Ein dreister Einschüchterungsversuch der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ ist gescheitert. Wegen eines Artikels vom 9. November mit der Überschrift „Die Freiheit im Namen, Rassismus im Hirn“ ließ uns die Partei eine Abmahnung zukommen. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Kosten ihrer Berliner Rechtsanwälte (1.641,96 Euro) übernehmen. Ein entsprechend hoher Streitwert – 50.000 Euro – sollte diese Drohgebärde – offenbar noch unterstreichen.
Was „Die Freiheit“ genau unterlassen haben wollte, war dem Schreiben nicht zu entnehmen. Hätten wir unterzeichnet, hätte wohl der komplette Artikel verschwinden müssen.
Die Gewerkschaft verdi sagte unserer Redaktion Rechtsschutz zu.
Schritt für Schritt zurückgerudert
Unser Rechtsanwalt Nils Pütz hakte nach. Und siehe da: War es zunächst der komplette Text, den „Die Freiheit“ gern hätte verschwinden lassen wollen, ging es plötzlich nur noch um die Überschrift.
Nach längerem Schriftwechsel (zwischenzeitlich sandten uns die Rechtsanwälte der selbsternannten „Freiheit“ ein Urteil aus dem Jahr 2005 zu, das mit der Sache nichts zu tun hatte und boten an, den Streitwert auf 35.000 Euro zu senken) zog „Die Freiheit“ am 12. Dezember zurück: „Unsere Mandantschaft hält weitere gerichtliche Schritte derzeit nicht für notwendig“, heißt es in dem knappen Schreiben, das wir heute erhielten.
Einschüchtern gehört zum Programm
Einschüchterungsversuche gegen Kritiker gehören bei der „Freiheit“ Programm. Sie sollen Kosten verursachen und eine kritische Berichterstattung verhindern.
„Die Freiheit“ hält für jeden eine dezidiert beschriebene Drohkulisse („Sanktionsmodell“) bereit, der sie als rassistisch bezeichnet. Kritiker sollen mit teuren Abmahnungen und Klagen überhäuft werden, um sie davon abzuhalten, frei über Die Freiheit kritisch zu berichten. Parteimitglieder werden zu Zivilklagen aufgefordert, die von der Parteizentrale „koordiniert“ werden. Auf der Homepage des Landesverbandes Bayern heißt es:
Für den Rechtsverletzer hat das – unabhängig, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht – unangenehme Folgen: Jeder Verletzer muss sich nämlich, will er der Flut der Strafanzeigen einigermaßen Herr werden, anwaltlich vertreten lassen. Pro Strafverfahren verursacht das nach der von diesem Rechtsanwalt zwingend anzuwendenden Regelungen der Rechtsanwaltsgebührenordnung Kosten in Höhe von 125 Euro. Bei nur 100 Strafanzeigen macht dies einen Betrag von 12.500 Euro aus. Jeder Verletzer wird zukünftig eine Wirtschaftlichkeitserwägung in Betracht ziehen müssen und es sich deshalb sorgfältig überlegen, ob er mit seinem strafbaren Tun fortfährt oder nicht. Weil sich Derartiges in der Regel schnell herumspricht, werden auch mögliche Nachahmer eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsüberlegung anstellen.
Es geht also nicht darum, ob eine Aussage zulässig ist oder nicht, sondern darum, den politischen Gegner einzuschüchtern und dadurch mundtot zu machen. Das ist in unserem Fall misslungen und eine tatsächliche gerichtliche Klärung scheinen die Rechtspopulisten zu scheuen.
Warum wir nach wie vor die Überzeugung vertreten, dass diese „Bürgerrechtspartei“ zwar die Freiheit im Namen führt, aber Rassismus im Hirn hat, beschreibt treffend Thomas Pfeiffer auf seiner Seite webevangelisten.de (Rassisten muss man Rassisten nennen). Wir veröffentlichen seinen Artikel hier in Auszügen und machen uns dessen Inhalt in vollem Umfang zueigen.
Rassisten muss man Rassisten nennen
(…)
Ja – wie kommt man eigentlich darauf, diese Partei hätte etwas mit Rassismus zu tun?Der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Freiheit, Dr. Karl Schmitt, hatte bis vor kurzen noch einen „Immigration Song“ auf seiner Homepage, welcher zunächst wie folgt lautete:
Anmerkung der Redaktion am 20. Januar 2012: Dr. Karl Schmitt wurde am 23. August 2011 als stellvertretender Vorsitzender der Partei abgesetzt.
10 kleine Negerlein hatten ’ne Idee
wie schön wär’s an’nem anderen Ort weit hinter der See
100 kleine Negerlein packten ihre Sachen
es kamen viele Andere zu, da mussten sie schnell machen
1000 kleine Negerlein gingen jetzt auf Reisen
ihr Geld ging für die Schieber drauf, drum gab es nix zu speisen
10.000 kleine Negerlein kletterten am Zaun
zu viele für die Polizei, so fingen sie sie kaum
100.000 kleine Negerlein füllten Anträge aus
doch eins war klar, sie blieben dort und wollten nie mehr raus
1 Million Negerlein hatten kaum etwas zu tun
und mit dem Geld vom fremden Staat, da ließ sich ganz gut ruh’n
100 Millionen Negerlein saßen noch in ihren Ländern
doch hatten Sie auch Hoffnung jetzt, dass ließ sich schließlich ändern
Erst vor Kurzem änderte der führende Politiker der „Freiheit“ das Wort „Negerlein“ in „Erdbewohner“. Begründung: Er habe „die Tabuisierung des Wortes Negerlein“ zuvor „noch nicht mitgekriegt“.
Wie ernst es Die Freiheit mit der behaupteten Ablehnung von Rassismus meint, zeigt der Fall eines weiteren hochrangigen Mitglieds: Michael Stürzenberger. Der ehemalige CSU-Mann war bis vor kurzem Pressesprecher des bayerischen Landesverbandes der Freiheit und dort Beirat im Vorstand. Gleichzeitig ist er regelmäßiger Autor auf dem islamophoben Hassblog „Politically Incorrect” (PI). Dort veröffentlichte er im Oktober ein „Thesenpapier gegen die Islamisierung“, in dem er den Koran mit Hitlers „Mein Kampf” verglich und anregte, den Islam per Volksentscheid zu verbieten. Muslimen bleibe dann die Möglichkeit „Abschwören oder Abreisen“. Unter anderem gibt es deshalb eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Stürzenberger und selbst innerhalb der Freiheit wurde protestiert. Offiziell lässt er deshalb nun seine Parteiämter in Bayern ruhen. Tatsächlich aber soll er mit ausdrücklicher Unterstützung des Bundesvorsitzenden René Stadtkewitz für den Bundesvorstand kandidieren.(…)
Verschleierung
Gegenüber der Öffentlichkeit frisst „Die Freiheit“ ordentlich Kreide:
Zwar ist die Partei DIE FREIHEIT islamkritisch, tatsächlich aber nicht rassistisch eingestellt. Rassistische Inhalte lassen sich deshalb weder dem Grundsatzprogramm noch den Landesparteiprogrammen, noch irgendwelchen Äußerungen ihrer Funktionsträger entnehmen.
Doch auch ein Wolf, der Kreide gefressen hat, bleibt ein Wolf.Migrations-Poet Schmitt hat als stellvertretender Bundesvorsitzender durchaus eine wichtige Funktion in der Partei inne.
Anmerkung der Redaktion: Dr. Karl Schmitt wurde am 23. August 2011 als stellvertretender Vorsitzender der Partei abgesetzt.
Der wegen Volksverhetzung angezeigte Stürzenberger ist gerade auf dem Weg vom Landes- in den Bundesvorstand. Dabei ist er nicht der einzige, der sich mit entsprechenden Aussagen hervortut, und auch das Grundsatzprogramm ist nicht frei von rassistischen Äußerungen.
Das Grundsatzprogramm
Kapitel 10 ist überschrieben mit „Migration und Integration”. Gleich im ersten Unterpunkt geht es zur Sache: Überschrieben ist er mit „Kosten der Zuwanderung”. Man fordert darin eine Studie, um den volkswirtschaftlichen Nutzen der Zuwanderung und ihre Kosten herauszufinden. Im Unterpunkt 2 fordert man – ohne die geforderte Studie vorliegen zu haben – einen „Zuwanderungsstopp”. Und wenn man vage von „Integrationsprobleme[n], […] insbesondere durch Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern” faselt, ohne die Probleme zu benennen und als einzige Lösung einen Zuwanderungsstopp vorschlägt, muss man schon ein großer Schelm sein, um nichts Böses dabei zu denken.
Und so geht es Punkt um Punkt weiter. In Punkt 3 ist der Familiennachzug an der Reihe. Der erste Satz lautet:
Der Missbrauch des Familiennachzuges muss durch klare Regeln verhindert werden.
Wie hoch der angeblich Missbrauch ist und wie der konkret aussehen soll, ist der sog. „Freiheit“ offensichtlich nicht wichtig genug, um es überhaupt zu erwähnen. Das Wort „Missbrauch” dagegen schon. Nicht von ungefähr steht es ganz am Anfang. Wer käme auf die Idee, die Straßenverkehrsordnung einzuleiten mit: „Der Missbrauch der öffentlichen Straßen muss durch klare Regeln verhindert werden”?
Als nächstes geht es um illegale Einreise, das Grundrecht auf Asyl, Einbürgerung, Aufenthaltsrecht etc.. Stets gibt „Die Freiheit” vor, entsprechende Rechtsgrundlagen zu akzeptieren, stets fallen in diesem Zusammenhang Begriffe wie „Missbrauch” oder „Straftäter” oder „derzeitige Probleme” oder „unentschuldigtes Fehlen” oder „Integrationsverweigerung”.
Integration versteht Die Freiheit als „Assimilation”, die Kosten dieser „Assimilation” sollen „von Zuwanderern selbst getragen werden“ und eine nicht näher definierte „Integrationsindustrie” soll aufgelöst werden. Migranten scheinen in den Augen der sog. Freiheit grundsätzlich anfälliger für Kriminalität, Missbrauch und Fehlverhalten zu sein als der deutsche Michel: Nur „assimilierte” Ausländer scheinen für sie gute Ausländer zu sein.
Aber: Mit Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Ausländerhass will Die Freiheit öffentlich partout nicht in Verbindung gebracht werden.
Geistige Brandstifter
Wir brauchen eine Zivilgesellschaft, die sich gegen solche Angriffe von rechts wehrt. Wir brauchen mutige Männer und Frauen, die sich dem alltäglichen Rassismus genauso in den Weg stellen wie Naziaufmärschen oder abendlichen Fackelzügen an sog. Heldengedenktagen.Zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehört auch, dass man Dinge fordern darf, die offensichtlich dumm oder rassistisch sind. Man muss es dann aber auch hinnehmen, dass andere mit dem Finger darauf zeigen und diese Meinung politisch bekämpfen. „Die Freiheit“ mag das verbriefte Recht haben, einen Zuwanderungsstopp zu fordern und vielen anderen Blödsinn mehr. Aber wir haben dafür das Recht, sie dafür zu verachten!Ihren Rassismus formuliert Freiheit nicht explizit in Sätzen wie „Ausländer raus!“. Aber die Überzeugungen von Führungskräften, die sich auch weichgespült im Parteiprogramm wiederfinden, machen eines deutlich:Rassismus gehört zur Grundlage dieser Partei. Sie hat zwar die Freiheit im Namen, aber Rassismus im Hirn.
Nachtrag: „Falscher Rassismusvorwurf“? Sehr erfolgreich?
Auf der Internetseite der „Freiheit “ Bayern heißt es:
Soweit Presse und Medien gemäßigte Politiker des bürgerlichen Spektrums zitieren und den falschen Rassismusvorwurf dennoch transportieren, bewegt sich dies in der Regel im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Erlaubten. Sie machen sie sich diesen wiedergegebenen Rassismusvorwurf im Rechtssinne nämlich nicht zu Eigen. Presse und Medien machen sich deshalb – von Ausnahmen abgesehen – in der Regel auch weder strafbar, noch unterlassungspflichtig. (…) Soweit es uns opportun erscheint und wir die Auffassung vertreten, von der oben erwähnten Presseregel lag eine Ausnahme vor, werden wir bei jeder Verletzungshandlung ohne Rücksicht auf mögliche Kosten die presserechtlich notwendigen Schritte durch unsere Rechtsabteilung einleiten lassen. Unsere Anwälte waren damit bisher sehr erfolgreich.
Erfolg im Kampf gegen Presse- und Meinungsfreiheit scheint „Die Freiheit“ aber allenfalls mit den Einschüchterungsversuchen via Abmahnung zu haben.
Sich gegen solche Abmahnungen zu wehren kostet nämlich Zeit und Geld oder braucht Unterstützung.
Einen tatsächlich gerichtlich geklärten Fall erwähnt „Die Freiheit“ trotz allem Schwadronierens über den vermeintlichen Erfolg jedenfalls nicht.
„Die Freiheit“ scheut, wie das Zurückrudern in unserem Fall zeigt, eine gerichtliche Klärung darüber, ob man ihr nun Rassismus vorwerfen darf oder nicht.
Sie wird ihre Gründe dafür haben.
Am 18. Oktober hat sich unsere Redaktion erfolgreich gegen einen Maulkorb der Diözese Regensburg verteidigt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab unserer Berufungsklage in vollem Umfang recht und hob ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg auf. Die Diözese Regensburg muss sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Seit letzter Woche liegt uns die schriftliche Begründung des Urteils vor.
Tagtäglich erreicht unsere Redaktion eine Fülle von Pressemitteilungen. Die Stadt Regensburg, Universität und Hochschule, Parteien, Polizei und Staatsanwaltschaft, Vereine und Verbände – alle versorgen uns mit mal mehr, mal weniger informativem Material. Nahezu alle anderen Medien in Regensburg veröffentlichen einen Großteil dieser Mitteilungen unbesehen, meist ohne Hinweis darauf, dass es sich dabei nicht um redaktionelle […]
Im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Berufung unserer Redaktion heute in vollem Umfang stattgegeben (Az 7U 38/11). Damit dürfen wir nach eineinhalb Jahren Maulkorb wieder die Meinung vertreten, dass die Diözese Regensburg durch ihr Verhalten bei einem Missbrauchsfall in Viechtach 1999 wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Verbrechen eines Priesters nicht öffentlich wurden und er so später erneut einen Ministranten sexuell missbrauchen konnte.
Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital findet am 18. Oktober, 12.15 Uhr, die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg statt (Sitzungssaal 210, Justizgebäude I, Sievekingplatz 2). Die Diözese hat unsere Redaktion im vergangenen Jahr wegen eines Kommentars zu ihrem Umgang mit Opfern von sexuellem Missbrauch verklagt. Konkret geht es um den “Fall Riekofen”. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage am 11. März 2011 stattgegeben. Wir haben dagegen Berufung eingelegt. Am kommenden Dienstag findet nun die mündliche Verhandlung statt.
Im August macht unsere Redaktion Pause und wird sich nur sporadisch zu Wort melden. Wir bedanken uns bei allen Leserinnen und Lesern fürs Interesse, bei den Kommentatoren für die rege Beteiligung und bei unseren Förderern in Verein und Werbeleiste für die Unterstützung, ohne die es regensburg-digital nicht geben würde. Einen erholsamen und interessanten Sommer.
Liebe Leserinnen und Leser, die Redaktion nutzt das bevorstehende Pfingstwochenende für eine kurze Erholungspause und nimmt sich ein paar Tage frei. Wir wollen in uns gehen und darüber nachdenken, ob unsere Kritik an der Haltung der katholischen Krankenhäuser in Regensburg – sie verweigern Frauen die „Pille danach“ – uns zu „Kirchen-Hassern“, „Hass-Journalisten“ und „Mord-Propagandisten“ macht, […]
„Diese Zeitschrift ist ganz ohne Kapital gegründet worden, nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern weil kein Kapital da war.“
Was der deutsche Autor und Publizist Erich Mühsam 1911 als Vorwort in der ersten Ausgabe der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Kain“ geschrieben hat, gilt auch für regensburg-digital.de. Seit drei Jahren gibt es unser unabhängiges und chronisch unterfinanziertes Online-Magazin. Und nach wie vor gilt: Wir brauchen Geld. Unterstützen Sie uns jetzt.
Im Rechtsstreit zwischen regensburg-digital und der Diözese Regensburg hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz am Montag Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. Die gute Nachricht vorneweg: Die Gewerkschaft verdi hat dem freien Journalisten und regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner dafür vergangene Woche Rechtsschutz zugesagt. Wie berichtet hat das Landgericht Hamburg der Diözese Regensburg am 11. März recht gegeben.
Wir machen eine kurze berichterstatterische Pause. Unsere komplette Redaktion befindet sich ab Dienstag auf einer einwöchigen Dienstreise in Berlin, um dort bei der re:publica ihren Beitrag zu leisten, um Regensburg einem breiterem Publikum bekannt zu machen. Nicht, dass Regensburg das unbedingt nötig hätte. Weil Hoheiten kompliziert sind… Erst vergangenen Mittwoch schaffte es die Domstadt wieder […]
Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der Diözese Regensburg hat das Landgericht Hamburg der Diözese am 11. März in fast allen Punkten recht gegeben. Demnach bleibt es uns derzeit bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro untersagt unsere Einschätzung zu einer Schweigevereinbarung zwischen der Diözese und einem pädophilen Pfarrer mit der Familie eines Missbrauchsopfers zu […]
Passau/Köln, 14. März 2011. Heute hat das Oberlandesgericht die korrekte Berichterstattung des istlokal.de-Mitglieds Hubert Denk (Bürgerblick Passau) bestätigt. Ein zuvor vom Landgericht Köln gegen Denk erlassene Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Der Labormedizin-Unternehmer Dr. Bernhard Schottdorf hatte per Einstweiliger Verfügung und fliegendem Gerichtsstand versucht, die Berichterstattung von Bürgerblick Passau zu unterbinden. „Ich muss Hubert Denk ein […]
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Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der Diözese Regensburg hat das Landgericht Hamburg seine Entscheidung um zwei Wochen verschoben. Das hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Harald Schulz unserem Rechtsanwalt Nils Pütz am späten Donnerstagnachmittag telefonisch mitgeteilt. Ursprünglich war der Termin für den heutigen Freitag angesetzt. Eine nähere Begründung für die kurzfristige Verschiebung gibt es nicht. […]
Am 25. Februar heutigen 11. März, 12 Uhr, verkündet das Landgericht Hamburg seine Entscheidung im Rechtsstreit der Diözese Regensburg gegen regensburg-digital.de. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir heute einen Text des Webevangelisten Luis Pistor, der den Sachverhalt intensiv beleuchtet. Leider müssen wir aufgrund der derzeit gültigen Einstweiligen Verfügung die strittigen Passagen zensieren.Bild Dir Deine Meinung – […]
Ende 2010 haben die Journalisten Hardy Prothmann und Stefan Aigner sowie der Diplom-Medienpädagoge Thomas Pfeiffer das Netzwerk istlokal.de gestartet. Das Netzwerk unterstützt journalistische Angebote im Internet, die lokal oder regional informieren. Seit dem Start der Mitgliederwerbung Mitte Januar haben sich bereits über 35 regionale und lokale Blogs angemeldet. Für April/ Mai ist ein erstes Netzwerk-Treffen […]
Ein verworrenes Firmendickicht (PDF) – das ist, neben der rigiden Praxis gegenüber Betriebsräten, kennzeichnend für XXXLutz. Die Möbelhäuser, die der (nach eigenen Angaben) weltweit zweitgrößte Möbelkonzern bei seiner Einkaufstour quer durch Europa aufkauft, werden systematisch in mehrere Einzelgesellschaften zerteilt. Die Konstruktion ist oft so verworren, dass der Konzern bisweilen selbst den Überblick verliert, doch dazu […]
Im Rechtsstreit der Diözese Regensburg mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel hat das Landgericht Hamburg heute der Diözese in fast allen Punkten recht gegeben. Wir veröffentlichen unten die Pressemitteilung des Gerichts im Wortlaut. Eine Entscheidung in dem ähnlich gelagerten Rechtsstreit der Diözese mit regensburg-digital.de hat das Landgericht Hamburg für den 25. Februar angekündigt. Pressemitteilung des LG Hamburg […]