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Anzeigenerstatterin steht selbst vor Gericht

Polizisten anzeigen lohnt sich nicht

Erhebliche Folgen hatte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Polizisten für eine 34jährige Frau. Sie steht jetzt selbst vor Gericht und die Vorwürfe wirken konstruiert. Das Verfahren gegen die Beamten wurde dagegen eingestellt.

Am Mittwoch steht die 34jährige Beate H. vor dem Amtsgericht Landshut. Foto: as

Am Mittwoch steht die 34jährige Beate H. vor dem Amtsgericht Landshut. Foto: as

Mit leichten Prellungen, Schürfwunden und einer Gehirnerschütterung endete für Beate H. der Besuch einer Polizeiwache in Landshut am 27. Mai 2013. Ihren Schilderungen zufolge wurde sie regelrecht aus der Tür geschmissen und flog mit dem Kopf gegen einen Bauzaun. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Nötigung, die die 34jährige am nächsten Tag gegen die beteiligten Polizeibeamten erstattete und mit einem ärztlichen Attest unterfütterte, wurde mittlerweile eingestellt. Der Tatverdacht ließe sich „nicht hinreichend erhärten“, heißt es in dem entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft. Beate H. hingegen steht am Mittwoch vor dem Amtsgericht Landshut. Mehrfach wurde der Termin schon verlegt. Nun wird morgen um 7.45 Uhr ein erneuter Anlauf genommen.

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Wochen später folgt die Gegenanzeige

Wochen nach der Strafanzeige der Pädagogin nämlich hatten die betroffenen Polizeibeamten mit einer Gegenanzeige reagiert. Nun soll sie erheblichen Widerstand geleistet und die Beamten als „Arschlöcher“ und „Drecksäcke“ bezeichnet haben. Gegen den darauffolgenden Strafbefehl über 3.600 Euro legte Beate H. Widerspruch ein.

H.s Rechtsanwalt Marcel Keienborg schüttelt über die ungleiche Behandlung der Polizisten auf der einen und Beate H. auf der anderen Seite den Kopf. „Die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wurden eingestellt, weil der Sachverhalt nicht mehr aufzuklären sei. Meine Mandantin steht dagegen wegen exakt desselben Sachverhalts vor Gericht.“

Routinekontrolle war der Auslöser

Bereits im Januar hatten Regensburg Digital und wenig später die Süddeutsche Zeitung über den Fall berichtet. Auslöser der Eskalation auf der Wache war zunächst eine Routinekontrolle der Polizei. An jenem 27. Mai war Beate H. mit drei Freunden, Asylsuchenden, mit dem Auto in Landshut unterwegs. Ihre Begleiter waren nicht angeschnallt. Eine Überprüfung, ob gegen die drei etwas vorliege, blieb ergebnislos. Damit hätte die Angelegenheit beendet sein können. Doch einen Mann wollen die Beamten genauer kontrollieren. Bei ihm hätten sich „Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz“ ergeben, heißt es später im Polizeibericht. Erhärten konnte die Polizei diese Verdachtsmomente nicht. Tatsächlich verfügte der Mann über gültige Dokumente, die ihm den Aufenthalt in Landshut erlaubten und die er schon bei der Kontrolle vorgelegt hatte. Dennoch musste er mit auf die Wache.

Was passierte auf der Wache?

Was sich dort zutrug, während der Mann zwei Stunden lang vernommen wurde und Beate H. mit den anderen Beifahrern auf ihn wartete, ist nun Gegenstand des morgigen Verfahrens. Beate H. erzählt, sie habe gehört, wie im Innenraum „plötzlich geschrien“ wurde, während sie beim Rauchen vor der Tür stand. Ein Beamter war mit einem ihrer Mitfahrer in Streit geraten. „Zuerst schrie der Beamte ihn durch die Glasscheibe an. Dann kam er nach draußen und die beiden standen sich so nah gegenüber, dass sich ihre Nasenspitzen fast berührt haben.“ Die Stimmung sei sehr aggressiv gewesen. Worum es ging, habe sie zuerst nicht verstanden, auch wegen des bairischen Dialekts. „Offenbar hat die Polizisten das Raus- und Reingehen gestört“, sagt sie. Als sie den Beamten darauf hinwies, dass ihr Beifahrer nur Englisch verstehe, habe der gesagt: „Hier wird Deutsch gesprochen.“ Später habe es noch geheißen: „Wir benehmen uns hier nicht wie bei den Affen.“ Als sie nach dem Namen des Beamten gefragt habe, sei die Situation immer mehr eskaliert und sie sei schließlich hinaus geschmissen worden und mit dem Kopf gegen einen Bauzaun geknallt.

Die Polizeibeamten hingegen erklären, sie hätten Beate H. „aufgrund ihres Verhaltens“ in der Polizeiwache einen Platzverweis erteilt. Als sie dem nicht nachgekommen sei, hätten zwei Polizisten dies „zwangsweise durchgesetzt“, indem sie Beate H. „durch einfache körperliche Gewalt durch den Haupteingang ins Freie schoben“. Bei dieser „Amtshandlung“ habe Beate H. Widerstand geleistet. Sie habe sich an der Tür festgehalten und mit ihrem Ellenbogen „nach hinten ausgeschlagen“, heißt es in dem aktuellen Strafbefehl. „Sodann kamen Sie zurück an die Tür und wollten auf die Beamten losgehen, was diese jedoch „durch eine Fixierung Ihrer Arme verhindern konnten und Sie zurück durch die Tür schubsen mussten“. Zudem habe Beate H. die beiden Polizeibeamten mit Worten wie „Arschlöcher“ und „Drecksäcke“ beleidigt.

Neue Vorwürfe nach der Strafanzeige

Das Erstaunliche: In einer Pressemitteilung, die von der Polizei wenig später zu dem Vorfall veröffentlicht wurde, ist von den Beleidigungen und dem gewaltsamen Widerstand der 1,70 Meter großen und recht zierlichen Frau, keine Rede (Diese Pressemitteilung hat die Polizei zwischenzeitlich von ihrer Internetseite gelöscht. Wir veröffentlichen sie unten im Original-Wortlaut.).

Erst nachdem Beate H. Anzeige erstattet hatte, folgte – Wochen später – eine Gegenanzeige mit den nun neu hinzugekommenen Vorwürfen. Eine Retourkutsche? Zumindest ist aus dem ursprünglichem Opfer nun die Angeklagte geworden. Und während Beate H. vor Gericht steht, sind die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten wegen desselben Vorfalls „nicht zu erhärten“.

Hier der Original-Wortlaut der Pressemitteilung vom 29.05.2013:

LANDSHUT. Die Kontrolle eines 23-jährigen Asylbewerbers am Montag (27.05.2013) in der Zweibrückenstraße zieht weitere Ermittlungen nach sich. Eine 33-jährige Frau erstattete Anzeige gegen zwei Beamte der Landshuter Polizei.
Am Montag, gegen 16.15 Uhr, wurde der 23-jährige senegalesische Staatsangehörige von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Landshut in der Zweibrückenstraße kontrolliert. Da sich bei der Kontrolle Anhaltspunkte für einen Verstoß nach dem Asylverfahrensgesetz ergaben, wurde der 23-Jährige von einer Streife der Operativen Ergänzungsdienste Landshut zur weiteren Sachbearbeitung in deren Diensträume verbracht.

In der Folgezeit kamen mehrere Personen zur Wache der Polizeiinspektion Landshut um sich nach dem Verbleib des Asylbewerbers zu informieren. Gegen 18.00 Uhr hielten sich insgesamt fünf Personen im Vorraum der Wache auf. Nachdem diese Personen sich provokativ und aggressiv verhielten, wurde ihnen wiederholt ein Platzverweis erteilt. Diesem Platzverweis, auch mit Androhung von unmittelbarem Zwang, wurde keine Folge geleistet. Der 23-Jährige wurde nach erfolgter Vernehmung mittels eines Dolmetschers gegen 18.25 Uhr wieder entlassen.

Daraufhin schoben die Beamten die Personen aus dem Vorraum der Wache. Dabei hielt sich eine weibliche Person an der Türe fest, so dass ihre Hände gelöst werden mussten. Die 33-Jährige erstattete am Dienstag (28.05.2013) Anzeige wegen Körperverletzung gegen zwei Beamte und machte Verletzungen geltend.

Der Vorgang wurde nun in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut an die Zentralstelle für interne Ermittlungen beim Bayerischen Landeskriminalamt abgegeben.

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Kommentare (32)

  • Gondrino

    |

    Von der Justiz gedeckte Polizeiwillkür beschädigt den Rechtsstaat erheblich. Das dies kein Einzelfall ist, sondern Methode, kann man an vielen solchen Verfahren erkennen. Der Polizei nützt das nicht, wenn die Bevölkerung das Vertrauen in die sie eigentlich schützenden Beamten verliert. Vielleicht propagieren deshalb interessierte politische Kreise so vehement die Überwachung der Bürger. Vertrauen ist dann nicht mehr notwendig. Es reicht dann die Angst.

    Aber so lange der wählende Bürger das alles hinnimmt, ändert sich natürlich nichts, die entsprechende Entwicklung geht eher verstärkt weiter.

  • AAB

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

  • Robert

    |

    Gegen Deustche Stadt Recht kommt mann nicht an
    sie stehen nicht unter Menschenrecht sondern
    unter brutallrecht
    hatte ich schon durchgemacht

  • Peter Petry

    |

    Die Justiz schützt alle die an dem System beteiligt sind ,ob Anwälte ,oder Polizeibeamte usw.
    Die Anzeige wegen Betrug gegen einen bekannten Regensburger Rechtsanwalt wurde ohne Mitteilung eingestellt. Die Nachfrage ergab haarsträubende Einstellungsgründe. Das System hält zusammen !!!

  • wahon

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    Die Polizei schützt einen großen Teil der Bürger, nämlich diejenigen, die gerne einen Polizeistaat hätten, in dem “Ruhe und Ordnung” herrscht. Und die Justiz? Sie muss dem kleineren Teil der Bevölkerung, die keinen Polizeistaat wollen, immer wieder klarmachen, dass ihre Urteile im Namen der Volksmehrheit (auch gerne “öffentliches Interesse” genannt) ergehen und dass die individuellen Menschen- und Bürgerrechte dahinter zurückstehen müssen.

  • Veronika

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    Schön, bestätigt mich in meiner Wahrnehmung, dass in Bayern die staatlichen Sitten in manchen Städten immer rauher werden. Jetzt schenke ich mir Hinweise darauf, was in genau diesen bayerischen Städten ansonsten hervorragend – wie im Mittelalter – funktioniert.

    “„Hier wird Deutsch gesprochen.“ Später habe es noch geheißen: „Wir benehmen uns hier nicht wie bei den Affen.“”
    ———————-
    Wenn es denn so stimmt, der beste Beweis für die erwartete Obrigkeitshörigkeit.

  • Veronika

    |

    @Peter Petry:

    Wenn Sie “in Bayern” ergänzen, stimme ich Ihnen zu. Anderswo mit wesentlich höherem Migrations- und Migrantenanteil geht es weitaus toleranter und weltläufiger zu.
    ———————–
    Warum wohl hat z. B. das Bayerische Fernsehen noch immer keine(n) Ansager(in)/ Moderatorin/ Moderatoren mit Migrationshintergrund? Von den “RegionalTV-Sendern” gar nicht zu reden.

  • Claudia Sckaer

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    In der Beziehung hin ist Bayern überall.

  • „Bestes bayerisches Provinztheater“ | Regensburg Digital

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    […] Es ist mit Händen zu greifen, dass die Gegenanzeige der Polizisten eine reine Retourkutsche war. Sie erfolgte erst Wochen nach der Strafanzeige von Beate H.. Eine Pressemitteilung, die von der Polizei wenige Tage nach dem Vorfall herausgegeben hatte, erwähnt weder die angeblichen Beleidigungen noch den Widerstand, den Beate H. geleistet haben soll. Von den Internetseiten des Polizeipräsidiums Niederbayern wurde die Mitteilung einfach gelöscht. Fazit: Hätte sie nicht angezeigt, wäre ihr dieses Verfahren erspart geblieben. […]

  • Veronika

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    @Claudia Sckaer:

    Wirklich? Dann bitte jeden Einzelfall bekannt machen, zentral sammeln, damit sich auch das europäische und sonstige Ausland ein Bild vom Zustand dieses Landes machen kann. Nur dies wirkt im Zweifelsfall, wie meiner Ansicht nach auch nur die NSA-Überwachung dafür sorgt(e), dass die NSU-Sache überhaupt rechtshängig werden konnte.

  • Claudia Sckaer

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    An wen z.B. am besten? Eine Anschrift wäre nicht schlecht.

  • Veronika

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    @Claudia Sckaer:

    Facebook-Gruppe gründen oder Blog eröffnen (z. B. blogger.com), und die Fälle schön nacheinander listen, ohne dabei polemisch oder strafrechtlich greifbar zu werden.
    Blog oder Gruppe dann hier bekannt machen, damit mehr Leute davon erfahren. Wenn die Schmerzgrenze mit der Anzahl der Fälle erreicht ist, gehts an die Medien (im europäischen Ausland). Schon muss und wird die Politik handeln. Man kann sich ja keine derartige Blöße erlauben, aber genau deshalb: Nicht polemisch oder strafrechtlich greifbar werden!

  • Kristin

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    Schlimme Sache. Leider eine alltägliche Angelegenheit in unserem Staat (siehe auch letztens Berlin Görlitzer Park)

    ein klein wenig lustig finde ich, dass er sagte “hier wird Deutsch gesprochen” und selbst versteht ihn kein Deutscher, weil er Bayrisch redet…

  • Günter Mühlbauer

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    Eine Anzeige reicht nicht…

    Man muß die Bilder oder “Laufenden Bilder mit Ton” ins Internet stellen …. Dann sieht man oder Staatsanwalt wer geschlagen hat oder handgreiflich geworden ist…

    Für die Richtigkeit Günter Mühlbauer am 25.08.2014
    Bei meiner Aussage berufe ich mich auf Artikel 5 vom GG

  • Friedrich Schuster

    |

    Die Anzeige gegen einen Polizisten, Beamter ist er ja wegen des BRD-GmbH-Betriebs nicht mehr, läuft in, ich sage mal Deutschland, überall und übergangslos von den Nationalsozialisten bis heute folgendermaßen ab:
    Beim Kontakt mit dem Normalbürger und dem suggerierten Polizisten gibt es gelegentlich Meinungsverschiedenheiten, ursächlich derer natürlich auch mal ein solcher Polizist irren kann. Nun weiß man aber schon seit den 70er Jahren, daß es innerhalb dieser kaufmännischen Behörden (amts- bzw.) betriebsinterne Statistiken über das Volumen eingebrachter Anzeigen geführt werden, von denen die Beförderungen abhängen. Anzeigen brauchen nicht zu stimmen, stimmig machen dies unsere GmbH-Richter. Beispiele: Die bayrische Justizministerin belog das Parlament und wurde in europäische Gefilde befördert, ein Ministerpräsident tötete eine Frau beim Skifahren und landete ebenfalls dort, ein Kind wurde von einem Richter mißbraucht, erkennt ihn Jahre später im Prozeß wieder und wurde für irre begutachtet. Als Staatsbediensteter rechtsbrüchig zu werden ist stets ein Gewinn für den Rechtsbrecher. Lest dazu Wilhelm Schlötterers Buch über “Macht und Mißbrauch”. Opfer dieser Rechtsbrecher werden nach einem unserer Richterschaft offensichtlich vorgegebenen Programm, wenn sie den Rechtsbruch verfolgt sehen wollen, selbst zu Opfer rabulisiert. Das Schema ist in allen Bundesländern gleich. Der Rechtsbrecher bekommt die Anzeige zur Stellungnahme, erfindet eine Gegenrede, das Opfer wird für nicht glaubwürdig rechtsverdreht und zunächst mit der Rechtsnorm, die keinen greifbaren Tatbestand besagt (Beleidigung), mit einem, mangels Unterschrift rechtsunwirksamen Beschluß als verurteilt betituliert. Legt das Opfer Widerspruch ein, wird die Strafe in der Regel verdoppelt. Dann resigniert das Opfer oder es verhaspelt sich, weil es die Welt nicht mehr versteht, im Wege weiterer Rechtssuche mittlerweile im Zorn und bekommt vor einem weiteren Verfahren eine Ladung zum psychiatrischen Gutachter. Das Ergebnis kennt das Opfer vorher. Dann wird wegen der imaginären Geisteskrankheit zunächst der Führerschein entzogen, um die Existenzgrundlage zu zerstören. Danach kommt es auf die gegenseitigen Reaktionen an, die das Opfer bis zur Gemeingefährlichkeit in den Maßregelvollzug verbringen können. Dort wird es mit Chemikalien körperlich und seelisch zerstört, bis es Ruhe gibt. Diese in dieser Behörde allseits gängige Praxis nennt sich Rechtsprechung. Und wehe wer anders denkt. Mittlerweile gibt es aber auch schon nahmhafte Institutionen, die treffend von mafiösen Strukturen sprechen. Es ist folglich nicht so, daß diese Kriminalität unserer Rechtswahretr nicht bereits allgemein bekannt ist.

  • Claudia Sckaer

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    Danke für die Beispiele.
    Ja, Ja, Amtsausweis nicht vorhanden, glauben Sie mir, ich bin ihr gesetzlicher Richter! ???
    Polizeiberichte falsch, vorgefärbt durch Korruption, Einseitigkeit und fehlende rechtliche Kenntnisse. Ein Polizist der fehl handelte musste daher sein Fehlhandeln im Bericht natürlich komplett kaschieren. Dem Fehlbericht wird von allen geglaubt. Dann hat man einen angeblichen Richter vor sich sitzen, der sich weder im Strafrecht auskennt noch z.B. im Kindschaftsrecht. Für Fehler des Richters aus Kindschaftsrecht wird bei bestehender Unkenntnis bei allen, als auch Unkenntnis des Strafrechts, auf dem Papier bestraft. (Versuch) Dies mit Hilfe nicht erlaubter Begutachtung (Zwang) bei zuvorgehender schriftlicher Ablehnung und Hinweis. z.B. Patientenverfügungsgesetz, Erklärung von Hawaii etc. etc. Der Sachverständige?, Verstoß gegen den hippokratischen Eid, kennt sich weder im Strafrecht noch z.B. im Kindschaftsrecht aus. Dieser unterlief zusätzlich bei nicht gewährter Anhörung und Widerrede, geschweige denn eines Tests alle Regeln. Und an für sich hätte der Sachverständige, Falschbegutachtung ist keine Benachteiligung, vollkommen irr der Tatsache, das Gericht reklamieren müssen. Und schreibt dann eine angebliche Diagnose. Eine Diagnose die bei zugegebener Gewalt des Polizisten, die ist ja krank, da habe ich Gewalt angetan. Art. 12 Abs. 4 BRK, gleichfalls SVerf einem schwindlig wird, Gewalt die keinem Menschen, angetan werden darf. Im Urteil ist die Aussage des Straftäters, Polizisten, nirgendwo zu lesen. Und das Opfer wird anstatt dem Gewalttäter durch irrationale, wahnsinnige Diagnose, (Versuch) bestraft. Sagenhaft.
    Eine solche Besetzung nennt sich was? Gericht? Beileibe nicht!
    Versuch der Bestrafung Unschuldiger durch Straftaten durch ungeeignetes Gericht. (Absicht/Vorsatz) Versuch der Abschaffung aller geltenden, nicht gültigen Gesetze.

  • Claudia Sckaer

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    Aliudentscheidung – Unrecht inklusive oder Wie korrekt arbeiten die deutschen Gerichte wirklich ?
    Heute: “Die Aliudentscheidung” – Schon mal gehört ? … oder noch schlimmer: Bereits erlebt ?

    2014-08-28

    Pikantes aus dem Justizalltag

    Richter. Staatsanwälte. Rechtsanwälte. Kennen sie. Die Aliudentscheidungen. Die Doofen und Betrogenen sind die Angeklagten !
    Richter. Staatsanwälte. Rechtsanwälte. Kennen sie. Die Aliudentscheidungen. Die Dummen und Betrogenen sind die Angeklagten, die an Recht und Justiz glaubten !

    Heimtückische und beliebte Form der Rechtsbeugung

    Eine besonders heimtückische, beliebte Form der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Verfassungs-Hochverrat im Amt ist die sogenannte Aliudentscheidung, d.h. die Entscheidung eines anderen als des vorgetragenen Sachverhalts. Dass sie eine Tatbestandsberichtigung, auch –ergänzung beantragen können, ist vielen Rechtsuchenden unbekannt, so dass das Urteil mit dem falschen Sachverhalt oft rechtskräftig wird, obwohl es auf den wahren Sachverhalt, den der Richter hätte entscheiden sollen, gar nicht anwendbar ist.

    Von A bis Z oder wie menschlich kleinkariert sind Juristen ?

    Vermutlich kommt es auch fahrlässig oder unverschuldet zu Aliudentscheidungen aus Abhängigkeit, Ablenkung, Abscheu vor dem Justizwesen, Angst, Antipathie, Besserwisserei, Desinteresse, Ekel, Einflussnahme, Feigheit, fixen Ideen, Fremdmanipulation, Gedächtnisschwund, Gehorsam, Gleichgültigkeit, Hass, Ideologie, Irrtum, Konzentrationsmangel, Krankheit, Lebensüberdruss, Liebedienerei, Missverständnis, Niedergeschlagenheit, Parteipolitauftrag, Persönlichkeitsstörung, Projektion auf den Angeklagten, Rauschzustand, Schwerhörigkeit, Sprach-, Schreib- oder Denkstörungen, Überlastung, Übermüdung, Unaufmerksamkeit, Unlust, Unmut, Verachtung für die kleingeistigen Querulanten, „die sich um ihre Weihnachtsplätzchen streiten“ (Süßmuth), Vergesslichkeit, Verwechselung, Voreingenommenheit, Wahn, Widerwillen, Wirklichkeitsfehlwahrnehmung, Wunsch nach schnellster Erledigung der lästigen Rechtsstreite, Zeitmangel usw.

    Rechtsbeugungsopfer über den Tisch gezogen, alle anderen sind zufrieden !

    Die Aliudentscheidung hat den Vorteil, dass sie jedem Nichtkenner des wahren Sachverhalts überzeugend, plausibel und folgerichtig erscheint, so dass, außer dem Rechtsbeugungsopfer, alle sehr zufrieden mit ihr sind. Diese Stimmung beschreibt Wilhelm Busch in Balduin Bählamm (auszugsweise, leicht verändert):

    Im Durchschnitt ist man kummervoll
    und weiß nicht, was man machen soll.
    Nicht so der Richter. Kaum mißfällt
    ihm, wie die Sache sich verhält,
    so knetet sich der Rechtsstaatsscheue
    für Urteilszwecke eine neue.
    Alsbald hat er sich stillbeglückt
    ein Aliud zurechtgedrückt
    und fühlt sich nun in jeder Richtung
    befriedigt durch die eig’ne Dichtung.
    Er führt sie in den Rechtsstreit ein,
    verleiht ihr einen Wahrheitsschein
    und weist damit den Antrag ab.
    Gebeugt versinkt das Recht im Grab.

  • Claudia Sckaer

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    Ex-Staatsanwalt: “Es läuft vieles schief” bei der Justiz an der Saar

    Von Michael Jungmann

    Nach nicht einmal zwei Jahren in seinem Wunschberuf warf David Jungbluth das Handtuch – ernüchtert und desillusioniert. Er berichtet von „amtsanmaßender Ignoranz“ und „respektlosem Umgang“ mit Bediensteten. (Veröffentlicht am 17.07.2014)
    David Jungbluth.
    Saarbrücken. Er hat einen Eid auf die Verfassung abgelegt und als Richter auf Probe geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Der gebürtige Hesse David Jungbluth war im Saarland in seinem Wunschberuf, an der Rechtsprechung mitzuwirken, angekommen. Nach nur einem Jahr und elf Monaten in der schwarzen Robe eines Staatsanwaltes und eines Zivilrichters am Landgericht warf er aber im Sommer 2013 frustriert das Handtuch. „Desillusionierend“ nennt der 36- jährige Jurist im Rückblick die Praxiserfahrungen, die er als Staatsanwalt und Richter im Saarland machen musste.

    Er habe eine „lehrreiche Zeit“ bei der Saar-Justiz erlebt. Es sei allerdings „erschreckend“, wie wegen unglaublichen Zeitdrucks mit Verfahren umgegangen werde, hinter denen Schicksale stehen. Jungbluth: „Es läuft vieles schief bei der Justiz“, die unter „Systemfehlern“ und Sparzwängen leide. „Es war kein Schnellschuss. Ich konnte das mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren,“ sagt Jungbluth heute über den Dreizeiler, mit dem er im Juli 2013 um die sofortige Aufhebung seines Dienstverhältnisses bei der damaligen Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) bat und anschließend seine Koffer packte.

    Im Gespräch mit der Saarbücker Zeitung betont der Jurist, der heute an den Universitäten in Mainz und Saarbrücken Studenten ausbildet, es gehe ihm nicht um persönliche Selbstdarstellung oder Profilierung, wenn er aus dem ernüchternden Alltag eines Richters oder Staatsanwaltes berichtet. In einer Fachzeitschrift erschien kürzlich seine persönliche Bilanz nach 23 Monaten bei der Saar-Justiz. Das Blatt veröffentlichte – leicht gekürzt – einen Brief an Ministerin Rehlinger, in dem er auf 15 eng beschriebenen Seiten die Gründe für seinen Abschied erläutert. Das ungekürzte Schreiben liegt unserer Zeitung vor. Es liest sich wie die Anklage eines Insiders gegen die Justiz und die verantwortlichen Politiker.

    Von „amtsanmaßender Ignoranz“ und „respektlosem Umgang“ mit Justizbediensteten, die wegen Personalnot permanentem Erledigungsdruck ausgesetzt seien, wird berichtet. Jungbluth ergänzt: „Ich fühlte mich wie ein Hamster im Rad, je schneller ich lief, desto schneller drehte sich das Rad.“ Bei der Staatsanwaltschaft und am Landgericht durfte er „sehr arbeitsintensive“ Dezernate oder eine „abgesoffene“ Zivilkammer betreuen. Im Klartext: Auf seinen Schreibtisch warteten zum Dienstantritt Hunderte unerledigte Alt- Fälle. Einige waren mehrere Jahre alt. Täglich wuchs der Aktenberg.

    Mit Überstunden, Wochenendarbeit und Akten als Bettlektüre versuchte er nach eigenen Angaben, die Flut zu bewältigen. Insider Jungbluth schildert, wie Ermittler in dieser Not handeln: „Gerade meine Erfahrungen bei der Staatsanwaltschaft haben mir gezeigt, dass eine nur annähernd detaillierte Aktenbearbeitung – auf Grund der äußerst extensiven Verfahrenszahl je Dezernat – einen derartigen Arbeitsaufwand nach sich zieht, dass es in der Praxis oftmals zu einer bewusst in Kauf genommenen Verschleppung des Verfahrens kommt oder, dass befremdliche bis abwegige Erwägungen dazu führen, dass Verfahren unsachgemäß eingestellt, statt weiter verfolgt werden.“ Es bleibt also: Keine Zeit, um nach Recht und Gesetz zu handeln.

    Der Jurist erklärt die sogenannte „pönale Quote“ (Strafquote), die quasi als ungeschriebenes Gesetz, die Abläufe und Arbeitsergebnisse bei der Staatsanwaltschaft überschatte. Demnach sollen mindestens 20 Prozent aller Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Im Umkehrschluss: Ungefähr vier von fünf Fällen werden eingestellt. Die ungeschriebene Quote gebe nicht vor, welche Fälle angeklagt werden. Sie könnte durchaus mit Bagatelldelikten erfüllt werden. Die Einstellung eines Verfahrens dauere fünf Minuten, eine komplizierte Anklage aber Stunden.

    Es gelte das Prinzip: „Hauptsache die Akte ist schnell vom Tisch!“ Jungbluth: „Irgendwann hält man den Druck nicht mehr aus und wird opportunistisch.“ Aus seiner Sicht stelle das Instrument der „sogenannten pönalen Quote in der Praxis der saarländischen Staatsanwaltschaft einen evidenten Verfassungsverstoß dar“. 18 Monate war Jungbluth Staatsanwalt, ehe er zum Landgericht als Zivilrichter versetzt wurde. Dort ticken die Uhren nach seiner Schilderung nicht anders.

    „Die Akten mussten vom Tisch – so schnell wie möglich.“ Von Kollegen hat der junge Richter damals gelernt, ein zivilrichterliches Dezernat könne „überhaupt nur bewältigt werden, wenn mindestens 60 bis 70 Prozent der Verfahren einem Vergleich zugeführt werden“. Auf Kläger und Beklagten musste also spürbarer Druck ausgeübt werden, sich zu verständigen.

    Vergleiche sparen richterliche Arbeitszeit. Urteile finden, begründen und schreiben ist dagegen aufwendig. Der gut gemeinte Rat eines Kollegen am Landgericht lautete zudem: „Urteile werden für die nächste Instanz geschrieben, nicht für die Parteien.“ Das Fazit des Ex-Staatsanwaltes und Ex-Richters nach fast zwei Jahren im Saar-Justizdienst: Jeder wisse, wie falsch die Dinge laufen, aber keiner unternehme etwas dagegen, weil er nicht den eigenen Ast absägen wolle.

  • Henri

    |

    Die Überschrift / Titel des Artikels “Polizisten anzeigen lohnt sich nicht” erweckt den Eindruck, als ob es sich generell nicht “lohn” gegen Maßnahmen der Polizei Anzeige zu erstatten, die rechtswidrig sind.

    Dies ist falsch. Tatsache ist, dass hier in Hamburg eine Strafanzeige gegen die Polizei vorliegt in Anwesenheit drei weiterer Zeugen!

    Darum geht es u.a. um den Verdacht der:

    Rechtsbeugung § 339 StGB,

    Körperverletzung im Amt § 340 StGB
    Freiheitsberaubung § 239 StGB
    Verstoß gegen §163b StPO
    Aussageerpressung § 343 StGB (Fragen unter Anwendung unmittelbarer Gewalt / Zwang und Erpressung von Aussagen)
    Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB (Vorwurf des Drogenkonsums)

  • HeilDanielEggers

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Beleidigungen.

  • Stefan

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    So ist das im real existierenden Rechtsstaat “BRD”.
    Mir selber wurden als Jugendlichem, ich war zu dem Zeitpunkt mit Handschellen fixiert, von Polizeibebamten die Vorderzähne ausgeschlagen. Zum Ausgang der Angelegenheit braucht man wohl nichts weiter zu sagen. Doch eines: da es immer wieder Menschen gibt, die fragen, was ich denn wohl vorher angestellt hätte und damit indirekt solche Verbrechen gutheißen: ich bin nachts, in einem Dorf, mit defekter Rückleuchte Fahrrad gefahren und habe mich erdreistet, die Beamten nach ihren Dienstausweisen zu befragen. Das alleine was diesen netten Herren Anlass genug, mich mit Gewalt in den Streifenwagen zu verfrachten und in die 10km entfernte Dienststelle zu deportieren. Seitdem weiß ich: wir leben in einem sehr schönen Rechtsstaat, wobei die Betonung wohl auf “rechts” liegen dürfte.

  • Edith Komes

    |

    Liebe Leute, die Beispiele sind zum Teil sehr grob aber ich denke ernsthaft das es in Holland wo ich wohne noch um einiges schlimmer ist.

    Mein Vater wird bereits seit Jahren in Holland gefoltert. Der korrupte Dreck den man hier im Land Polizei nennt, foltert meinen Vater, verbiegt sich vor lauter Lügen, klaut mir Geld und schleift mich völlig grundlos in der Gegend herum. Als ich Jahre später nach einer schriftlichen Anfrage endlich den Papierkram aus dem Polizeicomputer angeliefert bekam stellte sich heraus das die betreffenden Beamten die mich in 1998 einige Tage grundlos besprungen und in der Gegend rumgeschleift hatten, wonach mir auch noch Geld geklaut wurde von der Polizei, vor keiner noch so groben Lüge zurückschrecken. Die beiden korrupten Scheisser haben den Computer der Polizei damals vollgeschmiert mit einer Story wobei ich völlig daneben gewesen wäre, also fast verrückt gewesen sein soll. Außerdem hätte ich mich auf eine gefährliche Art auf eine Autobahn begeben haben (zu Fuss) und mich geweigert haben diese zu verlassen, soll ich versucht haben die beiden zu beißen und mich freiwillig ausgezogen haben wonach ich auf die Polizei „losgegangen“ sei. Die groben Lügen finde ich total zum Kotzen. Weil ich vor einigen Jahren alle 200 Politiker die es in Holland gibt angeschrieben hatte über den Fall bekam ich plötzlich ein paar Überraschungsbesuche vom holländischen Königshaus. Willem-Alexander hat sich dabei sehr freundlich entschuldigt für die Tatsache das der holländische Geheimdienst AIVD laut seiner Version mich verfolgt und die eigene Polizei ansteuert. Inzwischen habe ich jedoch ebenfalls in Dokumenten die aus dem Computer der Polizei stammen einen Satz entdeckt der lautet: „WA und seine Freunde wissen Bescheid…..“ Ich bin davon überzeugt das damit gemeint ist: das Büro des holländischen Königshauses und evtl. weitere Diensten halten auf eine organisierte Art zurück das Anzeigen von mir normal aufgenommen und untersucht werden. Das ist zwar total Scheiße und inzwischen auch sehr beweisbar geworden man braucht aber immer noch einen sehr guten Anwalt und muss dann damit vor Internationale Gerichte ziehen. Das macht man nur dann wenn es wirklich gar nicht anders geht. In meinem Fall wird mein völlig unschuldiger Vater bereits seit Jahren gefoltert und wieder rechtlich gefangen gehalten ohne dass jemals eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hätte.
    Weil ich ganz einfach nicht aufhöre um Anzeige zu erstatten und drauf zu bestehen das ich meinen Vater lebend wieder haben will hat man sich inzwischen ausgedacht dass ich per E-Mail das holländische und sogar das dänische Königshaus wohl bedroht haben müsste und außerdem versucht man mir sehr organisiert anzudrehen ich wäre wohl geistig krank.
    Also noch mal: das holländische Königshaus steuert die eigene Polizei an oder lässt ansteuern beim Foltern. Entschuldigt sich sehr nett und steuert dann als nächstes weiter die korrupte Polizei an um vor allem nicht zu untersuchen.

  • Claudia-sckaer

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    Eidesstattliche Vers. geschrieben? Ein Polizist ist kein Arzt. Vorsorglich könnte, man zu einem Psychologen der eigenen Wahl gehen und sich von diesem ein Gutachten schreiben lassen. Besser aber nicht. Es kann einen niemand dazu zwingen. Gewalt gab es vor kurzem auch in Maastricht, in Berlin in den USA. Ich hatte die letzten Tage jede Menge Videos gesehen, wo Polizisten grundlos drauf los geschlagen hatten. Jetzt weiß ich nicht ob in Holland Atteste von Ärzten akzeptiert werden. Ich weiß auch nicht wie die rechtliche Lage aussieht und wie es um Rechtsanwälte bestellt ist, die die Menschenrechte verteidigen. Ich weiß auch nicht ob es in Holland Organisationen gibt, die in solchen Fällen helfen. Sich gegen Unrecht zu wehren ist mehr als schwer.

  • Claudia Sckaer

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    Ich hatte einen Polizisten 5 mal nach seinem Namen gefragt, den er mir nicht sagen wollte, dann griff er mich an, verschrammte Hände, Schramme an der Stirn, und weil er mir mehrfach den Kopf nach links gezogen hatte, musste ich mich übergeben. Mit der Anzeige gegen ihn musste ich in Wiederholung gehen, da das erste Exemplar auf nachfrage nicht mehr existent gewesen sein soll. Es gab stattdessen ein Verfahren gegen mich. Leider gibt es einige Polizisten, die der Gewalt zugeneigt sind und die denken sich an einem Fall wichtig tun zu wollen um sich zu profilieren um eine Gehaltsstufe höher zu kommen. Immer wehren.

  • Edith Komes

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • Ralf r

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    Hallo und guten Abend,
    Ich heisse Ralf R und komme aus Beverungen bei Höxter in NRW. Immer und immerwieder, werde ich von der Polizei im Kreis HX in die Mangel genommen. Sei es Polizeikontrolle, unterlassene Hilfeleistung bei Anruf oder sogar wenn ich in Not gerate. Mache ich eine Anzeige, so wird sie nicht bearbeitet, oder landet sogar in der Mülltonne.
    Was kann ich dagegen tun? Ich bin nicht Vorbestgraft, oder sogar Kimminell. Ich habe ein einwandfreies Fürungszeugnis. Trozdem bekomme ich keinerlei hilfe. Wenn mir jemand dabei weiterhelfen kann, währe ich sehr dankbar.
    mfg Ralf R

  • Claudia Sckaer

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    Strafantrag und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, schriftlich. Eine Frist für die Antwort setzen. Das ganze entweder per Email oder Einschreiben mit Rückschein. Einige Zeit danach bei der Zentraldatei nachfragen, ob ein Geschäftszeichen vergeben wurde. Wenn nicht, das ganze wiederholen. Dreimal, 4 Mal, irgendwann haben die genug Exemplare und dann kann man darauf hoffen, dass ein Antrag irgendwann bearbeitet wird. Das dauert und befriedigend ist das nicht, die sind alle überlastet, daher kann das ein halbes Jahr als auch gut das dreifache an Zeit, oder wenn es schlimm kommt, ein paar Jahre dauern. Davor würde ich mich fragen, wer könnte es evtl. auf mich abgesehen haben. Nicht unwahrscheinlich, dass aufgrund einer Beschwerde oder Sonstigem man gleich einer ganzen Truppe einer entsprechenden Einsatzstelle ausgesetzt ist, diese so etwas ähnliches wie Stalking betreiben. Daher immer Tag, Uhrzeit, Kennzeichen des Wagens notieren. An den Wagen gehen, nach dem Namen und dem Grund fragen. Das ganze verschriftlichen und an den Chef des nächsten Polizeiposten als auch gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landespolizeipräsidium schreiben. Eigentlich sollte dies dann dafür sorgen, dass sich solche Aktionen legen, sie im Kern erstickt sein sollten. Falls per Email gleich auch an den Landtag und an die UN in Genf geben. Um Stellungnahme des Polizeipostens des Landespolizeipräsidiums bitten. Fotos machen, wenn möglich. Nicht vergessen. Eine weitere Möglichkeit ist auch eine schriftliche Anfrage an den Datenschutzbeauftragten bei der Staatsanwaltschaft zu stellen und um schriftliche Nachricht zu bitten, ob es z.B. für die Aktionen einen Grund gibt. Auch eine solche Antwort wird dauern. Die Antwort würde ich mir dann kopieren, ein Exemplar in den Geldbeutel stecken, und falls notwendig ein solches Exemplar auch an den Polizeiposten senden. Viele Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Polizei bzw. beim LPP ölen den Stein. Nicht vergessen, ganz wichtig, schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht/Kopie bei der Polizei als auch an den Datenschutzbeauftragten der Polizei, meist beim LPP von den Vorgängen stellen. Formular gibt es im Internet. Gut wäre es noch zu wissen wann die Vorgänge waren auf jeden Fall best möglich beschreiben, denn die haben viele Vorgänge und müssen suchen. Den Antrag mit beglaubigter Kopie des Personalausweises. Jeder Vorgang bei der Polizei wird festgehalten, aus dem/diesen Vorgang(en) geht nämlich der Name des entsprechenden Polizisten hervor. Und dann heißt es Fassung über den Inhalt zu bewahren. Alles andere als einfach. Denn der Inhalt hat es in sich. Staunen, wundern und sich über das, wie kommt es zu dem Inhalt fragen, ist das Ergebnis. Wie kann es sein, was da zu lesen steht. Aus dem fassungslosen Inhalt erklären sich dann die nächsten Vorgänge. Ruhig werden, nicht einfach, hinsetzen, Widerspruch und Beschwerde, als auch Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Das Tollhaus best möglich versuchen zu ersticken. Viel, viel Kraft dazu.

  • Claudia Sckaer

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    Und nicht vergessen, wenn all das geschehen ist, auf keinen Fall vor Akteneinsicht, Antrag auf (vorzeitige) auf jeden Fall Löschung stellen. Weil Sie sind registriert und bei jedem Datenaufruf bei Polizei und Co, Grenzschutz, Kontrolle bei Flughäfen etc. werden diese Vorgänge immer und. immer wieder angezeigt, hervorgezogen und am Ende steht man da wie schwerstkriminell. Kriminell ist … . Das Polizeigesetz gelesen zu haben, nicht verkehrt. Und bitte beim Ärgern immer an das, meiner Meinung nach, nach meinem Denken, nach meinem Sinnen, denken. Denn die Meinungsfreiheit ist gewährleistet, bevor aus Ärger ärgere Ärgernisse werden.

  • Claudia Sckaer

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    Sollte es zu einem falschen Verfahren kommen, das Verfahren drehen lassen. Steht, glaube ich bei § 580 ZPO. Aus anderen Entscheidungen erhält man den Blick für wesentliche Teile. Es heißt dann ätz StGB und StPO lesen.

  • Joachim Krämer

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    Wir leben vermutlich in einem Polizeistaat in dem die Politik jämmerlich versagt. Fakt ist aber dass der Polizist als Mensch auf der gleichen Stufe steht wie z. B. der Bäcker oder Schreiner. Das Problem ist nur dass viele der Polizeibeamten meinen sie wären vermutlich das Gesetz. Sie sind nur “Hilfsbeamte” der Staatsanwaltschaft. Der überwiegende Teil macht seine Arbeit wie in jedem anderen Beruf auch gewissenhaft und ordentlich. Wie auch in anderen Berufen gibt es auch welche, die ihre Arbeit aufgrund ihrer “Fähigkeiten” nicht so gut machen und schnell an ihre Grenzen stoßen. Die versuchen dann auf anderen Wegen an “ihr gesetztes Ziel” zu kommen. Leider können solche nicht so fähigen Staatsdiener in Uniform Existenzen vernichten. Es ist wohl keiner in der Lage oder gewillt diese Menschen aus “dem Verkehr zu ziehen” bzw. dort einzusetzen wo sie keinen Schaden anrichten können bzw. das Ansehen der Polizei zu schädigen. In dem Fall ist es empfehlenswert immer einen guten Rechtsanwalt in solchen Angelegenheiten zu beauftragen. Er kann gute “Ratschläge” bezügl. Vorgehensweisen geben. Geht’s auf die eine Art nicht dann auf die andere Art ! Ich persönlich würde mir nie meine Existenz von solchen Menschen zerstören lassen bzw. sonstige Nachteile in Kauf nehmen ohne mich an denen schadlos zu halten !!

  • Systemhasser

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    Kommentar gelöscht. Das nächste Mal gibt es eine Strafanzeige.

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