Der Schutzpatron der schwarzen Schafe

Mit Enthusiasmus gegen Kennzeichnungspflicht: GdP-Vertreter Gerhard Knorr. Foto: as
In der EU: Kennzeichnungspflicht der Standard
Es geht um die „schwarzen Schafe“ bei der Polizei. „Einige wenige“, wie vom Podium immer wieder betont wird, die im Schutz der uniformierten Anonymität den Gummiknüppel und die Fäuste schon mal fliegen lassen, im sicheren Wissen, dafür nicht belangt zu werden. Kein Namensschild, keine Nummer und gerade die schwarz uniformierte, behelmte und manchmal noch mit Sturmhauben bekleidete Spezialeinheit USK macht immer wieder mal mit Übergriffen von sich reden – insbesondere bei Fußballspielen und Demonstrationen. Innerhalb der EU ist Deutschland eine absolute Minderheit – in fast allen Mitgliedsstaaten gilt eine Kennzeichnungspflicht. Ebenso in den USA. Dass Beamte dadurch einer höheren Gefahr ausgesetzt wären, später privat angegriffen oder belästigt zu werden, lässt sich, entgegen Befürchtungen der Polizeigewerkschaften, nicht belegen. Im vergangenen Jahr hat Berlin als erstes Bundesland ebenfalls eine solche Kennzeichnungspflicht eingeführt – auf Initiative der CDU. Brandenburg will im kommenden Jahr folgen.
Am häufigsten mit Übergriffen in den Schlagzeilen: Die Spezialeinheit USK (hier bei einer Demonstration 2009 in Regensburg). Foto: Archiv
Staatsanwaltschaft für Kennzeichnungspflicht
Ein schlagendes Beispiel dafür, wie notwendig eine Kennzeichnungspflicht wäre, ist ein Polizeieinsatz am Rande eines Fußballspiels zwischen dem FC Bayern und den Amateuren von 1860 München im Dezember 2007. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft prügelten Beamte der Sondereinheit USK dabei grundlos auf mehrere Fans von 1860 München ein, auch Frauen und Kinder. Aufgeklärt werden können diese Vorwürfe nicht. Es ist nicht herauszufinden, wer denn nun die „schwarzen Schafe“ waren. Die Staatsanwaltschaft München hat im Rahmen einer Anhörung vor dem bayerischen Landtag erklärt, dass sie insbesondere aufgrund dieses Einsatzes eine Kennzeichnungspflicht ausdrücklich befürworten würde. Ähnliche Aussagen gibt es von Staats- und Polizeirechtlern. Der stellvertretende Vorsitzende der Strafverteidigerinitiative Regensburg, Dr. Jan Bockemühl, schildert am Donnerstag einen Fall, bei dem ein Mandanten von ihm bei einem Polizeieinsatz in München von Beamten zusammengeschlagen wurde. Es gab ärztliche Atteste, unbeteiligte Zeugen, sogar ein Handy-Video. Indes: Sechs Beamte, die dazu vor Gericht vernommen werden sollten, waren schlicht nicht zu identifizieren.
Gnädige Diskussionsleitung am Podium: Jan Bockemühl, Franz Schindler, Klaus Rappert und Gerhard Knorr (v. l.). Foto: as
Knorr: Keine Antworten, Fabulieren, bizarre Thesen
Was gibt es dagegen einzuwenden? Diese Frage wird im Lauf des Abends vier, fünf Mal gestellt. Gerhard Knorr geht kein einziges Mal darauf ein. Auf Vorwürfe, ihm sei die Aufklärung solcher Taten offenbar gleichgültig, reagiert er nicht. Wie er denn gedenke, gegen diese „wenigen schwarzen Schafe“ vorzugehen? Auch diese Frage beantwortet Knorr nicht. Er spricht von einer „Abwägungsgeschichte“. Wie viele nicht aufgeklärten derartigen Übergriffe durch Polizeibeamte gebe es überhaupt und wie viele Angriffe auf Polizisten könnte es geben, wenn man jetzt einfach eine Kennzeichnung einführe? Außerdem „tue das in der Polizei ja niemand“. Kurz gesagt: Braucht es das überhaupt, wegen der paar Mal? Und schließlich, merkt Knorr noch an, gebe es bei Demonstrationen ja auch vermummte Chaoten, die gewalttätig seien. Was im Umkehrschluss wohl bedeutet, dass die Polizei da auch mal…
USK-Einsatz bei einer Demonstration gegen Nazis in Regensburg 2009: Mehrere friedliche Demonstranten wurden im Zuge von Festnahmen getreten und geschlagen. Foto: Archiv
