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Flüchtlingsrechte in Rumänien

„Systemische Mängel“ vor dem Verwaltungsgericht

Wird das Asylsystem in Rumänien den Menschen gerecht? Darüber gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Am Verwaltungsgericht Regensburg vertritt man dazu eine harte Haltung.

Verwaltungsgericht

„Systemische Mängel“. So lautet das Zauberwort, an dem sich das Schicksal des iranischen Flüchtlings Davis R. entscheidet. Wie berichtet, ist der 38jährige bereits im Iran zum Christentum konvertiert. Weil dort darauf die Todesstrafe steht, floh er nach Rumänien und stellte einen Asylantrag. Der wurde im Oktober 2014 „ohne eingehende Prüfung“ abgelehnt, wie seine Rechtsanwältin Irina Schulz schreibt. Davis R. flüchtet weiter nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte es ab, diesen Antrag zu bearbeiten. Am 22. Mai hat Davis R. sich deshalb ins Kirchenasyl in Regensburg geflüchtet und wartete dort auf die Verhandlung seiner Klage vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.

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„Der Iran interessiert mich in diesem Zusammenhang nicht.“

Hintergrund ist die sogenannte Dublin III-Verordnung, derzufolge das EU-Land für einen Flüchtling zuständig ist, in dem er zuerst EU-Boden betreten hat. Und das, so das BAMF, sei nun mal Rumänien – auch wenn ihm dort die Abschiebung in den Iran droht.

Entsprechend äußerte sich denn auch Richter Dr. Gerhard Hiltl, der die Klage von Davis R. am Mittwoch verhandelte. „Der Iran interessiert mich in diesem Zusammenhang nicht.“ Ohnehin hatte Hiltl bereits im Vorfeld klar zu verstehen gegeben, wie er die Klage von Davis R. beurteilt – aussichtslos. Eine Aussetzung der Abschiebung bis zu einer endgültigen Entscheidung hatte er, wie berichtet, abgelehnt.

Deutschland sei für das Asylverfahren von R. nämlich nur zuständig, wenn es in Rumänien jene erwähnten „systemischen Mängel“ gebe – also die systematische Gefahr, das Flüchtlingen eine unmenschliche Behandlung zuteil werden könnte, dass das Völkerrecht und die Menschenrechts- und Grundrechtecharta der EU nicht eingehalten werden. Nur wenn das der Fall wäre, würde Davis R.s Antrag in Deutschland und nicht in Rumänien entschieden.

Dublin III stärkt „geographisches Pech“

Es gibt EU-Länder, für die dies gilt und bei denen die Rechtsprechung dazu bundesweit ziemlich einheitlich ist. Nach Griechenland etwa wird seit dem Jahr 2011 überhaupt nicht mehr abgeschoben. Das Land ist nicht in der Lage, Flüchtlingen einen tatsächlichen Zugang zum Asylverfahren zu gewähren oder sie überhaupt vernünftig zu versorgen. Obdachlosigkeit und Diskriminierung stehen an der Tagesordnung – systemische Mängel. Häufig sehen Verwaltungsgerichte solche Mängel auch in Italien. Jenen Ländern eben, die „geographisches Pech“ – Küsten – haben, an denen viele Flüchtlinge ankommen und die deshalb oft nicht mehr in der Lage sind, humanitäre Versorgung und rechtsstaatliche Verfahren sicherzustellen.

Deutschland hat dieses „geographische Pech“ nicht, es ist von sicheren Drittstaaten umgeben, in die es Flüchtlinge ohne Prüfung von deren Asylanträgen zurückschicken kann. Seit Dublin III, einer Verschärfung der Vorgängerverordnung Dublin II, ist dies noch einfacher, da damit unter anderem das System EURODAC gestärkt wurde, eine Datenbank, in der EU-weit die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden gespeichert werden und auf die nun sämtliche Sicherheitsbehörden Zugriff haben.

Ein Dementi des BAMF-Präsidenten

Gibt es nun „systemische Mängel“ in Rumänien? Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich. Zuletzt gab es mehrere Urteile, zum Beispiel in Köln und Schwerin, die das so sehen. Schilderungen von Haft und Misshandlung durch die rumänische Polizei, Geldleistungen von 80 Cent pro Tag für Flüchtlinge, Obdachlosigkeit und keine eingehende Prüfung von Asylanträgen.

Selbst der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, wurde Anfang des Jahres anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung von der Fränkischen Landeszeitung mit der Aussage zitiert, dass Flüchtlinge in Rumänien grundsätzlich inhaftiert und etwa zu Arztbesuchen in Handschellen und Ketten vorgeführt würden. Dieses Zitat hat Schmidt zwar später dementiert und sagt nun, dass er lediglich von Einzelfällen gesprochen haben will, das Verwaltungsgericht Köln nahm sie aber dennoch zum Anlass, konkrete Anhaltspunkte für systemische Mängel in Rumänien zu sehen. Wörtlich heißt es im entsprechenden Beschluss:

„Feststeht allerdings, dass es zu Inhaftierungen und der Vorführung von Asylbewerbern zum Arztbesuch in Handschellen gekommen ist, und zwar jedenfalls in einem Umfang, der aus Sicht des Präsidenten des Bundesamtes im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erwähnenswert war. Das Gericht sieht sich daher veranlasst, den aufgetretenen Zweifeln im Rahmen des Hauptsacheverfahrens im Einzelnen nachzugehen.“

Richter Hiltl sieht keinen Anlass für solche Zweifel. „Es gibt relativ wenig Unterlagen zu Rumänien“, lässt er die Rechtsanwältin von Davis R. wissen. Aber immerhin hat Hiltl sich ein etwas älteres Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ausgewählt, dass keine Mängel im Asylverfahren in Rumänien sieht und entsprechend sagt er bereits nach einer Viertelstunde, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg habe.

Erschütternder Bericht aus Rumänien

Welches Gericht nun besser argumentiert, Aachen oder vielleicht doch Schwerin oder Köln, darüber wird am Mittwoch vor Gericht nicht diskutiert. Das ist zum Teil auch der Rechtsanwältin Schulz geschuldet, die in der Verhandlung kein einiges Argument zum Thema „systemische Mängel“ vorbringt.

Erschütternd sind allerdings die Schilderungen von Davis R. über seine Erfahrungen in Rumänien. Er sei mit einem Boot angekommen, dass noch auf dem Meer von rumänischen Militär mit mehreren großen Schiffen gestoppt worden sei. „Es war, als würden sie Verbrecher festnehmen“, übersetzt der Dolmetscher. Später, an Land, sei er in einem stinkenden Keller zwölf Stunden lang verhört worden. Er sei der Kapitän des Boots gewesen, so der Vorwurf, den er nur halbwegs verstand, weil der Dolmetscher seine Sprache nicht richtig gesprochen habe.

Dann sei er zusammen mit anderen Iranern und Afghanen in einem heruntergekommenen Anwesen untergebracht worden – schmuddelige Matratzen, Kakerlaken, keine Heizung und nur eine Toilette für mehr als 50 Menschen. Polizisten hätten ihn gezwungen, sich nackt auszuziehen und mit Schlagstöcken verprügelt. Auch sexuelle Nötigung deutet R. an. Zwei Wochen lag er krank auf seiner Matratze, ohne das ein Arzt gekommen wäre. Von einem Mitinsassen besorgte er sich gegen Bezahlung Medikamente.

Schilderungen kamen zu spät

Richter Hiltl wirkt irgendwie beeindruckt von diesen Erzählungen, lässt aber doch recht rasch wissen, dass diese wohl zu spät kämen. Er wisse zwar gerade nicht, was im Bescheid des BAMF stehe, da müsse er nachher „mal nachschauen“, aber Davis R. räumt ganz von selbst ein, dass er das bei seiner Vernehmung im Erstaufnahmelager in Zirndorf nur oberflächlich geschildert habe. „Ich war psychisch labil“, sagt R., dem vom Bezirksklinikum in Regensburg ein Posttraumatisches Belastungssyndrom attestiert wird. Außerdem sei bei der Vernehmung Druck gemacht worden – er solle schnell erzählen.

Einen Beweisantrag lässt Richter Hiltl Rechtsanwältin Schulz noch mühsam formulieren. Sie möchte einen Zeugen vernehmen lassen, einen anderen Flüchtling, der Davis R. von Rumänien aus telefonisch mitgeteilt habe, dass dort radikale Muslime auf der Suche nach ihm, dem zum Christentum Konvertierten, seien. Als Schulz fertig ist, teilt Hiltl ihr nach kurzer Bedenkzeit mit, dass das gar kein Beweisantrag sei und lehnt ihn ab. Ohnehin käme auch dieser Aspekt verspätet. Das Urteil, von dem klar ist, wie es ausfallen wird, wird zugestellt.

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Kommentare (3)

  • Gotthold Streitberger

    |

    Der Artikel ist ein Beispiel aus unserer Stadt, das zeigt, warum das unsolidarische, ungerechte und unmenschliche Dublin-System endlich abgeschafft werden muss. Informiert Euch über die Kampagne von Pro Asyl u.a. http://www.wir-treten-ein.de und unterstützt sie. Und wenn das Bundesamt bis dahin vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen würde, bräuchte es kein Dublin Kirchenasyl.
    Für eine freie Wahl des Asyllandes! Dafür Finanzausgleich unter den EU Staaten.
    Gotthold Streitberger (Miglied BI Asyl Regensburg und im Bayer. Flüchtlingsrat)

  • buchinger edi

    |

    @Gotthold Streitberger:

    Es stimmt schon, (…) “das unsolidarische, ungerechte und unmenschliche Dublin-System soll endlich abgeschafft werden!” Stellt sich die Frage wie und durch wem, gar nicht so einfach.
    Nachdem die Mehrheit in unserem Land der Angstmacherei mit unabsehbaren Folgen durch die Biedermänner und Brandstifter der Politik, … gegen “Fremde”, Flüchtlinge und Asylbewerber aktuell ordentlich auf den Laim gegangen sind.
    Eben genau diese Mehrheit bräuchten “Wir” um mit der verbliebenen Zivilcourage von Demokraten den vielen Menschen die auf der Flucht vor Kriegen, die auch mit unterstützenden Deutschen Waffenexporten u.a. in Krisenherde, radikal gegen die Menschlichkeit geführt werden, …vor politscher Verfolgung und auch durch unsere “Westliche Gier” verursachte Armut, einen solch sicheren Zufluchtsort zu gewähren!

    Somit sollten WIR diesen gefährdeten Menschen, die trotz allem den Mut aufbringen in Deutschland bzw. in der Festung Europa, berechtigt Asyl zu beantragen, auch in Punkto Menschlichkeit und besonders in Bayern im Sinne der Christlichen Lehre… vorangehen!

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drin