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Suizidversuch nach verhinderter Abschiebung

Richter zu Transsexueller: „Neigung nicht offen zeigen“

Verwaltungsgericht

Die geplante Abschiebung einer Transsexuellen, sorgt für immer breiteren Widerspruch. Am Wochenende meldete sich die Schwulen- und Lesbeninitiative RESI e.V. zu Wort. Sie fordern einen sofortigen Abschiebestopp und eine erneute Prüfung des Asylantrags von Dervisa R.. Rund 40 Aktivisten hatten die Abschiebung kurzfristig blockiert. Die 24jährige befindet sich nach einem Suizidversuch im Bezirksklinikum. Zwischenzeitlich kam heraus: Der Verwaltungsrichter, der ihren Asylantrag abgelehnt hat, gab Dervisa R. den „Hinweis“, dass sie ihre „Neigung nicht offen zeigen müsse“.

„Sterben ist besser als eine Rückkehr nach Bosnien.“ So hat sich Dervisa R. gegenüber den behandelnden Ärzten des Bezirksklinikums Regensburg geäußert. Nach einem Abschiebe-Versuch, der am 6. Februar durch Flüchtlingsaktivisten verhindert wurde, hat die 24jährige in der darauffolgenden Nacht versucht, sich umzubringen. Seitdem steht sie im Klinikum unter lückenloser Beobachtung.

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„Die Aufforderung zur Ausreise besteht weiterhin.“

Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hatte in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörde Regensburg hier nichts zu entscheiden habe, sondern nur andernorts gefällte Entscheidungen – des Bundesamts für Migration und anschließend des Verwaltungsgerichts Regensburg – zu vollziehen habe. „Die Aufforderung zur Ausreise besteht weiterhin“, heißt es denn auch in einer Pressemitteilung der Stadt.

Eingang blockiert. Rund 40 Aktivisten verhinderten am 6. Februar eine Abschiebung. Fotos: as

Eingang blockiert. Rund 40 Aktivisten verhinderten am 6. Februar eine Abschiebung. Fotos: as

Mittlerweile melden sich immer mehr kritische Stimmen zu Wort. Bereits vergangene Woche hatte die Grüne Jugend darauf hingewiesen, dass Transsexualität ein Asylgrund sei. Am Freitag hat nun die Regensburger Schwulen- und Lesbeninitiative RESI e.V. nachgelegt (hier die komplette Stellungnahme als PDF).

RESI: „Die Rechtslage ist eindeutig.“

Für die Ablehnung des Asylantrags von Dervisa R. hat RESI „nur Kopfschütteln“ übrig. „Die Rechtslage ist eindeutig“, schreiben die beiden Vorstände Martin Preis und Wolfgang Klein. Dabei haben sie Manfred Bruns, pensionierter Bundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe an ihrer Seite. Bruns schreibt unter anderem:

„Homosexuelle und Transgender können in Deutschland Asyl erhalten, wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden und die Gefahr droht, dass sie an Leib, Leben oder Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden.“

Wie berichtet, wurde Dervisa R. in Bosnien nach ihren Schilderungen in Bosnien mehrfach Opfer brutaler Gewalt und Demütigungen – auch durch Polizisten.

Richter weist Klage ab: „Neigung nicht offen zeigen“

Ein Richter am Verwaltungsgericht Regensburg, wo die 24jährige mit einer Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags scheiterte, hatte ihr unter anderem, das geht aus der offiziellen Niederschrift der Verhandlung hervor, den „Hinweis“ gegeben, dass sie ihre transsexuelle „Neigung nicht offen zeigen müsse“.

Für die RESI-Vorstände ist dieser „Hinweis“ nicht nur „besonders perfide“, er steht auch in „krassem Widerspruch“ zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2013. Darin wird unter anderem ausgeführt:

„Bei der Prüfung eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft können die zuständigen Behörden von dem Asylbewerber nicht erwarten, dass er seine sexuelle Identität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden.“

RESI fordert „alle beteiligten Behörden und Gerichte dazu auf, die geplante Abschiebung sofort auszusetzen und einen erneuten Asylantrag der Dervisa R. unter Würdigung der geltenden Gesetze zuzulassen“.

Ärzte: dauerhaft hohes Suizid-Risiko

In einer ersten ärztlichen Einschätzung gehen die Mediziner des Bezirksklinikums von einem hohen Risiko für weitere Suizidversuche aus. Und dies werde auch so bleiben, so lange die drohende Abschiebung im Raum stehe. Die Ausländerbehörde Regensburg hat derweil nachgefragt, unter welchen Umständen eine Abschiebung Dervisa R. möglich sei. Dazu die behandelnde Ärztin:

„Eine Reisefähigkeit (…) wäre (…) nur dann gegeben, wenn eine lückenlose Weiterbehandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bosnien erfolgen könnte und der Transport dorthin in lückenloser 1:1-Überwachung stattfinden würde. Die Reisebegleitung und das bosnische Krankenhaus müssen im Weiteren eine Abwendung der Suizidalität garantieren können.“

Es bleibt abzuwarten, ob die zuständigen Behörden, darunter insbesondere die Ausländerbehörde Regensburg, unter diesen Umständen eine Abschiebung der Trans-Frau verantworten wollen.

Marion Puhle vom Regensburger Flüchtlingsforum, die Dervisa R. betreut, bereitet zwischenzeitlich zusammen mit Pro Asyl eine weitere Petition an den Bayerischen Landtag vor.

Anmerkung der Redaktion: Dervisa R. gilt juristisch und laut Pass als Mann. Sie selbst fühlt sich als Frau und möchte – das konnten wir zwischenzeitlich in Erfahrung bringen – auch mit einem weiblichen Vornamen angesprochen werden. Entsprechend verwenden wir jetzt den Vornamen Dervisa und nicht mehr, wie in vorangegangenen Artikeln, Dervis.

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Kommentare (30)

  • Ralf Bart

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    Frage: Warum geben Ärzte, Staatsanwälte und Richter ihr Hirn und Moral ab wenn sie sich in das System intregieren lassen??

  • Joey

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    wenn die Rechtslage so ist wie beschrieben, ziehe ich mein post von neulich zurück. Ich meinte auch, daß Dervisa einfach in eine gewisse Stadtumgebung ziehen sollte oder auf dem Dorf (islamisch) die Neigung nicht zeigen sollte (Stöckelschuhe). Der Gedanke war: gibt es für Dervisa keine Möglichkeit, innerhalb des Heimatlandes auszuweichen?

    Wenn also die Rechtslage so ist, sollte das bei Behörden und Gerichten eindeutig klargestellt werden, wie in solchen Fällen zu entscheiden ist.

  • Transmensch

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    @ „Neigung nicht offen zeigen müsse“

    Müsste eigentlich eine Person wie Richter nicht entsprechende Fachkompetenz besitzen bzw. Fachleute befragen um über ein bestimmtes Thema entscheiden zu können?
    Da mangelt es gewaltig an Grundkenntnissen in Bezug auf das Thema „Transidentität/Transsexualität“. Hätte sich diese Person damit etwas auseinander gesetzt, würde es dann womöglich auch klar werden das es bei Transidentität/Transsexualität nicht um eine „Neigung“ geht.

  • jupp wuerg

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    nur ned affalln. i bin a preiß, i ziag deshalb allawei mei lederhosn o.

  • Kommentator

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    Wenn die Rechtslage so ist wie hier dargestellt dürfte die Sache erledigt sein. Als empörend empfinde ich, dass RICHTER auf die Rechtslage hingewiesen werden müssen.

  • hf

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    https://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_in_Bosnien_und_Herzegowina

    Was die Rechtslage angeht: in Bosnien gilt seit 2003 ein Antidiskrinierungsgesetz. In Sarajevo gibt es eine lgbt-community. Was hier von den Abschiebungsgegnern unterschwellig in den Raum gestellt wird, ist nichts andres, als dass alle Bosnier homophobe Mörder sind und dass der Staat genauso tickt. Und dass das, was man dort eine medizinische Behandlung nennt, bestenfalls für unsere Haustiere geeignet wäre! Nur wir guten Deutschen, wir sind ja so entwickelt! Ich kann mir vorstellen, dass Dervisa gelitten hat, unter hormonellen Problemen leidet, dass sie an schlechte, gewalttätige Menschen geraten ist, aber nicht, dass alle Bosnier und der ganze Staat es nur auf sie abgesehen haben.

  • Daniela

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    Wenn der Herr Richter der Meinung ist, man könne Transsexualität einfach mal so ein bischen verstecken, so scheint es doch, das ihm Gleiches bei seiner eigenen richterlichen Kompetenz schon hervorragend gelungen ist.
    Vermutlich dürfte hier im Gedankengut mal einiges korrigiert werden müssen – Transidente Lebensweise ist heute keinesfalls mehr eine Randerscheinung der Gesellschaft – das ist einem Großteil der Bevölkerung schon bewusst geworden. Es wäre zu wünschen, dass sich zu diesem Mangel an (richterlichen und menschlichen) Kompetenz auch einmal die Justiz in Bayern äussert.

  • Kim-Sophie Ohlsen

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    Manchmal habe ich wirklich das Gefühl, als wären wir noch im 3. Reich. So ein absolut kompetenztloser Richter gehört aus dem Staatsdienst entfernt! Von der menschlichen Seite mal ganz zu schweigen.

  • Kim-Sophie Ohlsen

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    @ Daniela — Transsexualität ist keine “Lebensweise”, sondern eine körperliche Diskrepanz. Es ist ein Missverhältnis zwischen dem Körper und dem Hirngeschlecht. Transsexuelle Frauen sind einfach nur Frauen (bei Transmänner dann Männer), welche ihren Körper ihrem Geschlecht hormonell und operativ anpassen müssen. Unbehandelt endet Transsexualität oft tödlich.

  • Silvia Gross

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    An den Richter: Setzen! Sechs! — Freiheit und Menschenrechte gelten für ALLE ÜBERALL, nicht nur für Konservative, Intolerante oder Angepasste….

  • Aurora

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    Wie alt ist denn der Richter der so eine Aussage macht und behauptet Transsexualität sei eine “Neigung”? Mindestens seit den 1980ern ist anerkannt dass es sich um einen behandlungsbedürftigen Zustand mit Krankheitswert handelt, für dessen Behandlung auch die Krankankasse aufkommt. Es ist ein angeborener Zustand und der betroffene Mensch kann das nicht einfach mal “abstellen” er selbst zu sein. Der Herr Richter (ich nehme mal an dss es ein Herr ist) kann ja mal versuchen ob er es schaffen würde nicht als Mann aufzufallen wenn er nächstes Mal irgendwo unterwegs ist sondern einfach für eine normale Frau gehalten zu werden. Ungefähr so schwer dürfte es der Betroffenen in diesem Beitrag fallen nicht als Frau aufzufallen – und ungefähr so unwohl würde sie sich dabei auch fühlen. Und aufgrund der hormonell bedingten vermännlichung bedeutet für sie wohl derzeit “als Frau aufzufallen” für den Beobachter gegebenenfalls dass er sie als Transsexuelle sieht und das kann sie nicht verhindern – ausser vielleicht mit einer umfassenden medizinischen Behandlung und Korrektur ihrer Papiere. Das ist aber noch lange nicht gegeben, daher ist eine Ausweisung komplett inakzeptabel.

  • - Grüne Jugend Regensburg

    |

    […] Asylbewerberin, die nach Bosnien abgeschoben werden sollte, haben wir vergangene Woche geäußert. Den Hinweis des Richters, dass sie ihre „Neigung nicht offen zeigen müsse“, halten wir nicht nur für zynisch, sondern auch menschenverachtend. Die EU-Kommission stellt fest, […]

  • Michaela

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    die Ohnmacht gegenüber Behörden, Gerichten und Kassen mit Ihren Unmenschlichen Begutachtungen und Vorgaben Tötet jedes Jahr Menschen in Deutschland. Die Gesetze einer SPD Regierung Lesen sich wie aus dem DrittenReich (1982)und mussten vom Verfassungsgericht als ungültig erklärt werden. Zu einen menschenwürdigen Gesetzgebung konnten sich die Regierungen danach(2011) nicht durchringen und scheinen den Parteien egal. Nocheinmal, es klebt Blut an euren Händen ! Die Drohende Abschiebung hier zeigt es wieder einmal deutlich.

  • S.Zacharias

    |

    @ HF Diese Antidiskriminierungsgesetze sind Bedingung für die EU Mitgliedschaft. Daher haben sie fast alle Länder, die in diesem Jahrhundert (Kandidat-)Mitglied der EU geworden sind. Das heisst aber noch lange nicht, dass Homosexuelle und Transgender tatsächlich auch staatlichen Schutz rechnen können. Papier ist geduldig und Politiker, die sich auch nur im leisesten für Lesben und Schwule einsetzen würden, hätten keine Chance mehr in ihren Parteien. Nachdem in 2008 ein Versuch zum ersten Gay Pride in Bosnien durch gewalttätige Gegendemonstranten niedergeknüppelt wurde hat es keine weiteren Formen von organisierter, sichtbarer Homosexualität mehr in Bosnien gegeben. In Sarajevo mag es möglich sein in liberalen bildungsbürgerlichen Kreisen als maskuliner schwuler Mann oder feminine lesbische Frau weitgehend unsichtbar ungeschunden zu überleben. Aber als Roma wäre das schon fast unmöglich. Und ein transsexueller Mensch vor der Geschlechtsumwandlung kann sich per Definition nicht unsichbar machen. Ich lebe in Ungarn, wo die Rechtslage auf dem Papier für Lesben und Schwule fast die gleiche ist wie in Deutschland. Gesellschaftlich haben feminine Schwule und maskuline Lesben aber nur eine Chance zu überleben: schnell die Fremdsprache lernen und weg! Innerhalb der EU ist das zum Glück rechtlich kein Problem.

  • Sybille

    |

    Allein die Wortwahl “transsexuelle Neigung” ist schon krank. Sagt man im Gegenzug auch “cissexuelle Neigung” oder “heterosexuelle Neigung”? Neigungen sind Schräglagen, aber Dervisa R. hat keine Schräglage. Sie lebt nur ihre Persönlichkeit, und allein das ist schon durch die allgemeinen Menschenrechte gedeckt. Aber anscheinend sind diese Grundrechte für Transmenschen nicht nur in Bosnien das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen, sondern auch in Deutschland. Die Worte dieses Verwaltungsrichters sind jedenfalls eindeutig. Sollen doch diese “Abartigen” ihre “Neigungen” verstecken und nicht die braven Normalbürger – die mit den cissexuellen und heterosexuellen Neigungen – damit belästigen.

  • hinzundqueer

    |

    Könntet ihr bitte Dervisa’s “toten”, vormaligen Geburtsnamen löschen? Ein Verweis darauf, dass ihr ihn nicht mehr nutzt (genauso wie sie) reicht total, kein Bedarf ihn noch zu nennen. Danke. Allgemein was Berichterstattung über trans* angeht wird als Zeichen des Respekts und der Akzeptanz des tatsächlichen Geschlechts der “tote” Vorname nicht genannt.

    Was in dem Artikel auch total unklar bleibt ist, ob Dervisa Asyl aufgrund von Homosexualität oder Transsexualität (zwei Konzepte, die getrennt voneinander sind!) beantragt hat.
    Und in dem Zusammenhang faseln die wohlmeinenden Vorstände von RESI relativen Müll, da sie 1. Dervisa mit dem flaschen Personalpronomen versehen und 2. in ihrem Statement von sexueller Identität (sprich sexueller Orientierung sprich wen mensch begehrt) reden, dies aber anscheinend gar nicht die “Neigung” ist, die Dervisa nach des Richter’s ignoranter Meinung verstecken soll.
    Räumt da doch mal bitte in eurem Artikel auf.

  • ali norma

    |

    @hinzundqueer
    ich glaube diese form der ‘besserwisserei'(?) überfordern manchen normalleser.
    rd: Entsprechend verwenden wir jetzt den Vornamen Dervisa und nicht mehr, wie in vorangegangenen Artikeln, Dervis.
    süddeutsche knaben haben oft zusätzlich den namen ‘maria’.
    das politisch korrekte leben ist manchmal ist ganz schön kompliziert.

  • Anja

    |

    Dieses Thema ist oft noch immer ein Tabu im Rechtssystem. Transsexualität ist ja kein Fetisch also keine Neigung! Wer nur erklärt das diesen Herren endlich mal?
    Ich kann davon selbst ein Lied singen als Transsexuelle.

  • Jan David Mörike

    |

    Ich bin Jan David Mörike, auch bekannt als #DerPiratvomSee.

    Ich fordere, dass man Bosnien-Herzegowina den Status als “Sicheres Drittland” ABERKENNT. Geprägt von einem früher mal sehr gemäßigten Patriarchat, und früher mal sehr gemäßigtem Islam, radikalisiert sich das Land in den letzten Jahrzehnten immer mehr, wodurch die Repression gegenüber Frauen und gegenüber Transsexuellen zunimmt, sowie auch über Menschen, die “anders orientiert” sind, zum Beispiel homosexuell sind.

    Es verschärft sich auch gegenüber Transsexuellen. Mir ist bekannt, dass selbst die Islamische Republik Iran Transsexuelle, sowie deren Hormonbehandlung, “anpassende Operation”, und Vornamensänderung legalisiert hat. Es wird also sehr genau unterschieden gegen offen lebende Homosexuelle, d.h. Lesben und Schwule, für die in Iran immer noch der Henker zuständig ist.

    Zurück zu Bosnien: dass in den städtischen Zentren, de facto Sarajevo, Transsexuelle geduldet werden, de facto und nicht nur auf dem Papier legal sind, wird von mir vorsorglich – bis zum Beweis des Gegenteils – bestritten.

  • Regensburgerin wehrt sich gegen Nazi-Partei » Regensburg Digital

    |

    […] hetzt die Nazi-Partei gegen die Macherin des Regensburger Flüchtlingsforums. Anlass ist die blockierte Abschiebung der transsexuellen Bosnierin Dervisa R. Anfang Februar. Dass Puhle die 24jährige betreut und sich bereits seit Jahren um Flüchtlinge kümmert, hat sie […]

  • Buchinger

    |

    Ich schäme mich für den vorbezeichneten Richter, hatte die Ehre selbst 16 Jahre “ehrenamtlicher Beisitzer” am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg
    gewesen zu sein. Der Richter tut ja gerade so, ob eine transsexuelle Neigung
    eine “schädliche Neigung” sei. Dem ist nicht so, was soll also dieser “Ratschlag” mit
    faden Beigeschmack? Hätte dieser Berufsrichter diese “Meinungsäußerung” auch bei
    einem Betroffenen aus seinen Reihen gewagt, ich glaube nicht.

    Grüße an den vorbezeichneten Regensburger Verwaltungsrichter…

  • Kim-Sophie Ohlsen

    |

    @ Buchinger Vor allem, weil es keine “Neigung” ist! Es ist angeboren und eine geschlechtliche Anormalie, welche immer wieder vorkommt. Das Gehirn einer transsexuellen Frau ist biologisch weiblich entwickelt und das schon vor der Geburt. Genetische Faktoren spielen da wahrscheinlich auch eine Rolle.
    Auf jeden Fall wäre es genau das Gleiche das Down-Syndrom als “Neigung” zu bezeichnen.
    Die Aussage von diesem Richter zeigt nur seine Transphobie, sein Unwissen, Unfähigkeit und ist in meinen Augen nicht tragbar.

  • Veronika

    |

    T’schuldigung, aber ich verstehe jetzt nicht so ganz, warum der Richter der Alleinschuldige sein soll?
    ————–
    Sicher war dieser Ratschlag das Perfideste was man als Richter geben kann,
    ANDERERSEITS
    entscheiden gerade Verwaltungsrichter immer auch nach der Stimmung im Lande, nach derjenigen Lage, welche von der Politik, der Landespolitik vorgegeben wird.
    Und im Asylrecht hat Bayern eben eine ganz aussergewöhnliche, rigide …… ich schenke mir treffendere Begriffe – Ansicht.
    Eben CSU, und auch unter diesem Gesichtspunkt – der Homophobie eingefleischter CSU-PolitikerInnen – könnte man einen solchen “Ratschlag” NIEMALS GUTHEISSEN, ABER grds. einmal verstehen.

  • Franz

    |

    „Neigung nicht offen zeigen“. Muss man nicht, da hat der “Herr” Verwaltungsrichter tatsächlich Recht. Allerdings beantwortet das nicht die Frage, wie man dann einen entsprechenden Partner oder eine Partnerin oder was auch immer findet. Aber wahrscheinlich gehen derartige “realitätsnahe” Vertreter unserer Judikative davon aus, dass man als nicht Heterosexueller wie die katholischen Priester sein gesamtes Leben in Enthaltsamkeit verbringt bzw. seine/ihre sexuellen Neigungen von der Wiege bis zur Bahre ganz allein im Keller auslebt. (Das mit der Enthaltsamkeit funktioniert ja bekanntlich auch bei vielen Priestern nicht.)

    Vielleicht ist es aber auch ganz simpel, wer weiß das schon? Der Herr Verwaltungsrichter gehört zu denen, die noch Karierre machen wollen und da muss man dann eben die “unabhängige” Rechtssprechung an die Staatsdoktrin anpassen, denn die Staatsdoktrin lautet in diesem Fall bekanntlich: Das Boot ist voll.

    Nur am Rande: Mord und Totschlag darf man wahrscheinlich auch in Bosnien öffentlich zeigen. Tag für Tag in allen Fernsehsendern, Kinos usw. Da unterscheidet sich Bosnien vermutlich überhaupt nicht von Deutschland.

    MfG
    Franz Mahler

  • Kim-Sophie Ohlsen

    |

    @ Franz Mahler
    Herr Mahler, haben sie sich die vorherigen Kommentare eigentlich durchgelesen? Entweder nicht, oder sie ignorieren sie.
    Ihr Wissen scheint nicht über das des Richters hinhauszugehen.
    NEIN, der Richter hat NICHT Recht, in keinster Weise!
    Transsexuelität, ich betone es nochmal, ist KEINE Neigung!!! Transsexualität ist eine angeborene Besonderheit des Körpers!
    Eine transsexuelle Frau IST eine Frau, welche mit körperlich männlichen Attributen geboren wurde (bei Transmännern umgekehrt). Quasi eine Missbildung, welche ungeheures psychisches Leid verursacht. Das wäre so, als würde man ihr Gehirn in einen weiblichen Körper einpflanzen und ihnen sagen, sie müssen deswegen als Frau leben.
    Eine transsexuelle Frau (wie in diesem Beispiel) hat nur eine Wahl, den Körper ihrem Geschlecht anzupassen. Das bedeutet Hormoneinnahme und Operationen. Die Geschlechterrolle ergibt sich dadurch ja wohl zwangsläufig.
    Um eine psychischen Störung auszuschließen und auch eine “Phase”, MUSS die betroffene Person im erlebten Geschlecht leben, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
    Narürlich ist es in dem Heimatland von der Person nicht so, da dort Transsexualität als Perversion gilt, obwohl sie in der WHO definiert ist und als behandlungsbedürftig eingestuft. Aber das ist der religiöse Wahn und Transphobie dagegen.

    Also WIE soll die Person ihre “Neigungen” denn nicht offen zeigen können? Zumal es ja überhaupt keine sind?! Sie müsste quasi als Mann leben, könnte keine medizinische geschlechtliche Angleichung vornehmen und würde damit in den Selbstmord getrieben werden, den sie ja schon jetzt einmal versucht hatte.
    Ihr zu sagen, sie solle ihre “Neigungen” nicht offen zeigen ist unmenschlich, ja schon fast sadistisch und gegen jegliches Menschenrecht. Eigendlich kann man keine Worte dafür finden, welche schlimm genug wären.

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