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Abgrundtiefes Misstrauen

Rechtsanwalt Hartmut Wächtler zur geplanten Neufassung des Versammlungsgesetzes: „Ein polizeistaatliches Monstrum“. Foto: AignerEs hagelt Kritik – unter anderem von Gewerkschaften, dem Bayerischen Jugendring, Rechtsexperten, Bürgerinitiativen gegen Rechtsextremismus oder der Opposition im Bayerischen Landtag. Es wird demonstriert: Zuletzt gingen am 1. Juni in München 2.500 Menschen auf die Straße – von Vertretern des Bauernverbandes und der FDP bis hin zu Sozialisten, Kommunisten und Autonomen –, um sich gegen die geplante Neufassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes auszusprechen. Die CSU lässt das unbeeindruckt: Mitte Juli soll die geplante Neufassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes – noch vor den Wahlen – durch den Landtag gepeitscht werden. Es gehe um die Bekämpfung rechtsextremer Aufmärsche lautet das immer wieder vorgetragene Argument. Ein „polizeistaatliches Monstrum“ nennt Hartmut Wächtler die Neufassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes, das die CSU Mitte Juli im Landtag verabschieden will. Der Münchner Rechtsanwalt ist Verfasser eines Kommentars zum Versammlungsgesetz und war als Experte bei einer Anhörung zur Neufassung des Gesetzes Anfang Mai im Landtag geladen. Herr Wächtler, die CSU begründet die Neufassung des Versammlungsgesetzes in erster Linie damit, Aufmärsche rechtsextremer Parteien verhindern zu wollen. Dagegen kann man doch nicht wirklich etwas haben. Auf der einen Seite muss man akzeptieren, dass eine Partei, solange sie nicht verboten ist, das Recht hat, sich zu artikulieren. Das hat auch das Verfassungsgericht die letzten Jahre sehr deutlich gesagt. Wer das verhindern will, muss sehen, ob er eine Partei wie die NPD nicht verbieten kann. Außerdem: Was wir in den täglichen Verfahren erleben, ist, dass es oft gerade Versammlungen gegen Rechtsextreme sind, die Gegenstand der Verfolgung werden. Die Sicherheitskräfte tun sich sehr schwer gegen Rechtsextreme vorzugehen. Das liegt aber nicht am Versammlungsrecht, sondern an strukturellen Problemen der Sicherheitsbehörden – um es mal vorsichtig auszudrücken. Welche Möglichkeiten gibt es bislang, unabhängig von einem Verbot der NPD, solche Aufmärsche zu verhindern? Was man heute schon verhindern kann, sind Verstöße gegen Strafgesetze. Was man verhindern kann, sind Aufmärsche in Uniform. Was man verhindern kann, sind Aufmärsche an bestimmten Orten wie dem Holocaust-Denkmal in Berlin. Die Länder haben seit 2005 die Möglichkeit, bestimmte Orte zu benennen, an denen Rechtsextreme nicht demonstrieren dürfen. Bayern hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Bayern hat keinen einzigen Ort – wie etwa das ehemalige Konzentrationslager Dachau – bestimmt, an dem die Rechten nicht demonstrieren dürfen. Jetzt wird mit großem Getöse ein neues Gesetz vorgeschlagen, das nicht effektiver sein wird, als die Situation seit 2005. Der Kampf gegen Neonazi-Aufmärsche ist nur die Flagge, unter der das Gesetz offiziell segelt. So getarnt hat man gehofft, es der Öffentlichkeit verkaufen zu können. Dabei läuft das Gesetz in Teilen dieser öffentlich formulierten Zielsetzung sogar noch entgegen: In der Neufassung ist vorgesehen, dass geschlossene Veranstaltungen schon im Vorfeld geschützt werden können und Behinderungen dieser Veranstaltungen verfolgt werden müssen. Dadurch wird der Widerstand ziviler Organisationen, die schon im Vorfeld gegen rechtsextreme Versammlungen mobilisieren, erheblich behindert. Wenn etwa die Bürgerinitiative Gräfenberg gegen Versammlungen der NPD – die oft als geschlossen ausgewiesen sind – mobilisiert und die Anfahrt behindert, machen sich diese Leute in Zukunft strafbar. Die Polizei muss in Zukunft einschreiten. Was sind in Ihren Augen die eigentlichen Motive, die hinter einem solchen Gesetz stecken? Umfassende Kontrolle für ...In Wirklichkeit ist es der Versuch, Menschen, die Versammlungen abhalten, umfassend zu kontrollieren. Man will bestimmte Dinge, die sich durch die liberale Rechtssprechung des Verfassungsgerichts in den 80er Jahren geändert haben und die dazu geführt haben, dass man heute einigermaßen frei in Deutschland demonstrieren kann, zurückdrehen auf den Stand vor 1953. Dieses neue Versammlungsgesetz ist Ausdruck des abgrundtiefen Misstrauens der staatlichen Verwaltung gegenüber dem Bürger. Dahinter steckt ein Kontrollbedürfnis, das sich nicht nur im Versammlungsgesetz, sondern in ganz vielen Gesetzen ausdrückt. Was sind für Sie die gravierendsten Änderungen, die sich durch die Neufassung des Gesetzes ergeben? ... linke RadldemosMehrere Ebenen. Zum einen: Es wird alles viel bürokratischer. Auch kleinste Veranstaltungen von unter zehn Leuten – theoretisch kann schon ein Gespräch zwischen zwei Leuten als Versammlung gewertet werden – müssen mit einem unglaublichen Aufwand angemeldet werden. Alle persönlichen Daten der Anmelder müssen angegeben und geprüft werden. Der Aufwand auch für kleinste Versammlungen wird viel größer. Zudem werden die Kontrollmöglichkeiten des Staats gegenüber Bürgern, die sich versammeln wollen, erheblich ausgeweitet. Wer eine Versammlung anmeldet, muss eine Art Gesinnungs-TÜV über sich ergehen lassen muss. Seine „Geeignetheit“ und „Zuverlässigkeit“ werden geprüft. Das heißt nichts anderes, als dass man Auskunft vom Verfassungsschutz und vom Staatsschutz der Kripo über ihn einholt. Das hat zur Folge, dass von jedem Bürger, der eine Versammlung anmeldet, eine Art Persönlichkeitsprofil erstellt wird. Wenn er mehrere Versammlungen anmeldet, wird man sehen können, nach welcher Richtung er politisch tendiert. Ob er sich verändert. Ob er von der SPD zu den Linken geht oder umgekehrt. Das alles zusammen ist nach meiner Ansicht abschreckend, für jeden, der eine Versammlung planen will. Wie sehen die Kontrollmöglichkeiten gegenüber den Demonstrations- und Versammlungsteilnehmern aus? ... Gewerkschaftskundgebungen, ...Die Polizei kann in Zukunft jederzeit Videoaufnahmen machen. Bislang gibt es die traditionellen Gründe: Zum einen, um Straftaten zu verfolgen. Dagegen kann niemand etwas haben. Zum anderen, wenn die Polizei Straftaten befürchtet. Neu ins Gesetz aufgenommen werden sollen jetzt Schulungszwecke. Die Polizei kann dann jederzeit sogenannte Übersichtsaufnahmen machen, ganze Demos filmen, ausschließlich, um ihre eigenen Leute zu schulen. Der Versammlungsteilnehmer, der sein Grundrecht ausübt, wird zur Statistik, zur Kulisse von Polizeischulungen degradiert. Das ist eine unglaubliche Geringschätzung des Bürgers, der sein Recht wahrnimmt und in Zukunft damit rechnen muss, dass er in Dutzenden von Polizeischulungen vorgeführt wird. ... Protestspaziergänge ...,... Milchpreisproteste, ...... Schweigemärsche. Wie sieht es mit Vereins- oder Gewerkschaftsversammlungen aus? Ändert sich auch da etwas? Angemeldet werden müssen auch in Zukunft nur Versammlungen unter freien Himmel. Aber die Behörde kann künftig die persönlichen Daten der Verantwortlichen auch bei anderen Versammlungen verlangen. Das ist die neue Qualität. Sie kann Polizisten hinschicken oder Leute als Leiter solcher Versammlungen ablehnen. Heißt das, der Kanninchenzüchterverein muss befürchten, bei seinen Versammlungen künftig Polizeibesuch zu bekommen? Das Gesetz bezieht sich auf Versammlungen, in denen allgemeine Angelegenheiten erörtert werden. Dieser Begriff ist sehr weit. Der Kanninchenzüchterverein läuft also weniger Gefahr, unter dieses Gesetz zu fallen, solange er sich ausschließlich mit Kaninchen beschäftigt. Wenn aber beispielsweise die Politik der Bundesregierung im Bereich Tierschutz thematisiert wird, dann ist das sicher eine allgemeine Angelegenheit. Dann würde er darunter fallen. Am kommenden Wochenende wird in München (Samstag, 11 Uhr) und Nürnberg (Freitag, 14 Uhr) gegen das Versammlungsgesetz demonstriert. Glauben Sie, dass sich die CSU noch zum Umdenken bewegen lässt? Die CSU ist in einer schwierigen Situation. Die neuen Chefs sind verdammt zu 50 plus X, die Umfragen geben im Moment 50 minus X an. Wenn die Strategen der Partei zu dem Ergebnis kommen, dass es genügend Leute außerhalb des traditionellen linken Spektrums, also potentiellen Wähler, gibt, die das Gesetz ablehnen, dann könnte sich durchaus noch etwas bewegen. Ich gebe die Sache noch nicht verloren, solange die Möglichkeit besteht, auf die CSU einzuwirken. Wenn sie ihre Sache durchziehen, dann müssen wir in mühsamer Kleinarbeit wieder bei Null anfangen. Wir werden jeden einzelnen Fall, der dann eintritt und sich in der Regel in Strafbefehlen niederschlagen wird, bzw. in Verboten, die dann vor Gericht angefochten werden müssen, gegen die einzelnen Auswirkungen kämpfen müssen. Das wird wieder zehn bis 20 Jahre dauern. Wenn wir Glück haben, sind wir dann wieder auf dem Stand, den wir heute erreicht haben. Nachsatz Peter Welnhofer: „Substanzlose Befürchtungen“. Foto: ArchivEine Antwort des Regensburger Landtagsabgeordneten Peter Welnhofer auf ein Schreiben der Gewerkschaft verdi vom 5. Mai, belegt eindrucksvoll die Diskussionsbereitschaft der Staatspartei CSU. Die Gewerkschaftsvertreter hatten darin ihre Besorgnis über „die Gesetzesvorschläge zur Einschränkung der Demonstrationsfreiheit“ ausgedrückt. „Mit diesen Vorschlägen aus Bayern (…) bekommt das gesellschaftspolitisch Reaktionäre des von Bismarck initiierten Sozialistengesetzes wieder ein aktuelles Gesicht.“ Welnhofer: „Ihre völlig substanzlosen Befürchtungen hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung (…) können Sie getrost vergessen“. Es gehe nicht um eine Verschärfung des Versammlungsrechts, sondern um eindeutige gesetzliche Grundlagen, „um verfassungsfeindlichen Aktivitäten wie zum Beispiel Neonazi-Aufmärschen wirksam begegnen zu können“. Die Gesetzesvorlage werde „mit Sicherheit weder zurückgezogen noch wesentlich verändert“, schließt der Richter sein Schreiben.

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Kommentare (3)

  • MKVeits

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    Der Gesetzesentwurf sollte all jenen – endlich – die Augen öffnen, die aus Gewohnheit? CSU wählten: es geht nimmermehr! Es geht auch gegen die eig´nen Leit! Auch wenn´s derSell abstreiten tut.

  • Richard Spieß

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    Wenn man die Aussage von Peter Welnhofer liest, stellt sich die Frage – hat er den Gesetzestext jemals gelesen?
    Wenn ja, dann muss man sich doch besorgt die Frage stellen – warum tritt ein Politiker für so ein Gesetz ein?
    Ist es die Angst vor dem mündigen Bürger, der sich die Freiheit nimmt und in öffentlichen Kundgebungen seinen, in letzter Zeit immer öfter missachteten Willen kund tut?
    Will man den abhängig Beschäftigten die Ausübung ihrer Rechte erschweren und damit die ohnehin geschwächten Gewerkschaften weiter in die Defensive drängen?
    Dieses Gesetz soll den Bürger, der sein grundgesetzlich geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrnimmt kriminalisieren, um gegen ihn vorgehen zu können.
    Heute ist der 17. Juni, ein Tag an dem man sich in besonderer Weise an den Wert der Versammlungsfreiheit erinnern sollte. Ein Volk das sich nicht mehr ohne Repressalien zu Versammlungen und Kundgebungen treffen darf hat seine Freiheit verloren.
    Ausgerechnet ein Politiker der keinen Finger gegen das Nazifest am Grieser Spitz gerührt hat, will uns glauben machen, dass sein Anliegen bei diesem Gesetz die Bekämpfung der Nazis ist.
    Am Samstag fahre ich nach München um für meine Freiheit zu kämpfen und ich hoffe, dass es viele sind, um diesem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zu verhindern.

  • Prozess-Show ums Prinzip | Regensburg Digital

    |

    […] werden. Haas’ Anwältin hofft darauf. Sie will die Sache durchstreiten, auch mit Blick auf das restriktive bayerische Versammlungsgesetz. Schließlich gehe es um Grundrechte. „Damit wollen sich Amtsrichter eben nicht beschäftigen.“ […]

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