Korruptionsprozess gegen Regensburgs Ex-OB Wolbergs: Neuauflage erst im September
Ursprünglich war geplant, mit der Neuverhandlung des Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I bereits im Februar zu beginnen. „Aufgrund eiliger und vorrangig zu bearbeitender Haftsachen“ wird der Prozess nun in den Herbst verschoben.
Vor fünfeinhalb Jahren verurteilte die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg den ehemaligen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen, sprach ihn von weiteren Vorwürfen frei und verzichtete auf eine Strafe. Vor über drei Jahren zerriss der sechste Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig dieses Urteil mit scharfen Worten in der Luft.
Der BGH kritisierte die „konsequent falschen“ und „nicht tragfähigen“ Begründungen der Regensburger Richter und verwies viele Anklagepunkte zur Neuverhandlung an das Landgericht München I. Wolbergs’ Anwalt Peter Witting nannte dies einen „Super-GAU“ und legte Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch im letzten September abgelehnt wurde. Die Neuverhandlung in München sollte ursprünglich im Februar beginnen, verzögert sich jedoch. Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur bestätigte unserer Redaktion, dass die Hauptverhandlung wegen dringender Haftsachen voraussichtlich erst im September startet.
Neuverhandlung mehrerer Vorwürfe
Neu verhandelt werden die Vorwürfe um verschleierte Strohmannspenden von fast 500.000 Euro aus dem Umfeld des geständigen Baumagnaten Volker Tretzel. Dies wurde im Rahmen eines „Deals“ zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie 1,5 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt worden. In seinem Geständnis hatte Tretzel auch Wolbergs schwer belastet.
Erneut verhandelt werden auch Renovierungskosten, die die Bauteam Tretzel GmbH für ein Wochenendhaus und eine Pächterwohnung übernahm, sowie um mögliche Rabatte beim Wohnungskauf für Wolbergs’ Mutter.
„Ich kann nie etwas zugeben, was ich nicht getan habe.“
Wolbergs bestreitet alle Vorwürfe und lehnt, anders als die Bauträger Tretzel und Thomas Dietlmeier (Immobilien Zentrum Regensburg) oder der wegen Erpressung verurteilte CSU-Politiker Franz Rieger, einen Deal ab. „Ich kann nie etwas zugeben, was ich nicht getan habe“, sagte er Ende November der Mittelbayerischen Zeitung.
Da Wolbergs in einem anderen Prozess bereits wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, droht ihm im Falle eines neuerlichen Schuldspruchs möglicherweise Haft.
Jupp Schmittler
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Die unendliche Geschichte wird es immer unerträglicher. Jeder Beschuldigter hat m.E. das Recht das solche Verfahren in absehbarer abgeschlossen werden.
Susanne
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Ich finde es unsäglich, was das Gericht hier macht. Absolut nicht akzeptabel. Warum ist diese Angelegenheit nicht längst abgeschlossen? Losgelöst davon ist meine Meinung, dass das Vorgehen gegen Herrn Wolbergs unangemessen und überzogen war und ist. Mir sind bundesweit vergleichbare Praktiken bekannt, wo rechtlich nie was unternommen wurde. Warum hier?
Spartacus
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@Jupp Schmittler
Da stimme ich Ihnen zu, hierfür hätte man aber nicht den Staat und seine Infrastruktur die letzten 30 Jahre im Namen der Schwarzen Null und Schuldenbremse kaputt sparen dürfen.
Außerdem hätte der Beschuldigte dann endlich längstens sein Versprechen einlösen können Regensburg zu verlassen.
Dieter
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Diese Kommentare schon wieder.
Hätte Richterin Escher damals ein sauberes Urteil statt eines Skandalurteils gefällt, wäre das Ganze schon seit Jahren vorbei.
Eine Blamage für die Kammer aber auch Regensburg war das und dementsprechend wurde das auch wieder kassiert
Diesmal wird es interessant, da Tretzels Geständnis nun im Raum steht.
Vielleicht sollte im Nachgang auch diskutiert werden, welchen Einfluss solche Immobilienmonopole wie in Regensburg auf die örtlichen Mieten und Kaufpreise haben und welcher wirtschaftliche Schaden entstanden sind. Die Millionenboni bei z.B. Tretzels haben letztendlich die Einwohner gezahlt.
Schwarzbär
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Das damals getroffene Urteil, das nun überprüft werden soll, war für mich aus gesundem Rechtsempfinden heraus nicht nachvollziehbar.
Ich habe auch keinerlei Verständnis für Menschen, die in keinster Weise bereit sind, für ihr Handeln und Regelverstöße Verantwortung zu übernehmen. Im Gegenteil: Der Beklagte hat sich zumindest nach der Berichterstattung als Opfer inszeniert. Grundlos wird in unserem Land niemand vor Gericht gebracht.
Ich finde es auch richtig, wenn sich die Justiz durch Überprüfung von Verfahren und Urteilen selber nachjustiert. Das gilt genauso für Urteile, die ggf. auch zu hart getroffen worden sein können. Daß Herr Wolbergs’ Unrechtsbewußtsein anscheinend nicht besonders ausgeprägt zu sein scheint, zeigt auch, mit welcher Forschheit er meint, sich lokalpolitisch wieder einbringen zu müssen.
Mr. T.
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Schwarzbär, den Satz “Grundlos wird in unserem Land niemand vor Gericht gebracht.” würde ich in seiner Absolutheit so nicht unterschreiben. Der Rest ist dann schon richtig. Unser Rechtssystem hat Vorkehrungen, die es erlauben, dass es sich bei Fehlern korrigiert.
Schwarzbär
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Mr.T., zu Ihrer Anmerkung möchte ich gerne erwidern, daß mir persönlich keine Fälle bekannt sind, wo dieser Grundsatz keine Beachtung fand.
Ich sehe diesen Satz vielmehr als klare Abgrenzung gegen Unrechtssysteme, wie wir sie von 1933 – 1945 generell und in der ehem. DDR bis 1989 hatten.
Der Beklagte scheint sich wohl eher als Verfolgter der Justiz (und öffentlichen Meinung) sehen zu wollen und das kann es wohl nicht sein.
Daniela
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Das Ganze ist einfach nur noch nervig und lässt in Regensburg auch immer wieder Diskussionen auflodern.
Wolbergs will nicht von der politischen Bühne gehen, es scheint ihm eine Art Selbsterhaltung.
Er kann nicht gestehen, was er nicht getan hat… never ending story…
Schwan68
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@Spartacus 9.1. 21:54
“Da stimme ich Ihnen zu, hierfür hätte man aber nicht den Staat und seine Infrastruktur die letzten 30 Jahre im Namen der Schwarzen Null und Schuldenbremse kaputt sparen dürfen.”
Der Zusammenhang mit dem Wolbergs-Verfahren erschließt sich mir zwar nicht, aber von “kaputtsparen” kann ja wohl nicht die Rede sein, eher vom “kaputtausgeben” für die falschen Belange.
Verschuldung der öffentlichen Haushalte:
1993 770 Milliarden
2023 2.445 Milliarden
Günther Herzig
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Wenn sich jemand zu lange in Untersuchungshaft befindet, muss er entlassen werden. Was hier mit Joachim Wolbergs passiert, sehe ich ähnlich. Nach meinem Gefühl befindet er sich in virtueller Untersuchungshaft. Ob sein oder das Verhalten seines Anwalts die Entstehung dieser Situation begünstigt hat, darf keine Rolle spielen. Er muss niemals etwas einräumen, nur um Ruhe zu haben.
Christian
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@ Günther Herzig
virtueller Untersuchungshaft?????
Rufus
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@Schwarzbär
Ja das ist völlig richtig. Die Justiz kann und soll sich gegebenenfalls auch nachjustieren.
Trotzdem:
“Nach all der Zeit
tut mir sogar Wolbergs leid.”
Günther Herzig
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@Christian
11. Januar 2025 um 15:42 | #
Manche verstehen mich. manche nicht.
Lauberzehrling
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Was Herr Herzig meint und womit er auch Recht hat: Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, vor einer überlangen Verfahrensdauer geschützt zu werden. Das ist bereits in den Auswirkungen des laufenden Verfahrens auf den Beschuldigten begründet.
Settembrini
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Wenn man der Meinung ist, man muss alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zum BGH und Verfassungsgericht ausschöpfen, dann darf man sich über eine längere Verfahrensdauer wohl nicht allzu sehr beklagen.
KW
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@Susanne
Ich habe für Sie mal was zum Lesen rausgesucht, geht um den Ex-OB von Ingolstadt, Lehmann (CSU):
https://www.sueddeutsche.de/bayern/ingolstadt-prozess-alfred-lehmann-bewaehrung-urteil-1.4649195
Was halten Sie davon? Auch unverhältnismäßig im Vergleich zu den Ihnen bekannten Fällen in der Bundesrepublik, wo Korruption nicht verfolgt wurde?
Mr. T,
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Wer den Artikel gelesen und auch noch verstanden hat, sollte wissen, dass die Verzögerung genau der Tatsache geschuldet ist, dass eine zu lange Wartezeit auf ein Verfahren schwer zumutbar ist – aber eben für andere, dringendere Fälle.
Zakharias
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Hoho, die Justiz … Mein Arbeitgeber hat mir 1000Euro pro Monat Unterschlagen. Email an den Staatsanwalt seit vier Wochen unbeantwortet. Nur mal zum Vergleich.
Aber warum denn den Vanino machen (aka. die Straftäter mittels juristischen Winkelzügen aus der Haft freipressen), wenn man auch darauf hoffen kann, dass alles in Vergessenheit gerät? Was ist aus den damaligen Angeklagten geworden? Sind die wieder straffällig geworden, oder werden sie immer noch von der Justiz vor Strafverfolgung beschützt?
Wolfgang Theine
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@ Daniela 10. Januar 2025 um 12:29
Klar ist das “nervig”, aber erwarten Sie von Wolbergs, dass er etwas zugibt, wessen er sich nicht schuldig fühlt – damit Ihre Nerven geschont werden? Und natürlich ist das ein Selbsterhaltungstrieb, nur ein für ihn positiver Ausgang des Verfahrens bietet die Möglichkeit, nicht nur seine Reputation sondern auch eine einigermassen erträgliche Zukunft wieder zu erlangen. Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen nun mal langsam, und das ist meistens gut so. Zu Beginn des Verfahrens mahlten sie allerdings deutlich zu schnell: die m.E. völlig überzogene und überflüssige Untersuchungshaft hatte schon ein “Geschmäckle”, wenn man bedenkt, wie viele schwerere Straftaten in Deutschland ohne Untersuchungshaft bis zur Verhandlung jahrelang auf Eis liegen.
Weder ich, noch Sie, noch irgend ein anderer der hier mit moralischer Attitüde kommentierenden User weiss mit Sicherheit, ob Wolbergs im Sinne der Anklage schuldig ist. Das wird das Gericht hoffentlich klären. Bis dahin müssen auch Ihre Nerven das aushalten.
Ulrich Mors
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Mir kommen langsam wieder Erinnerungen, Beobachtungen und Gedanken an diesen Prozess, den ich aufmerksam verfolgt habe soweit dies über Presse und Medien möglich war. Davon erscheinen als mitteillungswert, ergänzungsbedürftig und auch diskussionswürdig.
Bei Wollbergs stehen seine politischen Gegner im Verdacht, dass sie mangels gleichwertigen politischen Personen und Argumenten mit Akribie nach rechtlichen Gründen gesucht haben, um den selbstbewussten, dynamischen und jungen Liebling der Regensburger Wähler samt seiner ganzen Partei zu stoppen und zu Fall zu bringen. Die eigene Partei, dabei wohl mit Wohlbergs, gab das Beispiel, sie hatte dies zuvor selbst gegen den amtierenden Vertreter des Hauptgegners versucht. Der Sturz vom geehrten Stuhl des Oberbürgermeisters auf die Pritsche der Untersuchungs- und Beugehaft war so krass, dass der Betroffene menschlich vielen leid tun musste und dass jeden die Furcht vor der Macht des Staates ergreifen konnte. Es erinnerte an die Massnahmenn in Paris 1789-1792 und man fragte sich, ob jemals wieder ein OB in Regensburg mit Dynamik und Entschlusskraft regieren und entscheiden könnte. Die Aktionen der jungen weiblichen Staatsanwaltschaft waren schwach gegenüber der Verteidigung und wurden ganz deutlich von einer höheren strengeren männlichen Ebene gestützt und übersteuert. Auch dies erschien und erscheint immer noch fragwürdig bei Vorstellungen von Justiz mit Chancengleichheit durch formale Gegebenheiten und kann Sorge bereiten. Andererseits entstand vom Angeklagten der Eindruck eines raffiniert gewitzten Politikers als deutlich wurde, wie er finanzielle Zuwendungen in seine Ortsgruppe schuf und so steuerte, dass er seinen Einfluss in der eigenen Partei mehrte und stärkte sowie dabei vom Verdacht eines Bündnisses mit dem Unternehmertum als “Klassengegner” freihielt. Dazu entscheidend verwerflich, vielleicht ungeklärt von ihm selbst naiv und selbstlos gedacht, die “Investition” von persönlichem Vermögen in die eigene Karriere, wobei wenn berechnend gedacht, mit Erfolg alles wieder herausgeholt werden konnte und laufende Erträge anfielen. Das war geradezu politisch genial unternehmerisch und bestätigte seine Kreativität und die überwiegende Hörigkeit seiner Partei ebenso wie die personale Alternativlosigkeit ihrer Gegner. Die finanziellen Vorteile seiner Familie erscheinen harmlos im Vergleich mit den Verfehlungen des Ingolstädter OB, auf den hier ein Kommentar verweist, fast wie die Annahme eines Kugelschreibers durch einen Beamten. Insgesamt geblieben ist der Eindruck vom leider notwendigen Verlust einer für Regensburg ursprünglich lhoffnungsvoll wertvollen Persönlichkeit durch Mangel an Selbstkontrolle sowie Parteikontrolle, einer fast selbstherrlichen Machtdemonstration der Justiz und einer Hemmung der immer notwendigen staatlichen Beziehungen zu gestaltenden Unternehmen, letzteres nicht ohne Selbstverschulden.
Daniela
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@ Wolfgang Theine
12. Januar 2025 um 18:07 | #
Sie haben sicher in einigen Punkten Recht. Und Gott sei Dank habe ich das Vermögen, mich dieser leidigen Angelegenheit endlich einmal zu entziehen, indem ich diese als ‘nervig’ für mich deklariere.
Und wer ständig gegen Windmühlen ankämpft,…, muss nicht wundern…
Lauberzehrling
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@Settembrini:
„ Wenn man der Meinung ist, man muss alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zum BGH und Verfassungsgericht ausschöpfen, dann darf man sich über eine längere Verfahrensdauer wohl nicht allzu sehr beklagen.“
In einem Rechtsstaat kann man sich wohl kaum darüber beklagen, dass ein Beschuldigter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft. Man wird aber erwarten können, dass der Rechtsstaat, der seinen Strafanspruch durchsetzen möchte, die Ressourcen schafft, das auch innerhalb eines akzeptablen Zeitraums zu tun.
@Mr. T: wo ist der Widerspruch? Eine überlange Verfahrensdauer ist für alle unzumutbar. Dass Haftsachen vorrangig sind, dürfte einleuchten. Trotzdem hat der Staat die Ressourcen vorzuhalten, die es benötigt, damit etwas vorangeht und das Verfahren nicht zwei bis drei Jahre pro Instanz liegt.
Der Schutz vor überlanger Verfahrensdauer ist auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. Eine überlange Verfahrensdauer ist in einem Urteil daher strafmildernd zu berücksichtigen.
Burgweintinger
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Oh je, Ullrick Moohrs!
Wollbergs, Wohlbergs,…
Beides falsch…
thomas otto
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hr wolbergs ist ruiniert, so oder so. entgegen seiner selbstwahrnehmung wählt ihn doch keiner mehr. er sollte sich anderweitig um die gesellschaft verdient machen, etwa im sozialen bereich arbeiten, altenpflege o.ä.
Wolfgang Theine
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@ Mr.T 12. Januar 2025 um 11:29
Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu. Offensichtlich hat das Gericht hier richtige Prioritäten gesetzt und ich denke, es bringt wenig, sich darüber aufzuregen.
Ulrich Mors
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@ Schwarzbär 10. Januar
Bei vertiefter Beschäftigung mit dem Urteil gegen Wollbergs in dieser Runde wurde mir am Beitrag von Schwarzbär bewusst, dass bei vielen kein Bewusstsein besteht, wie stark der Prozess gegen Wolbergs und die Sicht auf Urteil wie Person politisch verwoben ist und wie sehr ein weiter und freier Blick fehlt. Eine Parallele zum aktuellen Kampf um die Gestaltungsmacht für die Bundespolitik in Sicht auf eine leicht bestimmbare Person kann deutlich gezogen werden. Bei ihr haben, wenn überhaupt nötig, Erfahrung, Deckung und Solidarität durch Parteikollegen eine Krise mit möglichem Sturz verhindert. Auch die Bedeutung von Überzeugung, Gestaltungswillen, Durchhaltekraft und Stützung bei einem Gestalter wird deutlich, für die hier viele bei Wolbergs nach seiner Verurteilung kein Verständnis oder Bereitschaft zur Reflektion aufbringen können. Auch die Vermessenheit und das mangelnde Gefühl für die Anwendung der Möglichkeiten des Rechts durch Personen der Staatsanwaltschaft werden deutlich. Dies erscheint besonders gewichtig, wenn man sich daran erinnert, wie schwierig die Ermittlung der Beweismittel durch beauftragte Behörden waren. Man konnte dabei den Eindruck einer Überforderung gewinnen und die Anwendung der Untersuchungs- und Beugehaft erweckte den Eindruck einer verzweifelten “Ultima Ratio”. Ernsthafte Sorge muss man sich bei all diesen Vorgängen darum machen, dass unter der Drohung einer versagendenden und missbrauchten Rechtsprechung keine innerlich zutiefst engagierten und risikobereiten Personen sich künftig um öffentliche Ämter bemühen könnten. Das grosse und ehrliche Engagement spreche ich Wolbergs bei allen Fehlern zu und dies verdient grundlegenden Respekt. Ich bin kein Wolbergs… und Wolbergs… sondern dies muss ganz einfach deutlich gesagt werden.
Günther Herzig
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@Ulrich Mors
13. Januar 2025 um 17:21 | #
Warum nennen Sie nicht Personen, die sie meinen mit deren Namen? Übrigens, was Sie meinen ist schwer zu verstehen.
Lutherer
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Bei allem was ihm zur Last gelegt wird und wie man das Handeln bewertet. Rechtskräftig ist selbst nach 5 Jahren nichts. Ich halte das für peinlich, gegenüber dem Beschuldigten aber auch gegenüber dem Bürger, die beide ein Recht auf eine zügige Entscheidung haben sollten. Keiner sollte unter der Überlastungs-Ineffizienz dieser Justiz derart leiden. Was das allein finanziell für alle bedeutet ist schwer erträglich. Aber das ist der Justiz gehörig bumpel. Wie immer. Unter den Tallaren…
Ulrich Mors
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@ Günther Herzig 14.01.2025
Wie gesagt, die Erinnerungen kommen langsam und die Gesamtverhältnisse wie Prozess liegen weit zurück. Sicherlich dominieren die Haupteindrücke und eigene Unzulänglichkeiten sind nicht auszuschliessen. Doch Wesentliches bleibt präsent und ist bestimmend. Der Name Herzig ist mit Erinnerung an einen sehr geschätzten und gerechten Vorgesetzten verbunden und fördert die Bereitschaft zum Engagement und zur Deutlichkeit. Auch ein Antrieb als grundsätzlich Betroffener weil ehemaliger Amtsinhaber ist gegeben.
Ich bin nicht Mitglied der ehemaligen Partei von Wolbergs, habe sie und ihn in Regensburg bei langjähriger Bürgerschaft nie gewählt und habe keinerlei Insiderwissen. Wolbergs habe ich aber einmal gesucht zur Gewinnung eines Eindrucks und aufmerksam erlebt in nächster fast intimer aber allgemein möglicher Nähe. Er wirkte selbstbewusst, sehr engagiert und talentiert mit einem Schuss zu altersgemässer Überheblichkeit und voller Sendungsbewusstsein wobei er von Anhängern umschwärmt war, die ihn zu bestärken und beflügeln schienen. Bei allem entstand dabei für mich auch der Eindruck von Selbstinszenierung und Gefolgschaft um ihn.
Für Sachverhalte bin ich in der Auswertung von Nachrichten und Informationen in ihrer Gegebenheit geschult und langjährig erfahren, hierbei mit Basiswissen und Erfahrung zur Einschätzung bzw. zur Erarbeitung einer Sicht in einem streng rechtorientierten und kontrollierten Disziplinarbereich, in dem ich auch vielfach in einer Person faktisch aufgreifen, ermitteln, anklagen, entscheiden oder auch ins Strafrecht abgeben musste, was im sonstigen Recht institutionell berechtigterweise wie prinzipiell nicht möglich sein darf. Die Ausbildung, die Aufsicht und die Erfahrung machen darin für alles besonders sensibel und schaffen ein Bewusstsein für Menschen und bei Justiz. Daher macht mich einiges so beim Prozess sehr betroffen. Für volle Sicht auf die Verhältnisse bedürfte es der Einsicht in alle Bereiche wie in der Wissenschaft der Notwendigkeit zur Verfügbarkeit und Beachtung von Quellen. Selbst möchte ich mich als politisch interessierten und weil aktuell nötig engagierten Bürger definieren.
Die Richter haben m. E. richtig und angemessen dabei auch mutig unter den beobachtbar extrem schwierigen Verhältnissen sowie wahrscheinlich auch unter persönlich für die Karriere wichtigen Bedingungen entschieden. Wenn dabei sachliche und formelle Fehler zu sehen sind, entsteht selbstverständlich eine Pflicht zur Revision doch auch vieles hat Ermessensspielraum, was sich deutlich in der Mehrheit fordernden Zusammensetzung von Entscheidungsgremien der Justiz ausdrückt. Mit dem Urteil könnte W. gut leben wenn der Prozess selbst anders verlaufen wäre. Aus meiner Aussensicht und Aussenbeurteilung erscheinen Massnahmen bedenklich überzogen, da bei Rechtgestaltung und Rechtfindung immer auch ein Mass und eine Form gesetzt sind. Dies wurde bei den Ermittlungen nicht deutlich und hat mein Vertrauen in den Prozess zunächst einmal erschüttert. Obwohl das Urteil einiges wieder dem Lot näher gebracht hat, bleibt doch Schwerwiegendes nicht korrigiert. Es war zunächst ganz deutlich ein schwacher Anfangsverdacht zu erkennen, der unverhältnismässig durch Anwendung äusserster Mittel der Justiz ohne sichtbare oder zumindest erahnbare personale wie sachliche Notwendigkeit unangemessen gestärkt werden sollte, angesichts des auf Unschuld beharrenden Wohlbergs. Dies erweckte sofort Aufmerksamkeit und Misstrauen. Die extrem harten Ermittlungsmassnahmen wirkten wie gegen einen Schwerstverbrecher gerichtet und die Berufserfahrung der anordnenden Personen erscheint daraus beherrschend bestimmt. Nach meiner Beobachtung gab es im staatsanwaltschaftlichen Zuständigsbereich aber gehäuft keine solche Fälle aus vergleichbaren Gegebenheiten. Für die grundlegende so schwerwiegende Einschätzung einer Person bedurfte es zudem nach meinem Rechtsempfinden zumindest vorheriger Gewissheit über vorherige Belastung, die bei W. schwer vorstellbar war, vor allem wenn man noch bedenkt, dass er durch Wahl unter kritischer Beobachtung von Politgegnern in ein Amt gekommen ist. Ganz ungeklärt ob notwendig und zulässig doch wichtig erscheinen auch die beobachtbaren Einwirkungen in die festgelegte Staatsanwaltschaftsebene. Bei solcher Summe von grenzwertig erscheinenden rechtlichen Massnahmen müsste eigentlich auch allen Bürgern sofort aber zumindest schnellstmöglich ein Zeichen für Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit gegeben werden, um Ansehensschädigung von Ämtern und Justiz zu vermeiden. Bürger werden nur im Grundvertrauen in die Justiz belassen und sie nehmen deren Massnahmen zumeist als Richtschnur für die Beurteilung justizbetroffener Personen, häufig langfristig. Hier wurde Wolbergs allgemein völlig unverständlich öffentlich “gebrandmarkt” und ist es immer noch. Leider besitzt die Justiz offenbar nur das schwache Mittel eines Freispruchs um solche Spuren im Ansehen auszuwischen. Nur die Öffentlichkeit hätte nachhaltige Möglichkeiten durch vorurteilsfreie Würdigung von Person und Leben vor und nach dem Urteil. Ob die laufende Revision grundsätzlich oder real für diesen Mangel eine Möglichkeit zur Korrektur enthält, entzieht sich meiner allgemeinen und realen Rechtskenntnis. Es bleibt nur Warten und Hoffen. Leider blockiert sich derzeit auch W. pragmatisch gesehen zusätzlich noch selbst durch weitere politische Aktivitäten, wodurch er bei vielen die Sicht durch politische Gegnerschaft auf sein ehemaliges Verhalten beeinflusst. Seine Trotzigkeit im Prozess war höchstwahrscheinlich durch ein Unschuldbewusstsein in Verbindung mit fehleder Vorbelastung sowie durch verinnnerlichte Verpflichtung für Amtsnotwendigkeiten begründet und jetzt andauernd durch die nicht bereinigte Übergriffigkeit sowie zusätzlich durch Warten auf ein längst fälliges rechtskräftiges Urteil.
Die Personen und die Umstände für die Auslösung des Prozesses bleiben in den Prozessakten verborgen und sind wohl darin und dabei geschützt. Um des Friedens willen ist dies richtig aber nichtdestoweniger sollten sich Beteiligte nach meiner Meinung im Antrieb für eine Anzeige grundsätzlich hinterfragen bezüglich Nutzen wie Schaden mit erst daraus sich ergebender Notwendigkeit für alle und sich selbst. Die Personen in der eigenen Partei, die Wolbergs vor Unheil hätten bewahren können, ich möchte lieber sagen müssen, lassen sich nach Aktivität, Erfahrung und Prominenz leicht finden, vielleicht hat er diese aber durch eigenes Verhalten zum Schweigen veranlasst. Als ehemaliger gewählter Amtsträger hat Wohlbergs trotz allem nach bisherigem Urteil, den Umständen des Prozesses und persönlicher Einschätzung mein Mitgefühl und meinen Respekt. Basta in dieser Angelegenheit.
Ely
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Sehr geehrter Herr Mors, ausgegangen ist die das Verfahren durch die dienstliche Anzeige eines Staatsanwalts, der Schatzmeister der Landes-SPD war. Diese Person ist qua-Amt verpflichtet evtl Straftaten anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg konnte nicht anders als der Angelegenheit nachzugehen. Die kritisierte Untersuchungshaft wurde angeordnet, weil W Kontakt zu Mitarbeitern aufgenommen hatte und wissen wollte, was sie bei der Kripo ausgesagt hatten, Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund. Die Haft wäre also vermeidbar gewesen. Im öffentlichen Dienst gibt es nach Mord und Totschlag und Freiheitsberaubung nichts Schlimmeres als Bestechlichkeit. Sie scheinen Jurist zu sein und wissen, dass auch die Vorteilsnahme unter Bestechlichkeit fällt. Die lange Verfahrensdauer ist problematisch, aber letztlich eine Folge Möglichkeit Rechtsmittel zu ergreifen.
Günther Herzig
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Ulrich Mors
15. Januar 2025 um 16:35 | #
So ganz verstehe ich nicht, was Sie mir gegenüber ausdrücken wollten. Sie haben sich in ihrem Beitrag große Mühe gegeben. Dass es unterschiedliche Ansichten gibt, ist klar. Das ist auch das Problem in einem Forum, dass zum einen eher kurze Beiträge erwartet werden und andererseits lange Ausführungen mit dem Ziel bestimmte Punkte besonders anzusprechen zu dem Vorwurf der Verwässerung führen. Ich will generell so genau, wie möglich sein (Berufskrankheit) und laufe dann aber Gefahr mich mit meinem Beitrag in einer Gesamtschau zu verlieren. Bin ich zu knapp, setze ich mich dem Vorwurf aus, zu verallgemeinern. Manches muss aber für die Leser doch ohne Worte schon zu begreifen sein, wenn sie aus längerer Erfahrung ein Gefühl dafür haben, wie jemand tickt. Um nicht als Verallgemeinerer gesehen zu werden, muss nicht alles verbal erklärt werden.
Zu Joachim Wolbergs: Bevor er in den immer noch nicht abgeflauten Strudel der Aufarbeitung Regensburger Geschichten geriet, galt er in seiner Partei (München) als Hoffnungsträger. Vielleicht sah er sich auch deshalb so unnachgiebig, weil er die Beschädigung seines bundesweiten Rufs auf keinen Fall hinnehmen wollte. Ich nehme an, dass er auch Pläne hatte einen Sitz im Bundestag zu erringen. Ich habe Zweifel, ob seine bestellten Strafverteidiger nicht nur darauf setzten rechtlich nicht ausgeschlossene gerichtliche Ziele zu erreichen oder ob ihm zu einem frühen Zeitpunkt hätte geraten werden müssen etwas Asche auf seinem Haupt zu erdulden. Und Geld spielt für Strafverteidiger, die auch bundesweit tätig sind, keine geringe Rolle. Da ich aber nur über eine eingeschränkte Sicht auf das alles verfüge, gebe ich mich damit zufrieden, dass mir Joachim Wolbergs ganz einfach leid tut. Niemand sollte erleben müssen für so “wenig”, -zutreffend oder nicht-, persönlich so dauerhaft demontiert zu werden.
Ulrich Mors
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@ Ely 15.01.2025
Danke für Ihre Information zum Münchener Staatsanwalt. Die Erinnerung ist wieder geweckt und die Gedanken an seine als literarisch dramatisch verwertbare Person, Bösewicht aus Gewissen, kommen wieder. Die Diskussion habe ich abgeschlossen. Unbekannterweise mit freundlichen Grüssen und besten Wünschen.
Zakharias
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Kommentar gelöscht. Belegen Sie Ihre Behauptungen.