Ein Mensch wird seit über vier Jahren in den wirtschaftlichen und persönlichen Ruin getrieben. Dabei versagt allen voran das Verwaltungsgericht Regensburg. Eine Positionierung zu einer Affäre, die wir seit bald zwei Jahren begleiten.
Jürgen Kölbl schaut vom Naturfriedhof hinunter nach Stefling. Kürzlich hat ihm Graf von Drechsel dort Hausverbot erteilt. Foto: Archiv
Jürgen Kölbl hat nichts Böses getan. Im Gegenteil. Vor zehn Jahren rief er in dem beschaulichen Dörfchen Stefling einen der ersten Naturfriedhöfe in Bayern ins Leben – den Schlosswald bei Nittenau im Landkreis Schwandorf. Mit unerschütterlichem Idealismus, persönlichem Engagement und hohem unternehmerischen Risiko. Rund 500.000 Euro, finanziert durch Kredite, investierte der heute 63-Jährige in Gutachten, Bauleitplanverfahren und die daraus resultierenden Auflagen.
Kölbl errichtete Holzpavillons für Trauerzeremonien, ein Tiny House als Empfangsbereich und holte lokale Handwerker mit ins Boot. Er fand einen Schreiner in Regenstauf, der Holzurnen für den Schlosswald herstellte, und einen Glaskünstler in Pirkensee, der individuelle Tafeln für Felsen und Bäume gestaltete.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch klagt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen das Landratsamt Straubing-Bogen. Die Behörde verweigerte die Herausgabe von Kontrollberichten in der Metzgerei von Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU). Der zeitliche Ablauf und die Begründung dürften das öffentliche Interesse an diesen Berichten nur noch steigern.
Seit zweieinhalb Jahren liegt eine Familie mit dem Denkmalschutz wegen einer geplanten Photovoltaikanlage im Clinch. Die Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich auf mindestens 15.000 Euro. Der zugrunde liegende Bescheid erscheint in vielen Punkten falsch und fragwürdig.
Walter Gunz, Gründer des Media Markt, hat Schlosswald-Macher Jürgen Kölbl beim Naturfriedhof besucht und ihm im Kampf um sein Lebenswerk und gegen die fragwürdigen Methoden der Stadt Nittenau Unterstützung zugesichert.
Fast 800 Euro für verkehrliche Sicherungsmaßnahmen forderte die Stadt Weiden vom Anmelder zweier Kundgebungen. Zu Unrecht, wie nun das Verwaltungsgericht entschied.
Er kann nicht nach Syrien abgeschoben werden, darf deshalb Tirschenreuth nicht verlassen und nicht ins Internet: ein heute 36-Jähriger, der versuchte, Selbstmordattentäter anzuwerben und einen Siebenjährigen als Kindersoldat zu rekrutieren, klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Seit drei Jahren wartet Schlosswald-Gründer Jürgen Kölbl auf seinen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Es geht um einen Vertrag, den die Stadt Nittenau urplötzlich als nichtig ansieht, und um über 100.000 Euro an offenen Forderungen, die sie zuvor über Monate hat auflaufen lassen. Das Vorgehen der Kommune wirkt wie eine konzertierte Aktion.
Während eine Familie in Großprüfening seit über eineinhalb Jahren mit dem Denkmalschutz wegen einer PV-Anlage streitet, sprießen diese auf Dächern links und rechts von ihrem. Der Fehler der Familie: Sie hat bei der Stadt Regensburg nachgefragt.
Wegen Terrorismusverdachts sitzt er seit fast zehn Monaten in Untersuchungshaft und glaubt an unterirdische Folterkeller für Kinder. Dennoch ist Oberst a.D. Maximilian Eder der Ansicht, dass er „in der Realität daheim“ sei.
Einen Vergleich gibt es in der Schadenersatzklage der Gemeinde Wenzenbach gegen die Witwe von Altbürgermeister Josef Schmid. Die erste Kammer am Verwaltungsgericht findet teils deutliche Worte.
Neun Jahre nach Bekanntwerden der Affäre und zwei Jahre nach dem Tod des Wenzenbacher Altbürgermeisters Josef Schmid geht es vor dem Verwaltungsgericht Regensburg nun noch einmal um unrechtmäßige Prämien, hohe Pauschalen und private Steuerschulden, die aus der Gemeindekasse beglichen wurden.
Bewaffnete Reichsbürger haben nicht erst seit der Razzia gegen die „Patriotische Union“ Behörden, Justiz und Medien beschäftigt. Am Dienstag sollten zwei Fälle vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt werden: Der ob der Razzia prominente „Oberst Eder“ und ein christlich-sozial engagierter Jagdaufseher, der seltsame Briefe verschickt hat.
Ein heimlich errichteter Pool im Garten eines Häuschens in der Ganghofersiedlung rief das Bauordnungsamt auf den Plan. Vor dem Verwaltungsgericht steckte der Teufel dann aber im Detail.
Die Stadt Regensburg wird verpflichtet, die denkmalrechtliche Erlaubnis für 20 Solarmodule zu erteilen, die ein Ehepaar auf einem Anbau in der Ganghofersiedlung anbringen will.
Wozu der bereits vor Jahren aufgeweichte Denkmalschutz in der Ganghofersiedlung und anschließend beschlossene unklare Regelungen zu Solaranlagen führen, zeigt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Unter einem verbotenen Waffentransport stellt man sich landläufig den heimlichen Transport von Kriegs- oder illegalen Waffen vor. Einem 46-Jährigen aber drohte der Verlust seines Jagdscheins wegen eines Waffentransports der etwas anderen Art.
59 Euro an Polizeikosten sollte der Eslarner Querdenken-Guru Helmut Bauer bezahlen, weil ein Beamter ihm gegenüber „unmittelbaren Zwang“ angewendet hatte. Er klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Regensburg recht.
Die Stadt will ihre Beseitigungsanordnung des Schmack-Bergs im Gleisdreieck durchsetzen und geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung. Gegen die Stimmen von CSU und Brücke bewilligte der Finanzausschuss des Stadtrats dafür eine sechsstellige Summe.
Im Streit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck hat das Verwaltungsgericht eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gekippt. Zuvor waren zweistündige Vergleichsgespräche gescheitert.
Acht Jahre ist es her, seit der damalige Oberbürgermeister mit den Schmack-Brüdern das Stadtviertel „Dreibrücken“ vorgestellt hat. Seitdem ging es mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren, das sagt die Stadt selbst, „substantiell nicht wesentlich“ voran. Über eine gewichtige Frage entscheidet nun das Gericht.