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Gericht: Kein Freifahrtschein für Predigt-Lügen

Zieht häufiger gegen Kritiker vor Gericht: Gerhard Ludwig Müller. Dieses Mal war es umgekehrt. Foto: Archiv
Eine Predigt ist kein Tatsachenbericht, doch auch ein Bischof hat die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt und Ende Februar einer Klage des Schriftstellers Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller recht gegeben. Das meldet heute der Humanistische Pressedienst (hpd). Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

2008: Lügen-Predigt in Tirschenreuth

Im Mai 2008 hatte Müller dem Buchautor im Rahmen einer Predigt – neben anderen Unwahrheiten – unterstellt, er würde Kindstötungen legitimieren. Eine Aussage, die glatt das Gegenteil von dem behauptet, was Schmidt-Salomon tatsächlich geschrieben hat. Der Bischof hatte schlicht ein Zitat verfälscht dargestellt und sich zudem auf ein Kinderbuch Schmidt-Salomons bezogen, in dem weder die tatsächliche, noch die behauptete Äußerung vorkommt. Den Wortlaut der Predigt veröffentlichte die Diözese anschließend im Internet. Eine Unterlassungserklärung, die Schmidt-Salomon dem Bischof durch seinen Anwalt zukommen ließ, wollte Müller seinerzeit nicht unterzeichnen, stattdessen wurde der Predigt-Text im Internet abgeändert. Die entstanden Rechtsanwaltskosten wollte Müller dem Buchautor nicht ersetzen.

Müller-Anwalt: „Schrankenloses Grundrecht”

Schmidt-Salomon klagte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und blitzte im September 2009 ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr, damit sei auch keine Unterlassungserklärung notwendig, so die Regensburger Richter. Schmidt-Salomon musste sämtliche Kosten tragen. Auf die Frage, ob ein Bischof in einer Predigt folgenlos Lügen verbreiten darf, ging das Gericht nicht ein. Auch eine informelle Erklärung, seine unwahren Aussagen künftig zu unterlassen, lehnte Müller seinerzeit ab. „Damit wäre ein Exempel statuiert und er müsste künftig jede Predigt darauf durchsehen, ob sich jemand angegriffen fühlt”, so Müllers Rechtsanwalt Gero Himmelsbach. Die Religions- und Glaubensfreiheit sei aber ein „schrankenloses Grundrecht”, hinter der das Persönlichkeitsrecht des Autors zurücktreten müsse. Bei einer Predigt handle es sich per se um eine Meinungsäußerung, weil sie „eine persönliche Aussage des Bischofs” sei. „Niemand erwartet einen Tatsachenbericht”, so Himmelsbach.

Müller-Aussage nicht von Religionsfreiheit gedeckt

Schmidt-Salomon: Auch für Bischöfe wäre es ratsam, „ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in ihrer Sonntagspredigt verdammen.“ Foto: Archiv
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun klar gestellt: Müllers Aussagen waren „durch die religiöse Äußerungsfreiheit nicht gedeckt“. Müllers habe in seiner Predigt ein Schmidt-Salomon eine Aussage zugeschrieben, „die erkennbar im Widerspruch“ zu den Schriften des Buchautos steht, damit seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“und Schmidt-Salomon dadurch „in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt“. Müller hätte klar machen müssen, dass es sich bei seinen Aussagen nicht um ein Zitat Schmidt-Salomons, sondern um seine persönliche Interpretation handelt. Dies wäre „ohne Überdehnung der Sorgfaltspflicht“ möglich gewesen, so das Gericht. Oder anders ausgedrückt: Der streitbare Bischof hätte das Buch Schmidt-Salomons einfach nur lesen müssen, um festzustellen, dass er die Unwahrheit verbreitet.

„Gesteigerte Verantwortung“ der katholischen Kirche

Zu bedenken gab das Gericht darüber hinaus, dass mit dem gesteigerten Einfluss der katholischen Kirche als öffentlich-rechtlich kooperierte Religionsgemeinschaft in Staat und Gesellschaft eine „gesteigerte Verantwortung“ einher gehe. Die Diözese Regensburg wurde verurteilt, Schmidt-Salomon die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts sei notwendig gewesen, um die Diözese zur Änderung des Predigtextes im Internet zu bewegen.

Kirche ist kein rechtsfreier Raum

Schmidt-Salomon sieht das Urteil als wegweisend an. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Auch Bischöfe sind zu Sorgfalt und Wahrhaftigkeit verpflichtet, wenn sie über Andersdenkende herziehen.“ Vielleicht würden Müller und andere Bischöfe es auch irgendwann einsehen, „dass es ratsam ist, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in ihrer Sonntagspredigt verdammen.“ Update: Das Bistum hat reagiert und den “Kampf bis zum natürlichen Tod” angekündigt….
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Kommentare (10)

  • Corelli

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    Bravissimo – endlich gibt’s mal was auf die Mütze!

    Zur Feier des denkwürdigen Tages ein kleines Gedicht.

    Der alte Bischof Müller
    Und jetzt nehmen wir an, er kommt einmal dann doch zu dem, den er Herrgott nennt –
    eine Mischung aus Christkind und Goethe und Landgerichtspräsident –
    und dieser, der täte ihn schließlich dann auch noch belohnen!
    Mal ehrlich, Kumpanen, wer von uns möchte da wohnen?

    (frei nach F. J. Degenhardt)

  • Fabian Michl

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    Unterhaltsam ist die Behauptung des RA, dass das Persönlichkeitsrecht hinter die Religionsfreiheit zurücktreten müsse, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist.

    Ich empfehle den Besuch der Vorlesung Grundrechte (wird von Rechtsstudenten normalerweise im 1. oder 2. Semester belegt). Da lernt man nämlich, dass auch “schrankenlose” Grundrechte durch kollidierendes Verfassungsrecht (v. a. die Grundrechte anderer, also auch durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht) beschränkt werden können.

  • W.Müller

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    Verehrter Corelli
    Sie haben die richtige Antwort, diesen streitsüchtigen Rambo mit Bischofstitel der Lächerlichkeit preis zu geben. Streiten kann er ja durch alle Instanzen, die gläubigen Schafe zahlens ja, obwohl die Herde ständig kleiner wird. Ich finde es einfach unvorstellbar wohltuend in unserer Zeit zu leben, wo es ein Gericht wagt die menschliche Freiheit über religiöse Macht der katholischen Kirche zu stellen. (Das Regensburger Verwaltungsgericht hat sich garantiert nicht getraut, -Ha-Ha) Nur durch furchtlose Menschen wie Schmidt-Salomon (früher hätte die Kirche ihn verbrannt) konnte die jahrhundertlange Unterdrückung und Ausbeutung der Menschen durch die Katholische Kirche gestoppt werden und solche Urteile wie jetzt in München ermöglicht werden.
    Wenn heutzutage kirchenkritische Bücher wie “der Gotteswahn” von Richard Dawkins,( einer der gescheitesten Menschen unserer Zeit nach Aussagen hochrangiger Wissenschaftler und Intimfeind von Bischof Müller, siehe Interview Passauer Nachrichten ) Weltbestseller werden, ist dies ein Anzeichen dafür, dass die Macht der Kirche immer weiter bröckelt. Helfen sie alle mit, die jahrhunderte andauernde Macht dieser durch und durch undemokratische Katholische Kirche zu brechen. Austreten hilft am Besten.

    Danke fürs Lesen
    W.Müller

  • Claudia

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    Bravo!!! Endlich gibt’s was auf die Mitra!

  • Veronika

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    Respekt! Jedenfalls ist jetzt klar, dass ein Bischof (oder sonstiger “höherer Geistlicher”) dessen Machtstellung ausnützen darf! Für die “Religionsfreiheit” zu kämpfen ist zwar schön, für die Meinungsfreiheit zu kämpfen, wäre aber ehrenhafter!

  • Veronika

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    T’schuldigung, ich meine natürlich “nicht ausnützen” darf. Aber mal eine andere Frage: Was machen die im Ordinariat eigentlich sonst noch, ausser Diözese verwalten und Klageschriften vorbereiten lassen? Gibt es das Brevier noch, und wird dies noch gebetet? Wird dort überhaupt noch gebetet?

  • Elvenpath

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    “Die Religions- und Glaubensfreiheit sei aber ein „schrankenloses Grundrecht”, hinter der das Persönlichkeitsrecht des Autors zurücktreten müsse.”

    Unfassbar, wie man so einen Blödsinn verzapfen kann. Die Aussage ist objektiv unwahr. Wieder lügt der Bischof.
    Es ist wohl das Wunschdenken des Bischofs, unter dem Mantel der Religionsfreiheit lügen, beleidigen und diffamieren und diskriminieren zu dürfen.

    Achja, und nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden, ist wohl auch nur ein Persönlichkeitsrecht, welches hinter der Religionsfreiheit zurück stehen muss…

  • Joachim Datko

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    Es gibt nur ein Mittel gegen Predigten, nicht zuzuhören.
    In Regensburg sind im Januar 184 Kirchenmitglieder aus den beiden großen christlichen Kirchen ausgetreten, ein Januarrekord, in einem Monat weit über 1,5 Promille (bei Erst- und Zweitwohnsitz).

    Wer als Kirchenmitglied, seine Einnahmen vor der Kirchensteuer retten will, kann in Bayern im Standesamt des Hauptwohnsitzes austreten. Der Kirchenaustritt tut nicht weh und ist schnell geschehen. Die kirchlichen Geldsäcke haben in Deutschland Übergewicht.

  • Veronika

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    @Joachim Datko:

    Richtig, Herr Datko! Noch vor zwei Jahren als ich selbst ausgetreten bin, hätte ich Ihnen noch nicht allgemein zustimmen können, den Leute genau dies zu raten. Mittlerweile weiss ich, wo die RKK in Deutschland überall Einsicht bekommt, nur weil man deren Mitglied ist. Sogar die Kinder, deren Ausbildung etc. kann mit diesem Wissen beeinflusst werden.
    Die Leute werden sich noch einmal wundern, wer hier gefährlicher ist: Die RKK oder eine der von dieser sog. “Sekten”.

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drin