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Gerichtsentscheid gegen Porno-Pranger

Schlappe für Porno-Anwälte

Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den Porno-Pranger der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen. Die Entscheidung dürfte Vorbildcharakter haben.

Zahl oder Dein Name steht im Netz: Die Kanzlei Urmann und Collegen droht via Medien unverhohlen mit einem Porno-Pranger. Foto: nomo/michael hoefner http://www.zwo5.de

Für die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) war es ein gelungener PR-Coup: Unter der Schlagzeile „Porno-Pranger“ erfährt U+C derzeit breite mediale Aufmerksamkeit. Mitte August berichtete das Regensburger Wochenblatt über die Ankündigung von U+C, ab dem 1. September eine sogenannte „Gegnerliste“ zu veröffentlichen. U+C ist eine der größten Abmahn-Kanzleien in Deutschland – die Kundschaft ist zum Teil recht dubios und kommt insbesondere aus der Porno-Branche. „Aus Kreisen der Kanzlei“, so das Wochenblatt, sei die Zahl von 150.000 Abgemahnten durchgesickert. Diese Abgemahnten sollen illegal Filme, vornehmlich Pornos, im Internet herunter- und wieder hochgeladen haben. Und deren Namen bzw. die „heiklen Fälle“ will U+C nun im Internet veröffentlichen.

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150.000 Abgemahnte entsprechen knapp 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

„Die Zahlungsbereitschaft dürfte allein schon aus Scham dramatisch ansteigen“, prophezeite das Wochenblatt. Und dass einige Betroffene tatsächlich aus diesem Grund bezahlt haben, ist nicht nur wahrscheinlich. Es dürfte das eigentliche Ziel dieser Ankündigung gewesen sein. Via Medien wird die unverhohlene Drohung von U+C transportiert: Zahlt oder Euer Name steht im Netz. Landläufig nennt man so etwas schon mal Erpressung. Und es passt zu den bekannten Praktiken von U+C. Doch dazu später.

Landgericht erlässt Einstweilige Verfügung

Denn nun ist ein Gericht der Abmahn-Kanzlei in die Parade gefahren: Auf Antrag des Dortmunder Rechtsanwalts Hendrik Peters hat das Landgericht Essen am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung gegen U+C erlassen (LG Essen 4 O 263/12). Der Name von Peters Mandantin darf nicht auf der Liste veröffentlicht werden. Auf eine entsprechende Abmahnung hatte U+C nicht reagiert. Nun hat das Gericht der geplanten Namensveröffentlichung einen Riegel vorgeschoben. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der mit der Veröffentlichung einher gehe, sei rechtswidrig, heißt es in dem Beschluss.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem U+C bislang die Rechtmäßigkeit der „Gegnerliste“ begründete, treffe auf diesen Fall nicht zu, so das Amtsgericht Essen in seiner ausführlichen Begründung. Die Betroffene müsse befürchten, durch die Veröffentlichung ihres Namens „in ihrem sozialen Ansehen beeinträchtigt zu werden“. Hier überwiege abgesehen davon klar das Persönlichkeitsrecht vor den Geschäfts- und Werbeinteressen der Abmahn-Kanzlei.

Jetzt können die Abmahner abgemahnt werden

Peters sieht darin eine Musterentscheidung. „Verbraucher müssen sich nicht durch die Androhung eines Prangers unter Druck setzen lassen. Ausgehend von der Entscheidung des Amtsgerichts Essen können nun auch andere Betroffenen die U+C-Kanzlei entsprechend abmahnen.” Peters selbst vertritt eine dreistellige Zahl von Mandanten. (UPDATE am 31.08.12: Zweite Einstweilige gegen U+C/ Datenschutzbehörder erlässt Anordnung) Rollt jetzt eine Abmahn-Welle auf die Profi-Abmahner von U+C zu? Wirklich zu bedauern wäre das jedenfalls nicht.

Fragwürdige Praktiken abseits der Gerichtssäle

Die U+C GmbH – das sind ausweislich der ansonsten kaum informativen Homepage die Rechtsanwälte Thomas Urmann, Sebastian Stemmler, Florian Kuhn, Jochen Zielbauer, Sebastian Deubelli und Lutz Becker. Internet-Foren und Anwalts-Blogs sind voll von Beschwerden und Schilderungen über die fragwürdigen Praktiken der Kanzlei mit Sitzen in Regensburg und Hamburg.

Der Pranger ist nur eine weitere Eskalationsstufe bei den Bemühungen von U+C, angeblich berechtigte Geldforderungen einzutreiben. Das Muster scheint immer dasselbe zu sein: Erst wird wegen vermeintlich illegalem Filesharings abgemahnt, gegebenfalls wird in einem zweiten Schreiben die Forderung erhöht. Androhungen, bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte einzuleiten bzw. Strafanzeige zu erstatten, lässt die Kanzlei allerdings meist verstreichen. Anstelle von Gerichten setzt man auf andere Mittel, um die Abgemahnten zur Zahlung zu bewegen.

Anwaltskammer: „das berufsrechtlich Erforderliche veranlasst“

Verfolgt man dazu die Blogs verschiedener Rechtsanwaltskanzleien ist von überhöhten oder nicht gerechtfertigten Forderungen die Rede, ebenso von Verstößen gegen die Standesordnung. So wurden etwa anwaltlich vertretene Abgemahnte entgegen der Berufsordnung für Rechtsanwälte erneut privat angeschrieben und mit höheren Forderungen konfrontiert und so unter Druck gesetzt. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg bestätigt wenigstens eine entsprechende Beschwerde, wegen der man „das berufsrechtlich Erforderliche veranlasst“ habe.

Die angebliche Versteigerung

2010 wurde etwa unter großer medialer Anteilnahme die Versteigerung von 70.000 Abmahn-Forderungen im Wert von 90 Millionen Euro verkündet. Derartige öffentliche Ankündigungen können für Betroffene durchaus eine gewisse Drohkulisse darstellen. Wer kauft die Forderungen? Wie wird dann damit umgegangen? Doch anscheinend wollte niemand die angeblich so wertvollen Abmahnungen haben. Wie Rechtsanwalt Peters auf seinem Blog schreibt, scheint U+C stattdessen eine Untervollmacht an ein Inkasso-Unternehmen vergeben zu haben, das nun die Forderungen eintreiben soll: die Debcon GmbH. Unklar ist, wozu dieses Inkasso-Büro berechtigt ist und ob ein derartiges Vorgehen überhaupt zulässig ist.

Rechtsanwalt Peters sieht in dieser Praxis zumindest „einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)”. Der Strafrechtler Udo Vetter (Lawblog) konstatiert zur U+C-Debcon-Allianz: „Vielleicht, so mag man spekuliert haben, erschrickt eine ansehnliche Quote der mutmaßlichen Filesharing-Sünder so heftig, dass sie nicht ihren Anwalt anrufen, sondern spontan die Geldbörse öffnen. Sollte das jemand gemacht haben, hat er auf jeden Fall zu viel gezahlt. Den Mutigen, die Debcons letzte Frist haben verstreichen lassen, flattern derzeit keine Klagen ins Haus.”

U+C: Pranger statt Rechtsweg

Insofern scheint der Versuch, Abgemahnte via Debcon zur Zahlung zu bewegen, nicht den gewünschten Erfolg gebracht zu haben. Nun folgt als nächster Schritt die Pranger-Ankündigung. Ob die Forderungen jeweils berechtigt sind, ist, wie schon erwähnt, längst nicht bewiesen. Zwischenzeitlich haben sich bereits Unternehmen, die U+C damit beauftragt hatte, die angeblichen Übeltäter zu ermitteln, gegen eine Verwendung der von ihnen erhobenen Daten durch U+C gewandt. Aber bei 150.000 Betroffenen wird der eine oder andere schon zahlen. Aus Scham oder Angst eben.

Eine Abmahnung ist zunächst einmal nur eine Forderung. Bewiesen ist damit überhaupt nichts.  

Erpressung light

Nach Bekanntwerden der Pranger-Pläne von U+C hatten sich in den letzten beiden Wochen bereits mehrere namhafte Rechtsanwälte zu Wort gemeldet und dieses Vorgehen scharf kritisiert. Der Internetrechtler Thomas Stadler (Internet-Law) etwa geht davon aus, dass „die gezielte Erzeugung einer derartigen Prangerwirkung (…) nicht nur zivilrechtlich unzulässig ist, sondern sich auch strafrechtlich zumindest im Grenzbereich zur Nötigung bewegen“ dürfte. Nötigung – Erpressung light.

Die öffentlich kursierenden Einzelforderungen von U+C liegen zwischen 650 und 1.286,80 Euro. Selbst wenn nur zehn Prozent der 150.000 Abgemahnten angesichts des nun aufgebauten Drohszenarios zahlen sollten, ergibt das niedrig geschätzt wenigstens eine Million Euro.

Zwischenzeitlich prüft das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht den Fall. Der Deutsche Anwaltverein wertete die geplante Veröffentlichung gegenüber der Nachrichtenagentur dapd als „Grenzüberschreitung“.

„Rechtswidrige Massenabmahnungen“ für bekannten Abzocker

Doch nicht nur in der Filesharing- und Porno-Branche macht U+C mit fragwürdigen Praktiken von sich reden. Namens einer dubiosen KVR Handelsgesellschaft verschicken Urmann und Collegen seit August auch massenhaft Abmahnungen an Internetshops wegen fehlerhafter AGBs. Das Muster: Die Abmahnung kommt am Freitag mit Fristsetzung bis Sonntag, 12 Uhr. Dazu die Androhung hoher Kosten, wenn nicht sofort unterschrieben und gezahlt wird. Der Geschäftsführer der KVR ist der bekannte Internet-Abzocker Frank Drescher. Anwaltskanzleien, die derart abgemahnte Shops vertreten, sprechen zwischenzeitlich von „rechtswidrigen Massenabmahnungen“. Bleibt die Frage, ob U+C auch diese Shops auf seiner „Gegnerliste“ veröffentlichen will. Die Kanzlei schweigt sich dazu aus. Auf einen Fragenkatalog, dessen Beantwortung uns am Mittwoch telefonisch zugesagt wurde, und den wir unten dokumentieren, haben Urmann und seine sauberen Collegen bislang nicht reagiert. Vielleicht ist man zu sehr mit einigen Abmahnungen beschäftigt…

Fragen zur „Gegnerliste“   1. Am 1. September soll eine sogenannte „Gegnerliste“ von Ihnen veröffentlicht werden. In einem Bericht des Regensburger Wochenblatts ist von 150.000 Abgemahnten die Rede, die für eine Veröffentlichung auf dieser Liste in Frage kämen. Dabei bezieht man sich auf Informationen „aus Kreisen der Kanzlei“. Können Sie diese Zahl bestätigen?
2. Warum werden die entsprechenden Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht?
3. Auf den Blogs verschiedener Rechtsanwälte, stellvertretend seien hier Udo Vetter und Thomas Stadler genannt, ist davon die Rede, dass sich die von Ihnen geplante Veröffentlichung „strafrechtlich zumindest im Bereich der Nötigung bewegen“ dürfte. Wie stehen Sie zu solchen Vorwürfen?
4. Der Dortmunder Rechtsanwalt Hendrik Peters schreibt auf seinem Blog, er habe Ihre Kanzlei wegen der geplanten Veröffentlichung abgemahnt. Wie reagieren Sie darauf? Ist das die einzige derartige Abmahnung?
5. Vor zwei Jahren machte Ihre Kanzlei mit der Versteigerung von rund 70.000 Abmahnungen im geschätzten Gegenwert von 90 Millionen Euro Schlagzeilen. Was ist daraus geworden?
6. Hendrik Peters schreibt auf seinem Blog, Sie würden die Forderungen nun über ein in Untervollmacht agierendes Inkasso-Büro geltend machen. Entspricht das den Tatsachen?
7. Immer wieder wird (etwa bei RA Peters) der Vorwurf gegen Ihre Kanzlei erhoben, mit Ihrer Abmahnpraxis gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz oder die Standesordnung zu verstoßen. Der Rechtsanwalt Jürgen Hüneborn berichtet im Dezember 2011 auf seinem Blog von einer Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Wie stehen Sie zu solchen Vorwürfen? Was ist aus der erwähnten Beschwerde geworden?
8. Seit Anfang August sorgen in entsprechenden Blogs und auf den Seiten diverser Anwaltskanzleien Abmahnungen für Aufsehen, die Sie im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft verschicken. Der Rechtsanwalt Alexander Schupp bezeichnet diese Abmahnungen mittlerweile als „rechtswidrige Massenabmahnungen“. Müssen die Empfänger dieser Abmahnungen auch damit rechnen, auf Ihrer „Gegnerliste“ zu erscheinen?

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Kommentare (32)

  • „Mittelalterliches Gebaren“ | Regensburg Digital

    |

    […] Cieslik, Ihr Vorstandskollege Tomislav Dujmovic hat sich öffentlich für den Porno-Pranger von U+C ausgesprochen. Im Grundsatzprogramm Ihrer Partei steht etwas anderes. Wissen die Piraten nicht, was […]

  • Dirk Katzenschwanz

    |

    Ich habe lange darüber gerätselt, wie eine auf Abmahnungen doch sehr spezialisierte Kanzlei sich im Fall der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen namens der KVR Handelsgesellschaft mbH des bekannten Internet-Abzockers Frank Drescher, so dermaßen dilettantisch verhalten kann, wie im vorliegenden Fall, bei dem nicht nur die Rechtsmißbräuchlichkeit so unverhohlen durchklingt, sondern auch das rein kommerzielle Interesse dieser Zweckgemeinschaft. Ich kann es bis jetzt nur damit beantworten, dass die Kanzlei beziehungsweise die Verantwortlichen von dem “Geldgier-frißt-Hirn-Virus” infiziert sind.

    Die Geschichte mit dem Internetpranger und auch hier der unverhohlenen Absicht, Geld aus den Ängsten der Betroffenen zu schinden, bestätigt meine These mehr, als dass sie sie widerlegt.

    Wann endlich gelingt es der Rechtsanwaltsbranche, den systemimanenten Fehler, dass Lizenzentzüge nahezu unmöglich sind, zu beheben und Selbstreinigungskräfte gegen die kriminellen Elemente unter den Kollegen freizusetzen?

  • Gondrino

    |

    Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln und diesem Abmahnunwesen einen wirksamen Riegel vorschieben. Das Problem existiert ja nicht erst seit gestern.

  • Bert

    |

    Urmann und Collegen sind nichts weiter als Erpresser, die öffentlich Schutzgeld fordern. Ihr Glück, dass die meisten Medien da völlig unkritisch eingestiegen sind.

    Was sind 1000 Rechtsanwälte auf dem Meeresgrund?

    Ein guter Anfang.

    P.S.: Anwälte vom Kaliber eines Herrn Peters sind davon ausdrücklich ausgenommen. Nix für ungut.

  • Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger | Regensburg Digital

    |

    […] Wie berichtet hat das Landgericht Essen U+C per Einstweiliger Verfügung untersagt, den Namen einer mutmaßlichen Filesharerin zu veröffentlichen. Der Dortmunder Rechtsanwalt Hendrik Peters, der die Verfügung erwirkt hatte, sieht darin eine Musterentscheidung. „Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung könnte nun jeder, der verhindern will, dass er aufgrund einer solchen Liste als Pornodownloader in Verruf gerät, die Kanzlei auffordern, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben“, schreibt Peters auf seinen Blog. […]

  • RA U C aus Regensburg und der Porno Pranger - Ein Blog für Rödermark

    |

    […] 31.08.2012 – ( KOD )     Was ist da geschehen?   » Die Die Kanzlei U+C aus Regensburg hatte vor eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen.   » Die Kanzlei U+C aus Regensburg hat eine Vielzahl von „Porno-Abmahnungen“ ausgesprochen.   » Das wäre wohl ein “Porno Pranger” geworden.   » Das könnte einen “Nichtzahler” schneller zum “Zahler werden lassen.   » Das Vorhaben wurde zunächst gerichtlich gestoppt.     Aus Regensburg-Digital [..]Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den Porno-Pranger der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen. Die Entscheidung dürfte Vorbildcharakter haben.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei Regensburg-Digital […]

  • mmontespan

    |

    Es gibt so viel Anwälte in Regensburg wie Sand am Meer
    und taugen tun ganz wenige was.
    Konkurrenz entwickelt sich zum Notstand.
    Sie hätten eben einen anständigen Beruf erlernen sollen.

  • Elfenbeauftragte

    |

    Hier wird auf die Rechtsanwälte geschimpft, aber nicht auf das Thema!
    Find ich gut, dass Porno-Hinter-bliebendenen der Garaus gemacht werden sollte!
    Wobei ich dafür bin, den Erlös, den Kindergärten oder Alleinerziehenden-Foren zuguten kommt!

  • Rea02

    |

    @Gondrino

    der Gesetzgeber ?

    dieser hat mit einem völlig Schwachsinnigen und nichts bringenden 100 Euro § schon versagt.
    Es ist schon sehr Bedenklich, das eine Anwalts Kanzlei tausende von Menschen ungestraft erpressen kann. Wenn ich einer der Abgemahnten wäre, würde ich Strafanzeige erstatten wegen versuchter Erpressung. In der Hoffung tausende folgen dem Beispiel.

  • Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt | Regensburg Digital

    |

    […] war indes nur eine weitere Eskalationsstufe der dubios anmutenden Praktiken von Urmann + Collegen, über die wir bereits im letzten Jahr berichtet haben. Offenkundig ging es darum, die Zahlungsbereitschaft, der Abgemahnten abseits der Gerichtssäle zu […]

  • Abmahnerei als illegales Geschäftsmodell? | Regensburg Digital

    |

    […] gegen die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hat, um mit […]

  • „Warum entzieht man U+C nicht die Lizenz?“ | Regensburg Digital

    |

    […] dubios. Die Rede ist von der Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen, berühmt geworden durch das Vorhaben, einen „Porno-Pranger“ einzurichten. Gestoppt wurden diese Idee schließlich durch mehrere Gerichte und die Landesdatenschutzbehörde. […]

  • Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

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    Die Sache mit den Schweinkram-Abmahnungen.

    Momentan ist ja eine Anwaltskanzlei (die hier natürlich NICHT direkt verlinkt wird!) in aller Munde, die massenhaft Internetnutzer abmahnt(( Link: Abzocknews.de, mit großer Linkliste zum Thema!))…

  • Porno-Abmahner muss Schadenersatz zahlen » Regensburg Digital

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    […] ist still geworden um Thomas Urmann. Der einstmals berühmt-berüchtigte Regensburger Porno-Anwalt („Porno-Pranger“, Redtube-Abmahnungen) hat seine Lizenz – wie er behauptet – schon vor längerem „freiwillig […]

  • Haftbefehl wegen 300 Euro » Regensburg Digital

    |

    […] Gerichtsvollzieher in Begleitung zweier Justizbeamter dem sichtlich überraschten Ex-Abmahnanwalt (Porno-Pranger, Redtube-Affäre, KVR-Massenabmahnungen) nicht nur einige Mahnschreiben über mehrere tausend Euro […]

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drin