Das Landgericht Regensburg verhandelt derzeit den Nachfolgefall des Machetenangriffs im Februar 2016. Damals war der 23-jährige Tobias B. mit einer Machete bewaffnet in ein Asylbewerberheim in Kelheim gestürmt und hatte einen Asylsuchenden angegriffen, der nur durch Zufall nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Der Täter wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Seit diesem Prozess und vor allem aufgrund einer Zeugenaussage steht jedoch auch ein anderer im Visier der Justiz: Andreas J. Er soll B. zur Tat angestachelt haben und muss sich nun wegen versuchtem Mord vor Gericht verantworten. Die Anklage steht auf wackligen Beinen, nicht nur weil der mögliche Hauptbelastungszeuge inzwischen und noch vor seiner Vernehmung verstorben ist. Der geschädigte Asylbewerber leidet derweil weiterhin an den Folgen des Angriffs.
Der zweite Angeklagte beim Kelheimer Machetenangriff muss sich derzeit vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Foto: Archiv.
„Keine Abschiebung nach Afghanistan!“ – So lautet die Hauptforderung der Regensburger Initiative von Pädagogen „Ausbildung statt Abschiebung“, die am Samstag für Ausbildungschancen und das Bleiberecht afghanischer Jugendlicher demonstrierte. Etwa 400 Menschen folgten dem Aufruf und beteiligten sich an der Demonstration. Die Regensburger Grünen fordern unterdessen den Stadtrat zu einem Bekenntnis zum Abschiebestopp nach Afghanistan auf.
Laut Anklage lief im Februar dieses Jahres ein 23-jähriger Kelheimer mit einer Machete bewaffnet in eine Asylbewerberunterkunft in Kelheim und wollte einen Asylbewerber ermorden. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Regensburg nicht, sondern verurteilte den Täter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Es wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er freigesprochen. Insgesamt ist es sehr glücklichen Umständen geschuldet, dass der geschädigte Asylbewerber aus Sierra Leone bei dem Angriff nicht schwerwiegend verletzt oder eben sogar getötet wurde.
Nach der Kritik des Wenzenbacher Bürgermeisters an Mängeln in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landratsamt den Vermieter zu Nachbesserungen aufgefordert. Zwischenzeitlich steht fest: Für die etwa 130 Quadratmeter erhält der monatlich mindestens rund 5.000 Euro Miete.
In Wenzenbach ermittelt der Staatsschutz und die Polizei fährt vermehrt Streife. Nach Kritik an dem Vermieter einer Flüchtlingsunterkunft erhält der Bürgermeister Hasspost. Zuvor wurde er in der Mittelbayerischen Zeitung abgewatscht.
„Bleiberecht für alle!“ „Die lügen doch alle!“ „Alle können wir nicht aufnehmen!“ Zum Teil gegensätzliche Realitäten tun sich bei der Haltung zu Flüchtlingen auf. Die Pegida-Fraktion bekommt in Regensburg bislang aber keinen Fuß auf den Boden. Beobachtungen aus zwei Veranstaltungen.
Wird das Asylsystem in Rumänien den Menschen gerecht? Darüber gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Am Verwaltungsgericht Regensburg vertritt man dazu eine harte Haltung.
Im Iran steht auf den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Trotzdem wurde der Asylantrag eines 38jährigen Flüchtlings zunächst in Rumänien abgelehnt. Und aus Deutschland, wohin er dann flüchtete, soll er nun dorthin zurück abgeschoben werden. In Regensburg bekam er Kirchenasyl. Am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht. Und es sieht nicht gut aus.
Der Landkreis Deggendorf spielt seit Langem eine wichtige Rolle in der Infrastruktur der extremen Rechten in Niederbayern. Mit dem Gasthof Gruber existiert seit Jahren ein Anlaufpunkt für verschiedenste Akteure der rechten Szene. Ein zielführendes Engagement gegen die neonazistischen Umtriebe von offizieller Seite bleibt bisher aus, stattdessen werden engagierten Menschen Steine in den Weg gelegt und der Landrat selbst facht die Stimmung gegen Asylsuchende an. Ein Überblick.
Ein Hunger- und Durststreik von 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf dem Münchner Rindermarkt sorgte im Juni 2013 für bundesweites Aufsehen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei geräumt, Teilnehmer vor Gericht gestellt. Nach fast zwei Jahren stellte nun das Landgericht München I fest: Die Auflösung war rechtswidrig. Am Mittwoch wird im Reginakino dazu eine Dokumentation gezeigt. Anschließend wird diskutiert.
Die geplante Abschiebung einer Transsexuellen, sorgt für immer breiteren Widerspruch. Am Wochenende meldete sich die Schwulen- und Lesbeninitiative RESI e.V. zu Wort. Sie fordern einen sofortigen Abschiebestopp und eine erneute Prüfung des Asylantrags von Dervisa R.. Rund 40 Aktivisten hatten die Abschiebung kurzfristig blockiert. Die 24jährige befindet sich nach einem Suizidversuch im Bezirksklinikum. Zwischenzeitlich kam heraus: Der Verwaltungsrichter, der ihren Asylantrag abgelehnt hat, gab Dervisa R. den „Hinweis“, dass sie ihre „Neigung nicht offen zeigen müsse“.