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Fast-Geschaftsführer unterliegt am Landgericht

SWR-Klage: Einblick in fragwürdige Vertragspraxis

Der Fast-Geschäftsführer der Stadtwerke Regensburg ist mit seiner Klage vor dem Landgericht Regensburg abgeblitzt. Er wird wohl in Berufung gehen.

Von Nadja Weber und Stefan Aigner

Niederlage am Mittwoch: Udo Beran. Foto: wn

Niederlage am Mittwoch: Udo Beran. Foto: wn

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„Ich habe Ihnen hier mehrere Entscheidungen vorgetragen, bis zum Bundesgerichtshof. Alles andere ist Wurscht.“ Richter Wolfgang Dippold war am Mittwoch am Landgericht Regensburg um deutliche Worte in Richtung des Klägers nicht verlegen. Der Rechtsstreit mit den Regensburger Stadtwerken (SWR) endete für Udo Beran mit einer Niederlage.

Per Headhunter abgeworben, freudig verkündet

Ursprünglich war Beran als Nachfolger von Bernd-Reinhard Hetzenecker an der Spitze der Stadtwerke vorgesehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates hatten ihn bereits für die Position als Geschäftsführer bestellt. Und in einer Pressemitteilung vom 29. April 2014 freute sich der damalige Oberbürgermeister und Aufsrichtsratsvorsitzende Hans Schaidinger darüber, dass man „einen erfahrenen Geschäftsführer für die Stadtwerke gewinnen“ konnte. Schaidinger hatte zuvor eigens einen Headhunter engagiert, um Beran von seiner ungekündigten Führungsposition bei den Jenaer Verkehrsbetrieben abzuwerben.

Doch dann kam alles ganz anders. Zwei Tage später, am 1. Mai trat Schaidinger als OB ab und übergab das Amt an Joachim Wolbergs. Und der neue Oberbürgermeister teilte Beran wenig später mit, dass er den Posten nun doch nicht bekommen werde. Hintergrund für diese Entscheidung waren offenbar Vorwürfe von Arbeitnehmervertretern aus Jena, aber auch Gerüchte, denen zufolge es Unregelmäßigkeiten in einem Unternehmen gegeben haben soll, bei dem Beran vor seiner Jenaer Stellung tätig war. Zu einem Verfahren wegen dieser angeblichen Verfehlungen kam es allerdings nie.

Zeuge Schaidinger wird nicht geladen

Für Beran hatte die Absage aus Regensburg drastischen Folgen: Er verlor seine Stelle bei den Jenaer Verkehrsbetrieben. Und so zog er gegen die Stadtwerke Regensburg vor Gericht und klagte zunächst auf drei Monatsgehälter von Oktober bis Dezember 2014 – 47.500 Euro. Im Erfolgsfall wäre es in einer weiteren Klage wohl um das Gehalt gegangen, dass bei dem Fünfjahresvertrag als Geschäftsführer der SWR fällig geworden wäre – eine runde Million Euro.

Musste doch nicht als Zeuge erscheinen: Hans Schaidinger. Foto: Archiv/ Schaidinger

Musste doch nicht als Zeuge erscheinen: Hans Schaidinger. Foto: Archiv/ Staudinger

Doch so weit kam es am Mittwoch nicht. Kurz vor Beginn der Sitzung hatte Richter Dippold Berans Rechtsanwalt mitgeteilt, dass man den als Zeugen benannten Ex-Oberbürgermeister Hans Schaidinger nicht laden werde. Dippold stützte in seiner Argumentation ausschließlich auf die vorliegenden Unterlagen. Und deren Inhalt ist überraschend. Obwohl Schaidinger Berans Bestellung öffentlich verkündete und der durch den Aufsichtsrat bereits bestellt worden war, gab es Richter Dippold zufolge zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen fertig ausgehandelten, rechtsgültigen Vertrag.

Man habe sich immer noch im Status der Verhandlungen befunden. Es gebe E-Mail-Verkehr, in dem Beran Änderungswünsche und neue Forderungen gestellt habe. Zum Beispiel sei es um einen Dienstwagen, Erstwohnsitz und Fragen der Altersvorsorge gegangen.

“Wahrscheinlich Berufung”

Trotz Einwänden von Berans Rechtsanwalt Christoph Schürmann kündigte Dippold an, die Klage abzuweisen. Dippolds Anregung, doch die Klage zurückzunehmen, wies wiederum Schürmann zurück.

Gegenüber Regensburg Digital erklärten Schürmann und Beran, sie würden nun die Urteilsbegründung abwarten. „Dann werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen.“

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Kommentare (2)

  • Lothgaßler

    |

    Man muss den Beran ja nicht mögen, aber die Argumentation des Richters klingt schon etwas schräg. Was bitte schön soll die Bestellung durch den Aufsichtsrat samt öffentlicher Verkündigung durch den EX-OB sonst sein, als eine “Handschlag”? Ich würde in einem solchen Fall auch schon mal beim bisherigen Arbeitgeber kündigen und eine neue Wohnung suchen. Sollten die Konditionen zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig verhandelt worden sein, dann würde ich unterstellen, dass die Bedingungen des Vorgängers gelten. Zudem sollte das Vorgehen des EX-OB und des Aufsichtsrates geklärt werden, denn das scheint ja fern des Rechts (folgt man dem Richter) gewesen zu sein.

  • Julian

    |

    Vermutlich ein paar tausend Euro für einen Headhunter ausgegeben, Provision orientiert am Gehalt, der den besten Kandidaten findet, aber irgendwie dann doch nicht. Beim Gehalt orientiert man sich an der Bundeskanzlerin, die beiden Stellen sind ja auch total vergleichbar. Ansonsten: Ein Arbeitsvertrag kann natürlich auch mündlich wirksam sein, aber wenn sie noch in Verhandlungen steckten, hatte er halt nicht mehr als eine ganz klare Absichtserklärung aber auch nicht mehr.

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drin