Wolbergs-Prozess in München: Einfach aufhören – oder Urteil mit drohender Haftstrafe?
Zehn Jahre nach Bekanntwerden der ersten Korruptionsvorwürfe gegen Joachim Wolbergs steht der Regensburger Ex-OB in München erneut vor Gericht. Seit 11. März läuft die Neuauflage des ersten Prozesses. Der Erkenntnisgewinn: gering. Die Fronten: verhärtet.

Joachim Wolbergs (neben seinem Verteidiger Peter Witting) muss sich seit bald zehn Jahren mit Korruptionsvorwürfen auseinandersetzen. Foto: as
Freitag, 10. April, kurz vor 9.30 Uhr, Sitzungssaal 173 des Landgerichts München I. Zwei Journalisten. Sieben Zuhörerinnen und Zuhörer warten auf den Beginn der Verhandlung. Mehr als üblich, sagt ein Kollege, der hier regelmäßig sitzt. Die Atmosphäre zwischen den Beteiligten: fast entspannt. Routiniert.
Siebter Verhandlungstag der Neuauflage im Prozess gegen Joachim Wolbergs – knapp zehn Jahre nach dem Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe, die ihn sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft brachten. „Aus heutiger Sicht unverhältnismäßig“, stellte später ein Gericht fest.
Eine Affäre, die Regensburg schockte
Die Schockwelle ist abgeebbt, die einst die Verflechtungen der Immobilienbranche mit der Regensburger Politik auslösten. Dass große Bauträger über Jahre hinweg erst die CSU, später auch die SPD mit sechsstelligen Beträgen unterstützten und teils den Takt in der Kommunalpolitik vorgaben – vergessen.
Vergessen auch die Verurteilungen von Politikern, Unternehmern und prominenten Köpfen der Stadtgesellschaft zu hohen Geld- und Bewährungsstrafen, die Einstellungen von Verfahren gegen hohe Geldauflagen.
Dass es in Regensburg ein korruptives System gab, so weitreichend, dass Kripo und Staatsanwaltschaft überfordert waren und bei den Ermittlungen schwer patzten, wird weder von der Regensburger Politik thematisiert noch vom städtischen Antikorruptionsbeauftragten.
Die SPD zerriss die Affäre. Joachim Wolbergs verließ die Partei und gründete die Brücke.
Heute ist die politische Wucht, die Ermittlungen gegen einen amtierenden OB einst entfesselten, verflogen. Entsprechend gering: öffentliches und mediales Interesse. Für den Angeklagten Joachim Wolbergs aber geht es noch immer um alles – für ihn zuvorderst um seine Integrität.
Er betont er seit Jahren: „Ich war nie bestechlich. Ich habe nie etwas getan, weil jemand gespendet hat.“
Ein Spendensystem, von dem die CSU jahrelang profitierte
Ein kurzer Abriss.
Am 14. Juni 2016 durchsuchten 69 Ermittler von Kripo und Staatsanwaltschaft Diensträume der Stadt Regensburg sowie mehrere Geschäfts- und Privaträume Verantwortlicher dreier großer Bauträger.
Der Anfangsverdacht: Einfluss auf politische Entscheidungen durch Wahlkampfspenden in sechsstelliger Höhe. Im Visier: der erst seit zwei Jahren amtierende SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, beliebt und charismatisch, durch einen Erdrutschsieg gegen seinen CSU-Konkurrenten – 70,2 Prozent bei der Stichwahl – ins Amt gekommen.
Die Affäre weitete sich aus. Mehr Vorwürfe, mehr Beteiligte. Klar ist heute: Es gab ein kriminelles Strohmannsystem zur Stückelung von Spenden, um sie vor der Öffentlichkeit zu verbergen – ein System, von dem bereits die CSU unter Hans Schaidinger jahrelang profitierte.
Viele Verurteilungen, auch abseits von Wolbergs
Der Alt-OB, 18 Jahre im Amt, behielt am Ende eine juristisch saubere Weste. Sämtliche Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. 2024 legte Schaidinger seine Sicht der Dinge in einem kleinen Büchlein vor – „Schlussabrechnung“.
Zwei Parteifreunde hatten weniger Glück: Verurteilt wurden der CSU-OB-Kandidat von 2014 und ein langjähriger CSU-Chef sowie Landtagsabgeordneter. Ein anderer Akteur in der Korruptionsaffäre hat kürzlich in Köfering eine Pleite hingelegt, die für Dutzende Häuslebauer existenzbedrohend ist.
Für Joachim Wolbergs mündeten die Ermittlungen in zwei Prozesse 2018 und 2019. Im ersten Verfahren sprach die 6. Strafkammer ihn nach 61 Verhandlungstagen in zahlreichen Punkten frei, verurteilte ihn aber wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme. Von einer Strafe sah das Gericht ab – Wolbergs sei, flapsig gesagt, schon gestraft genug (Hier gibt es alle Prozesstage im Detail zum Nachlesen.).
Im zweiten Prozess verurteilte das Gericht Wolbergs wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
BGH zerreißt erstes Urteil in der Luft
Am 5. November 2021 zerriss der Bundesgerichtshof das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess mit ungewöhnlich deutlichen Worten in der Luft. „Zahlreiche Rechtsfehler“ in der über 1.000 Seiten starken Entscheidung. Eine Fülle entlastender Formulierungen, „beispiellos“.
Ein Großteil der Vorwürfe wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht München I zurückverwiesen. Ein anderer Gerichtsbezirk, abseits von Regensburger Einflüssen und Befindlichkeiten.
Eine Verfassungsbeschwerde von Joachim Wolbergs gegen diese Entscheidung – und ein äußerst behäbiger Umgang der Justiz mit dem Thema – verzögerten den Prozessbeginn bis zum 11. März 2026. Angesetzt sind 13 Verhandlungstage.
Verschleierte Spenden und mögliche private Vorteile
Ein zentraler Anklagepunkt in München sind die über ein Strohmannsystem gestückelten Spenden aus dem Umfeld des Bauträgers Volker T., die über mehrere Jahre flossen.
Für Wolbergs persönlich wohl entscheidender: mögliche persönliche Vorteile, die er bei der Renovierung einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei und an einem Wochenendhäuschen in Niederbayern erhalten haben soll. Außerdem geht es um mögliche Rabatte bei Wohnungskäufen seiner Mutter und Schwiegermutter.
Auch hier ist Bauträger Volker T. mit seinem Unternehmen involviert. Er hat im Rahmen eines „Deals“ vor drei Jahren ein Geständnis abgelegt und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei belastete er auch Joachim Wolbergs.
Verteidiger: „Warum hören wir nicht einfach auf?“
Beim aktuellen Verfahren in München wird Volker T. allerdings nicht als Zeuge aussagen. Er gilt als prozessunfähig. Generell ist das Verfahren geprägt von vielen Erinnerungslücken. Die meisten Zeugen: wenig hilfreich.
Dass das Gericht mehr erfahren wird als im ersten Prozess 2018 mit 61 Verhandlungstagen, ist nicht zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund erscheint ein Antrag nachvollziehbar, den Wolbergs-Verteidiger Peter Witting am sechsten Prozesstag einbrachte. Witting regt an, das Verfahren einzustellen.
Begründung: Ein Strafbedürfnis sei aktuell nicht mehr gegeben. Wolbergs könne nach seiner Verurteilung ohnehin nie wieder Bürgermeister werden. Die Vorwürfe, um die es gehe, lägen zudem 15 Jahre und mehr zurück. Und eben: Welchen neuen Erkenntnisgewinn soll es mit Zeugen geben, die sich naturgemäß an immer weniger erinnern – oder mit solchen, die gar nicht erscheinen können. Witting: „Warum hören wir nicht einfach auf?“
Staatsanwalt: Haftstrafe möglich
Am vergangenen Freitag aber zeigte sich, dass die Fronten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft hier verhärtet sind – aller bisherigen Entspanntheit zum Trotz. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier jedenfalls lehnt die von Witting angeregte Verfahrenseinstellung ab.
Das sei zwar ein „grundsätzlich ehrenwerter Vorschlag“. Allerdings werde eine solche Einstellung (nach §154 StPO), die keine Feststellung in punkto Schuld oder Unschuld beinhalten würde, für keinerlei Befriedung sorgen. „Nicht bei Wolbergs und auch nicht bei den Bürgern von Regensburg.“ Es brauche eine klare Entscheidung – ein Urteil.
Eine wichtige Voraussetzung, um ein Verfahren einzustellen, sei zudem, dass die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht falle, so Kastenmeier. Und hier sei er völlig anderer Auffassung als Verteidiger Peter Witting.
Es bestehe durchaus die Gefahr einer „nicht unerheblichen Freiheitsstrafe“. Wolbergs hat aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung im zweiten Prozess bereits eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung im Rücken.
Zwar sei eine Aussetzung zur Bewährung bei einer Gesamtstrafe bis zu zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich, so Kastenmeier. Er wisse aber nicht, wie er das bei diesem Angeklagten bejahen solle. Wolbergs sei nämlich in seinen Augen „nicht geständig, uneinsichtig und reuelos“.
Das Gericht will das alles nun „mal sacken lassen“, ehe es über Wittings Anregung und die konträre Haltung der Staatsanwaltschaft entscheidet. Wir werden weiter über das Verfahren berichten.
(Bei einzelnen Punkten beziehen wir uns auch auf Berichte von Mittelbayerischer und Süddeutscher Zeitung.)
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Meier mit „ei“
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Also ich als Regensburger bin schon in dieser Sache befriedet! Ich brauche in dieser Sache nichts mehr und hätte gerne meine Ruhe!
Weniger befriedet bin ich, wenn jemand 6 mal auf einen Polizisten schießt (Völklingen), ihn damit tötet und dann nicht als Mörder verurteilt wird! Da wünsche ich mir, dass die Justiz noch einmal nachjustiert!