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Verurteilung wegen Mordes

Fall Baumer: BGH weist Revision ab

Der Bundesgerichtshof hat die lebenslängliche Haftstrafe gegen den Mörder von Maria Baumer bestätigt. Die Revision von Christian F. wurde verworfen.

Sexualstraftäter, Stalker, Mörder: Christian F. bei der Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg. Foto: om

Das Urteil des Landgerichts Christian F. ist rechtskräftig. Bereits vergangenen Mittwoch hat Bundesgerichtshof die Revision, die F. über seinen Pflichtverteidiger Michael Haizmann eingereicht hat, als unbegründet verworfen. Damit ist die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes rechtskräftig. Das hat der BGH heute öffentlich gemacht. „Der Angeklagte hat sich mit der allgemeinen Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Der 6. Strafsenat hat das Rechtsmittel verworfen; das Urteil des Landgerichts Regensburg ist damit rechtskräftig“, heißt es in der knappen Mitteilung.

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Wie berichtet, hatte die 2. Strafkammer am Landgericht Regensburg den 36jährigen im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes an seiner früheren Verlobten Maria Baumer für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah dabei niedrige Beweggründe und Heimtücke als Mordmerkmale und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Christian F. seiner damalige Verlobte in der Nacht vom 25. Mai 2012 heimlich eine Kombination aus den Medikamenten Tramadol und Lorazepam verabreicht hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei bereits dies tödlich gewesen, möglicherweise habe er sie auch anschließend erwürgt oder erstickt.

Die Lüge „fast schon lustvoll“ genutzt

Anschließend verscharrte er ihren Leichnam in einem nahegelegen Waldstück und inszenierte das Verschwinden seiner Verlobten – bis hin zu Fernsehauftritten in der Sendung Aktenzeichen xy ungelöst. Das Gericht bescheinigte Christian F., die Lüge „fast schon lustvoll“ zu nutzen. Als leitendes Motiv von Christian F. sah die Kammer dessen Wunsch, den Kontakt zu einer früheren Patientin aufrechtzuerhalten und zu vertiefen. Dabei sei ihm Maria Baumer im Weg gestanden. „Er wollte sich den erwünschten Freiraum schaffen – ohne Gesichtsverlust.“

Weil es sich um keine Spontantat handelte, weil es sich bei dem Opfer von Christian F. um einen Menschen handelte, der ihm in besonderer Weise vertraute und weil es ihm beim Inszenieren von Maria Baumers angeblichen Verschwinden nicht allein darum gegangen sei, die Tat zu verschleiern, sondern auch, sich selbst als Opfer zu inszenieren, sich in Szene zu setzen und damit interessant für eine andere Frau zu machen, stellte das Gericht zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Er habe aus nüchternem Kalkül gehandelt. Damit ist es so gut wie unmöglich, dass Christian F. bereits nach der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden könnte. Neun Jahre nach Baumers Verschwinden ist der Fall damit endgültig abgeschlossen – zumindest juristisch.

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Kommentare (6)

  • R.G.

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    Für die Angehörigen Maria Baumers und das überlebende Opfer samt Familie wird es eine Beruhigung sein, dass das Urteil endlich rechtskräftig ist.
    Das Allerallerbeste für diese Menschen!

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  • Hutzelwutzel

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    Es ist ein beruhigendes Ende für die Hinterbliebenen, eine ganz ehrliche Aufarbeitung ist es meiner Meinung nach nicht. Fand man an F.’s Kleidung irgendwelche Spuren von Löschkalk? Außerdem halte ich den nicht für so dumm, dass er einen Spaten kauft, und online nach Medikamenten sucht. Das so, dass man es nachvollziehen kann.
    Ich werfe ein Stichwort in den Raum “Kindergärtner von Spatzen”. Mir scheinen einige Leute großes Interesse daran zu haben, nicht selbst hineingezogen zu werden.

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  • R.G.

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    @Hutzelwutzel
    Da sind Sie ja wieder. Mit der altgewohnten Argumentation.
    Immerhin.

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  • R.G.

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    Zur Erläuterung.
    In mehreren Kriminalforen, hauptsächlich, aber nicht nur zum Fall Baumer, tauchten von angeblichen Profis aus dem Bereich Privatermittlung unter Nicknamen geschriebene “Andeutungen” auf.
    Man bediente sich dabei stets ähnlicher “Geheimnissprache”, offenbar zielgerichtet auf die verzweifelten offenen Fragen entweder der Angehörigen der Opfer oder der Täter gerichtet.

    Schließlich grub ein “Privatermittler”, wie behauptet wurde immer gratis und selbstlos unterwegs, im Beisein des jetzt Verurteilten, zum Glück dokumentiert durch die Mittelbayerische, am Verscharrungsort Maria Baumers, das heißt, in ihrem ersten Grab im Wald.

    Nachfolgend setze es viele Mutmaßungen in Foren, beinahe Unterstellungen, immer zur Entlastung des damals Verdächtigen, begründet auf mögliche sensationelle Erkenntnisse aus dem Fundort, die die Beamten übersehen oder falsch gedeutet hätten. Die gut informierte Polizei war klug genug, das zeitaktuell zu bemerken.

    Man erkennt die Worte wieder, wo immer auch sie aufgewärmt werden wollen! Sollten die Angehörigen Hoffnung hegen, jemand mit Insiderwissen melde sich hier oder in anderen Foren, mit den altbekannten Sätzen ( gleichen Narrativen), ist es am zielführendsten, die damals ermittelnden, höchst engagierten Beamten zu fragen.

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  • Hutzelwutzel

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    @R.G.

    Danke! Eine gute und richtige Klarstellung! Nein! Hoffnung, dass sich hier Neues ergeben wird, habe ich auch nicht. Altgewohnte Argumentation meinerseits? Durchaus möglich, aber wirklich nicht Böse gemeint.
    Mir kam nur als ich wieder mal hier reinsah der Löschkalk wieder in den Sinn, und dass man den nach Monaten noch an Kleidung vor allem aber an der Haut von solchen Verwendenden nachweisen kann.
    T’schuldigung, ich halte Mörder bei denen man länger benötigt um denen auf die Schliche zu kommen in der Regel nicht für minderbegabt. Gut, dass solchen Leuten immer wieder Fehler passieren, und man dieser habhaft wird. Hier aber hätten sich planerisch vermeidbare Fehler so sehr mit brutaler Berechnung getroffen, dass es eher unwahrscheinlich diesselbe Person ist, welche diese Tat schlußendlich begangen hatte.
    So meine, natürlich persönliche Meinung. Zufällig weiss ich von Bekannten aus Ermittlerkreisen wie schwer es ist frühzeitig bei noch gegebener Spurenlage Rechtshilfe aus anderen Bundesländern, von Fachexperten oder aus dem (nicht)europäischen Ausland genehmigt zu erhalten. So etwas geht nur bei entsprechender politischer “Gewichtigkeit”. Mit F. hat es hier aber trotzdem keinen Unschuldigen getroffen. Denn dessen andere Taten rechtfertigen meiner Meinung nach bereits diese Strafe.

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  • R.G.

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    Wollen sie alle Anekdoten nochmals zum Besten geben? Inklusive Peggy Knobloch-Double Phantasien und Tristan – Fall Sondererklärungen?
    Ganz klar für Sie, obwohl Ihnen Tatsachen egal sind, täglich arbeiten Menschen z.B. an historischen Baustellen immer noch mit Löschkalk. In den Gärten der Umgebung war immer Löschkalk in einem Eck geparkt, gelöschter und ungelöschter.
    Niemals hatte jemand Tage nach Verwendung in Schutzkleidung, an Textilien oder Haut noch Spuren davon, Monate später erst recht nicht.
    Diese Redaktion war schon früh informiert, welche abstrusen und pietätlosen Geschichterln in anderen Foren platziert wurden, man wird daher hier nicht drauf reinfallen, wenn gegen die Ermittlungsarbeit der Polizei und das Urteil ständig weiter Misstrauen gesät wird.

    Vergessen wir nicht, wo gewisse Privatermittler ihre Spezialausbildung erhalten haben wollen. Wie sieht es, nach der Wende, beispielsweise im Komitat Bacs aus? Streicht man da bis heute mit Kalk die Ställe alljährlich aus? Na also.

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