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Haftstrafe nach Gewalt am Arnulfsplatz

Auf Bier und Drogen gegen Passanten und die Polizei

Einen knapp einstündigen Ausraster legte ein 28-jähriger Regensburger am Arnulfsplatz hin. Dafür hat er sich jetzt mehr als zwei Jahre Haft eingehandelt.

Mit Alkohol, THC und Tavor im Blut griff ein 28-Jähriger Passanten an und lieferte sich eine Schlägerei mit der Polizei Foto: Archiv/Staudinger

Am Schluss brauchte es fünf Polizeibeamte, um Daniel H. zu bändigen. Der 28-Jährige wurde am Spätnachmittag des 28. April 2021 in einem Hinterhof Am Schulbergl festgenommen, nachdem er zuvor am Arnulfsplatz zwei Männer angegriffen hatte. Binnen kurzer Zeit beginn er etliche Straftaten, deretwegen er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten musste. „Wie eine Axt im Walde“ habe sich der Angeklagte aufgeführt, resümiert Richterin Andrea Costa in der Urteilsbegründung. Er sei „völlig neben der Kappe“ gewesen, in „Django-Manier“ auf die Straße gelaufen, um einen Radfahrer vom Rad zu ziehen, habe mit einem zufällig vorbeikommenden Studenten „Katz und Maus“ gespielt, Polizisten verletzt, „ekelhaft“ bespuckt und „völlig unter der Gürtellinie“ beleidigt. Nun muss er zwei Jahre und zwei Monate in Haft und einem Polizisten 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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Acht Bier, ein Joint und einen Blister Tavor

Laut Daniel H. begann der Nachmittag im April mit zwei Freunden beim Grillen an der Donau. Sechs bis acht Bier gab es dazu sowie – und das sollte sich als fatale Mischung erweisen – synthetisches THC, einen Joint und einen ganzen Blister Tavor-Tabletten. Am Ende stand ein Filmriss. Der 28-Jährige kann sich nur noch an ein paar Fetzen seiner Taten erinnern. „Aber ich kann mir vorstellen, dass es so war“, sagt er. „Es hört sich alles schlüssig an“ und er würde es auch einräumen, wenn er davon noch etwas wüsste.

Beim ersten Angriff stand H. zunächst vorm Kneitinger, als er plötzlich einen auf der Straße vorbeifahrenden Radler „mit beiden Armen am Körper“ packte und „grundlos und gewaltsam vom Fahrrad“ zog. So schildert es die Anklageschrift. Eine Überwachungskamera am Arnulfsplatz filmte das Geschehen mit. Auf dem entsprechenden Video, das im Gerichtssaal vorgespielt wird, ist der Gewaltausbruch gut zu erkennen.

Die Geschädigten hegen keinen Groll

Der Radfahrer, der nur leicht verletzt wurde, hegt vor Gericht keinen Groll. „Ich dachte mir, das geht nicht gegen mich, sondern da ist einer, dem es schlecht geht und der an einer beliebigen Personen seine Wut abreagierte.“ Er bemerkte H.s „glasigen Blick“ und „torkelnden“ Gang. Der Angeklagte, obwohl er sich nicht mehr erinnern könne, entschuldigt sich „in aller Form“ bei seinem Opfer. Der erwidert: „Vielen Dank, das ist sehr nett.“

Der Täter, der bei dem Vorfall selbst stürzte, floh in die Unterführung beim Velodrom und später weiter in Richtung Westen. Nach einiger Zeit kehrte er zurück, trat gegen einen Briefkasten und Bushalteschilder. Ein Passant bat ihn, das zu unterlassen. H. verfolgte den Studenten daraufhin, schubste ihn „ohne rechtfertigenden Grund“ zu Boden und versuchte auf ihn einzuschlagen. In der Folge verlor der Angegriffene seinen Rucksack. Den nahm H. an sich und veranstaltete mit dem jungen Mann ein „Katz-und-Maus-Spiel“ rund um den Arnulfsplatz. Auch das Käppi konnte er dem Passanten entwenden.

Auch bei diesem Zeugen entschuldigt sich der Angeklagte für die „Unannehmlichkeiten“. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“ Auch der nimmt es ihm nicht allzu übel. „Danke schön. Alles gut.“

Schläge, Tritte und Beleidigungen gegen Polizeibeamte

Bei den Polizisten, die ihn kurz darauf mit größter Mühe überwältigen konnten, entschuldigt sich H. ebenso.

Sie waren wegen der Angriffe auf dem Arnulfsplatz alarmiert worden. Wenige Minuten später konnten hinzugerufene Streifen den Täter in einer Sackgasse Am Schulbergl stellen. Doch der, mittlerweile oberkörperfrei, dachte nicht ans Aufgeben. Er soll sich nach Polizeiberichten „aufgebaut“ und mit zahlreichen Schlägen und Tritten gegen die Festnahme gewehrt haben. Mindestens einen Polizisten traf er dabei mit einem Faustschlag am Kopf. Andere verletzten sich etwa am Knie, als sie versuchten den stämmigen Mann mit vereinten Kräften am Boden zu fixieren.

H. bespuckte, beleidigte und bedrohte die Beamten. „Ihr Bastarde, ich ficke Euch, ihr Wichser.“, „Ich ficke deine Frau und deine Mutter, das gefällt ihnen“ oder „Ich knall dich ab, ich bringe dich um“, soll er dabei geschrien haben. Es brauchte fünf Polizisten, um den Angreifer in den Transporter zu verbringen. Auch dort musste er fixiert werden, weil er gegen die Scheiben schlug.

Eine fatale Drogen-Mischung

Eine spätere Blutentnahme stellte eine erhebliche Alkoholisierung sowie THC und Lorazepam fest. Das deckt sich mit den Konsumangaben des Angeklagten, der regelmäßig Drogen nimmt. Die Mischung mit erheblichen Mengen Tavor (Lorazepam) sei allerdings neu gewesen. Der sachverständige Psychiater Dr. Thomas Hutterer spricht davon, dass es bei so einem unkontrollierten Mischkonsum „zu paradoxen Situationen kommen“ könne. Eigentlich ist Tavor ein Beruhigungsmittel, doch ein Zusammenwirken mit anderen Substanzen könnte auch dazu führen, dass H. „enthemmt und übermäßig aggressiv“ reagiert habe. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit sei nicht ausgeschlossen.

Der 28-jährige Angeklagte kommt aus schwierigem Elternhaus, brach mehrere Ausbildungen ab, lebte zuletzt von Hartz IV und in einer kleinen Wohnung mit seiner Oma. Gerichtlich ist er kein Unbekannter und kommt auf bereits 14 Einträge im Bundeszentralregister. Teilweise sind darunter auch einschlägige Verurteilungen. Auch im Knast ist H. schon gesessen.

„Glauben Sie mir, mir stinkt das gescheit.“

Staatsanwältin Christina Kupfer fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Vor allem der Angriff auf den Radfahrer mitten auf der Straße und die „beharrliche“ Gewalt gegen sein zweites Opfer und die Polizei wiegen schwer. Für Verteidiger Konrad Krauß sind 18 Monate auf Bewährung ausreichend, zumal sich H. „reuig und einsichtig“ zeige. Mit seinem „unheilvollen Mischkonsum“ habe er sich außerdem „hart an der Grenze zur Schuldunfähigkeit“ bewegt.

Laut Richterin Costa war es besonders bei dem Angriff auf den Radfahrer „Zufall“, dass nicht mehr passiert sei. H. wird deshalb nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl (Rucksack), Bedrohung, Beleidigung, tätlichen Angriff auf sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sondern auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Er muss für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

Den Angeklagten fragt die Richterin am Schluss: „Hat’s das denn gebraucht?“. Im Hinblick darauf, dass er in Kürze eine eigene Wohnung und eine Umschulung über das Jobcenter in Aussicht hätte, antwortet H.: „Glauben Sie mir, mir stinkt das gescheit.“ Einen Suchttherapieplatz habe er bereits.

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Kommentare (15)

  • Werner Schwede

    |

    Und was bringt es jetzt, den Täter zu einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu verurteilen? Gibt es eine Chance, dass er im Gefängnis wieder auf die Beine kommt? Dort, wo eine gewalttätige Knasthierarchie regiert und Drogen angeblich am leichtesten zu bekommen sind? Wird er nach zwei Jahren Haft ein straffreies Leben führen?

  • Mane

    |

    Ohne wirklich zu wissen was bei solchen Fällen das normale Strafmaß ist kommt mir die Strafe schon hoch vor.
    Wenn ich sowas lese frag ich mich wie eine solche Freiheitsstrafe einen Mehrwert bringen soll.
    Die Umschulung wird jetzt wohl hinfällig sein.
    Am Ende macht man es meiner Meinung nach jemanden der versucht sein Leben in den Griff zu bekommen (Suchttherapieplatz hat er ja) nur noch schwerer.
    Klar so ein Ausraster darf nicht vorkommen und muss bestraft werden ob die Strafe allerdings “die Richtige” ist bezweifle ich.

  • Bernd

    |

    @Werner, @Gerd

    “Gerichtlich ist er kein Unbekannter und kommt auf bereits 14 Einträge im Bundeszentralregister. Teilweise sind darunter auch einschlägige Verurteilungen. Auch im Knast ist H. schon gesessen.”

    Das wurde sicherlich beim Strafmaß berücksichtigt.

  • Hartnäckig

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    was es bringt den Mann so lange einzubuchten ?
    Zumindes so lange kann er in Freiheit nichts anstellen.
    Die Reaktion von Werner Schwede wäre interessant, wenn er eine vor den Latz geknallt bekommen hätte…

  • Ehemals Student

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    Kam der Paragraph 64 StGB denn nicht zur Anwendung? Falls nicht: wieso? Alles was dem Artikel zu entnehmen ist schreit doch danach.

  • Daniela Camin-Heckl

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    @ Ehemals Student, ganz schlüssig war mir das auch nicht. Die Straftat/en, wie hier geschildert/ dargestellt, aus einem Substanzmittelmissbrauch resultieren. Soweit mir geläufig, muss in diesem Zusammenhang sicher gestellt sein, dass der Straftäter/in behandlungsbereit ist, sich auf eine Behandlung in einer”Erziehungsanstalt” ( forensische Klinik) ein zu lassen. Zudem könnte die Länge der Haftstrafe eine Rolle gespielt haben, Zeit der voraussichtlichen Behandlung entspricht der Dauer der Haftstrafe. Schwierig, aus der Entfernung mit den hier bereit gestellten Informationen schlüssig ein ja oder nein zu formulieren. Ich denke jedoch, dass auch in diesem Fall die Richterin sorgfältig ihr Urteil und die Urteilsbegründung überlegt haben wird. Das Vorstrafenregister, wie hier beschrieben, kann auch dazu begründen. Zudem ist es, nach meiner Meinung richtig, auch nach außen zu transportieren, dass Straftaten, die eben unter Substanzmittelmissbrauch geschehen, keinen Weichspülgang bei der Strafbemessung zur Folge haben müssen. Geht ja auch nicht, dass man sich Pillen, Alkohol oder sonst was rein pfeift, bis zur Besinnungslisigkeit und dann auf der Straße harmlose Passanten angreift. Wie gesagt, schwieriges Thema.

  • Hase

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    Und so erschafft die gute Richterin einen weiteren Kriminellen in Regensburg.
    Aus einem Burschen der auf dem Weg der besserung war und “nur” im Filmriss ausgerastet ist ohne dass wirklich etwas schlimmes passiert ist, wird jetzt ein Ü30jähriger ohne Wohnung und Perspektive, da er einen Polizeieintrag bekommt sowie ersichtlich wird dass er im Gefängnis war, was ihm jegliche Chance auf einen Job nimmt.
    Gratulation, Richterin Costa. Mal sehen auf welchen Lebensweg Sie diesen Mann geschickt haben mit einem Gefängnisaufenthalt.

  • Daniela Camin-Heckl

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    @Hase, ‘Und so erschafft die gute Richterin einen weiteren Kriminellen in Regensburg.’
    Ich denke, dem ist nicht so, die Richterin hat keinen Kriminellen erschaffen.

    Das war er bereits: ‘Gerichtlich ist er kein Unbekannter und kommt auf bereits 14 Einträge im Bundeszentralregister. Teilweise sind darunter auch einschlägige Verurteilungen. Auch im Knast ist H. schon gesessen.’

    Es ist doch immer wieder das Gleiche, käme der Verurteilte mit einer ” milden Strafe davon” davon und würde er danach im Drogenrausch jemand schwer verletzten, vielleicht töten, welche öffentliche Kritik stände dann für die Justiz im Raum?
    Würde es dann nicht heißen? ” Warum war der nicht schon eher weg gesperrt, muss da erst jemand ernsthaft zu Schaden kommen?”

    Man kann doch einer Richterin nicht vorwerfen, dass sie bei der Geschichte die Notbremse zieht und die Allgemeinheit schützt?

    Ich bin Ihrer Ansicht, dass das Leben des Verurteilten nach der Strafe nicht leichter sein wird. Aber liegt es nicht eher jetzt in der gesellschaftlichen Konsequenz, dem Verurteilten noch während des Gefängnisaufenthalt, Möglichkeit zur umfassenden Rehabilitation zu gewähren? Sprich, Entzug, Langzeitentwöhnung von der Sucht Stabilisierung der sozialen Kompetenz bspw. durch Ausbildung und entsprechend Therapie während des Gefängnisaufenthalt, nach Gefängnisaufenthalt soziale Integration mit Hilfe der sozialen Dienste der Justiz?

    Es ist immer leicht, anderen deren Entscheidung zum Wohl der Allgemeinheit zum Vorwurf zu machen. Aber wäre die richtige Fragestellung jetzt nicht, was fordert die Gesellschaft nach der Verurteilung für den Straftäter?

    Leider, klappt eine gute soziale Rehabilitation während eines Gefängnisaufenthalt nicht immer. Und danach wird es auch nicht einfacher.

    Solllte die Gesellschaft als solche nicht fragen, wie viel sind wir bereit in Straftäter zu investieren, während und nach der Haft? Sind Vermieter bereit, ehemaligen Häftlingen Wohnung zu gewähren, Arbeitgeber Arbeit zu gewähren usw.?

    Ich höre nur selten den öffentlichen Ruf nach mehr Budget für Therapie im Gefängnis, für die sozialen Dienste der Justiz. Da müssen Mitarbeiter der sozialen Dienste der Justiz teils zig Probanden gleichzeitig betreuen.

    Wenn Sie also vollkommen berechtigt die Frage stellen, was soll nach der Haftentlassung aus diesem Menschen werden? Dann müsste man doch auch die Frage stellen, was wird während und im Anschluss der Haft getan?

  • Hthik

    |

    @Daniela Camin-Heckl 19. Dezember 2021 um 03:36

    “Ich höre nur selten den öffentlichen Ruf nach mehr Budget für Therapie im Gefängnis, für die sozialen Dienste der Justiz.”

    Es schmeckt nach Kröte mit Zuckerguss, aber ich muss zustimmen. Was sich hinter den “einschlägige Verurteilungen” genau verbirgt, ist nicht ganz klar, aber durchaus denkbar, dass dies das Urteil insgesamt rechtfertigt. Somit ist dem Gericht kein Vorwurf zu machen.

    Kommen wir zur interessanten Frage, ob RD ein Vorwurf zu machen ist, weil das nicht aufgedröselt wird. Auch da muss ich mich zurückhalten. Abseits von Promi- und Sensationsprozessen, ist die Herstellung einer tatsächlichen Öffentlichkeit für die theoretisch grundsätzlich öffentliche Justiz keine sonderlich dankbare Aufgabe.

  • Daniela Camin-Heckl

    |

    @Hthik,
    Ich bin völlig Ihrer Ansicht.
    Man weiß eben nicht warum das Urteil mit diesem Strafmaß für die Richterin als angemessen erschien.

    Möglich wäre eine Vielzahl an Faktoren.
    Möglicherweise stand der Verurteilte noch unter Bewährung. Das wäre u.U. entscheidend, wenn er gg. bereits bestehende Bewährungsauflagen verstoßen hätte. Ein Bewährungswiderruf bereits gestellt gewesen wäre.

    Schade eigentlich, nicht mehr Informationen zur Urteilsbegründung bei dieser Strafbemessung zu finden.

    Man würde sich oft wünschen, mehr über die Hintergründe zu erfahren, warum ein/e Richter/in ein Strafmaß festlegte.

    Aber und dies als Dank eben an die RD, und als Zustimmung zu Ihrem Beitrag, es wird eben auch einmal, abseits von Promi- und Sensationsprozessen, die Öffentlichkeit mit ihrer Meinung dazu involviert.

    Anders halt, bei öffentlichkeitswirksamen Entscheidungen/ Urteilen, wie bspw. Korruptionsaffäre Regensburg…ect. Da wird die Öffentlichkeit, eben auch mit Statements der die Beklagten vertretenden Rechtsanwälten und deren Rechtsmeinungen konfrontiert.
    Für viele interessierte Leser, mit laienhaften juristischen Verständnis (betrifft auch mich) öfters nicht aus einander zu halten, warum bei dem Einen das ganze Vorteilsnahme, beim Anderen Steuerhinterziehung, …, genannt wird. Welche Rolle, beispielsweise Höhen der Tagesgeldsätze und Anzahl der Tagessätze, letztendlich juristisch für eine Bedeutung haben.

  • Der Jurist

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    Einmal mehr ein “Justizirrtum”, dem das offenbar schon 14 Mal (!!!) passiert ist. In was für einem Land leben wir eigentlich, dass wir nicht einmal unbescholten Leute mit Gewalt vom Fahrrad runterholen, auf Studenten einprügeln, auf Polizisten einschlagen und diese wüst beschimpfen dürfen. Skandalöse Zustände. Acht Sozialstunden im Tierheim hätten es auch gemacht.

  • Mr. B.

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    Zu Hase:
    Sind Sie wirklich so weltfremd oder wollten Sie alles nur ins Lächerliche ziehen?

  • Martin Oswald

    |

    Weil der Fall hier auf ungewöhnlich große Resonanz stößt und insbesondere das Strafmaß diskutiert wird, ein paar ergänzende Informationen:

    Das Schöffengericht erkannte drei Tatkomplexe – 1) Fahrrad, 2) Rucksack, 3) Festnahme – mit etlichen (teilweise tateinheitlichen) Delikten. Einzelstrafen: 1) 8 Monate, 2) 7 Monate, 3) 1 Jahr und 6 Monate; Gesamtstrafenbildung: 2 Jahre und 2 Monate.

    Der Angeklagte sitzt seit Ende April in U-Haft, beziehungsweise verbüßte von Mai bis August eine Ersatzfreiheitsstrafe im Zwischenvollzug. Die U-Haft wird angerechnet. Die 14 Eintragungen im BZR beinhalten auch Einstellungen, aber eben auch (einschlägige) Verurteilungen etwa wegen Drogen, Körperverletzung, Diebstahl etc.

    Obwohl die Voraussetzungen für 64 StGB vorlagen, wurde von einer Klinikeinweisung abgesehen, weil der Angeklagte das explizit nicht wollte und damit seitens des Gerichts keine Erfolgsaussichten gesehen wurden. Er hofft stattdessen auf 35 BtMG, der eine Zurückstellung der Haftstrafe ermöglicht, wenn eine Suchttherapie aufgenommen wird.

    Zugunsten des Angeklagten ausgelegt wurden: Entschuldigungen, verminderte Steuerungsfähigkeit, Bereitschaft Schmerzensgeld zu zahlen, Beschwerlichkeit der U-Haft besonders in Corona-Zeiten.

    Zulasten: Beharrlicheit der Angriffe bei 2) und 3), Vorstrafen, Rückfallgeschwindigkeit, Spucken, das in der Pandemie schwerer ins Gewicht fällt als sonst, die Heftigkeit der Beleidigungen.

  • Mr. B.

    |

    Danke Herr Oswald.

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