Nächste Schlappe für Porno-Abmahner
Das Amtsgericht Potsdam sieht die Massenabmahnung von Redtube-Nutzern durch die Regensburger Kanzlei U+C als unberechtigt an.

Im Namen mehrerer Betroffener hatte die Kanzlei Feststellungsklage erhoben, um die Rechtslage zu klären. Im Auftrag einer dubios anmutenden „Archive AG“ hatte Urmann Ende 2013 zehntausende (mutmaßliche) Nutzer des Porno-Streaming-Portals Redtube abgemahnt. Zwischenzeitlich gibt es deshalb mehrere Strafanzeigen gegen das Unternehmen und auch Urmann. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln.
Auch in anderen Fällen gerät Urmann zunehmend ins Zwielicht. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung und Betrug als Geschäftsführer einer Wurstfabrik. Der Termin platzte zunächst ebenso wie ein Zivilverfahren wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, die das Amtsgericht Regensburg in erster Instanz als „vorsätzlich sittenwidrig“ beurteilt hatte. Urmann hatte sich krank und „nicht verhandlungsfähig“ gemeldet.