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Autor Archiv

img_9802Am 15. Dezember haben wir berichtet, dass aus dem Büro der SPD-Stadtratsfraktion ein Antrag zur Neuausschreibung der Nibelungenkaserne an das Bauteam Tretzel gefaxt worden sei. Diese Behauptung nehmen wir zurück.

Tatsächlich hat die Kripo bei Durchsuchungen beim Bauteam Tretzel eine Kopie des Antrags für die Neuausschreibung des Nibelungenareals sichergestellt, der am 24. Juli 2014 in nichtöffentlicher Sitzung von Grundstücksausschuss und Stadtrat beschlossen wurde. Der Antrag ist auf den 9. Juli 2014 datiert und trägt eine Fax-Signatur der SPD-Fraktion vom 10. Juli 2014.

Verschwörungsideologisches Spektrum organisiert Vortrag zu freier Presse

Die USA sind an allem schuld!

Vergangenen Mittwoch war der nach eigener Einschätzung investigative Journalist Tommy Hansen zu einem Vortrag zu Gast in Regensburg. Hansen ist Herausgeber und Chefredakteur des Magazins Free21, das sich zur Aufgabe gemacht hat „die Wahrheit herauszufinden und über sie zu berichten.“ Dabei handelt es sich um eine ganz eigene Wahrheit, wie nicht nur im Vortrag deutlich wurde. Eingeladen hatte Hansen eine seit Kurzem als „Regensburger Reden“ auftretende Gruppe aus dem Spektrum der Friedensmahnwachen. Ein Beitrag zur und aus der verschwörungsideologischen Parallelwelt.

Interview mit Harald Klimenta (Attac)

Freihandel oder Demokratie?

In den Wirren um das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen CETA entspann sich ein Gespräch zwischen Regensburg-Digital-Herausgeber Stefan Aigner und Harald Klimenta von Attac, das sich bis zur Abgrenzung des Freihandelsgegners gegen Rechtspopulismus dehnte.

Patrick Schröder verliert vor dem Verwaltungsgericht Regensburg

Neonazi scheitert mit Klage

Der Oberpfälzer Neonazi Patrick Schröder ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mit einer Klage gegen einen Bescheid der bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gescheitert. Die Landeszentrale hatte vor über zwei Jahren in zwei Sendungen von Schröders extrem rechten Web-Sendeformat „FSN-TV“ gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Inhalte festgestellt, missbilligt sowie zum Teil untersagt. Daraufhin hat Schröder eine nun erfolglose Klage zur Aufhebung des Bescheids angestrengt.

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