Darf das Regensburger Ordnungsamt die Routen von Demonstrationen öffentlich machen? Der Verwaltungsausschuss des Stadtrats wollte in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag nicht einmal darüber diskutieren.
Ein Antrag von Stadtrat Richard Spieß (Linke) wurde per Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung gestrichen. SPD, CSU, FDP und Freie Wähler folgten damit einem Vorschlag von Bürgermeister Gerhard Weber und verweigerten damit jegliche Debatte.
Spieß hatte ursprünglich beantragt, Demonstrationsrouten künftig öffentlich zu machen, um die Interessen und das Eigentum von Anwohnern und Geschäftsleuten zu schützen.

Hintergrund des Antrags war die rigorose Geheimhaltungspolitik des Regensburger Ordnungsamts im Vorfeld eines
Naziaufmarschs am 3. Oktober. Die Route des Naziaufmarschs wurde streng unter Verschluss gehalten. Nachfragen durch Journalisten, Organisationen und Einzelpersonen wurden konsequent abgelehnt.
Ordnungsamtschef Alfred Santfort (Foto) verstieg sich zunächst zu der Begründung, keine Werbung für den Aufmarsch machen zu wollen. Man habe keine gesetzliche Befugnis, die Route zu veröffentlichen, lautete die Argumentation, als Nachfragen und Kritik zunahmen. Eine Haltung, die weitgehend beispiellos ist und die in anderen Kommunen explizit abgelehnt wird.
Das
„Handlungsprogramm der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg” sieht als Handlungsanweisung für die Ordnungsbehörden ausdrücklich vor:
„Information der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Medien über geplante rechtsextremistische Veranstaltungen durch die zuständigen Behörden, damit die Öffentlichkeit sensibilisiert und zu Gegenmaßnahmen mobilisiert werden kann.”
Herausgegeben wurden dieser Leitfaden von der Stadt Nürnberg, inklusive eines Vorworts von Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. In der Vergangenheit wurden in Nürnberg die Routen von Naziaufmärschen nicht nur
im Rahmen städtischer Protestaufrufe, sondern auch in den Medien veröffentlicht.
Genau das Gegenteil passiert in Regensburg. Dabei ist das städtische Ordnungsamt nur die ausführende Behörde. Direkt verantwortlich für dieses Verhalten ist Oberbürgermeister Hans Schaidinger.
Just mit dieser Begründung, die Sache falle in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, hatte Gerhard Weber die Absetzung des Antrags von Richard Spieß vorgeschlagen.