es aber um etwas anderes. Hier geht es darum, ob man den Polizeibeamten, die bei den Geschehnissen bei denen Eisenberg zu Tode kam, unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe machen kann.
    Die Juristen der Staatsanaltschaft haben dies ausführlich geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die Polizeibeamten in Notwehr gehandelt haben und ihnen unter strafrechtlichen Aspekten keine Vorwürfe gemacht werden können.

  • Berta

    |

    @waldorf

    und leider sind die juristen der staatsanwaltschaften, wie sich leider durch statistiken belegen lässt (taz – da weiß man, was man hat), weder objektiv noch unabhängig.

  • deejay12345

    |

    @berta

    “taz – da weiß man, was man hat”

    hierzu ein netter link:

    http://archiv.twoday.net/stories/5593921/

    “Ach ja, die taz” – trifft es ziemlich genau. hab schon vor über 3 jahren aufgehört zu lesen. ist nicht mehr ganz ernst zu nehmen.

  • Waldorf

    |

    +und leider sind die juristen der staatsanwaltschaften, wie sich leider durch statistiken belegen lässt (taz – da weiß man, was man hat), weder objektiv noch unabhängig.+

    Deine Meinung sei dir unbenommen. Ich selber bin anderer Meinung. Da lohnt es sich auch gar nicht zu streiten.

    Von Relevanz sind zwei Fakten. Erstens, wie du richtig festgestellt hast, sind bei der Staatsanwaltschaft Fachleute, Juristen, mit dem Fall betraut. Zeitens in unserem Rechtsstaat ist es so organisiert, die Staatswanwltschaften für die Klageerhebungen zuständig sind.

    Andere, die taz oder Poster in Internetforen, dürfen “meinen”.

  • Ratisbon

    |

    Objektivität ist, wie wir alle hier bemerkt haben, ansichtssache.

    Und siehe da, gebe Dir recht, dass es auch vereinzelt Staatsanwälte gibt, welche beeinflußt werden und voreingenommen an eine Strafsache herangehen.

    Aber: Ein Polizeiapperat wird nicht dulden, dass ihre Beamte, diesem Schaden zufügen. Solche werden mit aller Härte doppeltbestraft, was auch so sein soll. Das Ansehen der Polizei muss gewahrt bleiben. Was hat ein Dienstherr davon, wenn sie Straftäter unter ihren Reihen haben, die weiter ihren Dienst tun?

    Es wird freilich der Dienstherr alle Hebel in Bewegung setzen um ihre schwarzen Schafe zu entfernen – und hier geht die Staatsanwaltschaft oft den gleichen Weg, wie es die Behörde will. Also tatsächlich parteiisch. Dafür ist die StA auch da und es ist auch in ihrem Interesse Polizisten als Straftäter zu verurteilen.

    Vor dem Gesetz sind alle gleich (manche sogar ungleicher – Doppelbestrafung). Das ist gut so!

    Ich wiederhole mich: Wenn es nur den geringsten Beweis gäbe, dass die Beamten nicht richtig handelten, dann hätten wir das schon längst erfahren.

    Nach Sachlage, wie es auch schon MEHRFACH hier von einigen dargelegt wurde, sind die Beamten NICHT schuldig – wie auch immer ihr den Begriff Schuld auslegen werdet.

    Sie taten ihre Arbeit gut und gewissenhaft, nach bestem Wissen und Gewissen. Auch wenn jetzt wieder der Einwand kommen wird – DIE wissen eh nix und ein Gewissen haben diese erst recht keines. Weil einige das haargenau wissen!

    Das Geschehen nahm ihren Lauf, vermutlich schon vor ein paar Monaten. Wer hätte dies verhindern können? Die Beamten nicht – und wir geben wieder einmal – niemandem die Schuld!

    Lieben Gruß

    Ratisbon

  • gifthaferl

    |

    “Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass die Justiz Polizisten nicht einfach so davonkommen lässt.”

    so – das bestätigt doch den bericht der staatsanwaltschaft in regensburg noch mehr. die wissen doch was auf sie zukommt wenn nicht sauber ermittelt wird. daher glaube ich schon das nach bestem wissen und gewissen ermittelt wurde.
    Von deejay12345 am 08. Jan 2010, 12:38 Uhr

    Die Entscheidung des BGH war GESTERN – 7.01.2010!
    Die Verfahrenseinstellung hier war am 21.12.09

    Wieso sollte das gestrige Urteil die Verfahrenseinstellung in R. 17 Tage vorher in irgendeiner Weise bestätigen?

    “Diesem Richter nun bescheinigte der Bundesgerichtshof eine lückenhafte Beweisführung.”
    da hat dann wohl ein richter versagt…”

    Ach, eigentlich nicht.
    Wegen lückenhafter Beweisführung musste die Revision ja nun zugelassen werden aus Sicht des BGH.
    Der Richter konnte ja leider keine andere bieten, geglaubt dass es so war wie von den Polizisten behauptet hat er ja eindeutig nicht.
    Wenn er die Schuld nicht beweisen kann, muss er freisprechen, in dubio………, dann kann es weitergehen…….

    So gibt es nun eine neue Runde an einem anderen Ort, die auch neue Möglichkeiten bietet, dass die Wahrheit doch noch ans Licht kommt.

    Egal aber wie der neue Prozess ausgeht, ist es immerhin ein deutliches Zeichen des obersten deutschen Gerichtshofes in Zivil – und Strafverfahren gegen Korpsgeist und Rassismus bei der Polizei.
    Das ist doch schön!

    „Andere, die taz oder Poster in Internetforen, dürfen “meinen”.“
    Von Waldorf am 08. Jan 2010, 17:51 Uhr
    Ja, und der BGH darf urteilen……………….

    Presseerklärung des BGH :
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=50432&pos=0&anz=3

  • deejay12345

    |

    @gifthaferl

    “Die Entscheidung des BGH war GESTERN – 7.01.2010!”

    schon klar – aber das hat sich schon über einen längeren zeitraum angedeutet (wenn man sich für sowas interessiert und nicht nur in einem forum liest weiss man das…). darum war das nicht überraschend.

  • gifthaferl

    |

    Du liest, aha.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2009-12/bgh-oury-jalloh-prozess
    Von gifthaferl am 28. Dez 2009, 19:56 Uhr

    Warum dann das hier, wenn du obigen u.a. Artikel gelesen hast:

    “Diesem Richter nun bescheinigte der Bundesgerichtshof eine lückenhafte Beweisführung.”

    da hat dann wohl ein richter versagt…”

    Der ermittelt nicht, der muss die Beweise würdigen. Wenn er keine mehr hat, weil während des Prozesses andere Aussagen gemacht werden als vorher, hat er Pech gehabt der Richter.

    Das hat er mündlich auch sehr deutlich gemacht, der Richter, oder?

    Falls die hiesige StA aus diesem Verfahren überhaupt Schlüsse gezogen haben sollte, dann ganz andere, als du dir das so denkst.
    Aber im speziellen Fall muss man auch davon nicht ausgehen.

    Man wäscht die Hände in allgemeiner Unschuld…….. außer was das tote Opfer anbetrifft.

    Das aber kann sich weder wehren, noch jemand die Karriere vermasseln, selbst wenn es in ferner Zukunft doch noch zu einem Prozess kommen sollte.

  • ms

    |

    Das was hier in Regensburg stattgefunden hat, war eine “Hinrichtung”. Hier sollte der Generalstaatsanwalt in Nürnberg gegen die verantwortlichen Staatsanwälte vorgehen. Hier wurde das Recht gebeugt!

  • Waldorf

    |

    *Das was hier in Regensburg stattgefunden hat, war eine “Hinrichtung”. Hier sollte der Generalstaatsanwalt in Nürnberg gegen die verantwortlichen Staatsanwälte vorgehen. Hier wurde das Recht gebeugt!*

    Gibt jemand in einem Forum, unter einem Pseudonym, von sich.

    Da halte ich mich lieber an das Ergebnis der von einer Behörde gefertigten Stellungnahme.

  • Ratisbon

    |

    MS

    Zuletzt haben wir uns ein gutes Niveau hier im Forum erarbeitet, jetzt kommt tatsächlich ein Geistesblitz eines Wesens, von diesen, es tatsächlich leider auf dieser Welt viel zu viele gibt (auch in der Politik). Obwohl, ein Geistesblitz kann es doch nicht gewesen sein, dazu fehlt das dazu notwendige: Nein, MS nicht der Blitz.

    Puh, so provoziert hab ich wohl auch noch keinen, —– fast. Bei den anderen tut es mir inzwischen sehr leid.

    Diese wie Du sind es, warum es Soldaten oder Polizisten überhaupt gibt. Neid, Macht, Hass, Gier, und Egoismus, lieber MS, machten unsere Gesellschaft so, wie sie heute ist und Du bist einer davon, welcher immer noch nicht dazugelernt hat.

    Solch eine Aussage ist respektlos (das ist das harmloseste Wort, das mir dazu einfällt)! Welche Eigenschaften nun alle in Deinem Leben vorrangig eine Rolle spielen, weiß ich nicht. Versuchs mal mit gegenteiligen Eigenschaften. Ich hoffe, Du weißt was ich meine.

    Ich denke, dass Du nur ein Späßchen machen wolltest, oder? Gib´s doch zu.

    Ups, habe wieder nichts zum Thema beigetragen, aber das tat MS auch nicht!

    Vielleicht doch noch was zum Thema: MS, beschwere Dich doch mal in Berlin, mach´ doch diesen die „Hölle“ heiß – nicht der Polizei. Teilt den Macht-Menschen in Berlin mit, wir wollen keine Polizei mit Waffen, wir wollen Psychologen, Polizisten brauchen wir eigentlich gar nicht mehr, warum auch, wenn man in Zukunft mit Messern oder anderen Waffen Menschen ohne weiteres bedrohen kann oder darf. Bietet der Regierung an, dass niemals mehr auf Menschen geschossen werden soll (oh, eine klasse Idee von mir – KEIN BÖSEWICHT und kein BÖSER WACHTmeister).

    Um das alles aber durch/umsetzen zu können, müssen wir wohl andere Voraussetzungen schaffen. Solche wie Du MS wären da fehl am Platz, denn man braucht Kinder mit anderer Erziehung. Du magst vielleicht eine hohe Schulbildung genossen haben, magst ein Studierender oder angehender Lehrer sogar sein (Gott bewahre), aber das Wesentliche, was einen guten Menschen ausmachen soll, hast Du zumindest heute noch nicht.

    Alles Liebe

    Ratisbon

  • Ratisbon

    |

    Noch kurz was,

    da ich ab morgen für ein paar Tage die Ferne suche, wünsche ich Euch allen wirklich alles Liebe, Güte (mit Ü) und bleibt gesund.

    Vertragt Euch, gell.

    Gott segne Dich, Euch, jeden Einzelnen

    Vielleicht komm ich ja wieder (nicht traurig sein)

    Ratisbon

  • Waldorf

    |

    +wir wollen keine Polizei mit Waffen, wir wollen Psychologen, *

    Viele Beiträge hier sind weitab von jeglicher Realität. Für die Familie habe ich ja noch Verständnis. Die haben einen engen Verwandten verloren und sind vielleicht vor Schmerz blind und können (und wollen?) nicht einsehen, daß Tennessee die entscheidenden Beiträge zu dem tragischen Ausgang geleistet hat.
    Was mich verbittert, sind die Trittbrettfahrer, die die Geschehnisse zum Anlaß nehmen, um ihren Hass auf den Staat und seine Institutionen und Mitarbeiter auszubreiten.

    Wenn man sich in der Öffentlichkeit umhört, ich meine jetzt die auflagenversessene Journaille (Hund beißt Mann birgt keine, Mann beißt Hund bringt schon eher Auflage), sondern unserer Mitbürger, dann sieht man, daß hier eine Gespensterdiskussion abläuft. Die Menschen im real life denken und sagen “Wir wollen vor verrückt handelnden Leuten, die sich “im Blutrausch wähnen andere abstechen wollen und so “neben sich stehen”, daß sie sich durch Pfefferspray, Schlagstockeinsatz und Schüsse sogar von Angriffen auf Polizisten nicht abhalten lassen, geschützt werden”. Die Bevölkerung hat vollstes Verständis dafür, daß sich die Polizisten der Angriffe des Eisenberg erwehrt haben.

  • Ratisbon

    |

    Bevor ich mich nun in mein Bettchen lege,
    und dann meinen Geist ich pflege,
    will ich nur zum Abschluss melden,
    auch heute gibt es wahre Helden.

    Der grüne Mann, Polizist genannt,
    der wurde schon lange vom Staat verbrannt,
    die Arbeit tat er stets wie immer,
    den Rückhalt gab es oft dann nimmer.

    Der Helfer stets im Einsatz ist,
    und sich mit den Tätern misst,
    der hat zuvor doch schon verloren,
    denn er wird hier zum Bösewicht erkoren.

    Doch hier in diesem Fall, das muss man sagen,
    müssen Waldorf, deejay12345, andere und ich ertragen,
    dass hier einige Schreiber und ihre traurige Zunft,
    haben aufgegeben ihren Geist und Vernunft.

    Wenn wir sie brauchen sind sie da,
    die grünen Leut’, tatütata,
    beschützten uns vor Ungemach,
    bevor der eine um sich stach.

    Die StA hat hier bewusst entschieden,
    denn wo wäre sonst des Bürgers Recht geblieben?
    Darf denn heute jeder stechen,
    muss ein Mensch, ein Beamter mit dem Leben blechen?

    Vor dem Beamten stellt sich hier der Staat,
    alles andere wäre Verrat,
    an jedem Bürger, ob schwarz ob weiß,
    Diese wurden geschützt, das ist der Beweis.

    Die Polizei wahrt unsere Rechte, unsere Gesetze, die wir selbst gemacht haben oder die uns aufgezwungen wurden, vor Hunderten von Jahren schon. Diese gibt es, weil wir stets Unrecht taten, bis heute. Die Polizei ist für uns alle da, um für Ordnung zu sorgen und sie sind da, wenn wir sie brauchen.

    Ich bewundere jeden dieser Beamten, die täglich schreckliche Bilder vor Augen bekommen, die live Unrecht miterleben, jede Minute um ihr Leben bangen müssen, und dafür wirklich nicht belohnt werden. Ganz im Gegenteil! Die Regierung (nicht nur die jetzige) lässt sie hängen, absaufen, genauso wie sie es mit unseren Gesundheits- und Bildungssystemen macht. Die elementaren Dinge im Staat die man hegen und pflegen, jeden Tag wie sein eigenes Kind behüten sollte, damit ein Staat vernünftig funktionieren kann, werden mit Füssen getreten.

    Jetzt bin ich ein bisschen abgewichen vom Thema. Bin manchmal ein bisschen überschwänglich.

    Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen, nicht jeder Polizist ist immer gleichnett, genauso wie wir es nicht immer sind. Auch ich fühlte mich als Führerscheinneuling provoziert, als ich meinen Verbandskasten vorzeigen musste, und murrte damals noch. Wer will sich schon gerne belehren lassen, wegen so einem blöden Verbandskasten? Eine Woche später brauchte ich diesen, weil ein Bekannter ein Fingerglied verlor. Es hat alles seinen Sinn – auch der Tod von Eisenberg.

    In diesem Sinne,

    wünsch ich mir einen schönen Urlaub (oh Gott ist es schon spät)

    und Euch alles Liebe

    Ratisbon

  • Sternenfee

    |

    @takuan
    es verwundert, daß sie nicht vorschlagen, die Polizisten psychologisch untersuchen zu lassen; es verwundert mich, daß ein “Profi” in Panik gerät; ein “Profi” kann auch mit einem “Tiger” umgehen; deshalb schimpft er sich ja Profi/Spezialist. Was erwate ich von einem Spezialisten? Nicht Panik, sondern Professionalität.

  • Sternenfee

    |

    @luas, waldorf.deejay,,,
    ein lustiges Völkchen tummelt sich hier. Ich für meinen Teil, trage seit einigen Wochen eine Waffe bei mir; um mich vor Polizisten zu schützen, die glauben Rambo spielen zu müssen; diese Menschen kamen nicht um zu schützen, sondern um zu schlachten.

  • Waldorf

    |

    *Ich für meinen Teil, trage seit einigen Wochen eine Waffe bei mir; um mich vor Polizisten zu schützen, die glauben Rambo spielen zu müssen; diese Menschen kamen nicht um zu schützen, sondern um zu schlachten.*

    Einsichtsunwillig? Einsichtsunfähig? Hoffentlich nicht pathologisch (paranoid?)

  • Neuromancerr

    |

    @waldorf
    “*Ich für meinen Teil, trage seit einigen Wochen eine Waffe bei mir; um mich vor Polizisten zu schützen, die glauben Rambo spielen zu müssen; diese Menschen kamen nicht um zu schützen, sondern um zu schlachten.*”

    Aber sonst geht es Dir noch gut?
    Eine Waffe war ja wohl der Grund warum die Bullen das Feuer eröffnet haben.

    Wenn Du ein zweiter Eisenberg werden willst finde ich das ziemlich geschmacklos! Und Opferverhöhnung als Nachahmungstäter.
    Wahrscheinlich kommt jetzt wieder Eduard Buchinger und sieht darin einen strafrechtlich relevanten Kommentar.
    Bitte Rgbg igital redaktion bringt Ede einen neuen Terminus bei!

  • DocHoliday

    |

    @ ratisbon
    Ihre Dichtkunst in allen Ehren, aber die ist zum einen hier nicht angebracht, zum zweiten ist ihr “sog. Gedicht” infantil und absolut gesschmacklos!!!
    Hr. Eisenberg hat nicht “rumgestochen”, sondern er soll ein Messer in der Hand gehabt haben, das ist ein riesen Unterschied!
    @ waldorf
    schon mal in einer allg. Verkehrskontrolle gewesen? Einer kontrolliert, der zweite hat die Hand an der Waffe! Sehr komisches Gefühl nach den Vorkommnissen in Regensburg. Was ist wenn einer der “Schützen von der Schwandorferstr.” dabei ist, und man macht eine verdächtige Bewegung? Was dann…..?
    Des weiteren ist die Einstellung des Verfahrens nach den früheren Aussagen der STA kurz nach den Todesschüssen doch sehr anrüchig und war nicht anders zu erwarten! Oder warum sagt ein Polizist einmal so aus, dann später so? Das Ganze stinkt!!!

  • Waldorf

    |

    +@ waldorf
    schon mal in einer allg. Verkehrskontrolle gewesen? Einer kontrolliert, der zweite hat die Hand an der Waffe!+

    Dazu zwei Anmerkungen:
    1. Schon mal darüber nachgedacht, warum das so ist? Unabhängig davon, hätte ich da keine Bedenken. Solange der Kontrollierte keinen der beiden mit dem Messer bedroht, so wie Eisenberg das tat, wird es keine Probleme geben

    ++die Einstellung des Verfahrens ….war nicht anders zu erwarten!++

    Ich habe es in der Tat, angesichts der Vorgeschichte (Morddrohung gegen Mitbewohner, Bedrohung der Polizeibeamten usw.) nicht anders erwartet.

    Um das ganze deutlich zu machen. Es geht darum, ob den zu Hilfe herbeigerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten ein vorwurf zu machen ist.
    Dies zu prüfen ist und ggf. daraus Konsequenzen zu ziehen, dafür ist in unserem Rechtsstaat Sache der Staatsanwaltschaft. Die Juristen der Staatsanwaltschaft hat geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Verhalten der Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden ist.
    So ist der Stand der Dinge.

    Wie zu lesen ist,tragen sich die Rechtsanwälte der Familie mit dem Gedanken ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten. Ob der Absichten Erfolg haben werden, weiß ich nicht, bin da sehr skeptisch. Aber auch dann, wenn wirklich ein Strafverfahren eröffnet werden sollte (ich wünsche den beteiligten Polizeibeamten, daß ihnen das erspart bleiben möge und endlich Rechtsfrieden einkehrt), rechne ich damit, daß das Gericht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigen wird.

  • Basti

    |

    @Waldorf:
    Rechtsfrieden wird erst einkehren, wenn ein Richter die Beamten freispricht (oder verurteilt).

    Insofern dürften eigentlich auch die Pro-Polizei-Poster ein Interesse am Erfolg des Klageerzwingungsverfahren haben.

    Wenn die Beamten unschuldig sind, haben sie ja auch in einem Prozess nicht viel zu befürchten. Und nach einem richterlichen Freispruch wäre ihr Ruf wieder hergestellt. Im Moment sind sie für große Teile der Öffentlichkeit noch nicht rehabilitiert.

    Hoffen wir also alle gemeinsam auf einen Richterspruch!

  • Waldorf

    |

    Die in unserem Rechtsstaat dafür vorgesehene Staatsanwaltschaft ist nach gründlicher Prüfung von Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen, dass den Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten kein Vorwurf zu machen ist und von deshalb keine Anklage erhoben.

    Insofern wäre die Angelegenheit abgeschlossen.
    Es ist aber richtig, dass die Rechtsanwälte der Familie noch ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen kann und bis zu der Entscheidung darüber, die Angelegenheit noch am Kochen halten können.

    *die Pro-Polizei-Poster*
    Ich weiß nicht, wer da gemeint ist und es ist mir auch gleichgültig. Ich meinerseits wende mich gegen die Vorverurteilung von Polizeibeamten (nein, ich bin kein Polizeibeamter),die sogar als “Mörder” verunglimpft worden sind.

    *ein Interesse am Erfolg des Klageerzwingungsverfahren haben.*

    Ich habe kein Interesse am Erfolg eines Klageerzwingungsverfahrens. Die Angelegenheit wurde von der dafür zuständigen Stelle geprüft. Wenn die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass Notwehr vorlag, ist in einem Strafverfahren, bei dem dann die Polizeibeamten auch anwaltlich vertreten sein würden nicht mit “Erfolg” zu rechnen. Der mit Klageerzwingungsverfahren und Hauptverhandlung entstehende Aufwand belastet die Justiz (und im übrigen auch die Angehörigen) und wäre vermeidbar.

    *Wenn die Beamten unschuldig sind, haben sie ja auch in einem Prozess nicht viel zu befürchten*

    Diese Denke bedaure ich sehr. Wegen des abnormen Verhaltens von Eisenberg wurden Polizeibeamte zu ihrem eigenen Schutz dazu gezwungen, von ihrer Dienstwaffe Gebrauch zu machen. Das war auch für diese ein traumatisches Ereignis, auf einen Menschen schießen zu müssen (außer man unterstellt denen, wie einige Irrlichter hier auch schon unterstellt haben, sie wären “schießgeil”).

    Polizeibeamte wie andere Menschen auch, wollen solche Erlebnisse endlich verarbeiten können. Und das können sie eben solange nicht, wie die Angelegenheit (ich sinnlos) am “kochen” gehalten wird.

    +Und nach einem richterlichen Freispruch wäre ihr Ruf wieder hergestellt Im Moment sind sie für große Teile der Öffentlichkeit noch nicht rehabilitiert.*

    Das kann man doch jetzt schon absehen, daß Familie und Freundeskreis, aber auch jene, die den traurigen Vorfall für ihre staats- und behördenfeindlichen Angriffe instrumentalisiert haben, werden, auch dann, wenn in einem etwaigen Verfahren ein Freispruch erginge, weiterhin von Mord etc. schwafeln. Man sieht doch, was die von den Entscheidungen der dafür zuständigen Stellen hält, wenn sie ihnen nicht gefallen.

  • hans

    |

    @waldorf
    Endlich haben Sie mal was vernünftiges geschrieben:
    “(ich sinnlos)”
    Bravo!

  • Stefan Fleischhauer

    |

    Hallo,
    hat hier jemand eine Erklärung dafür, warum nur 2 Polizisten ihre Waffe gezogen haben? Warum hat der vermeintlich am Sofa angegriffene Beamte sich z.B. nicht mit seiner Dienstwaffe verteidigt? Merkwürdig auch die Behauptung, er hätte sich von hinten an Eisenberg vorbeigeschlichen, um durch die Haustür zu fliehen. Bei mir entsteht der Eindruck, dass abgesehen von den beiden Beschuldigten keiner der Beamten mit dem Schusswaffeneinsatz einverstanden war. Warum ist es überhaupt dazu gekommen, dass die Haustür wieder zufiel, als der Beschuldigte 2 noch am Schießen war. Eine Haustür fällt nicht ruckzuck zu, das dauert schon ein paar Sekunden. Die Behauptung, B2 hätte nicht mehr fliehen können, stinkt zum Himmel.

    Kennt jemand den Mauervorsprung, der den Beschuldigten 2 angeblich an seiner Flucht gehindert haben soll? Muss ja echt ein fieses Teil sein.

    Ich glaub, die übrigen Beamten haben sich verpisst, weil sie mit der Schießerei nichts zu tun habne wollten. Was passierte eigentlich mit denen, die sich in Richtung 2.Stock zurückgezohen haben? Haben die da ausgeharrt?

  • Samikiflo

    |

    Also erstens DARF die zuständige StA nur Anklage erheben WENN MIT EINER VERURTEILUNG ZU RECHNEN IST. Dies ist hier nicht der Fall also wurde das einzig richtige getan – das Verfahren gem. § 170 II eingestellt. Ein Hoch auf den Staatsanwalt der die Gaz hatte das Verfahren trotz (wie nicht anders zu erwartender) Buhrufe mancher komisch orientierter Mitbürger einzustellen.

    Die Beamten haben ihren Dienst verrichtet. Jeden Tag gehen (Gott sei Dank) Polizeibeamte zum Dienst und riskieren ihr Leben um unseres sicherer zu machen. Das bei einer Verkehrkontrolle mittlerweile zwei Beamte aussteigen und einer tatsächlich die Hand an der Waffe hat, kann ich, nach den Vorfällen bei einigen Verkehrskontrollen bei welchen auch mehrere Polizeibeamte bereits im Dienst ums Leben gekommen sind , voll und ganz nach vollziehen. Ich habe auch keinerlei Angst dabei erschossen zu werden, denn wir haben (vorallem in Bayern) hervorragend ausgebildete Polizisten und keine wilden Rambos – wie das hier ja immer so schön dargestellt wird.

    T. Eisenberg war in erster Linie Täter, der sich wohl auch mit Mitteln wie Pfefferspray etc. nicht unter Kontrolle bringen lies und eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten darstellte. Das wollen wir hier doch bitte nicht vergessen.

    Deutschland war aber ja schon immer groß im Täter- und nicht im Opferschutz!

    All I can say is – get real – Eisenberg hat diesen Weg selbst eingeschlagen, keiner hat ihn gezwungen andere Menschen mit dem Tode zu drohen, dann muss er eben auch mit Konsequenzen rechnen und die sind ja eigentlich hinreichend bekannt. Oder nicht?
    Ich denke auch er wollte sterben, hatte aber nicht die Gaz es selbst zu tun. Jetzt müssen leider zwei Beamte damit ihr Leben lang fertig werden. Ich hoffe sie schaffen es.

    Und nochmals Dank an den Staatsanwalt/in die die Beamten schützt, die uns jeden Tag schützen.

  • Bert

    |

    @samkiflo

    klar. tagtäglich sind polizisten opfer. deshalb ist es in ordnung wenn sie hie und da einen studenten erschießen, asylbewerber verbrennen lassen etc. etc.

    es gibt nämlich eine staatsanwaltschaft, die solche polizisten schützt. um jeden preis.

Kommentare sind deaktiviert

drin