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Neues Ungemach für Ex-Abmahnanwalt

Haftbefehl wegen 300 Euro

Musste einen Haftbefehl wegen 300 Euro abwehren: Ex-Anwalt Thomas Urmann. Foto: as

Musste einen Haftbefehl wegen 300 Euro abwehren: Ex-Anwalt Thomas Urmann. Foto: as

Die Einschläge kommen näher. Vergangene Woche unterlag Ex-Abmahnanwalt Thomas Urmann nicht nur vor dem Arbeitsgericht, sondern wurde dort auch noch vom Gerichtsvollzieher empfangen.

„Das hast du ja gut eingefädelt“, zischt Thomas Urmann dem Rechtsanwalt auf der gegenüberliegenden Bank zu. Gerade hat ein Gerichtsvollzieher in Begleitung zweier Justizbeamter dem sichtlich überraschten Ex-Abmahnanwalt (Porno-Pranger, Redtube-Affäre, KVR-Massenabmahnungen) nicht nur einige Mahnschreiben über mehrere tausend Euro übergeben, sondern ihm auch noch einen Haftbefehl präsentiert.

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Einstiger Kollege vertritt heute mehrere Gläubiger

Weil es dabei nur um etwas mehr als 300 Euro geht, lässt sich der Gerichtsvollzieher nach einigem Hin und Her darauf ein, die Verhandlung abzuwarten, um anschließend mit Urmann zur Bank zu gehen, damit dieser das Geld besorgen und die Haft abwenden kann. Und Thomas Urmann ist sich sicher, dass Rechtsanwalt Sebastian Stemmler den Gerichtsvollzieher darüber informiert hat, wo dieser ihn heute antreffen kann, und ihn so in diese peinliche Situation gebracht hat.

Einst arbeitete Stemmler selbst in Urmanns Kanzlei U+C. Doch das ist schon lange vorbei. Heute ist Urmann kein Rechtsanwalt mehr und wurde wegen Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Rechtsanwalts GmbH hat Urmann in eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die Z9 GmbH, umgewandelt, gegen die schon seit längerem mehrere Insolvenzanträge laufen. Und Urmanns einstiger Kollege Stemmler sitzt nun auf der Gegenseite und vertritt mehrere frühere Beschäftigte der U+C-Kanzlei, die alle noch auf ihre Löhne warten. Dabei geht es zum Teil um beträchtliche Summen. Die Forderung, über die am Dienstag vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird, beläuft sich auf etwas mehr als 29.000 Euro.

Die verschwundenen Briefkastenschlüssel

Eigentlich ist das Ganze bereits entschieden. Bei der Hauptsacheverhandlung war Urmann nicht erschienen. Es erging ein Versäumnisurteil, in dem er zur Zahlung der vollen Summe verdonnert wurde. Auch die Frist, um Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen, ist bereits verstrichen.

Doch Urmann, der ohne Rechtsbeistand erschien, will weder von dem Verfahren, noch von dem Urteil gegen ihn gewusst haben. Er leere einmal wöchentlich den Briefkasten seiner Z9 GmbH, erklärte der Ex-Anwalt am vergangenen Dienstag dem Gericht. Just als das Urteil zugestellt wurde, seien ihm die Briefkastenschlüssel bei der Fahrt zu jenem Briefkasten im Zuge eines Bremsmanövers in den Fußraum seines Autos gefallen und längere Zeit nicht mehr aufzufinden gewesen. Deshalb habe er die Post nicht rechtzeitig erhalten und so die Berufungsfrist versäumt. Das müsse das Gericht doch einsehen.

Ohnehin sei die Gerichtspost nicht in den Briefkasten der Z9 GmbH, sondern in seinen privaten Briefkasten geworfen worden. Insofern sei die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt und er lege dagegen Widerspruch ein.

“Bin dabei, mein Engagement in der Türkei zu beenden.”

Lange wird darüber geredet, wo die beiden Briefkästen nun genau liegen, um zu klären, wie es zu dem Zustellfehler gekommen sein könnte. „Irgendwie einander gegenüber“, erklärt Urmann. „Ich habe eine relativ neue Briefkastensituation.“ Wie berichtet, galt Urmann bis vor kurzem als unbekannt nach Istanbul verzogen. Manche vermuteten gar, der einst so erfolgreiche Abmahner wolle sich absetzen. Doch mittlerweile scheint dieses Intermezzo beendet.

„Ich bin gerade dabei, mein Engagement in der Türkei zu beenden und mich unter neuer Adresse in Regensburg anzumelden.“ Da habe er vorerst eben auch die Geschäftsadresse gewählt. Er habe nämlich Angst, dass seine Privatanschrift veröffentlicht werde.

„Können Sie denn wechseln?“

Doch am Ende nutzt all das Fabulieren nichts. Das Gericht weist den Einspruch ab. Bei der Entscheidung sei es nicht darum gegangen, Urmanns Schilderung auf deren Glaubhaftigkeit zu prüfen, so Richter Schindler. Denn völlig unabhängig davon, wann und wie nun die Briefkastenschlüssel verschwanden und später wieder auftauchten und unabhängig davon, in welchem der beiden Briefkästen das Urteil nun gelandet ist, sieht das Gericht die Zustellung als ordnungsgemäß an.

Urmann nimmt’s zur Kenntnis und verlässt mit dem Gerichtsvollzieher das Gebäude, um die offenen 300 Euro zu besorgen. „Können Sie denn wechseln?“, murmelt er ihm im Gehen noch zu. Gegen die Entscheidung will Urmann zwar Berufung einlegen, doch das Urteil ist dennoch sofort vollstreckbar – sofern der richtige Briefkasten gefunden wird.

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Kommentare (3)

  • Wie entstehen Abmahnwellen? Eine Abmahnwellenvorhersage › DIRKS.LEGAL | RA STEPHAN DIRKS

    |

    […] Das gilt übrigens sogar für die Redtube-Abmahnungen des Jahres 2012, die sich vom Filesharing ja gerade dadurch unterschieden, dass die Abgemahnten nur Konsumenten und gerade nicht Anbieter waren. Denn hier wurde das Modell gerade nicht ausreichend auf wirtschaftliche Risiken hin überprüft. Und ging für die Beteiligten Rechteinhaber und auch die beteiligten, (ehemaligen) Anwälte kollossal nach hinten los. […]

  • Unsere Klick-Top Ten 2016 – Teil I » Regensburg Digital

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    […] Mehrere Fachmedien und Foren von Abzock-Opfern greifen unsere Berichterstattung auf. Theorien, die daraus Fluchtabsichten ableiten, erweisen sich als falsch. Meist hält er sich nämlich nach wie vor in Regensburg auf, wo er ab und an vor Gericht anzutreffen ist. Vor dem Landgericht spielen sich bizarre Szenen um die Versteigerung seines Privathauses ab und am Rande eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht muss Urmann rasch 300 Euro besorgen, um einen Haftbefehl abzuwenden, mit dem ein Gerichtsvollzieher vorstellig w…. […]

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