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Flüchtlingsaktivist vor Gericht

Rindermarkt: 70 Tagessätze für den „Asylanten“

Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen wurde der Flüchtlingsaktivist Houmer Hedayatzadeh vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 350 Euro verurteilt. Bei der Räumung des Hunger- und Durststreiks am Münchner Rindermarkt soll er Widerstand geleistet und versucht haben, Polizeibeamte zu verletzen.

Anwendung eines schulmäßigen Polizeigriffs oder nicht? Festnahme von Hedayatzadeh am Münchner Rindermarkt Juni 2013.

Anwendung eines schulmäßigen Polizeigriffs oder nicht? Festnahme von Hedayatzadeh am Münchner Rindermarkt Juni 2013. Foto: www.flickr.com/photos/koernerfresser

Von Naima Blum

Er werde keine Zwischenrufe aus dem Publikum mehr zu dulden und notfalls auch mit Ordnungshaft reagieren. Mit dieser Ankündigung leitet der Richter am vergangenen Mittwoch den zweiten Verhandlungstag gegen den Flüchtlingsaktivisten Houmer Hedayatzadeh ein. Der Saal ist zu klein für große die Zahl an Interessierten. Viele müssen draußen bleiben. Den Vorschlag, in einen größeren Saal umzuziehen, schmettert der Richter ab.

Wie berichtet, steht Hedayatzadeh wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung in München vor Gericht. Der Iraner hatte im vergangenen Jahr an einem Hunger- und Durststreik von Asylsuchenden auf dem Münchner Rindermarkt teilgenommen. Am 30. Juni wurde das Protestcamp im Rahmen eines Polizeieinsatzes geräumt. Bei seiner Festnahme soll Hedayatzadeh um sich getreten und geschlagen haben. Am ersten Verhandlungstag hatte einer der beteiligten Beamten diese Vorwürfe allerdings bereits relativiert.

Zeugen relativieren Vorwürfe

Am Mittwoch sind nun zwei weitere USK-Beamte erschienen, um auszusagen. Am ersten Verhandlungstag hatten sie unentschuldigt gefehlt. Wie auch der erste Zeuge waren sie beide an der Räumung des Protestcamps beteiligt.

Die Räumung des Rindermarkts sei früh geplant und dann immer weiter nach hinten verschoben worden, erzählt der Beamte L.. 24 Stunden sei er schon im Einsatz gewesen, als zwischen vier und fünf Uhr morgens der Befehl kam, das Protestcamp aufgrund von „gesundheitlichen Aspekten“ zu räumen.

L. bestätigt, Lautsprecherdurchsagen gehört zu haben, kann sich jedoch nur an den Satz „Wir wollen Ihnen helfen“ erinnern. „Neben uns waren zwei Kamerateams, die alles gefilmt haben, daher haben wir versucht … alles durch Kommunikation zu lösen.“

Wie schon der erste Zeuge D. am Montag erklärt nun auch L., dass der Angeklagte Hedayatzadeh bei seiner Festnahme wohl niemanden verletzen wollte. Er selbst sei zwar durch Hedayatzadehs Bein getroffen worden, aber unverletzt geblieben. Dass jemand beim Abtransport den Arm um den Hals des Angeklagten gelegt und diesen gewürgt hätte, will L. nicht bestätigen.

„Kenne diesen Polizeigriff nicht.“

Hedayatzadehs Verteidiger Hartmut Wächtler legt dem Polizeibeamten Fotos vor, auf denen dieser, scheinbar in einem Würgegriff, zu sehen ist. L. sagt, er kenne diesen Polizei-Griff nicht. Der werde nicht gelehrt.

Weiter geht’s: Der dritte Zeuge, Polizeibeamter S., betritt den Gerichtssaal. Auch er spricht von drei lauten, klaren Polizeidurchsagen im Vorfeld der Räumung. Erst 20 Minuten danach sei das Camp geräumt worden: Zuerst die „Campinsassen“, danach die Teilnehmer der Sitzblockade. Hier hakt der Verteidiger ein paar mal nach und wird später einen Widerspruch zur ersten Zeugenaussage feststellen, in der von nur zwei bis drei Minuten Zeit bis zur Campräumung die Rede war.

Bei der Auflösung der Sitzblockade, so S. weiter, hätten sie Hedayatzadeh zu dritt weggetragen. Er habe ihn dabei am Oberkörper „von hinten fixiert“. Auch S. dementiert nun, dass der Angeklagte gezielt getreten hätte, um die Beamten zu verletzen. Er habe eben „versucht zu strampeln, jedenfalls stark gezappelt“.

„Ein Polizei-Griff namens Harnisch“

S. werden nun die Fotos der Verteidigung vorgelegt. Er erkennt sich selbst darauf, wie er Hedayatzadeh von hinten umgreift, behauptet aber, diesen nicht gewürgt zu haben: Er verwende hier einen speziellen Polizei-Griff namens „Harnisch“.

Der Beweisantrag des Verteidigers Wächtler vom Montag, ein Video der Räumung auf eine eventuelle Durchsage hin zu analysieren, wird vom Richter nun doch abgelehnt. Seine Begründung liest er so schnell vor, dass man ihm nicht folgen kann.

Daraufhin stellt der Verteidiger einen weiteren Antrag. Er verlangt, dass der damalige Einsatzleiter als Zeuge geladen wird, um zur Frage nach einer Durchsage Stellung zu nehmen. Ohne Ankündigung sei der gesamte Einsatz unrechtmäßig, so Wächtler. Damit stelle der Widerstand dagegen auch keinen Straftatbestand dar. Doch auch dieser Antrag vom Richter abgelehnt: Die Zeugen hätten ja die Durchsage bestätigt.

Auch die Staatsanwältin bezieht sich in ihrem folgenden Plädoyer auf die polizeilichen Zeugenaussagen. Sie führt noch aus, dass die Räumung ein humanitärer Einsatz gewesen sei. Die Polizei sei „moderat“ vorgegangen und habe mit „Augenmaß“ gehandelt. Schließlich plädiert sie für eine Erhöhung der Geldstrafe gegen Hedayatzadeh von zuvor 60 auf nunmehr 80 Tagessätze. Hedayatzadeh habe sich bei seiner Festnahme sehr stark gewehrt und „billigend in Kauf genommen“, die Beamten zu verletzen. Auch habe er kein Geständnis abgelegt und sei außerdem noch „vorbestraft“. Hier beruft sich die Staatsanwältin auf ein anderes noch laufendes Verfahren, für das noch gar kein Urteil vorliegt.

Wächtler: Rechtswidriger Einsatz und somit Notwehr

Verteidiger Wächtler führt aus, das es in den Gerichtsakten keine Auflösungsanordnung zur Räumung des Rindermarktes gebe. Der Richter hätte auf die Vollständigkeit der Akten pochen müssen. Allgemein seien „die Hintergründe der Räumung im Gerichtsverfahren draußen gehalten“ worden. Sich in Lebensgefahr zu begeben, sei damals die eigene Entscheidung der Hungerstreikenden gewesen. Die Behauptung, dass dies der Grund für die Auflösung gewesen sei, „hängt in der Luft“.

Abgesehen von inhaltlichen Fehlern bei der Räumung sei auch nicht geklärt, ob man damals „wenigstens formal richtig vorgegangen“ sei. Die Ablehnung des Videos als Beweismittel bezeichnet Wächtler als „klassische Vorwegnahme eines Beweisergebnisses“. Die Zeugen hätten sich bezüglich der Zeit, die zwischen Lautsprecherdurchsage und Räumung vergangen sein soll, widersprochen. „Die Staatsanwältin hält beide Zeugen jedoch für glaubwürdig.“

Wächtler schließt mit dem Satz: „Vom Bürger kann man nicht erwarten, dass er tatenlos zusieht“, wenn ihm Unrecht geschehe. Der Polizeieingriff sei rechtswidrig gewesen, sein Mandant hätte legitim nach dem Notwehrparagrafen gehandelt.

„Ach nein, Asylant, er ist ja schon anerkannt.“

Nach einer kurzen Pause verkündet der Richter das Urteil: 70 Tagessätze wegen Widerstands und versuchter Körperverletzung. Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss Hedayatzadeh ebenfalls tragen. Der Tagessatz soll fünf Euro betragen, da der Angeklagte „Asylbewerber“ sei und dies seinem Einkommen entspreche. „Ach nein, Asylant, er ist ja schon anerkannt.“

Hedayatzadeh scheint an diesem Tag verloren zu haben, zum Gerichtsverfahren sagt er: „Ich bin durch die Polizei gezwungen worden, vor Gericht zu gehen – von eben jener Polizei, welche die widerrechtliche und brutale Räumung durchgeführt hat. Auch wenn unsere Argumentation vom voreingenommenen Gericht nicht gehört wurde, wird die Gesellschaft hören, wofür wir in diesem und den folgenden Gerichtsverfahren sowie auf der Straße kämpfen. Wir werden in die zweite Instanz gehen.“

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