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„Üble Nachrede“

Wochenblatt-Redakteur muss am 28. August vor Gericht

Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts: Dr. Christian Eckl. Foto: Archiv

Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts: Dr. Christian Eckl. Foto: Archiv

Am 28. August muss sich Christian Eckl vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Der Vorwurf: Üble Nachrede. Gegen einen Strafbefehl hatte der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts Widerspruch eingelegt.

Es war starker Tobak, den Tina Lorenz zu lesen bekam, nachdem sie der bunten Koalition im Regensburger Rathaus Ende Juli 2016 den Rücken gekehrt hatte. Hintergrund für den Austritt: die damals gerade bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. In einem Kommentar bezeichnete der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts Lorenz unter anderem als „politische Meuchelmörderin“ und führte aus:

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„Das nährt den Verdacht, dass Lorenz sich ohnehin nur an den Einnahmen ihres Stadtratsmandates laben wollte, statt Politik zu machen. Kein Wunder: Beruflich steht die Stadträtin, die eine Magisterarbeit über ‚Viktorianische und frühe Stummfilmpornographie‘ schrieb und sich mit Aufträgen des Regensburger Stadttheaters und mithin wiederum vom Steuerzahler über Wasser hält, ohnehin auf dünnen Beinchen.“

“Reine, bösartige Herabwürdigung der Person”

Das Problem: Was Eckl hier behauptet, ist objektiv falsch. Als Lorenz 2014 in den Stadtrat gewählt wurde, erhielt sie bereits seit zwei Jahren keine Aufwandsentschädigungen mehr vom Stadttheater (wo sie zuvor als Statistin tätig war). Tatsächlich arbeitete sie als Lehrerin an einer Schauspielschule.

Wegen übler Nachrede flatterte dem 40jährigen deshalb ein Strafbefehl über 3.200 Euro (40 Tagessätze) ins Haus. Lorenz hat zuvor Strafanzeige erstattet. Kritik an der politischen Arbeit von Tina Lorenz sei zwar legitim, so ihr Rechtsanwalt Nils Pütz. Bei dem Kommentar handle es sich aber nicht darum, sondern um eine “reine, bösartige Herabwürdigung der Person, die nichts mit Pressefreiheit zu tun hat und gegen die man sich strafrechtlich wehren muss“.

Falschbehauptungen nicht von der Pressefreiheit gedeckt

Mit seinem Kommentar habe Eckl zum Ausdruck bringen wollen, dass Lorenz ihr Stadtratsmandat in erster Linie ausübe, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, weil sie ohne staatliche Leistungen dazu nicht in der Lage sei, so die Staatsanwaltschaft. Um das Ganze zu untermauern habe Eckl die wahrheitswidrige Behauptung mit dem Stadttheater aufgestellt, um Lorenz so in ihrer persönlichen Ehre herabzuwürdigen. Dies sei ihm auch gelungen.

Christian Eckl beruft sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Staatsanwaltschaft überzeugt das nicht. Falsche Behauptungen seien davon (und sie sind es auch tatsächlich) nicht gedeckt.

Eckl hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Vertreten wird er von dem renommierten Strafrechtler Michael Haizmann. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, kommt es nun am 28. August zum öffentlichen Gerichtsverfahren. Der fragliche Kommentar ist im Internet nach wie vor unverändert abrufbar.

Nach wie vor laufen auch in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre Ermittlungen gegen Eckl. Angeblich soll Eckl dem derzeit suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs mit wohlwollender Berichterstattung bestochen haben, um im Gegenzug interne Akten zu erhalten. Ob dieser Vorwurf zu halten sein wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

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Kommentare (41)

  • blauäugig

    |

    “Wegen übler Nachrede flatterte dem 40jährigen deshalb ein Strafbefehl über 3.200 Euro (80 Tagessätze) ins Haus.”
    Wie wird der Tagessatz berechnet? Pro Lebensjahr 1€ ist ja eher Zufall. Oder hat sich ein Fehler bei der Anzahl der Tagesseätze eingeschlichen?

  • Stefan Aigner

    |

    Der Tagessatz errechnet sich grob gesagt aus dem Nettoeinkommen, dann werden eventuelle Belastungen etc. abgezogen und das Ganze durch 30 geteilt.

  • Mr. T

    |

    Redaktionsleiter beim Wochenblablabla scheint ein prekäres Beschäftigungsverhältnis zu sein. Macht sich da dem DrEckl sein Chef nicht wieder strafbar? Bei der Mittelmäßigen kriegen die Austräger nicht viel weniger. Oder hat er sich künstlich arm gerechnet?

  • joey

    |

    wenn jemand seinen Lebensunterhalt mit ordentlichen Geldern finanziert, ist das besser als wenn jemand seine Jachturlaube oder Haussanierung durch “Politik” und “Beraterverträge” finanziert.

  • Ronald McDonald

    |

    Ein noch ungünstigeres Foto konnte nicht gefunden werden, in der Intimfeindschaftssudelmappe des Regensburger Investigativjourna(il)lismus?

  • Lothgaßler

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    Na endlich!

  • hutzelwutzel

    |

    Gut, das war wirklich nicht der “feine Stil”, den Herr Eckl da an den Tag legte. Regensburg befindet sich aber in der Provinz, und da wird regelmässig noch härter “gesprochen” und “geschrieben”.
    ich kann jetzt dem Ganzen nicht besonders viel abgewinnen außer, dass Eckl nicht mehr zu den “Lieblingen” zählen soll.

  • hutzelwutzel

    |

    Für etwas “souveräner” hätte ich Politiker*innen auch in “Stadtparlamenten” schon gehalten. Da gibt man ne Pressemitteilung ab und kommentiert zum “Falschartikel”. Dann passt das auch, und vergeudet nicht unnötig die gerade in Regensburg so wichtigen Justizressourcen.

  • Stefan Aigner

    |

    Korrektur: Tatsächlich waren es 40 Tagessätze, keine 80. Danke für die Hinweise. Ist jetzt korrigiert.

  • Mathilde Vietze

    |

    Jetzt hab’ ich es endlich kapiert: Wenn einer über Wolbergs herzieht,
    was das Zeug hält, ist er ein guter Journalist; wenn er aber hinter allem
    auch den Menschen Wolbergs sieht, ist er ein Schleimer.

  • Matthias B.

    |

    Das Regensburger Sommer(loch)Theater ist eröffnet:
    Der Spielplan ist sensationell, lauter Erfolgsstücke!

    – “Staatsnwälte küsst man nicht”
    – “Der Prozess” frei nach Franz Kafka
    – “Juristen”. Drei Akte für sieben Spieler von Rolf Hochhuth
    – “Zeugin der Anklage” nach Billy Wilder mit Anja W. in der Titelrolle
    – “Die neuen Leiden des jungen W.” nach Ulrich Plentzdorf
    – “Der Meineidbauer” Volksstück mit Gesang in drei Akten von Ludwig Anzengruber
    – “Die Verurteilung des Lukullus” von Brecht

    Noch viele weitere Dramen im Repertoire.

  • Matthias B.

    |

    Ach, die Frau Vietze! Immer in Verteidigungshaltung für ihren Liebling.
    Hätte DrEckl mal den Menschen hinter Frau Lorenz gesehen! So dick ist die nicht, dass sie andere verdecken würde …

  • Angelika Oetken

    |

    @Matthias B.,

    tolle Auflistung. Fehlt nicht doch noch ein Klassiker, um den Spielplan rund zu machen? “Die Räuber”. Wahlweise als Bühnenstück (Friedrich Schiller) oder als Oper (Guiseppe Verdi).

    VG
    Angelika Oetken

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Matthias B.” – Sind Sie jetzt sehr enttäuscht, wenn ich Ihnen verrate,
    daß ich einen ganz anderen Liebling habe, als Joachim Wolbergs? Der
    hat mich nur – im Gegensatz zu anderen “Genossen” – immer anständig
    behandelt. Das heißt aber nicht, daß ich das, was man ihm zur Last legt,
    in irgendeiner Weise klein rede. Und – Frau Lorenz mit Herrn Wolbergs
    zu vergleichen ist schon ein starkes Stück.

  • blauäugig

    |

    “Und – Frau Lorenz mit Herrn Wolbergs
    zu vergleichen ist schon ein starkes Stück.”
    Nur bei einem Vergleich erkennt man die Unterschiede. Ohne die Gute gäbe es den Bösen nicht, es wären beide normal.

  • Tikor Libor

    |

    @Matthias B.
    Toll, wie Sie mit Ihren Wissen ueber Schauspiele brillieren!
    Aber beim Rest. Da lohnt es sich Geschriebenes zu hinterfragen??
    Haelt es dem anderer Dichterfüersten stand??

  • Matthias B.

    |

    Sie haben Recht, Frau Vietze!
    Die aufrichtige, engagierte und integere Frau Lorenz darf man mit Herrn Wolbergs, gegen den wegen Bestechlichkeit ermittelt wird, nicht vergleichen.

  • Matthias B.

    |

    Tikor Libor, gönnen Sie mir doch den Gag!
    Einfach ein bisschen googeln.
    “Der Richter und sein Henker”
    “Das Urteil”
    “Im Namen des Volkes”
    “Der Richter von Zalamea”
    und so weiter und so fort.

    Aber der “Meineidbauer” ist doch spitze, gegebn Sie’s zu.

  • Tikor Likor

    |

    @matthias B.
    Gerne Ihnen solche selbstdarstellerischen EsCarpAdern!! ,-)
    Aber sollte irgendwie im Einklang mit den uebrigen Inhalten stehen ,-(

  • Susanne

    |

    Kommt noch eine Nebenklage durch?
    Rechtschreibfehler im Wochenblatt verletzen wöchentlich Regensburger?
    Muss das sein?

    Liebe Grüsse

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Matthias B.” – Ich bedarf wohl der Nachhilfe in Sachen politischer Information: Bei aller berechtigten Kritik an Wolbergs – er hat 6 Jahre lang untadelige Arbeit als Bürger-meister geleistet. Und wo sind die Verdienste der “aufrichtigen” und “integeren” Frau Lorenz? Ohne Frau Lorenz nahetreten zu wollen, finde ich es schon seltsam, ausge-rechnet sie nun zur Ikone der Wahrheit, Wohlanständigkeit usw. hochzustilisieren und von Wolbergs n u r die negativen Seiten anzuprangern.

  • Matthias B.

    |

    Schon gemerkt, Frau Vietze: “… er hat 6 Jahre lang untadelige Arbeit als Bürger-meister geleistet …” Und zwar so untadelig, dass gegen ihn ermittelt wird, er wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft musste und von seines Amtes enthoben wurde. Das “untadelig” empfinden wohl auch nur Immobilienheinis, der SSV Jahn Regensburg, Sie und der Rest der verblendeten Wolli-Jüngerschar.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Matthias B.” – Ich darf Sie daran erinnern, daß die Vorwürfe gegen
    Wolbergs aus seiner Zeit als OB stammen.

  • Mr. T

    |

    Untadelige Arbeit ist das Mindeste, dass man von jemandem in so einem Amt zu erwarten hat. Leider hat er das Amt mißbraucht, um einigen, ihm wohlgesonnenen die Taschen zu füllen. Bei sowas kann man auch nicht gutes mit schlechtem aufrechnen. Wenn ich drei Leuten das Leben rette, kann ich auch keine zwei erschlagen und bin deswegen immer noch ein guter Mensch um es mal übertrieben auszudrücken.
    Frau Lorenz dagegen hat sich bislang noch nichts zu tadelndes geleistet.

  • Ursi Lampert

    |

    @Mr T
    1. der genannte Herr hat “Amt” kein inne hat
    2. was hat die von ihnen genannte Frau ‘bislang noch nichts zu tadelndes geleistet’
    3. im voraus eilenden Dank für ihr aufklärende Unterstützung.

  • No Name

    |

    Einfach nur gegoogelt:
    Mathilde Vietze
11. Februar 2017 um 09:53 | #
Zu „Jedermann“- Egal, wie einer zu Wolbergs steht: Wer jetzt versucht, Fakten auszu-blenden, ist nicht ernstzunehmen.




  • blauäugig

    |

    @Ursi Lampert
    zu 1: OB und auch “einfacher Bürgermeister” ist ein Amt, in kleineren Kommunen sogar ein Ehrenamt. Nicht im strafrechtlichen Sinn, aber das ist auch nicht nötig für die Strafbarkeit.
    zu 2: Sie haben zwar sinnentstellend das “sich” weggelassen, aber so ist Ihre Frage noch absurder.

    @Vieze: Erinnern Sie sich auch noch, dass er gleich am ersten Arbeitstag als OB – am 02.05.2014 – mit den Handlungen angefangen hat, welche ihm nun vorgeworfen werden? (Es ging um die Neuausschreibung des Areals der ehemaligen Nibelungenkaserne.) Es ist für mich schwer vorstellbar, dass er die Kontaktpersonen und Absprachen nicht schon vorher getroffen hat, er hat nicht nur von seiner politischen Ziehmutter (der ehemaligen Regensburger OB’in), sondern auch vom Amtsvorgänger einiges gelernt, insbesondere das Gefühl der Unangreifbarkeit. Als gläubige Katholikin wissen Sie Hochmut und Habgier wohl einzuordnen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Ohne nun irgendetwas kleinreden zu wollen: Wenn Wolbergs bereits als Bürgermeister
    rechtswidrige Geschäfte gemacht hätte und das s e c h s Jahre lang nicht aufgefallen
    wäre, dann müßten einige Leute geschlafen haben. Mir haben eine Reihe von Mitbür-
    gern ins Gesicht gesagt, daß sie “von der SPD nicht viel halten,” aber “Euer Wolbergs, der macht eine gute Arbeit.”

    Zu “blauäugig” – Würden Sie bitte künftig meinen Namen richtig schreiben! Danke!

  • wahon

    |

    Tina Lorenz hat als Stadträtin unabhängig und ehrlich gehandelt. Das ist dem Chefredakteur eines Schmierblattes, dessen wirtschaftlicher Erfolg entscheidend von der Unehrlichkeit und Verfilzung des kommunalpolitischen Personals abhängt, natürlich ein Dorn im Auge. Dass er deshalb – unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit – einen ekelhaften Rufmord an einer einzelnen Person versucht hat, beweist ein solches Ausmaß an charakterlichen Defiziten, dass die Geldstrafe von 3.200 € als viel zu niedrig bezeichnet werden muss.

  • blauäugig

    |

    @Vietze: Daran soll’s nicht scheitern, aber Ihre Verdrehungen sind nun wirklich genug. Sagen Sie doch, wie in Ihrer rosaroten Welt Herr Wolbergs am ersten Arbeitstag als OB so urplötzlich Handlungen begangen hat, für die er sich nun sehr wahrscheinlich strafrechtlich verantworten muss – wenn er davor nicht die entsprechenden Kontakte gehabt hat.
    Und mit Verlaub, Sie sind lang genug in der SPD, um zu wissen, dass der Wahlkampf vor den Wahlen geführt wird und mit dem Geldeinsammeln noch früher angefangen wird – wie sonst hätte die Kampagne mit Platzl2 auch finanziert werden können.
    Haben Sie das alles tatsächlich schon vergessen? Dann sollten Sie sich zurückziehen ins Privatleben.

  • Mr. T

    |

    Frau Vietze, Wolbergs hat auch eine gute Figur als OB gemacht (besser als zuvor als Bürgermeister). Mir war er der liebste der Stichwahlkandidaten. Ich war im Großen und Ganzen positiv überrascht von ihm. Nur hat mich damals schon gestört, dass die Immobilienpolitik nahtlos so übel weitergelaufen sind wie beim alten OB. Mich hats damals gewundert – mittlerweile nicht mehr. Aber das hilft halt alles nix, wenn man dann seine ganze gute Arbeit mit solchen Vergehen richtig in den Sand setzt. Da kann er noch so sympathisch sein.
    Und schieben Sie bitte nicht die Schuld auf die anderen, denen es nicht aufgefallen ist.
    Und wenn Sie etwas nicht kleinreden wollen, dann tun Sie es halt einfach nicht.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Verehrter “blauäugig” – sagen Sie mir doch bitte, w o ich “verdreht” habe und
    wo ich – Ihrer Meinung nach – eine rosarote Weltsicht habe. Wenn ich vermerke, daß
    Wolbergs mit immer anständig behandelt hat, heißt das doch in keiner Weise, daß
    ich das, was ihm nun zur Last gelegt wird, als Erfindung abtue. Und – würden Sie
    bitte so gütig sein und mir die Entscheidung, wann ich mich “aufs Altenteil” zurück-
    ziehe, überlassen. Außerdem kann ich nicht begreifen, weshalb Sie – und auch
    andere – meinen innerparteilichen Einfluß so maßlos überschätzen. Ich habe mich
    in fast 50 Jahren SPD-Mitgliedschaft zwar sehr engagiert, bin aber trotzdem ein
    “kleines Rädchen im Getriebe” geblieben. Daran hat auch mein großes Mundwerk
    nichts geändert.

  • blauäugig

    |

    @Vietze: Was Sie alles reininterpretieren in meinen letzten Post ist doch schon wieder ein Verdrehen. Dass der Wahlkampf vor der Wahl geführt wird und die Parteien das Geld dafür schon vorher brauchen, ist auch mir klar, obwohl ich nie in einer Partei Mitglied war, und erst recht nicht in einflussreicher Position.
    Auch wenn Sie entgegen einem MZ-Artikel (http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/mathilde-vietze-gibt-ihr-amt-ab-21179-art918942.html; das mit der Naivität kann ich für die Gegenwart bestätigen, ich nenne es halt Ihre rosarote Welt) vielleicht nur kurz mal OV-Vorsitzende waren, müssten Sie aus dieser Zeit wissen, unter welchen Voraussetzungen ein OV Kredite aufnehmen darf und wie weit vor der Kampagne die Planung erfolgt. Da bleiben weit weniger als 6 Jahre, die Sie Wolbergs als untadelige Zeit andichten wollen. Wenn Sie es schon vergessen haben sollten, wäre es sehr peinlich, und ein weiteres öffentliches Lamentieren darüber geradezu selbstverletzend. Wann die Grenze zu strafrechtlich relevantem Handeln überschritten wurde, ist für mich dagegen noch offen.
    Genug des Zwiegesprächs.

  • Mathilde Vietze

    |

    Verehrter “blauäugig” Es freut mich, daß Sie sich so sehr an meinen Beiträgen abarbeiten und meinetwegen soviel Zeit investieren, um mich gescheiter zu machen.
    Ich habe allerdings d i e Erfahrung gemacht, daß Gespräche dann nicht zielführend sind, wenn einer die Meinung des anderen nur mißverstehen will. Sollten Sie mir weiterhin helfen wollen, meine intellektuellen Defizite zu beheben, wäre es schön, wenn wir uns persönlich kennenlernen könnten. Ich mutmaße allerdings, daß sich hinter dem
    Pseudonym “blauäugig” jemand verbirgt, der mich eh schon kennt, von mir keine positive Meinung hat und dankbar darüber ist, dies auf RD anonym aussprechen zu
    dürfen. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

  • Thik

    |

    Hat der Strafbefehl eigentlich irgendwie begründet, warum hier die Tatbestandsvoraussetzungen von § 188 StGB nicht erfüllt sind? Dort gibt es keine Geldstrafe, sondern die Mindeststrafe ist Freiheitsstrafe von drei Monaten.

  • FranzJosef

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    Zur Erinnerung “Was Eckl hier behauptet, ist objektiv falsch. Als Lorenz 2014 in den Stadtrat gewählt wurde, erhielt sie bereits seit zwei Jahren keine Aufwandsentschädigungen mehr vom Stadttheater (wo sie zuvor als Statistin tätig war). Tatsächlich arbeitete sie als Lehrerin an einer Schauspielschule.”
    Aufträge des Stadttheaters können folglich nicht die publizierte Unterstellung des angeklagten Eckl rechtfertigen, dass die Klägerin sich nur an den Einnahmen des Stadtratsmandats laben wolle.
    -> Verleumdung.
    Diese Verleumdung ist insgesamt geeignet, die mandatsgemässe Kommunikation der Stadträtin mit Bürgern erheblich zu erschweren -> 188 StGB.

  • Ernst Seler

    |

    Lese heute die Nachricht des Bayerischen Rundfunks vom 25.08.2017: “Verhandlung gegen “Wochenblatt”-Journalist abgesagt”. Ergänzend der Hinweis “Gründe für die Streichung des Termins wurden vom Gericht nicht mitgeteilt.”

    So kurz vor dem Gerichtstermin diese Absage lässt Fragen entstehen, da das Amtsgericht keine weitere Erklärung gibt. Wenn der Angeklagte erkrankt wäre, so dürfte das Amtsgericht dies sicherlich mitteilen. Fehlende Gründe des Amtsgerichtes Regensburg lassen nun fast automatisch Spekulationen entstehen. Hat die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurückgezogen?!
    Als ich recherchiere, welchen Artikel Herr Christian Eckl zuletzt schrieb, findet sich der Beitrag vom 23.08.2017: “Ein Richter geht in den Ruhestand: ,Mein wichtigstes Urteil war ein Freispruch!'”

    Der Titel ist wie eine Vorwegnahme des eigenen Strafverfahrens?!

    Der Artikel im Wochenblatt so kurz vor dem Gerichtstermin wirkt wie eine bewußte Inszenierung. Einem herausragenden Mitbürger, einem hohen Richter wird Raum in dem Anzeigenblatt gewährt, ein Resumée seines gesamten Richterlebens darzustellen, im Rahmen eines Interviews mit dem “Angeklagten” Herrn Christian Eckl. Sicherlich wird Richter Herrn Werner Ebner nicht entgangen sein, sein Gesprächspartner wird in wenigen Tagen am unteren Amtsgericht als Angeklagter erscheinen müssen. Weiter wird Richter Ebner Kenntnis davon haben, Christian Eckl hat im abgehörten Telephongespräch dem Oberbürgermeister Wolbergs zugesichert, er werde jeden Meineid schwören. Christian Eckl ist also sehr mit dem Fall Wolbergs verwoben. Richer Ebner muß wissen, seine Kollegin am Landgericht Frau Escher behandelt gerade das Verfahren mit Oberbürgermeister Wolbergs. Was hat Richter Ebner geritten, dem Journalisten Christian Eckl in dieser doch verwobenen Situation ein Interview über sein Lebenswerk zu “schenken”. Unwillkürlich fragt sich der Leser all der Nachrichten, finden Mauscheleien im Hintergrund statt? Welche personellen Strippen hat es möglicherweise bedurft, damit das Interview zwischen dem “Angeklagten” Christian Eckl und dem Vizepräsidenten des Landgerichtes Ebner stattfindet?

    Die Absage des Gerichtstermins durch das Amtsgericht Regensburg ohne weitere Erklärung muß die Öffentlichkeit letztlich “verstören”? Richter Ebner hat mit dem Interview keinen Dienst den Richtern erwiesen, denn Richterin Escher hat öffentlich in Zweifel gezogen, ob Oberbürgermeister Wolbergs ein faires Verfahren hat. Welche Telephonate wurden in der Zwischenzeit abgehört?! Führen deren Inhalte zur Absage des Gerichtstermins?! Verändert das Interview das Verfahren für Oberbürgermeister Wolbergs?! Kommt es zur Anklage?! Gab Richter Ebner ein indirektes Zeichen, indem er mit dem doch belasteten Journalisten Christian Eckl, der zugab, am Telephon Wolbergs versprochen zu haben, er werde jeden Meineid schwören, das Landgericht werde die Anklage gegen Wolbergs nicht zulassen. Denn wer gibt einem doch ohne klärendes Gerichtsverfahren schwer belasteten Journalisten ein solch inhaltsschweres Interview, wie Richter Ebner dies tat. Ihm muß als Vizepräsident des Landgerichtes seine Verantwortung bewußt sein, welche ihm geboten hätte, das Interview mit Christian Eckl nicht zu führen. Sind nun alle beschädigt?!

  • Wochenblatt-Leserin

    |

    Bei allem Verständnis dürften die Regensburger Bürger noch
    wichtigere Probleme haben, als sich den Kopf des Herrn Dr. Eckl
    zu zerbrechen.

  • Neuer Richter für Christian Eckl » Regensburg Digital

    |

    […] Strafbefehl eingelegt und dazu den renommierten Strafverteidiger Michael Haizmann engagiert. Doch ein erster Verfahrenstermin, der für den 28. August angesetzt gewesen wäre, platzte. Der Grund: Eckl hatte im Vorfeld der Verhandlung einen Bericht über eine Klage der […]

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