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Versuchter Totschlag an Asylbewerber

Entlastungszeugen verwickeln sich in Widersprüche

Im Verfahren um versuchten Totschlag an einem Asylbewerber wurde am Freitag die Freundin eines der drei Angeklagten vernommen.

Mit Fäusten, Füßen und einem Nothammer sollen die drei Angeklagten auf ihr Opfer eingeschlagen haben. Foto: Archiv/ as

Mit Fäusten, Füßen und einem Nothammer sollen die drei Angeklagten auf ihr Opfer eingeschlagen haben. Foto: Archiv/ as

„Sie müssen mit Ihrer Aussage leben“, sagt der Vorsitzende Richter Dr. Carl Pfeiffer irgendwann zu der 17jährigen Monika L.. Und als einer der drei Verteidiger dazwischen gehen will, so könne er doch mit der Zeugin nicht reden, unterbricht Pfeiffer ihn scharf. „Ich habe es nicht nötig, mich hier von Ihnen belehren zu lassen.“

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Am dritten Verhandlungstag vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg wurde am Freitag die Freundin vom Micolaji M. vernommen. Wie berichtet, soll der 19jährige an einem Abend im Dezember 2014 zusammen mit seinem Bruder Jakub und dem gemeinsamen Freund Denis K. einen 18jährigen Asylbewerber krankenhausreif geprügelt haben. Am Bahnsteig in Niederlindhart, in der Marktgemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg, sollen die drei den jungen Mann nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg zurück in den Zug gedrängt, ihm die Kapuze seines Pullovers über den Kopf gezogen und ihn anschließend mit Tritten, Faustschlägen und einem Nothammer, wie er zum Einschlagen von Scheiben verwendet wird, traktiert haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Darüber hinaus geht es um die Frage, inwiefern rassistische Motive eine Rolle gespielt haben.

Freundin will nichts mitbekommen haben

Dass Monika L. von diesem Angriff, den einer der Angeklagten in Teilen bereits eingeräumt hat, nichts mitbekommen haben will, stieß bei Richter Pfeiffer merklich auf Skepsis. Zuvor hatte die 17jährige dem Gericht geschildert, wie sie am Bahnhof in Straubing auf den Zug nach Niederlindhart gewartet habe. In einiger Entfernung sei eine Gruppe dunkelhäutiger Männer gestanden, die nach ihrem Eindruck über sie geredet hätten. Auch das Wort „Chicka“ soll gefallen sein. „Das war mir ein bisschen unangenehm.“ Als ihr Freund Micolaij M. hinzu kam, sei sie mit ihm etwas abseits gegangen. Sie habe ihm zwar nichts gesagt, aber er sei hier schon aufgebracht gewesen.

Anschließend im Zug sei das spätere Opfer dann an ihren Plätzen vorbei gegangen, habe etwas vor sich hingemurmelt und auf den Boden gespuckt. „Ein paar Spritzer sind auf meinem Schuh gelandet.“ Ihren Freund habe sie zu diesem Zeitpunkt noch beruhigt. Und im Zug sei auch nichts weiter passiert. Beim Aussteigen habe sie der 18jährige dann leicht angerempelt. Beim Gehen habe sie ihn dann noch am Einstieg des Zuges gesehen.

“Wir haben da nie darüber geredet.”

Sie sei aber dann nachhause gegangen, während Micolaji zusammen mit seinem Bruder Jakub, der am Bahnsteig auf ihn wartete, am Bahnhof geblieben sei. Von der Auseinandersetzung habe sie nichts mitbekommen und auch später habe ihr Freund nichts darüber erzählt. Sie habe davon erst erfahren, als er einige Wochen später verhaftet wurde. „Wir haben da nie darüber geredet. Auch wegen des laufenden Verfahrens.“

Diese Angaben stießen nicht nur beim Gericht auf Skepsis, sondern auch bei Rechtsanwalt Nico Werning, der das Opfer als Nebenkläger vertritt. Ein anderer Zeuge haben den Angriff so beschrieben, als habe diesr unmittelbar nach dem Verlassen des Zuges stattgefunden, so Werning. „Wie kann es da sein, dass sie nichts mitbekommen haben?“ Sie könne nichts anderes sagen, als das, was sie gesehen habe. Sie könne sich an nichts anderes erinnern, so die Antworten der Zeugin auch auf entsprechende Nachfragen des Gerichts.

Sie sei seit drei Jahren mit Micolaji zusammen und er sei sicher nicht rassistisch. „Er hat fast nur ausländische Freunde.“ Der Pfarrer, der die Familie regelmäßig besuche, sei dunkelhäutig. „Mit dem hat er auch überhaupt kein Problem.“

“Scheißnigger”: Ausdruck einer „Jugend-Fuck-Sprache“?

Zuvor war bereits ein Freund von Micolaji M. vernommen wurden, der ein Stück im Zug mitgefahren war und das Ausspucken des späteren Opfers mitbekommen haben will. Bei seiner Aussage verstrickte sich der 17jährige in Widersprüche. Während er noch im März bei der Polizei ausgesagt hatte, dass er nicht gesehen habe, ob der 18jährige Asylbewerber allein oder mit einer Gruppe mehrerer Männer unterwegs gewesen sei, erinnerte er sich bei Gericht plötzlich an weitere dunkelhäutige Männer, die mit ihm im Zug gewesen sein sollen. Auf die Frage von Richter Pfeiffer, wie es denn zu dieser Diskrepanz komme, berief sich der Zeuge auf Erinnerungslücken.

Fast schon für Erheiterung sorgten Ausführungen von Nebenklageanwalt Werning. Er zitierte aus dem Buch „100 Prozent Jugendsprache“, um zu belegen, dass das Wort „Nigger“ oder „Scheißnigger“ darin nicht vorkomme. Der Hauptangeklagte Jakub M., er soll mit dem Hammer zugeschlagen haben, hatte das Opfer in Chats unter anderem als „Scheißnigger“ bezeichnet. Sein Rechtsanwalt Jörg Sodan hatte darin am zweiten Prozesstag keinen Beleg für eine rassistische Gesinnung gesehen, sondern es als gebräuchlichen Ausdruck einer „Jugend-Fuck-Sprache“ bezeichnet. Der Prozess wird am 21. Oktober fortgesetzt.

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Kommentare (9)

  • joey

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    „100 Prozent Jugendsprache“. Die Jugend hatte noch nie einen Duden. Sch…N… ist eindeutig rassistisch. F…ck hin oder her, es gibt noch Gesetze und verbindliche Regeln, hier herrscht nicht die Straße.
    Rassismus und “Ausländerfeindlichkeit” bei Zuwanderern (“Micolaji”) habe ich ja schon öfters erwähnt.

  • Homo Sowjeticus

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    …Blödsinn! Mag sein, dass es für einen Schwulen anders sein könnte, für einen normalen und psychisch gesunden Mann, lässt die oben beschriebene aggressive Provokation des Spukens vor oder sogar auf die Schuhe EINER Frau, von einer Freundin ganz zu schweigen, überhaupt keine andere Möglichkeit übrig als diesen zur Verantwortung zu ziehen, ganz egal wie dieser aussieht…

  • Dieda

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    “Alles Rassist*innen, diese Ausländer!” Ähm…

  • Magnus

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    Herrlich, wenn der Homo (sicherlich kein Sapiens) über mir von heterosexuellen Männern als “normalen und psychisch gesunden” schreibt. Sagt viel aus über sein eigenes Bild als Mann in der zivilisierten Gesellschaft.

  • joey

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    @Dieda
    habe ich “alle” geschrieben?

  • Lothgaßler

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    Ob überhaupt und falls ja welche Provokationen vom Opfer ausgegangen sind, das wird sich wohl nur schwer eindeutig klären lassen. Wie auch immer, das war keine Auseinandersetzung der Ehre wegen. Weder ging es eins gegen eins, noch blieb man bei Fäusten und war mit einem blauen Auge bzw. einer geplatzten Lippe zufrieden (schlimm genug, aber zu allen Zeiten Standard bei Junghahnenkämpfen). Bewiesen ist für mich der Vorwurf einer rassisitisch motivierten Tat dennoch nicht. Nach einer Auseinandersetzung wird der Gegner meist auch noch mal verbal attackiert (der Depp, die Sau). Mag sein, dass die nachträgliche Beleidigung durch das Wort “Scheißnigger” auf eine rassistische Grundeinstellung hindeutet, aber als Beleg für ein Tatmotiv ist es mir zu mager. Wenn die Täter nicht schon früher mit ähnlichen Worten und Taten rassistisch aufgefallen sind, dann sollte nichts am Urteil konstruiert wirken. Das Urteil sollte aufgrund der ausgeübten Gewalt hart sein, so etwas kann nicht mit Milde behandelt werden.

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drin