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Archiv für 4. März 2011

Auf Kreuzzug gegen Religionskritiker: Gerhard Ludwig Müller. Foto: Archiv
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die ursprüngliche Überschrift des Artikels (Bischof erklärt Kampf „bis zum natürlichen Tod“) abgeändert, da sie den Inhalt von Bischof Müllers Aussagen sinnentstellt wiedergibt. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler. Im Rechtsstreit mit dem Buchautor Michael Schmidt-Salomon gibt Gerhard Ludwig Müller nicht klein bei. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung ließ der Regensburger Bischof ankündigen, Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu beantragen. Er werde „auch weiterhin alle Angriffe auf die Religionsfreiheit und auf das Lebensrecht des Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod gemäß dem Grundgesetz und den Geboten Gottes öffentlich verteidigen“, lässt der Bischof erklären. Im Rahmen einer Predigt im Mai 2008 in Tirschenreuth hatte Müller Aussagen von Schmidt-Salomon ins glatte Genteil verkehrt. Damit habe er seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“, schrieb ihm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ins Stammbuch. Seine Aussagen seien „durch die religiöse Äußerungsfreiheit nicht gedeckt“. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Bistum fordert Vorfahrt für Äußerungsfreiheit

Ungeachtet dessen will das Bistum nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts setze „der im Artikel 4 GG garantierten religiösen Äußerungsfreiheit (…) unzulässige Grenzen“, heißt es in der Stellungnahme des Bistums. „Nur wenn diese grundrechtlich garantierte Äußerungsfreiheit auch in der allgemeinen Rechtssprechung geschützt wird, kann ein Predigt anlassbezogen, in freier Rede und als persönliches Glaubenszeugnis vorgetragen werden.“ Das Grundgesetz „muss“, so das Bistum, der religiösen Äußerungsfreiheit „eine eindeutige Vorrangigkeit zubilligen“.

Nachtrag: „Was ist Wahrheit? (Joh 18,38)“

Hier das strittige Zitat aus Müllers Predigt vom Mai 2008:
„Michael Schmidt-Salomon, ein weiterer Autor und Mitglied der Giordano-Bruno-Gesellschaft hat ein Buch geschrieben mit dem Titel „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“. Darin lässt er ein Schwein auftreten, das dann nach Gott fragt – als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher. (…) Warum sollten Kindstötung, Abtreibung oder therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt?“
Am Rande: Tatsächlich besucht das kleine Ferkel einen Rabbi, einen Bischof und einen Imam.Doch das ist nicht Gegenstand des Rechtsstreits. Zu den Aussagen des Bischofs zur Kindstötung: Tatsächlich beschäftigt sich Schmidt-Salomon seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ mit der (von ihm verneinten) Frage, ob aus „natürlichem“ Verhalten auf dessen Legitimität geschlossen werden könne. Unter anderem führt er das Beispiel der Berggorillas an, bei denen mehr als ein Drittel des Nachwuchses „Kindstötungen“ (Infantizid) zum Opfer fällt. Schmidt-Salomon bezeichnet dieses Verhalten als „zutiefst unethisch“ und führt weiter aus: „So ‘natürlich’ Infantizid also ist (…), kein vernünftiger Mensch käme deshalb auf die Idee, ihn ethisch zu legitimieren.“ Das ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was Bischof Müller predigte und geraume Zeit im Internet verbreiten ließ. Das Bistum spricht von „in freier Rede vorgetragenen Interpretationen“.

Gericht: Kein Freifahrtschein für Predigt-Lügen

Zieht häufiger gegen Kritiker vor Gericht: Gerhard Ludwig Müller. Dieses Mal war es umgekehrt. Foto: Archiv Eine Predigt ist kein Tatsachenbericht, doch auch ein Bischof hat die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt und Ende Februar einer Klage des Schriftstellers Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller […]

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