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"Isarstraße" und das Drumherum

Die Erlösung bleibt aus

Der Fall “Isarstraße” hat über zwei Jahre Justiz, Medien und Öffentlichkeit beschäftigt. Nun liegt ein Urteil vor. Zufrieden ist trotzdem fast niemand: Es ist ein Fall von einer fast schon schrägen Vielschichtigkeit, der in vielerlei Hinsicht Unwohlsein hervorruft. Eine Gedankensammlung nach zwei Prozesstagen.

Wie die Öffentlichkeit zu ihrem eigenen Urteil kommt

Zunächst einmal scheint die Sache klar: Eine Frau behauptet einen besonders dramatischen Fall von Vergewaltigung, der sich als unwahr herausstellt. Empörung. Die muss bestraft werden. Aufs Härteste. Zum Glück haben wir ja Gerichte.

Bis der Fall dort landet, dauert es allerdings ein bisschen: Erst zwei Jahre nach der Tat wird er verhandelt. Nur: Bevor sich die Vergewaltigung durch drei osteuropäische Männer als Alptraummärchen herausstellt, war die Sache schon mal klar. Fangt sie! Hängt sie! Schneidet ihnen zumindest den Pi**** ab!

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Die öffentliche Meinung war sich also bereits mindestens zweimal sicher, das richtige Urteil über die richtige Tat zu fällen: einmal nach Bekanntwerden des ursprünglichen Vorwurfs, das zweite Mal nach Bekanntwerden der Falschaussage.

Weitere untergeordnete Erkenntnisse erfreuten sich nicht einer ganz so großen, aber immerhin noch beachtlichen Beliebtheit: dass es natürlich die Ausländer sind, die die Frauen am brutalsten vergewaltigen. Dass man sich nicht mehr auf die Straße trauen kann, zumindest nicht nachts, allein, als Frau, im Stadtnorden. Dass die bestimmt spinnt, die das angezeigt hat, obwohl es gar nicht so war.

So richtig Recht behalten hat niemand, der sich einer dieser drei Aussagen mit Todessicherheit angeschlossen hat. Kein Osteuropäer weit und breit in diesem Fall. Alles deutsche Namen und Gesichter, die in diesem Fall eine Rolle spielen, ob Angeklagte oder Zeugen oder sonstige Personen, die im Laufe des Verfahrens eine Randerscheinung waren. Auch hat sich die Angeklagte ihre vergewaltigungstypischen Verletzungen nicht auf der Straße oder in einem fahrenden Kombi zugezogen. Irgendwoher hatte sie die – aber nicht auf dem geschilderten Weg. Und der Geisteszustand der Angeklagten: nun ja. Die psychiatrische Gutachterin hat tatsächlich schlüssig argumentiert, dass es eben KEINE Hinweise darauf gab, dass sie psychisch so neben sich stand, dass sie ihr Handeln nicht reflektieren oder sich dessen bewusst sein konnte.

Klarheit adé also. Fehlurteil. Beide Male.

Ein sagenhaft unvorsichtiger Umgang mit Information

Die nächste Herausforderung liegt nun in der Fähigkeit zur Bewertung von Informationen. Niemand weiß, ob der erste Fehler schon bei der Polizei lag, als sie der Frau uneingeschränkt Glauben schenkte und die Meldung über die Vergewaltigung herausgab. Sicherlich fehlerhaft war der Umgang der Medien mit der Meldung. Wie so oft verzichtete man auch hier auf die journalistische Sprachsorgfalt, die ja gerade keine lästige i-Tüpferl-Scheißerei für Grammatik-Fetischisten ist, sondern Teil der berufsethischen und auch rechtlich relevanten Gewissenhaftigkeit. So gut wie niemand verwendete den lästigen Konjunktiv, alle sparen sich – zumindest anfangs – die ach so nervigen einleitenden Verben, die einen Hinweis darauf geben, wer was sagt. Das ist aber Standard bei Pressemeldungen der Polizei, die nur allzu gern unredigiert, allenfalls etwas geglättet im Blatt landen – inklusive aller Vagheiten, sprachlichen Kuriositäten und vor allem ohne Distanz zum Gesagten. Eher dramatisiert man noch, weil man ganz sicher weiß, dass “Bestien” rumlaufen.

Als schließlich wenige Wochen danach die Meldung rausgeht, dass die Tat so nie stattgefunden habe, werden zumindest die Medien etwas vorsichtiger und die Journalisten besinnen sich auf altmodische Tugenden wie die indirekte Rede. Die Öffentlichkeit hingegen weiß nach einer Schrecksekunde wieder sofort Bescheid. Eine Irre muss das sein. Eine, die völlig jenseits “unserer” Tugend ist. Übergeschnappt halt. Im Extremfall: Die wird das schon so gewollt haben.

Auch im Gerichtssaal scheinen einige Zuhörer gerne über die Details hinwegzuhören: Als die Richterin die letzten Beweisanträge der Verteidigung am zweiten Prozesstag ablehnt, fällt mehrfach die Formulierung “es ist als wahr zu unterstellen”. Was genau wird jetzt als wahr unterstellt? Die Aussagen der Zeugen, die gar nicht geladen waren?

Also mal langsam am Beispiel: Offenbar gibt es einen Verwandten von Seiten der Mutter der Angeklagten, mit dem sich die Angeklagte im Sommer 2014 mehrfach über Facebook darüber ausgetauscht haben will, dass sie vom Vater in der Kindheit sexuell missbraucht worden sei und dass sie vom Vater bis kurz vor der Tat gestalked worden sei (bitte beachten Sie: Das war ein Konjunktiv! Wahrscheinlich haben Sie den Satz trotzdem in seiner Kernaussage verstanden.). Diese Tatsache – also die Chats der Angeklagten mit dem Verwandten über das Thema Missbrauch – werden als wahr unterstellt. Nicht der Missbrauch an sich. Sondern nur, dass die Angeklagte dem Verwandten darüber berichtet habe.

Informationen, die die Komplexität von Piktogrammen übersteigen

In aller Vollständigkeit müsste man nun also sagen: Die Richterin sagte, es sei als wahr zu unterstellen, dass die Angeklagte gegenüber dem Verwandten gesagt habe, ihr Vater habe sie als Kind sexuell missbraucht. Eine Informationsverkettung, die das in unserem Alltag übliche Maß bei weitem übersteigt. “Hier klicken”, “Parkdauer 2 Stunden”, “Automat wechselt nicht”, “Ziehen” oder gleich am besten wortlose Piktogramme wie Verkehrs- und Kloschilder, Tränen-lach-Smileys oder durchgestrichene Schwangere auf Schnapsflaschen. Damit auch ja niemand am Buchstaben scheitern möge.

Auch der Journalist an sich ist nicht ganz unschuldig am Defizit der Informationsverwertung: Informationsverkürzung ist das oberste Credo in der Redakteursausbildung. In der Überschrift sowieso, in den sozialen Medien erst recht, aber eigentlich auch ganz generell. Der Leser und der Hörer wird für vergleichsweise dumm gehalten. Als Richtlinie wird bspw. häufiger verbreitet, ein Audio-Beitrag im Radio solle sich an den intellektuellen Fähigkeiten eines durchschnittlichen 14-Jährigen orientieren.

Nun kennt bestimmt jeder einen total überdurchschnittlichen 14-Jährigen, der mühelos zum Frühstück Shakespeares gesammelte Werke zitiert, im Zweifel war man einfach selbst in dem Alter schon fürchterlich schlau. Trotzdem weiß jeder, was gemeint ist, denn niemand über 13 möchte als so intelligent wie ein durchschnittlicher 14-Jähriger gelten. Am allerwenigsten wollen das übrigens die 14-Jährigen.

In seiner beruflichen Ausgestaltung ist der Journalist ja relativ frei. Die Grenzen werden durch die Gesetze gezogen, einigermaßen häufig noch durch berufsethische Standards, seltener durch den guten Geschmack. Ob ich mich nun an die Regel, bloß keine allzu langen Artikel mit allzu langen Sätzen zu schreiben, halten will oder nicht, ist mir glücklicherweise selbst überlassen. Jeder Satz, jede Verkürzung, jede Ausformulierung ist eine Entscheidung für oder gegen eine Information.

Journalisten-Fehler: Sprachliches Frolic für die Leser

Während in Journalisten-Kreisen gerne pseudo-selbstkritisch über genau diesen Punkt diskutiert wird, gehen wir im schreiberischen Alltag nur allzu gerne über das eigene Lamento hinweg und servieren weiter sprachliches Frolic: trockene Happen für hungrige Hunde. Nährwert – oder im Falle von Information eher: Mehrwert – egal.

Jetzt ist es natürlich in der Verantwortung des Einzelnen, ob er sich von der Masse kurzer Informationshappen sättigen lässt oder noch ein bisschen Platz lässt für ausufernde Information. Doch als Journalist leistet man seinen regelmäßigen Beitrag zur sprachlichen Prägung der Leserschaft. Wer Angst hat, die Leser laufen einem davon, weil man sie mit zu viel Information in zu komplexer Sprache behelligt, hat eigentlich auch nur Leser verdient, die sich von Nebensätzen oder Gedankenstrichen abschrecken lassen. Über dämliche Kommentare muss man sich dann auch umso weniger wundern.

Nicht anders ist es im Gerichtssaal, und man hofft bei einigen Zuschauern tatsächlich, dass diese ihre Bestimmung nicht in einem Beruf gefunden haben, der die Verwertung längerer Informationsketten erfordert. Zur Erinnerung: Als wahr zu unterstellen war die Tatsache, dass die Angeklagte gegenüber dem Verwandten… Sie wissen es bestimmt noch.

Doch wie soll so ein Publikum verstehen, wie ein Urteil zustandekommt? Nun hat man in diesem Fall natürlich das “Glück”, dass die Angeklagte auch tatsächlich verurteilt wurde. Die Erwartungshaltung wurde also erfüllt. Dass zwischen der aufgebauten Erwartung – sie möge bestraft werden! – und ihrer Erfüllung allerdings ein Weg liegt, der ganz anders war als erwartet – sei’s drum. Wie damals in den Matheproben. Hauptsache, das Endergebnis stimmt. Warum man für den Rechenweg Punktabzug bekommen hat, versteht man bis heute nicht. Am Schluss passt doch alles.

Doch das, was dieser Fall vor Gericht bietet, ist mehr als Plus und Minus. Das ist eher die vierte Ableitung der Wurzel von Pi. Wer wach war und mitgedacht hat, kriegt das schon noch in den Rechner getippt. Wer gepennt hat, hat das Ergebnis allenfalls geraten oder abschrieben.

Die Einschätzung der Angeklagten

Wie ist die jetzt eigentlich so drauf? Nun ja, die Verhandlungen lassen dahingehend nun wirklich keinen Rückschluss zu. Die Angeklagte schweigt – bis zum bitteren Ende. Außer ihren Personalien und zwei gewisperten Sätzen, dass sie nichts sagen möchte, vernimmt man nichts. Auch ihr Erscheinungsbild lässt keine Erkenntnis zu außer eine: Sie möchte auf Teufel komm raus nicht erkannt werden. Was unter der blonden Langhaarperücke steckt, ob sie die Intellektuellen-Brille auch im Alltag trägt, ob die weiße Bluse zufällig im Kleiderschrank hing oder eigens für die Verhandlung gekauft wurde – man weiß es nicht. Sie bleibt ein Phantom und möglicherweise wurde ihr genau das zum Verhängnis.

Die Staatsanwältin wäre wohl nicht unerbittlich gewesen, hätte sich aber ein Geständnis gewünscht, zumindeste eine Einlassung, verlesen durch die Verteidigung, mittendrin oder wenigstens am Schluss ein paar formale Worte des Bedauerns – irgendetwas, was man ihr neben dem leeren Bundeszentralregistereintrag hätte positiv anrechnen können. Aber das passte nicht zur Strategie der Verteidigung, die mit aller Gewalt psychologisch kompliziert verquickte Phänomene – Widerhallerinnerung, Überlagerung, False Memory, PTBS – zur Ursache der Falschaussage machen wollte.

Wie hätten’s Ihren G’spinnerten denn gern?

Insofern war die Verteidigung eigentlich ganz auf Linie der Öffentlichkeit: Die spinnt. Nur: Die Öffentlichkeit wünscht sich G’spinnerte immer anders als die, die dann vor Gericht auch als solche durchgehen. Die Öffentlichkeit wünscht sich eiskalt berechnende, vollkommen zurechnungsfähige, empathielose Soziopathen, die ihre Tat im Voraus genau planen und sich hinterher ins Fäustchen lachen, wer ihnen alles auf die Schaufel gesprungen ist. Die sollen dann aber auch bitte mit aller Härte des Gesetzes verurteilt werden. Aber spinnen sollen sie, und zwar ordentlich. Jedenfalls ausgiebig genug, um “anders” zu sein als “wir”. Die Nähe zum Straftäter soll möglichst vermieden werden, die Möglichkeit, dass ein ganz normaler Mensch etwas Kriminelles tut, bitte auch.

Nur sind die G’spinnerten vor Gericht meist ganz anders. Die sind tatsächlich ver-stört, ge-stört, krank. Wie einer, der sich das Bein gebrochen hat oder einen Bandscheibenvorfall hat oder Magen-Darm-Grippe. Und wenn sie das sind, kann man ihnen auch nicht mehr die “normalen” Strafen angedeihen lassen. Dann kommen sie in Kliniken, in Behandlung. Und dann sind am Ende die Psychiater schuld, wenn diese Irren nicht im Gefängnis landen.

Ein unauflöslicher Zwiespalt also. Wer zu viel spinnt, wird nicht eingesperrt. Wer zu wenig spinnt, ist möglicherweise wie man selbst.

Das Erinnerungs-Gulasch der Verteidigung

Jetzt hat die Anwältin im Fall “Isarstraße” wirklich unermüdlich argumentiert, man möge ihrer Mandantin doch bitte abnehmen, dass sie zum Tatzeitpunkt und in den Wochen danach nicht wusste, was Sache war. Der Anfangspunkt dieser Argumentation: Die Angeklagte sei als Kind vom Vater missbraucht worden, dadurch traumatisiert. Der “eigentliche” Täter hätte das Trauma durch seine Worte zurückgeholt, sie hätte eine Art Flashback gehabt, das Gesicht des Vaters statt das des Vergewaltigers gesehen, diese Wahrnehmungsüberlagerung hätte sich mit aktuellen Ereignissen, in die irgendwelche Osteuropäer involviert gewesen seien, vermischt, die Geschichte hätte sich auf diese Personen übertragen und zack – fertig ist das Erinnerungs-Gulasch, bei dem keine Chance mehr bestand, die Grundzutat zu identifizieren. Erst Wochen später sei das Gedankenkonstrukt gebröckelt, die Angeklagte habe sich an das tatsächliche Geschehen erinnert, aber da war es schon zu spät. Dass das gedächtnispsychologisch auf diesem Weg unmöglich sei, hat die Gutachterin ausführlich und nachvollziehbar am ersten Verhandlungstag expliziert. Doch offenbar war diese psychiatrisch-psychologische Expertise für die Verteidigung nicht ausreichend.

Misstrauen gegenüber dem Missbrauch

Mit dieser Argumentationslinie landet man schnell beim nächsten kritischen Punkt in diesem Prozess: bei der Glaubhaftigkeit von Aussagen über sexuellen Missbrauch. Auf diesem unstreitbar fürchterlichen Fundament fußte die Verteidigungsstrategie. Doch wenn schon die Vergewaltigung gelogen war, war dann vielleicht auch der Missbrauch gelogen? Man merkt, wie schwer es einem fällt, diesen Gedanken zu Ende zu denken. Opfern von sexuellem Missbrauch zu misstrauen ist schwierig und in Anbetracht der Grausamkeit solcher Taten auch nicht wünschenswert. In diesem speziellen Fall wird ein Misstrauen der Behauptung gegenüber allerdings in Betracht gezogen.

Geschürt wird dieses Misstrauen von allen Seiten: von der Staatsanwältin, die erbost berichtet, das Thema Missbrauch sei bei den Ermittlungen nicht zur Sprache gekommen. Von der Gutachterin, die ebenfalls keine Berichte über Missbrauch erhalten hat. Von der Verteidigerin, die auf die Ankündigung der Staatsanwältin, gegen den Vater zu ermitteln, antwortet: “Und wenn dann wieder keine Aussage kommt, sind Sie am Ende der Fahnenstange”. Von der Tatsache, dass die Angeklagte über ein anderes Sexualdelikt sehr ausführlich die Unwahrheit erzählt hat.

Nun steht dieser Gedanke also im Raum und man weiß nicht so richtig, was man damit machen soll. Ob man ihn überhaupt aussprechen soll. Einem Missbrauchsopfer eine Lüge zu unterstellen, kommt einem richtig derbe schäbig vor. Die Information als “wird schon wahr sein” hinzunehmen, setzt im Gesamtzusammenhang fast schon blindes Vertrauen voraus. Und genau dieses blinde Vertrauen in die Behauptung eines Sexualdelikts hat die Misere erst so riesengroß und öffentlichkeitswirksam werden lassen. Außerdem: Wenn die ungeprüfte Behauptung, ein solches Opfer zu sein, dazu führt, jegliches Verhalten zu rechtfertigen, wie soll dann noch zwischen echten und behaupteten Opfern unterschieden werden können?

Umgang mit Opfern

Das inkludiert den nächsten Punkt: Wenn wir die Behauptung, ein solches Opfer zu sein, als Erklärung für ungefähr alles gelten lassen, wie können wir Opfer dann noch frei rumlaufen lassen? Der Reflex, ein mögliches Missbrauchsopfer ohne nähere Betrachtung als solches anzuerkennen und mit dem (behaupteten) Missbrauch jegliches Fehlverhalten zu entschuldigen, beinhaltet im Grunde auch die Entmündigung von Opfern. Auch wer Opfer eines schlimmen Missbrauchs wurde, hat im Grundsatz die Fähigkeit, sein eigenes Verhalten kritisch zu überprüfen. Wenn man Opfer lebenslänglich alles mit ihrer Missbrauchserfahrung rechtfertigen lässt, gibt man ihnen auch lebenslänglich als Opfer und nimmt ihnen damit gleichzeitig die Chance auf Emanzipation und Selbstbestimmung. Es geht NICHT darum abzustreiten, dass sich traumatisierende Erfahrungen langfristig in der Persönlichkeitsstruktur und in den Handlungsweisen niederschlagen können. Es geht darum, jedem Opfer die Möglichkeit zu geben, sich selbst und sein Verhältnis zu den eigenen Erfahrungen weiterzuentwickeln, ein individuelles Verhältnis in einem eigenen Tempo haben zu dürfen und nicht von außen aus lauter Besorgtheit lebenslang auf den Opferstatus festgenagelt zu werden.

Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, wie sich ein Opfer denn nun zu verhalten hat oder vielmehr: wie es sich typischerweise verhält. Es wirkte im ersten Impuls plausibel, im zweiten aber befremdlich, als die Staatsanwältin der Angeklagten vorhielt, dass sie sich Zeugenaussagen zufolge nur wenige Stunden nach der – angeblichen, mutmaßlichen, vermeintlichen – Vergewaltigung gelöst und locker verhalten habe. Darf das ein Opfer nicht? Ist das ein Zeichen dafür, dass sie tatsächlich nicht vergewaltigt wurde, nicht mal auf dem Wege der anderen Geschichte, die ihr die Richterin nicht glaubt und die sie als Schutzbehauptung wegwischt?

Die Frage bleibt schwierig, und eigentlich kann man gar nicht anders, als beim Sprechen darüber der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen zu sein.

Investigatives Interesse oder Voyeurismus?

Weiter spannend ist das Phänomen des sozialen Voyeurismus. Sicher, mit dem Begriff will niemand in Verbindung gebracht werden. Voyeure sind eklige Typen, die das Nicht-Wissen um die Sichtbarkeit oder die Gutgläubigkeit von sexuell Handelnden ausnutzen und sie dabei beobachten. Mei, pfui! Doch sind wir nicht alle ein bisschen…? Je nach konsumiertem Medium weiß man mehr oder weniger genau, wo die Frau Verletzungen hatte und welche Praktiken zu den Verletzungen geführt haben könnten. Und eigentlich wüsste man ja nur allzu gerne, wie das genau vonstatten ging und wer da wo was hinein… Also, nicht dass man selbst… Und man möchte das ja nur wissen, um beurteilen zu können, ob das wirklich blu… Äh, stopp.

Bei der Detailiertheit der möglichen Vorgänge möge man doch bitte einmal ganz genau prüfen, wie weit das investigative Interesse geht und wo das voyeuristische Interesse anfängt. Sicher, bei einem solchen Fall müssen Fragen geklärt werden, die jenseits von künstlerisch wertvollen Andeutungen liegen. Aber muss das jeder wissen? Wer sich gewundert hat, warum die Angeklagte mit Perücke und rotem Ordner vorm Gesicht erschien, möge sich doch bitte selbst einmal fragen, wie gern er vor einem vollen Saal erörert haben möchte, welche freiwilligen oder unfreiwilligen Sexualpraktiken er so pflegte. Wer sagt, dass es einer Täterin nicht anders gehört, als dass sie bis in alle Ewigkeit in der Öffentlichkeit blamiert sei, möge bitte in sich gehen und über Persönlichkeitsschutz und seine Treue zum Rechtsstaat nachdenken. Ja, der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt und das auch zu Recht. Dennoch muss nicht jeder aus der Zeitung wissen, welche Praktiken genau zur Diskussion standen. Und Phantasie für eigene Theorien haben die meisten von uns ja genug.

Das moralinsaure Bild der sexuell aktiven Frau

Ein Randaspekt ist sicherlich auch das Bild, das viele mehr oder weniger bewusst von Frauen haben. Am Beispiel der Hintergrundgeschichte mit der Chat-Bekanntschaft, der offenbar nicht der Einzige war, mit dem sich die Angeklagte auf ein kurzfristiges sexuelles Verhältnis eingelassen hat oder einlassen wollte, wird eine regelmäßige Verhaltensweise klar: Na, damit muss man doch rechnen, dass man sich damit einen Narrischen ins Haus holt. Wahlweise auch: Wer weiß, wie weit die freiwillig gegangen ist. Gerne verkürzt zu: Selbst schuld. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Geschichte mit dem vergewaltigenden Chat-Bekannten: Hier kommt ein Schlagwort zum Tragen, das viele nicht gern hören – Victim-Blaming, “Opfer-Beschuldigung”.

Es ist egal, ob die Geschichte stimmt oder nicht, es geht um die Analyse des eigenen Reaktionsmusters. Schiebe ich einem potenziellen Opfer die Schuld zu oder schaffe ich es, über ein Verhalten, das ich möglicherweise nicht goutiere, hinwegzublicken und die tatsächlichen Abläufe und Kausalzusammenhänge zu sehen, ohne der Sache meine höchstpersönlichen Moralvorstellungen überzustülpen? Eine Frau, die häufig wechselnde Sexualpartner hat, ist nicht notwendigerweise verzweifelt aufmerksamkeits- oder zuneigungsbedürftig. Ihr Verhalten ist nicht notwendigerweise kompensatorisch für frühere schlechte Erfahrungen. Und vor allem ist sie eins nicht: selbst schuld dran, wenn was passiert. Man kann es nicht oft genug sagen.

Was bleibt, ist ein schaler Nachgeschmack an Ratlosigkeit und Irritation. Der Fall ergibt kein klares Bild. Die Erlösung bleibt aus. Weder hat man einen tatsächlichen Vergewaltiger gefunden, den das Opfer beispielsweise durch die Falschaussage hätte schützen wollen, noch hat man eine astreine Psychopathin im Gerichtssaal gesehen, die ihre Tat zwei Jahre später immer noch gefeiert hätte.

Was man daraus lernen kann:

Herbeigesehnte Sicherheit gibt es nicht.

Täter und Täterinnen können auch Opfer sein, Opfer können sich aus ihrer Rolle befreien oder sie sogar pervertieren.

Irren ist menschlich, lügen auch.

Das Verhalten, mit dem man eine Information aufnimmt und verarbeitet, ist nicht nur für Juristen und Journalisten eine wichtige Fähigkeit, sondern sie entscheidet über mein Bild von der Welt.

Auch mit Nicht-Wissen muss man umgehen können.

Zwischen Gut und Böse, Recht und Unrecht liegen viele graue Schattierungen – wahrscheinlich mehr als 50.

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Kommentare (24)

  • Mathilde Vietze

    |

    Ich gehöre wirklich nicht zu den Zeitgenossen, die strenge Strafen für
    die Lösung aller Probleme halten. In vorliegendem Falle freilich hat man
    es dieser Frau zu leicht gemacht. Das wäre weiter nicht so schlimm, wenn
    sie damit nicht die Glaubwürdigkeit von echten Vergewaltigungsopfern
    in ein völlig ungutes Licht gerückt hätte. Wenn die so relativ gut “wegge-
    kommen” ist, wird sie sich bestimmt bald etwas Neues einfallen lassen.
    Warum verpflichtet man eine solche Person nicht, daß es nur dann eine
    Bewährung gibt, wenn sie sich einer Therapie unterzieht.

  • Hans

    |

    “Warum verpflichtet man eine solche Person nicht, daß es nur dann eine
    Bewährung gibt, wenn sie sich einer Therapie unterzieht.”

    weil erzwungene Therapie wider Willen nichts bringt.

    Sie argumentieren, dass die Glaubwürdigkeit unter Falschbeschuldigungen leidet?

    Was wenn ein Anwalt für so etwas bekannt wäre? Gerichtsbekannt? Hat man dann schlechtere Chancen mit diesem Anwalt? Hilft da Therapie?

    Diese Frau hat das ja anscheinend zum ersten mal gemacht. Ein bizzarer Fall.

  • Hans

    |

    Noch dazu wird sich die Frau noch weiter verstricken, der angebliche Kindesmißbrauch wird von den Behörden untersucht, obwohl sie das nicht gefordert hat. Hätte sie nicht von ihrem Rechtsbeistand davon abgehalten werden müssen? Schließlich gilt die Maxime, dass Mißbrauch auf Wunsch des Opfers angezeigt wird (soweit entscheidungsfähig), aber nicht auf Grund kaum erfolgsversprechender Verteidigerstrategie.

  • Schröck Hans

    |

    Kompliment für diesen fundierten Artikel! Anfangs dachte ich noch, oh Gott, warum soll einer histrionischen Persönlichkeit auch noch auf RD Platz eingeräumt werden. Im Nachhinein betrachte ich die reflektierten Ausführungen als wohlfeile Arbeitsgrundlage für den Presserat – (ich finde Bindestriche sinnvoll!) – leider sind vermeintlich SPD-nahe Anzeigenblätter diesem Ethos nicht verpflichtet.
    Ob es sich bei dem Vorwurf des Mißbrauchs durch den Vater um ein Offizialdelikt handelt, können die Juristen unter der Leserschaft aufklären. Persönlich bin ich dafür, daß diese Frage offiziell geklärt wird – die Atombombe ist eh schon gezündet. Wer ihr am Ende zum Opfer fällt, ist doch auch von histrionischem oder voyeuristischem Interesse. Allen Anderen dient es wenigstens zur Wahrheitsfindung. Das ist gutes Recht.

  • Hans

    |

    “Ob es sich bei dem Vorwurf des Mißbrauchs durch den Vater um ein Offizialdelikt handelt, können die Juristen unter der Leserschaft aufklären. Persönlich bin ich dafür, daß diese Frage offiziell geklärt wird – die Atombombe ist eh schon gezündet. Wer ihr am Ende zum Opfer fällt, ist doch auch von histrionischem oder voyeuristischem Interesse. Allen Anderen dient es wenigstens zur Wahrheitsfindung. Das ist gutes Recht.”

    Die können vermutlich gar nicht anders, nachdem die Verteidigung das ins Verfahren eingebracht hat. Das war schon die Zündung.

    Ob sich diese Anwältin je überlegt hat was das mit den jeweiligen Familien macht?

    Es sollte verpflichtend sein, dass sich diese Leute die Folgen 10 Jahre später mal gründlich zu Gemüte führen. Die Verurteilte hat ja nicht den Überblick…. die Anwältin hoffentlich schon. Weitblick?

    Die “Klärung” dagegen wird mutmaßlich ausgehen wie das Hornberger Schießen. Abgesehen vom Voyeurismus freilich. Der wird in der Konstellation ausführlich bedient werden, wenns zum öffentlichen Verfahren kommt und die Verurteilte nicht vorher zurückrudert.

  • joey

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    Schade, daß es kein Fegefeuer gibt. Die Fiktion einer ultimativen Gerechtigkeit, die die Unzulänglichkeiten dieser Welt ausgleicht und auch die Mächtigsten zum Gewissen ruft.

    So werden wir noch viele Existenzen unschuldig ruiniert sehen: wegen überforderter, schlampiger oder korrupter Justiz (Mollath), wegen Falschbeschuldigungen (Wetterfrösche, Stargeiger, Pornostars…) oder politisch unterdrückter Taten (das (an Silvester) ist nicht passiert). Oder seltsame Entwicklungen, wo Fußballpäpste mal schnell (wegen ein paar Millionen) eine Auszeit in Landsberg nehmen und dann bald im großen Applaus an die Spitze zurückkehren…

  • Angelika Oetken

    |

    “Auch wer Opfer eines schlimmen Missbrauchs wurde, hat im Grundsatz die Fähigkeit, sein eigenes Verhalten kritisch zu überprüfen”

    Das stimmt. Jeder in psychiatrischer Hinsicht zurechnungsfähige, mündige Mensch hat sogar die Verpflichtung, die Verantwortung für sein eigenes Verhalten zu überprüfen. Leider gelingt das nicht allen Opfern familiären Missbrauchs, weil der im Kontext weitreichender Dysfunktionalität geschieht. Einige ExpertInnen betrachten die sexuelle Ausbeutung von Kindern innerhalb ihrer Familien als Symptom umfassenden psychosozialen Versagens. Es gibt darüber viele, sehr erschütternde Berichte in Fachbüchern, Biografien und auf Homepages. Stellvertretend möchte ich diese empfehlen: http://missbrauch-opfer.info/main.asp?ID=19

    Was die Therapie angeht, erfordern komplexe, multimodale Misshandlungen, die sich meistens über die ganze Kindheit hinweg ziehen eine fundierte Therapie. Näheres dazu hier

    http://www.degpt.de/informationen/fuer-betroffene/
    http://www.emdria.de/emdr/was-ist-ein-trauma/
    http://www.borderline-plattform.de/

  • Wer ist das Opfer

    |

    Was geschieht mit den zu Unrecht beschuldigten und öffentlich angeprangerten Männern? Gibt es hier eine Entschuldigung und ein Bemühen um Wiedergutmachung?

  • Toribio

    |

    “Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd` ich nun nicht mehr los”. (Zauberlehrling/ Joh.-Wolfg.-v.-Goethe)

    Könnte das die Folge einer sich zu einem immer liberaleren (Un?)Rechtsgebilde wandelnden deutschen Gesellschaft sein, in der Anstand, Sitte, Moral, Gesetzestreue und Achtung vor dem Regelungs- und Gestaltungsanspruch des Staates bei vielen immer weniger eine Rolle spielen?

    Gibt es bei uns überhaupt noch Vorbilder, denen man vertrauen und nacheifern kann?

    Werden in Deutschland die Täter-/ Opferrollen vom Gesetzgeber sowie von Gutachtern und Gerichten noch richtig und objektiv ausgewertet, beurteilt und bewertet?

    Was bedeutet Recht und Ordnung uns Deutschen überhaupt noch und wird nicht der egozentrische Anspruch von vielen falsch eingeschätzt?
    Gelten ehemals deutsche Tugenden wie z. B. “Gemeinwohl(nutz) geht vor Eigenwohl(nutz)” oder “Reichtum verpflichtet“ bei uns in Deutschland überhaupt noch etwas und gibt nicht unsere Politik ihr Bestes, um Werte durch großzügige Auslegung aufzuweichen und zu verwässern?

    Für mich stellt sich hier auch die Frage, ob auch auf uns bisher fremde Verhaltensweisen und Mentalitäten einen gewissen Einfluss haben könnten?

    Die verantwortungsvolle Beurteilung und Regelung dieser o. a. Gesichtspunkte liegt m. E. in der Verantwortung und Verantwortlichkeit unserer PolitikerInnen.
    Letzterer Tatsache bin ich mir bewusst, allein mir fehlt der Glaube!

    Denen haben wir ja mit unserer Wahlstimme verantwortungsvoll/ -los??? einen Freibrief und Freifahrtschein gegeben und werden ihn immer wieder geben müssen, weil wir keine wirklich geeignete Alternative haben.
    Denn das Parlament und die Parteien auf Bundesebene haben es eben geschafft, aus nachvollziehbaren bzw. nicht nachvollziehbaren Gründen, uns dem Souverän, unsere Rechte auf Volksbegehren/ -abstimmung bisher äußerst erfolgreich zu verweigern.
    Sie haben eben die Macht aufgrund unseres Votums und unseres Stillhaltens, dies durch Verweigerung einer Änderung von Parteien -und Wahlgesetzgebung aus meiner Sicht zu verhindern.
    Sollten unsere PolitikerInnen und speziell wir BürgerInnen nicht selbst darüber einmal ernsthaft nachdenken und versuchen geeignete Alternativen durchzusetzen?

    Könnte dadurch u. U. nicht wieder mehr und neues Vertrauen in unseren Staat, seine Einrichtungen und unsere PolitikerInnen gewonnen werden?

    Möge uns eine überirdische Macht so ein Positivum im Sinne von uns allen gewähren!!!

  • Angelika Oetken

    |

    “Was bedeutet Recht und Ordnung uns Deutschen überhaupt noch und wird nicht der egozentrische Anspruch von vielen falsch eingeschätzt?”

    @Toribio,

    ein sehr anschauliches Beispiel für fortgesetzten, systematischen Rechtsbruch und eine weitreichende psychosoziale Verwahrlosung liefert ja die Missbrauchskriminalität an den Domspatzeneinrichtungen, über die nicht zuletzt auf dieser Homepage intensiv berichtet und debattiert wurde.

    Möglicherweise haben die Auswirkungen dieser über Jahrzehnte hinweg betriebenen und vertuschten Verbrechen auch Einfluss auf das Schicksal der Verurteilten gehabt, um die es im Artikel oben geht. Wenn man sich nämlich vor Augen hält, dass so gut wie alle Hilfeeinrichtungen in der Region unter Einfluss der Katholischen Kirche stehen.

    VG
    Angelika Oetken

  • Angelika Oetken

    |

    “Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, wie sich ein Opfer denn nun zu verhalten hat oder vielmehr: wie es sich typischerweise verhält.”

    Das typische, im Sinne von zu verallgemeinernde Verhalten von Opfern sexueller Übergriffe gibt es gar nicht, weil es sich dabei um ein sehr vielschichtiges Feld und um ein weit verbreitetes Phänomen handelt. Fachleute können sich deshalb lediglich ein Bild darüber machen, inwieweit das, was Betroffene äußern oder wie sie sich verhalten authentisch ist. Über die Frage der Glaubhaftigkeit der Berichte von Opferzeugen wird deshalb seit Langem gerungen.

    1999 wurde dazu vom BGH eine Expertise in Auftrag gegeben. Sie ist mittlerweile fast 30 Jahre alt und bedarf der Überarbeitung.

    Zur Psychotraumatologie der Gedächtnisleistung gibt es im Netz einige fundierte Abhandlungen.

  • blauäugig

    |

    @Oetken Warum übertreiben Sie immer so?
    “1999 wurde dazu vom BGH eine Expertise in Auftrag gegeben. Sie ist mittlerweile fast 30 Jahre alt” Selbst wenn sie im Auftragsjahr fertig gestellt wurde, sind es 17 Jahre.

  • Angelika Oetken

    |

    Sie haben Recht @blauäugig, das sind natürlich keine 30 Jahre. Da aber für die Expertise damals Material verwendet wurde, das heute in wissenschaftlicher Hinsicht längst überholt ist, wäre eine Anpassung angezeigt.

    VG
    Angelika Oetken

  • Toribio

    |

    @ Angelika Oetken
    Bitte sehen Sie es mir nach, es ist mir schon aufgefallen, dass Sie scheinbar immer wieder mal gerne gegen die RKK und ihre Einrichtungen wettern.
    Ich bin weder Freund noch Verteidiger dieser Institution und habe auch keine Phobie ihr gegenüber.
    Mutmaßungen und falsche Schlussfolgerungen sind mir jedoch fremd.
    In diesem konkreten Fall sehe ich auch nicht, dass die RKK in irgendeiner Weise Einfluss genommen oder irgend eine Schuld hätte.
    Auch dann nicht, wenn sie bestimmte von Ihnen erwähnten Einrichtungen betreibt und es dort auch schon verwerfliche Missbrauchs-Unregelmäßigkeiten gegebn haben soll.
    Es gibt in unserer deutschen Demokratie weder Kollektivschuld noch Sippenhaftung.
    Es wäre aus meiner Sicht besser, wenn gewesene oder akut betroffene Opfer sachlich bzw. bei der Wahrheit bleiben würden.
    Der Staat bietet meines Wissens genug Einrichtungen und Hilfen in solchen Situationen an, sofern diese auch in Anspruch genommen werden und die Opfer bei der Wahrhet bleiben und diese auch aussagen.
    Obengenannter Fall erscheint für mich bei allem Verständnis für Opferfürsorge und gesundem Rechtsempfinden als ziemlich dubios.
    Gerichte sind eben an Recht und Gesetz gebunden und können nur nach Akten- und Aussagelage urteilen.

  • Angelika Oetken

    |

    “Obengenannter Fall erscheint für mich bei allem Verständnis für Opferfürsorge und gesundem Rechtsempfinden als ziemlich dubios.
    Gerichte sind eben an Recht und Gesetz gebunden und können nur nach Akten- und Aussagelage urteilen.”

    @Toribio,

    richtig. Bleiben wir mal bei dem Fall oben. Soweit ich es beurteilen kann, ist das Gericht in der Sache korrekt vorgegangen.

    VG
    Angelika Oetken

  • Toribio

    |

    @ Angelika Oetken
    Ich sehe das so, dass hier das Gericht insgesamt korrekt vorgegangen ist.
    Ebenso kann ich bisher keine Fehler anderer Behörden erkennen.
    Wenn Sie aber meinen, dass Fehler im System bzw. im gesellschaftlichen Verhalten liegen könnten, dann möchte ich Ihnen jedoch zu bedenken geben, dass in unserer Gesellschaft jeder für sein eigenes Verhalten verantwortlich ist und auch das Verhalten einzelner oder mehrerer Personen einen Vorfall ad absurdum führen kann.
    Leider gibt es aber auch Leute in unserer Gesellschaft, die Fehler immer nur bei den anderen suchen.
    Das meinte ich mit meiner Aussage in meinem ersten Post:
    “Was bedeutet Recht und Ordnung uns Deutschen überhaupt noch und wird nicht der egozentrische Anspruch von vielen falsch eingeschätzt?”

    Wer unsere Gesellschaft ändern will, muss das in allen Schichten tun und darf nicht einseitig Partei ergreifen.
    Für mich gibt es hier bei uns eindeutig zu viele Ich-betonte Trittbrettfahrer und Grundsatznörgler, die aus ureigensten Interessen ständig Kritik anbringen.

  • Roland Hornung

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    Ganz unabhängig vom spezifischen Inhalt hier hat Frau Bianca Haslbeck ein gutes Plädoyer für seriösen Journalismus vortragen.
    Danke!

  • Hans

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    Hmmm. Was genau ist “seriöser Journalismus”?

    Der des Konjunktivs? Der Parteiliche? Der Unparteiische? Führt wohl zu weit, die Frage?

    Für mich ist er zB unbedingt “UNANGENEHM” – notfalls auch für die, welche das nicht vertragen. Aber das ist natürlich subjektiv.

    Vllt. der Herr Sigmund Gottlieb? Also unangenehm wäre der *mir* z.B. schon – da könnt ich mithalten :D (Ich erinnere mich noch an das Interview mit Otto Schily nach ner Bundestagswahl – später wurde G. völlig unabhängig von sowas Chefredakteur beim BR)

    Warum mußte ich jetzt ausgerechnet an DEN denken? ^^

  • Roland Hornung

    |

    @ Hans:

    “Seriöser Journalismus” bei “Recherche-Journalismus” meint, dass

    -ausführlich
    -umfassend
    -nachvollziehbar (!)
    -nachprüfbar (!!!)

    recherchiert wird, Das kostet Zeit und ist somit selten. Wenn ich es nachprüfen kann und wenn ich von einer Sache viel weiß, prüfe ich auch nach. Bei ARD und ZDF (und beim privaten “Flachfunk” erst recht) wird zum Beispiel bezüglich “Nahost” leider oft miserabel recherchiert. Das ist ärgerlich und nervig.

  • Hans

    |

    Dann gibt es also fast gar keinen “seriösen Journalismus”?

    Was der Artikel oben nun mit Nahost zu tun hat verstehe wer will.

    Ich vermute mal seriöser Journalismus wird jeweils gerne so definiert, dass der Journalist genau das berichtet was die jeweilige Gruppe gerne liest :) Darum bringt der Begriff nicht weiter.

    Das wäre dann “parteilich”. Oder doch lieber “unparteiisch”? Gibts das überhaupt?

    Obiger Meinungsartikel kritisiert übrigens auch den Leser mit seinen Vorverurteilungen gegen die Verurteilte. Insofern wird vllt. sogar Partei ergriffen.

  • Lothgaßler

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    Als der Fall damals öffentlich wurde, wars ein dankbares Thema für Presseleute und für die Stammtische. Nun stellt sich raus es war ein Fake, dazu einer dessen Hintergrund nicht vollständig aufgeklärt werden konnte. Ein gutes Beispiel dafür, dass Journalisten im Gegensatz zu Kommentatoren recherchieren und sich ggf. auch zurückhalten müssen. Irgenwann freilich muss berichtet werden (hier ging es um die Aufklärung einer schweren Straftat), ggf. auch auf schmaler und wenig gesicherter Informationsbasis, dann unbedingt mit den nötigen HInweisen auf die unsichere Lage.
    Tatsächlich hinterlässt der Fall mehrere Opfer (die Schutz und Wiedergutmachung erhalten müssen) und die Story ist noch nicht zu Ende (Ermittlungen gegen den Vater). Geschützt werden müssen Opfer wie Beschuldigte.
    In diesem Fall würde ich allerdings schon gerne wissen wer sich hinter der Maskerade verbirgt, denn als Mann wäre ich ein möglicher neuer Beschuldigter. Die Persönlichkeitsstruktur dieser Frau scheint das nicht auszuschließen. Andererseits verstehe ich, dass genau diese Öffentlichkeit das Leben der nun Verurteilten zerdeppern kann, was auch keiner will. Nur die Verurteilte weiß sicher, ob sexuelle Übergriffe stattgefunden haben und ob psychische Hilfestellung nötig ist. Alles andere bleibt so oder so Spekulation.

  • Roland Hornung

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    Nochmals in einfachen Hauptsätzen:

    – Recherche-Journalismus sollte Information von privater Meinung trennen
    – Recherchen sollten nachvollziehbar sein
    – Recherchen sollten nachprüfbar sein

  • Hans

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    Ich finde Frau Haslbecks Artikel gut ;)

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