Von Regensburg nach Abalonia
Die Flensburger Punkband Turbostaat ist gerade auf ihrer Auf-Nach-Abalonia-Tour und machte dabei am Dienstag Station in der Alten Mälzerei in Regensburg. Eine Konzertkritik.

Turbostaat in Regensburg. Foto: om
Die Flensburger Punkband Turbostaat ist gerade auf ihrer Auf-Nach-Abalonia-Tour und machte dabei am Dienstag Station in der Alten Mälzerei in Regensburg. Eine Konzertkritik.
Turbostaat in Regensburg. Foto: om
Ab dem 1. Januar 2017 soll ein neuer Rahmenvertrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort seine Gültigkeit erlangen. Dies führt zu erheblichen Problemen bei Hochschulen und Studenten. Was dies für die Universität Regensburg und Teilnehmer von Kursen schon in diesem Wintersemester zur Folge haben wird und was er in der Zukunft für welche haben kann, soll nun skizziert werden.
Ziemlich genau 18 Jahre ist es her als die Terrorgruppe zuletzt in Regensburg spielte. Damals brachte ihnen der Auftritt in der Alten Mälzerei eine irrwitzige Anzeige eines katholischen Eiferers ein. Am vergangenen Samstag war die Berliner Punkband wieder in der Stadt, in der „Live-Event-Location“ Mischwerk. Anzeigen werden diesmal vermutlich ausbleiben und würden den ohnehin nur bloß durchwachsenen Abend unnötig aufwerten.
Nach nur zwei – statt den geplanten zehn – Verhandlungstagen steht der Strafprozess gegen Christian F. wegen sexuellen Missbrauchs von Domspatzen-Schülern, Besitz von „kinderpornographischen Filmmaterials“ und sexueller Nötigung einer Frau kurz vor dem Abschluss. Da der Angeklagte nach einem Rechtsgespräch vergangenen Dienstag fast alle Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft einräumte, kann im Dezember das Urteil gesprochen werden. Die in Aussicht gestellte Bewährungsstrafe und die Einlassungen des Beschuldigten führten im Umfeld von Betroffenen zu Unverständnis.
Laut Anklage lief im Februar dieses Jahres ein 23-jähriger Kelheimer mit einer Machete bewaffnet in eine Asylbewerberunterkunft in Kelheim und wollte einen Asylbewerber ermorden. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Regensburg nicht, sondern verurteilte den Täter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Es wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er freigesprochen. Insgesamt ist es sehr glücklichen Umständen geschuldet, dass der geschädigte Asylbewerber aus Sierra Leone bei dem Angriff nicht schwerwiegend verletzt oder eben sogar getötet wurde.
Die städtische Tochtergesellschaft löste den Vertrag mit einem Berliner Immobilienfonds vorzeitig auf, überwies einen Millionenbetrag und wurde nun verklagt. Die Entschädigung sei zu gering, so die Kläger. Oberbürgermeister Wolbergs sagt, er sei über alles bestens informiert – und hüllt sich ansonsten in Schweigen.