Nächste Schlappe für Porno-Abmahner
Das Amtsgericht Potsdam sieht die Massenabmahnung von Redtube-Nutzern durch die Regensburger Kanzlei U+C als unberechtigt an.
Das Amtsgericht Potsdam sieht die Massenabmahnung von Redtube-Nutzern durch die Regensburger Kanzlei U+C als unberechtigt an.
Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann („Porno-Pranger“) ist ein Glückskind. Trotz dubioser Praktiken, zahlreicher Strafanzeigen und deutlicher Gerichtsurteile ist die Staatsgewalt in der Vergangenheit nicht gegen den Profi-Abmahner vorgegangen. Bei anderen werden aus weit geringerem Anlass Geschäfts- und Kanzleiräume durchsucht, Akten und Computer beschlagnahmt und das Telefon überwacht. Ein ehemaliger Geschäftspartner von Urmann, der von dieser Aktion betroffen war, sagt: „So lange wir mit Urmann zusammengearbeitet haben, schien es einen Schutzschirm gegeben zu haben. Der war danach sehr schnell weg.“ Ein Vergleich.
Die Piratenpartei hat am Donnerstag Mandantenvereinbarungen der Porno-Abmahner von Urmann und Collegen (U+C) veröffentlicht. Ein Gutachten des Rechtsanwalts Christian Solmecke kommt zu dem Schluss: Diese Abmachung ist illegal. Mit Blick auf die Einstellung eines Strafverfahrens gegen U+C durch die Regensburger Staatsanwaltschaft spricht der Jurist Dr. Walter Felling von einem „Skandal“. Die Piraten veröffentlichen indes nach und nach weitere Insider-Informationen aus der Urmann-Kanzlei.
U+C hofft auf eine weitere große Abmahnwelle gegen User von Streaming-Portalen. Das hat der Rechtsanwalt Thomas Urmann gegenüber dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke angekündigt. Allerdings gibt das Gros der Fachanwälte den Rat: Nicht zahlen. Nichts unterschreiben.
Ein Unternehmen mit dem bescheidenen Stammkapital von 80.000 Euro verursacht Rechtsanwaltskosten von 8,5 Millionen Euro und Ermittlungskosten von 3,5 Millionen Euro, um einen Schaden von 770.000 Euro geltend zu machen. Klingt das seltsam? Geht da alles mit rechten Dingen zu? Ist das nicht ein wenig merkwürdig? Mag sein, aber genau das steckt hinter der neusten Abmahnwelle der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann + Collegen (U+C).
Die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) hat eine neue Geschäftsidee entdeckt. Sie ist ähnlich dubios wie diverse Abmahnwellen in der Vergangenheit. Ein Zivilgericht hatte das Gebahren der Kanzlei kürzlich als „unmoralisch, unseriös und vorsätzlich sittenwidrig“ klassifiziert. Andere Anwälte sehen durch U+C den Ruf ihres Berufsstandes beschädigt. Die Regensburger Staatsanwaltschaft indes hat daran nichts auszusetzen.
Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.
Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann und Collegen statt.
Porno-Pranger: Unter diesem Stichwort machte im letzten Sommer Urmann + Collegen, eine berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahn-Kanzlei, bundesweit Schlagzeilen. Jetzt ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs gegen den Rechtsanwalt Thomas Urmann. Gegen die Kanzlei läuft eine Regressklage.
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Erneute Schlappe für die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C). Eine Einstweilige Verfügung, die eine Betroffene gegen die Kanzlei erwirkt hatte, bleibt in Kraft. Das entschied das Landgericht Essen am Mittwochnachmittag (Az. 4 O 263/12) und wies eine Klage von U+C ab.
Der Porno-Pranger liegt auf Eis. Am Freitag hat das Amtsgericht Regensburg eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Kanzlei U+C erlassen. Die Bayerische Landesaufsicht für Datenschutz hat die Veröffentlichung vorläufig untersagt.
„Chaos-Partei“ schlagzeilte der Spiegel über die Regensburger Piraten. Vorstandsmitglied Tomislav Dujmovic hatte sich in einer (selektiv versandten) Pressemitteilung für den Porno-Pranger der Abmahnkanzlei Urmann und Collegen ausgesprochen. Zwischenzeitlich ist der komplette Vorstand zurückgetreten, um Neuwahlen zu ermöglichen. Der bisherige Vorsitzenden der Regensburger Piraten, Jürgen Cieslik, wurde davon ein wenig überrascht. Er ist erst am Montag aus dem Urlaub zurückgekommen. Ein kurzes Interview.
Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen. Die Entscheidung dürfte Vorbildcharakter haben.
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