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„Fair Trial – Fehlanzeige!“ Betreuer kritisiert Urteil gegen psychisch Kranken

Dilan H. ist ein schwer kranker Mann. Der 47jährige leidet unter paranoider Schizophrenie und einem posttraumatischem Belastungssyndrom. Er steht deshalb seit mehreren Jahren unter gesetzlicher Betreuung. Um Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und die Vertretung vor Ämtern und Behörden kümmert sich sein gesetzlicher Vertreter – eigentlich. Anfang September wurde Dilan H. vom Regensburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt – ohne seinen Betreuer, ohne einen Verteidiger. Die Verhandlung wurde durchgezogen, obwohl offensichtlich war, dass Dilan H. nicht wusste, worum es überhaupt ging (unser Bericht vom 21. September). Der Fall wurde in unserem Forum kontrovers diskutiert. Nun hat sich der Betreuer von Dilan H., der Regensburger Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer, zu Wort gemeldet und das Vorgehen des Gerichts kritisiert.

Warum wurde der Betreuer nicht informiert?

Frohnauer hat erst im Nachhinein und eher zufällig von der Verhandlung erfahren – eine Prozessbeobachterin rief ihn nach dem Urteil an. Gericht und Staatsanwaltschaft hatten ihn zuvor schlicht nicht informiert. Ein Vorgang den Frohnauer vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung als Betreuer als „einmalig“ bezeichnet. „Wenn ein Verfahren gegen jemanden läuft, den ich betreue, muss ich informiert werden. Das war bisher auch immer der Fall.“ Frohnauer hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Mittlerweile liegt im das Protokoll der Verhandlung vor. „Mit den Grundsätzen eines ‘Fair Trial’ (Recht auf ein faires Verfahren, Anm. d. Red.) hatte das alles nichts zu tun“, sagt er.

Angeklagter wusste nicht, worum es ging

Wie berichtet, hatte die Richterin ihre liebe Mühe mit Dilan H.. Die Staatsanwaltschaft hatte den Iraker wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt und sechs Monate Haft gefordert. Doch darüber schien der sich nicht wirklich im Klaren zu sein. Mehrfach versuchte Dilan H. stattdessen, sich am Richtertisch wegen einer ominösen Geldforderung Gehör zu verschaffen, die mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Marion Puhle, Vertreterin des Regensburger Flüchtlingsforums, war eher zufällig bei Gericht. Sie klärte die Richterin schließlich über die Krankheit und den Betreuer des Angeklagten auf. „Spätestens da hätte es klingeln müssen“, kritisiert Frohnauer nun. „Zumindest hätte die Verhandlung unterbrochen und ich verständigt werden müssen.“ Dilan H. habe weder die Anklage verstanden, noch habe er der Verhandlung folgen können. „Die Strafprozessordnung sieht vor, dass jemandem, der sich nicht selbst verteidigen kann, ein Verteidiger zugeordnet wird. Wenn das hier nicht der Fall war, wann dann?“ Aufgrund seiner Krankheit hätte auch geprüft werden müssen, ob Dilan H. überhaupt schuldfähig ist, so Frohnauer.

Pragmatische Lösung?

Am Ende ließ das Gericht den Vorwurf der Körperverletzung fallen und verurteilte Dilan H. wegen Beleidigung zu zehn Tagessätzen á fünf Euro. Eine niedrige Geldstrafe – lohnt da die Aufregung, eine Berufung, ein erneutes Verfahren? War das nicht eine pragmatische Lösung? „Jeder hat ein Recht auf ein faires Verfahren“, sagt Frohnauer dazu. „Wenn man mit Pragmatismus argumentiert und nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien, dann können wir aufhören.“ Bis nächste Woche wird Frohnauer seine Berufung begründen. Wegen der niedrigen Geldstrafe kann das Landgericht Regensburg deren Annahme allerdings ablehnen.
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Kommentare (28)

  • Student

    |

    Ja, Pragmatismus statt Rechsstaatlichkeit ist ja nicht ganz unbekannt in Regensburg. Im Falle Eisenberg ist ja auch noch eine Klage in Karlsruhe – meines Wissens wegen Verstoßes gegen das o.g. Grundrecht auf ein faires Verfahren – anhängig. Keine schöne Tradition, die sich hier in Regensburg entwickelt…

  • Marion Puhle

    |

    Als Prozessbeobachterin musste ich mehrmals in mich hineingrinsen. Eine Beleidigung, die jeden Tag tausendfach fällt, nämlich “Arschloch'” wurde dem Angeklagten zum Verhängnis. Jetzt werden sicherlich Einige sagen, so etwas sagt man/frau doch nicht. Mal ehrlich, jeder Mensch hat schon einmal so einen unschönen Ausdruck benutzt und steht nicht gleich vor Gericht. Die Gerichte würden heillos überfordert sein, würde jede Beleidiung tatsächlich verfolgt.

    Marion Puhle

  • Student

    |

    Darum geht es ja aber doch nicht wirklich: wenn unsere Gesetze eine Beleidigung – auch mit dem Allerweltswort “Arschloch” unter Strafe stellen – okay. Das ist eine Sache (mit der ich leben kann), dafür sind auch schon andere verurteilt worden.
    Aber wenn unsere Gerichte nicht auf die Einhaltung der Verfahrensregeln für einen fairen Prozess achten, die in unserem Rechtsstaat zu gelten haben – DAS ist für mich dann eine andere Sache.

  • Luise Gutmann

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    Die “Aufregung” ist notwendig. Eindeutig.

  • Dubh

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    Was daran zum Grinsen sein soll, dass dann ausgerechnet jemand, der sich aus Krankheitsgründen nicht, oder zeitweise nicht selbstkontrolliert, jedenfalls nicht dem tatsächlichen Geschehen gemäß verhalten kann, deswegen vor Gericht steht, das muss mir aber auch erst jemand erklären.

    Der Mann ist entmündigt, ziemlich weitgehend, nicht geschäftsfähig – ist das eigentlich klar?

    Nur weil man das heute harmlos gesetzliche Betreuung nennt, ist das nichts anderes als früher eine Entmündigung.
    Er wird diese vermutlich nicht selbst beantragt haben, und die soll ja zuerst zu seiner Hilfe und zu seinem Schutz stattfinden – heißt es jedenfalls.

    Dann aber gibt es keinerlei Schutz vor Gericht, der Vormund/Betreuer ist nicht einmal verständigt, einen Anwalt gibt es auch nicht.

    Das Urteil aber wäre gar “zweckmäßig”, obwohl sogar die Frage der Schuldfähigkeit eines laut Gerichtsbeschluss nicht geschäftsfähigen entmündigten Menschen schlicht ignoriert wurde.
    Von der Verhandlungsfähigkeit, die offensichtlich ebenfalls nicht gegeben war mal ganz zu schweigen.

    Ich finde das unglaublich!
    Der Rechtsstaat misst sich ja nicht zuletzt daran, wie er mit denen umgeht, die sich selber nicht (mehr) helfen können – hieß es jedenfalls mal.

    Morgen kann jede/r, die das hier ganz “pragmatisch” sehen, nicht zuletzt JuristInnen – bei deren Pragmatismus kommt mir aber schon besonders das Gruseln – in eben solcher Lage sein.

    So ein Schädel Hirn Trauma z.B. kann ja blöd ausgehen, da kann man noch lange leben, aber leider eben möglicherweise mit nem “Sprung in der Schüssel”, von Demenz aller Sorten mal auch nicht zu Reden, und psychische Krankheiten nehmen ohnehin zu – keine Altersfrage, das meiste, davon abgesehen, dass die Alten auch zunehmen.
    Die letzten der geburtenreichen Jahrgänge sind nun Mitte 40, das dauert noch ein Weilchen, bis die weggestorben sind, selbst wenn man nicht (mehr) von der derzeitigen durchschnittlichen Lebenserwartung ausgeht.

    Die allermeisten Behinderten, egal was, “erwerben” die Behinderung im Laufe des Lebens, auch das scheint vielen nicht klar zu sein.

    Aber Krüppel aller Sorten lohnen den Aufwand und die Kosten der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen nicht?

    Ich wüsste dann noch was, was noch viel billiger wäre, und so lange ist’s nicht her, dass man das in Deutschland “ganz pragmatisch” so handhabte, von wegen gesunder Volkskörper und so.

    Da der immer kränker wird muss man allmählich in Zeiten der Sparsamkeit, insbesondere am wirtschaftlich “nutzlosen” Menschen, endlich wieder ganz pragmatisch werden?

    Brave new world!

  • Pragmatiker

    |

    Bitte nicht die Falsche angreifen! Frau Puhle wollte mit Ihrem Kommentar garantiert nicht ihre Abfälligkeit gegenüber dem “Angeklagten” ausdrücken – und ist ansonsten wohl weitgehend Ihrer Meinung, Herr Dubh.

  • Marion Puhle

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    an Dubh

    Das Wort “du Atschloch” fällt jeden Tag tausenfach u.z. selbst von Menschen, wo wir es vielleicht nicht vermuten würden. Wenn ein Bürgermeister im Stadtrat einen Kollegen “Charakterschwein” nennt, dann ist das mindestens genauso zu verfolgen, wie wenn ein Flüchtling der hilflos und von seiner Krankheit gezeichnet ist, sich mit unschönen Worten wehrt.
    Der feine Unterschied dabei ist, das ein PolitikerIn sich das leisten darf, ein Flüchtling eben nicht.

    Das Wort “Arschloch” ist oft ein sehr befreiendes Wort und gehört heute zum Wortschatz, auch wenn es den normalen Umgangsformen nicht entsprechen mag. Wie oft ist so ein Ausdruck auf den Straßen, in Bussen oder Bahnen zu hören, werden all diese Menschen deshalb verurteilt?

    Mein in mich Hineingrinsen galt nicht dem Flüchtling, sonst hätte ich wohl kaum die Richterin über seinen Zustand aufgeklärt und den Betreuer informiert. Ich wollte mit meinem Kommentar eher aufrütteln und die Sinnlosigkeit des Verfahrens infrage stellen.

    Marion Puhle

  • steffi

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    Ich bin mit nicht sicher, ob ich den etwas wirren Eintrag von Herrn dubh so ganz richtig verstanden habe, aber ich glaube das Wort ” Krüppel” sollte man auch als anständiger Wutbürger nicht verwenden. Und der Ausdruck “gesunder Volkskörper” ist doch auch historisch etwas befleckt. Oder habe ich das falsch verstanden und es ist einfach nur der völlig danebengegangene Versuch seinen Text mit Ironie aufzupeppen?

  • Dubh

    |

    “Wie oft ist so ein Ausdruck auf den Straßen, in Bussen oder Bahnen zu hören, werden all diese Menschen deshalb verurteilt? ”

    Nein, insbesondere die, die nicht angezeigt werden, werden zu 100% auch nicht verurteilt, ob Flüchtling oder nicht!

    Bei denen, die angezeigt werden kommt es dann auf dieses und jenes an, wie immer in rechtsstaatlichen Verfahren hierzulande.

    Darum aber ging es hier nicht.

  • Dubh

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    Ihre säuerliche Reaktion lässt mich annehmen, dass Sie im Gegensatz zu Frau Puhle im Prinzip durchaus verstanden haben was, und wie ich’s meinte.

    Das per se widersinnige Neudeutsch Wort “Wutbürger” für jemand zu verwenden der seine verfassungsgemäß garantierten Rechte wahrnimmt, zeigt hingegen deutlich, was Sie nicht verstanden haben, erst recht, es hier zu verwenden.
    Hier nämlich garantiert mir die Verfassung keineswegs das Recht der allzeit freien Rede, auch weitab vom Strafrecht nicht, was also soll es hier bedeuten?

    Was nun gar ein “anständiger” Wutbürger sein soll, das wissen Sie alleine – ich geh dann lieber zum Slutwalk – unerhört, wie das heißt – oder?

  • Marion Puhle

    |

    Haben Sie Dubh die Verhandlung mitverfolgt, sicherlich nicht, dann erlaube ich mir einfach mal zu sagen, es kam mir vor, wie das “Königlich Bayersiche Amtsgericht” , welches ja zumindest in der Bayerischen Bevölkerung für allgemeine Belsutigung sorgt. In sich Heineinschmunzeln heißt lange nicht, das man den Ernst der Lage nicht erfasst und die hochgehängte Rechtsstaatlichkeit in unserem Lande nicht in Frage stellen darf. Es war für Alle Beteiligten schwierig, der Verhandlung zu folgen, weil Dilan immer wieder zum Richtertisch marscheirte und einen ominösen Zettel mit einer Geldforderung vorlegte. Hier hätte m.E. die Richterin erkennen müssen, dass Dilan der Verhandlung nicht folgen kann. Selbst die Aufklärung über seinen psychischen Zustand führte nicht zum Abbruch der Verhandlung. Rechtsstaatlichkeit hin oder her, aber so etwas darf einfach nicht passieren. Bevor die Verhandlung losging, musste Dilan durch die Schleuse gehen. Ich stand zufällig daneben, als die Beamtin ihm erklärte, er müsse seine Sachen in eine Plastikschale legen und dann durch die Schleuse gehen. Die Beamtin konnte ihm das nicht verständlich machen. Hinter ihm stand eine lange Schlange von Menschen. Ich habe mich dann eingeschaltet und geholfen, weil ich das nicht länger mit anschauen konnte. Daran lässt sich erkennen, wie schwer seine Krankheit wiegt und Dilan nicht in der Lage ist, einer Verhandlung zu folgen. Bis heute glaubt Dilan, er sei das Opfer, obwohl er der Angeklgte war.

    Marion Puhle

  • Miethai

    |

    Berufsordnung § 1 Freiheit der Advokatur

    Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am
    Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

    Dilan H. wurde diese Teilhabe bewusst vorenthalten! So wird der Verwirklichung des Rechtsstaats verhindert! Das ist der Skandal!

  • frage

    |

    Ich verstehe nur zum Teil warum man hier so auf das Gericht los geht. Der Mann hat einen gesetzlichen Vormund. Ist diesem Entgangen das eine Verhandlung ansteht? Das erfährt man ja nicht erst nach so einer Verhandlung. Warum wird hier in diese Richtung nicht diskutiert?

  • Dubh

    |

    “Frohnauer hat erst im Nachhinein und eher zufällig von der Verhandlung erfahren – eine Prozessbeobachterin rief ihn nach dem Urteil an. Gericht und Staatsanwaltschaft hatten ihn zuvor schlicht nicht informiert.”
    Zitat aus dem Artikel

    Darum genau geht es doch, der wurde eben NICHT von der StA oder vom Gericht informiert!

    Normalerweise geht ja die Post für die betroffenen Bereiche, und der Umgang mit Ämtern und Behörden ist ja dabei, generell schon an den Betreuer/Vormund, was ja klar ist, sonst kann man sich die Betreuung/Entmündigung auch ganz schenken.

  • frage

    |

    Hallo Dubh, bitte entschuldigen Sie meinen zugegebenermassen missverständlichen Kommentar.

    In Deutschland ist es nicht so, dass von heute auf Morgen eine Verhandlung angesetzt wird. Es gibt vielfältigen Briefverkehr. Bis es zu einer Verhandlung kommt vergehen in der Regel einige Wochen.

    Ich frage mich, dass es sein kann, dass ein Vormund bzw. ein Bevölmächtigter über einen solchen Zeitraum keine Informationen über seinen Klienten einholt bzw. sich mal erkundigt ob etwas ansteht. Wenn jemand so krank ist wie beschrieben, kann das ganze doch nicht ohne (häusliche) Betreuung ablaufen. Frau Puhle hat es ja auch mitbekommen. Daher frage ich mich, warum der Vormund das nicht hat. Desinteresse? Das finde ich ebenfalls einen Skandal.

    Beim Gericht habe ich auch Bauchschmerzen, ebenso bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings habe ich schon in etlichen Verhandlungen, die ich als Besucher mitverfolgt habe, erlebt, dass sich die Angeklagten auf extrem Dumm stellen und es plötzlich Krankheiten gibt, von denen vorher nie die Sprache war.

    Mich wundert nur das jemand angezeigt, angeschrieben (hat er denn zurück geschrieben?), gehört und Verurteilt wird, ohne das jemand aus dem Betreuerkreis auch nur die kleinste Ahnung gehabt haben soll. Da stimmt doch was nicht.

  • Mitbürger

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    Hier sind sehr viele “staats-/Behörden./Behördenmitarbeiter-kritische (noch zurückhaltend formuliert) Kräfte unterwegs, deren Devise am ehesten mit “Dagegensein um jeden Preis” umschriebern ist.

  • Britt

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    Na das war mal ein gehaltvoller Beitrag!

    Wogegen sind denn hier diese zu kritischen “Kräfte”?
    Sind Sie denn der Meinung, dass die Abläufe bei diesem Fall in Ordnung waren und es nichts zu kritisieren oder hinterfragen gibt?
    Oder ist es egal, weil es sich nur um einen Kranken/ einen Iraker oder nicht um Sie selbst handelt?
    Hat ein Gericht/ eine Staatsanwaltschaft etc. per se immer recht?

  • frage

    |

    Hallo Britt, der Beitrag war zwar nicht sinnvoll, aber es muss auch nicht immer alles stimmen was irgendwo im Netz geschrieben steht. Mich wundert selbst die sehr einseitige Berichterstattung ohne zu hinterfragen. Mir tut allerdings am meisten der Verurteilte leid. Ich denke, hier haben sehr viele Stellen versagt, inklusive Staatsanwalt und Gericht. Aber denen allein die Schuld zu geben finde ich zu knapp bemessen. Daher wäre in diesem Fall Hintergrundrecherche und dann ein Bericht die bessere Variante gewesen. Das daher die Vermutung aufkommt man geht hier grundsätzlich mit Behörden ins Gericht kann ich nachvollziehen. Den Verstand braucht man aber nicht immer gleich ausschalten wenn man Behörde hört.

  • Britt

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    Na ja, unbestritten ist ja, dass Gericht/ StA hier Fehler gemacht haben. Der Betreuer hätte informiert werden müssen. Dass er darüber hinaus nichts von dem Verfahren mitbekommen hat, spricht sicher nicht für ihn. Aber letztlich muss das Gericht dafür sorgen, dass rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden. Dafür wäre es eigentlich da. Das zu benennen hat noch nichts mit Behörden-/Beamten- etc. _Hass zu tun, wie “Mitbürger” unterstellt.

  • frage

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    “Na ja, unbestritten ist ja, dass Gericht/ StA hier Fehler gemacht haben. Der Betreuer hätte informiert werden müssen.”

    Unbestritten!

  • Dagegen!

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    Frau Puhle, Sie haben natürlich absolut Recht! Hier geht es nicht um einen Geisteskranken, dem man ggf. seine verfassungsgemäßen Rechte verkürzt hat. Vielmehr ist die Benutzung des Wortes “Arschloch” selbstverständlich eine Lappalie, unmöglich warum das hier nicht einfach unter den Teppich gekehrt wird. Gesetze sind natürlich nur für die Anderen da. Und überhaupt, das Wort “Arschloch” gehört ja mittlerweile zum guten Ton, die sollen sich einfach nicht so haben, die Gesetzeshüter. /Sarkasm

    Unglaublich auf welchem Niveau hier diskutiert wird…. Denken Sie ernsthaft, Sie helfen dem armen Kerl mit Ihrer Argumentationslinie irgendwie weiter?! Und nein, ich war auch nicht beim Prozess vor Ort, aber ich denke es ist offensichtlich, dass Sie den Kern des Problems nicht wirklich verstanden haben…

    Googelt doch mal “Polizistenmord in Augsburg”. Was das mit dem Thema zu tun hat? Ja nix, aber damit treffe ich genau den Ton dieser Diskussion….

  • mitbürger

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    Man billigt dem Gemeinwesen, seinen Organistionen und Mitarbeitern keine Autorität mehr zu. Herabwüdigen von Staat, Behörden und beim Staat Beschäftigten ist schick. Polizeibeamte z.B. sind umgangssprachlich Bullen oder Bullenschweine. Es soll auch straffrei sein, sie als “Arschlöcher” zu titulieren.
    Sie sollen sich von Geisteskranken oder Berbrechern nicht nur beleidigen, oder ohne Gegenwehr sogar abschlachten lassen (Fall T.E.).

  • Bert

    |

    Ja. Das hat mit dem Thema hier sehr viel zu tun. Jetzt kommt wieder diese Leier von der Polizeifeindlichkeit etc., etc.
    Über den Fall Eisenberg gäbe es viel zu sagen. Hat aber nichts mit dem Thema hier zu tun. Heulen Sie sich doch bei Ihrem Friseur aus. Den interessiert es vielleicht.

    Hier haben mehrere Personen bzw. Institutionen versagt. Für einen Schwachen – psychisch krak, Ausländer, Asylbewerber – scheinen die Regeln des Rechtsstaats nicht zu gelten. Das zu benennen, ist weder behörden, noch sonstwas-feindlich.

  • Marion Puhle

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    Offensichtlich werde ich von Ihnen falsch verstanden. Natürlich stelle ich das Vorgehen der Behörde, Anwalt Frohnauer nicht informeirt zu haben, in Frage. Infrage stelle ich ebenfalls, dass sich Dilan selbst nicht verteidigen kann und nach dem Gesetz, sollte ihm das zugestanden werden. Unabhängig davon, dass hier das Recht auf ein “Faires Verfahren” verwehrt wurde, halte ich den Anklagepunkt “Beleidigung” für einen Menschen, der sich nicht wehren kann, hilflos ist, für völlig überzogen. Wie soll sich ein Mensch wehren, der sich angegriffen fühlt, aber völlig hilflos ist und das ist Dilan! Wenn das sein einziger Ausweg ist, zu jemanden, ebenfalls ein Flüchtling, Arschloch zu sagen, dann kann hier wohl mal ein Auge zugedrückt werden, oder sehe ich das falsch!
    Es gehört natürlich nicht zu den normalen Umgangsformen sich mit bleidigeneden Worten auseinanderzusetzen, aber hier wäre wirklich auch den Hintergrund wichtig. Beide leben in einer Gemeinschaftsunterkunft auf engen Raum und mit unterschiedlichen Nationalitäten zusammen. Die räumliche Enge und die damit verbundenen Schwierigkeiten führen leider immer wieder zu unschönen Auseinadersetzungen. Und mal ehrlich, wird sind doch alles keine Heiligen, wer das von sich behauptet, spricht m.E. die Unwahrheit. Jeder/m ist schon mal ein solches Wort über die Lippen gekommen, da kann man doch ganz salopp drüber hinwegsehen, oder regt sich die Bevölkerung auf, wenn sich die PolitkerInnen untereinander unschöne Worte an den Kopf schmeißen.

    Marion Puhle

  • frage

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    Warum sprechen Sie hier dann nur vom Gericht? Jetz stop mal: das Recht in Deutschland gilt für uns alle. Es fühlte sich jemand Beleidigt und der hat Anzeige erstattet. Es ist egal ob er Ausländer ist oder nicht. Er hat das Recht dazu Anzeige zu erstatten! Dieses Recht haben Sie auch! Die beiden wohnen sogar im selben Wohnheim? Dann erzählen Sie hier bitte nicht ständig, dass das Gericht niemanden informiert hat. Das wird im Wohnheim bekannt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft muss also der Anzeige nachgehen und das Gericht recht sprechen! Was sollen die denn machen? Die Rechte des anderen ignorieren und den anderen in die Pfanne hauen? Warum hat aus dem Wohnheim keiner reagiert, wenn bekannt ist, dass der Verurteilte krank ist und sich nicht wehren kann? Hier liegt nicht nur das Gericht im argen. Wenn Sie aber einerseits sagen hier darf man ruhig mal ein Auge zudrücken und die Rechte der Gegenpartei mit Füssen treten, dann unterstelle ich Ihnen Parteiigkeit. Ausserdem geht das ganze jetzt eh in Revision.

    Ich erhalte langsam den Eindruck das einfach einige Stellen vorher geschlafen haben und sich jetzt auf Kosten von Staatsanwalt, Gericht UND dem Verurteilten rein waschen wollen.

  • Dagegen!

    |

    “Und mal ehrlich, wird sind doch alles keine Heiligen, wer das von sich behauptet, spricht m.E. die Unwahrheit. Jeder/m ist schon mal ein solches Wort über die Lippen gekommen, da kann man doch ganz salopp drüber hinwegsehen, oder regt sich die Bevölkerung auf, wenn sich die PolitkerInnen untereinander unschöne Worte an den Kopf schmeißen.”

    Sage ich doch, Sie haben leider überhaupt nichts verstanden ….

    Ich könnte Ihnen jetzt erklären, dass nur weil Sie, ich oder die Frau Bundeskanzlerin schon Mal oder vielleicht sogar gelegentlich das Wort “Arschloch” gebrauchen, es selbstverständlich blanker Unsinn ist, nun Straffreiheit für den Rest der deutschsprachigen Welt zu fordern. Aber ich möchte Sie nur ungern überfordern.

    Mag sein, dass der arme Kerl geisteskrank ist, mag sein, dass er Flüchtling ist, mag sein dass sein Opfer auch Flüchtling ist, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Anzeige wegen Beleidigung und (!) Körperverletzung erstattet worden ist, dem die Behörden eben nachgehen müssen.

    Was ist denn nun konkret Ihre Forderung?
    Dass die Behörden hier untätig bleiben (und damit Recht brechen), weil man bei “Arschloch” schon mal “ganz salopp drüber hinwegsehen” kann (bei der Körperverletzung auch?!).
    Oder dass das Opfer ja “nur” auch ein Flüchting war? Macht das die Sache wirklich besser? Sie arbeiten doch für eine Flüchtlingshilfe, oder? Müssten Sie da nicht für ALLE Flüchtliche da sein? Oder sind die Rechte des Flüchtlings, der beleidigt und ggf. in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt worden ist, weniger wert?

    Unglaublich *Kopfschüttel*

  • Marion Puhle

    |

    Sie können mir gerne Parteiigkeit vorwerfen und das zu Recht, denn jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, wo Aufklärung Not tut. Dilan ist seit Mai in Regensburg und war vorher wegen seiner schweren psychischen Erkrankung, einhergehend mit einer schweren Traumatisierung in einem Pflegeheim. Was das für einen Menschen bedeutet, ist wohl jedem klar. Das normale Leben geht an Dilan vorbei. Mehrere Gutachter halten ihn allein nicht für lebensfähig, d.h. er ist in einer Gemeinschaftsunterkunft völlig fehl untergebracht. Alltägliche Dinge, wie Duschen, Wäsche waschen, Kochen und Einkaufen, stellen für ihn ein großes Problem dar. Er geht im wahrsten Sinne des Wortes in einer Sammelunterkunft unter. Das seine Mitbewohner merken, das mit ihm etwas nicht stimmt, liegt auf der Hand. Er schreit Nachts, sein Zimmer ist verwahrlost, die Wäsche stinkt, sein Verhalten ist anders, als das seiner Mitbewohner. Ich erlebe es immer wieder, das Menschen mit einer psychischen Erkrankung in einer Gemeinschaftsunterkunft gehänselt, beklaut u. sogar geschlagen werden. Wenn ich dann für einen solchen Menschen Partei ergreife, dann finde ich das nur richtig. Dieser Mensch versucht sich seiner Haut zu wehren, versucht gegen seine Erkrankung anzugehen und scheitert. Wenn dann das Wort “Arschloch” als Hilferuf fällt, dann kann ich das sogar verstehen.
    Die rechtliche Seite ist die Eine, die menschliche Seite eine Andere. Rein menschlich gesehen, stelle ich mich in diesem Fall auf die Seite von Dilan und werde alles tun, damit ihm geholfen wird. In einer Gemeisnchaftsunterkunft ist er jedenfalls völlig Fehl am Platze.

    Marion Puhle

  • Marion Puhle

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    Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit, möchte ich Sie darüber aufklären, dass beide Flüchtlinge aufgebracht waren, sich unschöne Wörter an den Kopf geschmissen haben und Dilan dabei verletzt wurde. Er musste sogar ambulant im Krankenhaus wegen einer blutenden Wunde am Kopf behandelt werden. Für Dilan völlig unverständlich, dass er auf der Anklagebank saß. Er fühlt sich heute noch als Opfer, nicht als Täter. Was nun?. Für mich stellt sich der Sachverhalt schon noch etwas anders da. Ich weiß, dass es öfter zu unschönen Auseinandersetzungen kommt, aber in den meisten Fällen beruhigt sich das auch wieder. Das mag zu Einem an der Unterbringung auf engstem Raum und zum Anderen an den vielen Problemen die die Flüchtlinge haben, liegen. Sie setzen sich eben nicht, wie wir es gewohnt sind zusammen und diskutieren über ihre Probleme, nein, es kommt sogar häufig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Wer aus einem Kriegsgebiet kommt und das sind die Meisten, der hat häufig nur Gewalt erlebt und wird sich gewaltsam auseinandersetzen, weil sie es nicht anders wissen. Wir sind auch nicht immer vor Ort um Streit zu schlichten, obwohl uns das in der einen oder anderen Situation schon gelungen ist. Es ist nur mit vielen Gesprächen zu schaffen, dass sich die Menschen nicht gegenseitig weh tun. Das ist oft ein sehr langer Prozess und Bedarf einer Portion Überzuegungsarbeit, wozu uns oft die Zeit einfach fehlt.
    Natürlich darf man die Gesetze nicht aushebeln, eine Beleidiugng bleibt eine Beleidigung und wenn es angezeigt wird, dann hat Derjenige die Konsequenzen zu tragen, versteht sich von selbst. Ich wollte eigetnlich nur darauf aufmerksam machen, dass es wichtigere Dinge gibt, die strafrechtlich zu verfolgen sind, als wenn ein Flüchtling, der das Wort Arschloch als ein Hilferuf aus sich herausschreit, gleich verurteilt wird, noch dazu, wenn er sich nicht einmal selbst verteidigen kann und sein gesetzlicher Betreuer nicht informiert wird.
    Marion Puhle

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