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Landgericht Regensburg

Totes Baby in der Mülltonne – Mord oder nicht?

Im Prozess um das tote Baby, das zu Weihnachten 2020 in einer Mülltonne gefunden wurde, geht es vor dem Landgericht Regensburg vor allem darum, ob die Mutter wissen konnte, dass ihr Kind nach der Geburt auf einer Toilette zunächst noch gelebt hat. Der Mordvorwurf wird sich wohl nicht halten lassen.

Jasmin H. mit ihren beiden Verteidigern Andreas Kaiser und Michael Haizmann (re.). Foto: Bothner

„Als ob ein Stein vom Herzen gefallen wäre.“ Psychiaterin Dr. Susanne Lausch zitiert die Worte der Angeklagten Jasmin H., die sich im Prozess zunächst selbst nicht äußern will. Es geht um die Geburt ihres Kindes am ersten Weihnachtsfeiertag 2020. In der Wohnung eines befreundeten Paares, wo sie vorübergehend wohnte, habe sie mit einem starken Ziehen im Bauch auf die Toilette gemusst. Nach minutenlangem Pressen gebar sie einen Säugling – in die Kloschüssel. Sie habe auch nach Wiederbelebungsversuchen (leichtes Schütteln und Mund-zu-Mund-Beatmung) keine Vitalfunktionen des Kindes feststellen können und es deshalb für tot gehalten.

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Anklage spricht von „besonders krasser Eifersucht“

Diese Version glaubt ihr die Staatsanwaltschaft nicht. Die Anklage wirft der 25-Jährigen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sie habe das Kind „aus besonders krasser Eigensucht“ getötet. Das Baby sei ein „Störfaktor“ gewesen, „den sie beseitigen musste“. Bei ihren Vorwürfen stützt man sich die Staatsanwaltschaft auf ein rechtsmedizinisches Gutachten. Demnach habe das Kind noch einige Zeit außerhalb des Mutterleibes gelebt. Das schlussfolgert Rechtsmediziner Professor Peter Betz aus der entfalteten Lunge des Kindes und Lufteinschlüssen im Dünndarm. Eine Totgeburt ist Betz zufolge ausgeschlossen.

Dennoch wird sich die Anklage wegen Mordes wohl nicht halten lassen. Darauf lassen die rechtliche Hinweise schließen, die der Vorsitzende Richter Dr. Michael Hammer am zweiten Verhandlungstag gibt. Demnach kommt für die Strafkammer auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Totschlags infrage.

Kann man ein lebendes Baby für tot halten?

Die Sachlage ist kompliziert – sowohl was den tatsächlichen Tathergang als auch die Rechtslage betrifft. Die wesentliche Frage für die Kammer: Kann es tatsächlich sein, dass Laien nach einer unkontrollierten Geburt nicht erkennen, dass ein Baby lebt? Laut zwei Gynäkologinnen der St. Hedwigs-Klinik, die kurzerhand als Sachverständige aussagen, kann dies durchaus vorkommen. Ein lebendes Baby könne fälschlicherweise für tot gehalten werden. Dies sei zwar nicht der Normalfall, aber ausschließen könne man es nicht, so die beiden Geburtshelferinnen. Es komme durchaus vor, dass Neugeborene keine Lebenszeichen von sich geben. In der Klinik beginne man allerdings sogleich mit entsprechenden Maßnahmen, damit das Baby „starte“. Wie lange also ein Baby wie tot aussehen kann, ist unklar.

Könnte bei Jasmin H. ein solcher Ausnahmefall vorgelegen haben? Das zu klären, bereitet der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Regensburg Kopfzerbrechen. Denn es gibt weder eine klar eingrenzbare Todesursache – Ersticken oder Unterkühlung stehen im Raum – noch unmittelbare Zeugen des Vorfalls. Die Angeklagte war in jener Nacht allein in der Wohnung. Richter Hammer betont das Dilemma gegenüber einer sachverständigen Ärztin: „Wir können uns keine Unschärfen erlauben.“

Bei dem 48 Zentimeter großen Kind wird (rechts-)medizinisch davon ausgegangen, dass es sich etwa in der 35. Schwangerschaftswoche befand, keine erkennbaren Gesundheitsschäden hatte und eigentlich voll lebensfähig gewesen wäre. Die genaue Woche weiß aber niemand ganz genau. Auch nicht die Mutter.

Jasmin H. verheimlichte ihre Schwangerschaft

Seit spätestens Frühjahr 2020 habe Jasmin H. gewusst, dass sie schwanger sei, so Psychiaterin Lausch. Den Kindsvater hatte sie zunächst für einen anderen gehalten, als jenen, der durch DNA-Abgleich letztlich festgestellt wurde. Ihrem Umfeld hat sie die Schwangerschaft weitgehend verheimlicht. Trotz mehrfacher Nachfragen. Zahlreiche Zeuginnen und Zeugen berichten davon, etwas geahnt zu haben, da der wachsende Bauch der zierlichen Frau und entsprechende Kleidungsumstellung aufgefallen waren. H. habe die Schwangerschaft aber geleugnet. Sie hätte einen Blähbauch oder sehr viel gegessen, hieß es dann. Warum sie so vehemt gelogen hat, ist bisher nicht bekannt.

Vor allem das Paar Mandy und Markus N. hatte die Angeklagte hinters Licht geführt. Seit November 2020 wohnte Jasmin H. vorübergehend in der Regensburger Wohnung der beiden – im Wohnzimmer auf der Couch. Ein Hilfsangebot, das die junge Frau, die immer wieder mit ihrer unsteten Wohnsituation zu kämpfen hatte, gerne annahm. Man kannte sich über die Fanszene der Eisbären Regensburg. Jedoch nicht besonders gut. Nur mit einer Tüte mit ein paar Wechselklamotten sei H. schließlich eingezogen, so das Paar. Persönliche Gegenstände? Keine. Eine mögliche Schwangerschaft habe sie geleugnet. Aus Höflichkeit habe man dann nicht weiter nachgefragt.

Geburt auf der Toilette

Am 24. Dezember 2020 feierte man mit ein paar Bekannten Weihnachten in der Wohnung. Wie Jasmin H. gegenüber Psychiaterin Lausch angab, sei an dem Abend gegen halb acht ihre Fruchtblase geplatzt. Doch niemand habe etwas bemerkt. Auch das gemeinsame Frühstück am nächsten Tag war unauffällig. Als das Paar und ein weiterer Mitbewohner gegen Mittag das Haus verließen, um Weihnachtsbesuche abzustatten, ging es H. zunehmend schlechter. Schwere Bauchschmerzen trieben sie aufs Klo, wo sie letztlich ein Mädchen gebar.

Nach ihrer Erzählung habe sie keine Lebenszeichen vernommen und das Mädchen, das sie für tot gehalten habe, samt der Nachgeburt in eine Mülltüte gepackt und diese in eine Tonne vor dem Haus gelegt. In Panik, dass Mandy und Markus etwas merken würden, habe sie notdürftig versucht, das viele Blut in Toilette und Wohnung aufzuwischen. Doch das gelang ihr nicht wirklich. Das Paar bemerkte nach der Rückkehr Blutstropfen und blutverschmierte Handtücher.

Jasmin H. versuchte sich zunächst damit herauszureden, dass sie ihre Periode sehr stark bekommen habe. Das nahmen ihr ihre Mitbewohner nicht ab. Schließlich erklärte sie, einen Abgang gehabt zu haben. Den vermeintlichen Fötus habe sie die Toilette hinuntergespült.

Mitbewohner fanden das Baby in der Mülltonne

Als sie dann angab, sich in der 38. Schwangerschaftswoche befunden zu haben, konnten Mandy und Markus ihre Version nicht mehr glauben. Mit einer Bekannten schickten sie Jasmin H. in die Hedwigsklinik zur Nachuntersuchung. Das Paar suchte derweil nach dem Säugling, den sie letztlich in einer Mülltonne fanden.

Diese Version deckt sich nicht ganz mit den Aussagen der Angeklagten gegenüber Gutachterin Lausch. Sie will das Paar sofort darüber informiert haben, dass sich das tote Kind in der Mülltonne befand. Doch auch in der Klinik hatte sie Ärztinnen gegenüber angegeben, das Kind das Klo runtergespült zu haben. Weil diese bei der Untersuchung merkten, dass der Säugling schon viel größer gewesen sein muss, kaufte man ihr auch dort die Geschichte nicht ab. Die Polizei war unterdessen bereits über den Fund der Babyleiche informiert und traf in der Klinik ein.

Angeklagte mit Hang zu absurden Lügengeschichten

Am heutigen Mittwochnachmittag stehen vor dem Landgericht Regensburg ein psychiatrisches und ein psychologisches Gutachten an. Beide sollen Aufschluss über Jasmin H.s bisheriges Leben und ihre Persönlichkeit geben. Auch ihr erstes Kind hatte sie auf einer Toilette geboren. Es befindet sich schon lange in einer Pflegefamilie.

Schon jetzt ist klar geworden, dass Jasmin H. eine ambivalente Person ist. Einerseits hilfsbereit, freundlich und ruhig, andererseits mit einem Hang zu Unehrlichkeit und teilweise absurden Lügengeschichten. Es fand sich immer jemand, der ihr half oder bei dem sie in den letzten Jahren unterkommen konnte. Sie habe, so Lausch, nach dem Muster gelebt: Es wird schon irgendwie gutgehen. Das klappte bis zum 25. Dezember 2020.

Das Urteil wird bereits am Freitag erwartet.

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Kommentare (5)

  • Pusteblume

    |

    Eine Sache bleibt für mich unklar:
    Es heißt, dass “zwei Gynäkologinnen der St. Hedwigs-Klinik (…) kurzerhand als Sachverständige” eine Aussage gemacht haben.
    Waren diese beiden Ärztinnen gar nicht im Vorfeld als Sachverständige benannt bzw. geladen worden? Wie kam es zu dieser (“kurzerhand”) offenbar spontanen (?) Aussage der Ärztinnen vor Gericht?
    Ggf. hätte in diesem Zusammenhang die Aussage eines Pädiaters bzw. Neonatologen einen mindestens ebenso sachkundigen bzw. qualifizierten Beitrag liefern können.

  • Martin Oswald

    |

    @Pusteblume: Die beiden waren eigentlich als Zeuginnen geladen, aber konnten aufgrund des Widerrufs der Schweigepflichentbindung nicht zur Sache aussagen. Das Gericht wollte – eher spontan – die Berufspraxis nutzen und bat sie als Sachverständige auszusagen. Klar hätte man auch im Vorfeld entsprechende Sachverständige hinzuholen können, warum das unterblieben ist, weiß ich nicht. Vermutlich schien nach Aktenlage die vorsätzliche Tötung zu naheliegend. Rückblickend wäre das wohl ein ziemliches Versäumnis gewesen…

  • Pusteblume

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    Danke, Hr. Oswald, für die zusätzlichen Informationen!

  • Beamter

    |

    „Angeklagrte“ in Zwischenüberschrift.

  • Stefan Aigner

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    @Beamter

    Danke. Ist korrigiert.

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