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Archiv für 27. September 2018

Versichertenfeindlicher geht es kaum - ein Kommentar

AOK Regensburg – die kranke Kasse

Nach einem rechtswidrigen Bescheid der AOK erhielt der 29jährige Emanuel Berlinger über Monate kein Krankengeld, verlor seine Wohnung und ist mittlerweile obdachlos. Dabei war stets klar: Er hat eine gebrochene Hand und kann nicht arbeiten. Das Sozialgericht Regensburg hat diesen Bescheid als rechtswidrig eingestuft. Die AOK hat das nach einem zähen Rückzugsgefecht schließlich anerkannt – und nun erneut Argumente gefunden, um Berlinger einen Großteil des Geldes zu verweigern.

Dauercamper dank der AOK Regensburg: Emanuel und Maria Berlinger. Foto: Archiv/ as

Die Tatsachen liegen klar nachvollziehbar auf dem Tisch: Emanuel Berlinger (29) hat sich im Juni 2017 seine Hand gebrochen, genauer gesagt das Kahnbein. Ein komplizierter Bruch, der oft erst spät erkannt wird. Mehrere Atteste und Untersuchungsnachweise verschiedener Ärzte und schließlich eine Operation, die erst verspätet durchgeführt werden konnte, belegen das. Fast 14 Jahre war er bei der AOK Regensburg versichert, zahlte seine Beiträge und hat dementsprechend Anspruch auf Krankengeld. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, sich vor der Zahlung zu drücken und der Ablauf dieses Falls, den wir intensiv begleitet haben, macht klar: Hier geht es nicht mehr nur um ein Versehen oder der Bürokratie geschuldete Fehler.

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