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Finanzskandal Wenzenbach

Verwaltungsgericht: Wenzenbacher Geschäftsstellenleiter verliert Pensionsansprüche

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden: Hans E., jahrzehntelang Herr über die Geschicke der Gemeinde Wenzenbach, wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt und verliert seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Sollte das heute gefällte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg rechtskräftig werden, dann verliert der frühere Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Wenzenbach sämtliche Pensionsansprüche. Wie uns ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Montagnachmittag bestätigt, habe die Kammer einer Klage der Landesanwaltschaft stattgegeben und „auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. E., rund 40 Jahre bei der Gemeinde tätig war, hat noch die Möglichkeit, dagegen beim Verwaltungsgerichtshof in München vorzugehen.

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Das Urteil war auf Antrag beider Parteien ohne mündliche Verhandlung aufgrund der Aktenlage gefallen. Es ist eine weitere Nachwirkung aus dem Wenzenbacher Finanzskandal, bei dem sich sowohl Hans E. als auch der frühere Bürgermeister Josef Schmid bereits strafrechtlich wegen Untreue verantworten mussten.

Verurteilung wegen Untreue vor zwei Jahren

Während Schmid in zweiter Instanz vom Landgericht Regensburg freigesprochen wurde, hatte E. bereits vor dem Amtsgericht ein Teilgeständnis abgelegt und war wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 10.000 Euro Geldauflage verurteilt worden. Vor dem Amts- und Landgericht ging es „lediglich“ um rund 40.000 Euro, die – so der Vorwurf – von E. und Schmid veruntreut worden sein sollten – unter anderem über rechtswidrige Urlaubsabgeltungen, Leistungsprämien und die Übernahme von E.s Steuerschuld.

Bei Schmid hatte das Landgericht am Ende kein strafbares Verhalten gesehen. Geschäftsstellenleiter Hans E. habe das Vertrauen des Bürgermeisters gezielt missbraucht und ihm mehrere belastende Schriftstücke zur Unterschrift untergejubelt, um ihn anschließend als Zeuge schwer zu belasten. Schmids Verhalten sei zwar fahrlässig und sorgfaltspflichtwidrig, aber nicht strafbar gewesen. Ein Schuldspruch des Amtsgerichts gegen den früheren Bürgermeister wurde damit aufgehoben.

Ermittlungen wegen Falschaussage

Im Nachgang zu dem Verfahren gegen Schmid vor dem Landgericht Regensburg hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage gegen Hans E. eingeleitet. Als Zeuge hatte sich E. mehrfach in Widersprüche verstrickt. Mehrere Aussagen des früheren Geschäftsstellenleiters erwiesen sich im Verlauf der Verhandlung als falsch. Ein Ermittlungsergebnis steht bislang noch aus.

Strafrechtlich hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Untreue auf einige wenige Delikte eingegrenzt, so dass sich hier nur eine Schadenssumme von 40.000 Euro für die Gemeinde Wenzenbach ergab. Ausgeklammert wurden aus Gründen der Verfahrensökonomie zum Beispiel Vorwürfe zu besonders dicken Fahrtkostenpauschalen gegönnt und die Übernahme der daraus auflaufende Steuerschuld durch die Gemeinde. Vor dem Verwaltungsgericht, wo nun noch eine Leistungsklage gegen Schmid und Hans E. anhängig ist, fordert die Gemeinde von den beiden insgesamt rund 160.000 Euro zurück. Insofern könnte es für E. noch in weiteres dickes Ende geben und auch eine Verurteilung Schmids zur Rückzahlung ist angesichts des vom Landgericht festgestellten fahrlässigen Verhaltens nicht ausgeschlossen.

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Kommentare (5)

  • Lothgaßler

    |

    Ja, ich finde es richtig! Diese Form der Selbstbedienung ist strafwürdig!
    Wenn der Geschäftsstellenleiter seine Pensionsansprüche verliert, dann bedeutet dies nicht, dass er komplett seine Altersversorgung verliert: Er wird dann halt auf Basis seiner Vergütung bei der zuständigen Rentenversicherung nachversichert, natürlich mit Einbußen!

  • Josef

    |

    Die Aberkennung sämtlicher Pensionsansprüche ist total übertrieben.
    E. hat 40 Jahre für die Gemeinde Wenzenbach gearbeitet und in dieser Zeit war die Gemeinde für Rückstellungen für seine Pension zuständig.

    Die Aberkennung des Beamtenstatus ist völlig richtig. Aber wer kommt für den Unterhalt von E. auf, wenn er im Alter keinerlei Einkünfte mehr hat ?

    Von meiner Seite aus hätte eine empfindliche Kürzung der Altersbezüge (Höhe unbekannt ! ) gereicht. Die komplette Streichung der Pension ist “lebenslänglich”, dagegen sind die meisten Haftstrafen für “Körperverletzer” zeitlich begrenzt.

  • Piedro

    |

    Der Beamtenstatus hat halt seine Eigenheiten. Beamte unterliegen einer besonderen Treuepflicht. Dafür genießen sie Privilegien gegenüber gewöhnlichen Arbeitnehmern. Wer nachhaltig und anhaltend gegen die Treuepflicht verstößt verliert seinen Beamtenstatus. Und die Alterspension steht nun mal nur Beamten zu.

  • Barbara Zweck

    |

    Wie auch immer, dies gibt mir doch zu denken:
    „Sollte Josef Schmid auch verwaltungsrechtlich keinerlei Verantwortung übernehmen müssen, wäre das ein äußerst demoralisierendes Signal für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern, die im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen versuchen, im hinreichenden Umfang Fachwissen und Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Amtsführung zu erlangen.“
    https://www.regensburg-digital.de/finanzskandal-wenzenbach-ein-freispruch-aber-kein-freibrief/16112017/q


  • karl Meier

    |

    Der “werte” Herr hat genügend Einkünfte. Das Geld von ihm und seiner Frau wurde ja gut angelegt . Beide besitzen mehrere Immobilien in und um Regensburg.

Kommentare sind deaktiviert

drin